Kundgebung von Beatrix von Storch in Rosenheim: CSU hat den Schutz des ungeborenen Lebens aus dem Wahlprogramm 2021 gestrichen

Eigenes Werk

ROSENHEIM – Die AfD rückt weiterhin konsequent in die von CSU und SPD Positionen ein, die die Altparteien ihrem Ziel opfern die EU illegal zu einem Staat auszubauen und Deutschland zu einer Verwaltungszone der EU zu degradieren.

 

Am 17.9.2021 hatte sich der Kreisverband Rosenheim der AfD prominente Unterstützung für den Wahlkampf eingeladen: Beatrix von Storch.

Beatrix von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg, ist von ihrer Ausbildung her Rechtsanwältin. Sie ist seit Dezember 2019 stellvertretende Bundessprecherin ihrer Partei und seit Oktober 2017 eine von fünf stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied des Bundestages, in den sie bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste der AfD Berlin einzog. Von 2014 bis 2017 war sie Mitglied des Europäischen Parlaments und von April 2016 bis 2017 Mitglied der Anti-EU Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD). Seit Januar 2016 ist sie eine von drei stellvertretenden Landesvorsitzenden. Sie gehört dem rechtskonservativen Parteiflügel innerhalb der AfD an und engagiert sich aus ihrer christlichen Berufung heraus in besonderem Maße für das ungeborene Leben. Außerdem ist sie Antisemitismusbeauftragte der Bundestagsfraktion der AfD.

Diese Prominenz lockte erwartungsgemäß auch Personen an, die behaupten, sich für Minderheuten einzusetzen, aber die – im Vergleich zu den Altparteien –  Minderheitenpartei AfD fanatisch bekämpfen.

 

Christliches Menschen- und Personenbild als Grundlage der Gesellschaft

In ihrem Beitrag widmete Beatrix von Storch einen großen Teil dem christlichen Menschenbild als Grundlage für den Staat und die staatliche Ordnung. Wenn diese durch politische Einflüsse erodiert, dann wird auch die darauf aufgebaute Gesellschaftsordnung in sich zusammenbrechen.

Beispielhaft sprach Besatrix von Storch hierbei den Schutz des ungeborenen Lebens an und verwies darauf, daß dieser im Wahlprogramm der CDU/CSU 2021 nicht mehr vorkommt, was zutrifft.

Abtreibungen, speziell aus sozialen und familiären Gründen, müssen dabei die Ausnahme bleiben. Bei der Beratung muss explizit über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder und mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z. B. das PostAbortion-Syndrom (PAS). Eine Abtreibung ist meldepflichtig, Verstöße dagegen sind zukünftig zu ahnden. Die Abtreibungsstatistik soll dadurch die wirkliche Zahl der Abtreibungen wiedergeben. Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären. Wir wenden uns strikt gegen die Kommerzialisierung des Mutterleibes durch bezahlte Leihmutterschaften und gegen die Vermarktung von Gewebe getöteter ungeborener Kinder