Die AfD hat da einen Verdacht, warum der Radweg zwischen Lehen(RO) und Pfaffing(RO) wirklich gebaut wurde

ROSENHEIM (LK) – Alle bauen aktuell Radwege wie verrückt, die (noch) niemand freiwillig benutzt, aber bald wohl zu benutzen gezwungen sein wird, wenn sich der Verdacht der AfD bestätigt.

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Kritiker befürchten, dass der wirkliche Grund für den permanenten Ausbau der Radwege darin zu suchen ist, der Bevölkerung wenigstens einen Bruchteil an Mobilität zu ermöglichen, sobald der Staat den Bürgern deren Autos weggenommen hat. Das ist keine „Verschwörungstheorie“, sondern das kann man in Artikel 26 eines Entwurfs der EU zur neuen Altautoverordnung in Artikel 26 wie folgt nachlesen:

Artikel 26
Pflichten des Fahrzeugeigners

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.

Da steht also wortwörtlich, dass ein „Altauto“ verschrottet oder zerlegt werden muss. Was ein „Altauto“ ist steht im Anhang und ist aktuell recht lächerlich, aber diesen Anhang. Aber ein  Blick in Erwägungsgrund 68, letzter Satz lehrt:

Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung von Anhang I zu erlassen, um die Kriterien für die Einstufung eines Fahrzeugs als Altfahrzeug festzulegen. 

Mit anderen Worten: die souveränen Nationalstaaten, sollen der EU ihr Recht übertragen, selbst festlegen zu können, was ein „Altauto“ ist und deswegen verschrottet werden muß. Erwartungsgemäß wird dies wieder einmal als

„Falschnachricht“

zersetzt. Festhaltenswert ist, dass der Zersetzungsbeitrag verschweigt, was mit Normalautos zu geschehen hat, nämlich daß sie zwangsverschrottet werden sollen. Dazu gehört auch, dass das Lebensende eines Fahrzeugs dann erreicht ist, es also zu verschrotten ist, wenn:

Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:..

g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

Ein Fahrzeug, das mit einem neuen Tauschmotor noch einmal 200.000Km gemacht hätte, muß also zwangsverschrottet werden.

Wir sind der Meinung, daß dieses Wissen jeder Bürger das einmal gehört haben sollte, wenn es um Einweihungen von Radwegen geht:

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Der Radweg Entlang der Kreisstraße RO 41 von Lehen (Oberfarrach) nach Pfaffing (Steinhart).

Dieses 1,4 Kilometer lange straßenbegleitende Teilstück schließt nun eine Lücke im Radwegenetz zwischen Rott und Forsting. Der Grunderwerb dazu wurde bereits im Vorfeld durch die Gemeinde Pfaffing durchgeführt. Vermutlich hat  keiner den treugläubigen ehemaligen Grundbesitzern den Inhalt des am 13.7.2023 veröffentlichten Vorschlag einer EU-Altauto-Verordnung mitgeteilt gehabt.

Die Herrschhaften von den Altparteien und die ihnen an den Lippen hängenden Vertreter der „Qualitätspresse“ preisen ihn als eine sichere und komfortable Verbindung zwischen diesen beiden Gemeinden. Die Bauarbeiten begannen am 10. April 2025.

Wie dem auch sei: für die Radler ist der Radweg natürlich prima:

Franz Bergmüller zur Eröffnung

Sehr geehrte Bürger,

um 13. Uhr wurde der Radwegschluss an der Kreisstraße RO 41 Lehen – Pfaffing vom Landrat zusammen mit dem Bürgermeister von Pfaffing und dem Pfarrer eingeweiht.

Der Radwegschluss ist 1,2 km lang, wurde in 7 Wochen gebaut und kostete 550000 €. Alle Redner dankten den Grundstücksbesitzern, die durch den Verkauf der Grundstücke diesen erst ermöglicht haben.

LR Lederer bedankte sich auch bei den Bürgermeistern in den letzten Jahren, dem Kreistag und stellvertretend für den Landtag bei MdL Bergmüller für die zur Verfügungstellung der Finanzmittel.

LR Lederer stellte mit der Verwaltung die internen Ergebnisse des Audits für den European Energie Award vor. Die Bewertungskriterien haben sich dabei geändert. Es wird jetzt mehr Wert auf Umsetzung gelegt. Deshalb schlägt der Landrat ein Pausieren bis 2026 vor, damit die Verwaltung die neuen Kriterien abarbeiten kann. Dafür ist eine Vollzeitstelle für den Aufbau  und Betrieb des kommunalen Energiemanagements vorgesehen.

Kreisrat Bergmüller, AfD, erläuterte die Entstehung des Klima- und Energiemanagers von einer stark bezuschussten Vollzeitstelle vom Bund, einem Antrag der Grünen im Landtag, bei den Landratsämtern einen Energiemanager vom Staat bezahlen zu lassen, was abgelehnt wurde, und dem EEW, das zur Daueraufgabe geformt wird. Bergmüller sagte, dass genügend Information über Energieeinsparung durch den bisherigen EEA gesammelt worden sind und jetzt die Umsetzung eine Querschnittsaufgabe aller Abteilungen ist. Dazu muss laufend das Bewußtsein gefördert werden. Wir brauchen auch keine ständigen Statistiken über Klimaschutz sondern konkrete Maßnahmen. Gegen die Stimme von Bergmüller wurde die neue Vollzeitstelle für 2026 auf den Weg gebracht. 

Der Antrag für eine Resolution der ÖDP Fraktion gegen Stromlieferungen aus tschechischen Atomkraftwerken wurde wegen der Nichtzuständigkeit mit 9 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Es folgte zum Schluss ein Sachstandsbericht des Landschaftspflegeverbandes. 

Ursprung für den Bericht ist die Haushaltssperre der Staatsregierung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Dadurch sind laufende Maßnahmen wie Renaturierung der Rosenheimer Moore auf Eis gelegt, was mit einem massiven Vertrauensverlust bei den sonst beauftragten Landwirten einher geht. Landrat Lederer stellte einen Brief mit den ganzen Bedenken gegen diese Haushaltssperre an Umweltminister Glauber zur Kenntnisnahme zur Verfügung. Staatsminister Glauber antwortete mit Floskeln aber keinen konkreten Aussagen zur weiteren Förderung!

Fakt ist, dass die Mittel für den Landschaftspflegeverband Rosenheim um etwa 80 % von über 1 Mill. € auf nur noch 260000 € gekürzt wurden. Oberbayern wurde von 10,5 Mill. Auf 2,2 Mill. € gekürzt. Insgesamt für Bayern wurden die Mittel von 29 Mill. Euro auf 31,6 Mill. € erhöht. Daher ist klar, dass nur die oberbayerischen Landschaftspflegeverbände um 80 [ gekürzt. Landwirte, die auf Lohnaufträge gesetzt hatten, müssen um ihre Existenz fürchten. Bergmüller forderte eine konzertierte Aktion, wo Landrat und MdL´s Sondermittel vom Umweltminister für die Vertragsverpflichtungen 2025 fordert. Landrat Lederer rügte das Windhundprinzip der Vergabe und sieht keine Hoffnung für 2025, vom Staat die Finanzierungsmittel für 2025 noch zu bekommen. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Bergmüller