Umbau Deutschlands zu einer Impf-Apartheids-Gesellschaft wird weiter vorangetrieben: Bund-Länder-Konferenz führt für Innen- und Außenbereiche der Gastronomie inzidenzunabhängige Zwangsmaßnahmen ein

Quelle: Von Henning Schlottmann (User:H-stt) - Eigenes Werk, CC BY 1.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20223614

BERLIN – Ein Wirt darf dem Willen der Regierungschefs in Bund und Ländern zufolge zukünftig Essen und Getränke nur noch an Gäste mit negativen Corona-Testergebnis verkaufen. Das gilt aber auch nur dann, wenn der negative Test von einem Geimpften, oder Genesenen stammt. Gästen mit negativem Testergebnis, die Ungeimpft sind, bekommen beim Wirt nichts zu Essen und nichts zu Trinken!

 

Auch Ministerpräsident Söder unterstützte dieses absurd wirkende Konzept, bis er seinen Willen – die Impfpflicht – nicht bekam: Bund-Länder-Beschlüsse eröffnen geimpften Superspreadern weiterhin den Zugang zur Gesellschaft, während Gesunde noch stärker als bisher von dieser ausgeschlossen werden. Nachdem Markus Söder den von ihm vorangetriebenen Impfzwang nicht bekam, kündigte er Kanzler Scholz die versprochene Unterstützung für 2GPlus in Bayern; vorerst jedenfalls und offenbar nicht komplett.

 

Die Bund-Länder-Konferenz schraubt die Latte, ab der man in der Apartheids-Gesellschaft der Altparteien ein normales Leben führen darf wieder ein Stückchen höher. In Zukunft bekommt in diesem Passierschein-Staat nur noch Derjenige einen uneingeschränkten Zugang zum normalen Leben, wenn er „geboostert“ ist, sich also zum dritten mal den mit einer „Impfung“ verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit ausgesetzt hat.

Das zentrale „Schmankerl“ wurde bisher jedoch weder von den Altparteienvertretern, noch von den „Qualitätemedien erwähnt! Diese Apartheids-Regeln gelten nun in der Gastronomie innen, sowie außen inzidenzunabhängig! Mit anderen Worten. Selbst wenn Covid gar nicht  mehr da ist, also bei NULL-Covid soll man zukünftig nicht einmal mehr draußen an der frischen Luft ein Bier trinken dürfen, wenn man kein „Geboosterter“, und damit viel zu oft staatlich zertifizierter Superspreader ist. Dabei setzt sich die Erkenntnis immer mehr durch: :

Wenn die Zahlen des RKI stimmen, dann entspricht die Ansteckungsrate mit Omikron in etwa dem Verhältnis der Geimpften zu den Ungeimpften.Bedeutet: Es ist mehr oder weniger egal, ob ich einmal, zweimal oder gar nicht geimpft bin.

Mit anderen Worten: die getroffenen Maßnahmen haben keinerlei Einfluß auf die Ausbreitung von Covid. Wenn dem aber so ist, welchem Zweck dienen die Maßnahmen dann? Die Bild munkelt, daß die Maßnahmen in erster Inie dem Zweck dienen, die Ungeimpften zu mobben, um sie zur Nadel zu treiben.

Deshalb der Lockdown light für die Gastro-Branche. Er ist der nächste Versuch, eine Impfpflicht durch die Hintertür durchzudrücken!

Wir meinen: das ist etwas zu kurz gegriffen, denn mit den Impfungen werden ja auch rigorose Kontrollmaßnahmen eingeführt, die ja gar nicht notwendig wären,wenn es wirklich nur um die Impfungen ginge:

 

Der von den Altparteien vorangetriebene Umbau der freien Gesellschaft in eien Apartheids-Gesellschaft

Bisher erwiesene Tatsache ist, daß weder Impfungen, noch „Boosterungen“ geeignet sind, die Weitergabe des Covid-Virus zu unterbrechen, bzw. zu verlangsamen. Das gilt auch für die „Omikron-Variante“.

