Vernichtung werdenden Lebens: in den USA gestoppt, in Deutschland auf den Weg gebracht

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=N2e02QdzJgg

WASHINGTON / BERLIN – Fast zeitgleich fällt in den USA die landesweite Regelung, daß Schwangerschaften überall in den USA abgebrochen werden können, während in Deutschland die rot-grün-gelbe Regierung eine Schritt in die genau gegenteilige Richtung gemacht hat, indem sie das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.

 

Am 24.6.2022 starteten „Linksliberale“ weltweit ein großes Gekreische, weil angeblich der oberste Gerichtshof der USA die US-weite Möglichkeit bei Schwangerschaften abtreiben zu können, gekippt wurde. Doch tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit, denn das oberste Gericht der USA verbietet in seinem jüngsten Urteil eine Abtreibung gar nicht. Er sagt einfach, dass die US-Verfassung das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung nicht gewährt. Er sagt auch, daß es Sache der in den Bundesstaaten gewählten Vertreter ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Abtreibungen und weitere diesbezügliche Regeln erlaubt werden, oder nicht.

In fast jedem zweiten US-Staat ist die Abtreibung grundsätzlich verboten, was aber durch das bisher gültige Urteil von 1973 blockiert wurde. Nun aber wandert die Kompetenz darüber wieder in die eigentlich zuständigen Staaten zurück, sprich die Bürger und Parlamente haben die Entscheidung, wie in ihrem Bundesstaat mit der Frage der Abtreibung umzugehen ist. Diese Rückkehr zur Demokratie liegt den Linken und ihren Führern jedoch quer und eine ihrer Gallionsfiguren, Justin Trudeau, der bestimmt, daß Besucher nur dann ins Land dürfen, wenn sie seinem Befehl zur Körperverletzung in Gestalt einer (quasi wirkungslosen) Covid-Impfung über sich haben ergehen lassen. Der sagte am Samstag:  die Entscheidung des Gerichts sei ein

„besorgniserregender Rückschlag, der zur Aberkennung anderer Rechte der Amerikaner führen könnte“.

Er lud daher Frauen, die abtreiben wollen, nach Kanada ein, denn

„keine Regierung, kein Politiker oder Mann sollte einer Frau sagen, was sie mit ihrem Körper machen kann und was nicht“,

aha. Die Frauen müssen dann also eine fremdbestimmte Körperverletzung durch Impfung über sich ergehen lassen, um ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper in KAnada ausüben zu können. Wirrer gehts nimmer!

Praktisch zeitgleich demonstrierten in Madrid wohl mindestens 100.000 Menschen gegen die geplante Aufweichung des Lebensschutzes in Spanien durch die dortige linke Regierung.

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Die Abtreibungsfrage

Die Abtreibungsfrage ist wohl so alt wie die Menschheut selbst. Früher wurden sie als „Engelmacherinnen“ bezeichnet, heute nehmen ausgebildete Ärzte diese Eingriffe vor, also Personen die den Hypokratischen Eid geschworen haben. Was außerdem neu ist, ist die Tatsache, daß mit dem Fortschritt der Medizintechnik eine Abtreibung rein physisch betrachtet keine Lebensgefahr für die Mutter mehr mit sich bringt. Das widerum hat die Eingriffsschwelle und die Hemmschwelle für derartige Handlungen herabgesetzt.

Bereits vor drei Jahren versuchte die SPD mit Hilfe eines Antrags das im Strafgesetzbuch (StGB) verankerte Werbeverbot für den im StGB codifizierten Schwangerschaftsabbruch, also für die gemäß § 218 StGB verbotene Abtreibung, zuzulassen, scheiterte jedoch im Bundestag.

In den USA hat hingegen das oberste Gericht, etwa fünfzig Jahre nach einem entsprechenden Urteil in dem Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ mit einer Mehrheit von fünf zu vier Richterstimmen erkannt, daß es in der bundesweit gültigen US-Verfassung, genauer gesagt im dazu einschlägigen vierzehnten Verfassungszusatz, der „Leben, Freiheit und Eigentum“ („life, liberty, or property“) schützt, schlichtweg keine Rechtsgrundlage für eine USA-weite Regelung gibt, für ein derartiges bundesweites Verbot. Das Recht einer Regelung liegt damit bei den Bundesstaaten. Da sich ab dem Jahreswechel eine derartige Entwicklung andeutete, hatte eine unbekannte Person Dokumente aus dem Verfahren geleakt, um die Öffentlichkeit gegen das Gericht und die sich abzeichende Richtung in Stellung zu bringen.

