Das Netzwerk der Linksradikalen / Linksextremisten in der SPD: Der Medienreferent des SPD-Außenministers Heiko Maas

Quelle Screenshot: https://twitter.com/mesarosch/status/1184437816664743936

BERLIN – Gemäß Medienreferent des SPD-Außenministers Maas, Robin Mesarosch (JUSO, SPD), soll nicht mehr man selbst,  sondern „die Gesellschaft“ entscheiden, wer nach seiner Ausbildung welchen Beruf ausüben darf.  Daß das Grundgesetz jedem Bürger ein Grundrecht auf die freie Wahl der Berufsbildung und der Berufsausübung zumisst, ist Herrn Mesarosch selbst nach vier Semestern Jurastudium offenbar ein Dorn im Auge.

Diese Äußerung bietet Anlaß bei Herrn Mesarosch einmal genauer hinzusehen und zu prüfen, ob er dem Kreis an Personen zugerechnet werden kann, die sich selbst ermächtigen ihre persönlichen Moralvorstellungen über das Gesetz und die im Gesetz verankerten Freiheitsrechte zu stellen.

In seiner letzten Rede offenbarte der Präsident des Verfassungsschutz Maaßen der Öffentlichkeit mit dem Satz

„Aus meiner Sicht war dies für linksradikale Kräfte in der SPD, die von vorneherein dagegen waren, eine Koalition mit der CDU/CSU einzugehen, der willkommene Anlass, um einen Bruch dieser Regierungskoalition zu provozieren. „

die Existenz „linksradikaler Kräfte“ in der sonst so bieder wirkenden SPD. Da die „Qualitätspresse“ die Vertiefung dieser Vorlage und eine Recherche dieser „linksradikalen Kräfte“ in der SPD seither verweigert, versuchen wir mit den öffentlich verfügbaren Informationen hierzu Licht in dieses Dunkel zu bringen.

Seit November 2008 sieht sich Herr Mesarosch gemäß seines Eintrags in „XING“ als „Freischaffender Künstler“. Hier einige Kostproben seiner Fähigkeiten:

Bereits 2010 hat sich der „Langenenslinger Juso Robin Mesarosch“ bei den JUSOS engagiert. Robin Mesaroschs „Kariere“ begann dann als „Mediaberater“ bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg beim jüngsten Leiter der Kreisliste für den Wahlbezirk I „Biberach-Stadt“ Franz Lemli (SPD). Fast zeitgleich war er einige Monate als „Abgeordnetenmitarbeiter“ bei Martin Gerster (SPD) tätig. 2011 bis 2013 war er 1 Jahr und 8 Monate am Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Lehning, Fakultät Electronic Media, HdM Stuttgart beschäftigt, was wohl voraussetzt, daß er damals dort auch studierte. Im August und September 2012 war er „Wahlkampfleiter“ des Bürgermeisterkandidaten Oliver Reken (SPD). Ab Dezember 2013 arbeitete er für Lars Castellucci (SPD; MdB). Herr Castelucci ist im Sommer 2019 in die Geschäftsführung der linken „Denkfabrik“ der SPD gewählt worden, deren Ziel eine linke Volksfront aus SPD, Grünen und der „Linken“ ist. Zeitgleich war er ein Jahr und 3 Monate „Geschäftsführer“ einer Werbeagentur. Daraufhin einige Semester Jurastudent, bevor er ab September 2015 für 8 Monate „Leiter digitaler Wahlkampf“ der SPD in Baden-Württemberg wurde, worauf sich dann wiederum drei Monate im „progressiven Zentrum“ anschlossen. Letzteres hat offenbar einen Arbeitsschwerpunkt darin, sich an der AfD abzuarbeiten und für linke Politiker „Denkanstöße“ liefert. Dies qualifizierte ihn offenbar wiederum für eine Tätigkeit von 2 Monaten zum Social-Media Referenten der Bundestagsfraktion der SPD, woraufhin er ab Februar 2o17 bis zu dessen Absturz im Mai 2018 Social-Media-Referent des SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz war.

Quelle Screenshot: https://twitter.com/mesarosch/status/1184437816664743936

Seit Juli 2018 ist er Referent für Social-Media beim heutigen Außenminister Maas un gemäß seines Eintrags in „XING“ noch immer Student, dann wohl – Stand 11/2019 – im zwölften Semester.  Ein Abschluß ist in „XING“ nicht erkennbar.

Ob Herr Mesarosch nach ca. zehn Jahren Ausbildung inzwischen einen Abschluß erreicht hat, kann man seiner Karriere zumindest auf „XING“ nicht entnehmen. Dies hindert ihn aber offenbar nicht daran, einem Hochschulprofessor erklären zu wollen, wo dieser lehren darf, bzw. nicht lehren darf.

Damit setzt sich der Student Mesarosch, von dem unbekannt ist, welchen Studienabschluß er überhaupt hat, über das Rechtssystem hinweg, das einem Uniprofessor nach einem mehrjährigen Ausflug in die Politik ausdrücklich erlaubt, an seine Wirkungsstätte zurückzukehren, um dort seinem Arbeitsvertrag weiter nachzukommen.

Dies erstaunt umso mehr, als daß es Herrn Mesarosch aus seinem viersemestrigen Jurastudium bekannt sein sollte, daß in Deutschland wegen Art. 12GG die Berufsfreiheit gilt, die auch eine Berufsausübungsfreiheit enthält. Dieses Grundrecht möchte Herr Mesarosch ausweislich seines Tweets offenbar abschaffen. Das Bestreben einem die Grundrechte abzusprechen kann man nur als „radikal“ oder „extremistisch“ einordnen.