Bundesinnenministerin Faeser (SPD) instrumentalisiert Messermorde in Solingen für eine Abschiebe-Show

Quelle: Von U.S. Federal Government - https://www.usmarshals.gov/careers/aeo.html, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1992317

SOLINGEN – Wieder einmal hat ein Koranleser, der bei einem funktinierenden Rechtsstaat schon längst nicht mehr hätte dasein dürfen unter rassistischem „Alah-hu-akbar“-Gebrüll mit einem Messer auf die Hälse der ihn aus seiner Sicht umgebenden „Christen“ eingehackt und hierbei ungewollte das System offengelegt, das die Altparteien mit Hilfe ihrem Recht, Gesetze zu verabschieden, mit voller Absicht und gewollt etabliert haben um möglichst viele von diesen Leuten ins Land zu locken und im Land anzusiedeln.

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Vor einer Woche ermordete – es gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung – der Koranleser Issa al Hassan in Solingen auf einem „Fest der Vielfalt“ drei Anhänger dieses „Festes der Vielfalt“ und verletzte weitere Personen schwer.

Solingen erlitt den schwersten islamistischen Anschlag seit dem Terrorangriff auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, als 13 Menschen starben. Ein Überblick über die Attentate der vergangenen Jahre zeigt jedoch: Es kann jederzeit und überall passieren: Wie in Mannheim im Mai 2024, als der Afghane Sulaiman A. den Polizisten Rouven L. mit einem Messer tötet. Oder Duisburg im April 2022, als er Maan D. in der Duisburger Altstadt einen Passanten mit zahlreichen Messerstichen ersticht, entkommt und neun Tage später in einem Fitnessstudio wahllos auf mehrere Männer einsticht und sie teilweise lebensgefährlich verletzt. Oder am Dienstag dieser Woche, als ein Deutscher Passanten in Moers mit dem Messer bedroht und von der Polizei erschossen wird.

Tatwaffe war wieder einmal ein Messer, das der Täter aus einem Messerblock gezogen hat. Dazu ein kurzer Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik:

  • Messerangriffe 2021, als das „Tatmittel Messer“ erstmals erfasst wurde: 10.917.
  • Messerangriffe 2022: 12.355.
  • Messerangriffe 2023: 13.844.

Der Syrer hackte mit seinem Messer dann gezielt auf die Hälse der zufällig Anwesenden ein:

Er ist 26 Jahre alt und hat gestanden, am Freitag, ab 21.37 Uhr, beim „Festival der Vielfalt“, der 650-Jahr-Feier Solingens, zwei Männer (67, 56) und eine Frau (56) erstochen zu haben. Acht weitere Menschen hatte H. demnach mit gezielten Messerstichen in den Hals zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Bei dieser Hackerei motivierte sich der Anhänger der „Religion des Friedens“

„während seines Angriffs offenbar mit „Allahu Akbar““

Rufen selbst. Seine Flucht dauerte vom Kirchplatz aus offenbar nur wenige Minuten bis in einen Hinterhof am „Entenpfuhl“ in Solingen, wo sich der Messer-Held dann feige versteckte, bis es regnete:

Anschließend war der Täter untergetaucht. Nach BILD-Informationen hatte sich Issa al H. in einem Hinterhof versteckt. Als es 26 Stunden später heftig regnete, gab er auf. H. stellte sich den Beamten…. Samstag, kurz vor 23 Uhr, in der Solinger Innenstadt: Aus einem dunklen Hinterhof am Entenpfuhl kommt ein schmutziger Mann durch den Regen gelaufen. Seine Hände und die Kleidung sind blutverschmiert. Der Syrer stoppt vor einem Streifenwagen, der in der Nähe der Goerdelerstraße steht, sagt zu den Beamten: „Ich bin der, den ihr sucht …“

Der Täter von Solingen selbst war zuvor offenbar nicht aufgefallen. Weder als „Islamist“, noch als Gewalttäter und fiel damit offenbar in die Kategorie der Zuwanderer, die sich die Parteien links von der Mitte so sehnlichst wünschen.

Was diesen Fall aber so besonders macht ist, daß an ihm all die Gesetze zur Wirkung kommen, die die Altparteien geschaffen haben und die so geschaffen wurden, daß sie den offiziellen Gesetzeszweck, Gesetzesbrecher außer Landes zu bringen, in ihrem Zusammenwirken gar nicht erreichen können.

Und das ist nicht etwa ein „Zufall“, sondern offenbar volle Absicht, wie man Äußerungen entnehmen kann:

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Kein „Versagen“ mehr, das ist eine offenkundig genau so gewollte Sabotage der Inneren Sicherheit und Ordnung

Das Standard-Narrativ bei derartigen Vorfällen lautet, daß es sich um „einen Einzelfall“ und/oder um das  Versagen eines an- und für sich funktionierenden Systems handelt.

Nach derartigen Terroranschlägen wird von den Altparteienvertretern gerne auch das Bild der „Unfähigen“ verbreitet, die aus mehreren Terroranschlägen nichts lernen und die einen gebotenen Schutz der Bevölkerung willentlich unterlassen obwohl sie eine Änderung herbeiführen könnten.

Ein genauer Blick offenbart jedoch, daß es sich nicht um ein „Versagen“ handelt, sondern daß das von Politikern willentlich genau so geschaffen wurde, wie es aktuell ist.

Dies lassen folgende Fakten erkennen:

Einen ersten Hinweis auf diese Frage gibt das ehemalige SPD-Mitglied und Yascha Mounk:

Es geht darum daß wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, eine moneithnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln

offenbarte er den staunenden Tagesthemen-Zuhörern! Natürlich fasste die GEZ-Moderatorin  an dieser zentralen Stelle nicht nach! Dabei komme es halt „…zu Verwerfungen…“ weiß Mounk.

Herr Yascha Mounk war übrigens Mitglied im Herausgeberrat der SPD-nahe Zeitung DIE ZEIT und als Artikelschreiber für The Atlantic tätig. Diese ruhen aber wegen Vergewaltigungsvorwürfen seit Februar 2024.

Nichts Anderes sagt die aktuelle SPD-Vorsitzende, lediglich mit anderen Worten! SPD-Chefin Saskia Esken spricht es klar aus vor ca. einem Jahr sagte sie noch:

wir brauchen Zuwanderung

und nach dem nun erfolgten rassistischen Massenmord in Solingen bestätigt sie:

Gerade aus diesem Anschlag lässt sich, glaube ich, nicht allzu viel lernen

 

Natürlich fragen sich immer mehr massenweise Bürger, was dieser Wahnsinn eigentlich soll.

Wir meinen, dass diese Offenbarung z.B. der SPD-Leute der Realität, wie sie die Bürger in diesem Land tagtäglich ertragen müssen, am nächsten kommen dürfte.

Wenn dies tatsächlich zutrifft, dann steckt hinter dieser Migrationspolitik eine politische Agenda. Eine Agenda die diejenigen, die sie verbreiten nicht offen zugeben wollen, weil sie dazu offenbar viel zu feige sind.

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Die Tat geschah in einer Multi-Kulti-Stadt auf einem Multi-Kulti-Fest!

Tatsache ist, daß die beiden letzten Mordanschläge in den beiden links-regierten Städten Mannheim und Solingen stattfanden. In Mannheim erzielten die Blockparteien SPD, Grüne, CDU bei den jüngsten Kommunalwahlen noch immer ca. 60%, wobei die beiden Linksparteien in der ehemaligen Arbeiter-Hochburg noch immer ca. 40% erhielten.  In Solingen erhielt RotGrün zuletzt knappe 50% der Stimmen und der SPD-Oberbürgermeister Tim Kurzbach ca. 55%.

