GARMISCH-PATENKIRCHEN – Einem Monat nachdem der bayerische Ministerpräsident die angebliche „Superspreaderin“ aus Garmisch-Patenkirchen als ein „Musterfall für Unvernunft“ dargestellt hatte, sieht diese angebliche Sensationsgeschichte offenbar ganz anders aus, als sie im Zusammenspiel von Staatsregierung und Bayerischem Rundfunk ursprünglich dargestellt wurde. Wie der Öffentlichkeit verkaufte Geschichte einer „einer feierfreudigen jungen Frau, die an verschiedenen Tagen durch mehrere Kneipen in gezogen sein und dabei zahlreiche Menschen angesteckt haben“ hat sich in weiten Teilen offenbar ganz anders zugetragen, als berichtet.
Die Hexenjagd nach der „Superspreaderin“ durch Staatsregierung und Bayerischen Rundfunk
“Bestrafe einen, erziehe alle”: Einen beängstigenden Einblick in die Methodik der Corona-Angstmacherei mit Hilfe eines gegenseitigen Aufschaukelns von BR und Staatsregierung ergibt eine Offenlegung der Hintergründe der angeblichen amerikanischen 26-Jährigen “Superspreaderin” aus Garmisch ab dem 12.09.2020.
Beachtenswert ist insbesondere das Stakato mit dem der Bayerische Rundfunk und die Staatsregierung auf die Bevölkerung einhämmerten. In kurzen Takten wurde die immer selbe Meldung erneuert und veröffentlicht und in jeder Meldung wurden dann eine oder zwei Neuigkeiten verarbeitet. Den Meldungen merkt man auch an, daß die Selbstsicherheit mit zunehmender Information schwindet und dann auf einmal abbricht.
Die Erstmeldung zur „Superspreaderin aus Garmisch“
Am 12.09. um 18h14 ergänzte der bayerische Rundfunk eine Meldung der Zeitung die WELT über eine angebliche „Superspreaderin“ aus Garmisch-Patenkirchen. Das Landratsamt in Person des Sprechers des Landratsamts zeichnet das Bild einer wild feinernden hochinfektiösen, die ihre Viren angeblich im Ort verteilte.
12.09.2020, 18:44 Uhr: Der Bayerische Rundfunk wiederholt die Erstmeldung und ergänzt, daß es nicht eine, sondern mehrere Personen gewesen sein sollen, was die Situation ja dramatisieren würde. Außerdem wird die Behauptung in die Welt gesetzt, sie sei aufgefordert worden, in Quarantäne zu gehen:
12.09.2020, 22:48 Uhr: Und noch eine Wiederholung, doch die zuvor behauptete Tatsache, daß sie mit anderen unterwegs war, wird mit „Offenbar“ relativiert:
„ Ermittlung der Kontaktpersonen dauert an. Offenbar war sie dabei aber nicht alleine .“
13.09.2020, 15:45 Uhr: Das Landratsamt stellt die „Superspreaderin“ nun als Ausgangsperson für „viele Infektionen dar“ und als Quarantänebrecherin. Der Sprecher des Landratsamts unterschlägt, daß offenbar alle bis dahin Infizierten in der Lodge der US-Streitkräfte in Garmisch anzutreffen sind. Obwohl an diesem Punkt bereits eine Entwarnung möglich wäre, weil es offenbar ein einziges Cluster gibt. Der Bevölkerung wird die Angst nicht genommen, obwohl dies auf Basis der Informationslage offenbar bereits möglich gewesen wären.
“…betonte ein Sprecher des Landratsamts… Viele Infektionsketten lassen sich den Angaben zufolge auf die US-Staatsbürgerin zurückführen…”Die Dame hat Symptome gehabt, war bei uns bei der Teststation und wurde aufgrund der Symptome aufgefordert, in Quarantäne zu bleiben. Das hat sie aber nicht getan”, sagt der Sprecher… Koch betonte zudem, die Gruppe der positiv Getesteten sei ein gut eingrenzbarer Personenkreis. Touristen beispielsweise seien nicht betroffen, auch nicht weite Teile der Bevölkerung.“
13.09.2020, 19:55 Uhr: Dadurch daß das Landratsamt die zentrale Information, daß bis dahin praktisch so gut wie keine Ansteckungen im Ort entdeckt wurden, sondern nur solche innerhalb der US-Community, erhält der Innenminister den Spielraum sich auch noch einzubringen. Hierbei äußert er sich so, daß ein ihm unterstellter Staatsanwalt weiß was er zu tun hat, und wie das Ergebnis seiner Arbeit auszusehen hat, wenn er seinem dienstvorgesetzten Innenminister gefallen möchte:
14.09.2020, 14:09 Uhr: Und der Ministerpräsident nutzt diese Gelegenheit ebenfalls:
14.09.2020, 18:07 Uhr: Nur vier Stunden nach der Äußerung des Ministerpräsidenten und keine 24 Stunden nach der Vorgabe des Innenministers gibt die Staatsanwaltschaft öffentlich bekannt, daß sie verstanden hat, was sie zutun hat.
