Das Skandalgesetz: Merkel läßt den Bundestag und Bundesrat ihr „Ermächtigungsgesetz“ beschließen

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BERLIN – Das seit Anfang April geplante Skandalgesetz ist beschlossen. Angela Merkel und ihr Netzwerk etabliert innerhalb des parlamentarischen Systems ein im Grundgesetz gar nicht vorgesehenes Rätesystem und etabliert auf diesem Weg eine Art Gesundheitsdiktatur. Damit erfüllt Angela Merkel eine weitere Vorhersage des ehemaligen Nuntius des Vatikan in den USA, Erzbischof Vigano.

 

Merkels Einsperr-Gesetz

Angela Merkel hat mit ihrem Einsperrgesetz einen Automatismus festgeschrieben, dessen Eintreten vom Robert-Koch-Institut berechnet wird. Diese Berechnung, deren Grundlagen nicht bis ins letzte Detail offengelegt sind, entscheiden darüber ob 83 Millionen Deutsche ihr Haus verlassen dürfen oder nicht.

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5 Jahre Haft für den Verzehr einer Semmel außer Haus nach 22Uhr

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Genauer gesagt werden die Bürger – angeblich zur Vermeidung von Ansteckungen – per Gesetz dort eingesperrt, wo nach allen Erkenntnissen die Gefahr der Ansteckung am größten ist (Grafik des RKI, rechts, hellblau): in den eigenen vier Wänden.

Um diesen Irrsinn auch sicher umzusetzen wird sogar die Zuwiderhandlung zahlreicher Lächerlichkeiten mit bis zu 5 Jahren Haft bewehrt. § 74 des Gesetzes lautet nun: 

Mit bis zu 5 Jahren kann also bestraft werden, wer:

11b. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erster Halbsatz an einer Zusammenkunft teilnimmt,11c.

entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erster Halbsatz sich außerhalb einer Wohnung, einer Unterkunft oder des jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztums aufhält,

11d. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 eine dort genannte Einrichtung öffnet,
11e. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz ein Ladengeschäft oder einen Markt öffnet,
11f. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit Nummer 5 zweiter Halbsatz, eine dort genannte Einrichtung öffnet oder eine Veranstaltung durchführt,
11g. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erster Halbsatz Sport ausübt,
11h. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit Nummer 7 zweiter Halbsatz, eine Gaststätte öffnet,
11i. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 fünfter Halbsatz eine Speise oder ein Getränk verzehrt,
11j. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sechster Halbsatz eine Speise oder ein Getränk abverkauft,
11k. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 erster Halbsatz eine Dienstleistung ausübt oder in Anspruch nimmt,
11l. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 erster oder dritter Halbsatz eine dort genannte Atemschutzmaske oder Gesichtsmaske nicht trägt,
11m. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt,
12. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, Zutritt nicht gestattet,
13. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit Satz 4 oder einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 1, § 50 Satz 1 oder 2 oder § 50a Absatz 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
14. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Abs. 3, eine dort genannte Tätigkeit ausübt, einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt,
15. ohne Zustimmung nach § 34 Abs. 2 einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt,
16. entgegen § 34 Abs. 4 für die Einhaltung der dort genannten Verpflichtungen nicht sorgt,
16a. entgegen § 34 Absatz 5 Satz 1 oder § 43 Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
17. entgegen § 34 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder § 36 Absatz 3a das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt,
17a. entgegen § 34 Absatz 10a Satz 1 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbringt,
18. entgegen § 35 Satz 1 oder § 43 Abs. 4 Satz 1 eine Belehrung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt,
19. entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 3, Absatz 6 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 7 Satz 2 erster Halbsatz oder Absatz 10 Satz 2 eine ärztliche Untersuchung nicht duldet,
20. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, eine Person beschäftigt,

Würde man diese Logik auf andere Beiche übertragen, hieße dies, daß man sein Auto nicht mehr benutzen darf, weil man z.B. das Tempolimit überschreiten könnte.

Alleine schon diese Absurdität belegt aus unserer Sicht, daß es bei diesem Gesetz nicht primär um die Gesundheit der Bürger geht. Worum es dem Merkelnetzwerk tatsächlich geht, wird die Zukunft zeigen, es gibt jedoch jetzt bereits einige Indizien!