Hier eine Zeugenaussage aus der Tatnacht:

https://www.youtube.com/watch?v=t7cHI8BQ47A

Solingens SPD-Oberbürgermeister Kurzbach (SPD) im Visier der Behörden

Über Solingens SPD-Oberbürgermeister berichteten einige Medien, daß er im Zuge der Ermittlungen zu Schleuser-Kriminalität als Beschuldigter gelten würde. Die

bundesweite Razzia begann am Abend des 10. Juni, also just am Tag nach (!) der EU-Wahl. Und das, obwohl die Ermittlungen in diesem Komplex bereits seit mindestens April 2024 laufen, sehr wahrscheinlich aber sogar schon deutlich länger….Bereits im April 2024 wurden zwei Rechtsanwälte als mutmaßliche Köpfe der Bande verhaftet. Claus B. und Johannes D. sollen die Fahnder aus der U-Haft heraus schließlich auf die Spur mehrerer Komplizen gebracht haben. Das kriminelle Schleuser-Netzwerk erstreckt sich demnach bis in Rathäuser, Landratsämter und weitere Behörden, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. So soll unter anderem Tim Kurzbach (SPD), Oberbürgermeister von Solingen, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf als Beschuldigter geführt werden, auch der Name des Dürener Landrats Wolfgang Spelthahn (CDU) soll dabei gefallen sein.

Solingens SPD-Oberbürgermeister findet Multi-Kulti super und Islamkritik  schrecklich

Oberbürgermeister Tim Kurzbach gefiel sich besonders darin, Hass-Botschaften gegen Andersdenkende zu verbreiten:

„Tatsächlich benennt Kurzbach hier präzise jene Akteure, die in den darauffolgenden Jahren immer wieder für Solidarität mit Migranten werben und dabei auch legitime Kritik am Islamismus als Rassismus abwerten. Auch er selbst wirkt aktiv daran mit, die Migrations-Debatte in diese Richtung zu verschieben.

Im August 2019 nahm der an der Veranstaltung „Solingen steht für Grundrechte“ auf, die gegen den Koranaufklärer Michael Stürzenberger gerichtet war. Zur Erinnerung: Stürzenberger wurde im Mai 2024, im rotgrünen Mannheim von einem Koranleser angegriffen, der sein Messer in Stürzenbergers Hals rammen wollte. Sieben Menschen wurden bei diesen Terror-Anschlag verletzt und ein Polizist Rouven Laur getötet. Nach der Verbreitung der üblichen Floskeln geschah: …. nichts!!!

Solingens Bürgermeister kämpft gegen Grundrechte

Unter „Solingen steht für Grundrechte“ versteht der Sozi aber nicht einen Einsatz für die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit, nein, er engagierte sich gegen die Meinungsfreiheit und nahm deswegen an der Gegenveranstaltung teil und warb für Einbahnstraßen-Toleranz, also um Toleranz für die Ausbreitung des Koran und gegen die Meinungsfreiheit unter dem Titel:

„In Solingen gibt es keinen Raum für Islamhetze… Ziel der Veranstaltung ist eine Diffamierung der hier in Frieden lebenden Menschen, die ihren islamischen Glauben leben wollen. AfD und Stürzenberger betreiben aus unserer Sicht einen Kulturkampf, der von einer völkischen Ideologie getragen wird. Diese völkische Ideologie stellt eine konkrete Bedrohung für unsere vielfältige Gesellschaft und für unser friedvolles Miteinander dar. Gegen diese Art der Demokratiebedrohung heißt es rechtzeitig Farbe zu bekennen. Rechte Ideologien sind Gift für unsere Demokratie. CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und BfS verurteilen diese rechte Hetze und bekennen sich zu einer Demokratie der Vielfalt und der Toleranz.“

Vergleichbar auch bei einer Podiumsdiskussion mit Schülern anläßlich der Landtagswahl 2022 (vgl. 1h26):

Vor einer Woche hat dann einer derjenigen, für sich der Sozi eingesetzt hat, Menschen ermordet. So verwundert es nicht, wenn die Bevölkerung die wirkliche Agenda spürt, ohne sie zu begreifen und den Verantwortlichen das vertrauen entzieht

Nur 14 Prozent trauen das der Koalition zu. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die Civey im Auftrag von FOCUS online durchgeführt hat.

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Bausteine des gewollten Außerkraftsetzens von Recht und Ordnung

An dem Solingen-Attentat kann man jedoch klar erkennen, welche rechtlichen und praktischen Hürden die Verantwortlichen über eine lange Zeit aufgebaut haben um zu verhindern, daß Mörder und sonstige Straftäter das Land wieder verlassen sollen:

„Was in Solingen sehr interessant war, wenn man es so beschreiben kann, ist die Tatsache, dass dieser Anschlag und wie und von wem er durchgeführt wurde, eine Offenbarung politischer Versagens gigantischer Dimensionen zeigt. Und das sollte uns allen große Sorgen machen, dass unsere Politik in den letzten Jahren nicht in der Lage war, ihre eigene Bevölkerung zu schützen.“

Nein, es ist kein „Versagen“: die Außerkraftsetzung von Recht und Ordnung ist in diesem Fall offenkundig politisch gewollt:

CDU-Mann Spahn ergänzt: Man sage den Menschen immer, wir könnten ja nichts machen, denn das System sei so. Es zwinge uns dazu. „Aber wenn wir das ständig sagen, dann sagen die Leute irgendwann, wir wollen das System so nicht mehr.“

Die Bild-Zeitung hat in einem Überblick zusammengefasst, was sich die Altparteien ausgedacht haben, um einer erfolgreichen Abschiebung entgegen zu stehen

Fristablauf: Wenn die Rückführung in den zuständigen Staat nicht innerhalb der festgelegten Frist (6 Monate) erfolgt, geht die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über.

Systemische Mängel: Wenn im zuständigen Erst-Land Mängel im System der Bearbeitung von Asyl-Fällen festgestellt werden, kann eine Rückführung dorthin ausgesetzt werden.

Selbsteintrittsrecht: Deutschland kann auch freiwillig die Zuständigkeit für einen Flüchtling aus einem anderen Dublin-Land übernehmen.

Fehlende Reisedokumente: Ohne Pass kann keine Abschiebung durchgeführt werden. Dies führt oft zur Duldung des Flüchtlings.

Falsches Alter: Alleinreisende Minderjährige werden nicht zurückgewiesen und dürfen nur abgeschoben werden, wenn sie im Rückkehrstaat jemand entgegennimmt. Ohne Pass ist der Altersnachweis schwierig.

Untertauchen: Am Tag der Abschiebung sind die Personen nicht aufzufinden.

Widerstand im Flugzeug: Der Pilot kann nicht starten, weil sich die Passagiere etwa weigern, sich hinzusetzen.

Es handelt sich hierbei nicht etwa um „Zufälle“, sondern um eine Kette politisch gewollter Handlungen:

Gewollte und bewußte Ausgliederung der Abschiebungen aus dem Innenressort

Zunächst ist festzuhalten, dass in der Schwarz-Grünen Regierung in NRW die Union diese Aufgabe aus dem Innenressort ausgegliedert hat und einer Grünen übergeben hat. Die Handlungssprache dahinter ist klar: die Union läßt den Grünen bei der Sabotage der Abschiebungen weitgehend freie Hand:

Anders als in anderen Bundesländern, in denen Abschiebungen tatsächlich Sache des Innenressorts sind, lenkt an Rhein und Ruhr die grüne Integrations- und Flüchtlingsministerin die zuständige Abteilung. Verantwortlich für das Rückkehrmanagement von Geflüchteten ist eine Ministerialdirigentin,

Zuordnung der Verantwortung für Abschiebungen man eine grüne „Kämpferin gegen rechts“

Eine ganz zentrale Rolle spielt auch die Entscheidung der Union in NRW, die Verantwortung für Abschiebungen meiner Grünen zu übergeben:

Josefine Paul erblickte das Licht der Welt am 2. März 1982 in Niedersachsen. Im jungen Schulalter bezeugte sie die rassistischen Anschläge in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen.

