BERLIN – Sie haben es wieder getan: Angela Merkel und ihre Ministerpräsidenten schalten ein zweites Mal große Teile der deutschen Wirtschaft ab und verursachen hierdurch einen weiteren Schaden von mindestens 10 Milliarden Euro. Das Verwerfliche daran: Sie schalten entgegen des wissenschaftlichen Ratschlags des RKI auch die Teile der Wirtschaft ab, die gar keinen Beitrag zum Ausbruch des Virus leisten.
Möglicherweise weil die Regierung Schadensersatzfoderungen befürchtet, stellt sie den Betroffenen Zahlungen in Aussicht. Die zur Kompensation als „Nothilfe“ bereitgestellten 10 Milliarden Euro lassen erkennen, daß die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten jetzt bereits wissen, daß ihr Lockdown-Beschluss einen Schaden von mindestens 10 Milliarden Euro verursachen wird. Doch erste Berechnungen von unabhängigen Instituten gehen weit über diesen von der Regierung genannten Betrag hinaus:
Warum die AfD gegen einen zweiten Lockdown ist:
Nicht das „Corona-Virus“, sondern die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten schalten die Wirtschaft ein zweites Mal ab. Als einzige Partei stemmt sich die AfD wieder einmal gegen alle Altparteien. Die AfD ist von der Überzeugung geleitet: „Die Infektionswelle brechen“, darüber kann man reden und wenn dann nur im Parlament. Worüber man aber mit der AfD nicht reden kann ist, den Menschen erwiesen sinnlose Maßnahmen aufzuzwingen, die keinen-, oder nur einen verschwindend geringen Beitrag leisten:
Die Großen dürfen Leben, auch wenn sie Superspreader wären, die Kleinen werden auch dann zugesperrt, wenn bei ihnen nachweislich keine Ausbrüche stattfinden
Eine, die dabei war, hat geplaudert, wie es vor sich ging, sich auf die „Gewinner“ und „Verlierer“ im Lockdown-Poker zu „einigen“: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz hat man einstimmig entscheiden, daß alles das, was nicht zu den folgenden drei Kategorien gehört
- daß die Schulen offen bleiben
- daß dem ,Einzelhandel das Weihnachtsgeschäft nicht wegbricht
- daß die ganz großen Betriebe nicht noch einmal betroffen werden
„dicht gemacht wird…. „, wie es die Staatssekretärin Grütters im Deutschlandfunk ausdrückte. Da wird also nicht lange herumdifferenziert, ob eine Branche überhaupt zur Verbreitung des Covid-19-Virus beiträgt, nein!
So „einfach“ wurde in der Praxis mit den Existenzen der kleinen Betriebe umgegangen. Wer nicht Teil einer dieser drei Gruppen ist, wird auch dann fallen gelassen, wenn er erwiesenermaßen gar nicht oder nur unwesentlich zum Ausbruchsgeschehen beiträgt. Dafür wird in Ruhe gelassen, wer zu diesen drei Gruppen gehört. Das gilt offenbar auch dann, wenn man ein potentieller „Superspreader“ ist.
Das ist also der wirkliche Grund dafür, warum eine Gaststätte auch dann erneut schließen muß, die der Regierung im Frühjahr vertraute und Geld in ein Hygienekonzept, wie z.B. einem neue Lüftung investiert hat.
Die großen dürfen leben, wie z.B. der FC Bayern, der in leeren Stadien Fußball spielen darf, aber die Amateure auf dem Dorf dürfen keinen Fußbalplatz mehr betreten?
Bildung in Schulen ist auch dann erlaubt, wenn Lehrer die Schüler anstecken können (was öfter der Fall ist, als umgekehrt), aber es wird verboten, daß man sich in einem Museum bildet, indem man sich alleine vor ein Ausstellungsstück stellt.
Neue Staatskultur: Die Schikane Unbeteiligter
Gemäß Infektinsschutzgesetz ist der Staat verpflichtet, das „Umfeld“ einer jeden Infektion zu erfassen. Wo immer möglich, muß also die Staatsregierung ermitteln, an welchem Ort die Infektion stattgefunden hat. Aus diesem Grund besitzt die Staatsregierung auch einen unvergleichlichen Datenschutz. Doch dieser Datenschatz wird nicht veröffentlicht. Kein „Qualitätsmedium“ fragt danach, wie viele Infektionen z.B. in der Gastronomie stattgefunden haben. Kein „Qualitätsmedium“ fragt danach ob es sich bei einer Ansteckung im „Restaurant“ um eine „Großhochzeit“ gehandelt haben könnte und der Staat veröffentlicht diese Daten auch von sich aus nicht.