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Angela Merkel etabliert ein kommunistisches Rätesystem inerhalb des paralentarischen Systems

Das Grundgesetz kennt eigentlich nur den Bundestag als Willensbildungsorgan. Durch Angela Merkels „Schutzgesetze“, das sie nun in der vierten Auflage vorgelegt hat, ermächtigte sich die Bundesregierung nun im demokratisch nicht legitimierten EU-Rat gefällte Beschlüsse über Verordnungen bis auf die Ebene des Landrats / Oberbürgermeisters als unterstem staatlichen Vollzugsorgan als verbindlich anzuwendendes „Recht“ durchzureichen. Deswegen hat Alice Weidel in ihrer Rede vor dem Bundestag auch darauf verwiesen gehabt, daß Angela Merkel dazu selbst die Worte gewählt hatte, sich mehr Macht zu geben, sich also  mit Hilfe eines Gesetzes selbst zu mehr Handlungen ermächtigen und daß der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ sachlich zutreffend ist.

Damit wurde durch das vierte „Bevölkerungsschutzgesetz“ innerhalb des im Grundgesetz eigentlich nur vorgesehenen parlamentarischen Systems, ein dem Grundgesetz völlig unbekanntes Rätesystem etabliert.

Mit Hilfe dieses Gesetzes / Rätesystems ist es Angela Merkel und ihren Anhängern nun möglich, ausgehend vom demokratisch nicht legitimierten EU-Rat und die Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene und Bundesebene und Landesebene umgehend  mit Hilfe von Verordnungen bis zur Ebene des Landrats/Oberbürgermeisters als untersten staatlichen Vollzugsorganen durchzuregieren. Angela Merkel gibt dies auch ganz offen zu. Sie will eine zentralisierte Steuerung der Gesundheitspolitik in der EU:

„Ich glaube, dass Europa mehr Kompetenz auf dem Gebiet der Gesundheit braucht“,

sagte Merkel nach der Abstimmung im Bundestag. Sie habe sogar erwogen, die EU-Verträge zu ändern, um dies zu erreichen.

Wohin dies führt, dafür liefert der digitale Impfpass ein aktuelles Beispiel. Auf EU-Ebene Anfang März 2021 beschlossen, wird er am Bundestag vorbei einfach eingeführt und die Länder haben dies umzusetzen und die Landräte dann auszuführen.

Zusammenfassend läßt sich außerdem sagen, daß dieses vierte „Bevölkerungsschutzgesetz“ die materielle Wirkung entfaltet mindestens 99% der Bevölkerung vor Schnupfen, Halsweh, Husten, zeitweiligem Geschmacksverlust (vgl. RKI-Tagesbericht vom 20.4.2021 Blatt 10, Tabelle 5) zu bewahren, wobei  ca. 50% der Bevölkerung kein einziges dieser Symptome verspüren.

Alleine diese Zahlen drängen den Verdacht auf, daß mit wohl ebensogleichen 99% Sicherheit dieses Gesetz einem ganz anderen Zweck dienen dürfte, als die Behauptung die Bevölkerung vor einem Schnupfen etc. zu bewahren. Welcher tatsächliche Grund dies sein könnte, verschweigen die Macher dieses Gesetzes der Bevölkerung jedoch bisher.

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Der womöglich wirkliche Zweck dieses Gestzes: Weltweite Kontaktverfolgung und ein indirekter Test- und Impfzwang: 

Die Faktenlage wird dies in einigen Monaten jedoch ebenso offenlegen, wie die Faktenlage jede andere der bisherigen falschen Begründungen der Regierung in Bund und Ländern spätestens dann offengelegt hatte, als die Lügen von der Realität eingeholt worden waren.

Wir spekulieren daher, daß – Stand heute – dieses von Bund und Ländern eingebrachte Irrsinnsgesetz das wirkliche Ziel haben könnte, einen indirekten Impfzwang und Testzwang auf die Bürger auszuüben:

Immerhin dürfte eine Zwangsimpfung aller Bürger schwer durchsetzbar sein. Aber: Zweifellos werden mehr Bürger bereit sein, sich schikanösen Tests und grundlosen Impfungen auszusetzen, wenn damit verbunden ist, daß sie dadurch von diesen Schikanen wieder befreit werden. Ein mögliches Motiv für dieses Irrsinnsgesetz könnte also darin zu finden sein, möglichst viele Bürger durch maximale Schikane dazu zu treiben, sich „freiwillig“ impfen zu lassen. Auch die Tatsache, daß die Regierung dies alles vor den Sommerferien fertig haben möchte deutet in diese Richtung, denn nur dann kann sich das Erpressungspotential „Impfen oder Urlaub“ voll entfalten. Wie groß die Not der Regierung auf diesem Weg bereits jetzt ist, dieses Ziel zu erreichen, dürfe der Umstand belegen, daß sie sogar Impfstoff bei Putin kauft.

Ein weiterer Zweck dieses Gesetzes könnte die systematische Erfassung der Daten des grenzüberschreitenden Verkehrs und damit der Daten aller Bürger sein. Hierauf deutet die Änderung in Nr. 19 hin:

19. entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 3, Absatz 6 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 7 Satz 2 erster Halbsatz oder Absatz 10 Satz 2 eine ärztliche Untersuchung nicht duldet,

Ausweislich der zitierten Stellen des „36 handelt es sich hierbei um Grenzübertrtitte.

