Pressemitteilung: Gericht stoppt Bürgermeister Schneiders rücksichtlose Umsetzung des Mobilitätskonzepts in Burghausen

Quelle: eigenes Werk

BURGHAUSEN – Schallende Ohrfeige für Bürgermeister Schneiders „Mobilitätskonzept“. Gericht stoppt den Missbrauch der Straßenverkehrsordnung durch die Stadt Burghausen zu stadtplanerischen Zwecken.

 

Bereits 2011 ist der damalige Bürgermeister Steindl (SPD) daran gescheitert, bei der alten Grenzbrücke in Burghausen den zweispurigen Verkehr abzuschaffen. Dessen Nachfolger Schneider (SPD) versuchte das selbe Ziel nun handstreichartig trotzdem zu erreichen. Dieses Vorgehen wirft jedoch zahlreiche Fragen auf, wie es z.B. sein kann, daß behauptet wird, daß von Bund und vom Land „grünes Licht“ bestünde, während eine Anfrage der AfD bei den zuständigen Landesbehörden ergab, daß es für die Stadt Burghausen fast unmöglich ist, die alte Grenzbrücke einseitig zur Einbahnstraße zu erklären? Wie kann es außerdem sein, daß die Vertreter der Stadt Burghausen die Lebensqualität der Bewohner des Stadtplatzes auf Kosten der Lebensqualität der Bewohner der Uferstraße in Hochburg-Ach bereichern? Wie kann es sein, daß Vertreter der Stadt Burghausen im Stadtrat den Eindruck erwecken, daß mit Österreich ein Konsens hergestellt wurde, wenn dieser scheinbar gar nicht besteht, ja nie bestand? Diese und noch weitere Fragen warten noch auf eine Aufklärung:

 

Umwidmung der alten Grenzbrücke in Burghausen theoretisch denkbar, praktisch aber schwierig bis unmöglich

Bereits im Vorfeld hatte sich die AfD am 14.10.2020 bei der Staatsregierung erkundigt, unter welchen Voraussetzungen denn die alte Grenzbrücke in Burghausen gesperrt werden könnte, oder in eine Einbahnstraße umgewidmet / umgestuft hätte werden können. Die Antwort der Staatsregierung hierauf lautet:

Ob vor allem die Regelungen zur Bundesgrenze, zu den auswärtigen Beziehungen und zum Schengener Grenzkodex, der das Überschreiten der Außen- sowie Binnengrenzen und die damit verbundenen Modalitäten regelt, bei der Umwidmung von Straßen im Zuge kommunaler Selbstverwaltung eine Rolle spielen, muss mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Auswärtigen Amt geklärt werden.
Sofern es die jeweilige Grenzbrückenvereinbarung zulässt, wäre für eine etwaige Umstufung Art. 7 Abs. 1 BayStrWG Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung. Nach dieser Vorschrift ist eine Straße, deren Verkehrsbedeutung sich geändert hat, in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Aufstufung, Abstufung). Das Gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Umstufung vorliegen.
Für eine Umstufung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls nach Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG, die in den genannten Fällen geprüft werden könnte, muss in jedem Einzelfall eine Abwägung aller einschlägigen öffentlichen und privaten Belange erfolgen. In die Abwägung müssen alle von der Umstufung in positiver oder negativer Hinsicht berührten Belange eingestellt, gewichtet und abgewogen werden, insbesondere auch die Nebenfolgen und Nebenwirkungen, die sich aus der Umstufung ergeben, sowie die Auswirkungen auf private Belange.
Für die Anordnung einer Einbahnstraße und einer Umleitung ist § 45 StVO einschlägig. Voraussetzung ist eine sog. qualifizierte Gefahrenlage (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO).
Dies setzt eine Ermittlung des „Ist-Zustands“ und eine Gefahrenprognose voraus. Die Verbandszuständigkeit der deutschen Straßenverkehrsbehörde ist auf den deutschen Streckenanteil der Grenzbrücke bzw. der Umleitungsstrecke beschränkt. Wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf den jeweiligen österreichischen Streckenanteil ist eine vorherige Abstimmung mit der in Österreich zuständigen Behörde erforderlich.

