BERLIN / MÜNCHEN – Ein Phänomen das bisher noch niemandem aufgefallen ist: warum gegen Ärzte, die (ggf.) Gefälligkeits-Atteste gegen rechtmäßige staatliche Abschiebemaßnahmen ausstellen, nicht ermittelt wird, aber Ärzten, die Atteste gegen offenkundig unverhältnismäßige staatliche Corona-Maßnahmen ausstellen, wie z.B. gegen Maskenzwang, die Zulassung entzogen wird, die Computer und Telefone beschlagnahmt werden, und die Häuser und Praxen durchsucht werden.
Der Gesinnungsstaat, in dem die Bürger in Deutschland inzwischen leben müssen, treibt immer absurdere Blüten und die „Qualitätsmedien“ schweigen darüber.
Dieser Tage sprühten Mitglieder der Öko-Anarchisten-Gruppe „Letzte Generation“ die Gebäude aller möglicher politischer Parteien unter den Augen der Polizei mit Farbe, ohne daß Letztere einschritt. Als vor nicht einmal zwei Jahren es hingegen Bürger wagten, sich ohne Gesichtsmasken an der frischen Luft im Park zu bewegen, wurden sie mit Hilfe des Martinshorns verfolgt und fast über den Haufen gefahren.
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Der Bundesinnenminister erhebt den Vorwurf, daß es der praktischen Erfahrung widerspreche, dass „70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden“
Eine Online-Enzyklopädie beschreibt das Vorgehen bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen wie folgt:
Im letzten Satz dieser Beschreibung wird ein Phänomen erwähnt, das ab 2016 hochkochte und immer wieder für Schlagzeilen sorgte und am 16.6.2016 sogar den damals zuständigen Innenminister erreichte. So zeigte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) während der „Flüchtlingskrise“ verärgert über von Ärzten ausgestellte Hindernisse für Abschiebungen:
Am Tag darauf ergänzte er:
Dieses Phänomen wurde sogar Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Bundestag (Drucksache 18/9603), deren Antwort zu entnehmen ist:
Sogar die Presse grifft dies auf. Der zitierten parlamentarischen Anfrage ist dazu aber noch ein weiteres interessantes Detail zu entnehmen:
Das bedeutet nichts Anderes, als daß es in der Macht der Länder mit den an sie weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften liegt, ob diese dem Phänomen von Gefälligkeits-Attesten nachgehen, oder nicht!
Bundesinnenminister hatte seinen Verdacht kaum ausgesprochen gehabt, schon sprangen die Lobby-Organisationen der Migrationsindustrie an und schirmten die unter Beschuss genommenen Akteure vor dem Innenminister ab:
Darunter auch die
„Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Teil dieses Netzwerks ist in München „Refugio“, die es sich lohnt in diesem Zusammenhang etwas genauer anzusehen:
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Refugio München, eine vom Land Bayern mitfinanzierte Lobby-Organisation, die ärztliche „Begutachtungen“ von Flüchtlingen durchführt
Dieser Beitrag aus der Online-Enzyklopädie verwiest in seiner Fußnote 7 auf einen Beitrag einer Frau Dr. Waltraud Wirtgen, die wiederum für „Refugio München“, einem „Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer“ arbeitet. Refugio München ist mit derzeit knappen 50 festen Mitarbeitern eines der größten Psychosozialen Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer Deutschlands. Frau Dr. Wirtgen wirkte dort als „Fachärztin für Psychoptherapeutische Medizin und Psychoanalyse„.
Die Asylindustrie bietet „Fachärztliche Begutachtungen von Flüchtlingen“ an
Als Dienstleistung bietet Refugio z.B. „Fachärztliche Begutachtungen“ an
Bei Bedarf findet die Begutachtung mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher statt.
Die Begutachtungen sind kostenlos.„
Bei Refugio bekleidet Frau Dr. Waltraud Wirtgen die Position einer
In einem Interview gesteht sie zu ihrer Arbeit bei „Refugio“:
Ich habe den Aufbau der Begutachtung im Rahmen des Asylverfahrens übernommen.
Ende der 90er Jahre trat sie bereits als Herausgeberin einer Sammlung thematisch verwandter Aufsätze in Erscheinung:
Stets auf der Suche nach Krankheiten bei Flüchtlingen
Der Ärztin Waltraud Wirtgen ging das aber nicht weit genug und sie forderte bereits im Jahr 2009 im Ärzteblatt noch umfassendere ärztliche Untersuchungen von Abzuschiebenden, um noch mehr Krankheiten entdecken zu können:
Vielleicht wirkte sie hierbei nach dem Grundsatz
„Es gibt keine gesunden Patienten, sondern nur schlecht Untersuchte“
Bei ihrer Arbeit nutzt Frau Dr. Wirtgen in der ARD auch das Selbstmord-Argument, ohne herfür allerdings Beweise vorzulegen:
Gleichzeitig ist sie im „Ökologischen Ärzteverbund“ engagiert. Der „Ökologischen Ärzteverbund“ bezeichnet sich wiederum als „Deutsche Sektion der International Society of Doctors for the Environment (ISDE)“. Rechtlich wirkt Refugio als ein von der EU, dem Bund, dem Land Bayern und der Stadt München mit insgesamt knappen 4,5 Millionen Euro durchfinanzierter, eingetragener Verein,
Welche Rolle derartige Begutachtungen bei der von Innenminister Thomas de Maizière beklagten Verhinderung von Abschiebungen spielen wissen wir jedoch nicht.
