Unsere Positionen für 2021 im bayerischen Landtag

MÜNCHEN – Die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD im bayerischen Landtag haben ihre Themenschwerpunkte für das Jahr 2021 vorgestellt:

 

Der Sprecher des Arbeitskreises 3 der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag Franz Bergmüller ist mit seinen Kollegen in Klausur gegangen. Heraus kamen die Arbeitspapiere für 2021 für die AfD-Landtagsfraktion:

 

1. WIRTSCHAFT: Positionspapier der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag

Die Regierungsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus haben Deutschland in die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte geführt. Zeitweise wurden über 10 Millionen Arbeitnehmer für Kurzarbeit angemeldet, zehntausende Betriebe stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Auch in Bayern sind die Folgen der Maßnahmen verheerend: So sind die bayerischen Exporte infolge des Lockdowns um knapp 40 Prozent eingebrochen. Damit droht unserer Industrie, die aufgrund einer völlig verfehlten Wirtschafts- und Energiepolitik der letzten Jahre bereits vor Corona erhebliche Wettbewerbsnachteile hatte, eine beispiellose Pleitewelle. Bereits jetzt haben infolge der Corona-Maßnahmen über 600.000 Menschen unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren. Nahezu alle großen Arbeitgeber der Industrie haben massive Stellenstreichungen angekündigt. Hinzu kommen zehntausende kleiner und mittlerer Betriebe, die infolge der Lockdowns und der überzogenen Auflagen wie der Maskenpflicht unverschuldet ihre Geschäftsgrundlage verloren haben. So wird allein im Einzelhandel mit 50.000 zusätzlichen Insolvenzen gerechnet.
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will den Bürgern und Unternehmen des Freistaats wieder mehr Eigenverantwortung zugestehen. Die Menschen brauchen keine Bevormundung, erst recht nicht durch den Staat. Widersinnige Verordnungen, wie z.B. die Schließung des Einzelhandels, müssen aufgehoben werden. Daneben setzen wir uns für den Erhalt der Wertschöpfung und damit der Arbeitsplätze in Bayern ein. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten darf Politik nicht auf grüner Ideologie mit unrealistischer Zielsetzung basieren, sondern muss in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und damit die Beschäftigung sichern. Die sogenannte Klimapolitik muss insbesondere in Hinblick auf die verheerende wirtschaftliche Lage eingestellt werden.
Die AfD Fraktion kritisiert die Gewerkschaften und Verbände für ihren mangelnden Einsatz für Arbeitnehmer und Mitglieder in der Coronakrise.

Unsere Punkte für die Bewältigung der Wirtschaftskrise:

  1. Gefährliche Kaskadeneffekte vermeiden – Meldefristen für Insolvenzen nicht weiter verlängern; gesunde Unternehmen vor Zahlungsausfällen schützen
  2. Steuerzahler nicht überfordern – Neuverschuldung begrenzen, Mehrausgaben durch Parlamentsbeschlüsse legitimieren
  3. Widersinnige Corona-Beschränkungen aufheben – Eigenverantwortung der Unternehmer in den Vordergrund stellen, verordnete Betriebsschließungen aufheben
  4. Heimische Wirtschaft stärken – Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld gerade in der Krise nicht durch teure, ideologische Klimapolitik ausbremsen
  5. Wirksame Entlastung schaffen – Solidaritätszuschlag, EEG-Umlage und CO2-Bepreisung für Privathaushalte und Unternehmen vollständig abschaffen Unseren Mittelstand erhalten! – keine Subventionen für ausgewählte Großkonzerne, stattdessen Konsumanreize durch steuerliche Entlastung der Privathaushalte schaffen

 

2. Digitale Freiheit und Sicherheit; Gerd Mannes (MdL)

Antworten der AfD Bayern auf die digitale Transformation

Probleme der bayerischen Digitalpolitik

In Fragen Digitalisierung nimmt Bayern unter den Bundes- und EU-Ländern nur den Mittelwert ein.[1]  Im aktuellen Digitalisierungsindex der Telekom erreicht Bayern nur Mittelwert zwischen den Bundesländern.[2] In den zwei Jahren seines Bestehens hat das Digitalministerium gerade mal eine einzige Verordnung überarbeitet (E-Government-Verordnung). Die Bilanz ist ein Armutszeugnis.[3]

Laut einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des MdL Gerd Mannes (AfD), wurden seit der Gründung des bayerischen Digitalministeriums (12.2018) bis einschließlich 08.2020 für das Programm „Bayern Digital“ nur 675 Mio. EUR der insgesamt bis 2022 geplanten 6 Mrd. EUR ausgegeben (10,4 Prozent). Für das Programm „Bayern Digital“ wurden keine konkreten landesweiten quantitativen Zielindikatoren festgelegt (z.B. Benchmarking-Indikatoren im Vergleich zu anderen Bundesländern und Industrieländern) festgelegt. Seit Anfang der „Hightech Agenda Bayern“ (10.2019) bis einschließlich 08.2020 wurden dafür nur 41 Mio. EUR der insgesamt bis 2024 geplanten 2,9 Mrd. EUR ausgegeben (1,4 Prozent). Darunter wurden erst 49 der 1.000 geplanten Professuren im Bereich Digitalisierung geschaffen (4,9 Prozent).  Seit seiner Gründung hat das bayerischen Digitalministeriums nur ein Gutachten „Digitale Transformation“ und ein Strategiepapier „Blockchain-Strategie“ veröffentlicht. Eine Digitalisierungs-Strategie für Bayern wurde nicht in Auftrag gegeben.[4]

Im Breitbandausbau befindet sich Bayern hinter Niedersachsen, Schleswig-Holstein, den Niederlanden, England, Norwegen und Island. Reine Glasfaseranschlüsse sind nur für 11,6 Prozent der Haushalte in Bayern verfügbar.[5] Jedoch ist das Digitalministerium nicht für den Breitbandausbau zuständig. Darum kümmert sich das Landesamt für Digitalisierung, das zum Finanzministerium gehört.  Für rund 40 Prozent der bayerischen Unternehmen ist die aktuelle Festnetz- und Mobilfunkinfrastruktur nicht ausreichend. Beim Anteil der Haushalte mit LTE-Mobilfunk (4G) liegt Deutschland hinter Ländern wie China und Ungarn.[6] Im Bereich 4G-Netzabdeckung und Mobilfunkbreitbandnutzung liegt Deutschland auf Platz 23 aus den 27 EU-Ländern.[7] Jedoch ist das Digitalministerium auch hierfür nicht zuständig: die Netzabdeckung für Handys kontrollieren das bayerische Wirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium. D.W. ist das Digitalministerium auch nicht für Cybersicherheit zuständig.

 

Die Digitalpolitik der AfD Bayern

Die Digitalisierung (Industrie 4.0) ist ein dynamischer disruptiver Strukturwandel, welcher sich in Deutschland und Bayern über drei Sphären auswirkt: mangelhaftes Wachstum der nötigen technischen Infrastruktur; fehlendes digitales Knowhow der Arbeitskräfte und Unternehmen; monopolistische Marktmacht amerikanischer Internetkonzerne einhergehend mit unzureichender Regulierung digitaler Plattformmärkte.

 

In diesen drei Bereichen fordert die AfD:

Die Möglichkeit die Kompetenzen für den Breitbandausbau, die Netzabdeckung für Handys, Cybersicherheit, sowie anderer relevanter Einsatzgebiete dem Digitalministerium zu überweisen soll überprüft werden.

Das Bayerische Digitalministerium soll eine umfassende Digitalisierungs-Strategie für den Freistaat Bayern verfassen und veröffentlichen. Diese soll konkrete quantitative und qualitative Zielindikatoren beinhalten. Über die Einhaltung dieser Indikatoren soll das Ministerium quartalsweise öffentlich Bericht erstatten.

Auf jedem Fall sollte sich das bayerische Digitalministerium auf die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen konzentrieren und auch die erforderlichen Befugnisse dafür erhalten, um eine benutzerfreundliche, sichere und übergreifende Serviceplattform zu schaffen, die alle Behörden und Dienstgänge miteinander verbindet.

Einer der wichtigsten Aspekte ist die Standardisierung digitaler Anwendungen und Plattformen. Der Normungsprozess sollte zum einen mit den Anforderungen des Bundes, der EU und multilateraler Modellvorschriften, bzw. Typgesetze (WTO, OECD, UNCITRAL, WCO) ausgerichtet werden und zum anderen auf den Grundsätzen der funktionalen Äquivalenz und der technologischen Neutralität beruhen.

Der marktorientierten eigenfinanzierte Netzausbau soll vorrangig stimuliert werden. Aber auch staatliche Investitionen in die technische Infrastruktur müssen effizienter werden. Hierbei soll die Akquise neuer Mobilfunkstandorte vereinfacht, die Genehmigungsverfahren beschleunigt, Gigabit-Voucher an Unternehmen verteilt, und die Gigabit-Anbindung von Behörden vorangetrieben werden. Datenverwaltungsverfahren und -konventionen sollten harmonisiert und gemeinsame Vorlagen für den Datenaustausch vereinbart werden. Datenstrategien zur Unterstützung grenzüberschreitender Unternehmen müssen implementiert werden. Das digitale Förderwesen für Unternehmen muss vereinfacht werden.

Der Ausbau des 5-G Netzwerkes ist vor allem bei Industriestandorten auszubauen. Gleichzeitig müssen medizinische Studien über die langfristigen gesundheitlichen Effekte der 5-G Technologie finanziert werden.

Wegen des demographischen Wandels ist es umso wichtiger die (digitale) Produktivität jedes Erwerbstätigen zu steigern. Dabei könnten Fachkräfte Steuervorteile je nach Qualifizierungsgrad bekommen. Ausgleichend dafür muss das Angebot dualer berufsbegleitender Aus- und Weiterbildung staatlich unterstützt werde, vor allem, im Bereich IT und KI an Hochschulen und der dualen Berufsbildung.