War alles ganz anders?
Doch mit der Zunahme der Fakten wurden die Medienberichte immer dünner und mit zunehmender Zeit stellt sich die Tatsachenlage in vielen Punkten ganz anders dar, als BR und Staatsregierung behauptet. Im Nachhinein kam heraus: die „Qualitätsmedien“ haben m aus einem einzigen Lokalbesuch eine „Kneipentour“ gemacht; auf die „Superspreaderin“ ist „keine Infektion auf die Frau zurückzuführen“. Zehn Tage später und mit zunehmenden Fakten ist in vielen Punkten das Gegenteil der Fall, als wie es vom Landratsamt in die Welt gesetzt wurde.
Die Realität muß man sich aus unterschiedlichsten Quellen selbst zusammentragen, wie z.B. am 17.9. aus er der Tagesschau
Am 117.9. faßt ein Nieschenmagazin das Desaster von BR und der Staatsregierung in einem lesenswerten Beitrag zusammen:
Am 22.9. erst zieht der Merkur als größere Zeitung nach
Das Landratsamt zieht sich währenddessen auf Spaßeinträge in den Gästelisten zurück, wobei nicht ausgesagt wird, daß Donald Trump“ nicht seine korrekte Nummer angegeben hat und deswegen für die Behörden erreichbar ist.
Eine derartige Hexenjagd schreit förmlich nach einer weiteren Aufklärung
Franz Bergmüller fragte bei der Staatsregierung nach:
Tatsachengrundlage von Aussagen des Speichers des Landratsamts Garmisch-Patenkirchen aus der Erstmeldung vom 12.9.2020 (I)?
1.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ D er heftige Corona-Ausbruch im oberbayerischen Garmisch-Partenkirchen geht nach Behördenangaben wohl zu einem großen Teil auf das Konto einer feierfreudigen jungen Frau “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und die Anzahl der Personen angeben, die die „feierfreudige Frau“ erwiesenermaßen mit Covid-19 angesteckt hat)?
1.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ Die 26-Jährige soll an verschiedenen Tagen durch mehrere Kneipen in der Marktgemeinde am Fuße der Zugspitze gezogen sein “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und die Zahl für „ mehrere “ genau benennen)?
1.3. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ Die 26-Jährige soll … zahlreiche Menschen angesteckt haben “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und die Zahl für „ zahlreiche “ genau benennen)?
Tatsachengrundlage von Aussagen des Sprechers des Landratsamts Garmisch-Patenkirchen aus der Erstmeldung vom 12.9.2020 (II)?
2.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ Zudem waren sie und weitere Infizierte gleich mehrmals – rund um das letzte Wochenende sowie am vergangenen Dienstag vermutlich in einer Cocktailbar am Marienplatz… “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und hierbei den Grund dafür angeben, dass “Cocktailbars in GAP am 12.8.2020 öffnen durften, während – nach Kenntnis des Fragestellers – derartige Bars in ganz Bayern noch immer geschlossen bleiben mußten)?
2.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ Zudem waren sie und weitere Infizierte gleich mehrmals – rund um das letzte Wochenende sowie am vergangenen Dienstag vermutlich … in einer irischen Kneipe am Rathausplatz “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?
2.3. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der Aussage des Landratsamts “ Zudem waren sie und weitere Infizierte gleich mehrmals … mit zahlreichen weiteren Personen in Kontakt gewesen. “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und den Begriff „zahlreiche“ mit einer Ziffer präzisieren)?
Tatsachengrundlage für die Medienberichterstattung am 12.09.2020, 18:44 Uhr
3.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen und hiernach vielfach wiederholten Medienmeldung des BR am 12.09.2020, 18:44 Uhr ” Die Frau hatte trotz Corona-Symptomen die Nacht durchgefeiert . … “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und hierbei insbesondere den Begriff „ Feiern “ und den Begriff „ die Nacht durchfeiern “ mit Tatsachen unterfüttern)?
