Chemnitz 2.0? Der in Augsburg der „bunten Gesellschaft“ zum Opfer gefallene Feuerwehrmann

AUGSBURG – Ein Beruf war es Anderen zu helfen, die in Not sind und Leben zu retten. Doch am Nikolaustag, den 26.12.2019 war der städtische Feuerwehrmann Roland S. zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort und tat das Falsche, was dann wohl sein Todesurteil war. Er wurde vor den Augen seiner Frau und seiner Freunde einfach auf offener Straße erschlagen. Der Grund: er hatte es gewagt gegen 22h30 eine multikulturell zusammengesetzte „Gruppe Jugendlicher“ darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht zur mitteleuropäischen Kultur gehört, um diese Uhrzeit zu gröhlen und wenn man gebeten wird, hiernach nicht (extra) auf Dosen zu treten, um noch zusätzlichen Lärm zu machen. Mit einem weiteren Hinweis war nach jetzigem Kenntnisstand ein „bunter“ Inhaber von drei Staatsbürgerschaften nicht einverstanden und schlug den Feuerwehrmann auf offener Straße einfach tot.

Wie in solchen Fallen inzwischen bedauerlicherweise üblich, verweigern die bayerischen Behörden eine genaue Personenbeschreibung und verhindern dadurch, daß sich die Bevölkerung ein eigenes Bild darüber machen kann, entlang welcher Konfliktlinien sich in ihrer Stadt und ihrer Umgebung Gefahren für die Bevölkerung aufbauen bzw. (nicht) abbauen

Wir stellen daher die Fragen, die weder Politik, noch Medien zu stellen bereit sind:

 

Tod aus dem Nichts in einer „bunten“ CSU-regierten Stadt

Der Stadt Augsburg steht Herr Kurt Gribl von der CSU als Bürgermeister vor und sorgt dort für ein “buntes” Augsburg: So trat dieser als Bürgermeister eigentlich zur Neutralität verpflichtete Kurt Gribl z.B. während des AfD-Parteitags in Augsburg auf einer Kundgebung gegen den AfD-Parteitag auf, zu dem

“1000 potentiell gewaltbereite Demonstranten erwartet wurden“

Auf der zentralen Veranstaltung hielt er neben Claudia Roth und dem linksradikalen JUSO Kevin Kühnert auch eine Ansprache, wurde dafür aber ausgepfiffen und mit Gegenständen beworfen auch (Min. 7:30). Etwas über ein Jahr später bewahrheiten sich in Augsburg die Warnungen der AfD-Vertreter vor den Gefahren einer angeblich ”bunten” Gesellschaft auf tragische Weise:

Gemäß Aussagen von Personen, die am Königsplatz in Augsburg arbeiten müssen, hat sich dieser unter dem von der CSU gestellten Bürgermeister Kurt Gribl zu einem Angstraum entwickelt:

“Fast jeden Tag steht die 31 Jahre alte Shopmanagerin hinter der Theke – mit Blick auf den gesamten Königsplatz, seit vielen Jahren berüchtigt als Hort von Kriminalität. „Da drüben hinter den Straßenbahngleisen in dem kleinen Park sitzen jeden Tag Alkis und Drogenabhängige auf den Bänken, schon morgens mit einer Pulle Bier in der Hand. Sie brüllen rum und pöbeln Passanten an.“ ”Viele von ihnen gingen auch immer wieder in den Fast-Food-Laden nebenan. „Da ist immer was los, auch vor dem Laden suchen die Typen immer wieder Streit. Die halten sich dort oft auf, sitzen im Restaurant und machen dort wer weiß was. Mindestens einmal pro Tag sehe ich eine Polizeistreife dort hineingehen, und jedes Mal kommt sie mit ein paar jungen Typen raus, die sie dann abführen“, erzählt Kathi.“ 

Unter diesem Aspekt gleicht der Drogen-“Brennpunkt” Königsplatz dem Drogen-“Brennpunkt” Brückenstraße in Chemnitz, wie folgendem Bericht von 2017 zu entnehmen ist und wo ein Jahr nach jenem Bericht Daniel Hillig ermordet werden wird. Auch im weiteren bisher bekannten Verlauf der Tat sind Parallelen augenscheinlich:

Wie in Chemnitz geschah es am Rand eines Festes in der Stadt:

Am Abend war der Feuerwehrmann privat mit seiner Frau und einem befreundeten Paar auf dem Augsburger Christkindlesmarkt. Gegen 22.40 Uhr verließen sie den Markt und liefen über den Königsplatz, die beiden Frauen gingen voraus, ihre beiden Partner hinterher. Sie passierten eine Gruppe von sieben Jugendlichen . Als sie schon einige Meter von dieser Gruppe entfernt waren, drehte sich das spätere Opfer nochmal zu den Jugendlichen um”.