Mit anderen Worten: die Stadt Burghausen hätte alleine beim Bund in drei Ministerien anfragen müssen und eine Vorprüfung durchführen müssen. Erst wenn diese erfolgt ist und positiv beschieden worden wäre, wäre für die zuständige oberste Baubehörde als Landesbehörde die Möglichkeit einer Prüfung überhaupt eröffnet gewesen.

Doch nicht nur das. Selbst wenn diese Prüfung eröffnet gewesen wäre, wenn also eine Umwidmung / Umstufung theoretisch möglich gewesen wäre, wäre die Stadt bei der Umwidmung / Umstufung einer Grenzbrücke nur dann zuständig gewesen, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt:

„Die Möglichkeiten einer Gemeinde sind begrenzt auf ihren Zuständigkeitsbereich.  So ist für die Umstufung einer Staatsstraße, wie sie die alten Grenzbrücken bei Neuhaus am Inn und Simbach überführen, das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 BayStrwG zuständig. Eine Umstufung durch die Gemeinde ist nicht möglich.“

All das interessierte die Stadt Burghausen jedoch offenbar wenig:

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Egoismus vor Kooperation

Eine Einbahnregelung an der alten Grenzbrücke in Burghausen sollte gemäß Bürgermeister Schneider (SPD)

„Weniger Durchgangsverkehr am Stadtplatz, mehr Sicherheit, weniger Lärm und dafür mehr Aufenthaltsqualität vor Ort“

bringen. Tatsache ist jedoch:

„Die derzeitige Regelung dient nicht einer Verkehrsberuhigung im Sinne der Umwelt, sondern verlagert das Problem um eine Straße.“ Auch die Lebensqualität zahlreicher Anwohner habe sich seit der Einbahnregelung erheblich verschlechtert,…“

Diese Argumente wurden im Stadtrat auch vorgetragen, doch weder der Bürgermeister, noch die Mehrheit im Stadtrat ließ sich davon überzeugen, daß sich die Stadt Burghausen mit einer Sperrung der Altstadtbrücke auf Kosten der Österreicher um Lebensqualität bereichert.

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Ideologe vor Recht

Doch all diese Argumente waren offenbar nur vorgeschoben. In Wirklichkeit handelte es sich bei der Einführung der Einbahnregelung auf der alten Grenzbrücke offenbar um etwas ganz Anderes:

Es handelt sich bei der Umsetzung der Einbahnregelung um einen Baustein von vielen im Burghauser Mobilitätskonzept… Ziel dieser Maßnahme ist es, weniger Autos am historischen Stadtplatz zu haben und dort die Aufenthaltsqualität zu steigern“

Mit anderen Worten: Der Bürgermeister und die Verwaltung missbrauchen die Straßenverkehrsordnung zur Umsetzung ideologischer Ziele. Dafür erhielten die Vertreter der Stadt Burghausen jedoch eine gehörige Ohrfeige. Die Süddeutsche hält hierzu aus dem Gerichtsaal fest:

Denn die Straßenverkehrsordnung diene der Verkehrssicherheit und nicht der Stadtplanung.

Damit hat auch die Linie der AfD eine gerichtliche Bestätigung erfahren, die diesen Missbrauch der Straßenverkehrsordnung zur Umerziehung der Bürger von Autofahrern zu Fahrradfahrern von Anbeginn an scharf kritisiert.

Wie ein Damoklesschwert hat der Bürgermeister das Mobilitätskonzept über die Köpfe der Bürger gehängt. Dabei ist das von Bürgermeister Schneider vorangetriebene Mobilitätskonzept lediglich in der Phase der Diskussion. Im Stadtrat wurde glasklar festgehalten, daß sich aus diesem Diskussionsstatus keinerlei Legitimation von Umsetzungshandlungen ableiten lassen.