3.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen und hiernach vielfach wiederholten Medienmeldung des BR am 12.09.2020, 18:44 Uhr “ Vermutlich sind noch weitere Personen infiziert – vor allem Partygänger im Alter zwischen 18 und 35 Jahren könnten betroffen sein . “ tatsächlich zugrunde (Bitte die Zahl und Alter der „Partygänger“ angeben, die die Amerikanerin angeblich infiziert hat)?
3.3. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen und hiernach vielfach wiederholten Medienmeldung des BR am 12.09.2020, 18:44 Uhr “ Die Dame hat Symptome gehabt, war bei uns bei der Teststation und wurde aufgrund der Symptome aufgefordert, in Quarantäne zu bleiben. Das hat sie aber nicht getan “, “ tatsächlich zugrunde (Bitte Zeitpunkt der Testung der Dame und Zeitpunkt und Art und Form und Wortlaut der Quarantäneanordnung angeben und ob die Dame den Wortlaut der Quarantäneanweisung dem Landratsamt gegenüber quittiert hat)?
Tatsachengrundlage für die Medienberichterstattung am 13.09.2020, 9:00 Uhr
4.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 9:00 Uhr “ Die junge Frau arbeitet in einem amerikanischen Hotel und hat nach derzeitigen Stand weitere amerikanische Kollegen angesteckt. “ tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und insbesondere die Tatsachen darlegen, aufgrund derer diese Amerikanerin andere Amerikaner angesteckt hat)?
4.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 9:00 Uhr “ Die Zahl der Infizierten ist in den letzten Tagen sprunghaft angestiegen – viele neue Fälle gehen auf eine Amerikanerin zurück . “ tatsächlich zugrunde (Bitte insbesondere die Zahl und die Tatsachen darlegen, die belegen, daß „ viele neue Fälle “ auf diese eine Amerikanerin zurückgehen)?
4.3. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen und hiernach vielfach wiederholten Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 9:00 Uhr “ Anscheinend war nicht nur die Amerikanerin infektiös im Nachtleben unterwegs – sondern auch weitere Personen .”, tatsächlich zugrunde (Bitte für jede Person – unter Wahrung der Anonymität – einzeln Zeitraum und Ort offenlegen, an dem sich diese Person „im Nachtleben“ getummelt hat)?
Tatsachengrundlage für die Medienberichterstattung am 13.09.2020
5.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 9:00 Uhr “ Die junge Frau arbeitet in einem amerikanischen Hotel und hat nach derzeitigen Stand weitere amerikanische Kollegen angesteckt.” tatsächlich zugrunde (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und für jeden einzelnen Kollegen – unter Wahrung der Anonymität – den Grund angeben, aufgrund dessen die Amerikanerin diesen Kollegen angesteckt hat und nicht umgekehrt)?
5.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 15:45 Uhr: “ Koch betonte zudem, die Gruppe der positiv Getesteten sei ein gut eingrenzbarer Personenkreis. Touristen beispielsweise seien nicht betroffen, auch nicht weite Teile der Bevölkerung. “ tatsächlich zugrunde?
5.3. Wie ist es erklärbar, dass am 13.09.2020, 15:45 Uhr bekannt ist, dass sich das Ausbruchsgeschehen offenbar auf das Service-Personal der „Edelweiss-Resorts“ begrenzt, und dass dieser nicht unerhebliche Umstand eines abgegrenzten Clusters in einer Feriensiedlung ohne Bezug zur Bevölkerung nach dem 13.09.2020, 15:45 Uhr weder vom Innenminister, noch vom Ministerpräsidenten erwähnt werden wird?
Medienberichterstattung über die Einschaltung des Innenministers am 13.09.2020
6.1. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 19:55 Uhr “ Ob es Konsequenzen für die “Superspreaderin” gibt, wird derzeit geprüft. “ tatsächlich zugrunde (Bitte Art der hier um 15h45 Uhr gemeldeten „Prüfung“ darlegen, also zeitlich bevor gemäß BR der Innenminister und die Staatsanwaltschaft eine Prüfung gefordert / bekanntgegeben haben)?
