Die „Konferenz zur Zukunft Europas“ ein zweiter Anlauf zum Staatsstreich?

Quelle: Gemeinfrei

STRAßBURG – Die Kräfte, die das Vertragsgeflecht EU zu einem EU-Staat ausbauen wollen und die die demokratisch legitimierten Nationalstaaten zu Verwaltungszonen dieses EU-Staats degradieren wollen, starten mit Hilfe der „Konferenz zur Zukunft Europas“ einen neuen Angriff auf die Souveränität der Nationalstaaten.

 

Genau betrachtet sind wir derzeit Zeugen des zweiten Versuch den im Grundgesetz nicht vorgesehenen EU-Staat zu schaffen. Im Grundgesetz steht in Art. 20 Abs. 1:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein …staat.

In Art. 20 Abs. 1 steht nicht:

„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Teil des EU-Staat“, o.ä.

Die „Konferenz zur Zukunft Europas“, die diese Woche ihre 7. und letzte Plenarsitzung hat und am 9. Mai ihre Empfehlungen veröffentlicht, schwingt sich jedoch auf, dies ändern zu wollen!

In den letzten Wochen hat sich sogar der Bundesrat damit befasst. Nur die wirklichen Bürger selbst bleiben – bis auf einige von Hand ausgewählte Klatscher – außen vor. Doch diese wenigen Klatscher werden von Teilen der der „Qualitätspresse“ offenbar als „Bürger“ verkauft:

Eine Konferenz, die Europa verändern will. Bei einer großen Zukunftskonferenz konnten auch Bürger sagen, was sie von der EU erwarten. Ihre Vorschläge haben Sprengkraft: weniger nationale Vetos, gemeinsame Schulden und mehr Rechte fürs Parlament.“

 

So wie der polnische König im Jahr 1772 – im Titelbild gefesselt  dargestellt – zusehen musste, wie fremde Mächte sein Land unter sich aufteilen, so muß seit einigen Jahren jeder Bürger eines europäischen Landes zusehen, wie fremde Kräfte in Brüssel versuchen jeden der alten Nationalstaaten aufzulösen, um diese in einen neuen, illegalen, EU-Staat zu integrieren, in dem die alten Nationalstaaten bestenfalls noch „Verwaltungszonen“ dieses illegalen EU-Staats bestehen bleiben.

Das Ziel der treibenden Kräfte: die Schaffung eines EU-Staats. Ihr Problem: keine der Verfassungen der historisch gewachsenen Nationalstaaten kennt eine derartige supranationale Institution überhaupt, bzw. sieht – außerhalb  von Volksabstimmungen – einen demokratisch legitimierten Weg vor, diesen zu schaffen und sich selbst damit abzuschaffen.

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Der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ als erster Versuch eines Staatsstreichs

Nachdem die treibenden Kräfte mit dem in Hinterzimmern ausgeklüngelten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ (VVE) 2004 nach bereits erfolgter Unterzeichnung wegen der Ablehnung desselben in einigen Ländern Schiffbruch erlitten hatten, schufen sie den „Vertrag von Lissabon“, der ohne Volksabstimmungen durchsetzbar war, und der heute gilt.

Dieser Vertrag war durch die Staatsvertreter bereits unterzeichnet und nur deswegen nicht in Kraft getretenen, weil diesen einige Völker in Volksabstimmungen abgelehnt hatten. Mit diesem Vertrag sollte „das politische System der Europäischen Union reformiert werden“, so die offizielle Sprechweise. Insbesondere sollte er der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen; die bisherige formale Unterteilung in EU und EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen. Mit anderen Worten: Das Vertragsgeflecht EU sollte zum Staat erhoben werden.

Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem extra zu diesem Zweck geschaffenen „Europäischen Konvent“ erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Der EU-Vertrag sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten und die EU sollte damit zu Staat werden.

Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft.

Bei den Referenden in Frankreich am 29. Mai 2005 und in den Niederlanden am 1. Juni 2005 war der Vertrag über eine Verfassung für Europa von den Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt worden. 16 Länder hatten hingegen den Verfassungsvertrag gebilligt, in zwei von ihnen (Spanien und Luxemburg) wurde die Entscheidung durch ein Referendum getroffen. Auch das Europäische Parlament hatte sich im Januar 2005 mit großer Mehrheit für den Vertrag über eine Verfassung für Europa ausgesprochen.

Nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden hatten die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen im Juni 2005  beschlossen, eine Reflexionsphase einzuleiten, um eine breite und intensive Debatte – mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Zivilgesellschaft, der nationalen Parlamente, der Sozialpartner und der Parteien – über die Verfassung und die Zukunft Europas zu ermöglichen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft setzte sich im ersten Halbjahr 2007 das Ziel, den Prozess der Vertragsreform wieder in Gang zu bringen und vom Europäischen Rat einen Fahrplan verabschieden zu lassen, nach dem dieser Reformprozess fortgesetzt wird. Dies ist gelungen…

Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Ein erneutes französisches oder niederländisches Referendum im Zuge dessen fand nicht statt. Folge der durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Regeln  war, dann auch, daß Großbritannien die EU verließ.

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Die „Konferenz zur Zukunft Europas“ als zweiter Versuch eines Staatsstreichs

Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein von der EU geschaffenes Gremium, dessen Einberufung von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Ende 2019 angekündigt wurde, und am 9. Mai 2021 (dem Europatag) offiziell gestartet ist. Sie soll 2022 neue Antworten für die Zukunft der Europäischen Demokratie formulieren und die nächsten Schritte der europäischen Integration vorzeichnen.

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„Konferenz zur Zukunft Europas“

Diese  in Straßburg tagende „Konferenz zur Zukunft Europas“ ist den meisten Bürgern bisher noch völlig unbekannt, den die Konferenz wurde kurz nach ihrer – mit demokratischen Grundprinzipien kaum vereinbaren – Amtsübernahme von Ursula von der Leyen ins Leben gerufen und bisher nur dürftig beworben.

Das behauptete Ziel: die Meinung der Bürger darüber ermitteln, wie die EU weiterentwickelt werden soll.

Drei Fragen will ich Ihnen hier kurz beantworten.
1. Warum sollen wir die KZE ernstnehmen und sogar fürchten? Die Antwort ist einfach: Hier wird unter dem Vorwand des Bürgerwillens nicht anderes geplant als eine EU-Verfassung für einen EU-Bundesstaat. Euphemistisch für EU-Superstaat. Konkret finden sich in den Konferenzempfehlungen Vorschläge für:

  1. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips und damit des nationalen Vetos bei Steuerfragen und weithin auch in der Außen- und Verteidigungspolitik.
    ii. transnationale Listen für die nächsten Europawahlen, d.h. Deutsche wählen künftig nicht mehr AfD, CDU, SPD oder Grüne, sondern europäische Parteien und z.B. Bulgaren oder Portugiesen als ihre Vertreter im EU-Parlament. Die 2. Gefahr dabei: Deutschland bekommt künftig weniger als 99 Sitze im EU Parlament, und wird noch deutlicher unterrepräsentiert.
  2. Die Anerkennung des Klimawandels als neuen Asylgrund, ebenso wie die Anerkennung der Abtreibung als Menschenrecht mit der Folge, dass jede Frau, der eine Abtreibung nicht ermöglicht wurde, damit einen Asylgrund in der EU erlangt, auch wenn bei Ihrer Ankunft an der EUAußengrenze das Kind schon 3 Jahre alt ist
  3. Rechtsstaatlichkeit Rec. 10 Ausweitung der Konditionalität, d.h. EUHaushaltsmittel gibt es nur noch für Staaten, die stets EU-Recht befolgen.
  4. Ausschließliche Verwendung Wasserstoff und Windenergie statt fossiler Brennstoffe

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Pseudodemokratie nach Gutsherren-Art

Hierzu stellt sich die Frage: Wie generiert, oder besser suggeriert die KZE hier Bürgerwillen? Ganz einfach: durch eine angebliche Bürgerbeteiligung!

Im Rahmen dieser „Zukunftskonferenz“ verrichten 800 vollkommen anonyme Bürger die Arbeit demokratisch gewählter Mandatsträger. Anonym! Denn die Identität der Bürger und mögliche Interessenverbindungen zu EU-Organen oder NGOs werden bisher vollkommen verschleiert. Diese Verschleierung ihrer Identität dürfte zwar gegen die üblichen Transparenzstandards der EU verstoßen, denen sich alle anderen Teilnehmer der Konferenz (EU-Institutionen und Organe, Mitglieder der nationalen Parlamente und des EU-Parlaments, Interessenvertreter, „unabhängige Experten“) unterziehen müssen, aber dies scheint bei dieser Demokratie-Inszenierung niemanden zu interessieren.