Die Schaffung unternehmensübergreifender Datenpools soll anregt werden.  Außerdem muss entschieden werden, welche Arten von Datenressourcen von Unternehmen, Bürgern und der Regierung gemeinsam genutzt werden können.

Die Sicherheit von Cloud-Dienstleistungen für bayerische Unternehmen und Bürger sind zu überprüfen.[8]

Eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für Bürger und Unternehmen soll geschaffen werden, welche die Erstellung von S/MIME-Zertifikaten ermöglicht und dadurch die Verwendung von E-Mail-Verschlüsselung vereinfacht.[9]

Die Schaffung einer transparenten, klaren und verlässlichen Wettbewerbsregulierung der digitalen Plattformmärkte ist mehr als notwendig geworden. Dies beinhaltet, vor allem, die folgenden Forderungen: Transparenz der Algorithmen-Effekte von digitalen Plattformunternehmen, Markteintrittsbarrieren auf Plattformmärkte konsequent abbauen, eine faire Besteuerung der Digitalwirtschaft einführen.

Deutsche Unternehmen folgen traditionell dem „Second-Mover“-Modell. Dementsprechend ist es in der digitalen Wirtschaft möglicherweise nicht ratsam zu versuchen, die amerikanischen Digitalkonzerne über protektionistische und beihilferechtliche Maßnahmen doch noch zu übertreffen. Stattdessen könnten Potenzen für Nischenmärkte und Anwendungsdienste unterstützt werden.

Die Schaffung des digitalen EU-Binnenmarktes ist wegen den Skaleneffekten im Prinzip zu begrüßen.[10]

Des Weiteren fordert die AfD:

  • das NetzDG ersatzlos streichen;
  • die Meinungsfreiheit als unveräußerliches Grundrecht durchsetzen;
  • eine Ende-zu-Ende Verschlüsslung als Standard;
  • Backdoors verhindern und Sicherheitslücken schließen;
  • die DSGVO mit Augenmaß anpassen, um den Mittelstand zu entlasten (den „bayerischen Weg“ gehen)[11];
  • keine Upload-Filter, keine Zensur;
  • Netzneutralität gesetzlich verankern;
  • Online Streaming Angebote von der Lizenzpflicht befreien.[12]

 Die Digitalisierung erfordert die Anpassung der wirtschaftlichen Ordnungspolitik an die neuen Bedingungen.

 

Literatur

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (2020). Digitale Standpunkte. Berlin.
  2. BDI und ifo Institut (2020). Industrielle Digitalwirtschaft. B2B-Plattformen. München.
  3. BIHK und ifo Institut (2018). Die Besteuerung der Digitalwirtschaft. Zu den ökonomischen und fiskalischen Auswirkungen der EU-Digitalsteuer. München.
  4. IfW Kiel (2019). Zeit für eine neue Industriepolitik? Positionspapier des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zum Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030.
  5. IfW Kiel (2020). Analyse der industrierelevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland im internationalen Vergleich. Endbericht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
  6. Internes Positionspapier des Arbeitskreises „Digitale Agenda“ der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Stand: 08.10.2019. Berlin.
  7. IW Köln und Bundesverband Digitale Wirtschaft (2020). KI-Monitor. Status quo der Künstlichen Intelligenz in Deutschland. Gutachten.
  8. IW Köln. (2020). MINT-Herbstreport 2020. MINT-Engpässe und Corona-Pandemie: kurzfristige Effekte und langfristige Herausforderungen.
  9. Kofner J. (2020). Digital transformation: Implications for trade policy and economic integration. IIASA. Vienna.
  10. Rupp R. Positionspapier: Mobiler Breitbandausbau 5G / 6G. München.

 

3. AfD steht für Grundrechte; Dr. Anne Cyron (MdL) und Ulrich Singer (MdL)

Die Rechtsstaatlichkeit ist das Kernanliegen der AfD seit Gründung der Partei. Demokratie ohne Rechtsstaat ist nicht möglich. Unsere unveräußerlichen Menschenrechte sind das Herz des Rechtsstaats und damit jeder Demokratie. Die Rechtsstaatlichkeit ist in weiten Teilen staatlicher Willkür gewichen. Wo Diskussionen verboten bzw. nicht mehr erwünscht sind, wo anderslautende Meinungen als die Regierungsmeinung nicht mehr geäußert oder gehört werden dürfen – es ist auch immer die andere Seite anzuhören -, wo abweichende Meinungen zensiert werden, wo Menschen eingesperrt und ihrer sozialen Kontakte beraubt werden, wo es Privilegien für bestimmte Gruppen bei einem bestimmten staatlich verordneten Wohlverhalten gibt, beginnt die staatliche Willkür.

Ein nicht hinnehmbarer Angriff auf unsere Grundrechte vollzieht sich seit nunmehr fast einem Jahr im Windschatten von Corona. Betroffen sind insbesondere nachstehend aufgeführte Artikel unseres Grundgesetzes.

 

Art. 1 GG:

Indirekter Impfzwang, Verabreichung eines nicht erprobten und nicht hinreichend getesteten Impfstoffes, fehlender Schutz von besonders vulnerablen Gruppen, soziale Isolation von Kindern und alten und pflegebedürftigen Menschen.

 

Art. 2 GG:

Freiheit, für sich selbst entscheiden zu können und auch allgemeine Lebensrisiken auf sich zu nehmen, einschließlich der Gefahr einer Erkrankung. (Warum werden gesunde Menschen zum Tragen einer Maske oder zu Quarantäne verpflichtet? Warum werden Kinder isoliert, obwohl die verschiedensten Studien belegen, dass sie beim Infektionsgeschehen keine signifikante Rolle spielen? Warum werden Familien mit Kontaktsperren belegt?) Auch die persönliche Freizügigkeit fällt unter Art. 2.

 

Art. 3 GG:

Bildungsungerechtigkeit verletzt den Gleichheitsartikel als auch Art. 1, denn Bildung ist Grundlage sozialer Gerechtigkeit und gerade in Corona-Zeiten verlieren die Kinder aus prekären sozialen Schichten ihren Anspruch auf schulische Förderung, auf Fördermaßnahmen, die insbesondere geistig und gesundheitlich beeinträchtigte Kinder in ihrer Entwicklung hemmen. Privilegien für Geimpfte verstoßen ebenfalls gegen Art. 3 GG.

 

Art. 8 GG:

Versammlungsfreiheit. Jede Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist aufzuheben, soweit es keine schwerwiegenden Gründe gibt, Versammlungen zu verbieten bzw. einzuschränken. Ein Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz ohne jeden evidenzbasierten Nachweis über eine Gefährdung, die von Zusammenkünften ausgeht, ist nicht hinreichend.

Art. 11 GG: 

des Grundgesetzes bildet die rechtliche Grundlage für die Reisefreiheit im gesamten Bundesgebiet. Ein gesunder Mensch stellt grundsätzlich kein Risiko für die Gesellschaft dar und kann somit nicht pauschal als Gefährder eingestuft werden. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind aufzuheben.

 

Art. 12 GG:

Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie sind aufgrund der wirkungsvollen Hygiene und Abstandsregeln keine Hotspots für die Ausbreitung des Corona-Virus. Staatliche verordnete Schließungen sind deshalb abzulehnen. Berufsverbote müssen Ultima Ratio bleiben. Zum Schutz der Grundrechte ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anzuwenden.

 

Art. 13 GG:

Nicht jeder Verdacht darf eine Hausdurchsuchung rechtfertigen. Auch wenn es gerade bei anderen Parteien im Trend liegt, sich über Art. 13 GG hinwegsetzen zu wollen und Sympathien für willkürliche Hausdurchsuchungen zu äußern, muss das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung uneingeschränkt gelten.

 

Art. 16a Abs. II GG

GG, welcher seit Jahren faktisch außer Kraft gesetzt ist, muss wieder strikt umgesetzt werden. Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, müssen wegen bestehender Infektionsrisiken bereits an der Grenze zurückgewiesen werden, da ihnen nach unserem Grundgesetz offensichtlich kein Asylrecht zusteht.

Eingriffe in die Grundrechte sind nur dann zulässig, wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind, vom Parlament beschlossen wurden und sie ständig auf ihre Dauer überprüft werden. Eine Ministerpräsidentenkonferenz, die ohnehin in der Verfassung nicht vorgesehen ist, ist nicht legitimiert, über diese tiefgreifenden Grundrechtseingriffe zu entscheiden bzw. diese zu verhängen. Die aktuellen Eingriffe in unsere Grundrechte sind weder evidenzbasiert noch bieten sie eine erfolgreiche Strategie gegen das Infektionsgeschehen. Wir kennen mittlerweile die besonders vulnerablen Gruppen in unserer Bevölkerung. Es sind alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Sie sind besonders zu schützen z. B. durch ausreichend FFP2 Masken und Testungen sowohl bei Besuchern als auch beim Personal.

Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen. Hans-Jürgen Papier (ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts).

 

4. Energie „Das AfD-Energiekonzept baut vor, keine Luftschlösser!“ Josef Seidl (MdL)

„Ob wir wollen oder nicht, unser aller Leben hängt von einer zuverlässigen Energieversorgung ab. Doch die etablierten Parteien haben gemeinsam die Weichen in Richtung des Abgrundes eines Blackouts gestellt. Wind und Sonne sind vollkommen ungeeignet die Energieversorgung in allen drei überlebensnotwendigen Sektoren von Strom, Wärme und Verkehr auch nur annähernd zu gewährleisten. Energie aus Sonne und Wind lassen sich weder heute noch in naher Zukunft effizient und ausreichend speichern“, erklärt MdL Josef Seidl, Energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion.

Naturgesetze ließen sich nicht ändern, so Seidl, wohl aber die ideologisch bedingten Gesetze der etablierten Parteien. „Daher hat die AfD-Fraktion ein Energiekonzept erarbeitet, das den einzigen Weg zum Erhalt Bayerns als ein modernes Industrieland ermöglicht“, so MdL Seidl weiter. Damit ließe sich der heutige Lebens- und Gesundheitsstandard der Bürger nicht nur erhalten, sondern weiter verbessern.

