Studie an 600.000 Kindern in Spanien belegt: Masken an Schulen sind wirkungslos

Von Haeferl - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=89753843

BARCELONA – Eine Studie an echten Schulkindern, statt im Labor belegt erneut die Wirkungslosigkeit von Masken an Grundschulen.

 

Die wohl bisher umfangreichste Studie zur Wirkung von Masken in Schulen belegt eindeutig: Eine Maskenpflicht in der Grundschule hat keinen Einfluss auf Zahl der Ansteckungen unter den Kindern.

Die Wissenschaftler stellen klar: eine Politik, die in Schulen auf einer Maskenpflicht basiert, beruht

„auf unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen“. 

Ob in Kenntnis, oder Unkenntnis dieser wissenschaftlichen Tatsachen, hat der Bildungsminister Österreichs beschlossen die Schulen in der Alpenrepublik ohne Maßnahmen beginnen zu lassen.  Das aber bringt linke Lehrergewerkschaften auf die Palme:

Die Lehrergewerkschaft ist außer sich. Ihr stellvertretender Vorsitzender Hannes Grünbichler nennt die Befreiung der Schulen

„eine Bankrotterklärung des Bildungsministeriums vor der Wissenschaft und vor dem Arbeitsrecht“.

Er will „Regeln“ und „Maßnahmen“ und auf „Tests setzen“. Grünbichler teilt im „Oe1-Morgenjournal“ heftig aus: Die Entscheidung des Bildungsministeriums sei „eigentlich nicht hinnehmbar“. Was viele nicht wissen dürften: Grünbichler ist nicht nur stellvertretender Vorsitzender der Lehrergewerkschaft, sondern auch Kommunist in der KPÖ!

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Anfang 2020 sind sich Offiziellen sicher: Masken im öffentlichen Raum sind unangebracht

Am 30.1.2020 erklärte Gesundheitsminister Spahn gegenüber der Bild-Zeitung in Bezug auf die bevorstehende Covid-Pandemie:

„Unser Gesundheitssystem ist gut vorbereitet“,

ist sich Spahn sicher. Nicht einmal Masken bräuchte man, erklärte das RKI ganz offiziell

„Das Tragen von Gesichtsmasken im öffentlichen Raum ist definitiv nicht angebracht.”
verbreitete der Chef des RKI den Zuschauern der österreichischen Zeit im Bild am 17.2.2020 um 22Uhr, denn es gebe gemäß RKI
Das RKI sprach sich daher auch dagegen aus, daß Gesichtsmasken zum Schutz vor dem Coronavirus im öffentlichen Raum getragen werden:

Dann aber schwenkten weltweit zahlreiche Regierungen auf einen Maskenzwang um: Die Bundesregierung setzte z.B. Anfang April 2020 die Behauptung in die Welt:

Das Tragen von Atemschutzmasken hilft dabei, andere Menschen vor Erregern zu schützen.

Man könne demnach also mit einer Maske nur Andere schützen. Selbst wenn dem so  wäre, stellt sich die Frage, wo denn die vom Maskenträger ausgeatmeten Viren dann hingehen? Eigentlich müßten  sich die Viren in der Maske verfangen und vom Infizierten dann erneut eingeatmet werden. Offiziell wird eine derartige Möglichkeit einer Selbst-Infektion durch die Bundesregierung wie folgt kommuniziert:

Nicht hinreichend nachgewiesen ist dagegen, dass eine gesunde Person durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Ansteckungsrisiko für sich selbst verringert, wie das RKI in seinen Empfehlungen schreibt. 

Im Übrigen verwies man nach oben, also daß die WHO und die EU der selben Auffassung seien:

Auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt keinen Massengebrauch von Masken. Das Gleiche gilt für die EU-Fachagentur ECDC. 

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Mitte 2020 sind sich Offiziellen sicher: Masken im öffentlichen Raum sind angebracht, aber der „Expertenrat“ widerspricht 2022

Erst Mitte Juli 2020 änderte das RKI diese Position:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in der Coronakrise seine Einschätzung für das Tragen von Mundschutz geändert. Wenn Menschen – auch ohne Symptome – vorsorglich eine Maske tragen, könnte das das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere mindern, hieß es auf der Internetseite der Bundesbehörde.