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Ärzte beschwerten sich über offenkundigen Missbrauch von „Attesten“ für Flüchtlinge
Tatsache ist jedoch auch, daß aus der Ärzteschaft heraus auch noch 2018 Vorwürfe erhoben werden, daß einige Ärzte für Flüchtlinge Atteste ausstellen, die kaum den Anforderungen für ordnungsgemäße Atestiertungen genügt haben dürften:
Erstaunlich ist hierbei, daß diese „Atteste“ genau die Inhalte umfassten, die auch von der „Refufio“-Ärztin kommuniziert wurden (s.o.). Doch derartige „Atteste“ zum Betrug am Deutschen Staat sind offenbar leicht zu bekommen:
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In seltenen Fällen werden Behörden aufmerksam, doch Berichte von Ärzten, die verurteilt wurden, weil sie Flüchtlingen falsche Atteste ausstellten gibt es nicht
In seltenen Fällen fällt der zuständigen Behörde dann doch etwas auf:
Die Innenbehörde hat Anzeige gegen einen Bremer Arzt erstattet. Er soll Gefälligkeitsatteste für Flüchtlinge geschrieben haben. Der Wortlaut dieser Gutachten fiel dem Migrationsamt auf. Diese Atteste hätten demnach keinen Beweiswert und keine Aussagekraft, lautet hierzu das Fazit der Innenbehörde. „Die Betroffenen können mit derartigen Attesten keine Reiseunfähigkeit belegen und auch nicht ihre Umverteilung verhindern“, sagt Ressortsprecherin Gerdts-Schiffler.
Offenkundiger Anfangsverdacht strafbaren Handelns durch Flüchtlinge, die mit Hilfe von Gefälligkeitsattesten versuchen ihre Abschiebung zu verhindern
Um Masken-Verweigerer verfolgen zu können, wird § 279StGB erweitert
Ganz anders verhält es sich hingegen, als der Staat begann so bezeichnete Masken-Verweigerer zu jagen:
Während Erstere mit Gefälligkeitsattesten ungestraft Behörden hintergehen durften, konnten Letztere nicht einmal mehr mit Hilfe eines gültigen Fahrscheins (also mit einem privat geschlossenen Vertrag) den ÖPNV nutzen, ohne hinausgeworfen zu werden, oder im Park mir Blaulicht vom Polizeiauto verfolgt zu werden. Am 24.11.2021 änderte die Regierung sogar den § 279 StGB, um besser gegen die eigenen Bürger vorzugehen, die sich weigern Masken zu tragen, von denen die Regierung behauptet, daß sie das Covid-Virus abhalten könnten.
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Willkommen im Gesinnungsstaat
Obwohl derartige Gefälligkeits-Atteste ausweislich der Äußerung des Innenministers und der Recherchen von Report Mainz in Massen ausgestellt wurden und problemlos zu bekommen waren, landeten derartige Gefälligkeits-Atteste vor Gericht, und wenn, dann ohne erkennbaren Nachteil für den Arzt, oder Nutzer des Attests.
Nicht nur Flüchtlinge konnten darauf hoffen, daß die Staatsanwaltschaften § 279 StGB nicht anwenden wollten. Auch die solche Atteste ausschreibenden Ärzte hatten wenig zu befürchten.
Jedenfalls ist es aus dem Bericht über den Arzt aus Bremen nicht entnehmbar, daß der Arzt eine Hausdurchsuchung erleben mußte, ihm die Praxis gesperrt wurde, der Computer beschlagnahmt wurde etc. All das ist dem Beitrag nicht entnehmbar, ganz so als ob es auch nicht stattgefunden hätte.
Wenn in manchen, seltenen Fällen dann ein Fall, daß ein Arzt ein ungenügendes Gesundheitszeugnis ausstellte doch vor Gericht landete geschah dies:
Daß aber dem Arzt deswegen eine Anzeige gedroht hätte, oder er deswegen eine Hausdurchsuchung über sich hätte ergehen lassen müssen, kann man weder diesem Urteil, noch anderer Presse-Mitteilungen entnehmen. DAs selbe gilt für die Frage, ob diesem Arzt die Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt wurden.
All das wird sich aber nur wenige Jahre später ändern, als nicht mehr Flüchtlinge Gefälligkeits-Attests nutzten, um den deutschen Staat zu betrügen, sondern als ganz normale deutsche Staatsbürger Gefälligkeits-Attests nutzten, um sich absurden Masken-Regeln, die von privaten Vertragspartner, wie z.B. dem ÖPNV aufgestellt wurden, zu umgehen.
