Demos vor 16 Landesparlamenten: Ein Jahr Grundrechtseinschränkungen, ein Jahr Schikanen

Eigenes Werk

MÜNCHEN – Querdenken ruft zum ersten Jahrestag des Lockdown in Deutschland zu Protesten vor allen Landtagen der Republik auf.

 

Am Tag vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat Querdenken zu Protesten vor allen 16 Landesparlamenten in Deutschland aufgerufen, um für die Wiederherstellung ihrer Bürgerrechte zu streiten und gegen deren Einschränkung durch ein im Grundgesetz nicht vorgesehenes Bund-Länder-Gremium.

Am 12.3.2020 hatten die Regierungen in Bund und Ländern den ersten Lockdwon (light) verhängt  gehabt, und als Begründung angegeben gehabt, daß auf diesem Weg die Infektions-Kurve „abgeflacht“ werden könne. Das Ziel der Regierung war zu diesem Zeitpunkt noch, den „Schwedischen Weg“ zu gehen, nur etwas härter, also mit einem Lockdown-Light sozusagen.

Nur wenige Tage später wird Innenminister Seehofer seinen Staatsminister Kerber beauftragen eine „Task-Force“ zu bilden, mit dem Auftrag den „Schwedischen Weg“ aufzugeben und auf den „Chinesischen Weg“ umzuschwenken, Covid-19 wo immer möglich auszurotten und zu diesem Zweck die dafür von der KP-China entwickelten totalitären Maßnahmen in Deutschland einzuführen, wie Abriegelungen betroffener Gebiete, Totalüberwachung der Bevölkerung durch Kontaktverfolgung und Zugangshürden im öffentlichen Leben.

Zu diesem Zweck beauftragte das Innenministerium u.a. den Soziologen Dr. Maximilian Mayer von der Uni Bonn zur Implementierung dieses Weg der KP-China in Deutschland ein Konzept auszuarbeiten. Darübr hinaus beauftragte der CSU-Minister den Germanisten und Verehrer von Mao Tse-Dong Otto Kölbl hierfür für das von der Regierung gewünschte Framing zu sorgen.

Seither wird die Bevölkerung mit mehr oder weniger sinnlosen Maßnahmen überzogen, die mit dem immer selben Argumenten begründet werden: „Das drängt Covd.19 zurück„.

Doch immer mehr Bürger zweifeln an diesem offiziellen Narrativ, denn sie wissen u.a., daß

  • auf offenen Skipisten sich niemand anstecken könnte, diese werden aber dennoch geschlossen
  • in Gaststätten und Hotels sich nur verschwindend geringe Ansteckungen ereignen, diese aber dennoch geschlossen bleiben
  • zu lange Zeit unkontrollierte Grenzen und Flughöfen gerade dazu einluden, Covd-19 und seine Mutationen zu verbreiten

Immer mehr Bürger zweifeln auch an dem Narrativ der Natur-Theorie über den Ursprung von Covid-19, denn die Sars-Viren, aus denen es besteht kommen in Hufeisen-Fledermäusen und malaysischen Gürteltieren vor, die wiederum beide 1500-2000 Km von Wuhan entfernt vorkommen. Cobid-19 ist jedoch wenige Kilometer vom Wuhan Institute of Virology entfernt erstmals öffentlich nachgewiesen werden und nicht in der Umgebung des Vorkommens der Hufeisen-Fledermäuse und malaysischen Gürteltiere!

Hinzu kommt die evident maßlose Einschränkung der Grundrechte der Bürger, die die Regierungen in Bund und Ländern auf Bund-Länder-Treffen beschließen, die im Grundgesetz gar nicht vorgesehen sind.

 

Berlin

In Berlin demonstrierte zerfleischte sich die Linke. Die Pro-Corona-Antifa demonstrierte gegen die gegen die Anti-Corona-Antifa. Dem entsprang ein vielsagender Dialog.

 

Pro-Corona-Antifa demonstriert gegen Anti-Corona-Antifa

Die Pro-Corona-Antifa brülle der Anti-Corona-Antifa immer wieder „Nazi“ entgegen. Einer der niedergebrüllten trug eine Che-Guevara-Fahne und sieht sich selbst  als Linken. Doch nicht nur das, er meint sogar, daß er seit 50 Jahren „Antifa“ sei.

„Das ist nicht die Antifa, das sind Kinder, ich weiß nicht, wer diese Kinder aufgehetzt hat, die sind noch nicht diskursfähig“,

urteilte er. Seiner Überzeugung nach würden diese

„politisch missbraucht“

Seiner Auffassung als Pro-Corona-Antifa nach demonstriert er gegen staatliche Maßnahmen mit autoritärem Charakter, während hingegen die Anti-Corona-Antifa diese dann im Umkehrschluß wohl haben wolle, schlussfolgert der Anti-Corona-Antifa-Vertreter

„Meiner Ansicht nach ist das eine Fake-Antifa… Der Gegenprotest sei gelenkt“.