Wissenschaftlich belegt sei das aber nicht. Zuvor hatte das RKI den Mundschutz nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen empfohlen. Nicht jeder, der mit Sars-CoV-2 infiziert ist, bemerke das auch, hieß es.

Als Begründung wurde einfach ins Blaue verwiesen und „wissenschaftliche Studien“ angeführt. Seither behaupten die Regierungen in Bund und Ländern hartnäckig, daß Masken die Wirkung hätten, das Covid-Virus vom Maskenträger abzuschirmen.

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Wissenschaftliche Studien?

Was die Regierungen min Bund und Ländern dabei aber verschweigen ist, daß sie diese angeblichen Wirkungen – wenn überhaupt-  bestenfalls in Labors erzeugt haben, also unter Bedingungen, auf die die Auftraggeber viel zu oft selbst einen Einfluß ausüben konnten.

Zutreffend ist, daß auf diese Weise

  • Tierversuche
  • Modellrechnungen am Computer
  • Metastudien am Schreibtisch

etc.

durchgeführt wurden, und durch die Regierungen in Bund und Ländern der Bevölkerung als „Wissenschaft“ verkauft wurden.

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Die Behörden und das große Wegschauen vor der Realität

Was aber bisher offenbar niemand getan hat, ist, die Wirkung von Masken in der Realität, also im Alltag der Menschen zu untersuchen. So etwas geschieht in der Regel dadurch, daß man zwei vergleichbare Gruppen bildet und die eine Gruppe den Bedingungen mit Maske und die andere Gruppe den Bedingungen ohne Maske aussetzt und am Ende dann vergleicht, wie viele viel mehr Infektionen die Gruppe ohne Maske, im Verglich zur Gruppe mit Maske aufweist.

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Ein erster Hinweis auf die Wirkungslosigkeit von Masken

Dabei kann sich mit Hilfe von wenige Klicks im Internet jeder von der offenkundigen vollkommenen Wirkungslosigkeit von Masken selbst überzeugen! Es ist nämlich eine Tatsache, daß in den einzelnen Ländern die Maskenpflicht zu vollkommen unterschiedlichen Zeitpunkten aufgehoben wurde

Wenn also die Masken tatsächlich den Träger vor Covid schützen, dann müßte sich das Aufheben der Maskenpflicht in steigenden Infektionszahlen ca. eine Woche nach dem Aufheben dieser Maßnahme zeigen. Insbesondere, weil

  • die Schweiz am 17.2.2022 die Maskenpflicht aufhob;
  • Deutschland am 2.4.2022 alle Maßnahmen und damit auch die Maskenpflicht aufgehoben hatte;
  • Österreich am 24.5.2022 die Maskenpflicht aufhob;
  • Schweden nie eine Maskenpflicht verordnet hatte, denn „es gibt nur sehr mangelhafte Beweise dafür, dass Gesichtsmasken helfen.“, wie die Behörden offiziell mitteilten

Folgt man also dem Argument „Masken schützen den Träger vor Ansteckung vor dem Covid-Virus“, dann müsste ab ca.  dem 24.2.2022 in der Schweiz, ab dem 9.4. in Deutschland und am dem 1.6. in Österreich ein Anstieg der Infektionen beobachtbar sein und in Schweden, das nie eine Maskenpflicht hatte, müßten aus diesem Grund die Ansteckungszahlen besonders hoch sein.

Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Vergleicht man die Inzidenzen dieser Länder, dann erkennt man zwar, daß ab dem 27.2.2022,also10 Tage nach dem Aufheben der Maskenpflicht in der Schweiz die Fallzahlen in allen Ländern (außer Schweden) erneut angestiegen sind. Wenn aber Masken helfen würden, dann müssten die Länder, die am 27.2. noch eine Maskenpflicht haben, geringere Inzidenzen aufweisen, als die Schweiz, die keine Maskenpflicht hat.