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Die Frage der Abtreibung als logisch notwendige Folge von zuvor praktizierter Verantwortungslosigkeit

Das ungeborene Leben steht – und das ist öffentich viel zu wenig bekannt – von Anbeginn an, also bereits von der Zeugung an, unter dem Schutz des Staats. Hierzu kann man dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags entnehmen:

Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).

Völlig außer Acht gelassen wird in der öffentlichen Diskussion oftmals noch ein weiteres, unserer Ansicht nach zentrales, Argument:

Tatsache ist, daß vor der Schwangerschaft ein Paar in der Regel, aus freiem Willen heraus, Sex miteinander hatte. Das ist so weit trivial. Doch einen Schritt weiter gedacht, ist es außerdem so, daß dieses Paar aus der Vielzahl der Möglichkeiten lustvoll Sex zu praktizieren, sich genau die einzige ausgesucht hat, die zu einer Schwangerschaft führen kann!

Einer Schwangerschaft geht damit also in der Regel eine zweifache eigene Willensbildung und eine zweifache Entscheidung voraus. Einerseits genießt also ein Paar in der Regel die Freuden des Sex, ist danach aber – im Fall einer Schwangerschaft und eines Schwangerschaftsabbruchs – nicht bereit, die Verantwortung für diese eigenen Entscheidungen zu übernehmen, nach dem Motto: den Spaß will man selbst haben, die Verantwortung über die Folgen des Spaßes will man nicht haben und schiebt sie auf jemand Andren ab.

Vor diesem Hintergrund wirkt daher auch das Argument, daß ein Vorrecht der schwangeren Frau auf die Kontrolle ihres eigenen Körpers Vorrang haben müsse, merwürdig, da genau die selbe Frau, bzw. das selbe Paar beim Praktizeren der einzigen Art von Sex, mit der man schwanger werden kann, gezeigt hat, daß sie mit der Kontrolle ihres eigenen Körpers ja gerade nicht hinreichend verantwortungsvoll umgehen können. Mit der Forderung „Mein Bauch gehört mir“, erheben Personen einen Anspuch auf Kontrolle des eigenen Körpers, die ja durch ihr eigenes Handeln selbst gezeigt haben, daß sie zu einer derartigen Kontrolle entweder gar nicht beriet sind, oder – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage sind.

Und nicht nur das: Diese Verantwortung wird dann,  im Fall eines Abbruchs, auf jemanden abgewälzt, der hierfür gar nichts kann, sich nicht äußern kann und sich nicht wehren kann. Die gängige Losung „Mein Bauch gehört mir“ wird vor diesem Hintergrund zum Hochamt des Egoismus: Den Spaß am Sex ohne Rücksicht auf mögliche Folgen maximieren und im Fall von Folgen, das dann Andere ausbaden lassen.

Die AfD ist in dieser Frage die Partei des Schutzes des ungeborenen Lebens. Wir sind der Auffassung, daß es in derartigen Konflikten auch Lösungen gibt, die nicht zu 100 Prozent auf Kosten des ungeborenen Lebens gehen. Was ungeborenes Leben wirklich ist, kann, rein medizinisch betrachtet,  dem folgenden Video entnommen werden:

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Die Vorschläge der AfD mehr Verantwortung zu übernehmen

So kann man dem Grundsatzprogramm der AfD entnehmen:

Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene

In Deutschland kommen auf rund 700.000 Lebendgeburten pro Jahr ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Werdende Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können. Die Alternative für Deutschland wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie zu einem Menschenrecht zu erklären.