Damit wäre dieses Gesetz dann ein (weiterer) Baustein der uns bisher bekanntesten plausibelsten „Verschwörungstheorie“. Diese stammt vom ehemaligen Botschafter des Vatikan in den USA, Erzbischof Vigano und wurde nachweislich am 30.9.2020 um 9Uhr und 12 Minuten, also vor sechs Monaten als offener Brief online gestellt und enthielt damals bereits Aussagen, die sechs Monate später Realität geworden sind, obwohl sie vor 6 Monaten noch niemand kennen konnte, wie z.B. das Auftreten von „Covid-21“, alias Mutation B.1.1.7:

„Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt und sich hinter verlockenden Versprechungen verbirgt, ein universelles Einkommen zu gewährleisten und individuelle Schulden zu erlassen. Der Preis für diese Konzessionen aus dem Internationalen Währungsfonds wird der Verzicht auf Privateigentum und die Einhaltung eines Impfprogramms gegen Covid-19 und Covid-21 sein, das von Bill Gates in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Pharmakonzernen gefördert wird. Abgesehen von den enormen wirtschaftlichen Interessen, die die Befürworter des Great Reset motivieren, wird die Einführung der Impfung mit der Anforderung eines Gesundheitspasses und eines digitalen Personalausweises einhergehen, mit der konsequenten Kontaktverfolgung der Bevölkerung der ganzen Welt. Diejenigen, die diese Maßnahmen nicht akzeptieren, werden in Internierungslagern eingesperrt oder unter Hausarrest gestellt, und ihr gesamtes Vermögen wird beschlagnahmt.“

Wie viele weitere Elemente dieser Vorhersage noch eintreffen werden, wird sich zeigen. Das letzte Mal, als die Grünen an der Macht waren, endete dies mit Hartz IV, Rentenkürzungen, völkerrechtswidrigen Angriffskriegen und Bomben auf Belgrad.

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Franz Bergmüller (MdL) zu diesen Vorschriften

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD Landtagsfraktion in Bayern kritisiert diese Vorschriften hart und konsequent:
Der Irrsinn des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes wird noch gepaart mit der seit etwa 10 Tagen geänderten Kontaktpersonenregelung.
Es gibt nur noch die Kontaktperson 1, die sich in einem Raum mit oder ohne Belüftung, egal welcher Größe, mit oder ohne Abstand, mit oder ohne FFP2 Maske 10 Minuten mit einer infizierten Person oder sogar mit einer Kontaktperson einer gerade infizierten Person befindet. 14 Tage vorsorglicher Quarantäne ist die Folge!
Die Inzidenzwerte steigen je mehr Tests erfolgen. Bei einem Wert über 100 Inzidenz gilt der Lockdown. Somit gibt es keine Perspektive für das Gastgewerbe, für die Eventbranche, für die Festebranche und die vielen kleinen Künstler und Dienstleister mehr, die schon teilweise seit über einem Jahr zwangsgeschlossen sind und die Entschädigungen entweder verspätet
oder nicht ausreichend bezahlt werden! Den Regierungspolitikern der Altparteien kann man zurufen „Ist der Ruf schon ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert“!

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Die Argumente der Altparteienvertreter

Wenn man sich die von den Altparteienvertretern im Bundestag und Bundesrat vorgetragenen Argumente genau betrachtet, so erkennt man, daß keines von ihnen Bestand hat. Die Bild-Zeitung faßt daher völlig zutreffend zusammen:

Ohne den Schutz gegen Corona wirksam zu stärken, wurde den Bürgern ein Stück Freiheit genommen. Und weder die Abgeordneten des Bundestages, noch die Regierungschefs der Länder haben sie verteidigt.

Ein Ministerpräsident nach dem anderen trug schwerste Bedenken gegen den Bundes-Lockdown und die Ausgangssperren vor – doch am Ende winkten sie alles durch.

Aus Angst vor politischen Unannehmlichkeiten stimmten sie einem Gesetz zu, das den Kindern noch mehr Leid zumutet, noch mehr Jobs vernichtet und das Land unfreier macht.

Kurzum: Die Ministerpräsidenten sind als demokratisches Abwehrorgan gegen eine übergriffige Bundesregierung ausgefallen.

Jedoch der FDP herfür zu danken ist völlig deplaziert, denn die FDP regiert n NRW mit und trägt dieses Skandalgesetz daher auch mit.