„Gemeinsam mit einigen Freund*innen aus der Schule gründete ich ein Jugendbündnis, um ein Zeichen gegen Hetze, Hass und Gewalt zu setzen und für Vielfalt und Akzeptanz einzustehen“,

beschreibt sie sich in ihrer Vita selbst. 1999, im Alter von siebzehn Jahren, wurde sie dann folgerichtig Mitglied bei den Grünen. Ab 2002 war sie dort zwei Jahre im Landesvorstand der grünen Jugend Niedersachsen. 

Von da an klingen die Wegmarken auf ihrem Lebenslauf wie AStA-Referate, also hochschulpolitische Stellen linksradikaler Studenten. Um nur ein paar zu nennen: 

Nach Abschluss ihrer Magisterarbeit im Alter von 27 Jahren arbeitete Josefine Paul von 2009 bis zum Antritt ihres Landtagsmandats im Jahr 2010 als Vertretungslehrerin in Dortmund: ein ganzes Jahr lang übte die heutige Ministerin also einen normalen Beruf aus – bevor ihr die Grünen die parteimäßige Karriereleiter entgegenhielten, die sie von da an erfolgreich emporkletterte:

Von 2015 bis 2020 war sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende bzw. von 2017 bis 2020 auch Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen im Landtag NRW. Ab 2020 dann Fraktionsvorsitzende im Landtag von Nordrhein-Westfalen. 

Die Parteikollegen im Bund sabotieren die Spielräume der Länder

Interessant ist auch die Erklärung der von den Grünen gestellten Ministerin, die für die Anwesenheit des Mörders verantwortlich ist. Sie schiebt die Verantwortung auch auf den Bund:

Paul forderte auch eine bessere bundesweite Koordinierung von Rückführungsflügen.

Ihre Kollegin, die Grünen-Parlamentarierin Mihalic zieht sich diesen Schuh jedoch nicht an und kontert:

„Die rechtlichen Regelungen sind ja glasklar“,

Hinzu kommt:

Zum zweiten scheint die Bundestagsabgeordnete vergessen zu haben, wer im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen für das Thema Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zuständig ist: die Parteifreundin Josefine Paul.

Schlecht ausgestattet

Während Grüne sonst dafür bekannt sind, grenzenlos Geld für Alles zu fordern, ist es in diesem Fall genau umgekehrt. Die für Abschiebungen in NRW zuständige Ministerin hat sich dagegen gewehrt, ausrechend ausgestattet zu werden:

„Zwei Jahre lang hat sich das Grünen-Ministerium dagegen gewehrt, die zentralen Ausländerbehörden finanziell besser auszustatten“ erklärt der innenpolitische FDP-Sprecher im Landtag, Marc Lürbke.  „Und jetzt kommt Frau Paul mit der Nachricht um die Ecke, dass die Landesregierung nun fünf Millionen ausgeben will. Das ist viel zu spät.“

Zu wenige Haftplätze

Man ahnt es schon. Selbst wenn das Personal in der Lage wäre die Aufgaben zu stemmen, fehlen die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung:

Einen weiteren Grund dafür neben der mangelhaften Kooperation nennt Andreas Roßkopf: „Wir haben viel zu wenig Abschiebehaftplätze. Momentan haben wir rund 800, wir brauchen aber eine Vielzahl, um Menschen, die zunächst nicht auffindbar sind, unterbringen zu können.“

Durch diesen Mangel sabotiert sich der Gesetzgeber selbst:

Der Bundestag hat zwar die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert, von 10 auf 28 Tage. Wenn aber alle 800 Abschiebehaftplätze voll sind, wie es vergangenes Jahr laut Bundespolizeipräsident Dieter Romann der Fall war, bringt das wenig.

In diesem Fall wäre aber die Zuständigkeit der Länder gegeben:

Für Abschiebehaft-Plätze zu sorgen, sei aber Länderaufgabe, meint die Politikerin.

Führungspersonal mit fragwürdigen „Erfolgen“

Eine weitere Möglichkeit eine Aufgabe zu schwächen ist, einen Posten mit Personal auszustatten, das seiner Aufgabe nicht gewachsen ist. Genau das scheint auch vorliegend der Fall zu sein:

Verantwortlich für das Rückkehrmanagement von Geflüchteten ist eine Ministerialdirigentin, die nach FOCUS-online-Recherchen schon unter SPD-Innenminister Ralf Jäger als Gruppenleiterin für diese Aufgabe fungierte. Unter Reuls Vorgänger Jäger war die Flüchtlingsabteilung neben anderen Stellen an der gescheiterten Überstellung des tunesischen Attentäters Anis Amri in Abschiebehaft beteiligt. Der Dschihadist der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) war im Dezember 2016 mit einem gekaperten Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast und hatte dabei elf Menschen getötet.

Vergleichbares gilt auch für die untergeordneten Stellen:

Die Schlamperei bei Issa al H. sei ein Vorgang, wie er „leider regelmäßig vorkommt, weil die Ausländerbehörden personell wie strukturell völlig überfordert sind“, wie es in NRW-Sicherheitskreisen heißt.

Sabotage der Rückführungen

Als ob das noch nicht genug wäre, kommt dann noch hinzu, daß diese Leute auf ihren Posten viel zu oft „Dienst nach Voreschrift“ machen und zu Verbesserungen nichts beitragen:

Bisher haben die Grünen sich in der Ampel-Koalition bekanntlich nicht sonderlich hervorgetan, die Abschiebemisere zu beheben.

Abschiebungen werden vorher angekündigt

Nun ist es in einem Rechtsstaat natürlich so, daß man nicht per Geheimverfahren mit dem Staat konfrontiert werden darf. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch  so, daß es in Strafverfahren die  Untersuchungshaft  gibt, die sicherstellt, daß der Beschuldigte nicht  über alle Berge ist, wenn es darum geht, sich vor dem Staat zu verantworten. So ein Instrument, das dazu dient, den Vollzug sicherzustellen hat der Gesetzgeber beim Vollzug von Abschiebungen einfach „vergessen“.

Das Hauptproblem bei gescheiterten Abschiebungen aber ist: Oft sind die Personen nicht in ihrer Unterkunft oder ihrer Wohnung, wenn die Polizisten sie abholen wollen. Denn die Abschiebetermine werden Tage vorher per Bescheid angekündigt. Die Betroffenen wissen, dass die Polizei auf dem Weg ist und haben genügend Zeit, um abzutauchen.

„Drei Viertel der Fälle scheitern genau aus dem Grund, eine sehr hohe Zahl“, sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Bayern Florian Leitner bei RTL. Man könne die Bescheide anders zusenden, „dass die nicht ein paar Tage vorher zugestellt werden“, dafür brauche es aber Rechtsänderungen, so Leitner.

Dezentrale Unterbringung der Ausreisepflichtigen

Ein weiteres Problem ist das Fehlen einer Rechtsgrundlage, daß Ausreisepflichtige nicht dezentral untergebracht werden dürfen:

Sabotage durch „Aktivisten“

In Berlin klagt die Polizei über „Aktivisten“, die Abschiebeflüge suchen und potentiell Betroffene vorher warnen:

Eine Lösung wäre in diesem Fall einfach aber sie wird nicht umgesetzt:

Abzuschiebende werden nicht gleichzeitig aufgesucht

Eine weitere Praxis, die Abschiebungen verhindert ist, wenn Ausländerämter die Abzuschiebenden nicht geleichzeitig abholen. In diesem Fall können sie sich untereinander z.B. über Messengerdienste warnen.