Naturgemäß befänden sich Sonne und Wind auf der Skala der Energiedichte am unteren Ende und würden daher nicht weiter berücksichtigt. Die AfD-Fraktion folgt mit ihrem Energiekonzept dieser naturgesetzlichen Tatsache.

„Unser Konzept zur Rettung des Landes vor dem energetischen Zusammenbruch umfasst den sofortigen Verzicht auf die weitere Förderung von Erneuerbaren Energien außer der Wasserkraft“, führte MdL Seidl aus. Im Gegenteil dürfe insbesondere die kleine und mittlere Wasserkraft nicht länger durch vorgeschobene Umweltschutz- und fischereiökonomische Gründe eingeengt und tot reguliert werden, sondern müsse aufgrund ihres Potenzials als einzig sinnvolle Möglichkeit zur Inselstromversorgung auf lokaler Ebene im Blackout-Fall ausreichend gefördert werden.

Zur akuten Absicherung unserer Energieversorgung vor sogenannten winterlichen Dunkelflauten müsse die Nutzung fossiler Energieträger auch vorerst weiter erhalten bleiben, der Öl-, Kohle- und Gas-Ausstieg daher verhindert werden.

Schließlich fordert die Fraktion ein Abschaltverbot der noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, um den Blackout ab 2023 zu verhindern. Alle dafür logistisch und finanziell notwendigen Mittel gelten als Maßnahmen der nationalen Sicherheit. Ihnen sei daher absoluter Vorrang einzuräumen.

Abschließend führte Seidl aus: „Für die Entwicklung von Technologien mit hochdichten Energieträgern und deren optimaler Nutzung sieht unser Energiekonzept die Auflage eines eigenen Forschungs- und Entwicklungsprogramms in ausreichender Höhe vor. Forschungs- und Entwicklungsgegenstand sind insbesondere vielversprechende Technologien der Energieerzeugung, die einen hohen Erntefaktor – also dem Verhältnis von genutzter Energie zu investierter Energie – versprechen, wie z. B. Fusionstechnologien und das Konzept des Dual Fluid Reaktors. Dieses Reaktorkonzept verspricht einen Erntefaktor von bis zu 5000. Moderne herkömmliche Kernkraftwerke liegen bei ungefähr 100. Wir haben ein klares und tragfähiges Zukunftskonzept der Energieversorgung vor Augen und bauen keine Luftschlösser!“

 

5. Energiebedarf Bayerns als Hochindustrieland; Josef Seidl (MdL)

Sogar die etablierten Parteien gehen davon aus, dass Deutschland und somit besonders Bayern noch ein Industrieland ersten Ranges ist, wie der ständige Ruf nach dringend benötigter Zuwanderung von Facharbeitern bestätigt. Eine solche Volkswirtschaft ist aber unabdingbar auf eine sichere und auch zukünftig stabile Energieversorgung angewiesen. Die AfD widerspricht in Übereinstimmung mit den überprüfbaren Tatsachen seit Jahren der Ansicht aller anderen Parteien, dass dies mit der Energiewende zu leisten ist.

Laut Landesamt für Statistik (LfStat) betrug der Primärenergieverbrauch im Jahr 2019 (Schätzung) ungefähr 520 TWh. Dabei teilten sich die Energieträger wie folgt auf: 2,5 % Kohle, 4,1 % sonstige Energieträger, 12,8 % Kernenergie, 20,1 % Erneuerbare Energieträger, 21,6 % Gase und 38,8 % Mineralöl und Mineralölprodukte.

Wie man an dieser Aufstellung schon leicht sehen kann, ist durch die klassischen Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind und Biomasse bei weitem nicht abzusehen, wie die anderen Primärenergieträger ersetzt werden sollten. Denn Energieträger werden nicht nur zur Stromproduktion benötigt, es werden noch andere Formen der Energie benötigt. Stichwort ist hier das Hirngespinst der Sektorenkoppelung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Hier wird sträflich der Grundsatz „Keep it simple, stupid!“ also „Halte es einfach, Idiot!“ verletzt.

Unbenommen sind gewisse Wege der Stromspeicherung wie Power-to-gas, Power-to-liquid oder in Akkus für bestimmte Bereiche schon jetzt machbar. Nur sind diese Konzepte momentan eben nicht in Gänze sinnvoll umsetzbar. Hierzu bräuchte es genau jene Energieträger mit extrem hoher Energiedichte, die gerade mit der Energiewende abgeschafft werden, und nicht ausgerechnet diejenigen mit der niedrigsten, wie Sonne und Wind!

Die Energiewirklichkeit stellt sich also auch für das Hochindustrieland Bayern folgendermaßen dar: entweder Hochindustrieland oder Energiewende. Das sind physikalische Fakten, die früher jeder 10-Klässler der Physik ausrechnen konnte, heute reicht dafür oft nicht mal ein Doktorgrad aus.

 

Wege zum Hochenergiedichte-Land

Auf dieser Erkenntnis beruht das „Zukunftskonzept Energie“ der AfD Bayern. Vorrang bei der Entwicklung der Energieversorgung muss haben, was eine hohe Energiedichte, ausgedrückt in Kennzahlen des sogenannten Erntefaktors (EROI) hat. Er beschreibt das Verhältnis der genutzten Energie zur investierten Energie.

Gängige ungefähre Angaben zum Erntefaktor für verschiedene technische Systeme sind: Biomasse 3,5, Solar 4, Wind 16, Kohle 30, Wasser 50, Kernkraft 75 bzw. 106. Falls Energiespeicher als notwendig mit einbezogen werden müssen, gelten folgende Werte: Solar 1,6, Wind 3,9, und Wasser 35.

Bei den modernsten Windkraftanlagen wird auf Wikipedia ein EROI von 51 angegeben.  Dieser gilt jedoch nur für optimale Standorte und entspricht dem hohen Wert ohne Berücksichtigung eines Energiespeichers. Folglich muss unter den Bedingungen der Energiewende mit zwingend erforderlichen Energiespeichern der Wert auf ca. ein Viertel, also 12,75, gesenkt werden. Damit erreicht Wind als Energiequelle noch nicht einmal unter optimalen Bedingungen die Hälfte des Erntefaktors von Kohle.

Wie man es auch wendet, die Energiewende war von vorneherein zum Scheitern verurteilt, weil sie am verkehrten Ende der Energieträger mit niedriger Energiedichte angesetzt wurde.

Die einzige Möglichkeit für Bayern ein modernes Industrieland zu bleiben, liegt daher darin, jenen Energietechnologien Vorschub und weiter freie Fahrt zu ermöglichen, die den besten, also höchsten, EROI besitzen.

Alle anderen Wege, aus welch vorgeschobenen Gründen wie z. B. CO2-Einsparungen auch immer, verbieten sich, weil sie über den niedrigen EROI hintenherum einreißen, was sie vorne herum vorspielen aufzubauen.

 

Umsetzungsleitlinien für eine zukunftssichere Energieversorgung

Die schnellste Umsetzungsleitlinie wäre: zurück an den Anfang, an den Tag vor Beginn des Energiewendedesasters. Dies würde jedoch bedeuten nicht nur über 20 Jahre vermurkste Politik rückgängig zu machen, sondern auch über 20 Jahre an technischen Entwicklungen und Innovationen von der unvoreingenommenen Betrachtung ihres Beitrags zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung auszuschließen. So etwas ist nicht Teil der technologie- und innovationsfreundlichen DNA der bayerischen AfD.

Daher zählt zu einem ersten Schritt der Umsetzungsrichtlinie das Einfrieren der Energiewende mindestens auf dem jetzigen Stand. An einigen Stellen muss zurückgegangen und an manch anderen weit in bisher unbeachtete Richtungen vorangegangen werden.

Eine Vermengung des Handlungsfeldes Energieversorgung mit dem konstruierten Scheinthema Klimaschutz ist zu unterlassen. Hierzu muss zuallererst aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgestiegen werden. Gleichzeitig ist ein weitreichender Subventionsabbau vorzunehmen. Insbesondere darf es keine weitere Förderung des Ausbaus von Wind- und Fotovoltaikanlagen mehr geben.

Ein weiterer Ausbau würde zu mehr Flatterstrom führen, die Versorgungssituation verschlechtern und die Gefahr eines Blackouts weiter erhöhen.

Kein Austauschzwang für moderne Gas- oder Ölheizungen – diese arbeiten praktisch rückstandsfrei – zugunsten nur vorgeblich umweltfreundlicher holz- oder strombetriebener Heizungssysteme.

Rückführung des jetzigen GEG auf die Inhalte und das Niveau der EnEV 2009 oder früher, so wie es für eine sinnvolle Energieeinsparung nützlich ist.

Keine weitere Bevorzugung der Elektromobilität im privaten Individualverkehr zuungunsten von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Sofortiger Stopp des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas.

Rückbesinnung auf den in Bayern traditionell stark genutzten und ausreichend zur Verfügung stehenden hochdichten Energieträger Wasser. Daher Schluss mit der kleinen und mittleren Wasserkraft in Bayern durch immer weitere Auflagen unter dem Anschein ökologischer Vorsorge. Im Gegenteil sind die Arbeit und der Ausbau gerade der kleinen und mittleren Wasserkraft in Bayern stärker zu fördern, die häufig noch als Familienbetriebe z. T. seit Jahrhunderten für die Versorgung der Bevölkerung eingestanden haben.

Dies muss insbesondere durch die Integration von bestehenden, aber auch neu zu bauenden kleinen und mittleren inselstromfähigen Wasserkraftwerken zur Blackout-Vorsorge erfolgen. Hierbei ist ein möglichst engmaschiges Netz an regionalen bzw. lokalen Kraftwerken anzustreben. Anhaltspunkt hierzu soll das bayerische Wasserkraftwerksnetz nach dem Ersten Weltkrieg sein, welches seinerzeit mit über 11000 Wasserkraftwerken seinen stärksten Ausbau hatte.

