MÜNCHEN – Am 6.6. haben die Bürger Bayerns die doppelten Standards der Staatsregierung besonders anschaulich vor Augen geführt bekommen. Während einige hundert Demonstranten gegen die Corona-Auflagen der Staatsregierung auf der Theresienwiese durch restriktive Auflagen schikaniert wurden, haben die Stadt München zusammen mit der Staatsregierung 20.000 Demonstranten gegen angeblich existierenden Rassismus den schönsten Platz Münchens zur Verfügung gestellt und Abstandsregeln interessierten auf einmal niemanden mehr. Deutlicher kann man den auch durch die Staatsregierung vorangetriebenen Umbau dieses Landes in einen Gesinungsstaat wohl kaum mehr zum Ausdruck bringen.
Das Grundrecht auf Demonstration steht gemäß Grundgesetz nur Deutschen zu
Das Unverständnis der Bürger über die Finanzpolitik der Altpartien hat die AfD entstehen lassen. Das Unverständnis der Bürger über die „Flüchtlingspolitik“ der Altpartien hat Pegida entstehen lassen. Das Unverständnis der Bürger über den Umgang der Altpartien mit den Covid-19 Viren hat die Hygiene-Demos entstehen lassen.
Die Väter des Grundgesetzes haben in Art. 8
verankert gehabt, dass in Deutschland nur Deutsche das Recht haben, zu demonstrieren. Es ist der EU zu verdanken, dass dieses Deutschengrundrecht ein Jedermannsrecht wurde.
Am 18.4. haben sich Bürger in Bayern dann vor Gericht von der Staatsregierung das Recht zurückgeholt, wieder Kundgebungen durchführen zu können
Seither versucht die bayerische Staatsregierung dieses Recht so restriktiv wie nur möglich zu handhaben. Zur erstrittenen Wahrung des Demonstrationsrechts sind in Bayern seit Anfang Mai nur Demonstrationen von max. 50 Teilnehmern erlaubt, die auch noch den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten müssen.
Eine Maskenpflicht gab es in Bayern im öffentlichen Raum jedenfalls nie, wie man auch der Chronologie der Lockerungen des Bayreuther Tagblatts entnehmen kann. Doch nicht nur das! Das Tragen von Masken fällt eindeutig unter das Vermummungsverbot des bayerischen Versammlungsgestzes. Dort steht nämlich in Art. 16:
Dies kann auch durch die Infektionsschutzverordnung der Staatsregierung nicht aufgehoben werden, da ein Gesetz über einer Verordnung steht und deswegen die Verordnung das Gesetz nicht außer Kraft setzen kann. So lernen es jedenfalls Juristen im ersten Semester ihres Studiums.
Die Kriminalisierung der Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung
Doch das durch Bürger erstrittene Recht gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung wieder demonstrieren zu dürfen gefiel den Herrschenden gar nicht:
Am 9.5. war eine Kundgebung von Bürgern gegen die Corona-Auflagen der Staatsregierung in München mit 80 angemeldet worden und 3000 kamen
„Natürlich hat die Polizei mit mehr Demonstranten gerechnet“ 300 Einsatzkräfte standen bereit“
sagten Vertreter der Polizei und kapitulierten dann vor der Macht der 3000 Bürger.
Unter dem Video ist zu entnehmen, dass die Behörden daraufhin Gegenmaßnahmen einleiteten:
„OB Dieter Reiter ist verärgert über den Protest, Innenminister Joachim Herrmann kündigt Konsequenzen an“
Innenminister Herrmann hiernach:
„Deshalb werden wir mit dem Kreisverwaltungsreferat München ein Konzept erarbeiten, wie künftig solchem Missbrauch entgegengewirkt werden kann… Wir müssen durchsetzen, dass Vorgaben eingehalten werden, dafür wird es schon für das nächste Wochenende ein neues Konzept geben“, Der Reporter: „Das könnte bedeuten: Corona Gegner können demonstrieren, aber nicht mehr an zentralen Plätzen der Stadt“
Im folgenden Beitrag bemängelt der Innenminister
„wo sich viele Teilnehmer grob rechtswidrig verhalten haben, den Abstand nicht gewahrt haben, die Versammlung auch viel zu groß war, viel größer, als die Landeshauptstadt das genehmigt hatte. Das ist überhaupt nicht akzeptabel. Damit ist auch die Gesundheit anderer Passanten gefährdet worden„
Das Altparteienkartell klatschte hierzu laut Beifall: Vertreter von SPD, CSU Grünen unterstützen dies. Natürlich waren angeblich auch irgend welche „Rechte“ anwesend, was die Medien pflichtschuldig meldeten und damit alle 3000 Demonstranten in Verbindung brachten
In Nürnberg kam es gemäß BR angeblich zu Ausschreitungen, von denen jedoch – aus welchen Gründen auch immer – keine Aufnahmen gezeigt wurden.