Politisch gewollte Befristung der Gültigkeit des Abschiebe-Bescheids

Festhaltenswert sind die grotesken Regeln, die die Altparteien freiwillig aufgestellt haben, wenn es darum geht, Illegale nach Hause zu transportieren, wie die Tatsache, daß ein Abschiebebescheid in der Regel offenbar nur 6 Monate lang gültig ist und sein Vollzug ist nur möglich, wenn man den Betreffenden hinter der Tür antrifft, in der er offiziell gemeldet ist.

Man stelle sich vor, ein Steuerbescheid wäre nur 6 Monate gültig und die Steuer könne nur dann eingetrieben werden, wenn die zuständige Behörde den Steuerschuldner hinter der Türe vorfindet, zu der er polizeilich gemeldet ist?!

Durch Klageerhebung verfristen lassen

Hinzu kommt, daß die Altparteien die einschlägigen Vorschriften so ausgestaltet haben, daß eine Klage gegen die Abschiebung die 6-Monatsfrist nicht hemmt.

Sobald jemand also die Information hat, daß er abzuschieben ist, dann braucht er nur Klage dagegen erheben und schon kann er sicher sein, daß diese 6-Monatfrist verstreichen wird:

Auf Staatskosten klagte die Asylspezialistin gegen die Abschiebung nach Bulgarien beim Verwaltungsgericht Minden. Einer der üblichen juristischen Schachzüge, um das Ausländerrecht auszuhebeln. Die Anwältin, die auf eine Anfrage von FOCUS online nicht antworten wollte, darf auf einen warmen Geldregen hoffen.

Kettenklagen sind möglich

Doch da gibt es noch weitere Fallen, die die Altparteien in das Gesetz geschrieben haben:

„Ein Asylbewerber kann bis zu acht Mal Einspruch einlegen, bis sein Gesuch endgültig abgelehnt werden darf und er ausreisepflichtig wird. So sieht der Klageweg aus: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ablehnt, kann der Migrant dagegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen.

Wenn das VG ablehnt, zieht er vor das Oberverwaltungsgericht (OVG). Wenn er dort abgelehnt wird, kann er sich als „Härtefall“ bei der Landesregierung melden. Und wenn das nicht hilft, kann er einen neuen Asylantrag stellen (Folgeantrag) und es noch einmal versuchen. (…)

Der lange Rechtsweg nimmt etwa zweieinhalb Jahre in Anspruch. In dieser Zeit erhält der klagende Asylbewerber Sozialhilfe. Auf dem langen Rechtsweg wird er von hunderten von „Nicht-Regierungsorganisationen“ (NGOs) begleitet, tausende Helfer geben Tipps, die öffentliche Hand fördert das. Engagierte Flüchtlingsanwälte stehen zur Verfügung, die Prozesskostenhilfe trägt der Staat und natürlich auch die Kosten für Millionen von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. (…)

Der Rechtsweg wird genutzt, um den Staat Schachmatt zu setzen. Migranten klagen jahrelang, ohne dass die Politiker Einfluss darauf haben. Das ist die Wahrheit, über die nicht gesprochen wird.“

Zu wenige Haftplätze

Selbst wenn es gelungen ist, einen Abzuschiebenden bis zum ,Flugzeug zu bringen, können gutmenschlich eingestellte Piloten die Mitnahme für den Fall verweigern, wenn der Abzuschiebende herumzetert. In diesem Fall kann dann ein Flugkapitän den Staat herumkommandieren:

Viele Abschiebungen scheitern auch am Flughafen oder im Flugzeug. Fluggesellschaften oder Piloten weigern sich, Ausgewiesene mitzunehmen, weil diese sich absichtlich schlecht benehmen. „Die Luftsicherheit ist in den Händen des jeweiligen Piloten und der entscheidet“, weiß GdP-Vertreter Leitner. „Wenn die Person, ob Mann oder Frau, sich weigert, in den Flieger einzusteigen, aggressiv wird, Radau macht vor Ort, sagt der Pilot: Nö, ich nehm’ dich nicht mit. Dann scheitert das Ganze.“…

Wenn sich die Betroffenen, teils auch gewalttätig weigern, ist allerdings nicht mehr die Bundespolizei zuständig, sondern wieder die Landespolizei. Und liegt dann kein Haftbefehl vor, muss die ausreisepflichtige Person auf freien Fuß gesetzt werden.

Und weder Bund noch Länder schaffen eine Rechtsgrundlage um für diesen Fall Haftbefehle ausstellen zu können.

Anders sei das bei Charterflügen. „Aber eine ganze Maschine zu chartern kostet halt viel, viel Geld. Wenn ich das forcieren will, dann muss ich das Geld hier in die Hand nehmen und genauso braucht es entsprechendes Personal, wenn ich mehr abschieben will“, sagt Leitner.

„Chancen-Aufenthalt“: Aus illegalem Aufenthalt einen legalen Aufenthalt machen

Ein weiteres Beispiel eines gegen den Rechtsstaat gerichteten Machtmissbrauchs stellt das so bezeichnete „Chancen-Aufenthaltsrecht“ dar.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer sinkt. Der Grund dafür ist simpel: Über das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wandelt die Bundesregierung illegale in legale Migration um. Rund 60.000 Anträge waren bereits erfolgreich. Auch Straftäter und arbeitslose Personen können so in Deutschland bleiben… Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach damals von einem „Neustart in der Migrationspolitik“… So wird also die illegale Präsenz in Deutschland legalisiert. Denn die zuvor zugesprochene Duldung ist anders als das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ kein gültiger Aufenthaltstitel. Sie lässt lediglich die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen. Für das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst ist weder ein Pass nötig noch eine vollständig geklärte Identität. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungsdauer des Titels zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung. Dazu hat der Titel noch weitere Vorteile: Automatisch rutschen arbeitslose Migranten ins Bürgergeld und erhalten so mehr Geld, als ihnen vorher über das Asylbewerberleistungsgesetz zustand. Gleichzeitig bekommen auch alle Familienmitglieder, die in derselben Wohnung wohnen, eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn diese weniger als fünf Jahre in Deutschland leben.

Es handelt sich hierbei also um nichts Mehr und nichts Weniger, als einen eweiteren Baustein zur politisch gewollten Sabotage des Rechtsstaats in Migratoinsfragen. Man stelle sich vor, ein Autofahrer, der im Suff zu Recht seinen Führerschein verloren hat, weil er ein Kind tot gefahren hat, bekäme ihn als „Chancen-Führerschein“ wieder?!

Grünenvorschlag: Abschiebehäftlinge bekommen auf Staatskosten einen Anwalt

Und selbst wenn die Abschiebe-Haftplätze vorhanden wären, und wenn Geld vorhanden wäre und wenn das Personalvorhanden wäre und wenn das Personal Verbesserungsvorschläge einbringen und durchsetzen würde, dann haben die Grünen eine weitere Idee in der Tasche, dies zu sabotieren indem sie weitere Hürden aufbauen:

Auf Drängen der Grünen sollen Abschiebehäftlinge künftig einen Anwalt bekommen, den die Staatskasse bezahlt.

Ein derart aufgebautes System „versagt“ nicht etwa, es ist vielmehr gezielt dazu geschaffen worden nicht  zu funktionieren.

