LONDON/MÜNCHEN – Die Realität der Omikron-Variante des Covid-Virus bringt immer mehr Regierungen dazu, das Covid-Virus als Grippe zu behandeln. Nur eine Regierung verweigert sich bisher diesen neuen Realitäten und tut so, als ob noch immer die WUHAN-Variante unter uns wäre.
Während also eine zunehmende Anzahl an Ländern die Realität akzeptiert, daß die Omikron-Variante des Covid-Virus bei normal-gesunden Bürgern nur noch Grippe-Symptome bewirkt, verbarrikadieren sich die Regierungen in Bund und Ländern in ihren Bunkern und quälen die Bürger mit den meisten Auflagen in der ganzen Welt.
Als Folterinstrumente nutzen die Regierungen in Bund und Ländern eigentlich die selben, wie bei den vorhergehenden Wellen, mit der immer selben Wirkung. Während also in anderen Ländern Omikron der zentrale Hoffnungsträger ist, wird Omikron bei Bund und Ländern als Träger von Angst und Schrecken aufgebaut. Die zentrale Botschaft ist diesmal: Die Normalstationen der Krankenhäuser überfüllen und die Logistik bricht zusammen, weil zu viele LKW-Fahrer im Quarantäne sind.
All dies wird in Deutschland inzwischen im diametralen Gegensatz zu einer zunehmenden Anzahl anderer Länder Europas inszeniert.
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Hoffnungsträger Omikron
Südafrika gibt Entwarnung
Am 24.11.2021 gaben die Gesundheitsbehörden in Südafrika die Identifikation der „Omikron-Variante“, aus einer am 9.11. genommenen Probe, bekannt. Bereits am 14.12.2021 erreichte die Kurve der Inzidenzen in der am intensivsten betroffenen Provinz Gauteng mit den Städten Johannesburg und Pretoria ihren Höhepunkt. Die Auswirkungen dieser Variante auf das Gesundheitswesen sind hier online einsehbar und auch hier minimal, bis nicht vorhanden.
Diesen Übersichten ist seit Ende November, spätestens Anfang Dezember 2021 auch entnehmbar, dass die Zahlen PCR-Positiver auch im Krankenhaus stark ansteigen werden, die Behandlung von typischen Covid-Symptomen in Krankenhäusern jedoch minimal bleibt. Es gibt sie zwar weiterhin, aber die Daten aus Südafrika zeigen, daß wegen covid-typischer Symptome (also Lungenproblemen) mit Omikron im Vergleich zur Delta-Variante nur noch wenige Patienten zu behandeln sind. Diese Patienten – und auch das gehört zu den Tatsachen – sind gemäß der Daten aus Südafrika eher ungeimpft, als geimpft.
Durch die engen kulturellen Verbindungen Südafrikas mit Großbritannien, war Großbritannien das erste Land in der EU, das diesem Schema folgte. Nach einem inzwischen dreiwöchigen Anstieg findet die Omikron-Variante dieser Tage offenbar auch dort immer weniger neuen Personen zur Infektion und die Welle beginnt auch dort zusammenzubrechen.
