Gesundheitsminister Spahn sieht diesen Winter „keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen“ mehr, außer für sich selbst z.B. beim Neujahrsempfang der IHK mit 250 Gästen

Die Kölner Bussi-BussiGesellschaft beim IHK-Neujahrsempfang 2017: https://www.youtube.com/watch?v=R5GpeO3qVRo&feature=emb_title

BERLIN / KÖLN – Corona-Gouvaneur Spahn will dem Volk am 12.11. eine Obergrenze von 15 Personen für die familiäre Weihnachtsfeier  verordnen und lässt sich selbst als „Ehrengast“ zum Neujahrsempfang der IHK mit 250 Gästen einladen.

 

Bei dieser Meldung bliebt dem geschundenen Volk wirklich nur noch Mund und Augen offen und die Stimme versagt: Während die Altparteienvertreter sich am übermorgigen Mittwoch darauf verständigen wollen, daß das Volk nur mit einem anderen Haushalt Kontakt haben darf und während sogar kleine Kinder gezwungen werden nur Freunde aus einem Haushalt zu treffen und während Schüler selbst in der Grundschule gezwungen werden, wegen der angeblichen Ansteckungsgefahr durch das Covid-19-Virus hinter Masken CO2-Konzentrationen oberhalb der 0,3%, die die Behörden vorgeben, einzuatmen, plant der oberste Corona-Peitschenschwinger Jens Spahn am 7.1.2021 einen illustren Abend mit 250 geladenen Schicki-Micki-Gästen der IHK-Köln.

 

Die egomanischen Schicki-Micki-Trampel

Am 2. November sind auch in Köln für Normalbürger alle Kneipen, Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen ein zweites Mal in diesem Jahr geschlossen worden. 7-10 Millionen Deutschen sind in Kurzarbeit und vielen steht die Arbeitslosigkeit bevor. In den letzten 14 Monaten sind in Deutschland über eine Million Arbeitsplätze abgebaut worden. Dies wird es erschweren neue Arbeit zu finden. Damit das Volk nicht übermütig wird, will man ihm auch noch das Sylvesterfeuerwerk verbieten.

Auf der anderen Seite feiert sich eine selbsternannte „Elite“ auf Neujahrsempfängen mit 250 geladenen Gästen und als „Stargast“ hat man sich ausgerechnet denjenigen eingeladen, der diese Entscheidungen zu verantworten hat, die 7-10 Millionen Deutschen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zu schicken und hiernach wohl hunderttausende Unternehmen zerstören. Einen, der in solchen Zeiten halt mal eine Villa für 4,2 Millionen Euro kauft. Einen, der Feiern mit 250 geladenen Gästen zusagt, während der den Normalbügern die Weihnachtsfeier auf 15 Personen beschränken will.

Man kann sich angesichts dieser Umstände schwerlich noch mehr Dekadenz und Verachtung vorstellen.

 

Der unwissend Corona-Positive Gesundheitsminister beim Interview

Am 20.10.2020 hatte der zu diesem Zeitpunkt offenbar hoch infektiöse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Social Media Kanal „Jodel“ ein Interview gegeben gehabt, in dem er die Behauptung aufstellte, dass Deutschland bezüglich seiner Corona-Maßnahmen näher am schwedischen als am spanischen Modell gewesen sei. Von seiner Infektion ist in diesem Video nichts erkennbar. Spahn trägt keine Maske. 

 

Am 22.10.2020 traf den Bundesgesundheitsminister höchstpersönlich die Nachricht, als erstes Mitglied der Bundesregierung der Bevölkerung zu zeigen, dass das Covid-19-Virus bei ihm eben doch wie ein Schnupfen wirkte. Spahn erhielt binnen weniger Stunden nach einem Test bereits das Ergebnis. Normalbürger warten darauf mindestens Tage. Manche erhalten es sogar nie. In Folge des Testergebnisses wurde der Bundesgesundheitsminister in die Rolle gezwungen, der Bevölkerung am eigenen Beispiel vorzuleben, dass keines der von ihm selbst verbreiteten Horrorszenarien zum Covid-19-Virus bei ihm selbst eingetreten ist. Er war nicht im Krankenhaus, geschweige denn ein Beamtmungspatient. Er hat keine Langzeitfolgen und offenbar auch keine sonstigen Beeinträchtigungen. Die Infektion von Jens Spahn ist insofern auch deswegen ein Politikum, als dass sie belegt, dass sogar der bestinformierte Deutsche, der über die umfangreichsten Möglichkeiten des Selbstschutzes verfügt, nicht Willens oder in der Lage ist, sich wirksam vor der Ansteckung mit dem Virus zu schützen.  

