Landesparteitag der Bayern-AfD: Bayern-AfD füllt den Remigrations-Begriff mit Inhalt

eigenes Werk

GREDING – Der Landesparteitag der bayerischen AfD sollte ursprünglich nur parteiinterne Regularien behandeln. Mit einer Resolution zum Thema „Remigration“ nimmt die Landespartei nun aber auch Stellung zum Thema Rückführung von Ausländern.

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Der vom Gesetz her vorgeschriebene jährliche Parteitag der Bayern-AfD fand an diesem Jahr wieder einmal in der Mitte Bayerns, in Greding statt. Im Antragsbuch für die mehr als 500 anwesenden Parteimitglieder standen unter anderem Satzungsänderungen, wie beispielsweise zum Aufnahmeprozedere für neue Mitglieder und zur Besetzung der Parteitage. Außerdem wurde ein neues Landesschiedsgericht gewählt.

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Der Landesparteitag der AfD-Bayern

Eröffnet wurde der Parteitag durch en AfD-Landeschef Stephan Protschka. Dieser warf in seiner Begrüßungsrede der Union und CDU-Parteichef Friedrich Merz vor, Deutschland mit einer Kriegserklärung an Russlands Präsident Wladimir Putin unnötig zu gefährden.

„Wir sind die Einzigen, die für Frieden und Freiheit stehen“,

rief Protschka. Seine Partei rief er zur Einigkeit auf, mit dem Ziel einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl am 23. Februar.

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Resolution für Remigration

Außerplanmäßig hat die bayerische AfD auf ihrem Landesparteitag in Greding eine

«bayerische Resolution für Remigration»

beschlossen und damit diesen Begriff mit Inhalt gefüllt, um zu verhindern, daß die Staatsregierung uns Andere den Begriff nicht weiter mit ihren Phantasien füllen und der AfD dann diese Staatsphantasien unterjubeln. Daher befasste sich die vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Rainer Rothfuß eingebrachte Resolution mit der Umkehr der von den Altparteien vor einigen Jahrzehnten gezielt geschaffenen Lockangebote, wie z.B. dem § 60a AufenthG, mit deren Hilfe bei vielen Migranten völlig falsche Vorstellungen von Deutschland erzeugt werden.

Natürlich steht auch die AfD dazu, unverschuldet in Not geratenen, echten Flüchtlingen für die Zeit ihrer Verfolgung Schutz zu gewähren. Aber wer eben auf dem Landweg z.B. von Syrien nach Deutschland kommt, der wird bereits in der Türkei nicht mehr verfolgt!

«Schutz vor Krieg und Verfolgung wird völkerrechtskonform gewährt, aber nicht mehr auf deutschem oder europäischem Territorium für außereuropäische Schutzsuchende. Der Freistaat drängt darauf, dass Bundesregierung und EU Schutz- und Entwicklungszonen außerhalb Europas einrichten, Deutschland darf nicht zu einer Hängematte für die ganze Welt»

werden, argumentierte Rothfuß. die so genannte „Duldung“ auf Basis von § 60a AufenthG (Duldung) soll wieder abgeschafft werden.

§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Wie man der Bezeichnung des § 60a wegen des „a“ schon ansieht, gab es diesen Paragraphen früher gar nicht. Der Paragraph wurde nämlich erst am 1.1.2004 durch die RotGrüne Regierung unter Gerd Schröder ins Gesetz eingeschoben und was man ins Gesetz einschreibt kann man auch wieder aus dem Gesetez streichen.  Bei angelehnten Asylbewerbern soll wieder das gelten, was früher auch galt.

«Personengruppen mit schwach ausgeprägter Integrationsfähigkeit und -willigkeit sollen mittels obligatorischer Rückkehrprogramme in ihre Heimat rückgeführt und bei der dortigen Reintegration in ihre Herkunftsgesellschaft sowie beim (Wieder-)Aufbau ihrer Heimat unterstützt werden»,

heißt es in dem Antrag.

Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Und was macht die „Qualitätspresse“ daraus?

Welch ein Unfug, zu dem man nur kommen kann, wenn man wegschnippelt, daß die Resolution fast einstimmig beschlossen wurde und wenn man wegschnippelt, daß damit im Kern nur eine unter RotGrün begonnen Fehlentwicklung wieder korrigiert wird.