Tatsache ist, daß das maskenlose Schweden während des Höhepunkts der nächsten Variante, also im März 2022, eine Inzidenz von nur noch ca. 125 aufweist. Die am 17.2. von den Masken befreiten Schweizer bekommen  Mitte März durch eine neue Version der Omikron-Variante noch einmal einen Maximalwert von um die 3200. Das Masken tragende Deutschland verzeichnet Ende März einen Maximalwert von 3020 und das Masken tragende Österreich Mitte März sogar einen Maximalwert vom 5125!

Weder in Österreich, noch in Deutschland ist eine Woche nach dem Aufheben der Maskenpflicht  ein Anstieg der Inzidenzen erkennbar.

Einen solchen Anstieg kann man zwar in der Schweiz erkennen. Wer aber das Argument bringt, daß der Anstieg der Inzidenz ab 26.2. auf den Entfall der Maskenpflicht zurückzuführen ist, muß dann aber auch erklären, warum in den Masken tragenden Ländern Deutschland und Österreich die Inzidenzen zum selben Zeitpunkt zu steigen beginnen.

Ergänzt mit der Tatsache, daß maskenfreie Schweden keinerlei Anstieg der Inzidenz zu verzeichnen hat, zeigt sich für jedermann einfach nachvollziehbar: Die Behauptung, daß Masken den Träger vor dem Covid-Virus schützen können, ist eine unbelegte, reine Behauptung, die mit der Realität nichts zu tun hat.

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Der Bericht des Expertenrats der Bundesregierung: Ein bisschen (Labor-)Realität

Angstmacherei, also Psychoterror, ist bisher offenbar die einzige wissenschaftlich gesicherte Wirkung von Gesichtsmasken. Dies jedenfalls geht mindestens indirekt aus dem Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission hervor.

Die dargestellten Befragungsstudien sowie Labor- und epidemiologische Studien deuten jedoch auf einen zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken hin, sofern sie ordnungsgemäß getragen und mit anderen Maßnahmen kombiniert werden.

Die Experten behaupten, daß sich die Wirksamkeit der Einzelmaßnahme „Maske“ deswegen nicht nachweisen lasse, weil die Maskenpflicht in der Regel als Teil eines Maßnahmenpakets auferlegt wird, wobei fraglich bleibt, ob derartige Maßnahmenpakete überhaupt eine Wirkung haben.

Vergleicht man im folgenden Diagramm die einschlägigen Daten aus Schweden (praktisch keine Maßnahmen) und Deutschland (exzessive Maßnahmen), so kann man ab der zweiten Welle keinerlei Unterschiede in  den Zahlen der „Covid-Fälle“ (oben) und der „Covid-Toten“ pro Million Einwohner (unten) erkennen.

Worin also soll der Nutzen der Maßnahmenpakete überhaupt liegen?

Zu berücksichtigen ist, dass 2G/3G allein bezüglich der Wirksamkeit kaum evaluiert werden kann, da diese Maßnahme nicht isoliert, sondern in der Regel – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – in Kombination mit Masken und Abstand genutzt wurde

Das mag für Deutschland zutreffen, trifft aber nicht international zu. Oben wurde beriets gezeigt, daß in verschiedenen Ländern die Maskenpflicht auch als Einzelmaßnahme weitergeführt / aufgehoben wurde. Wäre es so, daß eine Maskenpflicht eine Wirkung bereitstellen würde, dann müßte man dies in diesen Ländern oder als Vergleich zwischen diesen Ländern in deren Inzidenzen nach der Änderung einer Maskenpflicht erkennen. Das ist aber nicht der Fall!

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Masken können in künstlich geschaffenen Labor-Welten eine Wirkung zeigen

Der Expertenbericht hebt hervor, daß die Untersuchungen,  denen eine Wirkung von Masken entnehmbar sein könnte, in der Regel aus künstlichen Labor-Settings stammen:

Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann.

Und an Tieren hat man wohl herumexperimentiert, statt Studien in der Realität durchzuführen.