Was weiter geschah, geht aus einer anderen Quelle hervor:

„Ein Augenzeuge sagte der „Bild“, die siebenköpfige Gruppe sei grölend in Richtung des Platzes gelaufen. Die späteren Opfer hätten sie gebeten, leiser zu sein. Daraufhin habe die Gruppe Dosen auf dem Pflaster herumgetreten. Dann hätten die beiden Männer sie erneut ermahnt. Dies bestätigt auch Moritz Bode, Anwalt einer der jungen Männer, im Gespräch mit FOCUS Online.

Wie in Chemnitz ist auch in Augsburg zunächst eine polizeibekannte multikulturell zusammengesetzte Tätergruppe verdächtig:

”Nach intensiven Ermittlungsmaßnahmen der 20-köpfigen Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Augsburg sei es gelungen, die Identität der gesuchten siebenköpfigen Personengruppe weitestgehend festzustellen, heißt es von der Polizei. Der mutmaßliche Haupttäter, 17 Jahre alt, hat nach Informationen unserer Redaktion sowohl die türkische, die libanesische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein zweiter Festgenommener, ebenfalls 17, die italienische. Beide sind polizeibekannt.”

Dies bestätigt auch ein Anwalt:

Sein Mandant sei bislang strafrechtlich wohl nur wegen eines Diebstahls aufgefallen. Der andere 17-jährige Tatverdächtige ist ein gebürtiger Augsburger mit italienischer Staatsbürgerschaft. Bei den anderen sind einige dabei, die auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen… Den übrigen Verdächtigen wird Beihilfe zum Totschlag und gemeinschaftlich begangene Körperverletzung vorgeworfen. Alle sitzen in Untersuchungshaft.

Aus dieser werden sie bis auf den Hauptverdächtigen am 23.12. entlassen, was aber nicht gleichbedeutend damit ist, daß diese „unschuldig“ wären, sondern lediglich bedeutet, daß deren Tatbeteiligung wohl geringer ist, als die Schwelle, ab der eine Untersuchungshaft verhältnismäßig angesehen wird. Über die „(Un-)Schuld“ der Tatbeteiligten werden letztendluch Gerichte entscheiden.

Namen von Tatverdächtigen wurden dann durch die Presse recherchiert. Wie zu oft in solchen Fällen können sich von der Presse befragte Familienmitglieder oder Freunde das Geschehene nicht erklären, weil sie dem Verdächtigen so etwas gar nicht zutrauen würden:

“Halid S. sei ein Mensch, der Konflikte scheue. So schätzt ein guter Freund den mutmaßlichen Täter von Augsburg ein. Im Video erzählt der Freund von Halid S., warum es für ihn so schwer zu begreifen ist, dass er einen Feuerwehrmann auf dem Weihnachtsmarkt totgeschlagen haben soll.”

Dieser „Freund“ gibt im Video zu, selbst als Prügler unterwegs gewesen zu sein. Zum Zweck der der Aufklärung darüber, entlang welcher gesellschaftlicher Konfliktlinien in Bayern Menschen zu Tode kommen richtet der Abgeordnete Bergmüller folgende.

 

Update: Halid S wurde zu einer Haftstrafe von etwas über 4 Jahren verurteilt. Er bekundete stolz darauf zu sein einen Menschen getötet zu haben

 

Fragen an die Staatsregierung:

1. Tatverdächtige (1):

1.1. Welche Personaldaten haben das Opfer und jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ der Tat vom 6.12.2019 auf dem Königsplatz in Augsburg (Bitte hierbei mindestens alle Staatsangehörigkeiten; die Religionszugehörigkeit, die Volksgruppe innerhalb des Heimatlands der jedes der Mitglieder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ angehört aufschlüsseln und bitte nur in dem Fall von den Abgeordnetenrechten gleichwertig entgegen stehenden Grundrechten eines jeden der der Mitglieder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ und dabei in das Fragrecht des Abgeordneten nur gemessen an der Maßgabe aus BVerfG JZ 2017 1161; 1164 RdNr. 100 im Rahmen der praktischen Konkordanz eingreifen und diesen Eingriff bitte begründen)?

1.2. Welche Ansprüche auf Leistungen von der öffentlichen Hand nahm jedes der Mitglieder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ bis zum Vortag der ihnen vorgeworfenen Tat, also bis zum Vortag des Nikolaustags, den 6.12.2019, in Anspruch (Bitte hierbei im Fall des Vorliegens von den Abgeordnetenrechten gleichwertig entgegen stehender Grundrechten eines jeden der Mitglieder aus der der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ und dabei in das Fragrecht des Abgeordneten nur gemessen an der Maßgabe aus BVerfG JZ 2017 1161; 1164 RdNr. 100 im Rahmen der praktischen Konkordanz eingreifen und diesen Eingriff bitte begründen)?