Neues Schlupfloch: wenn Oma tot ist, darf man in das Land reisen, in dem man verfolgt wird

Und die Innenministerin hat noch eine weitere Bestätigung geliefert, daß sie überhaupt nicht daran interessiert ist auch nur irgend etwas zu ändern. Vielmehr nutzt sie die Gelegenheit und ermöglicht den „Flüchtlingen“, legal in das Land der Verfolger und Unterdrücker, vor denen man geflohen ist, zu fliegen:

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Der Solingen-Mörder nutzte die ihm von den Altparteien eröffneten Möglichkeiten

Das  Schaffen dieser  Vorschriften ist also politisch ebenso gewollt, wie die Vernachlässigung des Apparats, der diese Vorschriften umsetzen soll. Was Anderes soll das sein, als eine  Außerkraftsetzung von Recht und Ordnung in Migrationsfragen von innen heraus? So kann es nicht verwundern, daß es Personen gibt, die dieses System auch nutzen, wie z.B. Mörder.

Der Solingen-Mörder brachte sich dieses bestehenden Systems also nur zu bedienen.

Mit Hilfe von Lügen hereingeschlichen

Der Solingen-Mörder  brauchte nur zu Lügen um nach Deutschland hereinzukommen und sobald er das geschafft hatte, waren diese Lügen kein Instrument mehr um den erschlichenen Aufenthalt sofort zu beenden:

Den Ausländerbehörden erzählte der Neuankömmling, dass hier ein Onkel von ihm leben würde. Eine Lüge. Das Asyl-Fingerprintsystem Eurodac machte deutlich, dass al Hasan bereits in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte. Also sollte er gemäß Dublin-Pakt nach Bulgarien zurückgeschickt werden. Sofia signalisierte am 20. Februar 2023 Zustimmung.

Die Lügen fielen (teilwiese) sogar auf, er durfte dennoch bleiben:

Der Asylantrag von Issa al Hasan aber wurde abgelehnt. Ihm wurde nachgewiesen, dass er über Bulgarien eingereist war, dort also laut „Dublin“-Regeln seinen Asylantrag hätte stellen müssen. Er war fortan „ausreisepflichtig“, soll also abgeschoben werden.

Werden die Abzuschiebenden vorgewarnt?

Ein interessanter Punkt ist, ob Abzuschiebende z.B. von Grünen Ministern, die für Abschiebungen verantwortlich sind, auf irgend eine Weise vorgewarnt werden.

NIUS fragte beim Ministerium Josefine Pauls an, ob das Land NRW in irgendeiner Form in der Vergangenheit mit der Kanzlei zusammengearbeitet hatte, und ob dem Ministerium Kontakte zwischen Bargenda und Flüchtlingsorganisationen (wie z.B. Pro Asyl) oder anderen sogenannter NGOs bekannt sind. Auch nach zwei Tagen antwortete das Ministerium nicht.

Vielleicht klärt diese ganz zentrale Frage dann ein Untersuchungsausschuß.

Angeblich nicht anwesend?

Interessant ist auch die Erklärung der von den Grünen gestellten Ministerin, die für die Anwesenheit des Mörders verantwortlich ist. Sie schiebt die Verantwortung einfach auf die unterste Ebene und behauptet:

„…die Leitung der Paderborner Einrichtung habe versäumt, die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Bielefeld zu informieren, dass der Mann wieder da war…“

Und sie fordert:

Künftig müssten die kommunalen Unterbringungseinrichtungen immer melden, wenn Asylbewerber nach gescheiterten Abschiebungen wieder auftauchten, sagte Paul. Die Ausländerbehörden müssten zudem sofort einen neuen Flug buchen. Sie sollten zudem künftig Zugriff auf das zentrale Anwesenheitssystem der Unterbringungseinrichtungen bekommen. Damit könnte sie dann selbst die Anwesenheit von abschiebungspflichtigen Personen prüfen. 

Offenbar hat dies aber wenig bis gar nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, denn die geschmähte Einrichtung machte danach öffentlich:

Am 5.Juni gegen 2.30 Uhr klopften die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erfolglos an der Tür des Syrers. Der Mann schien verschwunden. Nichts regte sich. Wie so oft in anderen Fällen war auch al Hasan rechtzeitig abgetaucht. Dabei war er noch beim Mittagessen laut Anwesenheits-System „DIAS“ gesehen worden. Am Morgen um 7.20 Uhr hob der Flieger ohne den Gesuchten von Düsseldorf nach Sofia ab.

Weitere Nachforschungen beim Wachschutz oder der Heimleitung nach dem verschwundenen Syrer sind nicht dokumentiert… Tags darauf tauchte al Hasan gegen Mittag wieder auf…

Eine andere Quelle wird da noch präziser:

Die sechs Staatsbediensteten verlassen das Kasernengelände, in dem rund 600 Flüchtlinge leben. Sie fragen weder Zimmernachbarn noch den Wachdienst, wo sich Issa al H. aufhalten könnte. Die Beamten unternehmen keinen weiteren Versuch, den Syrer nach Bulgarien zu „überstellen“. Sie fragen niemanden, sie klopfen nicht noch einmal an der Tür, sie recherchieren nicht. Das ist nach Informationen, die FOCUS online aus Sicherheitskreisen erhielt, aktenkundig.

Die von der grünen Ministerin öffentlich Abgewatschten machten dann öffentlich, daß der Solingen-Mörder sich genau so verhalten hat, wie es das Gesetz vorschreibt:

Die Bezirksregierung Detmold, zuständig für die Notunterkunft, erklärte: „Der jetzt Tatverdächtige hat sich während seiner gesamten Unterbringungszeit regelmäßig in der Unterkunft aufgehalten, das gilt auch für den Tag der gescheiterten Abschiebung… Er war während seines Aufenthaltes nicht länger abwesend. Die Bewohner sind gehalten, sich beim Betreten und Verlassen der Flüchtlingsunterkunft in einem Buchungssystem „DIAS“ an- und abzumelden. Dieses Buchungssystem wird auch bei der Essensausgabe eingesetzt.“

Die Plattform zeige darüber hinaus allerdings keine An- und Abwesenheiten in einzelnen Bereichen der Unterkunft an – „insbesondere nicht bei der An- oder Abwesenheit der Bewohner auf den Zimmern. Zum Abschiebezeitpunkt war der Tatverdächtige nicht ausgebucht. Eine Meldung als wieder anwesend ist deshalb nicht erfolgt.“

Mit anderen Worten: da die Ausländerbehörde nur an seiner Tür klopfte, hätte sich der Gesuchte – rein theoretisch – ja auch im Nachbarzimmer aufhalten können und die Ausländerbehörde hätte es nicht mitbekommen, weil sie dort nicht  klopfen darf oder klopfen wollte.

Behördenvertreter dürfen zwar inzwischen in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer des Ausreisepflichtigen, so hat es der Bundestag zu Jahresbeginn beschlossen. Eine komplette Durchsuchung sei aber gerade bei Massenunterkünften nicht möglich, macht der bayerische Polizeigewerkschafter Leitner deutlich. Das würde Tumulte und einen riesigen Polizeieinsatz auslösen. Wenn eine Person nicht angetroffen wird, werde stattdessen die zuständige Ausländerbehörde informiert. Diese entscheide dann, wie es weitergeht – ob etwa ein Ausreisehaftbefehl beantragt wird.

Der Gesuchte kann also sehr wohl anwesend gewesen sein, der von den Altparteien gestellte Gesetzgeber könnte es aber dem Ausländeramt verboten haben, nach ihm zu suchen! Wegen dieser, dem Ausländeramt von der Politik  auferlegten Fesseln könnte es sein, daß es wieder gehen mußte! Ob es tatsächlich so war, wäre aufzuklären.