Er muß es als Antifa-Mann ja wissen

.

München

Ein Live Stream ist  verfügbar

.

Die Kundgebung vor dem Landtag

Quelle: Privat

Die Kundgebung vordem Landtag dauerte lediglich von 13:00 Uhr bis 13h52. Sie wurde mit dem Argument, daß „gegen die Auflagen verstoßen wurde“ dann aufgelöst. An Stelle der zugelassenen 500 Personen seien rund 2500 Demonstranten anwesend gewesen. Außerdem soll es zu zahlreichen Verstößen gegen die Maskenpflicht bzw. Verstößen gegen die Einhaltung des Mindestabstandes gekommen sein.

Wie man dem Bild rechts entnehmen kann ist es hingegen eine Tatsache, daß  die Personen, die sich begründet, oder unbegründet dem Maskenzwang nicht unterwarfen, in der Minderzahl sind.

Eigenes Werk

Spätestens nach der Beendigung der Kundgebung schloß die Polizei die Teilnehmer etwa in der Mitte zwischen Kundgebungsplatz und Altstadtring von vorne und hinten ein und drängte sie zusammen, sodaß ein Mindestabstand nicht mehr einhaltbar war.

 

.

Polizei drängt die Kundgebung in der Maximilianstraße zusammen

Als sich ein großer Teil der Demonstranten nach der erzwungenen Auflösung dann auf den Weg in Richtung Innenstadt machte, wurden sie von der Polizei gestoppt und von vorne und hinten eingekesselt.

Ein Teil der Teilnehmer setzte sich dann auf de Straße und ein anderer Teil suchte ein Schlupfloch aus dem Kessel

.

Demonstranten veranstalten Polonaise am Marienplatz

Nachdem die Kundgebungsteilnehmer der Polizei entkommen sind und diese offenbar erschöpft ist, waren mehrere hundert Personen in der Lage, sich auf dem Marienplatz zu versammeln.

Offiziell wird angegeben, daß es auf dieser Versammlung zu „zahlreichen Auflagen-Verstößen“ gekommen sein soll, weswegen diese Veranstaltung kurz nach deren Beginn durch die Versammlungsleiterin wieder beendet worden sein soll.

 

Tatsächlich verhielt es sich offenbar ganz anders.

.

Nötigung durch die Polizei eine Veranstaltung aufzulösen?

Ausweislich des vorliegenden Materials haben sich am Marienplatz mehrere voneinander getrennte Veranstaltungen stattgefunden. Eine, die wohl spontan angemeldet wurde und eine von der unbekannt ist ob sie angemeldet wurde. Fakt ist offenbar auch, daß beide räumlich von einander abgetrennt wurden. Diese Räumliche Distanz und Trennung wurde offenbar auch durch ein Flatterband sichtbar gemacht. All dessen ungeachtet hat die Polizeiführung ausweislich der vorliegenden Informationen die andere Kundgebung der Anmelderin einfach zugerechnet und diese dafür verantwortlich gemacht.

Derart eingeschüchtert hat die Anmelderin dann offenbar gegen ihren Willen de Kundgebung beendet.

 

Die in zahlreichen Medien zitierte Polonaise für „Frieden, Freiheit, Demokratie“ fand jedenfalls erst nach der Beendigung der Veranstaltung statt:

.

Franz Bergmüller fragt nach:

Angesichts der merkwürdigen Vorkommnisse um diese Kundgebung konfrontiert der Abgeordnete Bergmüller die Staatsregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mit folgenden Fragen:

 

  1. Kundgebungen am 20.2.2020 in München

1.1. Welche Kundgebungen fanden am 13.3.2021 im Stadtgebiet Münchens statt, wie z.B. die „Querdenken“-Kundgebung am Königsplatz, Maxmonument, Marienplatz etc. und deren Gegenkundgebungen (Bitte für jede dieser Kundgebungen mindestens Zeitpunkt des Beginns und des Endes, genauen Ort, Anmelder, aufrufende Organisationen, tatsächliche maximale Anzahl der Teilnehmer, Anzahl vermuteter Rechtsübertretungen aufschlüsseln)?

1.2. Welche Auflagen wurden bei jeder der in 1.1. abgefragten Kundgebungen missachtet (Bitte hierfür für jede der abgefragten Kundgebungen die Auflagen lückenlos aufschlüsseln und hierbei die Anzahl der Übertretungen bei jeder der Auflagen darlegen)?