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Großbritannien behandelt die Omikron-Welle als Erkältungswelle
Mitte Juli 2021 hatte Großbritannien trotz rapide steigender Infektionszahlen keine weiteren Restriktionen einführt, sondern ganz im Gegenteil den „Freedom Day“ gefeiert. Die Pubs und Restaurants wurden geöffnet. Die Infektionszahlen hielten sich auf hohem Niveau, aber sie stiegen nicht weiter, der staatliche Gesundheitsversorger National Health Service (NHS) sah sich auch nicht überlastet. Gemessen an diesen Tatsachen ist es völlig unverständlich, daß die Regierungen in Bund und Ländern in Deutschland das genaue Gegenteil behaupten und wegen der Omikron-Variante vor einer Überlastung warnen. Man möchte meinen, daß, sobald Erfahrungen aus der Praxis vorliegen, Spekulationen Fehl am Platz sein sollten. Und man möchte meinen, daß wenn jemand die Meinung vertritt, daß es bei uns Änderungen zu den in anderen Ländern gemachten Erfahrungen in der Praxis gäbe, er für diese Spekulation über die Abweichung von der Praxis begründungspflichtig wäre. Aber nein, Von Bund und Ländern wird die Erfahrung von Dritten – ohne Begründungen anzugeben – einfach wegrelativiert und an deren Stelle werden Spekulationen gesetzt, die in der Regel Angst und Schrecken verbreiten:
Tatsache ist aber: Auf Basis der Tatsache, dass am heutigen 13.1.2022 in Großbritannien 2,7 Millionen Bürger über die ZOE-App Covid-Symtome melden, was ca. 5% der Bevölkerung in der Spitze des Infektionsgeschehens entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass – bei erfahrungsgemäß realistischen noch einmal so vielen asymptomatischen Fällen – sich ca. 10% der Bevölkerung zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Anfrage gerade auf natürlichem Weg mit Covid selbst immunisieren und mit Hilfe eines Test positiv getestet würden, wenn es denn freie Testkapazitäten und Tests gäbe.
Über die Tatsache hinaus, dass wenn ca. 10% der Bevölkerung PCR-positiv testbar wären, wenn genügend Tests vorhanden wären, und dass folglich auch ca. 10% der normalen Aufnahmen in ein Krankenhaus PCR-positiv wären und folglich auch 10% aller Sterbefälle PCR-positiv wären, wenn man sie denn testen würde/könnte, sind in keinem der Länder bisher Symptome bekannt, für die die Omikron-Variante als alleinig kausal angegeben wird und die in einem Krankenhaus behandelt werden müßten.
Großbritanniens Premierminister Johnson versuchte noch am 13.12. die Omikron-Variante zu nutzen, mit Hilfe des Verbreitens von Angst und Schrecken im Land die Zahl der Impfungen zu erhöhen:
Wenige Tage später war hiervon nichts mehr zu hören und das Land läßt „Omikon“ ohne zusätzliche Maßnahmen einfach durchlaufen.
Mit anderen Worten: Die Fakten hatten Boris Johnson eingeholt
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Spanien behandelt die Omikron-Welle als Grippewelle
Spanien arbeitet derweil an Plänen, die weiteren Varianten des Covid-Virus wie eine Grippe behandeln. Der Zeitung „El País“ ist zu entnehmen, dass hierzu ein neues Kontrollsystem etabliert würde, das demjenigen ähneln soll, mit dessen Hilfe schon seit Jahren die Grippewellen im Land überwacht wird.
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Kenia läßt die Omikron-Welle ohne Maßnahmen durchlaufen
Kenia hat mit seiner zu großen Teilen Aids-geschwächten Bevölkerung gleich ganz auf Maßnahmen verzichtet:
Und der Spiegel ergänzt:
Inzwischen sinken die Zahlen sogar.
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Dänemark läßt die Omikron-Welle ohne Maßnahmen durchlaufen
Doch nicht nur Kenia, auch Dänemark läßt die Omikron-Welle einfach durchlaufen:
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Das Spiel ist zu Ende, doch die deutschen Prätorianer geben nicht auf
Im diametralen Gegensatz hierzu haben die Regierungen in Bund und Ländern in Deutschland die derzeit härtesten Maßnahmen der Welt eingeführt und sperren am 12.1.-14.1. sogar gewählte Abgeordnete aus dem Plenarsaal des Bundestags aus und verbannen sie auf die Zuschauertribüne.
Während also eine zunehmende Anzahl an Ländern die Realität akzeptiert, daß die Omikron-Variante des Covid-Virus bei normal-gesunden Bürgern nur noch Grippe-Symptome bewirkt, verbarrikadieren sich die Regierungen in Bund und Ländern in ihren Bunkern und quälen die Bürger mit den meisten Auflagen in der ganzen Welt.