Bisher erwiesene Tatsache ist außerdem, daß die Omikron-Variante kaum mehr in der Lage ist, kausal dafür verantwortlich zu sein, daß ein Betroffener wegen covid-typischer Symptome auf einer  Intensivstation  behandelt werden muß. Bisher erwiesene Tatsache ist daher auch, daß ein Betroffener nicht mehr wegen von der Omikron Variante kausal bewirkter covid-typischer Symptome stirbt.

 

Warum sollen „Boosterungen“ Risiken/Symptome reduzieren, die bei Omikron gar nicht vorkommen?

Den Befürwortern von Impfungen ist wohl zuzugestehen, daß die Impfungen die Wirkung haben, Covid-typische Symptome abzumildern.

Was aber wegen der manchmal schweren Symptome bei der „Delta“-Variante noch sinnvoll erschien, ist bei der „Omikron“-Variante – nach derzeitigem Kenntnisstand – jedoch vollkommen absurd. Bei „Omikron“ bewirken die Impfungen folglich zwar eine Reduktion der „Omikron“-Symptome, da es aber bisher keinerlei Informationen darüber gibt, daß Omikron – isoliert betrachtet – überhaupt kausal in der Lage ist, Symptome hervorzurufen, die auf Intensivstationen behandelt werden müssen, oder zum Tod führen stellt sich die Frage: vor welchen Symptomen soll die „Boosterung“ eigentlich schützen? Eine Antwort auf diese Frage blieben aber sowohl der „Expertenrat“, als auch die Regierungen in Bund und Ländern schuldig!

Was durch die „Impfung“ bei Omikron-Infizierten erreicht wird, ist eben, daß der Betroffene weniger müde ist, weniger Halsweh hat, weniger Kopfweh hat, oder ggf. sogar gar keine dieser Symptome. Doch was soll damit bewirkt werden, außer, daß jemand, der infektiös ist und z.B. Halsweh hat, nach der Impfung eben infektiös ist und kein Halsweh hat?

 

Durch Boosterung staatlich zertifizierte verdeckte Superpreader dürfen überall Bürger anstecken

Hierdurch wird jedoch ein von der Natur eingerichtetes Ausbreitungshemmnis umgangen. Wer sich krank fühlt, zieht sich in der Regel freiwillig zurück und kuriert sich aus und scheidet damit als Infektionsherd aus!

Diese von der Natur durch die Krankheitssymptome eingerichtete natürliche Eigenisolierung wird jedoch bei „Geimpften“ durch die Impfung gerade ausgeschaltet, da diese ja keine Symptome mehr verspüren. Die Folge ist, daß geimpfte Infizierte symptomlos, aber mit staatlichem Segen durch die Gegend laufen und Andere dabei anstecken können. Beispielswiese auch in Gaststätten!

Wenn es also eine Gefahrenquelle in Gaststätten gibt, dann sind es nicht die symptomlosen Ungeimpften, die ja durch ihre Anwesenheit belegen, daß sie gesund sind, sondern eher die geimpften Superspreader, deren Symptome durch die Impfung weggespritzt wurden und deren Symptome – so ist die Beschlusslage – durch eine Boosterung noch wirksamer weggespritzt werden sollen.

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Die Beschlüsse vom 7.1.2022:

Vermutlich sah Markus Söder es voraus, daß er die von ihm vorangetriebene Impfpflicht am 7.1. nicht durchbekommen wird

„…Ich habe gehört, dass von dem Expertenrat keine verschärften Maßnahmen empfohlen wurden.“

und er versuchte es mit einer Verschiebung

„Mein Vorschlag: wir beraten morgen und entscheiden dann ein paar Tage später. Wir kommen langsam in den Bereich für den Mittelstand und für die Selbstständigen, da geht es an das Eingemachte.“

doch es gelang ihm nicht. Die im „Expertenraat“ verbliebenen Merkel-Experten, die durch Scholz mit weiteren Experten aus der Praxis ergänzt wurden, mußten sich wohl den neuen Mehrheiten beugen:

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Freie Bahn für geimpfte Superspreader