1.3. Wie oft wurde vor der in 1.2. abgefragten Übertretung deren Einhaltung beim Betroffenen eingefordert (Bitte jede der zu korrigierenden Übertretungen auflisten)?

 

  1. Einsatzplanung München

2.1. Auf der Basis welcher Gefahrenprognose hat die Polizei bei der Veranstaltung am 13.03.2021 in München ihre Eingreifschwelle festgelegt (bitte diese darlegen und hierbei alle Vorgaben hierzu aus übergeordneten Behörden, wie z.B. dem Innenministerium etc. offenlegen und deren Einfluss auf die Einschätzung der Gefahrenprognose im München darlegen)?

2.2. Welche Vorgaben im Sinne des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LSTVG) und/der der Stadt als Ordnungsbehörde hat die Polizei durch die Stadt München für die Kundgebung und für jede der Gegenkundgebungen am 13.03.2021 erhalten?

2.3. Durch welche Behörden war die Staatsregierung oder – nach Kenntnis der Staatsregierung – die Stadt München bei der in 2.1. abgefragten Kundgebung vor Ort vertreten (Bitte uniformiert und zivil vollumfänglich nach Anzahl und Einheit und Behörde, wie z.B. Polizei, Verfassungsschutz, Ordnungsamt etc. aufschlüsseln)?

 

  1. Behinderung des Zutritts zur Kundgebung München

3.1. In welchem Umfang hat die Polizei einen jeden der Zugänge zur jeder der in 1 abgefragten Kundgebungen mit womöglich auf potentielle Kundgebungsteilnehmer psychologisch abschreckend wirkenden Barrieren oder sogar mit physischen Hindernissen erschwert oder behindert (Bitte hierbei jede Art von psychischer oder psychologischer Barriere, postierte Fahrzeuge und/oder postierte Beamte etc. nach Ort und Umfang und zugewiesenen Aufgaben vor Ort lückenlos aufschlüsseln)?

3.2. Welche Arten von Gefahren für die in 3.1. abgefragten Kundgebungen sollten durch die in 3.1. abgefragten Maßnahmen abgehalten werden (Bitte in konkrete und abstrakte Gefahren aufschlüsseln und den jeweiligen konkreten Anhaltspunkt für jede dieser Gefahren angeben)?

3.3. Aufgrund welcher Tatsache war für die in 3.1. abgefragten Kundgebungen bei der in 3.2. abgefragten Gefahrenlage oder für das Bedürfnis die Kundgebungsteilnehmer zu zählen, kein milderes Mittel, als jede der in 3.1. abgefragten Maßnahmen gegeben?

 

  1. Beendigung jeder der Veranstaltungen

4.1. Aufgrund welcher Tatsache wurde jede der in 1 abgefragten Kundgebungen entweder gar nicht erst begonnen, oder nach dem Beginn beendet (Bitte Zeitpunkte des Beginns und der Beendigung aufschlüsseln und bitte die Methode offenleben mit der die abgefragte „Tatsache“ festgestellt / quantifiziert z.B. Zählung, Augenschein o.ä.)?

4.2. Aus welchem Grund hat die Polizei – angesichts der Tatsache, daß der Veranstaltungsleiter bemüht war die Auflagen umzusetzen und der Tatsache, daß die Abstände ausweislich des Mitschnitts 1 eingehalten wurden – nicht als milderes Mittel die Versammlungsfläche erweitert, statt die Versammlung aufzulösen (Bitte hierzu auch die desbezüglichen Vorgaben aus Politik, übergeordneter Polizeiführung, Ministerien, Staatsregierung offenlegen)?

4.3. Auf welche Vorschrift und zugehörige Rechtsprechung stützt sich die Polizei bei der in 4.1. abgefragten Beendigung, z.B. im Fall, daß mehr Personen kommen, als vom Ordnungsamt vorgegeben wurden (Bitte einschlägige Paragraphen und Aktenzeichen der Rechtsprechung angeben)?

 

  1. Einsatzbesprechung

5.1. Welche Vorgaben von übergeordneter Stelle hat der Beamte, der die Einsatzbesprechung für jede der in 1 angefragten Kundgebungen durchgeführt hat, erhalten (Bitte Art und Umfang und Urheber einer jeden dieser Vorgaben angeben)?

5.2. Wurden auf der in 5.1. abgefragten Einsatzbesprechung die Organisatoren bzw. Teilnehmer der in 1 abgefragten Querdenken-Kundgebung unmittelbar oder ach mittelbar diskreditiert, herablassend dargestellt oder auf irgend eine andere Weise als „Spinner“, „Aluhüte“, „Corona-Leugner“ etc. verunglimpft oder dargestellt, mit der zumindest denkbaren Möglichkeit mittelbar oder unmittelbar bei den ausführenden Beamten eine geringe Einsatzschwelle zu bewirken?