Das Abschalten der derzeit noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke muss unbedingt verhindert werden. Zur Finanzierung müssen notfalls umgeleitete Gelder aus anderen, nicht weiter zu verfolgenden Projekten der Energiewende in Absprache mit den Betreibern herangezogen werden.

 

Innovationsoffensive zur Entwicklung hochdichter Energieversorgung

Für die Zukunft unserer Volkswirtschaft im neuen Jahrtausend bedarf es der intensiven Zuwendung der Erforschung und Entwicklung einer Energieversorgung auf Basis hochdichter Energieträger. Um das Potenzial dieser Energieträger jedoch auch in physikalisch optimalem Maße nutzen zu können (und so die innewohnenden Vorteile voll ausschöpfen zu können), müssen auch die notwendigen Frei- und Umsetzungstechnologien ohne Scheuklappen erforscht, entwickelt und getestet werden.

Derzeit besteht hierfür jedoch ein unsagbar schlechtes Klima in Gesellschaft und Politik, was auf der stark ideologisierten Sichtweise auf das Thema beruht. Dies ist zum einen Ausfluss aus starken Bildungsdefiziten und zum anderen Ergebnis einer bewusst manipulativen, über alle Medien und verschiedene gesellschaftliche Gruppen und NGOs vorgetragenen Desinformationskampagne gegen Kernenergietechnik in jeder Form.

Die AfD im bayerischen Landtag hingegen steht unverbrüchlich zu einer Bildung gemäß dem Humboldt’schen Ideal, eines dreigliedrigen Bildungssystem, des Meisterzwanges in bestimmten Bereichen, was entscheidende Voraussetzung für den Erfolg Deutschland in Wissenschaft und Technik, aber auch im Handwerk war.

Auf dem Weg diesen nur scheinbar veralteten Idealen wieder Geltung zu verschaffen, sprechen wir uns daher auch dafür aus, intensiv in die Erforschung und Entwicklung von modernsten Kerntechnologien einzusteigen und dabei staatliche Unterstützung auf allen Ebenen, einschließlich der finanziellen, zu gewähren. Hier ist insbesondere die Reaktivierung und der Ausbau des Studiengangs Nukleartechnik ein erster notwendiger Schritt.

Gerade Bayern war mit den Arbeiten des Lehrstuhlinhabers dieser Fachrichtung an der TU München in Garching, Prof. Dr. Rafael Macián-Juan, an der Erforschung modernster Entwicklungen auf diesem Gebiet beteiligt. Unter seiner Führung überprüften zwei Studenten in ihren Doktorarbeiten die Gangbarkeit des neuen Konzeptes des Zwei-Flüssigkeiten-Reaktors (Dual Fluid Reaktor) mit entscheidenden Vorteilen gegenüber herkömmlichen Kernkraftwerkskonzepten.

Die AfD sieht in diesem Konzept die innovative Neuerfindung des Rades auf der Ebene der Energieanlagen mit der Möglichkeit zu herausragend hohen Erntefaktoren, die in die Tausende gehen (2000, später bis zu 5000 sind möglich).

Derartige Konzepte nicht mit allem Nachdruck voranzutreiben bzw. zu verbieten, käme der Weigerung gleich, dem einmal erfunden Holzscheibenrad alle Wissens- und Erkenntniszuwächse zu verwehren. Dies hätte nicht nur moderne Autoreifen verhindert, sondern zuvor noch die gesamte Industrielle Revolution, auf dem unser aller Leben heute basiert.

Ebenso müssen andere Konzepte der Verwendung hochdichter Energieträger wie die Fusionsforschung stärker unterstützt werden. Sowohl internationale Projekte wie das ITER-Projekt, als auch nationale Anstrengungen, wie das Wendelstein 7-X in Greifswald müssen ohne jede Scheu vorangetrieben werden. In derart wichtigen Forschungsfragen darf es sogar keine Denkverbote darüber geben, nicht vielleicht noch ein eigenes bayerisches Projekt oder Teilprojekt zur Fusionsforschung in Angriff zu nehmen.

 

6. Positionspapier Landwirtschaft; Ralf  Stadler (MdL)

Die gemeinsame Agrarpolitik ist in der bisherigen Form gescheitert. Trotz vielfacher Reformbemühungen hat diese nur zu mehr Bürokratie und einem undurchschaubaren und wenig praktikablen Regelwerk geführt. Das Ziel der Einkommenssicherung der Landwirte wurde nicht erreicht. Stattdessen sind die Bauern mehr und mehr zu „Scheinselbständigen“ geworden, die von Ausgleichszahlungen der EU abhängig geworden sind.

Zudem stehen sie als Anbieter zersplittert einem übermächtigen Oligopol des Lebensmittelhandels und der Nahrungsmittelhersteller gegenüber, was über die Jahrzehnte zu einem deutlichen Preisverfall der Erzeugerpreise geführt hat.

Die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie bürokratische Überreglementierungen sind daher Schritt für Schritt zurückzufahren. Langfristiges Ziel ist die Abschaffung der wirkungslosen und eigentlich der Einkommensstützung dienenden Direktzahlungen zu Gunsten eines marktwirtschaftlichen Systems, wo die Einkommenserzielung über die freie Preisbildung am Markt erfolgen kann. Das dies auch langfristig funktioniert, sieht man in den Teilmärkten für Bio-Lebensmittel und bei der regionalen Direktvermarktung.

 

Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft

Die AfD steht zur Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben und Genossenschaften. Die Globalisierung bewerten wir im Bereich der Landwirtschaft kritisch. Bürokratie und Überregulierung durch EU, Bund und Länder wollen wir abbauen. Wir wenden uns gegen die negativen Auswirkungen eines weltweiten Preisdumpings zulasten von Umwelt, Mensch und Tier. Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe müssen wieder in die Lage versetzt werden, von ihrem Einkommen den sozialen Standard ihrer Familien zu sichern und Investitionen für den Weiterbestand ihres Hofs zu tätigen.

 

Regionalisierung und Direktvermarktung

Wir wollen die regionale Lebensmittelerzeugung und Direktvermarktung durch bäuerliche Betriebe stärken. Hinderliche Vorschriften sind zu beseitigen. Regionale Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen sparen Ressourcen, garantieren lokale Arbeitsplätze und werten ländliche Gebiete auf. Wir fordern auch in diesem Bereich eine Rückführung der Gesetzgebungskompetenzen von der EU auf die Länderebene. Supranationale Handelsabkommen wie MERCOSUR, die zu einer Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft führen, lehnen wir ab.

 

Lebensmittel-Autarkie in der Corona-Krise

Die derzeitige Corona-Panik darf nicht dazu verleiten, die für unser Überleben elementar notwendigen Lebensmittel- und Wertschöpfungsketten der ländlichen Räume aus den Augen zu verlieren. Vor allem auf lange Sicht müssen diese vor finanziellen Einbußen durch wirtschaftliche Inaktivität geschützt werden, da unserer Lebensmittelversorgung mit in Deutschland produzierten Produkten vor allem in Zeiten sich andeutender Verknappungen in allen Lebensbereichen höchste Priorität zukommen muss. Dies kann jedoch nicht nur für die Lebensmittelerzeuger alleine gelten, die nur die Spitze des Eisbergs bilden, sondern muss gleichermaßen für alle der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereiche gelten.

Der AK Landwirtschaft setzt sich deshalb für vereinfachte Förderverfahren aus, die schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen und auch die tatsächlichen Verluste ausgleichen.

 

Auswirkungen von Volksbegehren Artenvielfalt und DüV

Vor dem Hintergrund der erhöhten Belastung landwirtschaftlicher Betriebe durch die derzeitige Ausnahmesituation müssen auch jüngste Verschärfungen von Umweltauflagen, wie sie etwa im sog. „Versöhnungsgesetz“ zum Ausdruck kommen, vorerst außer Kraft gesetzt werden, damit die Wirtschaftlichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe nicht noch weiter beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt für Vorgaben, die etwa im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung umgesetzt werden sollen. Denn Bayern kann es sich nicht leisten, zum jetzigen Zeitpunkt einen weiteren Teil seiner Bauern einzubüßen, die für die künftige Lebensmittelversorgung unabdingbar sind. Daher fordern wir eine Anpassung der neuen Düngeverordnung an die Praxis – z.B. Bürokratieabbau, Eingehen auf regionale (Boden-) Unterschiede, mehr Flexibilität bei der Gülleausbringung, etc.; Ausrichtung der Düngeverordnung in erster Linie risikoorientiert auf Unternehmungen mit der Produktion organischer Nährstoffe ohne eigene Flächennutzung (gewerbliche Tierhaltungen, Biogasanlagen). Renationalisierung, d.h. Rückführung der Gesetzgebungskompetenz von der EU zu den Mitgliedsländern; Reduktion von Klima- und Umweltauflagen, zu der sich Deutschland selbst oder durch die EU verpflichtet hat (z.B. durch die NERCRichtlinie).

  • Bekenntnis zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung
  • Schutz lebender Tiere während des Transports
  • Förderung mobiler Schlachtung, um bspw. Transportwege zu verringern und die Fleischqualität durch tierschonende Schlachtungen erheblich zu erhöhen
  • Die ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG (Schächten)
  • Vereinfachte Bewilligungsverfahren für Bau- und Umbaumaßnahmen moderner und artgerechter Stallanlagen

 

Marktstabilisierung ohne Spekulation mit Nahrungsmitteln

Stabile Erzeugerpreise sind ein wünschenswertes Ziel, um das Einkommen der Landwirte langfristig zu stabilisieren. Wir bekennen uns jedoch zur sozialen Marktwirtschaft, wo sich Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Gerade in Krisenzeiten muss aber jegliche Beeinflussung der Nahrungsmittelmärkte durch ausschließlich spekulative Absichten unterbunden werden. Terminkontrakte sollen einzig und allein zur preislichen Absicherung von physischen Warenlieferungen in der näheren Zukunft dienen. Daraus abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) auf Grundnahrungsmittel, die rein spekulativen Zwecken dienen, lehnen wir kategorisch ab. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln darf nicht abhängig sein von Finanzspekulanten.