Eine Schutzwirkung legen tierexperimentelle Studien 211, epidemiologische und deskriptive Beobachtungen nahe 212,213. Zusätzlich sind während der Pandemie mehrere Überblicksarbeiten, die Ergebnisse zu „Endpunkten“ wie Inzidenz, Transmission und Sterblichkeit zusammengetragen haben, entstanden (Meta-Analysen von 27,214–219. Die gesichteten Arbeiten berichten meist substanzielle Effekte auch dann noch, wenn bereits Impfstoffe eingesetzt werden 220.

Und man hat Leute erzählen lassen und derartige Erzählungen in Studien verarbeitet:

Diese Studienergebnisse müssen jedoch aufgrund der unvermeidbaren Einschränkungen einer Beobachtungsstudie (auf selbst berichteter Maskenverwendung basierend) mit Vorsicht interpretiert werden.

Offenbar auf Basis derartiger künstlicher Settings kommen dann im Expertenbericht Sätze zustande. wie:

Die epidemiologisch messbare Wirksamkeit von Gesichtsmasken ist zwar durch mehrere Evidenzgrade belegt,

Das bedeutet im Kern nichts Anderes, als daß man sich ein paar Gedanken gemacht hat, klingt nur besser. Oder man setzt die Ergebnisse einfach in den Konjunktiv:

Die grundsätzliche Wirksamkeit von medizinischen Gesichts- und partikelfiltrierenden Halbmasken zur Verhütung und Bekämpfung der SARS-CoV-2- Infektion kann als weitgehend gesichert gelten.

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Spezialfall Gesundheitswesen:

Die OP-Masken sind im Gesundheitswesen weit verbreitet. Der eigentliche Zweck dieser Masken, die in der Regel von einem OP-Team getragen werden ist, daß keim Mitglied des Teams – überspitzt gesagt – auf das OP-Besteck, oder in die offene Wunde des Patenten spucken kann, sei es auch nur durch einen Nebel beim Ausatmen.

Doch nicht einmal die zuständige EU-Behörde konnte keinen Vorteil von Masken in Gesundheitseinrichtungen identifizieren:

In einem Review des ECDC wird allerdings berichtet, dass „die identifizierten Studien, in denen medizinische Gesichtsmasken mit Atemschutzmasken in Gesundheitseinrichtungen verglichen wurden, widersprüchliche Ergebnisse zeigten, von denen einige für und andere gegen partikelfiltrierende Halbmasken sprachen“1

Doch auch da gibt es massenhaft Lücken in den Studien:

Wie bereits angemerkt, liegen bislang keine klassisch randomisierten, kontrollierten klinischen Studie zum Direktvergleich chirurgischer und FFP2-Masken und dem Risiko einer SARSCoV-2-Infektion vor.

So bleibt es bei der Empfehlung, die bereits immer für OP-Teams galt: aus „hygienischen Gründen“, also um zu verhindern, jemanden anzuspucken, machen – auch stärkere – Masken Sinn.

In Risikosettings, wie medizinischen oder pflegerischen Bereichen, sollte aus hygienischer Sicht zum Fremd- und Selbstschutz aber die FFP2-Maske präferiert werden.

Ansonsten bleibt nur eine Plattitüde, auf die man auch selbst hätte kommen können:

…aber gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Bewertungen von chirurgischer und FFP2-Maske nicht abschließend zu beurteilen. Alltagsmasken erreichen im Vergleich zu medizinischen Masken eine unsichere Schutzwirkung.

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Labor-Welten sind keine Realitäten und bei Realitäten schaut man weiterhin weg

Obwohl bekannt und anerkannt ist, daß die Ergebnisse aus Laborwelten nicht mit den Welten in der Realität in Einklang zubringen ist, werden die Lücken nicht geschlossen

Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis sind, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen.

Sie geben jedoch zu, daß derartige Labor-Settings mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun haben:

Eine weitere Einschränkung ist, dass die meisten publizierten Studien von einem korrekten Tragen der FFP2-Maske durch die befragten Personen ausgehen.

In der Praxis liegt die FFP2-Maske jedoch bei vielen Menschen häufig nicht eng genug an, sodass die Luft beim Ausatmen wie bei einem Ausströmventil mit hohem Druck in die Umgebung gelangt. Eine schlechtsitzende Maske hat auch keinen, ggf. sogar einen negativen Effekt 228. Dies ist auch der Fall für medizinische Masken.