Die AfD im EU-Parlament hat deshalb von der Konferenz die Veröffentlichung eines aussagekräftigen Verzeichnisses gefordert, also ein Verzeichnis aller 800 Bürger, die an der Zukunftskonferenz teilnehmen mit der vollständigen Auflistung mit ehrenamtlichen und beruflichen Aktivitäten mit Bezug zu den Angelegenheiten der EU. Bislang hat sie jedoch keine Antwort erhalten.

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800 plappern die Meilensteine für 448 Millionen EU-Bewohner vor

Doch vielleicht noch ein Wort zu den 0.00018% Konferenz-Bürgern. Ausgewählt wurden diese 800 Geheimbürger ausgerechnet von der privaten Agentur Kantar. Kantar führt seit Jahrzehnten für die EU Meinungsumfragen und andere Dienstleistungen durch und gehört zur Bain Private Equity Capital, einer der größten weltweit tätigen Investment Firmen oder sogenannten Heuschrecken.

Wie genau die Geheimbürger ausgewählt wurden, weigert sich Kantar bis heute offenzulegen. Und so nimmt auch wenig Wunder, dass nahezu alle 800 Konferenzbürger pro-EU sind. Gunnar Beck, MdEP (AfD) weiß  hierzu zu berichten:

„Eine der Bürgerinnen meiner AG brachte es auf den Punkt. Es tue wohl, dass hier alle pro-EU seien, daheim sei es anders. Wahrscheinlich würden sich nur EU-Freunde für diese Konferenz melden, alle anderen lehnten gelangweilt, entrüstet oder überarbeitet ab.“

Die 0,00018% oder das 1.8 Millionstel trifft aber kaum Schuld. Sie kommen, freudig und wissbegierig, und pro-EU. Spinelli Experten erklären ihnen dann, daß die  großen Probleme nur Brüssel lösen könne und genau wisse, was zu tun sei, aber an den nationalen Vetos immer scheitere.

Deswegen sei nun zu wählen zwischen der europäische Tugend- und dem nationalem Eigensinn.

Diese „Konferenz-Bürger“ sind daher nicht repräsentativ und sie legitimieren gar nichts irgendwie, schon gar nicht demokratisch. Diese Konferenz zur Zukunft Europas ist eine demokratische Scheinveranstaltung und ihre sogenannten einfachen 800 Bürger repräsentieren nicht den Willen von 448 Mio. EU-Bürgern, sondern sind noch unrepräsentativer als die 678 Mitglieder der Volksversammlung von Nordkorea.

Kein Wunder also, dass die Bürgerempfehlungen DEN Plänen gleichen, die Macron und Merkel Ursula von der Leyen 2019 bei ihrem Amtsantritt mit auf den Weg gaben.

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Die Online-Beteiligungsmöglichkeit für EU-Bürger wurde wieder geschlossen

Zu Konferenzbeginn wurde außerdem mitgeteilt, die Bürger, also echte, nicht vorselektierte Bürger, könnten ihre Vorschläge bis zum 9.5.  auch über eine digitale Plattform mitteilen, über deren Inhalt das Konferenzpräsidium keine Kontrolle habe. Das taten bisher ca. 51,000 Bürger, die davon wußten und sich berufen fühlten, also ca. 0.01 aller EU-Bürger. Das waren zwar viel mehr als die 800 Kantar-Bürger, mit ihren 0,00018% aller EU-Bürger oder eine 1.8 Millionstel, von „demokratischer Willensäußerung“ kann man jedoch bei diesem Umfang noch immer nicht sprechen.

Auf dieser Internet-Plattform war die zweitmeist erwähnte Empfehlung der Nutzer:

„Keine weitere Immigration in die EU aus außereuropäischen Staaten oder Nicht-Erste-Welt-Staaten.“

Viertmeist wünschten sich die Nutzer, dass

„alle straffällig gewordenen Migranten ausgewiesen werden sollen.“

In den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe zur Migration ist jedoch im diametralen Gegenteil hierzu nachzulesen:

„Kein Bürger, d.h. kein einziger Bürger erwähnte, er wolle die EU-Außengrenze schließen.“