Zukünftig sollen Kontaktpersonen, die geboostert sind, oder Impfung erhalten haben – also durch diesen Kontakt verdecke Superspreader sein können – , von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Das erstaunt deswegen, weil ja bekannt ist, daß Omikron sich besonders leicht ausbreitet. Außerdem ist ja bekannt, daß mit Impfungen /  Boosterungen die Weitergabe von Covid sicher nicht unterbinden und wohl nicht einmal verringern läßt, Mit dieser Kenntnis dann Kontaktpersonen, also Personen, die die höchste Wahrscheinlichkeit haben, sich infiziert zu haben,  von Auflagen zu befreien ist evident widersinnig. Vor dem eingangs geschilderten Hintergrund, daß Geimpfte viel zu oft verdeckte Superspreader sind, dürfte diese Maßnahme daher die tatsächliche Wirkung entfalten, die Ausbreitung von Omikron zu beschleunigen. Wenn also Corona-Quarantäneregeln für Geimpfte/Geboosterte entschärft werden, dann ist dies im Kern nichts Anderes, als ein politsch gewollter Freifahrschein für geimpfte Superspreader!

Noch absurder sind – gemessen an den bisherigen Paradigmen – die Beschlüssen für  die Gastronomie. Während geimpfte Kontaktpersonen von Auflagen befreit werden, werden in der Gastronomie geimpften Kontaktpersonen neue Auflagen auferlegt!

In der Gastronomie müssen müssen sogar Geimpfte – die ja viel zu oft eben verdeckte Superspreader sind – jetzt einen tagesaktuellen Test vorweisen, bevor sie ins Restaurant oder ins Café gehen dürfen. Die durch Impfungen erzeugten verdeckten Superspreader durch Tests aus Gaststätten fern zu halten, wenn sie eben infiziert sind. Es gibt hierbei  jedoch mehrere Probleme:

  • wurde den Worten und deren Gästen ursprünglich etwas Anderes versprochen
  • wäre diese Maßnahme grundsätzlich sinnvoll, wenn Omikron denn gefährlich wäre. esi es aber offenbar nicht
  • macht es keinen Sinn, den verdeckten superspreadrn den Zutritt zu Gasthäusern zu versperren, ihnen jedoch den Zutritt zu den anderen körpernahe Dienstleistungen zu erlauben
  • sie dürfen nach der „Boosterung“, also wenn sie noch weniger Symptome haben, dann in Gaststätten und dort sozusagen als staatlich zertifizierte Superspreader ihre Viren verteilen.

Für alle Übrigen, also z.B. die Ungeimpften, enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn, mit der Option, sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitzutesten. Das gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese können ihre „die Isolation (…) nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.“ Die hierzu gegebene Begründung, daß dies der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen soll wirkt jedoch völlig unverständlich. Die Ungeimpften weiter in Isolation zu halten, hat jedenfalls die sinnvolle Wirkung, daß sie während der Zeit, in der sie anstecken sind, niemanden anstecken können.

Bisher noch nirgendwo kommuniziert, enthalten die Beschlüsse jedoch einen echten Hammer! Wenn sich an der Beschlusslage nichts mehr ändert, werden die 2GPlus-Regeln sowohl im Innenbereich, als auch im Außenbereich auch im Sommer gelten, wenn Covid wieder nahe NULL liegen wird:

 

Selbst bei einer Inzidenz von NULL gilt in Zukunft im Außenbereich 2G-Plus

Der Webseite der Bundesregierung ist nämlich nur zu entnehmen:

Auch in der Pressekonferenz wurde dann auch der Grund dafür ganz offen angesprochen: Durch Mobbing der Wirte sollen die Leute an die Boosternadel getrieben werden.

Das ist ein zusätzlicher Anreiz für das Boostern. Das ist ein gewünschter Anreiz, den wir ganz klar wollen. Denn es ist einfach erwiesen, dass diejenigen, die geboostert sind, sollten sie dennoch erkranken, deutlich mildere Krankheitsverläufe haben. Deshalb muss es unser Ziel sein, sowohl die Impfquote insgesamt bei den Erst- und Zweitimpfungen, aber auch die Boosterquote hochzubringen.

Das war es auch schon. Nur der Vollständigkeit halber: Das Gleiche gilt auch für Kulturveranstaltungen, für andere Veranstaltungen, die nach Hygienerahmenkonzepten der Länder laufen und damit noch Zugang ermöglichen.