Unterlassene Nachforschungen

Die Gewerkschaft der Polizei ist jedenfalls „erstaunt“ über diese Nachlässigkeit bei der Durchsetzung des Rechts:

Der Fall Issa al H. sei katastrophal schiefgelaufen. „Niemals hätte es beim einmaligen Versuch bleiben dürfen, den Syrer aus seiner Wohnung in Paderborn abzuholen“, sagt Roßkopf. Die Beamten hätten recherchieren müssen, sie hätten in seiner Umgebung fragen müssen, wann man ihn zuletzt gesehen hat, so der Gewerkschaftschef. „Und dann hätten sie ihn zur Fahndung ausschreiben und in Abschiebehaft nehmen können.“

Statt also den Auftrag zu erfüllen wurde Dienst nach Vorschrift betrieben:

Weitere unangekündigte Besuche bei Issa al Hasan hätten sich lohnen können: Ein Platz bei einem früheren Abschiebeflug hätte frei werden können. Wäre der Syrer tatsächlich untergetaucht, hätte sich die Abschiebefrist von sechs auf 18 Monate verlängert. Deutschland hätte mehr Zeit gehabt, ihn nach Bulgarien zu bringen.

Ein wundersames Verhalten

Erstaunlich ist aber folgendes Detail: der Bescheid ist also 6 Monate gültig. taucht der Gesuchte unter, verlängert er sich auf 18 Monate.

Wenn man sich nun so verhält, daß man nicht da ist und auch nicht als untergetaucht gilt, dann ist dies der schnellste Weg rechtskonform nicht abgeschoben zu werden, und genau das geschah:

Er wusste genau, wann er nicht da sein sollte, heißt es aus Behördenkreisen. Die Mitarbeiter zogen wieder ab und versuchten nach BILD-Informationen kein zweites Mal, ihn abzuschieben. Offenbar wusste der Syrer, welche rechtlichen Konsequenzen das hatte: Nur, wenn al Hasan sich aufwendig seiner Abschiebung entzogen (sprich: untergetaucht) hätte, hätte die Abschiebefrist vom BAMF von sechs auf 18 Monate verlängert werden können. Doch weil es keine weiteren Abschiebeversuche gab, galt er nicht als untergetaucht – und die Frist lief nach sechs Monaten ab.

Parallel zeichnete sich die zuständige Behörde dadurch aus, daß sie das lediglich minimal Nötige leistete:

Stattdessen ließ die Ausländerbehörde die Frist verstreichen, während Deutschland das Recht hatte, al Hasan nach Bulgarien zu überstellen. Er blieb im Land, erhielt einen Schutzstatus und wurde nach Solingen verteilt.

Aber selbst in diesem Fall hätte ein zweiter Flug organisiert werden, doch das geschah – aus welchen Gründen auch immer – erstaunlicherweise nicht:

Keine neuen Flug angemeldet

Hinzu kommt die von den Altparteien aufgebaute weitere Hürde, daß ein Abschiebebescheid in der Regel offenbar nur 6 Monate gilt. Wird der Abzuschiebende innerhalb der 6 Monate nicht angetroffen, verfällt der Bescheid. Innerhalb dieser 6 Monate muß also ein weiterer Flug gebucht werden.

„…dass die zuständige ZAB keinen neuen Rückführungsflug für den Syrer angemeldet habe. Für die Rückführung galt eine Frist von einem halben Jahr…“

Und das Steuergeld floß weiter

Auch finanziell hatte dies keinen Einfluß für den Solingen-Mörder:

Während eine Abschiebung al Hasans den Behörden binnen sechs Monaten unmöglich schien, klappte die finanzielle Unterstützung des Syrers einwandfrei. Die Tatsache, dass er am Tag der geplanten Abschiebung nicht aufzufinden war, führte nicht zu einer Minderung der Zahlungen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen dem jungen Mann 368 Euro im Monat zu.

Pünktliche Klagerücknahme

Dieses präzise und rechtskonforme Vorgehen des Afghanen fällt sogar Journalisten auf:

Issa al Hasan wusste offenbar genau, wann die sechsmonatige Abschiebefrist abgelaufen war: Vier Tage nach Ablauf meldete sich der Syrer bei den Behörden – und nahm eine früher gestellte Klage gegen die Abschiebung zurück. Weil Issa al Hasan eine Anwältin hatte, gehen Behörden davon aus, dass sie dem Asylbewerber erklärt hatte, wie die Abschiebung durch schlichtes Abwarten zu verhindern ist und wann die Frist endet.

Unklar soll noch sein, wer al Hasan die Anwältin besorgte. Die Vermutung: Ein Flüchtlingsrat könnte ihm geholfen haben, einen Rechtsbeistand zu finden und die Abschiebung zu verhindern.

Und die WELT erkennt:

Nach Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist wurde Deutschland für den 26-Jährigen zuständig und so erhielt der Syrer wie nahezu alle seine Landsleute im Dezember 2023 seine Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter. Daraufhin erklärten sowohl das Verwaltungsgericht als auch die Anwältin von Al Hassan die Sache für erledigt.

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Die Rolle von Anwälten

Diese Präzision im Umgang mit den politisch gewollt erzeugten Schwachstellen des Asylrechts-Systems legt den Verdacht nahe, daß Anwälte den Solingen-Mörder dabei unterstützt haben, sich in dem von den Altparteien erzeugten Vorschriften so zu bewegen, daß er sein Ziel erreicht. Eine Anwältin hatte jedenfalls auch den Solingen-Mörder vor der Abschiebung bewahrt:

Dass der Syrer genau wusste, was er zu tun hat, könnte an seiner Beraterin liegen: einer Rechtsanwältin, die auf Abschiebe-Verhinderung spezialisiert ist. Sie klagte ergebnislos gegen seinen Abschiebe-Bescheid. Nach BILD-Informationen vermuten Behörden, dass sie al Hasan erklärte, wie er die Abschiebung abwenden und wann er wieder risikofrei mit staatlichen Stellen in Kontakt treten konnte… Doch die Anwältin soll aus Abschiebebescheiden im Handumdrehen Aufenthaltserlaubnisse gemacht haben. Trotz „Fingerabdruck in Bulgarien“ erhielt einer „innerhalb von drei Monaten“ eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Afghane berichtet: „habe heute mein Aufenthalt“ bekommen, obwohl er „vorher ein Dublin in Bulgarien“ hatte.

Ein anderes Magazin hat die Kanzlei gefunden, die den Solingen-Mörder in Minden rechtlich vertreten hatte.

Geklagt hatte die auf Asylrecht spezialisierte Kanzlei Bargenda. 

Inhaberin ist laut Selbstauskunft eine Annika Bargenda. Auf Linkedin gibt es jedenfalls eine Annika Bargenda, die sich als „Rechtsanwältin“ bezeichnet

Rechtsanwältin Annika Bargenda Dresden,

dort aber sonst keinerlei Informationen über sich preis gibt. Eine solche gibt es laut Rechtsanwaltskammer tatsächlich. Der Webauftritt ist sparsam und verrät keinen Namen der mit ihr arbeitenden Anwälte:

Mein Team aus Anwälten und Juristen sowie Rechtsanwaltsfachangestellten und Dolmetschern und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Ziel ist eine schnelle und kostentransparente Lösung für unsere Mandanten. Wer ein goldenes Schild am Eingang sucht, wird hier nicht fündig. Wir arbeiten auf Augenhöhe, ehrlich und direkt.