So belegt Deutschland im Stringancy-Index, der dies misst, den „Spitzenplatz“. Während also die Staatsregierung die Bürger maximal mit Auflagen quält, ist nicht erkennbar, daß die Staatsregierung auf der anderen Seite die eigenen Ämter so vorbereitet, daß sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen können:
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Ein offenkundig unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger
Es erscheint sonnenklar, daß mit der Omikron-Variante, also mit einer Mutation, die in erster Linie Grippesymptome bewirkt, die Eingriffe in die Freiheit der Bürger nicht mehr verhältnismäßig sind:
Einerseits ist auch nicht davon auszugehen, dass irgend ein Gesundheitssystem darauf ausgerichtet ist, eine derartigen Anfall an Mengen gleichzeitiger Krankmeldungen zu verarbeiten, also weder in bereitzustellenden Tests, noch in zur Verfügung stehenden Analysekapazitäten. Auf der anderen Seite ist seit Wochen bekannt, was auf das deutsche Gesundheitssystem zukommt, wenn man die Omikron-Welle noch als Corona-Welle behandeln möchte.
Ministerpräsident Söder kleidete dies ja einst in die Worte
„Das ist keine Welle, sondern eine Wand!“
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Larifari bei den Behörden?
Wenn die Regierungen in Bund und Ländern die Omikron-Welle als Covid-Welle behandeln wollen, dann müssen sie wohl die sich selbst auferlegten gesetzlichen Auflagen einhalten. Diese sind umfangreich, denn die Landratsämter sind gemäß des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 9 Namentliche Meldung verpflichtet mindestens folgende Meldungen zu tätigen:
- 1. zur betroffenen Person:
- a) Name und Vorname,
- b) Geschlecht,
- c) Geburtsdatum,
- d) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes,
- e) weitere Kontaktdaten,
- f) Tätigkeit in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 oder nach § 36 Absatz 1 und 2 mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtung oder des Unternehmens,
- g) Tätigkeit nach § 42 Absatz 1 bei akuter Gastroenteritis, bei akuter Virushepatitis, bei Typhus abdominalis oder Paratyphus und bei Cholera mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtung oder des Unternehmens,
- h) Betreuung oder Unterbringung in oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,
- i) Diagnose oder Verdachtsdiagnose,
- j) Tag der Erkrankung, Tag der Diagnose, gegebenenfalls Tag des Todes und wahrscheinlicher Zeitpunkt oder Zeitraum der Infektion,
- k) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat, mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,
- l) in Deutschland: Landkreis oder kreisfreie Stadt, in dem oder in der die Infektion wahrscheinlich erworben worden ist, ansonsten Staat, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben worden ist,
- m) bei Tuberkulose, Hepatitis B und Hepatitis C: Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Jahr der Einreise nach Deutschland,
- n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,
- o) Überweisung, Aufnahme und Entlassung aus einer Einrichtung nach § 23 Absatz 5 Satz 1, gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer,
- p)Spender für eine Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspende in den letzten sechs Monaten,
- q)bei impfpräventablen Krankheiten Angaben zum diesbezüglichen Impfstatus,
- r)Zugehörigkeit zu den in § 54a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Personengruppen,
- 2.Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten der Untersuchungsstelle, die mit der Erregerdiagnostik beauftragt ist,
- 3.Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten sowie die lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebsstättennummer (BSNR) des Meldenden und
- 4.bei einer Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 die Angaben zur Schutzimpfung nach § 22 Absatz 2.
- 1. zur betroffenen Person:
- a) Name und Vorname,
- b) Geschlecht,
- c)Geburtsdatum,
- d) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes,
- e)weitere Kontaktdaten,
- f)Art des Untersuchungsmaterials,
- g)Entnahmedatum oder Eingangsdatum des Untersuchungsmaterials,
- h)Nachweismethode,
- i)Untersuchungsbefund, einschließlich Typisierungsergebnissen, und
- j)erkennbare Zugehörigkeit zu einer Erkrankungshäufung,
- 2.Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Einsenders und
- 3.Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten sowie die lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebsstättennummer (BSNR) des Meldenden sowie Zuordnungsmerkmale für weitere Untersuchungen.
