Italiens Regierung hatte den Behörden am 22.2. explizit „verboten“ die so genannten „Corona-Toten“ zu obduzieren; Deutschlands Regierung ebenfalls? Und warum?

Quelle: Rechtsmedizin Berlin Ralf Roletschek / wikimedia.org (CC BY-SA 3.0)

ROM / BERLIN – „Corona-Tote“: Autopsien nicht nur politisch unerwünscht, sondern verboten. Doch warum? „Alles begann mit einem großen Betrug.“ titelt die italienische voxnews und erzählt die Geschichte, wie das Gesundheitsministerium in Rom im Corona-geplagten Italien per Order Obduktionen explizit untersagte. Auch in Deutschland „empfahl“ das RKI keine Obduktionen an Corona-Patienten vorzunehmen. Ja nicht einmal eine Studie zur Ausbildung von Antikörpern im Corona-Epizentrum Heinsberg wollte die Spahn-Behörde RKI unterstützen. Fakt ist: Durch dieses Unterlassen wurde der Erkenntnisgewinn über dieses Virus durch Staatsbehörden aktiv verschleppt.

Als Adriano Trevisan am 21. Februar in Vo Euganeo in Venetien im Alter von 78 Jahren starb, wurde er durch die italienischen Behörden der Welt als erster Corona-Toter Italiens verkauft. In Folge wurden durch die Behörden Italiens zigtausende weitere Versterbende zu „Corona-Toten“ erklärt. Hierdurch wurde in der Welt das Bild eines Virus aufgebaut und verbreitet, daß das Virus das den Tod bringt. Betroffenheit war die Folge und auf diesem Weg wurde bei anderen Menschen und in anderen Nationen Hilfsbereitschaft erzeugt.  So weit die bekannte und von der Politik offiziell verbreitete und unterstützte Version dieser Zusammenhänge. Doch es gibt offenbar noch weitere Zusammenhänge, die nun langsam ans Tageslicht kommen. Die Nebelbänke der (Des?)Information lichten sich langsam und geben hierbei den Blick auf ganz andere Tatsachen frei:

Erst nach seiner, von der in italien vom Staat unabhängigen und nur dem Gesetz und der Verfassung verpflichteten Staatsanwaltschaft angeorrdneten Autopsie von Adriano Trevisan wurde etwa zwei Monate später bekannt:  das stimmte gar nicht. Adriano Trevisan war gar nicht an Corona verstorben, sondern mit Corona. Und noch etwas wurde inzwischen bekannt: Die Behörden Italiens hatten Autopsien verboten gehabt.

Die italienische VOXNEWS meldetet über diese merkwürdigen Zusammenhänge:

A quel tempo, e per molto tempo, il governo vietava le autopsie sui morti da coronavirus. Übersetzt heißt das:

Zu dieser Zeit und für eine lange Zeit verbot die Regierung Autopsien bei Todesfällen durch Coronaviren.

Und weiter:

Trevisan presentava gravi patologie cronico-degenerative pregresse e il suo decesso, quindi, non sarebbe direttamente riconducibile al virus.  Übersetzt heißt das:

Die Wahrheit: Trevisan hatte schwere chronische degenerative Erkrankungen und sein Tod wäre daher nicht direkt auf das Virus zurückzuführen

Doch wegen dieses Verbots der Regierung Italiens konnte diese Tatsache nicht an die Öffentlichkeit und auch nicht an das medizinische Personal gelangen. auch die Tatsache, welchen Einfluss das Virus tatsächlich auf die Gesundheit haben kann konnte wegen dieses Verbots n Italien nicht ermittelt werden.

L’età media dei pazienti deceduti positivi è più alta di quasi 20 anni rispetto a quella dei pazienti che hanno contratto l’infezione: oltre 80 anni e con malattie pregresse. Lo si legge nel report di ISS. 

Das Durchschnittsalter der positiv verstorbenen Patienten ist fast 20 Jahre höher als das der Patienten, die sich mit der Infektion infiziert haben: über 80 Jahre und mit früheren Krankheiten. Es kann im ISS-Bericht gelesen werden. 80 Prozent der Toten erkrankten in Seniorenheimen und Krankenhäusern an dem Virus.

Kaum junge Tote:

Solo 1,1% dei casi analizzati nell’ultimo report dell’Istituto superiore di sanità avevano meno di 40 anni, quasi tutti presentavano gravi patologie preesistenti (patologie cardiovascolari, renali, psichiatriche, diabete, obesità), e solo una piccola parte di questi non aveva diagnosticate patologie di rilievo.

Nur 1,1% der im jüngsten Bericht des Higher Institute of Health analysierten Fälle waren jünger als 40 Jahre, fast alle hatten bereits schwerwiegende Erkrankungen (Herz-Kreislauf-, Nieren-, psychiatrische Erkrankungen, Diabetes, Fettleibigkeit) und nur einen kleinen Teil davon Er hatte keine ernsthaften Pathologien diagnostiziert.

 

Das ministerielle Autopsieverbot Italiens für „Zeitraum der Notfallphase“

Der Ministerpräsident Italiens höchstselbst brachte die vernünftigen Wissenschaftler zum Schweigen und setzte politisch gewollt auf Panikmache:

All’inizio dell’epidemia, l’Istituto Superiore di Sanità aveva provato a sottolineare che occorreva distinguere tra morti di Coronavirus e morti con Coronavirus, una distinzione fondamentale. Ma il premier Conte aveva messo immediatamente a tacere i vertici dell’Istituto: questa distinzione non andava fatta. Qualcuno, probabilmente, voleva aumentare la paura.

Zu Beginn der Epidemie hatte das Istituto Superiore di Sanità (also das italienische Pendent zum RKI oder LGL) versucht zu betonen, dass zwischen Todesfällen durch Coronaviren und Todesfällen durch Coronaviren unterschieden werden muss. Aber Premierminister Conte brachte das Top-Management des Instituts sofort zum Schweigen: Diese Unterscheidung sollte nicht getroffen werden. Jemand wollte wahrscheinlich die Angst erhöhen.

Das Verbot ist im Rundschreiben „Notstandsrichtlinien in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie betreffend den Sektor Bestattungen, Friedhöfe und Krematorien“ der Generaldirektion der Gesundheitsprävention des Gesundheitsministeriums enthalten, unterzeichnet von Generalsekretär Giuseppe Ruocco, ergangen an den Zivil- und Katastrophenschutz, den Gemeindeverband, die Ärztekammern und andere Standesvertretungen der Gesundheitsberufe und der Apotheker. Erlassen am 22. Februar, wiederholt durch Aktualisierungen am 17. und 29. März und zuletzt am 2. Mai mit der Nr. 15280, zwischendurch unterzeichnet durch den Generaldirektor der Generaldirektion, Claudio D’Amario, so am 1. und 8. April mit der Nr. 12302.

Unter Punkt C „Autopsien und diagnostische Überprüfungen“ heißt es im Paragraph 1:

Per l’intero periodo della fase emergenziale non si dovrebbe procedere all’esecuzione di autopsie o riscontri diagnostici nei casi conclamati di COVID-19, sia se deceduti in corso di ricovero presso un reparto ospedaliero sia se deceduti presso il proprio domicilio.

Während des gesamten Zeitraums der Notfallphase sollten in Covid 19-Fällen keine Autopsien oder diagnostischen Überprüfungen durchgeführt werden, sowohl wenn sie während Hospitalisierung auf eine Krankenstation starben als auch wenn sie zu Hause starben.

Ein mit Coronavirus Infizierter stellt mit seinem Tod keine Infektionsquelle mehr dar, da er nicht mehr atmet und daher das Virus nicht mehr in seiner Umgebung freisetzt. Es existierten daher nie irgend welche Gefahrensituationen, die eine sofortige Verbrennung der Verstorbenen, wie sie in Italien durchgeführt wurden, notwendig machten. Die Corona-Toten wurden in Italien oft verbrannt und mit ihnen verbrannte auch die Möglichkeit nachzuweisen, woran sie wirklich starben.

Hierzu vertritt das RKI eine gegenteilige Position. In seinen Anweisungen für den Umgang mit Toten ist davon nichts zu lesen, sondern ganz im Gegenteil, in der Version vom 24.4. wird ein Szenario beschrieben, das den Umgang mit Corona-Verstorbenen auf jeden denkbar abstoßend wirkt:

SARS-CoV-2 wurde durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in die Risikogruppe 3 eingestuft. Unabhängig von landesrechtlichen Bestimmungen ist daher auf der Todesbescheinigung auf die SARS-CoV-2-Infektionsgefahr hinzuweisen und es wird empfohlen, auf dem Todesschein bzw. Leichenschauschein COVID-19 namentlich zu benennen.

Die vorhergehende Version vom 9.4. ist in einem Bericht der Tagesschau dokumentiert und lautete:

Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierenden Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.

Diese klingt schon ziemlich ähnlich wie die Vorgabe, die die italienische Generaldirektion der Gesundheitsprävention des Gesundheitsministeriums durch die Unterzeichnung des Generalsekretärs Giuseppe Ruocco am 22.2.2020 in Kraft gesetzt hatte.

Während die Vorgabe in Italien einfach durch eine Oder umgesetzt wurde, bediente sich die Bundesbehörde RKI des Instruments der Angstmacherei. So wurde die Behauptung aufgestellt, daß eine Obduktion aus „Sicherheitsgründen“ für das obduzierende Personal nicht durchgeführt werden sollte.

Jedenfalls war diese „Empfehlung“ des RKI zu einem Verbot so lange wirkidentisch, bis es ein einziger Rechtsmediziner in Hamburg ignorierte. Ein Einziger aus einer offenbar viel zu großen Anzahl an Opportunisten, die sich dieser Vorgabe des RKI unterwarfen, und denen die Kenntnis zuzurechnen ist, daß daß das Unterlassen von Autopsien wissenschaftlich falsch ist.

Auch in Österreich hatte man ein erstaunlich geringes Inetresse an Obduktionen.

 

Die ministerielle Behinderung der Justiz für den „Zeitraum der Notfallphase“

Im Punkt 2 des Rundschreibens wurde sogar das geltende Recht eingeschränkt, indem den Justizbehörden empfohlen wird, auf die Anordnung von Autopsien zu verzichten, also auch solcher, die normalerweise von Amts wegen angeordnet werden. Laut Rundschreiben solle man sich auf die „äußere Begutachtung beschränken“, doch damit lässt sich keine Todesursache präzise feststellen.

L’Autorità Giudiziaria potrà valutare, nella propria autonomia, la possibilità di limitare l’accertamento alla sola ispezione esterna del cadavere in tutti i casi in cui l’autopsia non sia strettamente necessaria. Analogamente le Direzioni sanitarie di ciascuna regione daranno indicazioni finalizzate a limitare l’esecuzione dei riscontri diagnostici ai soli casi volti alla diagnosi di causa del decesso, limitando allo stretto necessario quelli da eseguire per motivi di studio e approfondimento

Die Justizbehörden können – im Rahmen ihrer eigenen Autonomie – die Möglichkeit bewerten, die Beurteilung der Verstorbenen in all jenen Fällen, in welchen eine Autopsie nicht augenscheinlich notwendig ist, diese auf eine externe Inspektion zu beschränken. In ähnlicher Weise werden die Gesundheitsabteilungen jeder Region Hinweise geben, die darauf abzielen, die Durchführung der diagnostischen Befunde nur auf die Fälle zu beschränken, die auf die Diagnose der Todesursache abzielen, und die für Studien- und Studienzwecke durchzuführenden Fälle auf das Nötigste beschränken.

Damit steht fest: Die Regierung Italiens hatte ab dem 22.2.2020 kein Interesse daran, daß die Gründe für die Covid-19 Erkrankungen schnell identifiziert und damit wirksam bekämpft werden können!

 

Das auffällig parallele Desinteresse des RKI an Erkenntnisgewinnen

Doch das RKI hatte nicht nur kein Interesse an Erkenntnissen aus Obduktionen. Das RKI hatte auch kein Interesse an Erkenntnisgewinnen über die tatsächliche Ausbreitung des Virus, das ja bereits Tage vor den ersten Symptomen übertragbar ist:

Nach eigener Aussage hat Hendrik Streeck inzwischen am meisten COVID-19-Patienten in Deutschland gesehen, weil er vom Innenministerium in NRW gebeten wurde, die Diagnostik zu übernehmen und dabei von Haushalt zu Haushalt in Gangelt ging.

Seine erste Studie war die Studie, die zutage brachte, dass Patienten über Geruchs- und Geschmacksverlust berichteten. Nach dieser ersten Studie habe er erfahren, dass das Robert-Koch-Institut keinerlei Studien in den Hochburgen von COVID-19-Erkrankten durchführt und andenkt – was ihn sehr gewundert habe. Gemeinsam mit anderen Spezialisten der Bonner Uniklinik führt er jetzt selbst eine solche durch, um zu belastbaren Daten zu kommen. Damit will er erreichen, dass sich Maßnahmen, die langfristig getroffen werden müssen, auf klare Fakten stützen.

 

Ein unbekannter Rechtsmediziner, der einfach nur seinen Job macht, durchbricht das Wegschaukartell der unterwürfigen RKI-Lemminge

Ein sich über diese offenbar in Deutschland überall befolgte Vorgabe hinwegsetzender Rechtsmediziner brach dann das Eis des Schweigens und Unterlassens:

Am 19.4.2020 brachte dieser „illoyale“ Mediziner die bisherige Interpretation ins Wanken. Auf der Suche nach einer korrekten Zählweise von Corona-Toten in Hamburg bemerkte er, daß praktisch alle Corona-Toten nicht an Corona, sondern „mit“ Corona verstorben sind. Nach aktuellen Aussagen des Rechtsmediziners Klaus Püschel in einem Interview mit der FAZ in der Ausgabe vom 8. April 2020 ist allerdings der Verdacht begründet, dass es andere Gründe für diese Haltung gibt. Püschel ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf in Hamburg. Püschel stellt gleich zu Beginn des Interviews klar:

„Wir haben dieselben Bedingungen, die wir auch sonst bei infektiösen Verstorbenen haben. Da stellt die Corona-Infektion keine Besonderheit dar. Und wir haben ausreichend Vorrat an Schutzausrüstung.“

Schon mit dieser Aussage setzt sich der erfahrene Rechtsmediziner in offenen Widerspruch zur Haltung des RKI. Püschel informiert auch, Hamburg sei

„das einzige Bundesland, das alle Corona-Sterbefälle gezielt nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes rechtmedizinisch überprüft.“ So werde festgestellt, „ob die Toten in Folge der Infektion verstorben sind, oder ob das nur ein zufälliger Begleitfund ist und es eine andere Todesursache gibt.“

Der Hamburger Rechtsmediziner folgert daraus:

„Ich persönlich halte die Gefahr eines gefährlichen Verlaufs bei jungen und gesunden Menschen für verschwindend gering. Das sollte uns nicht ängstigen… Die große Mehrheit der Bevölkerung wird diese Krankheit mit vergleichsweise geringen Symptomen durchmachen, und man muss betonen, wir werden sie alle durchmachen, bis es die Herdenimmunität gibt.“

Püschel lässt keinen Zweifel, was er von der Haltung des RKI gegen Obduktionen  hält:

„Wenn man die Krankheit in ihrer Gesamtheit und die Auswirkungen der therapeutischen Maßnahmen erfassen will, dann ist die Untersuchung der Todesopfer das beste Mittel. Auch andere Krankheiten haben wir erst umfassend verstanden, als wir auch die Toten gründlich untersucht haben.“

Damit hat der Mediziner durch Autopsien die durch die Spahn-Behörde RKI verbreitete Regierungs-Wahrheit auf den Kopf gestellt.

Auch in Österreich wurde offenbar nicht obduziert. Gerade Italien musste bei Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für seine Radikalmaßnahmen herhalten; er übernahm nicht nur die Angstmacherei aus Italien, sondern unterließ die Untersuchung der vermeintlichen „Corona-Toten“ ebenfalls. In Österreich begann man erst Anfang Mai mit Obduktionen!

Fakt ist jedenfalls, daß man bis zum Beginn dieser Obduktionen praktisch jeden durch die Behörden kommunizierten „Corona-Toten“, als einen durch das Virus Verstorbenen verstehen mußte. Dies änderte sich erst nach diesen Obduktionen langsam.

 

Tod durch Thrombosen?

Die Autopsien brachten es ans Tageslicht: Zuerst bildet sich durch Covid-19 eine Art Thrombose und erst zeitlich später gibt es Probleme mit der Lunge. Krankenhausaufenthalte in Verbindung mit wenig Bewegung sind bei jedoch schädlich:

Quando finalmente sono state eseguite un numero sufficiente di indagini autoptiche, è emerso un dato eclatante: il primo effetto del Covid 19 è la CID, Coagulazione Intravascolare Disseminata. Cioè la formazione di “grumi” nel sangue e di trombosi. Solo in seguito si verifica la polmonite interstiziale doppia.

Als endlich genug Autopsieuntersuchungen durchgeführt wurden, stellte sich eine bemerkenswerte Tatsache heraus: Der erste Effekt von Covid 19 ist „Disseminierte intravasale Koagulopathie“. Das heißt, die Bildung von „Klumpen“ im Blut und Thrombose. Erst später tritt eine doppelte interstitielle Pneumonie auf.

Die erste Wirkung von Covid 19 ist also CID, also „Disseminierte intravasale Koagulopathie“. Auf den Besamungsstationen haben die Ärzte in Italien die Erfahrung gemacht, daß diese nicht immer die gewünschte Wirksamkeit gebracht haben. Im Gegenteil: Professor Valerio De Stefano, ordentlicher Professor für Hämatologie an der Katholischen Universität Mailand, fand heraus, daß Entzündungen im Allgemeinen, Infektionen der Atemwege, Krankenhausaufenthalte und Krankenhausaufenthalte auf der Intensivstation Risikofaktoren für Thrombosen sind. Aus diesem Grund hat er begonnen Heparin zu verwenden. Dies hat sich als sehr wirksam herausgestellt. Wie viele der ohne Heparin-Verabreichung Verstorbenen sind durch dieses Defizit verstorben? Starben sie etwa an einer, durch fehlende Kenntnisse angewandten, falschen Therapie?

Am 9.5. meldete die Welt:

Erste Hinweise, dass das neuartige Coronavirus zu Thrombosen führen könnte, gab es schon. Im klinischen Alltag habe man bereits gesehen, dass Covid-19 in ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen zu Thrombosen sowie Lungenembolien bei den Patienten geführt hat, sagte Prof. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE: „Die Bestätigung haben jetzt Sektionen der Verstorbenen geliefert.“ Man werde aber sorgfältig abwägen, ob Patienten primär mit einem Blutverdünnungsmittel behandelt werden können, so Kluge.

Am 11.5. meldete das Ärzteblatt Ähnliches, kommunizierte jedoch ebenso wie die die Welt nicht die zeitliche Reihengfolge, daß zuerst diese „Thrombosen“ auftraten und dann erst die weiteren Organe Probleme machten, so wie es die Italiener meldeten:

Es mehren sich Hinweise darauf, dass COVID-19-Patienten häufig und bislang teils okkulte venöse Thrombosen erleiden, die unter Umständen in tödlichen Lungenembolien enden… Es handelt sich dabei um erste Erkenntnisse aus inzwischen etwa 150 derartigen Obduktionen, sagte Rechtsmediziner Professor Jan-Peter Sperhake bei einer Pressekonferenz. 

 

Warum sollte durch fehlende Obduktionen ein schneller Erkenntnisgewinn über diese Krankheit verhindert werden?

Mindestens drei Länder gibt es also, in welchen die an einer neuen Krankheit Verstorbenen auf Anordnung von oben nicht obduziert werden sollen.

Diese Verhinderung von Erkenntnisgewinnen zu unbekannten Krankheiten ist in jedem Fall ein Unterlassen, das im diametralen Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Grundsätzen steht:

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, Karl-Friedrich Bürrig, und der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, Gustavo Baretton, äußern ebenfalls Kritik an der RKI-Empfehlung – allerdings, um das Wissen über Covid-19 zu mehren: „Gerade aktuell sollten Obduktionen bei diesen Verstorbenen nicht vermieden, sondern im Gegenteil so oft wie möglich durchgeführt werden, auch um den Zusammenhang mit anderen Grunderkrankungen der Verstorbenen zu erhellen. Daran besteht ein hohes öffentliches Interesse“, schrieben sie in einem gemeinsamen Brief an das RKI, der tagesschau.de vorliegt.

Dieses Faktum des Unterlassens wissenschaftlicher Mindeststandards drängt auch die Frage auf, aus welchen Gründen in mindestens diesen drei Ländern kein Interesse bestand, mehr über die Todesursachen und Gefahren zu erfahren, die diese Krankheit mit sich bringt?

Wer wollte also einen schnellen Erkenntniszuwachs über die Gefahren dieser Krankheit verhindern und aus welchem Grund?

Tatsache ist jedenfalls, daß genau dieses Italien, das die erstaunlich vielen italienischen Corona-Toten per ministerialer Anordnung gar nicht darauf untersuchen durfte, ob diese überhaupt an Corona verstorben sind, besonders laut nach „europäischer, also deutscher Solidarität“ rief. Tatsache ist außerdem, daß Angela Merkel, deren Gesundheitsminister mit dem RKI ebenfalls einem Institut vorsteht, das die „Empfehlung“ ausgab, daß die – zum Glück – wenigen deutschen Corona-Toten per ministerialer Anordnung nicht darauf untersuchen sollte, ob diese überhaupt an Corona verstorben sind,  als sie den Ruf aus Italien vernahm schnell die Hand an die Schirmmütze legte und Bereitschaft erklärte hunderte Milliarden zu verschenken und vergemeinschaftete Schulde zuzulassen. Etwas, was sie bisher immer ausgeschlossen hatte.

In welchem Zusammenhang steht die von der Bundesregierung bereitgestellte „solidarische Hilfe“ für die so stark von der Corona-Pandemie betroffenen Länder Italien und Frankreich, die „zufällig“ auch die Länder sind, die auf Kosten Deutschlands unbedingt die Fiskalunion haben wollen?

Eine noch weitere Tatsache ist, daß der stärkste Fürsprecher, daß Deutschland seine nationale Souveränität aufgibt und sich in einer vom Vertragsgeflecht zum Staat weiterentwickelnden EU – im, diametralen Widerspruch zu Artikel 21 des Grundgesetzes – auflöst, Martin Schulz wieder einmal seinen Mund nicht halten konnte und sich wie folgt in einem, Interview verplapperte:

„Sie kennen doch Angela Merkel. Die braucht immer erst eine Katastrophe, bis sie etwas merkt. Fukushima musste explodieren, damit sie die Klimakanzlerin wird. Es musste eine Migrationskrise geben, damit wir endlich die Integrationspolitik in Deutschland regeln können. Jetzt ist die Corona-Krise da – und plötzlich setzt sie sich für stärkere europäische Integration ein. Kein anderer Regierungschef der Welt käme mit dieser ewigen Verzögerungspolitik ungeschoren davon – nur Frau Merkel.“

In der Zusammenschau all dieser Fakten drängt sich förmlich die Frage auf, wie intensiv die Regierungen Deutschlands und Italiens die Covid-19-Verbreitung dazu genutzt, oder auch  missbraucht haben, etwas umzusetzen, was ihnen das Grundgesetz in Artikel 20 klar verbietet, nämlich den Kern der Souveränität Deutschlands an die EU zu übergeben?

Als ob der stellvertretende Bundespräsident und Präsident des Bundestags Wolfgang Schäuble diese Lesart bestätigen wollte, vermeldet dpa quasi zeitgleich:

„Als Konsequenz aus der Corona-Krise muss Europa nach Auffassung der Parlamentspräsidenten Deutschlands und Frankreichs «solidarischer, reaktionsschneller und souveräner» werden.“

Da es Souveränität in der EU und in einem Nationalstaat nicht gleichzeitig geben kann, bedeutet dies, daß die in der EU aufzubauende „Souveränität“ von den Nationalstaaten abzugeben ist.

Genau das hat aber das Bundesverfassungsgericht bei seinem PSPP-Urteil vor zwei Wochen genau verboten. Ganz im Gegenteil, es hat die Verfassungsorgane aufgerufen, die im GG definierten unveräußerlichen Grenzen der Souveränität zu bewachen:

Und vor allem: Viele Covid-19-Todesopfer könnten heute noch leben, wenn früher Autopsien durchgeführt worden wären und  deswegen früher Heparin verabrecht worden wäre? Wären von Anfang an die naheliegenden Autopsien erfolgt, wäre der schwerwiegende Fehler, der Italien lange an die Spitze der „Corona-Toten“ setzte, vermeidbar gewesen. Mit allen seinen Auswirkungen auf viele andere europäische und außereuropäische Länder.

Dies sind Fragen die nicht nur gestellt werden sollten, sondern gestellt werden müssen.