ALTÖTTING – Landrat Schneider will die durch PFOA im Landkreis verursachten nicht beim Verursacher „geltend machen“, sondern nur deren Regulierung „anstreben“!
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Am Montag, den 2.2. hatte Landrat Scheider wegen des PFOA-Themas zu einer außerordentlichen Sitzung des Umweltausschusses, des Hauptausschusses und des Kreistags geladen. Ziel war einen Grundsatzbeschluss zu erhalten, um beim Thema PFOA weiterarbeiten zu können.
Auf Nachfrage der AfD gestand das Landratsamt zu, zwei Bescheide an die Verursacher versandt zu haben,. Angeblich gehe es hierbei um die Emission von Stoffen, für die keine Genehmigung vorlagen. Über diese beiden Bescheide gebe es Rechtsstreit.
Wegen der PFOA-Emissionen setze man bisher jedoch auf Verhandlungen. Hierfür wolle der Landrat eine Grundsatzentscheidung erwirken und er sehe es nur als geboten an, eine Regulierung der dem Landkreis hierbei entstandenen Schäden „anzustreben“, Letzteres war der AfD als einiger Partei zu weich formuliert und sie stellte den Änderungsantrag, das „anzustreben“ zu streichen, weil zu unbestimmt und „geltend zu machen“ zusetzen. Bis auf eine einzige Stimme aus einer anderen Partei lehnten die Altparteien diese Präzisierung ab.
Laut Aussage des Landratsamts sei für die Verfristung § 24 Bodenschutzgesetz einschlägig. Im Falle, dass ein Privatbürger bereits saniert haben sollte, könnte diesem eine Verfristung drohen.
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PFOA
Große Teile des Landkreises Altötting sind mit PFOA kontaminiert. Insgesamt handelt es sich um wohl 380 Quadratkilometer kontaminierten Gebiets. Das wären zwei Drittel der Fläche des Landkreises.
Hierzu legt der Gesetzgeber fest, dass ab einer gewissen Kontamination das Erdreich weder verwertet, noch beseitigt werden darf.
Auf der anderen Seite ist der Landkreis jedoch aus dem Abfallrecht heraus die grundsätzliche Pflicht im Landkreis anfallende Abfälle zu beseitigen.
Um diesen Pflichten nachzukommen, plant der Landkreis – auf eigene Kosten – die Errichtung einer PFAS-Monodeponie in der Kiesgrube Daxenthal, wenn Gurtachter dieser eine Eignung bescheinigen.
Die Industrie hat als Verursacher die Planungskosten bereits teilweise vorfinanziert.
Am Ende wird es sich um Kosten von 35 Millionen Euro bis zur Fertigstellung handeln können. Die ersten Mittel sollen im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt werden.
Aus diesem Grund schlug die Verwaltung vor, zu beschließen, dass
„die Verwaltung beauftragt wird, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“
und in einer weiteren Beschlussvorlage schlug die Verwaltung vor
dafür
95.000€ im Vermögenshaushalt
vorzusehen, die vor einem vom neuen Kreistag zu erstellenden Haushalt bereits zur Verfügung stünden. Mit einem Seitenhieb kritisierte der Landrat einige Kommunen, die Angebote zur Verringerung des PFOA-„Schadens“ bei ihrer Wasserversorgung nicht aufgegriffen hätten.
AfD präzisiert eine windelweiche Beschlussvorlage, Altparteien lehnen ab
Die Verwaltung formulierte dazu eine windelweichen Beschlussvorlage, die dem Landrat alle Rechte und keine Pflichten auferlegen würde. Diesen windelweichen Antrag hatte die AfD dann per Änderungsantrag wie folgt präzisiert:
Eine vollständige Kostenübernahme für die Planung, Errichtung und Betrieb durch die Verursacher ist anzustreben den Verursachern durch die Behörden mindestens geltend zu machen
Ausgerechnet der Landratskandidat Dr. Windhorst formulierte den Antrag dann wie folgt um:
„… eine vollständige Kostenübernahme für Planung, Einrichtung und Betrieb durch die Verursacher ist anzustreben…“
Trotz Intervention der AfD schlossen sich neben der CSU auch noch SPD, Grüne und Freie Wähler an. Lediglich eine Stimme aus der FDP sprach sich für die engere Formulierung der AfD aus.