1.3. Auf welchen Wegen kamen jedes der Mitglieder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ nach Aktenlage in die EU / Schengen-Raum, insbesondere nach Bayern (Falls nicht durch Geburt, bitte unter Angabe der Daten chronologisch deren Grenzübertritte in die EU und die Grenzübertritte innerhalb der EU aufschlüsseln)?

 

2. Tatverdächtige (2):

2.1. In welchen Landkreisen / kreisfreien Städten wohnte jeder der aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gemäß Aktenlage (Bitte chronologisch alle Wohnorte auch in Bayern nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend aufschlüsseln und hierbei auch die Gründe für einen Umzug / eine Verlegung angeben, wie z.B. “Gesetzesverstöße” und dabei bitte nur in dem Fall von den Abgeordnetenrechten gleichwertig entgegen stehenden Grundrechten eines jeden der der Mitglieder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ und dann in das Fragrecht des Abgeordneten nur gemessen an der Maßgabe aus BVerfG JZ 2017 1161; 1164 RdNr. 100 im Rahmen der praktischen Konkordanz eingreifen und diesen Eingriff bitte begründen)?

2.2. An welchem Datum hat jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ seinen gegenwärtigen Aufenthaltsstatus oder seine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (Im Falle einer in Aussicht gestellten Beendigung des Aufenthalts bitte das Datum dieser angezielten Maßnahme mit angeben)?

2.3. Welchen Bildungsabschluß hat jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ bisher bereits erreicht, oder wenn er z.B. aus Altersgründen keinen erreicht hat, hat er gegenwärtig in  Aussicht?

 

3. Sozialisierung der Tatverdächtigen:

3.1. Wie oft ist jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gemäß Aktenlage in Deutschland bereits polizeilich auffällig geworden (Bitte unter Angabe der entsprechenden Strafvorschriften nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch aufschlüsseln und insbesondere auf Verfahren gegen das BTMG eingehen)?

3.2. Wie oft hat jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gemäß Aktenlage in Deutschland bereits Ermittlungsverfahren gegen sich laufen gehabt (Bitte unter Angabe der entsprechenden Strafvorschriften nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch aufschlüsseln und insbesondere auf Verfahren gegen das BTMG eingehen)?

3.3. Wie oft jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gemäß Aktenlage in Deutschland bereits gerichtlich verurteilt worden oder hat einen Strafbefehl akzeptiert oder einen Eintrag in das Jugendregister erhalten (Bitte unter Angabe der entsprechenden Vorschriften nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch aufschlüsseln und insbesondere auf Verfahren gegen das BTMG eingehen)?

 

4. Lebenssituation (1):

4.1. In welchen Gemeinden wohnt/e jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ nach gegenwärtigem Ermittlungsstand, seit er sich in Bayern befindet (Bitte chronologisch unter Angabe von Gründen für Wohnortwechsel nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch aufschlüsseln)?

4.2. Durch welche Hilfsorganisation wurde jeder der jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gemäß Aktenlage in Bayern betreut (Bitte nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend aufschlüsseln)?

4.3. Welche sonstigen Unterstützungsleistungen und Zahlungen, außer die in 1.2. Abgefragten erhält jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gegenwärtig (Bitte nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend aufschlüsseln)?

 

5. Lebenssituation (2):

5.1. Wie ist jeder aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ gegenwärtig untergebracht (z.B. in einer Gemeinschaftsunterkunft, gemeinsame Wohnung, Einzelwohnung, Eltern etc.)?

5.2. Zu wie vielen aus der „Gruppe von sieben Jugendlichen“ haben behördliche Betreuer wie z.B. Sozialarbeiter, Jugendbetreuer etc. Kontakt?

5.3. Welche Teile des Königsplatzes waren am 6.12.2019 ein “gefährlicher Ort” im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz?

 

6. Opfer:

6.1. Welche Hilfestellungen wurden den „Frauen“ der beiden Opfers von staatlicher Seite, also durch Vertreter des Landes, des Bezirks, des Landkreises, ihrer Heimatgemeinde bisher tatsächlich angeboten (Bitte Art jeder Hilfestellung einzeln angeben und deren Zeitpunkt)?

6.2. Welche Initiative/n hat der Bürgermeister von Augsburg nach dieser Tat ergriffen, um die Bevölkerung vor derartigen Taten in Zukunft besser zu schützen (Bitte unter Angabe des Datums jede dieser Initiativen einzeln aufschlüsseln)?

