Rotgrün hat die Maske fallen lassen: rotgrünes „Demokratiefördergesetz“; wo jetzt noch „Demokratie“ draufsteht ist bald Kommunismus drinnen

BERLIN – Die Bundesregierung kündigt ganz offen und ungeniert den Kampf gegen die Meinungsfreiheit an und die Mainstreammedien schweigen. Statt die Demokratie zu schützen, unterstützt der Verfassungsschutz die Bundesregierung dabei noch, indem er mit der AfD die einzige Partei bekämpft, die die Transformation in einen totalitären Staat kritisiert und dagegen vorgeht. Demonstrationen dagegen Fehlanzeige, weil die Schafe nicht verstehen, dass sich das in einem zweiten Schritt auch gegen ihre Meinung richten wird. Die AfD wird weiter gegen diesen Umbau des Staats durch totalitäre Antidemokraten ankämpfen!

.

.

Die Auswirkungen des derzeit betriebenen Umbaus unsres Staates durch die Altpartien ist inzwischen derart katastrophal, daß man sich fragen muß, ob man lieber als rechtsextrem gelten möchte, oder ob man in einem von RotGrün völlig zerstörten Land leben möchte. Jeder wird sich wohl entscheiden müssen!

Nachdem regierungsnahe Kreise mit Hilfe der Potsdam-Inszenierung das eigene Vorfeld auf die Straße getrieben hat, um gegen die Opposition zu demonstrieren, hat die Bundesinnenministerin die „Gunst der Stunde“ genutzt, um das „Demokratiefördergesetz“ vorzustellen, das im Kern viele bekannte Elemente aus dem untergegangenen SED-Staat enthält. Lisa Paus (GRÜNE) und Nancy Faeser (SPD) wollen Gesetze verabschieden, die einseitig für Nichtlinke die Meinungs- und Versammlungsfreiheit begrenzen sollen und der Präsident des Verfassungsschutzes möchte seine Kompetenz auf das Sprechen und Denken Anderer ausweiten. Die Regierung will jetzt ganz offiziell gegen missliebige Aussagen vorgehen, die sich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze bewegen und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Eine vergleichbare Ankündigung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.…

Die „Liberalen“ schweigen dazu bisher, dürften aber dem Untergang geweiht sein, wenn sie diese Ziele unterstützen. Eine kleine Probe gefällig? Innenministerin Faeser will beispielsweise die erst 2017 abgeschaffte Majestätsbeleidigung wieder einführen und hat diese dazu lediglich in ein anderes Gewand gekleidet und nennt sie nun „Verhöhnung des Staates“! Das verkündete die Bundesabhörministerin bei einem gemeinsamen Auftritt mit “Verfassungsschutz“-Chef Thomas Haldenwang und BKA-Chef Holger Münch. Wörtlich sagte die Innenministerin:

„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

„Staatswohlgefährdend“, „Verhöhnung des Staates“, der Verfassungsschutz soll nun auch unterhalb der Strafbarkeit aktiv werden. Was die Innenministerin der SPD und die Familienministerin der Grünen da mit dem Euphemismus „Demokratiefördergesetz“ umschreiben, hieß zu DDR-Zeiten wohl „staatsfeindliche Hetze“ und brachte hunderte Kritiker ins Gefängnis.

Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte.

Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.

Zu diesem Zweck will Faeser auch neue juristische Begriffe schaffen. Bisher wurde verfolgt, wer strafbare Volksverhetzung betreibt. Zukünftig, wer „Gefährdungspotenzial“ besitze. Das sei wiederum anzunehmen, wenn „Aktionspotenzial“ und „gesellschaftliche Einflussnahme“ bestehe! Jeder, der eine Mehrheit gegen staatliche Vertreter organisieren kann – also gegen die Spitzen der Regierung, der muss mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • der Staat verbietet dem Betreffenden, ins Ausland zu fahren, um sich dort mit anderen über Politik auszutauschen;
  • der Staat leuchtet dessen Konto aus;
  • der Staat fordert Banken auf, Spenden an die Falschen zu melden und zu unterbinden. Die Sparkasse in Mittelfranken hat schon gezeigt, wie die Banken den staatlichen Wink verstehen;
  • der Staat setzt Ordnungs- und Gewerbeämter ein, um Veranstaltungen derer zu unterbinden, die der Ampel unliebsam sind;
  • der Staat entzieht Menschen Waffenscheine, die er als unangenehm empfindet;
  • der Staat entfernt Unliebsame aus dem öffentlichen Dienst entfernt und diese müssen dann vor Gericht beweisen, daß sie nicht „rechtsextrem“ sind.