Dabei wurde aber auch etwas viel Gefährlicheres beschlossen. Etwas, worauf weder dei Bundesregierung, noch die Staatsregierung, noch der Ministerpräsident, noch die „Qualitätspresse“ hinweisen. Der wohl wichtigste Begriff betreffen der Vorgaben zur Gastronomie ist nicht 2Gplus, sondern der Begriff „inzidenzunabhängig“. Mit anderen Worten: selbst bei einer Inzidenz von „NULL“ soll 2GPlus gelten! So wie es beschlossen wurde. gilt 2GPlus in den Gaststätten und im Außenbereich der Gaststätten auf ewig, bzw. genauer gesagt, bis zur Aufhebung dieser Verordnung, oder bis zu deren nächster Verschärfung!

Der Beschlussvorlage konnte man am 6.1.2022 entnehmen:

4. Ergänzend wird spätestens ab dem [15.] Januar 2022 bundesweit und inzidenzunabhängig der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes etc.) für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.

Und der Beschluss am 7.2.2022 lautet:

4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen  etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird  ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken  nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.

Als Begründung führt der Gesundheitsminister aus:

„Das ist eine deutliche Verbesserung, weil das war eine wichtige Quelle der Infektionen“, sagte Lauterbach in der Sendung „ZDF Spezial“. Stundenlang ohne Maske in einem Gasthaus zu sitzen, sei angesichts der raschen Ausbreitung von Omikron sehr gefährlich.“

Doch sogar seine Parteikollegin grätscht ihm hier n die Parade und korrigierte

„wir machen das, um die Menschen zum Impfen zu bewegen“

so jedenfalls zitiert sie der Virologe Klaus Stöhr. Markus Söder war zuerst dafür:

Eigentlich hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder zuvor mit Bundeskanzler Olaf Scholz (63, SPD) auf die 2G-Plus-Regeln für die Gastro-Branche und neue Quarantäne-Regeln geeinigt.

und dann, als er nicht bekam, was er wollte (Impfpflicht), dagegen. Wir sind gespannt, wann und wie die Staatsregierung diese Fakten der Gastronomie und den Bürgern kommunizieren wird:

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Profitieren die Bayern von der Rache des Markus Söder?

Der einzige und derzeit bekannte Hoffnungsfunke, daß dies in Bayern nicht kommen wird,  ist, daß der Berichtslage folgend Markus Söder offenbar sein Ziel, die „Epidemische Notlage nationaler Tragweite“ wieder auf der Bundesebene anzusiedeln, nicht durchsetzen konnte. Zur Erinnerung: die Bundesregierung hat die Ausrufung derselben als eine der ersten Amtshandlungen von der Bundesebene auf die Landesebene hinunterdelegiert. Dieser Schachzug war klug, denn damit hat die Bundesregierung diesen Klotz und die damit verbundene Verantwortung und auch die Verantwortung für das Exit-Szenario aus der Pandemie erfolgreich auf die Länder abgewälzt. Damit wäre Markus Söder mit einer CSU dafür verantwortlich, den Bürgern die unangenehmen Nachrichten weiterer Maßnahmen zu verkünden.

Auch das von Markus Söder maßgeblich vorangetriebene Ziel eines Impfzwangs konnte er offenbar nicht durchsetzen:

Zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und dem Kanzleramt von Olaf Scholz (63, SPD) ging es beim Thema Impfpflicht und einer möglichen Wiedereinführung der Corona-Notlage zwischenzeitlich hoch her.

Und es war Markus Söder, der in der Runde um eine Impfpflicht quengelte:

Die Beschlüsse waren noch nicht richtig verkündet, schon gab Markus Söder seine Rache bekannt: Er spiele mit dem Gedanken die Beschlüsse zu 2G in der Gastronomie nicht umzusetzen:

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte in München, man sei „sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch“, ob das sinnvoll sei. Bayern bleibe im „Team Vorsicht“, aber auch im „Team Augenmaß“. Söder verwies auch auf eine entsprechende Protokollerklärung des Freistaats beim heutigen Bund-Länder-Beschluss. Darin heißt es: „Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen, wie eine inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem Maße vor.“ Laut dem Ministerpräsidenten soll Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) prüfen, ob 2G plus in der Gastronomie „aus unserer Sicht wirklich notwendig ist“. Abschließend entschieden werde bei der Kabinettssitzung am Dienstag. Im Beschluss sei kein konkretes Datum für die Einführung genannt, erklärte Holetschek.