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Argument 1: „Die Intensivkapazitäten laufen voll“

Tatsache ist, daß es seit kurzer Zeit ein Gesetz gibt, dem gemäß Krankenhäuser Extrazahlungen erhalten, wenn sie eine Auslastung ihre Intensivkapazitäten von mindestens 75% melden. In Folge legen diejenigen Häuser, die diese Zahlungen haben wollen offenbar einfach Intensivbetten still, wodurch die Belegung der Restbetten steigt.

So kommt es, daß mitten in der Pandemie ca. 9000 Intensivbetten aus der Statistik verschwinden:

Der Präsident des DIVI, des zentralen Intensivregisters, hatte vehement einen verschärften Lockdown gefordert, da eine Überlastung des gesamten Gesundheitssystems drohe. Die zahlreichen Gegenstimmen von Klinikchefs wurden ignoriert, die sogenannte Notbremse gestern bekanntlich beschlossen – inklusive Ausgangssperren, die nach Ansicht vieler Experten verfassungswidrig sind. Noch während (!) die Abstimmung über die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes lief, erschien eine Studie der Universität Gießen, die den fehlenden Nutzen der Ausgangssperre in Hessen belegte.
Doch es kommt noch absurder: Der wissenschaftliche Leiter des DIVI, der wie sein Chef vehement für die Notbremse argumentiert hatte, twitterte kurz nach der Abstimmung, dass die Lage sich entspannt habe, das Wachstum der Intensivbelegung habe sich gebremst. Er bedankte sich artig bei allen für die „disziplinierte Verhalten“. Interessant: Er belegte das mit dem exakt gleichen Diagramm, mit dem er Ende März noch vehement für die Notbremse geworben hatte. Die Kurve wurde lediglich gestaucht, wodurch sie drastischer wirkte. Das ist, das muss man so konstatieren, Betrug – und nichts anderes.
Es wurde also ein Lockdown beschlossen, obwohl keine wissenschaftliche Notwendigkeit dafür besteht, obwohl Ausgangssperren nachweislich keinen Nutzen haben und selbst die Panikfraktion keine bedrohliche Lage auf den Intensivstationen mehr sieht. Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten von CDU, CSU und SPD ist nur noch als eines zu bezeichnen: Kriminell.

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Argument 2: „Covid ist lebensgefährlich; B.1.1.7 ist „aggressiver““

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Tatsache ist, daß jedes Virus lebensgefährlich sein kann, denn es belastet den Körper. Folglich ist ein Virus für geschwächte Organsimen und/oder Organsimen mit reduzierter Abwehrfähigkeit gefährlicher, als für gesunde Organsimen mit intakter Abwehrkraft.

Die dem RKI gemeldeten Fälle, bei denen ein Verstorbener zuvor positiv auf Covid getestet worden war, was auch z.B. tödliche Motorradunfälle mit einbezieht, sind der folgenden Grafik des RKI vom Dienstag, den 20.4. zu entnehmen.

Entgegen dieser Faktenlage wurde am Tag darauf, dem Mittwoch, den 21.4.2020 im Bundestag das Argument bemüht, die Mutation B.1.1.7 sei aggressiver und daß mehr Tote zu erwarten seien.

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Argument 3: „Die Mutation B.1.1.7 breitet sich schneller aus“

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Tatsache ist, daß die britische Regierung in ihren so genannten „Technical Briefings“ Informationen über B.1.1.7 herausgibt. Das ist schon deswegen der Fall, weil Großbritannien mit am intensivsten Viren analysiert und deswegen frühzeitig über neue Varianten informiert ist und daher schichtweg einen Zeitvorteil hat.

Den Informationen der Britischen Regierung zufolge breitet sich B.1.1.7 tatsächlich schneller aus und verdrängt derzeit praktisch alle anderen Mutationen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Erste Analysen gingen von einer ca. 60% beschleunigten Ausbreitung aus. Spätere Analysen haben diese Zahl erheblich reduziert.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Außerdem ist eine schnellere Ausbreitung nur dann möglich, wenn noch Ausbreitungspotential besteht. Bei einer Sättigung von bereits z.B. 70% dürfte die Ausbreitungsgeschwindigkeit erheblich geringer sein, als bei einer Ausbreitung von 5%.

Tatsache ist, daß am 21.4. der 7-Tages-R-Wert bei 0,95, Tendenz fallend, denn der 4-Tages-R-Wert lag bei 0,89. DAs bedeutet, daß 1000 Infizierte 950 Personen bzw. 890 Personen neu anstecken. Möglicherweise lässt aus dieser Zahl ableiten, daß B.1.1.7 bereits flächendeckend dominant ist.

Eine „schnelle Ausbreitung“ sieht nach unserer Überzeugung anders aus.