Den Linken gefällt das, weil sie davon natürlich ausgenommen sind. Dies ist natürlich eine Grenzverschiebung. So etwas gab es in der Bundesrepublik in der Terroristen-Zeit der 70er nicht.  Nicht einmal gegen die SED/PDS-Mitglieder wurden in den 90er Jahren derartige Maßnahmen verhängt. werden diese Maßnahmen umgesetzt, ist das „Demokratiefördergesetz“ nicht mehr und nicht weniger, als der Untergang der Demokratie in Deutschland, weil damit gezielt die Voraussetzungen der Demokratie untergraben werden.

Der findige Leser erkennt hierbei, daß viele dieser Maßnahmen im Canada des WEF-Trudeau bei den Trucker-Protesten zur Anwendung kamen. Und sie erkennen, dass dies Maßnahmen sind, die von Vertretern des Klaus Schwab Netzwerks vorangetrieben werden und die mit Hilfe von elektronischen IDs und Digitalem Zentralbankgeld auf Knopfdruck umsetzbar wären.

Uns drängt sich daher der Eindruck auf, daß RotGrün nun die nach der Potsdam-Inszenierung erfolgte Aktivierung ihres Vorfelds nutzt, um den Umbau des bundesrepublikanischen Bürgerstaats in einem WEF-Musterstaat mit Sozialkreditsystem auf Kosten der Opposition voranzutreiben!

Jetzt wird klar: Die Correctiv-Show war inszeniert, um anschließend Gesetze zur Beseitigung der Grundrechte verabschieden zu können.

Zumindest der Altliberale Wolfgang Kubicki scheint die Gefahr erkannt zu haben:

„Ich möchte nicht, dass Frau Paus anhand ihrer eigenen gefühligen Maßstäbe darüber befindet, was im Rahmen unserer Verfassung möglich und nicht möglich ist.“

Diese Auffassung, daß es sich hierbei um eine Art Staatsstreich handeln könnte, für die die Massenaufmärsche des rotgrünen Vorfelds anlässlich der Potsdam-Inszenierung nur eine Art „Mobbi-Video“, also eine Darbietung zur Mobilsierung der Massen, waren, teilt auch der Staatsregchtler Vossgerau:

Wer die Pressekonferenz von Nancy Faeser, flankiert von Thomas Haldenwang, Bundesamt für Verfassungsschutz, und Holger Münch, Bundeskriminalamt, am 13. Februar gesehen hat, der hat – um mit Adenauer zu sprechen – in einen Abgrund von Landesverrat geblickt. Denn das Bundesministerium des Innern plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz. Man plant nicht weniger als die Abschaffung der Demokratie.

Denn der angekündigte Maßnahmenkatalog läuft darauf hinaus, jeden politischen Diskurs, jede politische Selbstorganisation von Bürgern, die sich nicht innerhalb des rotgrünen Transformations-Spektrums abspielt, die nicht dem Aktivismus zugunsten GRÜNER Ideen dient, zu kriminalisieren und zu einem völlig unkalkulierbaren persönlichen Risiko zu machen und dadurch zu unterbinden.

Tatsache ist, daß Nancy Faeser Björn Höcke eine gute Vorlage geleifert hat, ob sie das wirklich wollte?

.

RotGrün will das Denken und das Sprechen kriminalisieren

Eigentlich hätte man so etwas bisher für unmöglich gehalten, aber da sitzen zwei Minister_Innen(!) mit deren Köpfen des Verfassungsschutzes und des BKA und wollen das Denken und das Sprechen von „Rechten“, also Andersdenkenden kriminalisieren. Dabei ist es vom Grundsatz her so, daß erst das allgemeine Strafrecht, das besonders Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Staates verbiete, eine Grenze für eine Meinungsäußerungen bilde, argumentiert beispielswiese der Staatsrechtler Lindner.

„Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geäußerte Meinungen genießen Grundrechtsschutz.“

Lindner betont:

„Auch staats- und regierungskritische oder von der Politik unerwünschte Meinungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Es ist grundrechtswidrig, unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie ‚Staatswohlgefährdung‘ bestimmte Meinungen einfach zu untersagen.“

.

Ein Blick zurück: Die Grünen wollen ein „Demokratiefördergesetz“

Ein Blick zurück zeigt, daß das „Demokratiefördergesetz“ eine Idee der Grünen war, die das Ziel hatte ihr eigenes „Antifa“-Vorfeld dauerhaft zu finanzieren. In der vergangenen Legislaturperiode rief die Grüne Renate Künast die damalige Bundesregierung 2020 im Bundestag auf, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen und behauptete:

„Jeden Tag werden in diesem Land rassistische, antisemitische, antiziganistische, antimuslimische, frauenfeindliche, homo-und transphobe und behindertenfeindliche Diskriminierung und Übergriffe geleistet, jeden Tag findet Entmenschlichung statt“.

