Neuseeland legitimiert die Anwendung von Gewalt gegen die Bevölkerung im Pandemiefall bereits bei der Untersuchung von Patienten

Quelle: See page for author, CC BY 4.0 , via Wikimedia CommonsCredit: Wellcome Library, London. Wellcome Images images@wellcome.ac.uk http://wellcomeimages.org Forms of restraint for the mentally ill: 'Zwangsstuhl und Zwandsjacke': standing patient in straightjacket. 1908 By: Emil TritschlerPublished: - Copyrighted work available under Creative Commons Attribution only licence CC BY 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

WELLINGTON – Neuseeland ermöglicht seinen Amtsärzten auch unter Gewaltanwendung durch die Polizei, jedes Mitglied der Bevölkerung auch durch Anwendung von Gewalt im „Pandemiefall“ auch zwangsweise auf dessen Gesundheitszustand hin zu untersuchen.

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Neuseeland hat sich nur wenige Wochen nach dem Versuch der WHO die Gesundheitsvorschriften anzupassen und einen weltweit gültigen Pandemievertrag zu verabschieden, neue Vorschriften im Umgang mit Pandemien gegeben.

Die Regierung behauptet, dies sei auf Basis der „Erfahrungen im Umgang mit Covid geschehen.

In diesen Vorschriften werden die Behörden ermächtigt Zwangsmaßnahmen gegen jede Person vorzunehmen, bis die Behörden diese Person medizinisch untersucht haben und als Gesund bewertet haben. Dies kann auch unter Anwendung von Polizeigewalt geschehen, wie man den einschlägigen Regierungsunterlagen entnehmen kann:

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Neuseeland verankert Instrumente einer Gesundheitsdiktatur in seinem Rechtssystem

Man könnte diese Maßnahmen, die in einem Dokument einer neuseeländischen Regierungs-Webseite ausgeführt werden und am 12. Juli veröffentlicht wurden, als Verirrung eines isolierten Insel-Staats am Ende der Welt abtun.

Das greift aber zu kurz, wenn man bedenkt, dass Neuseeland neben Australien, den Niederlanden und Deutschland und der EU zu den „Ländern“ zählt die die opportunistischste Politik gegenüber demokratisch nicht legitimierter Organisationen, wie der WHO und der UNO verfolgen.

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Neuseeland legitimiert die Anwendung von Gewalt gegen die Bevölkerung im Pandemiefall

Neuseeland hat damit nicht nur die Anwendung von Gewalt im Pandemiefall legalisiert, sondern Neuseeland setzt diese Anwendung von Gewalt erst bei der Verabreichung von „Impfungen“ an, sondern bereits weit im Vorfeld, bei der Untersuchung auf eine ansteckende Krankheit!

Der Seite mit der Nummer 125 (Seite 133 der PDF-Datei) des Dokuments auf der Website der neuseeländischen Regierung kann man entnehmen, daß  Amtsärzte die Befugnis erhalten mit Hilfe von polizeilichen Zwangsmaßnahmen jeden Bürger so lange unter Arrest zu setzen, bis dieser durch den Amtsarzt – ggf. auch unter Anwendung von Polizeigewalt – zwangsuntersucht wurde und danach vom Amtsarzt eine Gesundheitsbescheinigung erhalten hat.

Die Regierung Neuseelands weitet die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden aus

In gesundheitlichen Notsituationen verfügt das Gesundheitsministerium über außerordentliche Befugnisse, um die Öffentlichkeit zu schützen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu kontrollieren. Diese Befugnisse können durch eine Ausbruchswarnung oder eine Notstandserklärung gemäß dem Zivilschutz-Notstandsgesetz von 2002 aktiviert werden.

Neu ist nun, dass diese nicht erst in Kraft gesetzt werden, wenn sich massenhaft Personen angesteckt haben, sondern wenn irgend welche Wissenschaftler ein Virus mit „Pandemiepotential“ behaupten gefunden zu haben.