Und für Bart-Träger ist praktisch noch weniger Schutz vorhanden

Alle Maskenarten wirken auch schlechter bei starker Gesichtsbehaarung.

So gesehen liefern Masken einen Fake-Schutz:

In solchen Fällen können Masken eine Scheinsicherheit suggerieren. Welchen Beitrag zur Verbesserung der Prävention eine professionell gestaltete Risikokommunikation zu diesem Thema leisten könnte, ist nicht bekannt (siehe Kapitel 5)

Aus der Praxis her betrachtet kommt der Expertenrat daher zum Zwischenergebnis:

Eine schlechtsitzende und nicht enganliegende Maske hat jedoch einen verminderten bis keinen Effekt. Die Effektivität hängt daher vom Träger oder der Trägerin ab

 

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat zieht ein vernichtendes Fazit

Was für den Expertenrat in jedem Fall inakzeptabel ist, ist, daß Geimpfte beim Testen bevorzugt werden:

In Anbetracht der leichten Übertragbarkeit von SARS-CoV-2 mit der Omikron-Variante bei Geimpften eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zugangsbedingung für Veranstaltungen, Einzelhand (Blatt 21)

Was für den Expertenrat aber feststeht ist, daß die Maske ein Instrument der Unterdrückung, also – aus unserer Sicht – ein Instrument des Psychoterrors der Regierungen gegen den Bürger ist:

Es ist zu beachten, dass das Tragen von Masken auch einen psychologischen Effekt hat, da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird. Die Maske ist daher zum immer sichtbaren Symbol der Infektionsprophylaxe und stiftete damit Vigilanz bei den Menschen. Die daraus resultierenden Effekte können nicht gemessen werden.

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat sieht es jedoch vollkommen anders, als daß Masken im öffentlichen Raum „angebracht“ sein könnten. Im Außenbereich jedenfalls sind sie es schon einmal nicht.

Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.

Unter Abwägung all der vorgetragenen Argumente  vertritt der Expertenrat zu Masken die Auffassung, daß – wenn überhaupt – irgendwelche Masken per Zwang getragen werden müssen, dies nur in Innenräumen in Frage kommt.

Wie dies aber zu rechtfertigen sein soll, wenn die Wirkung von Masken nur im Labor überprüft wurde, nicht aber in der Realität, ist für uns schwer nachvollziehbar. In jedem Fall schießt der Expertenrat einen FFP2-Zwang aus seiner Sicht aus:

Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.

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Spezialfall: Masken für Kinder und an Schulen

Alle bisher vorhandenen Daten zeigen jedoch: Schulkinder sind nicht stärker betroffen, als Erwachsene. Das bedeutet aber auch, daß sie gegenüber Erwachsenen keinen stärkeren Schutz benötigen.

Der Blick auf andere europäische Länder bringt keine Evidenz, dass von Schulkindern aller Altersklassen eine erhöhte Übertragung im Vergleich zum Infektionsgeschehen bei Erwachsenen ausgegangen ist.

Zu klären bleibt daher noch die Frage, ob sie in demselben Umfang, wie Erwachsene, oder geringer als Erwachsene betroffen sind.

Der Effekt von Masken und Maskenpflicht bei Kindern und in Schulen kann daher nicht abschließend beurteilt werden. Eine Normierung für Kindermasken wird dringend empfohlen. Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar. I

Ist das wirklich so, oder kapituliert der Expertenrat an dieser Stelle ggf. vor der Erwartungshaltung aus der Politik?

Klar ist  nämlich, daß aus einer am 24.8.2022 im renommierten British Journal of Medicine veröffentlichten Studie an 500.000 Schulkindern in Spanien glasklare Erkenntnisse hervorgehen.

Diese war dem Rat auch bekannt:

Viele Maskenstudien, die nicht im Labor, sondern in der echten Welt durchgeführt wurden, gibt es (noch) nicht. Doch sie werden mehr. Die bisher wohl größte ist nun aber im renommierten „BMJ“ (British Medical Journal“) peer-reviewed erschienen. Das deutliche Ergebnis: Es gibt keinen positiven Effekt von einer Maskenpflicht in Schulen auf die Infektionsrate.