Es mehren sich jedoch die Anzeichen dafür, daß die Verwaltung dies nicht interessiert. So lassen die Umwidmung der Berchtesgadener Straße mit dem Ziel, dort Tempo 70 auf Tempo 50 herabzusetzen und die Verschmälerung der Mozartstraße zwischen Robert-Koch-Straße und Berchtesgadener Straße auf Kosten der Fahrbahn für Autofahrer und zu Gunsten von Radfahrern ernennen, daß ohne daß ein Beschluss des Stadtrats das Mobilitätskonzept umzusetzen, die Stadt sich offenbar bereits mitten in der Umsetzung befindet?!

 

Stellungnahmen

Abgeordneter Franz Bergmüller (MdL)

„Zunächst ist festzuhalten, daß die Stadt Burghausen erstinstanzlich verloren hat und daß die Möglichkeit besteht, in höheren Instanzen noch zu gewinnen und daß das Urteil offenbar noch nicht rechtskräftig ist.

Auf der anderen Seite darf es nicht geduldet werden, daß Gemeinden ihr Recht die Gemeindestraßen zu gestalten dazu missbrauchen, Stadtplanung zu betreiben.

Ich werde als für den Landkreis Altötting zuständiger AfD-Abgeordneter und als Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für die Verkehrspolitik bei der obersten Baubehörde anfragen, welche Initiativen der Stadt Burghausen zur Gestaltung der Grenzbrücke dort eingegangen sind und wie diese beschieden wurden und damit meinen Teil zur Aufklärung der mit dem Urteil verbundenen Umstände beitragen.“

Stadtrat Thomas Schwembauer

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Äußerung des Bürgermeisters Wir müssen dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen mit einer neuen Verkehrsleitung begegnen und Anreize schaffen, auf den Citybus oder aufs Rad umzusteigen…. Ziel dieser Maßnahme ist es, weniger Autos am historischen Stadtplatz zu haben und dort die Aufenthaltsqualität zu steigern

Mit dem Urteil ist damit nun erstmals gerichtlich festgestellt, daß der Bürgermeisters bei seinem Bestreben, mit Hilfe von Freiheitsbeschränkungen – viele sagen auch, „mit Hilfe von Autofahrerschikanen“ – den Bürgern sein neues Mobilitätskonzept aufzuzwingen, so weit gegangen ist, geltendes Recht zu missachten.

Hieran schließen sich nun eine Menge weitergehender Fragen an, die aus Sicht der AfD noch zu klären sind. Darunter auch:

  • ob bei der Einführung, oder bei der Verlängerung der „Testphase“ Rechte des Stadtrats missachtet wurden.
  • Wie kann es sein, daß dem Stadtrat nicht klar mitgeteilt wurde, daß auf österreichischer Seite für eine Einbahnregelung auf der Grenzbrücke kein Einverständnis vorlag?
  • Wie kann durch die Stadt Burghausen von „grünem Licht“ aus Bund und Land gesprochen werden, wenn doch die schriftliche Anfrage der AfD bei der Staatsregierung ergeben hat, daß eine Umwidmung der Grenzbrücke praktisch kaum durchführbar ist?
  • Wie kann es außerdem sein, daß die einseitige Regelung auf der Brücke mit dem „neuen Mobilitätskonzept“ begründet wird, für dessen Umsetzung der Stadtrat noch gar kein grünes Licht gegeben hat?

