Bundesregierung missbraucht die AfD weiter dazu, Demokratie zu reduzieren und sich selbst totalitär umzubauen

Quelle: Von Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=87433013
Blick in den Plenarsaal

BERLIN – Wie die Bundesregierung in Zukunft die einzige Opposition noch stärker quälen will.

.

.

Mit  einem ganzen Maßnahmenpaket baut die Bundesregierung weiter Demokratie ab.

Wir erinnern uns: bei den großen Corona-Protesten wurde Reichsbürgern eine Kundgebung vor dem Reichstag gewährt. Von einem Gelbwestenträger, den die eigene Szene für einen VS-Agenten hält, wurde dort das Gerücht in die Welt gesetzt, daß der US-Präsident Deutschland eine Friedensvertrag anböte, was eine Tamara K. naiverweise für bare Münze hielt und dazu aufrief, dies auf den Stufen des Reichstags zu feiern. Die Bundesregierung deutete diesen Klamauk dann in einen Putschversuch um und läßt seither den Bundestag einmauern.

Außerdem ist die AfD nun bald 10 Jahre lang im Bundestag vertreten. Erst  jetzt fällt den Altparteien jedoch ein, ihre politische Arbeit im Parlament ausdünnen zu können, indem sie ein Gesetz macht, dem gemäß jeder Mitarbeiter, wenn er irgend einmal in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung war, von der Mitarbeit im Parlament ausgeschlossen we4rden könne, indem er den Bundestag nicht betreten darf und/oder die Fraktion oder der betreffende Abgeordnete für diese Mitarbeiter finanzielle Mittel gestrichen bekommt.

.

Aktuelle Entdemokratisierungs-Initiativen der Bundesregierung

Zum Jahresende versuchte die Regierung noch ein so bezeichnetes

„Normpaket zum Schutz des Parlaments“

möglichst lautlos durchzudrücken. Darin sind auch Änderungen der Hausordnung und des Bundestagspolizeigesetzes enthalten. Außerdem werden auch die Zugangs- und Verhaltensregeln zum Bundestag geändert.

Darüber hinaus werden auch noch Änderungen für das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht.

Änderungen für das Bundesverfassungsgericht

Die Altparteien im Bundestag haben am Donnerstag, 19. Dezember 2024, mehrheitlich für eine Festschreibung von Strukturmerkmalen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestimmt. Einem Gesetzentwurf (20/12977) dazu, der von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebracht wurde, wurde vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung und die 69 Parlamentarier der AfD dagegen. Das BSW enthielt sich. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde daher erreicht.

Außerdem haben die Altparteien noch für den Fall vorgesorgt, daß die AfD eine andere Meinung bei der Wahl eines Richters für das Bundesverfassungsgericht habe. Eine derartige Ausübung von Demokratie bezeichnen die Altparteien als „Blockade“. Und für den Fall, daß die AfD Demokratie praktizieren würde, haben sich die Altparteien folgendes überlegt:

Für den Fall einer „Blockade“, also der Ausübung demokratischer Rechte bei der Richterwahl wird ein „Ersatzwahlmechanismus“ eingeführt. Mit anderen Worten: die Altparteien bestimmen weiterhin die Richter!  Ein dazu von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebrachter Gesetzentwurf (20/12978) wurde mit der Mehrheit von SPD, Union, Grüne, FDP und Die Gruppe Die Linke gegen Stimmen der AfD angenommen. Ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/14306) wurde gegen das Votum der Antragsteller mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen und der Gruppe Die Linke bei Enthaltung der Gruppe BSW abgelehnt. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/14302) abgegeben. Am 18. Dezember hat der Ausschuss beide Gesetzentwürfe mehrheitlich ohne Änderungen gebilligt.

Die Redner der AfD-Fraktion stellten die Motive der antragstellenden Fraktionen in Frage. Tatsächlich sorgten diese sich, dass sie bei der Verfassungsrichterwahl „genötigt sein könnten, mit der AfD zumindest zu reden“, befand Fabian Jacobi (AfD). Sie sähen das Bundesverfassungsgericht „als Herrschaftsinstrument eines Parteienkartells, das Sie nicht bereit sind, aus der Hand zu geben“.

Novellierung des Abgeordnetengesetzes

Angenommen wurde im Anschluss an die Debatte die von den vier Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Novellierung des Abgeordnetengesetzes, wobei es vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen geht (20/11944). Die Vorlage wurde mit der Mehrheit der Antragsteller gegen die Stimmen der AfD und die Gruppe PSW bei Enthaltung der Gruppe Die Linke beschlossen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/13714) vor. Die ursprünglich geplante Abstimmung über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht, 20/2763) wurde hingegen von der Tagesordnung abgesetzt.

Stephan Brandner (AfD) erhob wegen früherer Wahlen von Parteipolitikern zu Verfassungsrichtern den Gegenvorwurf:

„Sie manipulieren doch seit Jahren am Bundesverfassungsgericht herum.“ Mit der Grundgesetzänderung gehe es den Antragstellern allein darum, „neue starke politische Kräfte auszuschalten“.

Bundestagsinterne Regeln

Es wird echte Sicherheitsüberprüfung eingeführt Auch wenn diese weiter als „Zuverlässigkeitsprüfung“ bezeichnet wird. Auch Verfassungschutzerkenntnisse werden hierbei herangezogen.

Die so bezeichnete „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ wird dahingehend geändert, dass das Tatbestandsmerkmal

„Ausschluss einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“

durch den Kaugummibegriff

„Risiko“ 

ersetzt wird. Greifen soll er, wenn jemand behauptet, daß

„tatsächliche Anhaltspunkte erwarten lassen dass die Funtion /Sicherheit beeinträchtigt würde.

Nach einer ersten Einschätzung der AfD dürfte diese Änderung wohl verfassungswidrig sein, weil bei völlig unklaren Vorhaltungen erhebliche Rechtsfolgen drohen können und man die Liegenschaften des Bundestags nicht betreten darf. Hinzu kommt, daß man auch das IT-System des Bundestags nicht mehr benutzen darf. Dann wäre also auch Homeoffice ausgeschlossen.

Ob die Bundestagsverwaltung einen Mitarbeiter der AfD tatsächlich entsprechend einstuft, hängt dann von einem Strauß an Indizien ab. Dazu gehört wohl, ob er:

  • fällt Mitglied einer Organisation ist/war, die in einem VS-Bericht aufgeführt wurde / ist
  • durch persönliches Verhalten bereits aufgefallen ist,
  • gerichtlich verurteilt wurde, etc.

Das sind Indizien, die in Zusammenschau mit anderen Indizien herangezogen werden.

Bundestagspolizeigesetz

Hinzu kommt ein neues Gesetz über die Polizei beim Bundestag. Damit wird die Bundestagspräsidentin zur Ordnungsbehörde über die Polizei erhoben.

 

 

Projektgruppe hauerordnung@afdbundestag.de ist  ein Mailverteiler der Projektgruppe

 

Kreissel surer Rating, Schmidt (Presse) Beztriebsrat etc.

 

Stefan.Keuter@bundestag.de auch Lebensläufe möglich