Sie argumentierte damals, daß sich angeblich sich Rechtsextremisten in ihrem Kampf gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ vernetzt hätten, also es wagen, miteinander zu reden! Das koste „manchen Menschen das Leben“. Die Vernetzung von Ehrenmördern, die ihre Töchter ermorden und der linken „Hammerbande“, die Andersdenkende in den Rollstuhl prügelt, ließ sie erwartungsgemäß unerwähnt und ihnen im Gegenteil noch Geld zuschieben und „die NGOs, die heute aktiv sind, in den Mittelpunkt stellen“. Und „in diesem Lichte“ müsste man laut Künast dieses Gesetzesvorhaben diskutieren.

„Wir müssen mehr als den Täter bestrafen“,

forderte sie – man müsse mehr als den Täter bestrafen, argumentierte sie und ergänzt:

„Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz“

Sie und ihre Partei seien es

„leid, wie wir seit Jahrzehnten kämpfen darum, dass NGOs und Antifagruppen“

an ihr Geld kämen.

Und genau das setzt die Innenministerin nun um und setzt noch einen drauf:

.

Ein Blick nach vorne, die Roten machen ein „Demokratiefördergesetz“

Ziemlich genau das, was sich die Grüne Künst vor drei Jahren gewünscht hat, setzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nun um. Sie bezeichnet dies als Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt, innerhalb dessen der derzeitige Verfassungsschutz-Chef Haldenwang auch Sprach- und gar Denkmuster ins Visier nehmen möchte. Damit haben sich die drei weit von dem bisher geltenden Konsens der Bundesrepublik entfernt. „Undemokratisches Denken“, nennt das Prof. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg. Faeser würde die Verfassungslage „völlig verkennen“ und Bürgern drohen,

„die ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen wollen. Das ist erschreckend, auch, weil sie als Innenministerin eigentlich die Verfassung schützen soll“.

Es sei auch nicht zulässig, Meinungsäußerungen oder Veranstaltungen, die nicht gesetzlich verboten sind, mit anderen Mitteln als durch behördliche Verbote zu verhindern.

„Das Vorhaben, dem Verfassungsschutz gesetzlich die Befugnis zu geben, beispielsweise Gastwirte darüber zu informieren, dass der Veranstalter einer in der Gaststätte geplanten Versammlung als Extremist bewertet wird und damit – ausdrücklich oder implizit – die Aufforderung zu verbinden, den Mietvertrag zu stornieren, ist gerade, weil offensichtlich verfassungswidrig, gescheitert.“

Das von Faeser, Paus, dem Verfassungsschutzpräsidenten und dem Chef des BKA manchmal verwendete Argumentationsmister ist durchschaubar. Wo immer sie nicht weiterkommen, behaupten sie den Untergang übergeordneter Werte oder vorkonstitutioneller Grundsätze, wie z.B. „Gefährdung des Staatswohls“; warum nicht gleich „Untergang des Universums“??? Das ist Unfug. der Staat geht nicht unter, weil ein „Rechter“ herummault.

Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen?

„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ hat sie den Titel des vorgestellten Dokuments überschreiben lassen. Das Innenministerium behauptet. die „Instrumente der wehrhaften Demokratie“ nutzen zu wollen. Über den Kanal X (ehemals Twitter) erklärte Faeser ergänzend:

„Wir wollen bei Rechtsextremisten jeden Stein umdrehen. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

Tatsächlich plant Faeser eine weitgehende Ausweitung der staatlichen Befugnisse gegenüber sogenannten Rechtsextremisten. Insgesamt 13 Punkte werden in dem Maßnahmenpaket vorgestellt.

Ausleuchten der „Neuen Rechten“

Einer der Punkte gilt natürlich der „Neuen Rechten“. Diese will sie schärfer in den Blick nehmen, denn diese erfülle angeblich eine Scharnierfunktion zwischen extremistischen und nicht-extremistischen Kreisen. Eine spiegelbildliche Organisation auf der Seite der Linken erwähnt sie nicht einmal. Da passt es ja, dass der „Verfassungsschutz“ diese „Neue Rechte“ bereits als extremistisch eingestuft. Dies öffnet die Türe, zukünftig auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen zu dürfen.

Von der Finanzierung abschneiden

Während sie Linksextremisten offenbar mehr Geld zukommen lassen möchte, will sie

„Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“.

Zu diesem Zweck sollen „Verfahren entbürokratisiert werden“, was wohl praktisch heißen dürfte, dass der Schutz vor solchen Übergriffen gesenkt werden soll. Eine „schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat (Kontostammdaten)“ soll auf diesem Weg mit deutlich abgesenkten Voraussetzungen möglich gemacht werden.