Hinzu kommen noch weitere, Covid-spezifische Meldungen, wie z.B.:
An diesen gesetzlichen Auflagen erkennt man, daß die Regierungen in Bund und Ländern ganz genaue Daten haben und über die aktuelle Situation genau Bescheid wissen und diese offenbar bei sich behalten, denn an die Öffentlichkeit kommt nur ein Bruchteil dieser Daten.
Fakt ist aber, die Gesundheitsämter haben diese gesetzlichen Melde-Auflagen genauso einzuhalten, wie die Bürger die Covid-Auflagen einzuhalten haben.
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Bürger Quälen, aber die Ämter nicht aufrüsten?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Vorbereitung der Behörden auf diese erkennbar anstehenden Herausforderungen, diese Auflagen zu erfüllen. Wie also hat die Staatsregierung die Ämter aufgestellt, damit diese die gesetzlichen Auflagen erfüllen können?
Bereits am 22.11. war in einigen Laboren die Testkapazität überschritten. Am 15.12.2021 haben die Labore angekündigt, weitere Eingänge nicht mehr bearbeiten zu können
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Franz Bergmüller befragt die Staatsregierung
Vor dem Hintergrund all dieser Fakten hat der Abgeordnete Bergmüller der Staatsregierung folgende Fragen auf den Schreibtisch gelegt:
1. Fakten zu „Omikron“
1.1. Aus welchen Tatsachen leitet die Staatsregierung auch, angesichts der Vorgaben aus Großbritannien ab, dass wenn, wie in Großbritannien, ca. 10% der Bevölkerung PCR-positiv wären, dass sich die Krankenhausaufnahmen aus dem Durchschnitt der Bevölkerung rekrutieren und damit auch ca. 10% der Aufnahmen in ein Krankenhaus von Natur aus schon einmal PCR-positiv wären und folglich dann auch ca. 10% der Sterbefälle PCR-positiv wären, die Annahme ab, dass nicht Spanien Großbritannien und Kenia belegen, dass wegen der Omikron-Variante keinerlei Maßnahmen mehr notwendig sind?
1.2. Aus welchen anderen Gründen, als Zeit zu gewinnen um in dieser Zeit noch zusätzliche mRNA-Spritzen verabreichen zu können, sollte man angesichts der im Vorspruch zitierten, und in Frage 1.1. abgefragten Tatsachen und angesichts der in der Wissenschaft zum jetzigen Zeitpunkt bereits belegten Tatsachen der Mildheit der Omikron-Variante, denn überhaupt noch Covid-Maßnahmen ergreifen?
1.3. Auf der Basis welcher Tatsachen hält die Staatsregierung angesichts der Mildheit der Omikron-Variante es überhaupt noch für angemessen, Quarantäne-Maßnahmen zu verhängen und darüber hinaus Geimpfte und „Geboosterte“ davon zu befreien, obwohl aus empirischen Studien bekannt ist, dass diese die gleiche Virenlast, wie Ungeimpfte in sich tragen können, und diese mangels Quarantäne sogar häufiger verbreiten als Ungeimpfte?
2. Zahl an Covid-Tests
2.1. Welche Mengen an Covid-Tests hat die Staatsregierung seit 1.1.2021 bestellt, oder weiß von Bestellungen durch Dritte (Bitte chronologisch für Antigen-Tests, bzw. PCR-Tests getrennt offenlegen und Umfang der Einlagerungen offenlegen)?
2.2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die bevorstehenden Kapazitätsengpässe an zu verbrauchenden Tests in Bayern zu entlasten?
2.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass während des bevorstehenden Zeitraums einer Überlastung der Analysekapazitäten von PCR-Tests ersatzweise Antigen-Tests genutzt/anerkannt werden können, um so eine Überlastung des Gesamtsystems zu vermeiden?