 

Renationalisierung der Agrarpolitik

Um das Problem der zeitweiligen Überproduktion von Nahrungsmitteln zu beheben, wurden mit der Reform der GAP seit 2003 die Direktzahlungen nicht mehr auf die Produktionsmenge bezogen, sondern in flächenbezogene Ausgleichszahlungen umgewandelt. Dadurch wurde aber ein neues Problem geschaffen, nämlich dass landwirtschaftliche Betriebe immer größere Flächen bewirtschaften mussten, um ausreichende Einnahmen zu erzielen.

Die Folge davon war, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben haben. Die Aussichten für Hofnachfolger haben sich zusätzlich negativ entwickelt, da der Beruf für viele gesellschaftlich nicht mehr attraktiv ist und sich die wirtschaftlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen verschlechtert haben.

Daher liegt ein Hauptaugenmerk unserer Agrarpolitik auf der finanziellen Förderung von jungen Landwirten bei Betriebsübernahmen und Investitionen, so dass die Hofnachfolge langfristig gesichert wird.

Deutschland zahlt derzeit jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro mehr in den EU-Haushalt ein, als es für die Agrarförderung herausbekommt. Die Möglichkeiten der Mitsprache im Rahmen der GAP sind dagegen mehr als begrenzt.

Die EU-Politik mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommission, EU-Rat und EU-Parlament führt zu mangelnder Transparenz der Entscheidungen und verhindert eine angemessene nationale Teilhabe sowie eine effektive demokratische Kontrolle. Der Vorteil einer Harmonisierung der Agrarpolitik existiert nur in der Theorie. Tatsächlich kommt es im Gegenteil immer mehr zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft.

Die AFD-Landtagsfraktion fordert daher, die Entscheidungsgewalt über die Agrarpolitik der EU sukzessive zu entziehen und in nationale Verantwortung zu übertragen. Damit wäre es auch einfacher, die Ansprüche unserer Gesellschaft an die Landwirtschaft, wie z.B. Umweltfreundliche Bewirtschaftung, Tierwohl, Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt in Einklang mit den ökonomischen Interessen der Landwirte zu bringen.

 

7. Gesundheit; Andreas Winhart (MdL)

Aus Corona lernen – Prävention implementieren – Naturmedizin fördern

Derzeit überlagert das Thema Corona / Covid19 sämtliche anderen gesundheitspolitischen Themen. Die AfD im Landtag sieht hierin eine große Gefahr, dass wichtige Weichenstellungen auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens übersehen werden, welche für eine Zeit nach Corona elementar wichtig werden. Durch die zu erwartende Wirtschaftskrise, welche sich unweigerlich an die Corona-Krise anschließen wird, werden auch finanzielle Ressourcen im Gesundheitssystem knapper werden. Gesundheit für die Bevölkerung stellt aber einen der höchsten ethischen Werte unserer Gesellschaft dar und ist daher für die AfD niemals ein Posten mit Sparpotential. Vielmehr wollen wir 2021 die Weichen stellen, das bewährte Gesundheitssystem nach den Belastungen „fit“ zu halten.

 

Aus Corona lernen:

  • Beibehaltung der kleinteiligen und wohnortnahen Krankenhausversorgung
  • Schaffung von Überkapazitäten in den öffentlichen Krankenhäusern für Extremlagen
  • Bekämpfung des Pflegenotstandes und Verbesserung von Arbeitsbedingungen Für Pflegekräfte in Krankenhäusern. Hierzu werden wir eine Modellprojekt mit 10 bayerischen Klinikverbünden anstoßen, welchen einen „Pflegeschlüssel + 1“ auf allen Stationen sowie allen Häusern des jeweiligen Klinikverbundes realisieren. Das Projekt soll auf drei Jahre angelegt sein und zeigen, dass sich dadurch die stressigen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern lassen und die Häuser somit attraktivere Arbeitgeber werden.
  • Für Alten- und Pflegeheime wollen wir analog zum Pflegekraftmodell im Krankenhaus das „Pflegeschlüssel + 2“ an 10 bayerischen Pflege- oder Altenheimen realisieren. Hier setzten wir im dreijährigen Versuch auf zwei zusätzliche Kräfte, damit die Senioren und zu pflegenden Personen auf Dauer mehr Bezugspersonen haben und ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner besser realisiert werden kann.
  • Zur Vermeidung und dem besseren Krisenmanagement bei möglichen zukünftigen Epidemien oder Pandemien sollen Gesundheitsämter zusätzliche personelle Ausstattung bekommen, zeitgemäße Kommunikationssysteme etabliert werden und Ressourcen bei notwendigen Materialien durch den Freistaat sollen in ausreichenden Umfang, wie es ein angemessener Zivilschutz erfordert, vorgehalten werden.
  • Ein auf wissenschaftlichen Fakten basierender Epidemie-Plan soll für sämtliche Szenarien entworfen werden und greifen, sobald epidemische Ereignisse drohen. Eine klare politische Zuständigkeit ist zu klären unter enger Einbindung der verfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte des Landtags. Eine unabhängige, interfraktionelle Kommission ist hiermit zu beauftragen
  • Die Corona-Pandemie in Bayern bedarf in ihrer politischen und wirtschaftlichen sowie ethischen Dimension der politischen Aufarbeitung durch ein Gremium des Landtags.

 

Prävention implementieren:

  • Die AfD sieht die Prävention von Krankheiten als ethische Verpflichtung an sowie als eine finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems. Für uns ist Prävention im Gesundheitswesen eine Win-Win-Situation für die öffentliche Hand sowie für den Patienten.
  • Das Thema „Männergesundheit“ in all seinen Facetten sehen wir derzeit unterrepräsentiert und sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Dies umfasst die Vorsorgeuntersuchungen bei Krebs aber auch die Prävention bei psychischen Problemen, welche in Suizid oder Gewaltverbrechen enden können. Ebenso gehört für uns ein Programm zur Vermeidung von sog. Zivilisationskrankheiten, insbesondere für Männer, zu den schnell umzusetzenden Schwerpunkten.
  • Die Prävention von Multiresistenten Keimen in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen ist durch geeignete Maßnahmen zu intensivieren.

 

Naturmedizin fördern:

  • Für die AfD im Landtag stellen Heilpraktiker und die Naturmedizin eine sinnvolle Ergänzung oder gar Alternative zur Schulmedizin dar. Ihr Bestand ist zu Fördern und auszubauen
  • Der Umgang mit Heilmitteln aus Cannabis ist insbesondere für Produkte mit CBD weiter zu ermöglichen.
  • Die AfD im Landtag möchte anregen, die bislang positiven Erfahrungen seit der Legalisierung von THC aus Cannabis für medizinische Zwecke weiter zu verfolgen und sich dem Modell von US-Bundesstaaten wie beispielsweise Colorado in zeitlich begrenzten dreijährigen Versuchsprojekten zu öffnen.
  • Die Forschung an Naturmedizin sowie alternativen Heilmethoden wie beispielsweise Chiropraktik sollen an bayerischen Universitäten und Forschungseinrichtungen durch ein Programm finanziell gefördert werden.

 

8. Positionspapier Wad & Jagd; Andreas Winhart (MdL)

Die Klima-Hysterie und der sogenannte Waldumbau machen auch vor den bayerischen Wäldern nicht halt. Wir nehmen zu Kenntnis, dass durch Sturm und andere extremwetterlagen, die bayerischen Wälder, v.a. mit Ihren Fichten- und in Franken auch mit Laubholzbeständen stark unter klimatischen Einflüssen gelitten haben. Ferner hat man dem Wald und seinen Besitzern im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes in den vergangenen Jahren zahlreiche weitergehende Aufgaben zugesprochen und folglich auch Auflagen gemacht. Oftmals wurde die Reduktion von Wildbeständen und die Ansiedelung neuer Standortfremder Pflanzen als Heilmittel angeführt. Dies wiederum hat zu Missständen bei Jägern sowie beim Naturschutzgeführt. Die AfD sieht es daher als ihre Verantwortung wieder „Mitte und Maß“ in der Wald-, Forst- und Jagdpolitik herbei zu führen.

 

Die AfD im Bayerischen Landtag sieht daher folgende Punkte als vorrangig für die Wald und Forstpolitik für das Jahr 2021:

  • Streichung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ aus dem Waldgesetz und damit einhergehend die Einführung des Grundsatzes „Wald und Wild“ für ganzheitlichen Arten – und Naturschutz.
  • Verhinderung einer Ansiedelung von standortfremden, aber sog. „klimaresistenter“ Baumarten wie der Libanon-Zeder etc. Wir setzen auf einen Waldumbau mit Mischbeständen aus heimischen, mitteleuropäischen sowie alpenländischen Baum und Straucharten. Neophyten werden sich im Rahmen einer Klimaänderung von alleine ansiedeln und werden dann selbst unter Beweis stellen, ob sie für die neuen Standorte in Bayern geeignet sind.
  • Wir streben eine waldverträgliche Rückabwicklung der sog. Rotwildfreien-Gebiete über einen längeren Zeitraum an, mit dem Ziel, ganzheitlichen Arten- und Naturschutz in Bayern zu garantieren.
  • Jägerinnen und Jägern soll die Jagd im Rahmen der bestehenden Schonzeiten mit zeitgemäßen technischen Hilfsmitteln erleichtert werden. Ein Verbot von Bleimunition lehnen wir ab.
  • Die Jagd soll nicht weiter für den sog. Klimawaldumbau missbraucht werden. Die Hege sowie der Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz soll gesellschaftlich mehr anerkannt werden sowie im Rahmen von Bestrebungen zur Artenvielfalt gefördert werden.
  • Wir streben für Jägerinnen und Jäger bayernweit gleiche sowie angemessene Aufwandsentschädigungen und Förderungen für die Bejagung von Kulturfolgern wie Schwarzwild und Raubwild (z.B. kostenfreie Trichinuntersuchung etc.)