6.2. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 13.09.2020, 19:55 Uhr: “ Im Interview mit dem BR fordert Bayerns Innenminister Konsequenzen. Der Corona-Ausbruch habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass sich alle an die Corona-Regeln hielten, sagte Joachim Herrmann (CSU). In den kommenden Tagen müsse geprüft werden, ob eine Straftat vorliege. Es stelle sich die Frage, ob die 26 Jahre alte Amerikanerin “zumindest fahrlässig Körperverletzungen begangen” habe, sollte jemand durch ihr Verhalten ernsthaft erkranken, so Herrmann . “ tatsächlich zugrunde (Bitte insbesondere darlegen ob es – ggf. auch – der Innenminister war, der die Staatsanwaltschaft mit einer Prüfung beauftragt hat)?
6.3. Welche Tatsachen liegen am Tag der Beantwortung dieser Anfrage der erstmaligen Medienmeldung des BR am 14.09.2020, 18:07 Uhr “ Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche “Superspreaderin” von Garmisch-Partenkirchen eingeleitet. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem BR. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung. “ tatsächlich zugrunde (Bitte hierbei auch Tag der Anlegung und ggf. einer Schließung der Akte bei der Staatsanwaltschaft angeben und den Grund der Schließung)?
Instrumentalisierung einer Behauptung des Sprechers des Landratsamts aus GAP durch den Innenminister und den Ministerpräsidenten
7.1. Auf welcher Tatsachenbasis hat sich gemäß Medienmeldung des BR vom 13.09.2020, 15:45 Uhr der Innenminister bezogen, als er mit der Äußerung “ Es braucht “ein klares Signal” die politische Forderung nach einer öffentlichen Sanktionierung der Amerikanerin zum damit selbst erklärten Zweck der Erziehung der Bevölkerung erhoben hatte?
7.2. Auf welcher Tatsachenbasis hat sich der Innenminister gemäß Medienmeldung des BR vom 13.09.2020, 15:45 Uhr bezogen, als er mit der Äußerung ” Gegen so eine Rücksichtslosigkeit sollte … ein mahnendes Beispiel gesetzt werden, dass jeder mit empfindlichen Sanktionen rechnen muss, der in dieser besonderen Situation der Pandemie gegen die Regeln verstößt und andere vorsätzlich in Gefahr bringt” praktisch das Ergebnis der Arbeit der Staatsanwaltschaft als deren Dienstherr bereits öffentlich mindestens “nahe gelegt” hat (Bitte alle damaligen und alle zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannten Tatsachen über die Amerikanerin angeben, die der Innenminister unter jedem Begriffe “Rücksichtslosigkeit”; “Regelverstoß”; “andere in Gefahr bringt”; “dies vorsätzlich tut” subsummiert/e)?
7.3. Auf welcher Tatsachenbasis hat sich der Ministerpräsident gemäß Medienmeldung des BR vom 14.09.2020, 14:09 Uhr bezogen, als er mit der Äußerung ” «Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft», … Der Fall sei ein Beispiel dafür, wie schnell sich Corona-Infektionen verbreiten könnten. «Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben.” Konsequenzen für die “mutmaßliche” Verursacherin forderte und damit den Innenminister unterstützt (Bitte alle damaligen und alle zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannten Tatsachen über die Amerikanerin angeben, die der Ministerpräsident unter dem Begriff “ Musterfall für Unvernunft “; “ Beispiel dafür, wie schnell sich Corona-Infektionen verbreiten könnten “; “ Leichtsinn “ subsummiert/e)?
Rechtsstaatliche Grundsätze?
8.1. Wie soll/kann es aus Sicht der Staatsregierung möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft den Fall der angeblichen „Superspreaderin“ neutral / ergebnisoffen bearbeitet, wenn der ihr übergeordnete Innenminister, wie in 7.2. abgefragt, ein Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung bereits vorab in den Medien verkündet, oder zumindest sehrsehr nahe legt?
8.2. Wie soll es aus Sicht der Staatsregierung möglich sein, dass der Innenminister die Staatsanwaltschaft im Fall der angeblichen „Superspreaderin“ neutral / ergebnisoffen arbeiten lassen kann, wenn der ihm übergeordnete Ministerpräsident, wie in 7.3. abgefragt, öffentlich einen Rahmen setzt und mit der Äußerung „ Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben “ selbst bereits eine „Verurteilung“ der Amerikanerin in der Öffentlichkeit vorwegnimmt?
8.3. Aus welchen rechtsstaatlichen Grundsätzen leiten der Innenministers und der Ministerpräsident die in 7.1. bis 8.2. abgefragten Forderungen bzw. ausgesprochenen Vorverurteilungen ab (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben ob sich irgend eine der in diesen Fall eingebundenen politischen Institutionen für ihr Vorgehen bisher bei der Amerikanerin entschuldigt hat)?