Auf diese medialen Vorgaben baute der Innenminister dann sein Repressionsmaßnahmen auf:
Der Innenminister begründet diese Maßnahmen wie folgt:
Dem Video kann man außerdem entnehmen:
„Ich bin der Meinung, dass angesichts der Gefahr für andere Bürger in Fußgängerzonen derartige Demonstrationen nicht stattfinden können und wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass mehr Polizeikräfte am nächsten Wochenende zur Verfügung stehen… in dieser Form, das stellt das Innenministerium klar, werden diese Demonstrationen nicht mehr stattfinden, Rücksichtslosigkeiten dieser Art werde der Rechtsstaat nicht mehr tolerieren“.
Zeitgleich gab der Innenminister die Marschrichtung wie folgt vor:
Maxmalmögliche Repression gegen die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung
Am 16.5. wollte der Anmelder der Demo gegen Corona-Auflagen 10.000 Teilnehmer begrüßen, 1000 hat ihm die Stadt München jedoch nur genehmigt. Kein Einlass am Eingang zur Demo, aber auch kein Einlass an den Zufahrtsstraßen zur Theresienwiese. Unmut bei den Gegnern.
„Angeblich auch sie die „rechte Szene… die AfD gab sich nicht zu erkennen“
dort, so der etwas wirr wirkende Beitrag des BR, der scheinbar nicht vorfand, was er ggf. hätte berichten sollen/wollen. Stattdessen ganz normale Bürger, die sogar von berittener Polizei bewacht wurden.
Die BR-Reporterin behauptet, bei den
„vergangenen Demos gab es eine besorgniserregende Mischung von Leuten, unter die Demonstranten hatten sich Verschwörungstheoretiker oder Rechtspopulisten gemischt… Die Polizei hat angekündigt, wenn nicht genügend Abstand gehalten wird, wird sie rigoros vorgehen„
Der Reporter bestätigt: „Die Demonstranten halten sich an die Anstandsregeln…. Die Polizei hat im Abstand von 500-1000 Metern weiträumig abgesperrt und lässt keine Demonstranten mehr durch“
Maxmalmögliche Unterstützung für die Demonstrationen gegen einen angeblichen Rassismus
Für die Anti-Corona-Demos am 6.6. kündigt die Polizei die selbe Taktik, wie an den Wochenenden zuvor an
Doch je nach Wertung des Demonstrationsinhalts gelten für den Innenminister offenbar andere Maßstäbe. Während für die Anti-Corona-Demos auf der abgelegenen Theresienwiese die Schikanen der letzten Wochen neu aufgelegt wurden, rollte der Innenminister den Anti-Rassismus-Demonstranten den roten Teppich aus:
Die bayerische Staatsregierung sieht sich durch ihren Innenminister jedenfalls dazu berufen, „Anti-Rassismus-Demonstrationen“ zu begrüßen, also zu unterstützen:
Während die Vertreter des Rechtsstaats wegen angeblicher Nichteinhaltung der Abstandsregeln von 3000 Demonstranten den Zugang für Demonstranten auf die Theresienwiese weiträumig absperrte, öffneten sie auf dem Königsplatz die Absperrungen und erlaubten 20.000 Demonstranten dicht an dicht gedrängelt vor die Bühne zu strömen.
Doch nicht nur das.
Während der Innenminister bei den Demonstranten angebliche „Extremisten“ identifizierte und kommunizierte, „übersah“ er auf dem Königsplatz die Antifa, DKP, MLDP, Rote Hilfe, Anarchisten und andere Verfassungsfeinde.
Außerdem „übersahen“ die Behörden die Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Verstöße gegen das Vermummungsverbot:
Die CSU baut Bayern für jedermann erkennbar in einen Gesinnungsstaat um
Eine zunehmende Anzahl an Bürgern versteht dies als Bestätigung des Umbaus unseres Landes durch die Staatsregierung von einem Verantwortungsstaat in dem jede Tat, unabhängig davon aus welcher Motivation heraus, gleich behandelt wird hin zu einem Gesinnungsstaat, in dem Rechtsbrecher, die Gesetze aus dem Staat genehmen ideologischen Motiven heraus übertreten, wie z.B. am 6.6. gegen das Vermummungsverbot durch Masken auf Demonstrationen zu verstoßen, nicht nur straflos davonkommen, sondern vom Innenminister auch noch hervorgehoben werden, während gesetzestreue Bürger, die sich z.B, an das Vermummungsverbot aus Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG halten, durch den selben Innenminister öffentlich als „Provokateure“ diskreditiert werden.