Offenkundig ist jedenfalls, daß der Solingen-Mörder juristisch beraten worden sein muß, wie er vorzugehen hat:

Trotz eben jener Anordnungen ist es Migranten mithilfe der Dresdner Anwältin gelungen, in Deutschland zu bleiben. Weil zum Untertauchen geraten wurde? Welche Ratschläge gab die Juristin ihren Klienten? Über diese Fragen wollte WELT mit der Frau sprechen – erhielt bislang aber keine Antwort.

Der zeitliche Ablauf legt die Vermutung allerdings nah, dass die Kanzlei jederzeit über den Asylstatus ihres Mandanten und das Verfahren Bescheid wusste. Das zuständige Verwaltungsgericht Minden versichert WELT im Gespräch jedenfalls, den Rechtsbeistand des Syrers über das Verfahren in Kenntnis gesetzt zu haben… Ob es purer Zufall war, dass er ausgerechnet in dieser Nacht nicht anwesend war, oder ob ihn möglicherweise ein kundiger Tipp erreichte, werden möglicherweise die Ermittlungen der kommenden Tage zeigen. Danach gab es jedenfalls keinen weiteren Abholungsversuch seitens der Ausländerbehörde und keine Speicherung als flüchtig oder untergetaucht, weswegen die Dublin-Überstellungsfrist auch nicht von den üblichen sechs auf 18 Monate ausgedehnt wurde.

Erinnerungen werden wach

Die Konstellation erinnert irgendwie an das Zusammenwirken zwischen Rechtsanwälten und Behörden in einigen Fällen in Bremen:

Die Innenrevision des Bamf wurde tätig und erstattete Strafanzeige. Am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche durchsuchten Ermittler im Auftrag der Zentralen Antikorruptionsstelle Bremen acht Privatwohnungen und Anwaltskanzleien in Bremen, Brake, Hildesheim, Oldenburg und Bad Zwischenahn. Ziele der Ermittlungen: die inzwischen suspendierte Leiterin der Bamf-Außenstelle in Bremen, drei Rechtsanwälte, unter ihnen der ehemalige Lebensgefährte der Amtsleiterin, und ein vereidigter Dolmetscher. Bei einem der Rechtsanwälte fanden die Beamten eine scharfe Schusswaffe samt zugehöriger Munition.

Ob diese Erinnerung berechtigt ist oder nicht, wird wohl die Zeit zeigen, denn es wird wohl einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß geben. Aktuell sind jedenfalls noch keine illegalen Handlungen bekannt!

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Das feige Abtauchen der Verantwortlichen

Während die Regierungen in Bund und Ländern sich gehorsamem Strebertum in den selbst gefertigten Vorschriften verstricken, sabotieren zu viele EU-Länder die vertragsgemäße Rückführung:

Das feige Abtauchen der EU-Länder

Das EU-Land Bulgarien, in das der  Solingen-Mörder abzuschieben gewesen wäre, hat zur Umgehung einer erfolgreichen Rückführung groteske Hürden aufbaut, um genau diese Maßnahme zu erschweren:

Bulgarien stand vor dem Anschlag in Solingen auf der Tagesordnung für eine Lagebesprechung im Bundeskanzleramt. In dieser Woche wollten Bundesregierung und Nachrichtendienste besprechen, wie mit der Situation in Bulgarien umgegangen werden soll. Denn das südosteuropäische EU-Land hat das geringste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf gemessen an der Kaufkraft. Immer wieder kursieren Berichte, nach denen das Land seine Standards bewusst niedrig hält, um Flüchtlinge zur Weiterreise in die EU zu bewegen. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist oftmals menschenunwürdig, erfuhr FOCUS online. Sie sollen bestohlen und von Hunden bedroht werden.

Die Folge:

Dadurch blieben theoretisch nur zehn mögliche Abschiebungen pro Tag für alle Bundesländer.

Doch auch andere EU-Länder sabotieren die Dublin-Vereinbarungen, die sei selbst unterzeichnet haben.

Das feige Abtauchen der verantwortlichen Ministerin der Grünen

Und wie reagiert die zuständige Ministerin? Na, sie taucht erstmal ab, wenn das Vorhersehbare eingetreten ist. Massaker im Ausland sind der Grünen wichtiger, als Massaker im Inland

Da passt es ins Bild, dass Flüchtlingsministerin Paul nach dem Anschlag offenbar zunächst gar nicht erreichbar war. Wie FOCUS online aus Düsseldorfer Politikreisen erfuhr, versuchte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Sonntagvormittag erfolglos, seine Amtskollegin in dem Fall zu kontaktieren. Zu der Zeit hielt sich die Grünen-Politikerin den Angaben zufolge noch in Frankreich auf, wo sie an einer Gedenkfeier zu Massakern der SS im Zweiten Weltkrieg teilgenommen hatte. Etwas später meldete sich ein Mitarbeiterin Pauls mit der Frage „Gibt es etwas Wichtiges?“ im Innenministerium. Erst am Sonntagnachmittag gelang es Reul, seine Kabinettskollegin zu erreichen.

Selbst als die grüne Ministerin davon erfuhr, fuhr sie nicht an den Tatort, sondern tauchte ein zweites Mal ab:

Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im NRW-Landtag findet es zudem befremdlich, dass „die Ministerin nach dem Anschlag bis heute nicht in Solingen war.“ Die Möglichkeiten des Landes, nach dem missglückten Abschiebeversuch tätig zu werden, seien nicht genutzt worden. Der Ministerin warf die Politikerin vor, „sich ihrer Verantwortung, die sie als für Abschiebungen zuständigen Ministerin trägt, nicht bewusst zu sein.“

Das feige Abtauchen der verantwortlichen in der Polizei

Noch einen oben drauf setzte der Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl

„Und insofern muss jeder auch mit sich auch das klarmachen und ausmachen, ob er beispielsweise zu Festivitäten geht, ob er zu Fußballspielen geht, ob er im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist“. 

Damit verlagert er die Verantwortung von der Polizei auf die Bürger. Und als ob das nicht schon genug wäre, setzt er noch einen oben drauf und baut das Bild auf, daß Menschenmassen im Kern Schutzschilde gegen messernde „Allah hu Akbar“-Rufer sind.

Ab Minute 35.35 beginnt die relevante Passage. Röhrl sagt darin, dass der Angriff eine „einzelne schreckliche Tat“ sei, aus der man nicht hochrechnen solle, dass so etwas „immer und überall passieren wird“. Dann sagt er die Passage, die in den Videos geteilt wird: Jeder müsse für sich ausmachen, ob er zu Festivitäten oder Fußballspielen geht.

„Aber die Konsequenz, wenn man zu all dem nein sagen würde, wäre ja die, dass man sich zu Hause einschließen müsste. Das können wir natürlich überhaupt keinem empfehlen… umso belebter die Straßen seien, umso sicher seien sie. 

Das ist nicht nur eine Bankrotterklärung der Sicherheitsbehörden in diesem Land, sondern auch ein Schlag ins Gesicht aller Opfer und Angehörigen von Migrantengewalt. Warum geht eine Frau auch nachts allein nach Hause, wenn sie doch weiß, dass sie vergewaltigt werden könnte? Selbst gewähltes Leid. Unfassbar, aber so läuft es mittlerweile im besten Deutschland aller Zeiten.

Das feige Abtauchen der Moschee-Gemeinden

Bisher ist an Information vorhanden, daß der Messer-Mann aus dem Mrgenland sich bei seiner Hackerei

„während seines Angriffs offenbar mit „Allahu Akbar““

selbst motivierte und der Spiegel weiß:

Es gibt ein Video, das ihn in einer Gruppe maskierter Männer zeigen soll. Hat er sich ihnen am Ende doch angeschlossen?

