ROSENHEIM – Am vergangenen Freitag verschärfte der Bundesrat die Düngevorschriften. Die Umsetzungsfrist ist der 1. Januar 2021. Die bayerischen Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller und Andreas Winhart hatten sich zuvor in Absprache mit bayerischen Landwirten für die Nutzung der Öffnungsklausel der Düngemittelverordnung im Voralpenraum eingesetzt. Dazu MdL Franz Bergmüller:
Als wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Landtagsfraktion kritisiere ich die Pseudohaltung der Staatsregierung gegen die Düngemittelverordnung, die im Bundesrat gegen die Stimmen Bayerns beschlossen wurde.
Die CSU-Landwirtschaftsministerin macht es sich zu leicht, wenn sie diesen Beschluss des Bundesrates kritisiert und Bayern dagegen stimmt. Warum hat die CSU mit dem EVP-Vorsitzenden Manfred Weber nicht schon seit Jahren in der EU dagegengehalten?
Diese unsinnige EU-Regulierung in der Landwirtschaftspolitik haben wir schon lange. Aber nicht einmal für die mögliche Öffnungsklausel im Voralpenraum, die Milchviehbetrieben mit etwa 80 Kühen circa 10.000 € ersparen würde, hat sich die CSU eingesetzt. Den Antrag hatten MdL Andreas Winhart und ich in Absprache mit bayerischen Landwirten gestellt!
Genauso irrsinnig ist die Regelung der Gülleausbringung zukünftig mit der Schleppschuhtechnik. Dies können Bergbauern und Landwirte im Oberland überhaupt nicht bewerkstelligen. Diese Liste mit unsinnigen verteuernden Vorschriften könnte noch fortgesetzt werden. Die CSU-FW Regierung sagt öffentlich, dass sie an der Seite der Bauern stehen würden, handeln aber nicht konsequent entsprechend.
Franz Bergmüller, MdL
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