3. Zahl an Analysemöglichkeiten für PCR-Tests
3.1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die bevorstehenden Kapazitätsengpässe der Labore zu entlasten (Bitte insbesondere die Hinzunahme an zusätzlichen Laborkapazitäten aus z.B. Universitäten, Laboren der Tiermedizin etc. offenlegen, sowie die Option, diese in diesem Zeitraum 24Std zu betreiben, sowie die Rekrutierung von zusätzlichem personal z.B. mit Hilfe der getätigten Stellenausschreibungen offenlegen?
3.2. Welche Zahlen wurden auf Basis der Allgemeinverfügung vom 11. Februar 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-815, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Juni 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-906 und durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-944 und darin Nr. 1 ab 1.12.2022 an das LGL übermittelt (Bitte chronologisch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage offenlegen)?
3.3. Welche Zahlen wurden auf Basis der Allgemeinverfügung vom 11. Februar 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-815, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Juni 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-906 und durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-944 und darin Nr. 2 ab 1.12.2022 an das LGL übermittelt (Bitte chronologisch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage offenlegen und auch gemäß „Die Meldungen nach Nr. 2 sind jeweils gesondert für die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte bezogen auf den Wohnort der Getesteten vorzunehmen.“ für die Landkreise AÖ; RO-Land/Stadt; MÜ)?
4. Ausfälle in Schulen
4.1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die bevorstehenden Kapazitätsengpässe in Schulen zu entlasten (Bitte chronologisch offenlegen und insbesondere Vorkehrungen gegen den Unterrichtsausfall, gegen Lehrerausfall etc. offenlegen)?
4.2. Welche Maßnahmen wurden durch die Staatsregierung ergriffen, damit nicht den Schulen und den Kinder als entlastende Maßnahmen für Kapazitätsengpässe in Laboren, die PCR-Tests und die durch Schülertestungen belegten PCR-Analysekapazitäten mit als erstes entzogen werden?
4.3. Welche Vorbereitungen hat die Staatsregierung getroffen, um bei einem Lehrerausfall die Schulen in die Lage zu versetzten, ersatzweise auf Online-Unterricht zurückgreifen zu können (Bitte hierfür die am 13.1.2022 bestehenden Konzepte eines jeden der Schulämter in AÖ; BGL; EBE; ED; MÜ; RO-Land/Stadt; M-Land offenlegen)?
5. Ausfälle in Krankenhäusern
5.1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die bevorstehenden Kapazitätsengpässe in Krankenhäusern zu entlasten?
5.2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um fpr diesen Zeitraum zusätzliches Krankenhauspersonal z.B. durch Beschäftigung ehemaliger Beschäftigter zu gewinnen (Bitte chronologisch offenlegen und insbesondere Maßnahmen zur zeitweisen Gewinnung von zusätzlichem Personal z.B. Personen in Elternzeit, ehemalige Mitarbeiter, etc. offenlegen)?
5.3. Welche Vorbereitungen haben die Staatsregierung und die ihr unterstellten Behörden getroffen, um bei einem Personalausfall die Krankenhäuser in die Lage zu versetzten, den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten (Bitte hierfür die in den Notfallplänen / Katastrophenplänen von der Staatsregierung aus vorzusehenden Maßnahmen offenlegen und den stand von deren Umsetzung in jedem der Landkreise / Städte AÖ; BGL; EBE; ED; MÜ; RO-Land/Stadt; M-Land offenlegen)?
6. Ausfälle in der Logistik
6.1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die bevorstehenden Kapazitätsengpässe in der Logistikbranche zu entlasten (Bitte chronologisch offenlegen und insbesondere Vorkehrungen gegen den Ausfall von LKW-Fahrern offenlegen)?