Das Wahlprogramm der AfD von 2021 ergänzt:

Willkommenskultur für Kinder: Die Jugendpolitik muss auf eine Förderung der Familien ausgerichtet werden und das Ziel verfolgen, dass die Kinder in ihren Familien bleiben.
Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht jedoch Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern. Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt. 
weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen.
Die Gesellschaft muss in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Diesen Bedarf erkennt man daran, dass seit Jahren in Deutschland jährlich rund 100.000 ungeborene Kinder getötet werden, was der Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht.
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung von Abtreibungen. Sie muss stattdessen dem Schutz des Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten.
Schwangerschaftsberatungen müssen mit transparenten Qualitätsstandards und möglichst unter Einbeziehung der Väter durchgeführt werden. Abtreibungen, speziell aus sozialen und familiären Gründen, müssen dabei die Ausnahme bleiben. Bei der Beratung muss explizit über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder und mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z. B. das PostAbortion-Syndrom (PAS). Eine Abtreibung ist meldepflichtig, Verstöße dagegen sind zukünftig zu ahnden. Die Abtreibungsstatistik soll dadurch die wirkliche Zahl der Abtreibungen wiedergeben. Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären. Wir wenden uns strikt gegen die Kommerzialisierung des Mutterleibes durch bezahlte Leihmutterschaften und gegen die Vermarktung von Gewebe getöteter ungeborener Kinder.

Noch konkreter wird das Wahlprogramm der AfD in Bayern von 2018:

Abtreibung ist daher grundsätzlich Unrecht, auch wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Alle Bestrebungen, die Tötung Ungeborener zu einem „Menschenrecht“ zu erklären, lehnen wir konsequent ab. 
Schwangere Frauen verdienen in besonderem Maß Fürsorge und Unterstützung seitens des Staats. Sie sollen durch Beratung und Hilfe ermutigt werden, auch in schwierigen Situationen „Ja“ zu ihrem Kind zu sagen. Wir fordern eine Bewusstseinskampagne zur Verwirklichung des verfassungsmäßigen Auftrags, den Schutzanspruch ungeborener Kinder im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu  beleben.

Die Schule muss junge Menschen zu Respekt vor dem Leben erziehen und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss tatsächlich
dem Schutz des Lebens dienen. Sie soll nach Möglichkeit den Vater des ungeborenen Kindes und die werdenden Großeltern mit einbeziehen.

Neben dem Angebot von Hilfen soll sie auch über körperliche und seelische Folgen einer Abtreibung sowie über Adoption und Inpflegenahme als Alternative zur Abtreibung informieren. Adoptionen sind zu erleichtern.

Rechnet man 100.000 Abbrüche, die echten Notfälle, die  in der Regel bei ca. 5% liegen, einmal ausgenommen, rein mathematsch auf und setzt eine Lebenserwartung von 80 Jahren an, dann wird klar, daß es sich hierbei – ohne Kinder und Kindeskinder – über 80 Jahre um eine Bevölkerung von acht plus X Millionen Mitbürger, mit ebenfalls gehenden Kindern und Kindeskindern, dann grob überschlagen um die 15 Millionen Mitbürger, auf die dieses Land verzichten muß.

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Der Oberste Gerichtshof der USA korrigiert ein 1973 ergangenes Fehlurteil, das USA-weite Schwangerschaftsabbrüche ermöglichte

Wirft man einen Blick in die vorbereitenden Argumente (die Entscheidung liegt noch nicht schriftlich vor), dann erkennt man, daß das Urteil in erster Linie gar nicht davon handelt, ob in den USA weiterhin Abtreibung ermöglicht wird, oder nicht. Vielmehr behandelt der Fall die Rechtsfrage, ob es auf Bundesebene ein Gesetz gibt, das es überhaupt möglich macht, diese Frage für die ganze USA zu entscheiden.

Am 22.1.1973 hatte das selbe Gericht im Fall „Roe vs. Wade“ nämlich die Entscheidung getroffen gehabt, daß eine USA-weite Abtreibung möglich. Nun, 50 Jahre später, am 24.6.2023 erkannte das selbe Gericht, daß für eine derartige USA-weite Entscheidung gar keine USA-weite Rechtsgrundlage existiert. DAs schließt also nicht aus, daß jeder der US-Bundesstaaten eine solche Rechtsgrundlage hat, oder sich schafft und genau die selbe Frage eben innerhalb des Bundesstaats selbst regelt.