Möglicherweise  ist auch das ein Grund, warum die Inzidentien seit mehreren Tagen nicht mehr steigen, ja sogar sinken,

Eigentlich wollten die Regierungen in Bund und Ländern seit etwa Ostern auf Massentests setzen und setzten nach den Osterferien eine Testpflicht in Schulen und, der gemäß man nur dann am Unterricht teilnehmen dürfen wenn man sich zuvor getestet habe.

Mit den Tests steigen natürlich auch die Fallzahlen, denn hierdurch werden die ganzen asymptomatischen Fälle zusätzlich in die Statistik gespült.

 

Argument 4: „Nun sind die Jüngeren betroffen“

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Tatsache ist, daß lehrbuchmäßig davon abgeraten wird, „in eine Epidemie hineinzuimpfen“. Als Grund wird in der Regel angegeben, daß das Ziel der Impfung ist, bildlich gesprochen, einem Virus quasi eine Art Wand vorzusetzen, an dem es abprallt.

Wen man in eine Epidemie hineinimpft, zwingt man durch diesen menschlichen Eingriff in den Ablauf, dass sich bereits in den Organismen befindliche Virus auf die Organismen auszuweichen, die noch nicht geimpft sind.

Genau dieses Verhalten kann man auch an der „Heatmap“ des RKI ablesen.

Ausweislich der „Heatmap“ fand Covid Ende Februar 2020 bei den Älteren (obere Zeilen) nicht mehr genug Wirte und wurde durch die zunehmende Immunisierung aufgrund von Impfungen von den älteren Bürgern in die jüngeren Teile der Bevölkerung quasi hineingedrückt und scheint ab der KW 10 bei den 20-25-Jährigen auf und beschert dieser hochagilen Bevölkerungsgruppe zunehmende Inzidenzzahlen.

Das Argument, daß zunehmend Jüngere betroffen sind, trifft daher zu. Hierbei muß jedoch auch gesagt werden, daß Jüngere, auch wenn sie nun öfter betroffen sind, nicht unbedingt öfter ins Krankenhaus müssen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Ein Blick auf die Belegzahlen von Krankenhäusern, mit positiven Covid-Test zeigt, daß Jüngere so gut wie nie ins Krankenhaus müssen.

Hierbei ist auch zu beachten, daß jedes Krankenhaus bei einer Einlieferung einen Covid-Test macht, und zwar unabhängig von der Diagnose. dies ist schon deswegen notwendig, um die Verbreitung von Covid im Krankenhaus zu verhindern.

Wenn also ein z.B. Motorradunfall, oder ein Krebspatient ins Krankenhaus eingeliefert wird und dieser positiv auf Covid getestet wird, dann ist dies ein „Covid-Fall“ und wenn dieser dann verstirbt, dann ist dies ein „Cóvid-Toter“. Die Anzahl echter Covid-Toter kann man daher nur mit Hilfe einer  Analyse der Totenscheine ermitteln. Dies umzusetzen weigert sich die Staatsregierung jedoch, obwohl der Abgeordnete Bergmüller eine derartige Initiative gestartet hatte,

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Argument 5: „Schulen müssen geschützt werden“

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Tatsache ist, daß es in Deutschland ca. 11 Millionen Schüler gibt. Tatsache ist weiterhin, daß davon – wie man der folgenden Grafik entnehmen kann –  um Weinachten herum ca. 800 und vor Ostern ca. 500 pro Woche einen positiven PCR-Test hatten (links). In Kindertagen und Horten verhält es sich ähnlich. Studien haben ergeben, daß Lehrer und Betreuungspersonal und nicht etwa die Schüler bei derartigen Ausbrüchen übermäßig häufig die Treber sind:

„Lehrer und Lehrerinnen verursachen einer neuen Studie zufolge mehr Corona-Infektionen in Schulen als Schülerinnen und Schüler. Die Untersuchung der Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC) in den USA erstreckte sich laut dem am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Bericht im Dezember und Januar auf neun Grundschulen in Marietta bei Atlanta im US-Staat Georgia. Untersucht wurde demnach unter anderem ein Ausbruch mit 16 infizierten Lehrern, Schülern sowie Angehörigen von Schülern.

 

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Bei insgesamt neun untersuchten Ausbrüchen traf der erste dokumentierte Fall nur einmal einen Schüler, in vier Fällen waren Lehrer zuerst infiziert gewesen – in den vier übrigen Fällen ließ sich die erste Infektion nicht ermitteln. Bei den neun Ausbrüchen wurden in mutmaßlich acht Fällen Übertragungen des Coronavirus von Lehrern auf Schüler festgestellt; in zwei Fällen hätten Lehrer zuerst einander angesteckt – bevor das Virus auf weitere Schüler übergesprungen sei.“

Ungeachtet dieser Tatsachen haben die Altparteien 11 Millionen Schülern einen Testzwang auferlegt.