(Schein?)Argumente dagegen
Auf Nachfrage der AfD, warum ausgerechnet jetzt, also sechs Jahre nach dem letzten Hochkochen des PFOA-Skandals in einer Sondersitzung abgestimmt werden müsse, meinte der Landrat,
„weil es bisher keinen Schaden gab“
und präzisierte, dass der Schaden materialisiert sein müsse. Die AfD entgegnete hierbei, dass es, um einen Schaden festzustellen – gemäß Erstsemester Jura, Schuldrecht, ein schädigendes Ereignis geben müsse, was ja mit der PFOA-Kontamination existiert, und dass man dann jeweils den Zustand davor und danach vergleichen müsse und da dieser Zustand eindeutig nicht identisch ist, bestehe auch ein Schaden, den man halt noch beziffern müsste. Letzteres sei erst mit dem Abtransport des Erdmaterials der Fall. So lange die Erde da liege, gebe es keinen „Schaden“.
Diese Antwort erstaunt schon deswegen, weil der selbe Stadtrat ja einen Antrag vorgelegt hat, in dem er ca. 100.000€ haben möchte um ,ein Projekt anzustoßen, das ca. 35 Millionen Eur. kosten könnte. Damit stehe der Landrat mit sich selbst im Widerspruch, da ja ab dem Annehmen des Beschlusses der Schaden auch monetarisiert sei.
Darüber hinaus sei es er Stadt Burghausen ja auch gelungen eine Schadenshöhe von 70 Mio Eur. alleine in Burghausen zu beziffern. Dieser werde geltend gemacht, aber gerichtlich noch nicht eingefordert, weil auch einen freiwillige Zahlung möglich sei.
Es nutzte alles nichts, die Altparteien wollten den Landrat mit einer windelweichen Formulierung nicht binden.
Der Sonderweg Burghausens
Als einzige Kommune im Landkreis hat die Stadt Burghausen bisher einen Schaden beziffert unnd droht mit Klage.
Die geltend gemachte Schadensposition sei dreistufig aufgebaut. Die beprobte Grundstücke hätten einen Schaden von 70 bis 80 Mio Eur erlitten.
Warum die AfD dagegen den Grundsatzbeschluss gestimmt hat
Diese Formulierung wurde dann sowohl vom Umweltausschuss, als auch vom Hauptausschuss, als auch vom Kreistag gegen die Stimmend er AfD angenommen. Der Grund, warum die AfD dagegen stimmte ist ganz einfach, dass hierdurch ein weiteres Mal Kosten produziert werden, von denen niemand weiß, ob sie am Ende nicht der Steuerzahler tragen muss. Die AfD hat während der Sitzungen darauf gedrungen, dass die Rechnungen den Verursachern wenigstens vorzulegen sind (Formulierung „geltend machen“). Aber das war nicht gewünscht und dadurch wird der Steuerzahler ins Risiko gesetzt. Negativ ist natürlich, dass dieser Zustand Investoren und Bauherrn abschreckt. Dazu muß man aber leider ergänzen, dass das bereits seit ca. 6 Jahren der Fall ist und es deswegen auf einige Monate mehr auch nicht ankommt.
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AfD zweifelt die Aussagen des Leiters des Inn-Klinikums an
Im Frageteil rief die AfD in Erinnerung, dass der Leiter der Kreiskliniken – auch auf Nachfrage der AfD – vielfach beteuert hatte, dass es im Klinik-Personal nach der Verabreichung der mRNA-Wirkstoffe keine Erhöhung des Krankenstands gab.
Inzwischen ist jedoch bestätigt, dass in den Datenbanken der WHO nach 13 Milliarden mRNA-Dosen ca. 5.8 Millionen Meldungen über unerwünschte Ereignisse in die WHO-Datenbank.
Teilt man beide Zahlen durcheinander ergibt sich eine Rate von einer Meldung pro 2241 „Impfungen“.
Hinzu kommt aber: Einer Studie von Harvard Pilgrim Healthcare/HHS bestätigt, dass weniger als 1 % der Impfnebenwirkungen gemeldet werden, was bedeutet, dass die tatsächliche Zahl eher bei einer halben Milliarde liegen könnte.
Das bedeutet, dass wissenschaftlich belegt ist, dass eine von ca. 22 „Impfungen“ mit den mRNA-Wirkstoffen ein unerwünschtes Ereignis bei den „Geimpften“ ausgelöst hat.
Und vor dem Hintergrund dieser Tatsachen will der Chef der Kreiskliniken in seinem Verantwortungsbereich keine Erhöhung der Krankschreibungen gehabt haben? Die AfD hält dies für unglaubhaft!