 

9. Positionspapier Innenpolitik; Christian Klingen & Jan Schiffers (MdL)

Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Bayern hat 2019 nur etwas über 3500 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben – ausreisepflichtig wären gut zehnmal so viele. Für eine effiziente Abschiebung müssen Fehlanreize abgeschafft werden: Ausreisepflichtige Asylbewerber sollen deshalb nur noch Sachleistungen und medizinische Versorgung nur bei akuten Erkrankungen und Notfällen bekommen. Außerdem ist eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit notwendig, um ein Untertauchen zu verhindern. Vor allem Straftäter müssen schneller abgeschoben werden, um die Mehrheitsgesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.

Um eine Einwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden, sollte bei Asylbewerbern, wie es in den Neunziger Jahren üblich war, grundsätzlich wieder auf Sachleistungen und medizinische Minimalversorgung umgestellt werden.

 

Bayerns Grenzen schützen, deshalb:

Öffnungsklausel zur Wiedereinführung der früheren bayerischen Grenzpolizei

Gerade in Zeiten von Corona kann es nicht angehen, dass Bayerns Bürger drastisch in ihrer Freiheit eingeschränkt und ab 21 Uhr mit einer Ausgangssperre belegt werden, während sogenannte Asylbewerber weiterhin ungehindert einreisen können. Das ist nicht nur eine massive Diskriminierung einheimischer Bürger und Steuerzahler, es geht auch mit einem unkalkulierbaren Gesundheits-Risiko einher. In den Herkunftsländern der Einreisenden gibt es Krankheiten, die bei uns unbekannt oder bereits ausgestorben sind. Bei der derzeitigen Überlastung von Krankenhäusern – was als hauptsächlicher Grund für die Beschränkung der Freiheitsrechte genannt wird – ist es nicht zu verantworten, weitere mögliche Krankheiten zu importieren. Hierzu ist auch die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern zu fördern. Eine Öffnungsklausel zur Legitimation der Wiedereinführung der früheren bayerischen Grenzpolizei ist ebenfalls unumgänglich, um die lange bayerische Grenze zu schützen.

 

Schleusertätigkeit unterbinden

Es kann nicht angehen, dass sich mit Steuergeld finanzierte NGOs, aber auch Landespolitiker zur Schleuserei illegaler Einwanderer bekennen, teilweise selbst aktiv werden, ohne dass es Konsequenzen gibt. Hier müssen die Strafen verschärft und konsequent exekutiert werden. Der Staat muss wieder von Recht und Gesetz geleitet werden und nicht von Ideologie und Sentimentalität.

 

Religiös motivierte Straftaten bekämpfen

Das beginnt damit, Moscheevereine nicht vom Ausland finanzieren zu lassen und so ausländische Einflussnahme auf unser Leben und unsere Politik zu verhindern. Imame, die Hass gegen die Aufnahmegesellschaft predigen oder gegen die Gleichberechtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen, müssen wegen Volksverhetzung vor Gericht gestellt, wenn möglich ausgewiesen und die entsprechenden Moscheen geschlossen werden.

Dazu gehört aber auch, Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten, da es in unserer freien und aufgeklärten Gesellschaft üblich ist, seinem Gegenüber ins Gesicht sehen zu können.  Im öffentlichen Dienst und in Schulen muss ein Kopftuchverbot gelten. Für Kinder unter 14 Jahren muss ein absolutes Kopftuchverbot gelten, da sie bis zu diesem Alter noch nicht frei über ihr religiöses Bekenntnis entscheiden können (ab 14 sind Kinder religionsmündig).

 

Keine Verschärfung des Waffenrechts

Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, insbesondere werden eine Vielzahl von Straftaten und insbesondere von terroristischen Anschlägen mit illegal beschafften Waffen sowie mit frei zugänglichen Gebrauchsgegenständen wie Messern, Macheten und ähnlichem verübt. Vor allem darf die Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder des kleinen Waffenscheins nicht von der politischen Ausrichtung des Antragstellers abhängig gemacht werden.

 

Keine Finanzierung von linken Extremisten

Unter dem Deckmantel „Kampf gegen Rechts“ konnte sich in den letzten Jahrzehnten auf Kosten der Steuerzahler eine Fülle von fragwürdigen Organisationen etablieren, deren Methoden häufig gesetzeswidrig (Widerstand bei Abschiebungen), oft sogar gewalttätig sind. Die Finanzierung dieser NGOs ist einzustellen. Die AfD ist grundsätzlich gegen jede Art von Extremismus.

Stattdessen ist das schriftliche „Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Gewaltlosigkeit“ wiedereinzuführen, um staatliche Finanzierung beantragen zu können.

 

Staatliche Neutralität fördern

Straftaten, bei denen kein Täter ermittelt werden kann, oder bei denen die Motivation unklar ist, müssen als „ungeklärt“ in die Statistiken aufgenommen werden, vermeintlich „rechte“ Taten (z.B. Hakenkreuze), die von Linksradikalen begangen wurden, müssen als „linke“ Straftaten geführt werden.

 

PAG (Polizeiaufgabengesetz)

Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), das die CSU in der vergangenen Legislaturperiode aufgrund ihrer damaligen absoluten Mehrheit noch im Alleingang beschlossen hatte, lehnen wir in der derzeitigen Fassung ab.

Wir wenden uns entschieden gegen ein Gesetz, das durch scharfe Freiheitseinschränkungen Sicherheit zu schaffen vorgaukelt. Die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze würde bereits ausreichen, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Begrifflichkeiten wie die „drohende Gefahr“ sind völlig diffus und öffnen Missbrauch Tür und Tor. Der Rechtsbegriff der „konkreten Gefahr“ ist hinreichend definiert und völlig ausreichend. Ebenso lehnen wir die Ausweitung der Vorbeugehaft ab.

So wurde etwa aus dem BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ übernommen. Demnach braucht die bayerische Polizei nicht mehr wie zuvor eine „konkrete Gefahr“ zu begründen, bevor sie jemanden überwacht. Eine lediglich „drohende Gefahr“ und damit möglicherweise eher „abstrakte Gefahr“ genügt. Darin sehen wir einen der problematischsten Punkte des Gesetzes.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hat angekündigt, auf der Basis der Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission, die sich mit der Kritik an verschiedenen Neuregelung im PAG auseinandergesetzt hat, Änderungen am PAG vorzunehmen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, den Gesetzgebungsprozess werden wir jedoch kritisch begleiten. So kündigen die Regierungskoalitionen an, den Begriff der „drohenden Gefahr“ beibehalten zu wollen. Wir setzen uns für eine Streichung dieses Begriffes ein.

Als sehr problematisch erachten wir die schon im Juli 2017 eingeführten neuen Regelungen zur Präventivhaft. Demnach können Verdächtige bis zu drei Monate in Haft genommen werden, erst danach muss wieder ein Richter entscheiden, ob die Haft verlängert wird – eine Höchstfrist gibt es nicht mehr. Vorher konnte die Vorbeugehaft in Bayern lediglich bis zu 14 Tage dauern. Für eine Inhaftierung ist eine konkrete Gefahr notwendig, mittelfristig reicht allerdings auch eine drohende Gefahr, etwa, wenn gegen das Tragen einer Fußfessel verstoßen wird. Eine tatsächliche Straftat muss nicht vorliegen. Auch sind diese tiefgreifenden Eingriffe nicht nur zum Schutz erheblicher Rechtsgüter wie Leib und Leben zulässig, sondern bereits auch dann, wenn die Polizei sogenannte „erhebliche Eigentumspositionen“ bedroht sieht. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der eine möglicherweise unzulässig weite „individuelle“ Auslegung zulässt. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv in Haft genommen wird, hat derzeit nicht einmal zeitnah einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Dies zeigt, dass erheblicher Reformbedarf besteht.

Die Polizei hat durch das neue PAG Befugnisse erhalten, die zu verdeckten und in den geheimen ablaufenden Maßnahmen berechtigen, so darf sie unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen gehen und dort Wanzen anbringen, Telefone abhören oder sogar bei sozialen Netzwerken als normaler Teilnehmer auftreten.

Neu ist auch die Anwendung der „erweiterten DNA“. Sie soll wie ein Fahndungsbild Aufschluss über äußere Merkmale einer Person geben, etwa über Haar- und Augenfarbe oder die Herkunft. Informationen über Erbanlagen oder Krankheiten dürfen nicht gewonnen werden. Diese Methode ist einer der Maßnahmen, die schon bei einer drohenden Gefahr angewendet werden dürfen. Die Polizei soll zudem eine gewöhnliche DNA-Analyse auch schon zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchführen können, wenn es also darum geht, die Identität festzustellen. Wir kritisieren, dass schon bei geringem Verdacht so tief in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

 

10. AfD steht für erfolgreiche Bildungspolitik und Bildungsgerechtigkeit; Dr. Anne Cyron (MdL) & Markus Bayerbach (MdL)

Die AfD bedauert die von der Staatsregierung verursachten Folgen für Bildung und Entwicklung unserer Kinder, die entstanden sind durch unregelmäßige Unterrichtsversorgung und schwere Einschränkungen. Die Auswirkungen sowohl für Kinder als auch Eltern und Lehrer sind massiv und unverhältnismäßig. Das bedauern wir sehr und haben großen Respekt vor der Leistung und dem Einsatz von Lehrern und Eltern in dieser Ausnahmesituation.