Der Resolutionstext:

Problemfeststellung:

Die gesetzeswidrige und verantwortungslose Missachtung des Schutzes deutscher sowie der Schengen-Außengrenzen durch die vergangenen Bundesregierungen und die EU hat zu einem über Jahre und Jahrzehnte hinweg akkumulierten Problem illegaler Einwanderung und des Asylmissbrauchs geführt. Keine der verantwortlichen Regierungsparteien hat es jemals für nötig erachtet, dem Schutz der eigenen Bevölkerung, der sozialen Sicherungssysteme und dem langfristigen Erhalt unserer heimischen Kultur eine angemessene Priorität einzuräumen.

Wir schließen uns der „Wiener Erklärung“ von Herbert Kickl und Viktor Orban vom 31.10.2024 an und teilen die treffende Problemanalyse des deutschen und EUMigrationschaos:

„Wir sehen […] das Ausmaß illegaler Migration sowie den organisierten Missbrauch des Asylrechts als größte Bedrohungen für die gewachsene Kultur Europas. Diese führen nicht nur zu einem Zusammenprall unterschiedlicher Kulturen, sondern auch zum Niedergang autochthoner Völker und damit zu einer Gefährdung des europäischen Charakters. Beides, illegale Migration sowie Missbrauch von Asyl, muss mit allen Mitteln der Rechtsstaatlichkeit bekämpft werden.“

Bayerische Zuständigkeit und Verantwortung ernst nehmen:

Die Herausforderungen illegaler Migration und des Asylmissbrauchs sind zu ernst, als dass sich der Freistaat Bayern hinter Ausflüchten der Nicht-Zuständigkeit verstecken könnte. Die Staatsregierung hat ihre Anstrengungen massiv zu erhöhen, um ihrer Kernaufgabe der konsequenten Abschiebung ausreisepflichtiger Personen, prioritär aber der bereits straffällig gewordenen, endlich gerecht zu werden. Dazu gehört als Zwischenschritt die sofortige Einstellung der flächendeckenden Umverteilung von Asylbewerbern zulasten fast aller Gemeinden Bayerns, was eine eigentlich anstehende Rückführung enorm erschwert. Es ist
nicht hinnehmbar, dass von dieser Personengruppe nur ein Bruchteil, und dann in der Regel eher die besser integrierten Ausreisepflichtigen, abgeschoben werden. Der Freistaat hat auf politischem Wege darauf hin zu wirken, dass Bundesprogramme im Sinne von „Chancenaufenthalt“ nicht die Ausreisepflicht und Abschiebemöglichkeiten illegal Eingewanderter untergraben.  Remigration als ganzheitliche Konzeption auf allen administrativen Ebenen umsetzen:

Jenseits landläufiger Medien-Propaganda und politischer Verunglimpfung ist der wissenschaftliche Begriff der Remigration für uns politisch als Sammelbegriff für HeimkehrFörderung zu sehen und als vielperspektivische Gesamtstrategie umzusetzen.

Im Systemansatz erfordert eine umfassende Remigrationsstrategie ein vom Freistaat Bayern proaktiv einzuforderndes und zu förderndes Zusammenwirken der unterschiedlichsten politisch-administrativen Ebenen von der UNO über die NATO und die EU über die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung bis hin zu den Landkreisen und Kommunen in Bayern:

  1. Kriege in der Nachbarschaft Europas, meist verbunden mit inhumanen Wirtschaftssanktionen, als Haupttreiber von Migrationswellen nach Deutschland und Europa mittels Zerstörung der Herkunftsregionen sind auf dem Wege von Verhandlungslösungen umgehend zu beenden und nicht durch Waffenlieferungen weiter anzufachen;
  2. Der Migrationsmagnet „komfortable Sozialstaat-Hängematte für die ganze Welt“ ist umgehend abzustellen. EU und  Bundesregierung haben einen lückenlosen Grenzschutz zu gewährleisten, um die systematische Überforderung untergeordneter Verwaltungseinheiten, hier insbesondere der Freistaat Bayern sowie die Landkreise und Kommunen, zu verhindern;
  3. Schutz vor Krieg und Verfolgung wird völkerrechtskonform gewährt, aber nicht mehr auf deutschem oder europäischem Territorium für außereuropäische Schutzsuchende. Der Freistaat drängt darauf, dass Bundesregierung und EU Schutzund Entwicklungszonen außerhalb Europas einrichten.
  4. Der Freistaat Bayern muss darauf vertrauen können, dass jeglicher illegaler Grenzübertritt mit anschließendem Asylgesuch zur Folge hat, dass die Person umgehend in ein außereuropäisches Schutzzentrum verbracht wird, wo die Schutzbedürftigkeit überprüft und nötigenfalls auch vor Ort zu viel geringeren Kosten gewährt wird.
  5. Die Schutzgewährung erfolgt ausschließlich außerhalb Europas in heimatnahen Schutzzentren oder in sicheren Teilgebieten des Herkunftslandes. Die Motivation der illegalen Grenzüberwindung mittels teurer und gefährlicher Schleppermethoden wird damit auf Null abgesenkt. Jegliche von illegalen Migranten investierten Schleppergelder werden durch die umgehende Rückführung illegaler Migranten nach Grenzübertritt – wahlweise in ihre Heimat oder in heimatnahe außereuropäische Schutzzentren – zunichte gemacht.
  6. Bereits hier befindliche Personengruppen dürfen nicht per Turbo-Einbürgerung zu deutschen Staatsbürgern gemacht werden unter dem falschen Vorwand, so eine gescheiterte Familienförderung und die daraus entstanden demographischen Probleme sowie eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik ausgleichen zu können.
  7. Schwer straffällig gewordene Schutzsuchende sind unter Ausräumung hausgemachter und anscheinend politisch gewollter Abschiebehindernisse umgehend abzuschieben. Etwaige Haftstrafen sind in den Heimatstaaten zu verbüßen wie dies erst kürzlich mit nach Afghanistan abgeschobenen und anschließend amnestierten Straftätern praktiziert wurde.
  8. Personengruppen mit schwach ausgeprägter Integrationsfähigkeit und -willigkeit sollen mittels obligatorischer Rückkehrprogramme in ihre Heimat rückgeführt und bei der dortigen Reintegration in ihre Herkunftsgesellschaft sowie beim (Wieder-)Aufbau ihrer Heimat unterstützt werden.
  9. Bei schweren Verstößen gegen das geltende Recht müssen grundgesetzkonforme Wege geschaffen werden, eine bereits zuerkannte deutsche Staatsbürgerschaft einfacher wieder abzuerkennen. Unser Remigrationskonzept erkennt – anders als in der AfD-feindlichen Medienberichterstattung verbreitet – selbstverständlich eine legal erworbene Staatsbürgerschaft grundsätzlich an und respektiert bereits erbrachte wirtschaftliche wie gesellschaftliche Integrationserfolge und entstandene familiäre Verbindungen.
  10. Die Außen- Entwicklungs-, Außenwirtschafts- und Innenpolitik sind auf das Primärziel einer Remigrationsagenda zu fokussieren und entsprechend aufeinander abzustimmen, um dem Staatsziel einer umfassenden Remigration im Millionenbereich für die kommenden 10 Jahre gerecht zu werden. Durch eine stringente Mischung aus Anreizen und Druckmitteln ist die nötige Kooperationswilligkeit der Herkunfts- und Rücknahmestaaten zu erwirken.

Aus der Begründungsrede des Antragstellers

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Innenminister Herrmann erkennt im Beschluss keinen neuen Ansatz für seine VS-Überwachung

Nachtrag: interessant ist die Wortwahl des bayerischen Innenministers. Man könnte erwarten, daß er mit dem Beschluss seine Verbots-Wünsche befeuern möchte, doch das tut er nicht:

Die bayerische Staatsregierung fordert laut Herrmann zwar, dass Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit im Fall einer schweren Straftat die deutsche entzogen werden sollte. International unzulässig sei aber, „Staatenlose zu produzieren“. Einem originär Deutschen könne die Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht aberkannt werden.

Zudem blende das AfD-Papier aus, „dass wir auch für unseren Arbeitsmarkt Menschen brauchen, dass wir qualifizierte Zuwanderung brauchen“, betont der CSU-Politiker. „Es wird nur davon gesprochen, Ausländer rauszuschmeißen. Und so können wir die Zukunft unseres Landes nicht gestalten.“

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Versuch die Kreisverbände bei der Mitgliederaufnahme zu überstimmen ist gescheitert

Der Landesvorstand will eher mehr Einfluss bei der Aufnahme neuer Mitglieder oder bei der personellen Bestückung der Parteitage gewinnen. Obwohl in der Bundessatzung klar geregelt ist, daß die Kreisverbände in ihrer Personalpolitik autonom sind, versuchte der Landesvorstand diese Autonomie dadurch aufzuweichen, daß er sich ein Recht einräumen wollte, einen Ablehnungsbeschluss mit einer eigenen Mehrheit aufzuheben. Letztendlich würde dies dem Landesvorstand die Möglichkeit geben, Personal nach seinem Gutdünken in jedem Kreisverband aufzunehmen und Kreisverbände könnten auf diesem weg durch den Landesvorstand destabilisiert werden.

Diese durchschaubare Initiative hat nicht einmal 50% erhalten. eine Zweidrittelmehrheit wäre notwendig gewesen.

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Der gesamte Parteitag