MÜNCHEN – In einem Interview legt der ehemalige Minister und Juraprofessor dar, wie die von den Altparteien seit Jahren praktizierte Massenmigration täglich gegen das Grundgesetz verstößt und nur deswegen nicht beendet werden kann, weil es kein Instrument gibt, die Bundeskanzlerin deswegen zu verklagen.
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Die inzwischen seit zehn Jahren von den Altparteien zugelassene und geförderte Massenimmigration war von Anfang an ein schwerer permanenter Verstoß gegen das Grundgesetz. Das legt Prof. Dr. Rupert Scholz, renommierter Verfassungsrechtler, als Mitherausgeber des maßgeblichen Grundgesetz-Kommentars Maunz/Dürig klar dar. Scholz ist einer der profundesten Kenner des Grundgesetzes und des europäischen Asylrechts und weiß als ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Verteidigungsminister auch, was hinter den Kulissen stattfindet.
In keinem einzigen Beitrag der „Qualitätspresse“ wird erwähnt, dass die seit zehn Jahren in großem Ausmaß stattfindende Masseneinwanderung von überwiegend jungen Männern, vor allem aus dem Nahen Osten und Afrika, jeden Tag und ohne Unterbrechung gegen das Grundgesetz verstößt. Stattdessen phantasieren Politiker wie Claudia Roth über die Inhalte des Grundgesetzes und blamieren sich:
Das Internet-Magazin „ANSAGE!“ veröffentlichte am 17. November 2025 ein Interview mit Prof. Scholz, in dem er zu dem Thema der Massenmigration Stellung nahm, die im Begriffe ist, Deutschland total zu verändern.
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Das Interview
Scholz sagte gleich zu Beginn:
Aber es werde nicht gehandelt. Es bestehe ein massives Vollzugsdefizit in diesem Bereich. Es könnte fast jeder, der hierher kommt und Asyl begehrt, zurückgeschickt werden. Denn wenn man einmal die Landkarte anschaue: Deutschland sei nur von sicheren Drittstaaten umgeben. Dort gebe es keinen Staat, in dem einem Flüchtling Folter oder politische Verfolgung drohe.
Auf die Frage, wie es aber dann möglich sei, dass das geltende Recht nicht eingehalten werde, ob das Grundgesetz überhaupt noch eine Rolle spiele, antwortete er,
Und ergänzt
Der Grund ist ein Regelungsdefizit:
Das entscheidende Jahr, in dem die Missachtung des Grundgesetzes begonnen habe, sei 2015 gewesen.
Und da sie als Bundeskanzlerin gehandelt habe, gebe es eben niemanden, der sie verklagen könnte.
Das Einzige, was man hätte tun können, wäre, sie abzuwählen. Dies sei damals auch durch ein Misstrauensvotum möglich gewesen. Dies haben die Altparteien aber nicht eingeleitet, und es hätte dafür auch keine Mehrheiten gegeben. Aus diesem Grunde sei das ganze Dilemma erst entstanden.
Merkel habe als ihr Motiv von “Humanität” gesprochen.
Dieses Handeln sei natürlich gegenüber den Deutschen keine Humanität gewesen. Auf die Bemerkung der Interviewerin: Aber es müsse doch einen politischen Grund gegeben haben! Sie habe einmal mit Willy Wimmer gesprochen, der gesagt habe:
sagte Prof. Scholz:
Das habe Merkel natürlich auch gewusst. Aber warum sie trotzdem so gehandelt habe, auf diese Frage habe er keine Antwort. Da werde man von ihr auch keine Antwort bekommen.
Auf die Frage, was aus seiner Sicht notwendig wäre, um Asylverfahren rechtssicherer zu gestalten, antwortete Prof. Scholz:
Die Bundesregierung müsse entsprechend handeln, und alle Minister müssten verpflichtet werden, ihren grundgesetzlichen und gesetzlichen Pflichten gerecht zu werden. Aber das geschehe eben nicht.
Selbst wenn die CDU es wirklich wolle – es wäre mit der SPD auch nicht machbar. Es laufe deshalb darauf hinaus, dass die Bevölkerung immer mehr Flüchtlinge versorgen müsse, und das koste Geld, viel Geld. Das Problem werde immer größer – aber es werde nach wie vor nicht dagegen gehandelt.
Die Position der AfD hierzu erklärt Tobias Peterka (AfD; MdB):