2020 war ein verlorenes Bildungsjahr für unsere Kinder. Das neue Jahr 2021 hat kaum begonnen, und es zeichnet sich bereits die Schulkatastrophe des letzten Jahres ab. Präsenzunterricht wird bis Ende Januar ausgesetzt – wie es danach weitergeht, vermag niemand abzuschätzen, Faschingsferien sollen ausgesetzt werden, damit Schulstoff nachgeholt werden kann, homeschooling und die Vorbereitung darauf als auch die Durchführung bringt sowohl Lehrer als auch Eltern an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Präsenzunterricht insbesondere in der Grundschule ist eine unentbehrliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulweg. Benachteiligt sind vor allem Kinder aus bildungsfernen und sozial schwachen Schichten.  Es fehlt ihnen die Betreuung bei den Schulaufgaben, sie verbringen viel zu viel Zeit vor dem Bildschirm. Soziale Gerechtigkeit beginnt jedoch bei den Bildungschancen für alle.  Der Staat hat den Bildungsauftrag übernommen, den er stetig und nicht sporadisch zu erfüllen hat. Und Schule ist nicht nur der Ort des Lernens, er ist auch Ort der sozialen Kontakte, die den Kindern genommen werden. Kinder werden in Zeiten des Lockdowns in die soziale und bildungspolitische Isolation getrieben.

Kultusminister Piazolo hat aufgerufen, die Plattform Mebis wegen der technischen Pannen nur sparsam zu nutzen. Wie sollen Kinder im homeschooling unterrichtet werden, folgt man dieser Anweisung. Die vielgepriesene Digitalisierung im Schulwesen wurde jahrelang vernachlässigt, was sich jetzt als fatal herausstellt.

Die AfD steht für die sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht, ist doch hinreichend belegt, dass an Schulen weder bei Schülern noch bei Lehrern ein signifikantes Infektionsgeschehen stattfindet.

Der Lockdown, der bislang keinen belegbaren Erfolg mit sich brachte, der auf falschen Strategien und auf Willkür beruht, muss unverzüglich beendet und durch evidenzbasierte Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ersetzt werden.

Alle Klassenzimmer sind zeitnah mit mobilen Raumluftreinigern sowie Acryltrennwänden für besonders gefährdete Schüler auszustatten, um Kindern und Lehrern einen Schulalltag ohne Masken und sonstigen Hygieneterror zu ermöglichen.

Verantwortlich für fatale Fehlentscheidungen der letzten Jahre, insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung als auch der ausreichenden Ausstattung mit Lehrpersonal, ist der damalige Finanzminister Söder. Er trägt die Verantwortung für viele der aktuellen Probleme. Als Lehre aus der Pandemie ist die völlig unzureichende Ausstattung der Schulen mit schnellen Internetverbindungen und Wlan ist in einer nationalen Kraftanstrengung zu beheben und eine schnellstmögliche 110 %ige Ausstattung beim Lehrerpersonal anzustreben.

Die AfD steht für Bildung und damit für die Beibehaltung des Leistungsniveaus als auch der Prüfungsanforderungen. Eine Absenkung vor dem Hintergrund der Pandemie lehnen wir ab. Wir befürworten uneingeschränkt das Leistungsprinzip vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bildungsschere sichtbar auseinanderdriftet. Allerdings darf der Zugang zu Helfersystemen nicht Vorrang bekommen vor Intelligenz, Fleiß und persönlichem Einsatz.

Wir schlagen vor, als Ausgleich für die Streichung der Faschingsferien die letzte Schulwoche vor den Ferien entfallen zu lassen, d. h. also, Unterrichtsverlegung statt Mehrarbeit. Die Streichung der Faschingsferien als zweite Woche eines geplanten Präsenzunterrichts erscheint aus pädagogischer Sicht vordergründig verständlich. Trotzdem ist die Anordnung hinsichtlich einer Woche Mehrarbeit ohne Ausgleichsangebot nicht hinnehmbar. Das Lehrpersonal wurde bereits während des Lockdowns weitestgehend alleine gelassen und mehr als stark gefordert. Fairness und Fürsorgepflicht des Staates sind hier einzuhalten. Wir erachten es als angemessen, den Verwaltungsangestellten eine Prämie von mindestens einem halben Monatsgehalt für die besonderen Leistungen während der Pandemie zukommen zu lassen.

 

11. ÖPNV in Bayern; Josef Seidl (MdL)

Zunächst einmal einige grundsätzliche Fakten zum Thema. Der Freistaat Bayern ist mit fast 71.000 Quadratkilometern ein Flächenland. Bayern hat rund 13 Millionen Einwohner und ist somit das zweitbevölkerungsreichste deutsche Bundesland. Die größten Städte Bayerns sind München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Fürth. In den Metropolen ist der ÖPNV noch verhältnismäßig gut ausgebaut, in Stoßzeiten jedoch bereits jetzt schon völlig überlastet. Hier müssen insgesamt mehr Fahrzeuge eingesetzt und die Taktungen verkürzt werden.

Noch weniger gut sieht es in der Fläche aus, dort müssen noch hohe Investitionen in die ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur getätigt werden. Insgesamt muss man feststellen, dass die Regierungsparteien zwar intensiv für den ÖPNV werben, jedoch viel zu wenig investieren. Grundsätzlich sind wir als AfD für den Ausbau und die Stärkung des ÖPNV. Anders als die Altparteien setzen wir uns aber ausdrücklich für den Individualverkehr ein. Kein Bus, kein Zug und keine Straßenbahn kann so virensicher sein, wie ein privater Pkw. Große Bedeutung hat der ÖPNV in Bayern besonders auch für Schule und Ausbildung. Täglich werden etwa 1,3 Millionen Schüler und Auszubildende zur Schule beziehungsweise zur Ausbildungsstätte befördert.

 

Zahlen über den ÖPNV

Im Jahr 2018 gab es in Bayern laut dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) 1.116 Verkehrsunternehmen im Straßenpersonenverkehr. Davon sind 1.038 kleine und mittlere Verkehrsunternehmen, die fast 60% des öffentlichen Nahverkehrs In Bayern in Kooperation mit öffentlichen Verkehrsbetrieben, Stadtwerken und Regionalbusgesellschaften und als Subunternehmer für die Bahnbusgesellschaften und Kommunalbetriebe durchführen. In Bayern wurden im ÖPNV in diesem Jahr 10,85 Milliarden Personenkilometer geleistet, davon entfielen 4,79 Milliarden auf den Bus. Über 750 Millionen Fahrgäste wurden mit Bussen befördert. Hierfür waren In Bayern täglich 10.000 Busse im Einsatz. Für 2019 hat der Freistadt aus Finanzausgleichsmitteln 320 Millionen Euro für die Kostenfreiheit des Schulwegs, 115 Millionen Euro zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr sowie 68 Millionen Euro für die Linienbusförderung zur Verfügung gestellt. Für den Schienenpersonennahverkehr ist seit der Regionalisierung 1996 für die Bestellung aller Regionalzüge und S-Bahnen der Freistaat Bayern verantwortlich. Seither wurden laut Verkehrsministerium die angebotenen Zugleistungen um etwa die Hälfte ausgeweitet, die Fahrgastzahlen sind um 74% gestiegen. Bayern hat ein rund 6.500 Kilometer langes Schienennetz mit mehr als 1.000 Bahnhöfen und Haltepunkten, es ist das umfangreichste Bahnnetz aller Bundesländer. Im Schienenpersonennahverkehr werden in Bayern jährlich rund 128 Millionen Zugkilometer gefahren. Die S-Bahn München ist bereits heute eines der größten S-Bahn-Systeme in Deutschland. Mit 150 Stationen, einer Streckenlänge von 442 Kilometern um mehr als 1.000 Zugfahren pro Tag reicht sie weit in die Region und verbindet die Landeshauptstadt München mit dem Umland. Mittlerweile verzeichnet die S-Bahn werktäglich bis zu 840.000 Fahrgäste.

 

Grundsätzliche Mängel im ÖPNV

Obwohl bereits seit Jahren und Jahrzehnten davon gesprochen wird, dass der ÖPNV großflächig und umfassend ausgebaut und erweitert werden soll, passiert leider noch immer viel zu wenig. Wir als AfD fordern eine bayernweite Investitionsoffensive für den ÖPNV. Wegen des weiterhin stark zunehmenden Bevölkerungszuwachses ist ein dringender Handlungsbedarf angesagt. Wer heute öfter Busse, Züge oder Straßenbahnen nutzt, weiß, dass diese oft vollgestopft sind bis auf den letzten Stehplatz. Besonders schlimm sieht es dabei auch bei der Schülerbeförderung aus. Die Schulbusse sind total überfüllt und es kommt sogar teilweise zu gefährlichen Unfällen. Hier muss endlich gewährleistet werden, dass jedes Kind einen sicheren Platz erhält. Nötigenfalls müssen eben zusätzliche Busse eingesetzt werden, Geld dafür ist reichlich vorhanden. Die Regierung muss nur einmal gründlich ihren Wildwuchs an Finanzausgaben durchforsten und an den notwendigen Stellen ganz einfach Einsparungen beziehungsweise Streichungen vornehmen. Der gute Wille scheint aber hier absolut nicht vorhanden zu sein.

 

Coronaschutzmaßnahmen im ÖPNV

Die Regierung wird nicht müde in allen Medien ständig die AHA-Regeln zu propagieren und dafür zu werben, dass diese strikt eingehalten werden. Im ÖPNV ist davon leider bisher fast nichts zu sehen. Die Fahrgäste sitzen oder stehen dicht an dicht gedrängt mit teilweise nur äußerst geringem Abstand. AHA-Regeln können also in den öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich eingehalten werden. Dies scheint die verantwortlichen Politiker aber kaum zu interessieren. Wenn aber jemandem in einer Fußgängerzone die Maske über die Nase rutscht, bekommt er eine Verwarnung oder ein Bußgeld. Dann müssen eben mehr Busse, Züge und S-Bahnen eingesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Verhaltensregeln aufgestellt werden, die dann von der Bevölkerung gar nicht eingehalten werden können. In Bussen, Bahnen und Zügen müssen dringend Sitze freigehalten werden. Entweder durch Beschilderung oder durch Ausbau derselbigen. Weiterhin unglaublich ist, wenn man sieht, wie wenig Desinfektionsmaßnahmen in den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Betrachtet man Berichte aus den asiatischen Ländern, dann sieht man dort Desinfektionskolonnen, die die Fahrzeuge des ÖPNV säubern und desinfizieren. Bei uns in Bayern geschieht das viel zu wenig. Dies muss dringend geändert werden

 

Paketbeförderung im ÖPNV

Wie weltfremd und unrealistisch die Regierungsparteien mittlerweile mit dem Thema ÖPNV umgehen, zeigt wieder einmal CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer. Er schlägt allen Ernstes vor, dass Pakete mit Hilfe des ÖPNV transportiert werden sollen, um Deutschlands Städte zu entlassen. So sagte er der „Süddeutschen Zeitung“, dass immer neue Rekordwerte bei der Paketbeförderung erwartet werden. Um diesem Trend zu begegnen und Staus auf den Straßen zu vermeiden, bräuchte es innovative und kreative Verkehrskonzepte. Und hierzu zähle eben auch der Transport von Gütern im ÖPNV. Es gehe darum, dass man zum Beispiel Pakete aus einem Logistikzentrum per Straßenbahn in die Innenstadt befördert, wo der Empfänger sie vielleicht in einer Verteilerstation abholt oder aber sie würden von dort aus per Lastenrad zum Empfänger transportiert.