Tatsache ist damit, daß
- von Steuergeldern bezahlte Organisationen „Begutachtungen“ von Flüchtlingen durchführen.
- Refugio bisher keine Hausdurchsuchung zur Klärung der Frage, ob dort Gefälligkeitsgutachten für Flüchtlinge zum Schutz vor Abschiebungen über sich ergehen lassen musste und deswegen dort auch keine Computer beschlagnahmt wurden und keine Ärzte deswegen ihre Approbation verloren
- Refugio und deren Mitarbeiter von Bund und Ländern sogar mit Orden und Medaillen ausgezeichnet werden. Darunter auch Frau Dr. Wirtgen.
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Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Bergmüller (MdL)
Um diese Hintergründe besser auszuleuchten, hat der Abgeordnete Bergmüller mehrere Anfragen an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Die Antworten auf die Fragen werden in ca. 2 Monaten hier veröffentlicht werden.
Anfrage 1:
1. Wie entwickelt sich seit Beginn der Aufzeichnungen und bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage die Zahl der durch Weisungen an die Staatsregierung gebundenen Staatsanwälte bei Gericht beantragten „Durchsuchungen bei Beschuldigten“ nach § 102 StPO (Bitte pro Jahr offenlegen)?
2. Wie entwickelt sich seit Beginn der Aufzeichnungen und bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage die Zahl der bei den Gerichten in Bayern z.B. durch Staatsanwälte aus Bayern und von außerhalb Bayerns beantragten „Durchsuchungen bei Beschuldigten“ nach § 102 StPO (Bitte pro Jahr offenlegen)?
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Anfrage 2:
1. Wie entwickelt sich die Anzahl der „Unterrichtungen der Ausländerbehörde“ nach § 40 AsylG seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage, die bei den hierfür zuständigen bayerischen Behörden eingegangen sind (Bitte monatsweise, oder wie vorhanden offenlegen)?
2. Wie entwickelt sich die Anzahl der nach der in 1 abgefragten Unterrichtung tatsächlich erfolgreich durchgeführten Abschiebungen (Bitte monatsweise, oder wie vorhanden offenlegen)?
3. Wie entwickelt sich die Anzahl der nach der in 1 abgefragten Unterrichtung nicht erfolgreich durchgeführten Abschiebungen (Bitte monatsweise, oder wie vorhanden offenlegen)?
4. Welchen Anteil haben die in jedem Einzelfall einschlägigen Hinderungsgründe an der Tatsache, dass die betroffene Person trotz Vorliegens einer „Unterrichtungen der Ausländerbehörde“ nach § 40 AsylG tatsächlich doch nicht abgeschoben wird und in Bayern / Deutschland bleiben kann (Bitte monatsweise z.B. in Prozenten, oder wie vorhanden offenlegen)?
5. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die in 4 abgefragten Personen (Bitte jahresweise, oder wie vorhanden offenlegen)
6. Bei wie vielen von den in 4 abgefragten Personen wurde ein ärztliches Attest vorgelegt?
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Anfrage 3:
1. Ermittlungsverfahren mit § 278 StGB
1.1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Verfahren mit Anfangsverdacht einer Straftat nach § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
1.2. Wie entwickelt sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Anfangsverdacht einer Straftat § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
1.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der ausgestellten Bußgeldbescheide mit Bezug auf eine Straftat § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
2. Gerichtsverfahren mit § 278 StGB
2.1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Klageerhebungen, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vorliegt, seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage, sei es als gerichtliche Überprüfung eines Bußgeldbescheids, oder als mindestens teilweiser Gegenstand einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft (Bitte jahresweise offenlegen)?
2.2. Wie entwickelt sich die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vorliegt, (Bitte jahresweise für jede der Instanzen des theoretisch möglichen Instanzenzugs offenlegen)?
2.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der Verurteilungen in Gerichtsverfahren, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 278 StGB „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vorliegt, (Bitte jahresweise für jede der Instanzen des theoretisch möglichen Instanzenzugs offenlegen)?
3. Ermittlungsverfahren mit § 279 StGB
3.1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Verfahren mit Anfangsverdacht einer Straftat § 279 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
3.2. Wie entwickelt sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Anfangsverdacht einer Straftat § 278 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
3.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der ausgestellten Bußgeldbescheide mit Bezug auf eine Straftat § 278 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (Bitte jahresweise offenlegen)?
4. Gerichtsverfahren mit § 279 StGB
4.1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Klageerhebungen, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 279 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vorliegt, seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage, sei es als gerichtliche Überprüfung eines Bußgeldbescheids, oder als mindestens teilweiser Gegenstand einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft (Bitte jahresweise offenlegen)?
4.2. Wie entwickelt sich die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 278 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vorliegt, (Bitte jahresweise für jede der Instanzen des theoretisch möglichen Instanzenzugs offenlegen)?
4.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der Verurteilungen in Gerichtsverfahren, bei denen Verdacht auf eine Straftat § 278 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ seit 1.1.2015, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vorliegt, (Bitte jahresweise für jede der Instanzen des theoretisch möglichen Instanzenzugs offenlegen)?