Die Regierung Neuseelands schreibt hierzu selbst:

Das Update ist Teil einer umfassenderen Überprüfung der Pandemievorsorge, die in zwei Phasen erfolgt. Dieser zweistufige Ansatz bedeutet, dass der Interimsplan die Änderungen in der Zuständigkeit des Gesundheitssystems seit den Gesundheitsreformen von 2022 widerspiegeln und sicherstellen kann, dass diese geänderten Rollen und Verantwortlichkeiten klar sind, falls morgen eine neue Pandemie auftreten sollte. Der Schwerpunkt liegt auf Zielen, Grundsätzen, Schlüsselüberlegungen sowie Rollen und Verantwortlichkeiten auf hoher Ebene.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Auch unter Anwendung von Gewalt: Ein Blick in die Originalunterlagen

Ein Blick in die Originalunterlagen verrät, dass die Gesundheitsbehörden auch das Recht erhalten, Gewalt anzuwenden:

Sondervollmachten
Sondervollmachten werden vom Gesundheitsminister oder durch eine Epidemiemeldung genehmigt oder gelten, wenn ein Notfall gemäß dem Civil Defence Emergency Management Act 2002 erklärt wurde.

Die Vollmacht zur Inhaftierung, Isolierung oder Quarantäne ermöglicht es einem Amtsarzt, „die Isolierung, Quarantäne oder Desinfektion von Personen, Orten, Gebäuden, Schiffen, Fahrzeugen, Flugzeugen, Tieren oder Sachen anzuordnen“ (Abschnitt 70(1)(f)).

Die Vollmacht zur Verschreibung präventiver Behandlungen ermöglicht es einem Amtsarzt, von jeder Person, die isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurde, zu verlangen, dass sie dort bleibt, wo sie isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurde, bis sie medizinisch untersucht und für frei von ansteckenden Krankheiten befunden wurde und bis sie sich einer vom Amtsarzt verordneten präventiven Behandlung unterzogen haben (Abschnitt 70(1)(h)).

Die Vollmacht zur Beschlagnahme von Räumlichkeiten ermöglicht es einem Amtsarzt, Räumlichkeiten und Fahrzeuge für die Unterbringung, Behandlung und den Transport von Patienten zu beschlagnahmen (Abschnitt 71(1)).

Die Schließung von Räumlichkeiten wie Schulen kann gemäß den Abschnitten 70(1)(1a) und 70(1)(m) verlangt werden. Dies kann durch eine schriftliche Anordnung an die für die Räumlichkeiten verantwortliche Person oder durch eine in einer Zeitung veröffentlichte oder im Fernsehen oder Radio ausgestrahlte Anordnung erfolgen, die von den meisten Haushalten im Bezirk empfangen werden kann. Sofern in der Anordnung angegeben, können Räumlichkeiten, in denen bestimmte Infektionskontrollmaßnahmen durchgeführt werden, von der Schließung ausgenommen werden.

Abschnitt 71A besagt, dass ein Mitglied der Polizei alles tun darf, was vernünftigerweise notwendig ist (einschließlich der Anwendung von Gewalt), um einem Amtsarzt oder einer vom Amtsarzt ermächtigten Person bei der Ausübung oder Wahrnehmung von Befugnissen oder Funktionen gemäß den Abschnitten 70 oder 71 zu helfen.

Diese Sonderbefugnisse wurden zum ersten Mal während der Reaktion auf COVID-19 eingesetzt. Im Allgemeinen haben sie sich gut bewährt. Bei ihrer Anwendung kam es jedoch zu einigen Fehlern, es mangelt an Verfahrens- und Menschenrechtsgarantien und Gerichtsurteilen zufolge können sie zwar als Überbrückungsmaßnahme in Notfallsituationen eingesetzt werden, für anhaltende, komplexe Reaktionen sind sie jedoch nicht geeignet.

Impfzwang 2.0: Neuseeland plant zukünftig auch mit Gewaltanwendung zu impfen