Im diametralen Gegensatz zu diesen Tatsachen versuchen einige „Qualitätsmedien“ einen gegenteiligen Eindruck zu erzeugen:

Vor gut zwei Wochen sind die Grundschulen sowie die Abschlussklassen in den meisten Bundesländern wieder in den Präsenzunterricht zurückgekehrt. Offenbar hat das Folgen. Obwohl der Zeitraum seit den Öffnungen zu kurz ist, um sich in offiziellen Infektionszahlen widerzuspiegeln, deuten eine Vielzahl von aktuellen Pressemeldungen über Infektionen in Kitas und Grundschulen auf ein zunehmendes Corona-Geschehen hin. Eine Auswahl aus den letzten Tagen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

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Argument 6: „Corona ist tödlich“

Tatsache ist, daß die Falldefinition von Covid. völlig unberücksichtigt läßt, ob eine Person Symptome hat oder nicht. Es genügt ein simpler Test, um eine Person in die Statistik der Positiven aufzunehmen.

Tatsache ist auch, daß ca. 50% der Personen mit positivem Test keinerlei Symptome haben.  Unter den anderen 50% verteilen sich die Symptome gemäß RKI wie folgt:

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

99% der Symptome verteilen sich auf Husten, Schnupfen, Halsweh, zeitweiligem Geschmacksverlust. Zum Glück nur 1% entwickelt eine Pneumonie.

Die von den Altparteienvertretern und „Qualitätsmedien“ hervorgehobenen Fälle stammen praktisch ausnahmslos aus diesem einen Prozent.

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Ein irrwitziges Gesetz

Das Gesetz in seiner beschlossenen Fassung findet sich hier:

Um 99% der Infizierten und auch um den Rest der Bevölkerung davor zu schützen, einen Schnupfen, Husten, Geschmacksverlust o.ä. zu bekommen, ermächtigen die Länder den Bund dazu quasi alleine darüber zu entscheiden, die gesamte Bevölkerung Abends in ihren Wohnungen einzusperren.

Das Paradoxe: Das Gesetz ist so schlecht gemacht, daß wohl sogar eine Durchfahrt mit dem Auto oder dem ÖPNV durch ein Gebiet mit einer Inzidenzzal über 100 verboten ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt dazu:

Als Wohnung im verfassungsrechtlichen Sinne sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschirmung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind. Nicht erfasst sind unter anderem Autos.1 Auch Luftverkehrsmittel, die lediglich der Fortbewegung dienen, dürften nicht dazu zählen.2 Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs sollen auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst sein.3 Demnach ist also in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt. Eine Durchreise wäre nur dann gestattet, wenn dies in § 28b Abs. 1  IfSG n.F. als Ausnahmetatbestand definiert wäre; dies ist jedoch nicht der Fall. Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet ist, wenn sie einem der in § 28b Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a-f IfSG n.F. genannten Ausnahmetatbestände dient.

Vor dem Hintergrund dieser Argumentation könnte es sogar sein, daß Flugzeuge nicht mehr durch den entsprechenden Luftraum fliegen dürften. Wir werden die Staatsregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage damit konfronteiren, wie sie dieses Gestez umsetzt.

Der selbe Wissenschaftliche Dienst hat außerdem größte Zweifel  an der Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperre:

…Schließlich ist fraglich, ob eine Ausgangsbeschränkung angemessen wäre. Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und der ihn rechtfertigenden Gründe müsste die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein.33 Es wären wohl folgende Grundrechte betroffen: Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die körperliche Fortbewegungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und der Schutz der Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG.34 Das OVG Lüneburg, das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt, das VG Bremen sowie einige Stimmen aus der Literatur35 gehen von einer Unangemessenheit der Maßnahme aus. Nach dem OVG Lüneburg sei eine signifikante Verbesserung der Zielerreichung durch die Ausgangsbeschränkung angesichts der aufgezeigten Eignungs- und Erforderlichkeitsdefizite kaum zu erwarten.36 Die Maßnahme sei jedenfalls solange unangemessen, wie von den zur Durchsetzung berufenen Behörden nicht alles Mögliche und Zumutbare unternommen wurde, um die Befolgung anderer Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Weiter sei die freiheitsbeschränkende Wirkung ganz erheblich, denn den betroffenen Personen wird für einen mehrstündigen Zeitraum an jedem Tag das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund untersagt. Das VG Bremen hat entschieden, dass die Ausgangssperre nur insoweit unverhältnismäßig sei, als sie einen Zeitraum von 20 Tagen umfasse. Bei Erlass der Ausgangssperre durfte der Verordnungsgeber lediglich eine Geltungsdauer von ca. zwei Wochen für erforderlich halten, damit diese ihre Wirkung entfalte, aber auch um zu überprüfen, ob sie Wirkungen entfaltet hat und ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung weiterhin gegeben seien.38 Weitere Gerichte halten in Anbetracht des Infektionsgeschehens und der Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen die Ausgangsbeschränkungen für angemessen.39 Nach dem VGH München überwiegen in Gebieten mit einer Sieben Tage-Inzidenz von über 200 die öffentlichen Interessen an einer Eindämmung des dortigen drastischen Infektionsgeschehens, um Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung abzuwenden. Weiter habe der Verordnungsgeber auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt.40 Dies sei schon aus den beschlossenen Ausnahmetatbeständen ersichtlich. Daher seien Ausgangsbeschränkungen angemessen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Wertung auch für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gelten würde, was der § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG-E vorsieht….

Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus. Auf der einen Seite bestehen Bedenken, dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist. Auf der anderen Seite ist die Ausgangssperre ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der im IfSG-E genannte Schwellenwert dürfte insoweit zu niedrig angesetzt sein. 

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Die AfD als einzige Partei konsequent gegen dieses Gesetz

Dieses Gesetz wurde durch CD/SU und SPD eingebracht. Die Parteien DIE LINKE und die Grünen haben im Bundesrat nicht widersprochen, obwohl sie es hätten tun können. Auch die FDP, die in NRW an der Regierung beteiligt ist, und die Freien Wähler, die in Bayern mitregieren, haben nicht opponiert.

Die einzige Partei, die konsequent gegen dieses Irrsninnsgesetz ohne jegliche Faktische Grundlage ist, ist die AfD.

Eine sehr gute Zusammenfassung der Gründe liefert hierzu der bayerische EU-Abgeordnete Zimniok auf einem Betrag auf Facebook.

Hansjörg Müller (MdB; AfD) spricht zur Menge (Min. 52:00).

 

Altparteien winken das Gesetz im Bundestag durch

In Folge geben wir den gesamten Test von der Bundestagswebseite wieder:

TOP 1 Bevölkerungsschutzgesetz

Begleitet von Demonstrationen in Berlin und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich.

Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU und SPD ihrem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt, während AfD, FDP und Linksfraktion ihn ablehnten. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/28692) und einen Bericht (19/28732) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/28733) vorgelegt.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (19/28444) werden dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen. Danach werden private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Außerdem gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen. Der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich eine Beschränkung ab 21 Uhr vorgesehen, der Bundestag verschob den Beginn auf 22 Uhr. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums bleiben allerdings gestattet, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Der Bundestag beschloss eine weitere Ausnahme für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.

Darüber hinaus wird der Umgang mit Personen geregelt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021.

Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften

Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind dagegen weiterhin möglich. Schließen sollen auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch das Bereitstellen von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken kann untersagt werden. Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.

Regelungen für den Schulbetrieb

Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Schulbetrieb. So müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

So viel Homeoffice wie möglich

Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist. Gründe, dass es nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Arbeitgeber müssen gegenüber der zuständigen Behörde darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist, wenn die Behörde dies verlangt.

Auch wird klargestellt, dass Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, der Wahrnehmung politischer Mandate, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder behördlicher Termine nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte zählen. Zudem werden bei Trauerfeiern statt 15 nun 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.

CDU/CSU: Kompromisse sind ein Zeichen von Stärke

In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD um Zustimmung zu der Novelle. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen notwendig. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus bereits gefordert hat. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen.“

Deswegen müsse nun gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei in den Beratungen noch geändert worden, „um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind“. Die erzielten Kompromisse seien auch kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Das Gesetz respektiere zudem den Föderalismus, denn der Bund steige erst bei Inzidenzen ab 100 mit bundeseinheitlichen Regelungen ein, vorher seien die Länder zuständig. Brinkhaus betonte mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen des Bundes: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt.“

AfD: Ein Angriff auf Freiheitsrechte

Die AfD-Fraktion hingegen wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitsrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Wenn zudem Gegenargumente als politische Profilierung abgetan würden, sei jede sachliche Auseinandersetzung zu Ende. „Sie stecken in ihren Schützengräben fest und werfen der Opposition Destruktion vor.“ Tatsächlich habe die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung versagt. Statt ausreichend Impfstoff zu beschaffen, würden Freiheitsrechte eingeschränkt.

Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer jederzeit manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. Gauland mutmaßte, dass die Einschränkungen auch als Experiment gedacht seien für ein mögliches künftiges Vorgehen, etwa in der Klimapolitik. „Im Grunde lassen sich für jeden Bereich der Politik Inzidenzen festlegen.“ Mit Blick auf die Demonstranten sagte er: „Die da draußen protestieren, sind nicht alle Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen.“ Grundrechte seien auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. „Das Gesetz ist ein Tabubruch, auch wenn Sie versucht haben, die Giftzähne ein wenig abzuschleifen.“

FDP: Inzidenz als alleiniger Maßstab völlig ungeeignet

Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt seien. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte zwar die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz ebenso wie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen, denn: „Eine parlamentarische Beteiligung ist immer auch eine Qualitätskontrolle.“ Der Gesetzentwurf beinhalte jedoch erhebliche handwerkliche Mängel. So seien Ausgangssperren keine geeigneten Maßnahmen. Es gebe keine Evidenz, dass Ausgangssperren die Verbreitung des Virus verhindern könnten. Ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff sei nicht gerechtfertigt.

„Wir benötigen wissenschaftliche Erkenntnisse und keine Behauptungen“, sagte die FDP-Politikerin und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Sie kritisierte überdies die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei völlig ungeeignet, das Infektionsgeschehen abzumildern. Besser geeignet wäre eine gewichtete Inzidenz. Sie mahnte zudem: „Die Notbremse darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Modellprojekte wie in Tübingen abgebrochen werden.“

Linke: Regierung taumelt von einem Murks zum nächsten

Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft bei den Auflagen zu sehr verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali kritisierte: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks zum nächsten.“ Die großen Probleme würden nicht gelöst. Zugleich werde versucht, Grundrechtseinschränkungen im Vorbeigehen zu beschließen. Ausgangssperren seien ein Eingriff in die Grundrechte, derweil steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. „Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht.“

Auch die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei verständlich, wenn Eltern angesichts der Vorgaben nur mit dem Kopf schüttelten. Die Linken-Politikerin forderte außerdem, soziale Härten in der Pandemie besser zu berücksichtigen. So sei letztlich das Risiko für Menschen mit niedrigem Einkommen höher. Unbürokratische Hilfen seien auch für kleine Unternehmen wichtig, ebenso ein Gesundheitswesen, bei dem nicht der Profit im Vordergrund stehe.

Grüne: Das Fahren auf Sicht ist verantwortungslos

Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. „Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher.“ Sie kritisierte, die Bundesregierung habe zu spät und zu zögerlich gehandelt. Es sei gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung wahrnehme. Das Fahren auf Sicht sei verantwortungslos, es lasse viele Menschen an der Handlungsfähigkeit des Staates zweifeln.

Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, insgesamt reiche das aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent. Die unterschiedlichen, maßgeblichen Inzidenzen seien weder verständlich noch wissenschaftlich hergeleitet. Die Auflagen seien auch nicht verhältnismäßig.

Spahn: Impfkampagne hat sich stark beschleunigt

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angesichts der Lage angemessen, verhältnismäßig und geeignet. „Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Der Kampf gegen das Virus präge den Alltag und verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten nun tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in den Krankenhäusern sei wieder dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden.

Laut Spahn werden derzeit viele Ausbrüche bei jungen Leuten registriert. Die Notbremse ziele unter anderem auf den betrieblicher Alltag, Schulen und Kitas. Der Minister verwies auf die Erfolge beim Impfen und Testen. So gebe es inzwischen mehr als 15.000 Teststellen im Land, die Impfkampagne habe sich stark beschleunigt. Impfen und testen allein reiche aber nicht, um die dritte Welle zu brechen. „Wir können das Virus nicht wegtesten.“ Daher sei das bewährte Mittel, Kontakte zu reduzieren.

Scholz: Wir brauchen jetzt Klarheit und Konsequenz

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte die Bevölkerung darauf ein, dass der Kampf gegen die Pandemie noch länger dauern könnte, mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es sei daher richtig, „mit enormen fiskalischen Mitteln“ Leben zu retten. Scholz betonte: „Was wir jetzt brauchen ist Klarheit und Konsequenz.“ Er zeigte sich überzeugt, dass mit den allgemein gültigen Regeln die Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen werde, auch wenn die Lage für viele Menschen schwierig sei.

Scholz mahnte, die enorme Kraftanstrengung der Pfleger und Ärzte in der Pandemie im Blick zu behalten. „Sie können fast nicht mehr, sie schuften jeden Tag.“ Zugleich müsse auch die Hoffnung in den Blick genommen werden, fügte der SPD-Politiker hinzu und nannte die neuen Testmöglichkeiten und die Fortschritte beim Impfen. Scholz versprach: „Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden.“

Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/2875219/2875319/2875519/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag (19/28756) stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 460 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 117 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich.

Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/2875419/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/2875819/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.

In dritter Lesung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab. Beim FDP-Entschließungsantrag enthielt sich die Linksfraktion, die FDP stimmte zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.