Was an dieser Stellungnahme aufhorchen läßt ist, daß Söder nur von 2GPlus spricht. Demnach wäre ein Weiterbetrieb  von 2G, also unter der bisherigen Regelungen, daß Geimpfte – also viel zu oft verdeckte Superspreader – ohne Tests in Gastwirtschaften für Söder offenbar ebenso ein gangbarere Weg, wie der Umstand, den Begriff „inzidenzunabhängig“ umzusetzen, um so den weiteren Ausbau der Impf-Apartheids-Gesellschaft nicht zu gefährden.

 

Franz Bergmüller befragt die Staatsregierung

Zu diesen Verhandlungen legt der Abgeordnete Bergmüller der Staatsregierung folgenden Fragenkatalog vor:

 

1. Nachrichtenlage

1.1. Ist die den Zeitungsmeldungen entnehmbare Aussage „Eigentlich hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder zuvor mit Bundeskanzler Olaf Scholz (63, SPD) auf die 2G-Plus-Regeln für die Gastro-Branche und neue Quarantäne-Regeln geeinigt“ zutreffend?

1.2. Ist die den Zeitungsmeldungen entnehmbare Aussage „Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (55, CSU) Söder erklärte, die MPK dürfe nicht sprachlos sein bei diesem wichtigen Thema. Man habe sich bereits klar positioniert zur allgemeinen Impfpflicht. Es gebe jetzt kein Argument, hinter die eigenen Beschlüsse zurückzufallen.“ zutreffend?

1.3. Ist der den Zeitungsmeldungen entnehmbare Hinweis, daß der Beschlussvorlage am Ende alle  Ministerpräsidenten – darunter auch Ministerpräsident Söder – zugestimmt haben (Bitte den Grund der Zustimmung des Ministerpräsidenten offenlegen, obwohl dieser am Tag zuvor noch in der Bild äußerte „Wir kommen langsam in den Bereich für den Mittelstand und für die Selbstständigen, da geht es an das Eingemachte.„?

 

2. Geimpfte Superspreader?

2.1. Welche empirischen Tatsachen sind der Staatsregierung bekannt, die den im Vorspruch zitierten Studien widersprechen, daß gegen das Covid-Virus Geimpfte das Covid-Virus genauso weitertragen können, wie Ungeimpfte und teilweise sogar eine höhere Virenlast haben, wie Ungeimpfte und damit ein Geimpfter auch ein „geimpfter Superspreader“ sein kann (Bitte ausführlich belegen)?

2.2. Aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung z.B. mit Äußerungen, wie „Es braucht mehr Freiheiten für Geimpfte. Wer geimpft ist, schützt sich und andere“ am 26.4.2021 auf Facebook, oder „Impfen gibt Sicherheit und Impfen schafft Freiheit. Man schützt damit sich und auch andere“ am 1.12.2021 auf Twitter die reduzierten Symptome, oder sogar eine Symptomlosigkeit nach einer Covid-Infektion politisch gewollt in einen Zusammenhang mit mehr Freiheitsrechten?

2.3. Aus welchen Gründen schlußfolgert die Staatsregierung aus den in 2.1. und 2.2. abgefragte Tatsachen, etwas Anderes, als daß durch Covid-Impfungen bei Infizierten die Symptome abgeschwächt, oder reduziert werden, sie aber aufgrund ihrer noch immer vorhandenen Infektiosität auf Dritte noch immer als Ausscheider wirken und aufgrund ihrer Symptomlosigkeit auf Unbedarfte gesund wirken, wodurch die Illusion einer Gefahrlosigkeit genährt und die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erhöht werden kann?

 

3. Zahl an Infektionen / Ausbrüchen in Gaststätten in Bayern

3.1. Bei wie vielen Meldungen nach § 9 Abs, 1 Nr. 1 k) Infektionsschutzgesetz „wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat, mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“ wurde in Meldungen aus Bayern „Restaurant / Gaststätte“ angegeben (Bitte chronologisch aufschlüsseln)?