Ein Blick auf die Argumentation der Stadt vor Gericht wirft in diesem Zusammenhang noch weitergehende Fragen auf. So ist der Presse zu entnehmen, daß auf der Brücke angeblich eine „Gefahrensituation“ bestanden habe. Tatsache ist aber, daß schon dem öffentlichen Unfallatlas Bayern entnommen werden kann, daß auf der Grenzbrücke die letzten Jahre keine einzige Person zu Schaden gekommen ist. Wie auch, bei Tempo 20? Wieso aber legt die Stadt, einem Gericht ofenkundig unzutreffende Argumente vor? Wenn aber die Stadt schon wenig Skrupel zeigt, dem Gericht unzutreffende Argumente vorzulegen, wie viele unzutreffenden Argumente wurden dann dem Stadtrat vorgelegt?

Die AfD wird sich daher auch im Stadtrat dafür einsetzen, daß dieser Vorgang in allen seinen Facetten lückenlos aufgeklärt wird und hat als ersten Schritt hierzu eine offizielle Anfrage an den Bürgermeister gerichtet.

 

 

Anfrage:

Vor diesem Hintergrund hat Stadtrat Schwembauer (AfD) folgende Anfrage an den Bürgermeister und die Verwaltung gerichtet.

1. Angeblich grünes Licht von Bund und Land

1.1. Auf welche Tatsachen beziehen sich der Bürgermeister und die Verwaltung mit der unter Bezug auf eine Einbahnregelung auf der alten Brücke getätigten Aussage: „Sowohl das Land, als auch der Bund hätten grünes Licht gegeben und seien bei ihren Beurteilungen zu dem Schluss gekommen, daß die Stadt Burghausen das Recht zur Änderung von Verkehrsregelungen habe“ 

1.2. Welches Datum und welches Aktenzeichen und welchen Wortlaut hatte jede der mit der in 1.1. abgefragten Äußerung verbundenen Anfrage des Bürgermeisters an Bund und Land (Bitte mindestens für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, für das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, für das Auswärtige Amt und für für die Oberste Baubehörde jeweils separat offenlegen)?

1.3. Welches Aktenzeichen und welchen Wortlaut hatte jede der Antworten, zu den in 1.2. abgefragten Anfragen durch Bund und Land und wie lauten die Kernaussagen einer jeden bei der Stadt Burghausen eingegangenen Antwort?

 

2. „Testphase“

2.1. Aus welchen Gründen wurde der Test „Es handelt sich um einen Test von sechs Monaten, wobei ich schon zu bedenken gebe, dass wir nichts testen, wovon wir nicht überzeugt sind“ gleich zwei Mal verlängert?

2.2. Aus welchen Gründen war sich die Stadt Burghausen sicher, daß die für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilte Genehmigung durch den Stadtrat rechtlich betrachtet überhaupt verlängerbar ist?

2.3. Aus welchen Rechtsgrundlagen hofft die Stadt Burghausen das Recht ableiten zu können, einen derartigen Test durchführen zu können.

2.4. Welche Lehren hat die Stadt Burghausen aus dem gerichtlich verfügten Scheitern des „testweisen Einführens“ eines Tempolimit von 120 km/h am 4.9.2020 mit dem Ziel die Lebensqualität einiger Anrainer der A94 zu heben, für das in 2.3. abgefragte „testweise Einführen“ zum 1.1.2021 und Fortführen einer Einbahnregelung gezogen?

 

3. „Datenerhebung“

3.1. Welche Daten wurden im Zuge des Vorhabens „Wir werden an der Alten Brücke, an der Neuen Brücke sowie an der Salzlende vor und während der Einbahnregelung entsprechend Daten erheben. Es handelt sich bei der Umsetzung der Einbahnregelung um einen Baustein von vielen im Burghauser Mobilitätskonzept“ erhoben?