Genau das geht aus der letzten Stellungnahme des Gerichts für diesen Fall glasklar hervor! Auslöser für den Fall, war ein Gesetz aus Missisippi, das Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche, also ab drei Monaten und drei Wochen Schwangerschaft verbietet (vgl. Titelbild). Der Sturm der Anhänger von Abtreibungen entwickelte sich jedoch zum Boomerang, denn am 24.6.2022 hatte der oberste Gerichtshof erkannt, daß tatsächlich eine USA-weite Rechtsgrundlage fehlt, um eine derartige, in den ganzen USA geltende Regelung aufrechtzuerhalten. Das Besondere: natürlich können nach dem Fall dieser, ohne Rechtsgrundlage ergangenen Rechtsprechung die eigentlich zuständigen Bundestaaten ihre eigenen Gesetze  zum Abtreibungsrecht machen. Elf Staaten haben auch schon angekündigt, diese Freiheit dahingehend zu nutzen, daß sie das bisher gewährte Recht auf Abtreibung einschränken wollen.

Das Gestational Age Act von Mississippi sieht vor, dass „außer in einem medizinischen Notfall oder im Fall einer schweren fötalen Anomalie eine Person nicht absichtlich oder wissentlich … oder eine Abtreibung eines ungeborenen Menschen veranlassen, wenn das wahrscheinliche Gestationsalter des ungeborenen Menschen auf mehr als fünfzehn (15) Wochen bestimmt wurde.

Fräulein Code Ann. §41–41–191. Die Beschwerdegegnerin – Jackson Women’s Health Organization, eine Abtreibungsklinik und einer ihrer Ärzte – fochten das Gesetz vor dem Bundesbezirksgericht an und behaupteten, es verstoße gegen Präzedenzfälle dieses Gerichts, die ein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung begründeten, insbesondere Roe v. Wade, 410 U. S. 113, und Planned Parenthood of Southeastern Pa. v. Casey, 505 U. S. 833. Das Bezirksgericht erließ ein summarisches Urteil zugunsten der Beklagten und ordnete die Durchsetzung des Gesetzes dauerhaft an, mit der Begründung, dass die 15-wöchige Beschränkung der Abtreibung in Mississippi gegen die Fälle dieses Gerichts verstößt, die Staaten ein Verbot verbieten Abtreibung Vorlebensfähigkeit. Der Fünfte Kreis bestätigte. Vor diesem Gericht verteidigen die Petenten das Gesetz mit der Begründung, Roe und Casey seien zu Unrecht entschieden worden und das Gesetz sei verfassungskonform, weil es einer Überprüfung auf rationaler Grundlage genüge.

Held: Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung; Roe und Casey werden außer Kraft gesetzt; und die Autorität, die Abtreibung zu regulieren, wird an das Volk und seine gewählten Vertreter zurückgegeben. Pp. 8–79.
(a) Die entscheidende Frage ist, ob die Verfassung, richtig verstanden, ein Recht auf Abtreibung gewährt. Caseys kontrollierende Meinung übersprang diese Frage und bekräftigte Roe nur auf der Grundlage einer starren Entscheidung. Eine ordnungsgemäße Anwendung der starren Entscheidung erfordert jedoch eine Bewertung der Stärke der Gründe, auf denen Roe beruhte. Der Gerichtshof wendet sich daher der Frage zu, die die Casey-Mehrzahl nicht berücksichtigt hat. Pp. 8–32.

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Der Bundestag beschließt mit der Regierungsmehrheit das „Geschäftsmodel Abtreibung“ auszuweiten

Am 23.5.2022 hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Kommunisten das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.

Damit hat die Regierung die Möglichkeit eröffnet, daß z.B. Werbeagenturen durch Werbung für die Tötung werdenden Lebens Geld verdienen. Die Verbreitung von Informationen über derartige Leistungen wird damit ähnlich behandelt, wie eine Werbung für z.B. Spielzeug.

Während also die in der Regierung vertretenen Parteien sogar Feinstaub und den Luftbestandteil CO2 als schädlich für die Gesundheit des Menschen darstellen, ist ihnen die Gesundheit des werdenden Lebens völlig gleichgültig.

Und nicht nur das: Darüber hinaus sollen alle, auf Basis von von Paragraf 219a StGB  ergangenen Urteile aufgehoben werden. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden nämlich alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und laufende Verfahren werden eingestellt.

Während Anhänger der Ampel-Koalition jubeln, wie hier z.B. die 1982 geborene offenbar kinderlose „Pflegeunternehmerin“ und FDP-Abgeordnete Lütke, aus dem fränkischen Stimmkreis Roth, die es – ausweislich der Geste des Halsabschneidens – mit ihren Mitarbeitern offenbar freut, wenn werdendes Leben getötet wird, hat die AfD leidenschaftlich gegen diese Initiative argumentiert.