Die Regierung will in die Reisefreiheit eingreifen

Auch der „grenzüberschreitende Austausch von Rechtsextremisten“ soll verboten werden.

„Das BMI arbeitet gemeinsam mit den betroffenen Behörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie rechtlich möglich zu verhindern“,

kann man dem Maßnahmenpaket entnehmen. Mit anderen Worten: Faeser will Migranten ohne Pässe weiter unkontrolliert ins Land kommen lassen und dafür Urlaubern mit Pässen die Einreise verwehren. Wenn dies gelänge, dann würde dies die heilige Grundregel der EU, frei reisen zu können torpedieren.

„Nach deutschem Recht ist es grundsätzlich zulässig, ausländischen Extremisten die Einreise zu verweigern, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass sie hier Straftaten begehen. Wenn es sich jedoch um eine Person mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates handelt, dürfte die für Unionsbürger garantierte Freizügigkeit einem Einreiseverbot entgegenstehen.“

Die Kontrolle des Internet erhöhen

Im Internet soll die Sprachpolizei ausgeweitet werden. Zu diesem Zweck soll die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gestärkt und ausgebaut werden. Außerdem soll das BKA Netzbetreiber in Fällen der „Verrohung der Sprache“ zur „Löschung“ von Inhalten anregen, was wiederum an die Twitter-Files erinnert. „Dort, wo es die gesetzlichen Regelungen ermöglichen, werden darüber hinaus durch Entfernungsanordnungen die Grundlagen für eine zwangsweise Durchsetzung etwaiger Löschungen geschaffen“, heißt es.

Zu diesem Punkt erklärte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) in der Pressekonferenz:

„Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen.“

Zu diesem Zweck will er seine Kompetenz auf die Sprache ausgeweitet haben: Extremismus beginne nämlich schon bei der Sprache. Darüber hinaus will Haldenwang auch auf das denken Einfluss nehmen:

„Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten“.

Wer beispielsweise den Begriff „Ethno-Pluralismus“ nutze, der müsse seiner Ansicht nach als Rechtsextremist eingestuft werden und der CDU-Mann begründet das damit, daß dieses Wort „kaschierter, purer Rassismus“ sei. Thomas Haldenwang (CDU), der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, fiel aber mit einer noch weiteren Grenzüberschreitung auf:

„Ja, es ist richtig, das hat keine strafrechtliche Relevanz und es ist trotzdem staatswohlgefährdend und es greift unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung an, indem eben die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird“,

antwortete er auf die Frage eines Journalisten. Eine solche Aussage nennt Prof. Lindner „grundrechtswidrig“. Man könne nicht unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie „Staatswohlgefährdung“ bestimmte Meinungen einfach untersagen, so der Staatsrechtler. Und weiter:

„Insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nicht die Aufgabe einer allgemeinen Meinungs- oder Sprachpolizei. Es darf aus politischer Sicht unerwünschte Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht einfach sammeln und speichern“

Säuberung des Beamtenapparats: Angeblich „Rechtsextremistische“ Beamte sollen aus dem Staatsdienst entfernt werden, während linksextremistische offenbar blieben können

Auf Beamte, die als rechtsextremistisch eingestuft werden, soll es harte Konsequenzen geben. Der Lagebericht zu „Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ solle „fortgeschrieben und sukzessive ausgeweitet“ werden. Schon jetzt kündigt Faeser an, dass der nächste Lagebericht die verfassungsschutzrelevante „Delegitimierung des Staates“ mit einbeziehen werde. Zudem trete die umstrittene Reform des Bundesdisziplinarrechtes zum 1. April 2024 in Kraft. Diese solle dann konsequent angewendet werden. Sogenannte Extremisten können dann leichter aus dem Dienst entfernt werden.

Ein offener Mordaufruf im ZDF: Will der zwangsgebührenfinanzierte Linksextremist Böhmermann mit dem Aufruf;
jetzt die 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die er ja offenbar für Nazis hält, ermorden? Unfassbar, wie alle Masken und Schranken der Linken fallen.
.

Aufruf zum Töten von Menschen

Die Pressekonferenz der Innenmisterin war am Dienstag, den 13.2.2024. Wenige Tage später rief der völlig überbezahlte „Satiriker“ und Linksaußendarsteller zum Töten von Politikern auf, die eine andere Meinung haben, als er selbst und kleidet dies zur Tarnung in einen kindischen Schüttelreim. Wir erkennen hier jedenfalls einen zeitlichen Zusammenhang:

Die Originalzitate

 

Warum schweigt die „Qualitätspresse“ hierüber weitgehend? Vielelicht deswegen: