Impf-Fanatiker schleichen sich aus der Verantwortung: RKI und CDC streichen Behauptungen, mit denen sie zuvor den Impfzwang begründet haben

Quelle: Von Szater - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10885843

WASHINGTON /BERLIN – Es ist ein nie dagewesenes Staatsversagen: das Robert-Koch-Institut und die US-amerikanische CDC löschen heimlich von der Realität überholte „Fakten“ von ihren Webseiten.

.

 

Mit Argumenten, wie

  • die mRNA-Wirkstoffe könnten Infektionen reduzieren/unterbinden
  • Der mRNA-Wirkstoff verbleibt an der Einstichstelle
  • Die Zellen scheiden den mRNA-Impfstoff innerhalb weniger Tage wieder aus

wurden weltweit zig- Millionen Bürger über die tatsächlichen Folgen der verabreichten mRNA-Wirkstoffe getäuscht.

Derartige Behauptungen wurden offenbar ohne Kenntnisse über die wahren Tatsachen aufgestellt, oder die wahren Tatsachen waren z.B. aus Tierversuchen im Vorfeld der „Zulassung“ der Wirkstoffe bekannt und wurden verheimlicht. Außerdem wurden diese nie belegten Behauptungen erst um den Jahreswechsel herum zurückgezogen, indem ihre Wiederholung auf den Webseiten der betreffenden Institute einfach unterlassen wurde. Dieser Rückzug von den amtlich verbrieteten „Qahrheiten“ begann breits Weihnachten 2021:

„Impfungen mit wirksamen und verträglichen COVID-19-Impfstoffen sind eine effektive Maßnahme, die Corona-Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen“, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut im Eingangstext. Dabei fällt auf: Auf die Passage, dass die Impfung dem Fremdschutz diene, wird inzwischen verzichtet.  

Besonders perfide ist dies, wenn derartige Änderungen um die Weihnachtszeit geschehen, in der sich die Bevölkerung in Urlaub befindet. Auf diese Weise schlich sich beispielsweise das Paul-Ehrlich-Institut an Weihnachten 2021 aus der von ihm selbst verbreiteten Behauptung, daß  die mRNA-Wirkstoffe Andere vor Ansteckung schützen sollen (Fremdschutz).

Das RKI folgte dem erst zwei Monate später und das war kurz vor der Abstimmung zur Impfpflicht und fand – vielleicht deswegen – keinen Eingang mehr in die Anträge zur Impfpflicht.

Während „Qualitätsmedien“ zu fast jeder Verschärfung der Maßnahmen Sondersendungen veranstalteten, schwiegen sie in der Regel bei derartigen Rückzügen. Dies hatte zur Folge, daß bis heute Behörden, und sogar das Bundesverfassungsgericht ihre Entscheidungen zum Schaden der Bürger auf von der Realität längst überholte Mythen aufbauen.

Lediglich alternative Medien berichteten hiervon, wenn es ihnen auffiel. „Qualitätsmedien“ gefielen manchmal sogar darin, den gestrichenen Schutz vor Übertragungen durch Wortklaubereien wegzurelativieren:

Der Passus ist damit einerseits bestimmter, andererseits aber in seiner zeitlichen Geltungsdauer stark eingeschränkt. Die Untersuchungen „zeigen“ nun in den Worten des RKI ein reduziertes Übertragungsrisiko statt nur „darauf hindeuten“ – allerdings (nur) „insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung“.

Dabei belegt der folgende Beitrag aus dem Juni 2000, daß es von Anbeginn an eine reine Spekulation war, ob die mRNA-Wirkstoffe als Covid-Impfstoffe überhaupt funktionieren können, oder nicht.

Diese groteske Situation könnte man wie folgt zusammenfassen:

„Wir brauchen neue Verschwörungstheorien – Die alten sind jetzt alle wahr.“ 

.

Amtliche Narrative und Mythen (Lügen)

Eine der Behauptungen, mit der das RKI in den letzten beiden Jahren die Politik und die Bevölkerung in die Irre führte und auf einen Impfzwang vorbereitete lautete:

„Nur durch Erreichen eines sehr hohen Anteils der vollständig Geimpften in der Bevölkerung und einer möglichst kleinen Zahl an Neuinfizierten können sowohl Übertragungen als auch schwere Erkrankungen, Krankenhausaufnahmen und Todesfälle wirksam reduziert werden.“

Hierbei handelte es sich um das bis dahin von Impf-Fanatikern und den sie umgebenden Opportunisten aufrechterhaltene Narrativ, das von Anbeginn an das offenkundige Ziel verfolgte, bei möglichst vielen Bürgern eine Impfbereitschaft zu erzeugen.  Rein exemplarisch seien hierzu Positionen des „Ethikrats“ erwähnt, dem seit kurzer Zeit eine Alena Buyx vorsitzt.

Frau Buyx zeichnete sich am 7.11.2020, also kurz vor Einführung des Covid-Impfstoffs, dadurch aus, daß sie die Impfbereitschaft dadurch steigerte, indem sie einfach die unbestreitbare Tatsache, daß nach einer natürlichen Immunisierung durch Ansteckung ein starker Schutz vor Neuinfektionen besteht, erwähnte und hieran ihre eigene Spekulation ankoppelte, daß durch eine künstliche Immunisierung der Schutz noch besser sein könnte, als durch eine natürliche Immunisierung, und daß so dann durch diese Impfungen das Ende der Pandemie erreicht würde:

Die Impf-Antworten sehen bisher stabil aus. Schon die natürliche Immunität scheint für ein halbes Jahr insgesamt gut zu sein, und die Reinfektionen sind verschwindend gering. Die Immunität durch Impfung ist hoffentlich deutlich länger stabil. Wenn wir es schaffen, zunächst einen Schutz all derjenigen zu erzeugen, die den stärksten Risiken ausgesetzt sind, und dann so viele Menschen zu impfen, dass die anderen mitgeschützt sind, dann ist es vorbei. Und das ist jetzt nur das Impfszenario.

Im Nachhinein weiß man nun, daß das genaue Gegenteil eingetreten ist.

Am 22. Dezember 2021 behauptete der Ethikrat in einer Ad-hoc-Mitteilung und in Kenntnis der bereits virulenten, milden Omikron-Variante auf Seite 14 allen Ernstes:

„Nur mit einer Impfung möglichst vieler Menschen könne daher die Entstehung und Ausbreitung von Virusvarianten nachhaltig unterbunden werden.“

Seit der Barnstable-Studie aus dem August 2021 weiß man, daß auch in diesem Punkt das genaue Gegenteil zutreffend ist. Die Omikron-Welle kollabiert, sobald das Virus keine neuen Wirte findet, von selbst, also ohne jegliche Impfung!

Quelle: Heimatzeitung vom 6.2. exemplarisch für die an die Bevölkerung weitergegebenen Informationen

.

Das RKI schleicht sich aus der Verantwortung: Behauptung, die mRNA-Wirkstoffe könnten Infektionen reduzieren/unterbinden, wird gelöscht

Ende Februar 2022 veröffentlichte dann auch das RKI seine Anpassung an die seit der Barnstable-Studie aus dem August 2021 bekannten Tatsachen und entzog der Behauptung „Durch Impfungen kann die Ausbreitung des Covid-Virus unterbunden, oder reduziert werden“ den amtlichen Boden. Kein „Qualitätsmedium“ berichtete darüber. Ganz im Gegenteil: dieses Narrativ entwickelte ein Eigenleben und sogar das Bundesverfassungsgericht wird sich später weigern, seinem Impf-Urteil die aktuellen Tatsachen zugrunde zu legen und griff auf dieses, längst nicht mehr gültige Narrativ zurück:

.

2022_02_28: RKI streicht zentrale Aussagen zu den mit Impfungen erreichbaren Erfolgen

Am 28.2.2022 zog das RKI jedoch bis dahin geltende zentrale Aussagen klammheimlich zurück. Darunter auch die bis dahin geltende Position, daß eine Impfung gegen Covid dazu beitragen könnte die Ausbreitung des Virus zu verhindern, oder zu reduzieren.

Quelle: http://web.archive.org/web/20220201210627/https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

Dabei ist diese Erkenntnis seit den Feierlichkeiten zum 4. Juli in den USA bekannt, denn an Feierlichkeiten zum 4. Juli 2021 in Barnstable, zu denen nur Geimpfte zugelassen waren, breitete sich dort die Delta-Variante unter den Gästen aus. Und was für die Delta-Variante gilt, gilt erst recht für die dann einige Monatespäter auftretende Omikron-Variante. Diese Studie wurde noch im August 2021 veröffentlicht. Was das RKI also ein halbes Jahr später macht, ist nicht mehr und nicht weniger, als seine Empfehlung an einen über ein halbes Jahr bekannten Kenntnisstand anzupassen, der dazu noch die Delta- und nicht die noch harmlosere Omikron-Variante betraf. Folgende Passagen wurden am 28.2.2022 gestrichen:

  • Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.
  • …sodass sie durch eine Auffrischimpfung wiederhergestellt werden muss. Nur durch Erreichen eines sehr hohen Anteils der vollständig Geimpften in der Bevölkerung und einer möglichst kleinen Zahl an Neuinfizierten können sowohl Übertragungen als auch schwere Erkrankungen, Krankenhausaufnahmen und Todesfälle wirksam reduziert werden.
  • …. sowie intensivierter Impfungen. Um einen guten Impfschutz auch gegen die Omikronvariante zu erreichen, sollten Auffrischimpfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen unbedingt und zeitnah wahrgenommen sowie noch nicht erfolgte Grundimmunisierungen dringend begonnen bzw. komplettiert werden.
  • Es wird insbesondere den noch nicht grundimmunisierten Personen dringend empfohlensich gegen COVID-19 impfen zu lassen und hierbei auf einen vollständigen Impfschutz zu achten. Bereits vollständig Geimpfte sollten gemäß STIKO-Empfehlungen die Möglichkeit der Auffrischimpfung (Boosterimpfung) nutzen. Für die Senkung der Neuinfektionen, den Schutz der Risikogruppen und die Minimierung schwerer Erkrankungen und Todesfälle ist die Impfung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Alle Impfstoffe, die aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach derzeitigen Erkenntnissen bei vollständiger Impfung sehr gut vor einer schweren Erkrankung; die Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe gegen die Omikronvariante ist noch nicht endgültig zu beurteilen. Die mRNA-Impfstoffe sind mittlerweile für Personen ab 5 bzw. 12 Jahren zugelassen. Noch immer sind allerdings viele Menschen nicht gegen COVID-19 geimpft. Daher ist es ist wichtig, dass barrierefreie und aufsuchende Impfangebote gemacht werden, und dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen.

Eigentlich wird damit die gesamte verpflichtende Impfung aus den Empfehlungen des RKI entfernt. Damit gleicht das RKI aber auch seine eigene Position an die Position der Kritiker des RKI an und nicht umgekehrt. Mit anderen Worten: Durch dieses Handeln gibt das RKI zu, daß die Maßnahmenkritiker in genau diesen Punkten recht hatten.

Doch obwohl derartigen Behauptungen nun auch amtlich der Tatsachenstatus aberkannt wurde, kümmerte dies andere Staatsorgane wenig. Der Ethikrat, der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht begründeten eigene Initiativen weiterhin diesen vom RKI gestrichenen  Argumenten, die schon lange Zeit nicht mehr den Tatsachen entsprachen. Hieraus erwächst sich nun ein gigantisches Staatsversagen, das praktisch alle Institutionen des Staates durchziehen wird:

.

2022_04_04: Der „Ethikrat“ baut seine „Impfempfehlung“ dennoch auf die Behauptung auf, mit dem mRNA-Impfstoff die Ausbreitung der Covid-Infektionen zu reduzieren

Diese Behauptung wurde dann auch von einer Gruppe, die als „Ethikrat“ bezeichnet wurde, unhinterfragt übernommen und nachgeplappert. Dieser „Ethikrat“ baute damit am 4. April 2022 seine „Empfehlung“, alle Bürger zu „impfen“ und insbesondere das Krankenhauspersonal zu „impfen“ auf dieser Behauptung des RKI auf und behauptete einfach frech, daß noch Delta-Varianten im Umlauf wären, was ebenfalls nicht den Tatsachen entsprach:

Ein gutes Jahr später sind die Impfquoten in Deutschland zu gering, um die Ausbreitung von Virusvarianten wie Delta und Omikron einzudämmen, wofür deutlich höhere Impfquoten erforderlich sind als, ursprünglich angenommen worden war. Damit ist Anlass zu Befürchtungen gegeben, dass eine kontrollierbare endemische Situation nicht zeitnah erreicht werden und weitere Pandemiewellen mit gesundheitlichen und sozialen Belastungen drohen könnten, welche auch aus den dann gegebenenfalls wieder notwendig werdenden Freiheitsbeschränkungen resultieren würden. Vor dem Hintergrund der Anfang des Jahres 2022 nach wie vor bestehenden Impflücken wird eine kontroverse Debatte über verpflichtende Impfungen geführt, die zu Beginn der Impfkampagne noch überwiegend ausgeschlossen worden waren – auch in den Publikationen des Deutschen Ethikrates. Der Ethikrat hat sich in jüngerer Zeit in zwei Ad-hoc-Empfehlungen zur Impfpflicht positioniert. In „Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung“ empfahl der Rat im November 2021 die „ernsthafte und rasche Prüfung“ einer berufsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19 in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. Eine solche verpflichtende Impfung sollte alle Beschäftigten umfassen, die schwer oder chronisch kranke sowie hochbetagte Menschen beruflich versorgen, wie ärztliches und pflegendes Personal, aber auch Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung oder der Hauswirtschaft.7 In „Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht“ legte der Ethikrat im Dezember 2021 wesentliche ethische und rechtliche Argumente für und gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht dar und empfahl mehrheitlich eine Erweiterung der bereits verabschiedeten einrichtungsbezogenen Impfpflicht entweder auf alle erwachsenen Personen oder zumindest auf Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.8

.

2022_03_03: Der Bundestag baut seine „Impfempfehlung“ dennoch auf die Behauptung auf, mit dem mRNA-Impfstoff die Ausbreitung der Covid-Infektionen zu reduzieren

Diese Behauptung wurde dann auch von einer großen Anzahl an Bundestagsabgeordnetem nachgeplappert, die auf diesem Weg die hochumstrittenen mRNA-Wirkstoffe der Bevölkerung per Gesetz injizieren wollten.

Diese Behauptung findet sich nämlich in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Impfpflicht wieder. Dort kann man  der Bundestagsdrucksache 20/899 auf Blatt 29 entnehmen:

Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass ein Impfschutz durch eine Dreifachimpfung (Grundimmunisierung zzgl. Booster) im Vergleich zu Menschen ohne oder nur mit teilweisem Impfschutz
− das Risiko einer Ansteckung mit den aktuell vorherrschenden Virusvarianten senkt,
− das Risiko eines schweren Erkrankungsverlaufs oder Todesfällen erheblich senkt,
− das Risiko der Transmission, also der Weitergabe des Virus an Dritte, senkt und
− das Risiko einer Folgeerkrankung (Long-COVID) reduziert
− und insgesamt durch eine hohe Impfquote das Risiko der Entstehung weiterer, ggf. noch gefährlicherer Virusmutationen senkt.
Mit diesem Gesetz wird eine allgemeine Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren eingeführt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht greift in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ein. Der Eingriff ist jedoch durch die damit verfolgten Ziele des Gesundheitsschutzes, die ihrerseits Ausdruck des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit sind, gerechtfertigt.

Immerhin wurde diese Behauptung, man könne mit dem mRNA-Wirkstoff eine Verbreitung des Covid-Virus verhindern  prominent an erster Stelle erwähnt.

.

2022_04_27: Das Bundesverfassungsgericht baut sein Urteil zur Impfpflicht auf die Behauptung des RKI auf, mit dem mRNA-Impfstoff könne Ausbreitung der Covid-Infektionen reduziert werden

Die Tatsache, daß das RKI bereits am 28.2.2022 sein Argument, mit Hilfe einer Covid-Impfung können man die Ausbreitung des Covid-Virus reduzieren, oder sogar verhindern, zurückgezogen hat, interessiert aber auch das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht. So hielt das Bundesverfassungsgericht am 27.4.2022 in seiner Begründung zur Impfpflicht unter RdNr. 174 fest:

Die aktuelle Entwicklung sei weiter sehr besorgniserregend und die Zahl weiterer schwerer Erkrankungen und Todesfälle nehme zu. Eine maximale Reduktion der Übertragungsraten sei notwendig, um die zu erwartende Ausbreitung der Omikronvariante zu verlangsamen. Insofern sei auch eine rasche Erhöhung der Impfraten nötig (vgl. RKI, Wöchentliche Lageberichte vom 9. Dezember 2021, S. 4, und vom 16. Dezember 2021, S. 3 f.). Hinzu komme, dass schnelle technologische Anpassungen bei den Impfstoffen an diese Variante erwartbar seien, zumal die Anpassung des Impfstoffkonstrukts zugelassener Originalimpfstoffe (parentale Impfstoffe) auf das Omikron-Spike-Protein nur eine limitierte klinische Prüfung an einigen hundert oder tausend Probandinnen und Probanden bedinge, worüber das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls in seiner Meldung vom 8. Dezember 2021 berichtete.

Mit anderen Worten: In diesem Punkt baut das BVerfG sein Urteil zur Impfpflicht schlichtweg auf falschen Tatsachen auf. Das BVerfG nutzt hierzu wissentlich und willentlich eine Veröffentlichung des RKI von 2021 und nicht eine aus dem März 2022, in der das Gegenteil steht.

.

.

CDC schleicht sich aus der Verantwortung: Behauptung, die mRNA-Wirkstoffe würden an der Einstichstelle verbleiben und dann ausgeschieden werden, wird gelöscht

Von Anbeginn an behauptete das Center for Disease Control and Prevention, das in den USA eine vergleichbare Aufgabe hat, wie das RKI in Deutschland, daß der mRNA-Wirkstoff im Oberarm blieben würde und der Körper das Spike-Protein der mRNA-Impfung danach abbauen wurde. Das würde nur eine kurze Zeit von wenigen Tagen dauern. Inzwischen wurde diese, schon lange von der Realität überholte die Behauptung heimlich, still und leise von der Website gelöscht.

Eigentlich sollten derartige grundlegende Fragen in Tierversuchen geklärt werden. Doch bei den mRNA-Wirkstoffen gegen Covid war dies entweder nicht der Fall, oder die Ergebnisse wurden nicht veröffentlicht. So war mit dem Beginn der „Impfungen“ vieles unklar, wie z.B.:

  • Bleibt das Spike-Protein, das in den mRNA-Impfstoffen enthalten ist, an der Einstichstelle?
  • wenn nein, wie lange bleibt es im Körper, und
  • gelangt es in Organe, und
  • gelangt es in die Körperzellen, oder sogar in den Zellkern und
  • reproduziert es sich dort und
  • wo und wann baut es sich ab?

Obwohl all diese Fragen unbeantwortet waren, begannen die Impfungen mit diesem mRNA-Wirkstoff.

.

Amts-Fake-News: Der mRNA-Wirkstoff verbleibt an der Einstichstelle

Zu Beginn wurde behauptet, das mRNA-Material verbliebe nur an der Einstichstelle, wie man dieser Veröffentlichung aus dem Februar 2021 entnehmen kann:

Personen, die andere Positionen vertraten, wurden durch „Faktenchecker“ lächerlich gemacht, oder als „Verschwörungstheoretiker / Schwurbler diffamiert.
Doch bereits nach kurzer Zeit behauptete schon niemand mehr, daß der Wirkstoff nur an der Einstichstelle bleiben würde, denn wenige Wochen später war diese Behauptung schon nicht mehr haltbar und die Impf-Fanatiker haben die nächste argumentative Frontlinie bezogen.
.

Amts-Fake-News: Der mRNA-Wirkstoff schädigt kein Gewebe und keine Organe

Diese lautete dann, daß die Spike-Proteine zwar im Körper auffindbar sind, daß diese dort jedoch keinen Schaden anrichten würden:

Doch auch gegen diese Beschönigung regte sich schnell Widerstand.

Bridle behauptet, dass die Spike-Proteine, die unsere Zellen infolge der Impfung produzieren, im Körper zirkulieren und in Organen und Geweben wie Milz, Knochenmark, Leber, Nebennieren und in „ziemlich hohen Konzentrationen“ in den Eierstöcken anreichern würden.

Darauf antwortete das PEI:

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Impfstoffsicherheit zuständig. Dessen Präsident, Prof. Klaus Cichutek, sagte MDR WISSEN auf Nachfrage, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die mRNA-Impfung Organe und Gewebe schädigen würde.

.

Amts-Fake-News: Risiko für Nebenwirkungen 1:100.000

Und noch ein weiterer, von offizieller Seite  aus in die Welt gesetzter  Wert ist nicht mehr haltbar: Das PEI schließt:

Die gute Nahricht ist also, so Cichutek: Der Impfstoff sei sehr sicher… Das Paul-Ehrlich-Insitut führe außerdem laufend weiter sogenannte Pharmakovigilanz-Untersuchungen durch. Demnach liegt das Risiko für die bekannten Nebenwirkungen der Impfung bei nur 1:100.000.

Hierbei lautet das Zauberwort offenbar „bekannten“ Nebenwirkungen. Auf diesem Weg kann man alle Nebenwirkungen, die man als „unbekannt“ einstuft einfach wegdefinieren und dem Zuhörer Sand in die Augen streuen.

Daß dieses Spike-Protein giftig, also toxisch ist, wird heute von niemandem mehr ernsthaft bestritten. Doch im Umgang mit diesem unstreitigen Punkt gibt es zwei Wege.

Unter Maßnahmenkritikern ist die Argumentation häufig anzutreffen, daß  das Spike-Protein längere Zeit im Körper verbleibt, an unterschiedlichsten Stellen reagieren könnte und sich auch an unterschieichten Stellen im Körper ablagern könnte. Rein beispielhaft sei auf die hier oder hier vorgetragenen Argumente verwiesen.

.

Amts-Fake-News: Die Zellen scheiden den mRNA-Impfstoff innerhalb weniger Tage wieder aus

Unter den Anhängern der Regierungslinien und deren Opportunisten, wurde einfach behauptet, daß das Spike-Protein innerhalb weniger Tage vom Körper abgebaut würde. Diese Behauptung wurde dann von Regierungsseite als „Faktum“ verbreitet, wie dieser Screenshot der CDC-Homepage vom 22. Juli 2022 belegt:

Die beiden Argumente:
  • Unsere Zellen bauen mRNA aus diesen Impfstoffen ab und scheiden sie innerhalb weniger Tage nach der Impfung aus.
  • Wissenschaftler schätzen, dass das Spike-Protein, wie andere Proteine, die unser Körper bildet, bis zu ein paar Wochen im Körper verbleiben kann.
sind demnach also nun keine „Fakten“ mehr und die „Schwurbler“, die dies angezweifelt hatten, hatten recht. Jene gelb markierten Punkte sind mittlerweile – still und leise – gestrichen worden.

Geht man am Tag darauf, dem 23. Juli auf die Seite der CDC, sehen die „Fakten“ zur Impfung auf einmal ganz anders aus:

Bei der CDC als der obersten Wahrheitsbehörde der USA zu Covid sind demnach in den letzten Tagen einige Fakten verloren gegangen

.

Nächste Amts-Fake-News: mRNA-Wirkstoffe interagieren nicht mit der DNA

Nun bleibt noch das folgende „Faktum“ auf der CDC Webseite stehen:

Die mRNA-Wirkstoffe beeinflussen oder interagieren nicht mit unserer DNA.

aber auch das wird inzwischen angezweifelt. So haben Wissenschaftler der schwedischen Universität Malmö im Februar 2022 veröffentlicht, daß sie in vitro, also mit Laborexperimenten nachweisen konnten, daß sich die Spike DNA in vitro durch Leberzellen aufgenommen wird und nachweisen konnten, daß der mRNA-Wirkstoff 6 Stunden nach der BNT162b2-Exposition an der DNA der Leberzelle Veränderungen vornimmt:

„Präklinische Studien zum COVID-19-mRNA-Impfstoff BNT162b2, der von Pfizer und BioNTech entwickelt wurde, zeigten reversible hepatische Wirkungen bei Tieren, denen BNT162b2 injiziert wurde. Darüber hinaus hat eine kürzlich durchgeführte Studie gezeigt, dass die SARS-CoV-2-RNA reversibel transkribiert und in das Genom menschlicher Zellen integriert werden kann. In dieser Studie untersuchten wir die Wirkung von BNT162b2 auf die menschliche Leberzelllinie Huh7 in vitro. Huh7-Zellen wurden BNT162b2 ausgesetzt, und die aus den Zellen extrahierte RNA wurde einer quantitativen PCR unterzogen. Wir wiesen hohe BNT162b2-Konzentrationen in Huh7-Zellen und Veränderungen in der Genexpression von LINE-1 (Long Interspersed Nuclear Element-1), einer endogenen reversen Transkriptase, nach. …. Unsere Ergebnisse deuten auf eine schnelle Aufnahme von BNT162b2 in die menschliche Leberzelllinie Huh7 hin, was zu Veränderungen in der Expression und Verteilung von LINE-1 führt. Wir zeigen auch, dass BNT162b2 mRNA intrazellulär in DNA umgeschrieben wird, und zwar innerhalb von 6 Stunden nach der BNT162b2-Exposition.“

Der nächste Schritt wird daher sein, diese Wirkung auch in der Praxis, also in vivo, nachzuweisen. dann wird es noch einige Monate dauern und auch das „Faktum“

They do not affect or interact with our DNA.

wird wohl von der Webseite der CDC verschwinden

 

US-Behörde CDC entfernt heimlich wichtige Passage über mRNA-Impfstoffe von der Website

 

 

Schwächu