„Ausgerechnet den Gesundheitsminister hat es nun als ersten Minister der Bundesregierung erwischt: Jens Spahn ist positiv auf Corona getestet worden. Bisher hat er nur Erkältungssymptome, gibt er selbst noch am Abend via Twitter bekannt. Wo er sich angesteckt hat, weiß er nicht, heißt es aus Regierungskreisen. Infektiös ist er aber vermutlich seit dem Wochenende. Das heißt: Etwa 100 Erst-Kontakte, an die man sich erinnern kann, müssen nun angerufen werden“  

Die Social Media Reporterin der Welt, Marie Przibylla berichtet, dass der Pressesprecher von „Jodel“, erhebliche Befürchtungen hat, von Spahn angesteckt worden zu sein. Die Ansteckungsgefahr sei ja bekanntermaßen ein bis zwei Tage vor den ersten Symptomen besonders hoch und das fällt also genau in den Moment des Interviews. 

 

.

Qualen für das Volk

Vor kurzem noch haben die Corona-Streber der Altparteien quer durch die Fraktionen hindurch die Bevölkerung darauf eingeschworen, Weihnachten doch nicht mit der gesamtem Familie zu feiern, sondern in Schichten sozusagen:

Das Fest werde sich in diesem Fall „in einem engeren Rahmen abspielen müssen“, sagte der hessische Staatskanzleichef Axel Wintermeyer. Die Menschen „sollten wo immer möglich Kontakte reduzieren, auf Reisen verzichten, auf alles, was vermeidbar ist“. Auch aus anderen Bundesländern und von den Kommunen kamen eher pessimistische Einschätzungen. Die Kirchen fordern, alte Menschen gerade an Weihnachten nicht alleine zu lassen.

Der Leiter des niedersächsischen Krisenstabes, Heiger Scholz, sagte der FAS: „Ich werde immer skeptischer, was an Weihnachten gehen wird und was nicht.“ Aus Sicht von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, drohen „letztlich Einschränkungen in einem Bereich, der uns seelisch weh tun wird“. Der Staatskanzleichef des Saarlandes, Henrik Eitel, sagte: „Schlimmstenfalls werden Familien ihre Besuche an den Weihnachtsfeiertagen aufteilen müssen.“

Am 12.11. setzte der oberste Corona-Peitschenschwinger der Nation Jens Spahn im Interview mit dem RBB sogar noch einen drauf und wollte die familiäre Weihnachtsfeier personell deckeln:

Und deswegen finde ich schon jetzt die Botschaft wichtig: Veranstaltungen mit mehr als zehn 15 Personen, also Weihnachtsfeiern oder andere Arten von Geselligkeit, die sehe ich in diesem Winter nicht mehr. 

Das Verstörende:  Er sagte dies offenbar wohl wissend, daß er am 7.1.2021 als „Stargast“ beim Neujahrsempfang der IHK vor 250 Gästen auftreten soll, wie man dem Kölner Express am 23.11.2020 entnehmen kann:

Unabhängig von dem Hoffen, dass Köln in gut sechs Wochen kein Risikogebiet mehr ist, sendet die IHK mit ihrer Haltung ein bedenkliches Zeichen. Aus einem einfachen Grund: Das Festhalten an diesem Abend mit 250 Gästen ist für jede Familie, die in den kommenden Wochen eine Hochzeit oder einen runden Geburtstag gerne gefeiert hätte, höchst irritierend – um es diplomatisch zu formulieren.

 

Halligalli und Netzwerken für die Rhein-Schickeria

Der Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer ist das Schicki-Micki-Event der Stadt Köln. Es gilt das Motte: sehen und gesehen werden. Hinein kommt nur, wer in Köln etwas zu sagen hat. Offenbar will sich die IHK-Präsidentin Nicole Grünewald diese Bühne auch von Corona nicht nehmen lassen und hält an dem Termin 7. Januar vorerst fest, wie man dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ entnehmen kann.