Lediglich ein einziges Mal erlaubte das RKI der Öffentlichkeit einen Einblick in diesen Datenschatz, aber auch nur für so genannte „Ausbruchsgeschehen“, also für eine Infektionskette, die von einer Person ausging und an einem Ort mehrere andere Personen infizierte. Diese Veröffentlichung findet man im Bulletin des RKI Nr. 38. Dort entnimmt man Tabelle 2 unter der Rubrik „Restaurant, Gaststätte“, daß von allen Ausbrüchen bis zum 11.8. lediglich 38 Ausbrüche in Restaurants stattfanden. Bei diesen 38 Ausbrüchen wurden 273 Personen infiziert, was zur Folge hat, daß 7,2 Personen pro Ausbruch infiziert wurden. Da jedermann aus der eigenen Erfahrung weiß, daß man, wenn man in mein Restaurant geht, üblicherweise 2-er bis 4-er-Tische vorfindet, erkennt man aus diesen Zahlen, daß in diese Kategorie auch Feiern in den Veranstaltungsräumen eines Restaurants einbezogen wurden. Bekanntheit hat der Fall der „Alten Scheune“ in Leer gefunden. Hierbei handelte es sich aber um eine Privatveranstaltung des Eigentümers:
- KW 42: Hotel/Gastro 2,8%
- KW 41: Hotel/Gastro 1,3%
Dies bedeutet, daß lediglich 2% aller Ausbrüche in die Infektionsumfeldern „Hotel/Gastro“ stattfinden, wobei auch hier die so genannten „Großhochzeiten“ mangels Alternative eingerechnet sein dürften.
Doch „Hotel/Gastro“ ist nicht die einzige Branche, die dies betrifft. Die so genannten „Kulturschaffenden“ werden genauso behandelt. Und nicht einmal vor Volkschulkindern machen die Regierungschefs Halt: Obwohl praktisch kein Fall bekannt ist, dem zufolge ein Volksschulkind einen Klassenkameraden oder einen Lehrer angesteckt hat, werden diese kleinen Kinder vom Staat gezwungen mit Hilfe von Masken vor Mund und Nase das eigene CO2 einzuatmen.
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Merkel und die Ministerpräsidenten gestehen durch Handeln: „Wir treffen die Lockdown-Entscheidung gar nicht auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse„
Am Dienstag, den 27.10. haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten das bevorstehende Lockdown-Szenario offenbar in vertrauter Runde vorbesprochen. Ein Leak, der der Bildzeitung zugespielt wurde, läßt aber erkennen, daß bei dieser Entscheidung einen zweiten Lockdown durchzuführen, das tatsächliche Ausbruchsgeschehen keinerlei Rolle spielte.
Die Bedeutung dieser Aussage liegt darin, daß hierdurch für Deutschland erstmals der Beweis erbracht wurde, daß die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten wissenschaftliche Grundlagen zum Ausbruchsgeschehen und zu den an diesen Ausbrüchen beteiligten Personengruppen ignorieren.
Zieht man dazu auch noch das weitere Faktum in Betracht, daß die darauf folgende Entscheidung, einen zweiten Lockdown durchzuführen einstimmig fiel, dann kann man dies nur so verstehen, daß die Kanzlerin und jeder der Ministerpräsidenten sich darüber einig sind, die Belastungen des Lockdowns gerade nicht an der wissenschaftlich erwiesenen Schnittkante auszurichten, wer denn einen Beitrag zur Verbreitung des Virus leistet. Vielmehr wird die politische Frage, wer denn durch jeden Lockdown belastet wird und wer nicht an anderen, also an sachfremden Maximen ausgerichtet. Zu diesen sachfremden Maximen gehören:
- daß die Schulen offen bleiben
- daß dem ,Einzelhandel das Weihnachtsgeschäft nicht wegbricht
- daß die ganz großen Betriebe nicht noch einmal betroffen werden
„dicht gemacht wird…. „, wie es die Staatssekretärin Grütters im Deutschlandfunk ausdrückte (s.o.). Mit anderen Worten:
Es geht den Entscheidern nicht un erster Linie darum, ein Virus zurückzudrängen, sondern es geht den Entscheidern in erster Linie darum, Konzernen eine Gewinnmaximierung zu ermöglichen. Der Tod der Kleinen wird hierbei auch dann billigend in Kauf genommen, wenn sie gar keinen Beitrag zur Ausbreitung des Virus leisten!
„Schweigegeld“ für Gastronomen und Kulturschaffende
Offenbar um ein Aufbegehren zu verhindern soll für die Betroffenen eine „Umsatzgarantie“ geschaffen werden, die bei ganz kleinen Firmen „maximal“ 75% des Umsatzes ein Jahr zuvor sichert und die bei nicht mehr ganz kleinen Firmen „maximal“ 70% des Umsatzes ein Jahr zuvor sichert. Dafür sollen 10 Milliarden aus einem Topf an Corona-Hilfen bereitgestellt werden, dessen Mittel bisher nicht abgerufen wurden.
Damit könnten nun auch Freiberufler und auch Kunst- und Kulturschaffende Aussicht auf eine Art Verdienstausfall haben. Allerdings nur einen Monat lang, also als eine Art Einmalzahlung, damit sie während des Lockdowns im November erst mal den Mund halten und nicht demonstrieren gehen.
Man darf gespannt sein, was „maximal“ in der Praxis bedeuten wird und wie die Hürden gestaltet werden, damit die Gastronomen und Andere an diese „Schweigegelder“ auch tatsächlich herankommen.
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Die bisher bekannten Vorhaben
In der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 ging es bei der „Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ und nach den oben zitierten Vorgesprächen in erster Linie um das erreichen folgender Ziele:
1. Ab dem 4. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält.
10.Schulen und Kindergärten bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt.
11.Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe [Konzept wird in der MPK erläutert] gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13.Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14.Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
15.Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16.Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.