3.2. Wie lauten die Ergebnisse der in 3.1. abgefragten Erhebungen zu jeder der folgenden Ausführungen vor Gericht „Vor Gericht argumentierte sie nun mit dem Lärmschutz für die Anwohner, mit der Verkehrssicherheit und vor allem mit der Sicherheit der vielen Kinder, die rund um den Stadtplatz zur Schule gehen.“ 

3.2. Wann wurden die in 3.1.; 3.2. abgefragten Daten jeweils erhoben?

3.4. Wann wurden alle in 3.1.; 3.2.; 3.3. abgefragten Daten dem Stadtrat vorgestellt (Bei Unterassen bitte begründen)?

 

4. „Akzeptanz in Österreich“

4.1 Wann hat der Bürgermeister, oder ein anderer Vertreter der Stadt vor dem Hintergrund „Es geht auch um die Akzeptanz durch die Allgemeinheit, auch in Österreich“  betreffend der Verkehrsregelung auf der alten Grenzbrücke Kontakt zu offiziellen Vertretern in Österreich gehabt?

4.2. Welche Personen waren bei den in 4.1. abgefragten Kontakten anwesend?

4.3. Welcher Konsens ist bei den in 4.1. und 4.2. abgefragten Kontakten erzielt worden?

4.4. Wann ist der Stadtrat über „Die Stadt Burghausen hat die Nachbarn wegen der Einbahn zwar gefragt, deren Nein hat sie aber nicht akzeptiert.“  informiert worden?

 

5. Kontrolle der Einbahnregelung

5.1. Wie wurde die Einbahnregelung durch die Stadt kontrolliert?

5.2. Gegen wie viele der offenbar absichtlich die Regelung missachtenden Brückenquerer „Manche von ihnen haben selber das Bußgeld riskiert und sind gegen die Einbahn Richtung Österreich gefahren, um die Sache vielleicht so aufs Tapet zu bringen.“ wurden bei den in 5.1. abgefragten Kontrollen Verfahren eingeleitet?

5.3. Wie ist der zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage zutreffende Verfahrensstand aus 5.2.

 

6. Mobilitätskonzept

6.1. Auf welcher Rechtsgrundlage / Beschlusslage sieht sich die Verwaltung berechtigt, die Einbahnregelung auf der alten Brücke als Teil der Umsetzung des neuen „Mobilitätskonzepts“ darzustellen, angesichts der Tatsache, daß das Mobilitätskonzept im Stadtrat bisher noch immer in der Phase der Willensbildung ist?

6.2. Hat die Stadt Burghausen mit der Umsetzung des „Mobilitätskonzepts“ z.B. unter der Bezeichnung der „Sanierung“ von Straßen bereits begonnen, ohne daß es bisher einen Stadtratsbeschluss gibt, das Mobilitätskonzept umzusetzen?

6.3. Auf welcher Rechtegrundlage wurde im Rahmen einer „Sanierung“ von der Mozartstraße zur Berchtesgadener Straße hin ein Teil der Fahrbahn abgetrennt und baulich zum Fuß-Radweg umgewidmet?

6.4. Welche sachlichen Gründe haben für die in 6.3. abgefragte „Sanierung“ dieses Teils der Mozartstraße vor der „Sanierung“ bestanden (Bitte vollständig offenlegen)?

6.5. Aus welchen Gründen soll man die in 6.3. und 6.4. abgefragten Maßnahmen nicht als Beginn der Umsetzung des „neuen Mobilitätskonzepts“ verstehen, obwohl hierzu noch gar kein Stadtratsbeschluss vorliegt?

 

7. Aus welchen Gründen ist die Stadt Burghausen der Auffassung, daß der Stadtrat über die in 1 bis 6 abgefragten Umstände zuvor vollständig informiert worden ist?

 

8. Seit wann handelt es sich beim deutschen Teil der alten Grenzbrücke um eine Gemeindestraße?

 

9. Wie lauten das Aktenzechen und der originale Wortlaut des Urteils (Bitte als Kopie übermitteln)?

 

10. Schriftsätze der Stadt Burghausen

10.1. An welchen Daten wurde in dieser Angelegenheit durch die Stadt Burghausen ein Schriftsatz an das Gericht gesandt?

10.2. Wie lauten die in den Schriftsätzen übermittelten Argumente (Bitte jeden der Schriftsätze als Kopie übermitteln)?