Wie es auf Neujahrsempfängen der IHK-Köln in früheren Jahren zuging, kann man auf Beiträgen der IHK  bewundern.

.

Der verkrampfte Versuch sich die Privilegien zu retten

Unfassbar auch die Versuche der Offiziellen in Köln sich diese Veranstaltung noch schön zu reden. Der Bürger staunt:

Die am 7. Januar dann geltenden Hygienevorschriften werde man einhalten können.

ja woher kennen die Veranstalter denn heute bereits die Hygienevorschriften vom 7.1.2020 fragt sich der Normalbürger da zu Recht Von

Tradition

ist da die Rede, aber gilt das nicht auch für Weihnachtsmärkte?

Stattdessen will die IHK ausgerechnet mit dem Januar-Termin Zuversicht gegenüber ihren Mitgliedern vermitteln.

Hierbei drängt sich dem Bürger dann die Frage auf: aber gilt das nicht auch für die gesamte Weihnachtsmärkte, daß diese Zeit Zuversicht und Hoffnung vermitteln soll und wenn dem so ist, warum werden dann Weihnachtsmärkte verboten?

Und als letztes Argument versuchen sie noch die Salamitaktik:

Auch stellt die IHK-Präsidentin klar, dass die Veranstaltung unter Vorbehalt steht. Heißt: Absagen könne man ja immer noch.

Ob die „Querdenker“ mit dem selben Argument bei der Stadt Köln mit einer Kundgebung von ebenfalls 250 Personen durchkämen dürfte bezweifelt werden.

Franz Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die andere nicht stellen

 

1  Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter der Staatskanzlei teilnehmen

1.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat die Bayerische Staatskanzlei für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

1.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter der Bayerischen Staatskanzlei zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

1.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

2 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration teilnehmen

2.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

2.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

2.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

3 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teilnehmen

3.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

3.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

3.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

4 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz teilnehmen

4.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das das Bayerische Staatsministerium der Justiz für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

4.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

4.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

5 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus teilnehmen

5.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

5.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

5.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

6 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst teilnehmen

6.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

6.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

6.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

7 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat teilnehmen

7.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

7.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

7.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

8 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilnehmen

8.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

8.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

8.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

9 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz teilnehmen

9.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

9.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

9.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

10 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilnehmen

10.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

10.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

10.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

11 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales teilnehmen

11.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

11.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

11.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

12 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege teilnehmen

12.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

12.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

12.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?

 

13 Festivitäten zum Jahreswechsel an denen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales teilnehmen

13.1. Zu welchen traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen hat das Bayerische Staatsministeriums für Digitales für den Jahreswechsel 2020/2021 und zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits Einladungen versandt gehabt, oder plant sie zu versenden (Bitte Anzahl der versandten Einladungen für eine jede dieser Feierlichkeiten angeben und diese chronologisch aufschlüsseln)?

13.2. Auf welche traditionellen Feierlichkeiten, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Neujahrsempfängen sind Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zum Jahreswechsel 2020/2021 eingeladen worden und haben zugesagt (Bitte chronologisch aufschlüsseln und – nach Kenntnis – die Anzahl der diesmal hierzu eingeladenen Personen angeben, bzw. ersatzweise die Anzahl der in den vorhergehenden Jahren erfahrungsgemäß eingeladenen Personen angeben)?

13.3.  Wie wird in jeder der zuvor abgefragten beiden  Fallgruppen sichergestellt, daß die Veranstalter sich an jede der von der Staatsregierung erlassenen Vorschriften der Hygieneverordnung halten (Bitte hierfür in jeder der beiden zuvor abgefragten Fallgruppen die Rechtsgrundlage für die Durchführung der jeweiligen Festivität aus der von der Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften darlegen, darunter insbes. das geltende Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht, die geltende Höchstgrenze von Personen in einem Raum und die geltende Höchstgrenze an Personen auf „Feiern“ angeben, zu denen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge evident zu zählen sind)?