Im Verantwortungtsstaat würde jedenfalls gelten:
Franz Bergmüller fragt nach
Angesichts dieser Ungleichbehandlung hat der Abgeordnete Franz Bergmüller (MdL) einige Fragen an die Staatsregierung gerichtet
- Auflagen:
1.1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen galten für Demonstrationen in Bayern seit dem 15.3.2020 bis zum Datum der Beantwortung dieser vorliegenden Anfrage (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und hierbei auch die Rechtsgrundlagen für das Tragen von Mundschutz im öffentlichen Raum unter freiem Himmel zitieren)?
1.2. Welche Auflagen der Stadt München hat die Polizei am Wochenende des 6.6. den Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen auferlegt bzw. der Polizei zur Aufrechterhaltung aufgegeben (Bitte alle Auflagen lückenlos aufschlüsseln)?
1.3. Welche Auflagen der Stadt München hat die Polizei am Wochenende des 6.6. den Demonstranten „gegen Rassismus“ auferlegt bzw. der Polizei zur Aufrechterhaltung aufgegeben (Bitte alle Auflagen lückenlos aufschlüsseln)?
- Demonstrationen vom 9.5.
2.1. Auf welche Kundgebung bezieht sich die Presse mit der Meldung vom 9.5.2020 „Eine zeitgleich stattfindende separate Demonstration rechtsgerichteter Menschen mit etwa 25 Personen sei dagegen aufgelöst worden“ (Bitte hierzu mindestens Angaben über Veranstalter, Zugehörigkeit der Teilnehmer, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Art der Zwischenfälle, Art der Kundgebungsmittel, Zahl der erkennungsdienstlichen Behandlungen, Auflösungszeitpunt tätigen)?
2.2. In welcher Beziehung stand die in 2.1. abgefragte „Demonstration“ mit der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung?
2.3. Welche Tatumstände stellten die Sicherheitsbehörden fest, die der BR über die Anti-Corona-Maßnahmen am 9.5. unter dem Satz „In Nürnberg kam es zu Ausschreitungen“ zusammenfasste?
- Reaktion des Innenministers vom 9.5.
3.1. Aus welcher Rechtsprechung einschlägiger Gerichte leitet der Innenminister seine Kompetenz ab darauf hinzuwirken, „…dass angesichts der Gefahr für andere Bürger in Fußgängerzonen derartige Demonstrationen nicht stattfinden können“
3.2. Aus welcher Rechtsprechung einschlägiger Gerichte leitet der Innenminister die mit dem Satz „…Rücksichtslosigkeiten dieser Art werde der Rechtsstaat nicht mehr tolerieren“ zum Ausdruck gebrachte Kompetenz ab, zu Gunsten behaupteter Rücksichtnahmen für unbekannte Dritte, das Demonstrationsrecht z.B. örtlich oder zahlenmäßig für tausende Bürger einschränken zu können?
3.3. Wie änderte sich das Einsatzkonzept der Polizei nach dem Satz „wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass mehr Polizeikräfte am nächsten Wochenende zur Verfügung stehen“ (Bitte hierbei die Änderung des Einsatzkonzepts der Polizei aufschlüsseln, und hierbei mindestens die Zahl der am ersten Maiwochenende und am zweiten Maiwochenende eingesetzten Polizisten und die Anzahl der USK-Polizisten an beiden Wochenenden angeben)
- Diskreditierung der Corona-Proteste
4.1. Welche Tatsachen sind dem Innenminister von Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen bekannt, die in den Worten „Hetzerische Provokationen und aufwiegelnde Propaganda von Verschwörungstheoretikern und Extremisten“ zutreffend zum Ausdruck gebracht werden können (Bitte lückenlos auflisten)?
4.2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es mit der Neutralitätspflicht eines Innenministers zu vereinbaren, Anliegen von Demonstranten als „Hetzerische Provokationen und aufwiegelnde Propaganda von Verschwörungstheoretikern und Extremisten“ zu bewerten?
4.3. Aus welcher Tatsache oder Rechtsgrundlage leitet der Innenminister seine Befugnis ab, Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstranten, die sich an das Vermummungsverbot aus Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG „an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung teilzunehmen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen“ halten und gesetzestreu keine Vermummungen tragen als „Hier verhalten sich die Teilnehmer oft bewusst provokant, indem sie keine Maske tragen.“ Zu diskreditieren
- Konzept des Innenministers
5.1. Welche Tatsachen legt der Innenminister dem Begriff „Missbrauch“ bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in dem im Vorspruch zitierten Interview vom 10.5. zugrunde (Bitte jeden, dem Minister bekannten „Missbrauch“ durch eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in München und Nürnberg einzeln aufschlüsseln)?