3.2. Welche Zahlen  zu jedem der Tatbestände aus § 9 Abs, 1 Nr. 1 k) Infektionsschutzgesetz  hat die Staatsregierung seit 1.1.2020 dem RKI zugeliefert, auf deren Basis das RKI z.B. die im Epidemiologischen Bulletin 38|2020 17. September 2020 auf Seite 6 „Restaurant, Gaststätte“ eingetragenen Werte ermittelt hat (Bitte wie im Melderythmus dem RKI übermittelt chronologisch offenlegen)?

3.3. Wann hat die Staatsregierung die in 3.1. und/oder 3.2. abgefragten Zahlen mit Verbandsvertretern der Gaststätten besprochen gehabt (Bitte chronologisch aufschlüsseln)?

 

4. Evaluation der Wirkung bisheriger Maßnahmen in der Gastronomie

4.1. Welche empirischen Studien sind der Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt, die eine Auskunft auf die Frage „Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen in der Gastronomie seit dem durch die am 24.22.2021 angeordnete Sperrstunde um 22Uhr“ o.ä. geben, oder hat die Staatsregierung in Ermangelung derartiger Kenntnisse selbst in Auftrag gegeben, oder plant in der Zukunft Auftrag zu geben?

4.2. Welche empirischen Studien sind der Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt, die eine Auskunft auf die Frage „Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen in der Gastronomie seit dem durch die am 24.11.2021 angeordnete Ausweitung von 2G auf den Außenbereich“ o.ä. geben, oder hat die Staatsregierung in Ermangelung derartiger Kenntnisse selbst in Auftrag gegeben, oder plant in der Zukunft Auftrag zu geben (Bitte für den Innen- und Außenbereich getrennt darlegen und bei zukünftiger Auftragsvergabe bitte voraussichtliches Datum offenlegen)?

4.3. Welche empirischen Studien sind der Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt, die eine Auskunft auf die Frage „Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen in der Gastronomie im Fall, daß Masken vom Personal und/oder den Gästen getragen werden müssen“ o.ä. geben, oder hat die Staatsregierung in Ermangelung derartiger Kenntnisse selbst in Auftrag gegeben, oder plant in der Zukunft Auftrag zu geben (Bitte für den Innen- und Außenbereich getrennt darlegen und bei zukünftiger Auftragsvergabe bitte voraussichtliches Datum offenlegen)?

 

5. Inzidenzunabhängigkeit der Maßnahmen?

5.1. Welchen Beitrag hat sie Staatsregierung zur Einbringung des Begriffs „Inzidenzunabhängigkeit“ in die Vorlage der am 7.1. beschlossenen Maßnahmen geleistet?

5.2. Welche epidemiologische Wirkung wird nach Ansicht der Staatsregierung mit einer „Inzidenzunabhängigkeit“ der Maßnahmen der Staatsregierung in Restaurants und Gaststätten angezielt (Bitte den Grund ofenlegen aus dem heraus dieser Vorgabe folgend in der KW26 2021, als die Inzidenz deutschlandweit bei 5 lag, man dieser Vorgabe folgend als Ungeimpfter, oder geimpfter und Ungetesteter nicht einmal den Außenbereich einer Gaststätte besuchen dürfte)?

5.3. Aus welchen Tatsachen leitet die Staatsregierung die medizinische / epidemiologische Notwendigkeit der in 5.1. abgefragten Maßnahme ab?

 

6. Die Protokollnotiz; „Team Augenmaß“

6.1. Aus welchen Gründen liegen der Staatsregierung ausweislich ihrer Protokollnotiz „Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen, wie eine inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem Maße vor.“ am 7.1.2021 zu wenige Informationen zu Omikron vor, oder wenn am 5.1.2022 bereits der Regierung in Großbritannien, dem Ziel-Land vieler Füge aus Südafrika und daher früh von Omikron in Europa betroffenen Land, ausweislich „Das Land müsse „versuchen, mit COVID-19 zu leben“, schrieb Gesundheitsminister Sajid Javid in einem Beitrag für die Zeitung „Daily Mail“. Neue Einschränkungen werde es nur „als absolut letzten Ausweg“ geben.“ genügend Informationen vorliegen, daß beide Regierungen entscheiden konnten, praktisch alle Maßnahmen für das gesamte Land aufzuheben?