Bereits Anfang des Jahres hatte Scheuer U-Bahnen als Transportmittel ins Spiel gebracht. Der ÖPNV könne noch mehr, als Menschen transportieren und deshalb würde das Thema weiter vorangetrieben. Das Ziel sei es etwa, rechtliche Hemmnisse auszuräumen. Ab Januar sollen zusätzliche Millionen über das Förderprogramm „Städtische Logistik“ bereitgestellt werden. Scheuer: „Ich kann nur alle dazu ermuntern, zuzugreifen. Lieferverkehre bieten enormes Potential für Innovation.“ Auch die Verkehrsverbände scheinen nicht abgeneigt. Der Hauptgeschäftsführer des Dachverbands VDV, Oliver Wolff, sagt dazu: „Man sollte auch auf den ersten Blick ungewöhnliche Ideen durchaus diskutieren und abwägen.“ Da in den Ballungsräumen der ÖPNV zu Stoßzeiten ohnehin bereits völlig überlaste ist, kann man über solche Pläne nur noch den Kopf schütteln. Erst, wenn der ÖPNV vernünftig ausgebaut ist, kann man beginnen, über solche Ideen auch nur nachzudenken.

 

Keine Zwangsfinanzierung für den ÖPNV

Eine Zwangsfinanzierung für den ÖPNV lehnen wir kategorisch ab. Ein abschreckendes Beispiel ist hierfür das von Rot-Rot-Grün in Berlin geplante Zwangsticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Das würde zu ähnlichen Auswüchsen führen, wie die Rundfunkzwangsgebühren. Auch Personen müssten dann für den ÖPNV bezahlen, die diesen überhaupt nicht nutzen können oder wollen. Die Bürger – insbesondere die Autofahrer – werden ohnehin vom Staat schon mehr als genug geschöpft. Wir brauchen keine weiteren Abgaben wie etwa die City-Maut oder Zwangstickets, diese wären kontraproduktiv und pures Gift für den Mittelstand. Weiter lehnen wir einen völlig kostenlosen ÖPNV grundlegend ab. Die freie Nutzung von Bussen, Bahnen und Zügen ist schlicht und ergreifend nicht finanzierbar. Der Freistaat, der wegen der völlig überzogenen Coronamaßnahmen ohnehin wegbrechende Steuereinnahmen zu verkraften hat, wäre mit einer solchen Maßnahme grundlegend überfordert. Nichtsdestotrotz ist aber darauf zu achten, dass der ÖPMV kostengünstige Tickets anbietet, um den Bürgerinnen und Bürgern Mobilität zu gewährleisten.

 

Lösungsansätze für den ÖPNV

Wir als AfD in Bayern verfügen über zahlreiche und schlüssige Lösungsansätze für die Probleme im ÖPNV. Die Taktung des Personennahverkehrs muss endlich besser koordiniert und digitalisiert werden. Es müssen mehr Züge, Straßenbahnen und Busse eingesetzt werden. Vor allem im ländlichen Raum ist der ÖPNV massiv auszubauen und zu fördern. Es muss jedoch immer auf eine ortsangepasste Lösung eingegangen werden, es macht keinen Sinn, große Busse für die Abend- und Nachtlinien einzusetzen, wenn dann diese Fahrzeuge fast leer unterwegs sind. In dem Fall muss man eben vor Ort Konzepte entwickeln und wenn nötig Minibusse oder Taxen einsetzen. Gerade im Bereich der Busse müssen innovative Antriebstechnologien bezuschusst werden. Es macht keinen Sinn Elektrobusse einzusetzen, die für ihre eigentliche Aufgabe keine Lösung, sondern ein Problem sind. In diesem Zusammenhang fordern wir auch den Erhalt des bewährten Verbrennungsmotors auf lange Sicht. Weiterhin müssen die bayerischen Flughäfen noch sehr viel besser vernetzt werden. Die Pendlerpauschale für Berufstätige, die den ÖPNV oder ihr Kfz nutzen, muss dringend erhöht werden. Ein-Euro-Tickets darf es nicht für die Gesamtheit der ÖPNV-Nutzer geben, dies wäre nicht finanzierbar. Sinn macht das aber bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Rentnern. Schließlich muss die Mehrwertsteuersenkung, die für die DB gilt, aus Wettbewerbsgründen auch für Fernbusunternehmen gelten.

 

Fazit: In Sachen ÖPMV müssen viele Dinge massiv und schnell verändert werden. Die AfD bietet die richtigen und wichtigen Lösungsansätze, diese müssen nur noch von den Regierungsparteien umgesetzt werden.

 

12. Wirtschaft nach der Corona-Krise Gerd Mannes (MdL) & Franz Bergmüller (MdL)

Die Regierungsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus haben Deutschland in die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte geführt. Zeitweise wurden über 10 Millionen Arbeitnehmer für Kurzarbeit angemeldet, zehntausende Betriebe stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Auch in Bayern sind die Folgen der Maßnahmen verheerend: So sind die bayerischen Exporte infolge des Lockdowns um knapp 40 Prozent eingebrochen. Damit droht unserer Industrie, die aufgrund einer völlig verfehlten Wirtschafts- und Energiepolitik der letzten Jahre bereits vor Corona erhebliche Wettbewerbsnachteile hatte, eine beispiellose Pleitewelle. Bereits jetzt haben infolge der Corona-Maßnahmen über 600.000 Menschen unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren. Nahezu alle großen Arbeitgeber der Industrie haben massive Stellenstreichungen angekündigt. Hinzu kommen zehntausende kleiner und mittlerer Betriebe, die infolge der Lockdowns und der überzogenen Auflagen wie der Maskenpflicht unverschuldet ihre Geschäftsgrundlage verloren haben. So wird allein im Einzelhandel mit 50.000 zusätzlichen Insolvenzen gerechnet.

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will den Bürgern und Unternehmen des Freistaats wieder mehr Eigenverantwortung zugestehen. Die Menschen brauchen keine Bevormundung, erst recht nicht durch den Staat. Widersinnige Verordnungen, wie z.B. die Schließung des Einzelhandels, müssen aufgehoben werden. Daneben setzen wir uns für den Erhalt der Wertschöpfung und damit der Arbeitsplätze in Bayern ein. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten darf Politik nicht auf grüner Ideologie mit unrealistischer Zielsetzung basieren, sondern muss in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und damit die Beschäftigung sichern. Die sogenannte Klimapolitik muss insbesondere in Hinblick auf die verheerende wirtschaftliche Lage eingestellt werden.

Die AfD Fraktion kritisiert die Gewerkschaften und Verbände für ihren mangelnden Einsatz für Arbeitnehmer und Mitglieder in der Coronakrise.

 

Unsere Punkte für die Bewältigung der Wirtschaftskrise:

  1. Gefährliche Kaskadeneffekte vermeiden – Meldefristen für Insolvenzen nicht weiter verlängern; gesunde Unternehmen vor Zahlungsausfällen schützen
  2. Steuerzahler nicht überfordern – Neuverschuldung begrenzen, Mehrausgaben durch Parlamentsbeschlüsse legitimieren
  3. Widersinnige Corona-Beschränkungen aufheben – Eigenverantwortung der Unternehmer in den Vordergrund stellen, verordnete Betriebsschließungen aufheben
  4. Heimische Wirtschaft stärken – Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld gerade in der Krise nicht durch teure, ideologische Klimapolitik ausbremsen
  5. Wirksame Entlastung schaffen – Solidaritätszuschlag, EEG-Umlage und CO2-Bepreisung für Privathaushalte und Unternehmen vollständig abschaffen
  6. Unseren Mittelstand erhalten! – keine Subventionen für ausgewählte Großkonzerne, stattdessen Konsumanreize durch steuerliche Entlastung der Privathaushalte schaffen.

[1] Eurostat (2019). Eurostat regional yearbook 2019.

[2] Telekom AG (2020). Digitalisierungsindex.

[3] https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/klaegliche-bilanz-fdp-geht-auf-digitalministerin-gerlach-los-74020104.bild.html

[4] Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales auf die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerd Mannes (AfD) vom 05.10.2020 betreffend „Eineinhalb Jahre StMD – aktueller Stand der angekündigten Digitalprojekte“.

[5] vbw und Telekom AG (2020).

[6] IHK München u. Oberbayern (2019).

[7] IfW Kiel (2020). Analyse der industrierelevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland im internationalen Vergleich. Endbericht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

[8] Bayersicher Landtag. Drucksache 18/10112.

[9] Bayerischer Landtag. Drucksache 18/288.

[10] Industriepolitische Positionspapier der AfD. Projekt. Stand: 30.11.2020.

[11]https://www.buerokratieabbau-bayern.de/wp-content/uploads/2018/08/Datenschutzgrundverordnung_Bayerischer_Weg.pdf

[12] Internes Positionspapier der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Stand: 08.10.2019.