6.2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um für diesen Zeitraum zusätzliches Personal für die Logistik z.B. durch temporäre Rekrutierung ehemaliger Beschäftigter zu gewinnen (Bitte insbesondere die Logistikeinheiten des THW, der Bundeswehr mit ihren 10.000 Dienstposten und 8.700 Fahrzeugen an 66 Standorten Deutschlands etc., sowie Initiativen zu Beschäftigungsmöglichkeiten ehemaliger Bundeswehrsoldaten mit LKW-Führerschein offenlegen)?
6.3. Welche Vorbereitungen haben die der Staatsregierung unterstellten Behörden getroffen, um bei einem gehäuften Personalausfall die Logistikbranche in die Lage zu versetzten, den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten (Bitte hierfür die in den Notfallplänen / Katastrophenplänen von der Staatsregierung aus vorzusehenden Maßnahmen offenlegen und den Stand von deren Umsetzung in jedem der Landkreise / Städte AÖ; BGL; EBE; ED; MÜ; RO-Land/Stadt; M-Land offenlegen)?
7. Nachverfolgung unmöglich?
7.1. Aus welchen Gründen hält die Staatsregierung die Maßnahme nach § 28a Abs. 1 Nr. 17 IfSG angesichts der im Vorspruch abgefragten und der in 1.1. bis 6.3. abgefragten Maßnahmen noch immer für verhältnismäßig (Bitte für den Zeitraum bis zum 13.1.2022 und für den Zeitraum ab dem 13.1.2022, bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage getrennt beantworten)?
7.2. Welche Vorbereitungen haben die der Staatsregierung und die ihr unterstellten Behörden getroffen, um bei einem gehäuften Personalausfall in der Nachverfolgung nach Frage 7.1., die Anforderungen aus § 28a Abs. 1 Nr. 17 IfSG dennoch weiter zu erfüllen (Bitte hierfür die Vorgaben der Staatsregierung an die ihr unterstellten Behörden, insbesondere Landratsämter vollständig und unter Angabe des Datums chronologisch offenlegen)?
7.3. Welche Vorbereitungen haben die der Staatsregierung unterstellten Behörden getroffen, um die nach § 28a Abs. 1 Nr. 17 IfSG angesichts der im Vorspruch zitierten und der in 1.1. bis 6.3. abgefragten Maßnahmen auch während der vom Ministerpräsidenten im Dezember 2021 angekündigten „Omikron-Wand“ aufrechtzuerhalten (Bitte hierfür insbesondere die Maßnahmen der Verantwortlichen in jedem der Landkreise / Städte AÖ; BGL; EBE; ED; MÜ; RO-Land/Stadt; M-Land offenlegen)?
8. Maßnahmen zum Zweck der Verzögerung der Omikron-Welle, um noch so viele Impfungen wie möglich zu verabreichen?
8.1. Wie anders, als zum Zweck, noch so viele Impfungen, wie möglich zu verabreichen, läßt sich nach Ansicht der Staatsregierung die Tatsache erklären, dass eine zunehmende Anzahl an Ländern sogar während der „Omikron-Welle“ die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen reduziert / aufhebt, die Staatsregierung hingegen ausweislich der letzten Bund-Länder-Konferenz zusätzliche freiheitsbeschränkende Maßnahmen z.B. für Ungeimpfte beschließt?
8.2. Welche Tatsachen liegen der Staatsregierung vor, aus denen heraus sie es für angemessen erachtet, ausweislich der Tatsache, dass sie im „Stringancy-Index“, der Zahl und Ausmaß der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen misst, den Spitzenplatz in der gesamten Welt einnimmt, die umfangreichsten Freiheitsbeschränkungen der Welt gegen die Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten?
8.3. Wie bewertet die Staatsregierung die Lesart, dass eine nicht hinreichende Vorbereitung auf die in 1.1. bis 7.3. angefragten Tatsachen, damit erklärt werden kann, dass es das eigentliche Ziel der Staatsregierung ist, in der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten, um so z.B. die Bereitschaft zu verlängern, Impfungen und/oder die Bereitschaft zu verlängern, freiheitsbeschränkende Maßnahmen länger zu akzeptieren, also notwendig?