5.2. Welche Tatsachen legt der Innenminister seinem Appell „ dass Vorgaben eingehalten werden“ bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in dem im Vorspruch zitierten Interview vom 10.5. zugrunde (Bitte jeden, dem Minister bekannten „Missbrauch“ durch eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in München und Nürnberg einzeln aufschlüsseln)?
5.3. Bitte die genauen Rechtsgrundlagen für jeden der Verstöße angeben, auf die sich der Innenminister mit der Äußerung bezog „wo sich viele Teilnehmer grob rechtswidrig verhalten haben, den Abstand nicht gewahrt haben, die Versammlung auch viel zu groß war, viel größer, als die Landeshauptstadt das genehmigt hatte. Das ist überhaupt nicht akzeptabel. Damit ist auch die Gesundheit anderer Passanten gefährdet worden„?
- „Black lives matter“-Demo und „Anti-Corona-Maßnehmen“-Demo vom 6.6. in München
6.1. Welche Auflagen der Sicherheitsbehörden hat die Polizei am 6.6.2020 auf der „Black lives matter“-Demo und der „Anti-Corona-Maßnehmen“-Demo vorgelegt bekommen, deren Einhaltung es zu überwachen galt (Bitte für beide lückenlos aufschlüsseln)?
6.2. Wie unterscheiden sich die Einsatzkonzepte der Sicherheitsbehörden am 6.6.2020 auf der „Black lives matter“-Demo und der „Anti-Corona-Maßnehmen“-Demo für die Polizei (Bitte diese Unterschiede lückenlos aufschlüsseln und hierbei insbesondere die Entfernungen zum Kundgebungsort für alle Absperrungen / Kontrollpunkte für Mensch und Auto vorzugswese graphisch angeben, die in beiden Fällen durch die Polizei zu beachten waren)?
6.3. Wie viele Beamte waren bei jeder der beiden Demonstrationen „Black lives matter“ und „Anti-Corona-Maßnehmen“ zum Zeitpunkt des Beginns eingesetzt oder in Bereitschaft (Bitte für die USK-Kräfte separat aufschlüsseln)?
- Ungleichbehandlungen
7.1. Wie setzte die Polizei auf beiden Demonstrationen das ab dem 16.5. ab dem 1001ten Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstranten geltende Konzept „Kein Einlass am Eingang zur Demo, aber auch kein Einlass an den Zufahrtsstraßen zur Theresienwiese“ bei der Black-lives matter“-Demo am 6.6.2020 analog um (Bitte in allen Details und Abweichungen angeben)?
7.2. Wie viele polizeiliche Maßnahmen wurden auf der „Black lives matter“-Demo und allen bisherigen „Anti-Corona-Maßnehmen“-Demos in München durchgeführt (Bitte nach Anzahl der Feststellungen der Identitäten, Festnahmen, Anzügen wegen Ordnungswidrigeren und Strafanzeigen z.B. wegen Nichtbeachtung der Infektionsschutzmaßnahmen aufschlüsseln und hierbei alle Anzeigen gegen die Veranstalter beider Kundgebungen seit 1.5.2020 chronologisch und anonymisiert aufschlüsseln)?
7.3. Aus welchem Grund wurden am 6.6. bei der „Black lives matter“-Demo durch die Polizei die Absperrungen aufgehoben, der zuvor bei den Demonstrationen gegen die „Anti-Corona-Maßnehmen“ nicht auch vorgelegen hätte?
- Umbau Bayerns von einem Verantwortungsstaat in einen Gesinnungsstaat
8.1. Wie viele Angehörige der „Antifa“, VVNBdA, DKO, MLDP, Anarchisten, Interventionistischen Linken, Roten Hilfe, Solid, Ende Gelände, etc. war die Polizei am 6.6. in der Lage zu identifizieren (Bitte herbei auch die Anzahl der Identitätsfeststellungen auf dieser Veranstaltung angeben)?
8.2. In welcher Äußerung hat der Innenminister angesichts der „Black lives matter“-Demo vor einer Unterwanderung durch Linksextremisten gewarnt?
8.3. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Innenministers dagegen die offensichtliche Ungleichbehandlung beider Demonstrationen als Beleg für den Umbau Bayerns von einem Verantwortungsstaat in einen Gesinnungsstaat zu werten?