5.3. Wurden auf der in 5.1. abgefragten Einsatzbesprechung die Organisatoren bzw. Teilnehmer der Gegenkundgebung zu der in 1 abgefragten Querdenken-Kundgebung auf eine Weise dargestellt, mit dem Ziel mittelbar oder unmittelbar bei den ausführenden Beamten eine höhere Einsatzschwelle zu bewirken?

 

  1. Polizeiliche Handlungen in München

6.1 Wie viele Teilnehmer einer jeden der in 1.1. abgefragten Kundgebung bzw. der Gegenkundgebung erhielten einen Platzverwies und/oder sind erkennungsdienstlich behandelt worden und/oder verhaftet und/oder in Gewahrsam genommen und/oder erhielten eine Anzeige (bitte für beide Seiten unter Angabe der betreffenden Ordnungs- bzw. Strafvorschrift aufschlüsseln)?

6.2 Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die zuständige Polizeiführung mit ihrer ausweislich Mitschnitt 2 aus zweite Hand kommunizierten Aussage, daß sie keine weiteren Spontanversammlungen mehr zulasse (Bitte Rechtsgrundlage und einschlägige Rechtsprechung unter Angabe des Aktenzeichens zitieren)?

6.3. Welchen Dienstgrad hatte der vor Ort anwesende für den Einsatz verantwortliche Polizeiführer?

 

  1. Verdacht auf Nötigung durch die Polizeiführung am Marienplatz in München

7.1. Welche belegbaren Tatsachen lagen der Polizeiführung zum Zeitpunkt der geplanten Eröffnung der Kundgebung am Marienplatz vor, die der Feststellung widersprechen, daß der mit Flatterband abgegrenzte Kundgebungsbereich ausweislich Mitschnitt 2 Min. 5ff; 9.45f praktisch leer war und außerhalb dieses Flatterbands an irgend einer andere Stelle des Marienplatzes irgend welche unbekannten Personen irgend welche Handlungen durchführen, aufgrund derer die Polizeiführung befugt ist, diese von der Kundgebung losgelösten fremden Handlungen der Kundgebung innerhalb des Flatterbands zugerechnet würden, wenn die Versammlung eröffnet würde (Bitte einschlägige Rechtsgrundlage für eine derartige Zurechnung zweier Kundgebungen offenlegen und zugehörige einschlägige Rechtsprechung mitsamt des Aktenzeichens)?

7.2. Auf der Basis welcher Tatsachen und Rechtsgrundlagen hat die Polizeiführung am Marienplatz ausweislich des Mitschnitts 2 ab Min. 5; 24f die Anmelderin der Kundgebung durch Inaussichtstellung des empfindlichen Übels einer Anzeige zu der von ihr nicht gewollten Unterlassung der Eröffnung ihrer Kundgebung bewegt?

7.3. Welche Maßnahmen hat die zuständige Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits eingeleitet oder plant einzuleiten, um den aus 7.1. ableitbaren Anfangsverdacht einer Störung einer Versammlung durch die zuständige Polizeiführung bzw. den aus 7.2. ableitbaren Anfangsverdacht einer Störung einer Nötigung durch die zuständige Polizeiführung nachzugeben (Bitte hierbei den aktuellen Stand aller Verfahren um diese Komplexe herum offenlegen)?

 

  1. Vorgaben aus Drucksache 18/7958

8.1. Wie kam das zuständige Polizeipräsidium bei der abgefragten „Querdenken“-Kundgebung der vom Polizeipräsidium selbst vorgelegten, und vom Ministerrat befürworteten Vorgabe nach, bei derartigen „Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit, … einen besonderen Schwerpunkt legen“ (Bitte alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Handlungen lückenlos aufschlüsseln)?

8.2. Wie kam das zuständige Polizeipräsidium bei der abgefragten „Querdenken“-Kundgebung der vom Polizeipräsidium selbst vorgelegten, und vom Ministerrat befürworteten Vorgabe nach, bei derartigen „ Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte … des polizeilichen Kräftemanagements … einen besonderen Schwerpunkt legen “ (Bitte alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Handlungen lückenlos aufschlüsseln)?

8.3. Wie kam das zuständige Polizeipräsidium bei der abgefragten „Querdenken“-Kundgebung der vom Polizeipräsidium selbst vorgelegten, und vom Ministerrat befürworteten Vorgabe nach, bei derartigen „ Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte … eines örtlich und situativ angepassten, stufenweisen Vorgehens bei der Auswahl geeigneter polizeilicher Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt legen “ (Bitte alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Handlungen lückenlos aufschlüsseln)?