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Praxis-Studie an 600.000 Schulkindern in Spanien: Die Realität belegt die Sinnlosigkeit von Masken

In Katalonien untersuchten die Behörden vom 13. September bis zum 22. Dezember 2021, also bis zum Anstieg der „Omikron-Variante“ die Ansteckungsraten von 599.314 Kinder im Alter von drei bis elf Jahren.

Hierzu wurden zwei Gruppen gebildet: Grundschüler und Vorschüler, die aber in Spanien in einem Schulgebäude zusammen betreut werden.

In beiden Gruppen wurden dann die Neuinfektionszahlen gemessen. Man hat hierbei herausgefunden, daß die Zahl der Neuinfektionen mit dem Covid-Virus in der Vorschule (Kinder ohne Maske) signifikant niedriger waren als in der Grundschule (Kinder mit Maske).

Die Inzidenz steigerte sich hierbei mit dem Alter. die Jüngsten hatten die geringste Inzidenz. Die ältesten die höchste. Insgesamt wurde ein altersabhängiger Trend beobachtet. Sogar sechsjährige Kinder (also mit Maske) zeigten  eine höhere Inzidenz als Fünfjährige (also ohne Maske).

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Masken machen in Schulen keinen Unterschied

Für die Vorschüler (drei bis fünf Jahren) galt keine Maskenpflicht, für die Grundschüler (sechs bis elf Jahren) schon. Wichtig ist zu ergänzen, dass die Volksschulkinder somit zu fast 100 Prozent Masken getragen hatten, die Vorschüler zu (tendenziell) null Prozent. Optimale Bedingungen, um den Effekt der Maske zu untersuchen.

Das Ergebnis der Wissenschaftler ist eindeutig:

„Wir fanden keine signifikanten Unterschiede in der SARS-CoV-2-Übertragung aufgrund von MNS-Vorschriften in katalanischen Schulen. Stattdessen war das Alter der wichtigste Faktor zur Erklärung des Übertragungsrisikos für Kinder, die eine Schule besuchen.“

So war in den Vorschulen die Inzidenz von SARS-CoV-2 erkennbar niedriger als in der Grundschule (3,1 % gegenüber 3,54 %). Je älter die Kinder waren, umso hohe war die Inzidenz. Die Maske machte keinen Unterschied.

Im Detail fanden die Autoren heraus:

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Maskenpflicht hat „unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse“

Ausführlicher heißt es dazu im Paper

Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain)“:

„Die wichtigsten Ergebnisse der Studie zeigen keine signifikanten Unterschiede für Kinder in der letzten Klasse der Vorschule und im ersten Jahr der Grundschule bei den COVID-19-Übertragungsindikatoren während des Untersuchungszeitraums keine signifikanten Unterschiede, obwohl sie sich im MNS-Mandats und der starken Altersabhängigkeit der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen unterschieden haben. Dies bestätigt die veröffentlichten Ergebnisse für das Jahr 2020-2021, allerdings mit einer stärker übertragbaren SARS-CoV-2 Delta-Variante.“

Das „BMJ“ gibt eine eindeutige Anweisung an die Politik:

„Das MNS-Mandat für Kinder, die die Schule besuchen, basiert auf unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.“ .

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Praxis-Studie an 100.000 Schulkindern in den USA: Die Realität belegt die Sinnlosigkeit von Masken

In Regierungskreisen wird gerne eine Studie der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC-zitiert, die in der Zeit von 1. Juli bis 8. Oktober 2021 durchgeführt wurde und zeigen soll, daß in den 565 untersuchten US-Landkreisen die Masken bei den Kindern eine Schutzwirkung gehabt hätten.

So kann man im untigen Bild 1 den blauen Säulen entnehmen, daß die 100.000 Kinder aus 565 ausgewählten US-Landkreisen öfter positiv auf Covid getestet wurden, wenn sie keine Maskenpflicht hatte (blau), als die Kinder, die Maskenpflicht hatten (orange).   