6.2. Welche Informationen genau fehlten ausweislich der Äußerung „Diese liegt noch nicht in ausreichendem Maße vor.“ dem Ministerpräsidenten und/oder dem Gesundheitsminister genau, die nicht am 7.1.2022 in Südafrika, Großbritannien oder einem anderen Land verfügbar und womöglich durch einen Anruf abrufbar gewesen wären (Bitte die genau fehlenden Informationen voll umfänglich offenlegen, denn wegen deren Fehlen wird ja die Gastronomie von ca. 30% der potentiellen Kunden abgeschnitten)?

6.3. Welche Informationen genau fehlten ausweislich der Äußerung „Diese liegt noch nicht in ausreichendem Maße vor.“ dem Ministerpräsidenten und/oder dem Gesundheitsminister genau, die nicht am 7.1.2022 der WHO-Virologe Klaus Stöhr in seinem im Vorspruch zitierten Interview mit der zeitung die WELT der Öffentklichkeit vorstellte, darunter auch seine Überzeugung, daß 3GPlus in Restaurants keinerlei Auswirkung auf die Ausbreitung für Covid haben wird?

 

7. Das Schicksal der Gaststätten als Verhandlungsmasse zur Durchsetzung eines Impfzwangs

7.1. An welchen Argumenten ist die vom Bayerischen Ministerpräsidenten gefoderte und 1.2. abgefragte Impfpflicht gescheitert?

7.2. Aus welchen Gründen hat Ministerpräsident Söder seine unter dem Begriff „Team Augenmaß“ kommunizierte Skepsis zu den 2GPlus-Regeln nicht bei der Schlußabstimmung durch eine Ablehnung, oder im Vorfeld eingebracht und im diametralen Gegensatz zu seinen Äußerungen nach den Beschlüssen, im Vorfeld – entnehmbar aus „Eigentlich hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder zuvor mit Bundeskanzler Olaf Scholz (63, SPD) auf die 2G-Plus-Regeln für die Gastro-Branche und neue Quarantäne-Regeln geeinigt“ – genau das erst ermöglicht, von dem er sich danach dann distanziert?

7.3. Aus welchen Gründen sollte man die Zustimmung für 2GPlus in der Gastronomie durch Ministerpräsident Söder vor den Verhandlungen und das Scheitern der von Ministerpräsident Söder geforderten Impfpflicht in den Verhandlungen und das Ausscheren von den 2GPlus-Regelungen durch Ministerpräsident Söder nach den Verhandlungen anders verstehen, als als „Rache“ für das scheitern seines Vorstoßes eine Impfpflicht durchzusetzen?

 

8. Umbau der Gesellschaft in eine Passierschein-Gesellschaft

8.1. Aus welchen Gründen sollte man aus Sicht der Staatsregierung die in 1 bis 7 abgefragten Umstände nicht auch dahingehend lesen können, daß die Staatsregierung das Corona-Virus maßgeblich dazu nutzt, die Gesellschaft in Bayern in eine Passierschein-Gesellschaft umzubauen, in der der moderne Passierschein eben „Impfausweis“ oder „Covid-App“ heißt?

8.2. Aus welchen Gründen trifft die Einschätzung des ehemaligen WHO-Virologen Klaus Stöhr in dem in 7.1. abgefragten Interview mit der Zeitung die WELT nicht zu, daß man die Beschlüsse vom 7.1. dahingehend verstehen kann, daß man den Geimpften und Geboosterten nun das Privileg zukommen läßt, die Geselschaft durchseuchen zu dürfen?

8.3. Aus welchen Gründen versucht die Staatsregierung die Proteste gegen den in 8.1. bis 8.2. abgefragten Umbau der Gesellschaft in eine Passierschein-Gesellschaft / „Impf-Apartheids-Gesellschaft“ mit Einkesselungen zum Zweck der Verfolgung der angeblichen Ordnungswidrigkeit der Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung, und repressiven Maßnahmen zu ersticken?