6.3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bieten diejenigen bayerische Städte, die das “bunte Gesellschaftsmodell” in ihrer Stadt fördern den Angehörigen von Opfern genau dieses ”bunten Gesellschaftsmodells” an, z.B. wenn ein “bunter Täter” mit z.B. drei Staatsbürgerschaften einen Angestellten einer dieser “bunten” Städte tötet oder verletzt (Bitte für alle bayerischen Städte über 150.000 Einwohner aufschlüsseln, soweit dort vorhanden)?

 

7. Gewalt in Augsburg:

7.1. Wie viele Fälle von Körperverletzungsdelikten wurden in der Stadt Augsburg durch die Organe des Freistaats seit 2010 entgegengenommen (Bitte nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch und unter Angabe der für Körperverletzungsdelikte charakteristischen Paragraphen vorzugsweise tabellarisch aufschlüsseln und hierbei auch jugendliche Tatverdächtige und tatverdächtige Kinder nach Maßgabe aus BVerfG JZ 2017 1161; 1164 RdNr. 100 und unter Anführung einer Begründung, im Rahmen der praktischen Konkordanz mindestens statistisch mit einbeziehen)?

7.2. Wie viele Fälle von Körperverletzungsdelikten wurden für die Stadt Augsburg durch das zuständige Gericht seit 2010 verhandelt (Bitte nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend chronologisch und unter Angabe der Körperverletzungsdelikte charakteristischen Paragraphen vorzugsweise tabellarisch aufschlüsseln und hierbei auch jugendliche Tatverdächtige und tatverdächtige Kinder gemessen an BVerfG JZ 2017 1161; 1164 RdNr. 100 und unter Anführung einer Begründung, im Rahmen der praktischen Konkordanz mindestens statistisch mit einbeziehen)?

7.3. Welche Staatsbürgerschaften haben die in 7.1. und 7.2. abgefragten Verdächtigen seit incl. 2014 (Bitte auch bei mehreren Staatsbürgerschaften alle Staatsbürgerschaften der Verdächtigen nach Maßgabe von BayVerfGH NVwZ RR 2014 285ff vollständig und zutreffend angeben)?

 

8. Wertungen durch die Staatsregierung

8.1. Aus welchen Gründen wurde durch Vertreter der Staatsregierung nach der Identifikation der Tatverdächtigen ein „schneller Ermittlungserfolg“ hervorgehoben, ganz so als ob der schnellstmögliche Ermittlungserfolg keine Selbstverständlichkeit wäre und die Ermittlungsbehörden in anderen Fällen ggf. Ermittlungen und deren Erfolge verzögern würden (Bitte in diesem Zusammenhang auch darauf eingehen, aus welchen Gründen die Staatsregierung der Auffassung ist, daß wenn es einen Toten gibt, hiernach überhaupt von einem “Erfolg” gesprochen werden kann und ob hierdurch nicht der schädliche Eindruck erweckt werden könnte, daß ein im öffentlichen Raum wegen einer Lappalie Erschlagener für eine Sicherheitsbehörde im Grunde nicht auch als maximal mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden oder auch Jugendbetreuer gewertet werden könnte)?

8.2. Aus welchen Gründen verweigert/e die Staatsregierung im vorliegenden Fall die Nennung der Staatsangehörigkeiten der Täter und lenkt damit den Tatverdacht in diskreditierender Weise auch auf im Land z.B lebende Isländer oder Liechtensteiner oder Japaner und andere Staatsangehörige mit erfahrungsgemäß geringer polizeilicher Auffälligkeit und verhindert dadurch, dass sich die Bevölkerung ein zutreffendes Bild über die Konfliktlinien in ihrer Stadt machen kann und hierdurch auch eine eigene Resistenz gegen Fake-News aufbaut (Bitte hierbei auch darauf eingehen, wie einen solche gezielte Nichtnennung ausländischer Staatsbürgerschaften mit Art. 2 Abs. 3 “Niemand darf wegen … seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens… bevorzugt werden” in Einklang gebracht werden kann)?

8.3. Hält es die Staatsregierung für verhältnismäßig, dass wenn ein Mitarbeiter einer Stadt in Bayern auf offener Straße aus einer multikulturell zusammengesetzten Gruppe von sieben Personen heraus erschlagen wird, in einer städtischen Traueranzeige von „einem tragischen Vorfall“ gesprochen wird, an welchem dieser Mitarbeiter „verstarb“, ganz so, als ob er z.B. gestolpert wäre und mit dem Kopf am Bordstein aufgeschlagen wäre?