Nun aber wurde diese Studie vom 8.10. auf den 21.10.2021 einmal zeitlich ausgedehnt und noch einmal im Umfang ausgedehnt. Statt bisher 565 US-Landkreise nahmen nun 1832 US-Landkreise an der Studie teil. Erneut waren es aber 100.000 Kinder.

Nun kann man im untigen Bild 2 den blauen Säulen entnehmen, daß die 100.000 Kinder aus 1832 ausgewählten US-Landkreisen NICHT öfter positiv auf Covid getestet wurden, wenn sie keine Maskenpflicht hatte (blau), als die Kinder, die Maskenpflicht hatten (orange).   

 

Quelle: https://deliverypdf.ssrn.com/delivery.php?ID=801118100100126094093117122092031118065047072050071009098121053034059009112007076036023086018000107123074021125076074083102013068125098015074043019075078017085103027095119050068023011118016009012007114027068022010025116071031104108065095001123065020005071091074107126029105066121011119020122&EXT=pdf&INDEX=TRUE

Die Autoren fassen zusammen:

Schulbezirke, die sich dafür entscheiden, Masken vorzuschreiben, unterscheiden sich wahrscheinlich systematisch von denen, die dies nicht tun, in mehrfacher, oft unbeobachteter Weise.
Wir konnten keine Beziehung zwischen Schulmaskierung und pädiatrischen Fällen herstellen, indem wir die gleichen Methoden, aber eine größere, national vielfältigere Population über einen längeren Zeitraum verwendeten.
Unsere Studie zeigt, dass Beobachtungsstudien zu Interventionen mit kleinen bis mittleren Effektstärken anfällig für Verzerrungen sind, die durch Auswahl und ausgelassene Variablen verursacht werden.

Randomisierte Studien können die öffentliche Gesundheitspolitik zuverlässiger informieren.

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Franz Bergmüller zu dem Spezialfall der Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen

Einen vergleichbaren Irrwitz beschloss die Bundesregierung für den Fernverkehr. Als ob sich das Covid-Virus ausschließlich auf Züge und Flugzeuge stürzen würde, beschloss die Regierung genau dort eine FFP2-Maskenpflicht. Die meisten europäischen Länder haben die allgemeine Maskenpflicht in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben. Deutschland schlägt einmal mehr einen völlig anderen Weg ein und verschärft die Regelungen sogar. In Flugzeugen und im Fernverkehr müssen nach dem Willen der Bundesregierung künftig sogar wieder FFP2-Masken getragen werden.

Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

„In den letzten zwei Jahre hatten auch die Fluggesellschaften große Einbußen. Die Bilanz ist für dieses Jahr nach der Rücknahme vieler Corona-Maßnahmen wieder etwas erfreulicher. Doch die Freude hielt nicht lange an, da letzte Woche die Bundesregierung bekannt gab, dass die Maskenpflicht vor allem in Flugzeugen und im Fernverkehr verschärft werden soll. 

Wenn der Gesetzentwurf Zustimmung im Bundestag findet, und das wird er mithilfe des Parteienkartells, dann müssen alle Passagiere verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Während also die meisten Länder rund um Deutschland die ,Pandemieʼ für beendet erklären, verschärft man hierzulande die Maßnahmen und macht auch wieder vor Kindern nicht halt. 

Die stark gebeutelte Tourismusbranche wird durch diese unsinnigen und wissenschaftlich nicht begründbaren Maßnahmen erneut in eine Krise gestürzt. Diese Vorgehensweise impliziert nicht nur, dass unsere Fluggesellschaften international isoliert werden, sondern bringen auch einen massiven Wettbewerbsnachteil mit sich. Die Akzeptanz der meisten Menschen in Bezug auf die Maskenpflicht ist verschwunden. Gleiches gilt auch für Passagiere der Öffentlichen Verkehrsmittel. 

Es ist nicht mehr plausibel vermittelbar, warum ausgerechnet in Deutschland die Maskenpflicht verschärft wird. Daher fordert die AfD, jegliche Maskenpflichten aufzuheben und die Menschen eigenverantwortlich entscheiden zu lassen. Das Tragen einer Maske darf nur freiwillig und ohne Zwang sein.“