Aber die Moschee-Gemeinden tun so als ob das mit dem Islam nichts zu tun habe:

Sie sprechen von einem „schrecklichen Messerangriff“, einem „Angriff auf uns“ und warnen, dass die Gesellschaft sich „nicht spalten lassen“ dürfe. Davon, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert hat und alles auf islamistischen Terror deutet, sagen sie nichts… Islam-Experte Eren Güvercin (44), selbst Muslim und Mitglied der Deutschen Islamkonferenz, sagt zu BILD: „DITIB, ZMD, IGMG und Co. möchten zwar gerne Religionsgemeinschaften sein, verlieren aber in ihren Stellungnahmen kein einziges Wort zum Tatmotiv. Nicht nach Mannheim und auch nicht jetzt nach Solingen.“

So wäre es doch einmal interessant zu erfahren, ob aus Sicht der Moschee-Gemeinden Sure 5:51 des Koran einer „Integration“ im Weg steht:

Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht

Tatsache ist jedenfalls, daß ein Zeuge angegeben hat,

 dass der Tatverdächtige bei seinen Tathandlungen ,Allahu Akbar’ gerufen habe.“

Tatsache ist außerdem:

„Von einem bei der Tat verletzten Zeugen wurde angegeben, dass man den unbekannten Tatverdächtigen ,aus Solingen kenne’ und dieser auch Besucher einer örtlichen Moschee sei.“

Welche das ist wurde nicht mitgeteilt. Aber es gibt da eine Salafisten-Moschee ums Eck, die man sich mal genauer ansehen sollte. Nur 300 Meter vom Asylheim liegt das „Islamisches Zentrum Solingen“, die wohl von Issa Al-Hassan besucht wurde. Im folgenden Video sieht man Hassprediger aus der Moschee, in den u.a. für den weltweiten Sieg der islamischen Gotteskrieger gebetet wird und die Schariastrafen der Auspeitschung und Steinigung befürwortet werden.

Im diametralen Gegensatz zu diesem Verdacht steht das Bild, das dieses Islamische Zentrum offiziell nach außen verbreiten möchte. Sogar am „Fest der Vielfalt“ wollte man teilnehmen:

Am Freitagabend war sie gerade dabei, alles für die Festivitäten vorzubereiten. Kuchen sollte es geben, und Zuckerwatte für die Kinder. Die Familie wollte ihren Beitrag zum Fest der Vielfalt leisten und etwas für den Stand des islamischen Zentrums vorbereiten, der wie jedes Jahr auf der Solinger Hauptstraße hätte stehen sollen. Das Islamische Zentrum, die Moschee, in der Familie Abu Zamlah Sprachunterricht gibt, liegt in einer Querstraße unweit von der Geflüchtetenunterkunft, in der der Täter gelebt haben soll. Es ist einer dieser Orte, vor dem Rechte wie AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke regelmäßig warnen.

Offenbar gibt es von diesem „Islamischen Zentrum“ Solingen vor über 10 Jahren einmal eine Anspaltung mit der Bezeichnung „Deutsch-Islamische Zentrum e.V.“, das sich im Umfeld von IS positoiniert hat:
Und es gab im selben Zeitraum in Solingen auch die von Salafisten betriebene „Millatu Ibrahim„-Moschee. Das bedeutet also, daß Solingen bei derartigen Leuten einen gewissen Ruf hat. Von dem Täter selbst genannte Motive sind bisher nicht bekannt. Was aber bekannt ist ist, daß der IS für den Täter spricht und als Motiv nennt, er

„…habe die Attacke aus »Rache für Muslime in Palästina und anderswo« verübt. Der Angriff habe einer »Gruppe von Christen« gegolten…“

Bisher ist aber auch nicht bekannt, daß sich der Messer-Mörder von dieser Einvernahme durch den IS distanziert habe.

Das feige Abtauchen der Anwälte

Nicht zu vergessen die Anwältin des Messer-Mördern, auch sie taucht ab:

Gegenüber BILD wollte sich die Anwältin trotz mehrmaliger Nachfrage nicht äußern.

Das feige Abtauchen der „Qualitätspresse“

Und wieder einmal verbreitete die „Qualitätspresse“ Desinformation und versuchte den Mörder abzuschirmen oder eine Täter-Opfer umkehr:

Wir sind es bereits gewohnt, daß es zur Choreografie eines jeden „Allah-hu-Akbar“-Messermordes gehört, daß die „Qualitätspresse“ eine Opfer-Täter-Umkehr probiert. Ein beliebtes Stilelement hierzu ist, die Angehörigen der Opfer nicht zu Wort kommen zu lassen und sie ind ihren Schmerz zu verschweigen, aber parallel die Eltern des „Allah-hu-Akbar“-Messermörders Stein und Bein schwören zu lassen, daß Ihr Kind „so etwas niemals tun würde“. Und ganau so ist es auch dieses Mal. Wie in diesen Gesprächen üblich redete hauptsächlich die Mutter:

Fatima Al H.: Wir haben von der Messerstecherei gehört; sie sagten, sein Name sei Issa. Jeder hier benutzt Facebook, und das Bild und die Nachricht waren überall zu sehen. Von dem Moment an, als wir die Nachricht hörten, haben wir gesagt, dass das nicht Issa sein kann, das ist unmöglich. Issa ist nicht in solche Dinge verwickelt. Unsere Herzen sind in Frieden, weil wir wissen, dass unser Issa nichts mit diesen Dingen zu tun hat, und wir beten, dass das so bleibt…Nein, Gott sei Dank, weder er noch seine beiden Brüder haben sich irgendeiner Gruppierung oder Seite angeschlossen, weder dieser noch jener. Der Ruf unserer Familie ist rein, und ich hoffe, dass das jetzt und für immer so bleibt.

An dieser Stelle offenbart der Spiegel die neue Information, daß der „Allah-hu-Akbar“-Messermörder mit Islamisten gesehen wurde:

Intressant ist aber auch, was die Eltern über ihren Sohn als „Fachkraft“ zu sagen haben:

Es ist immer die selbe Choreografie der selbsternannten „Qualitätspresse“, die die Bürger so auf die Palme bringt:

https://www.youtube.com/watch?v=cDiu_gGLJtY

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Die Wirkung: Rückführungen werden unmöglich gemacht

Diese, von den Altparteien gewollt und gezielt verabschiedeten Gesetze und Vorschriften entfalten die Gesamtwirkung, daß der so oft beschworene „Rechtsstaat“ im Beriech Asyl durch sich selbst außer Kraft gesetzt wurde. Diese Zahlen muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Obwohl das vor NRW zuständige Oberverwaltungsgericht erkannt hat:

Für Zivilpersonen besteht in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.07.2024 entschieden.

wird in der Praxis das genaue Gegenteil umgesetzt. Damit wurde die Klage eines Syrers abgewiesen, der einen Flüchtlingsstatus oder zumindest einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland erhalten wollte. Das heißt in Kurzfassung: Eine Abschiebungs-Offensive nach Syrien wäre möglich, wenn die Bundesregierung grünes Licht geben würde. Doch die Ampel-Regierung vertritt lieber die Interessen von illegal eingereisten Syrern.

Sogar nach „erfolgreicher“ Abschiebung in ein EU-Land ist eine Rück-Einreise nach Deutschland möglich

Und selbst wenn es gelingen sollte, einen Mörder in sein EU-Einreiseland zu überführen, dann kann er nach EU-Recht einfach nach Deutschland zurückreisen und erneut Anträge stellen:

 „Aber das löst die Probleme nicht. Wenn jemand von Stuttgart nach Paris geschickt wird, dann kann er mit dem nächsten Zug zurückkommen.“ Und dann müsse man den Antrag von neuem aufnehmen. An dieser Stelle hakt Lanz verwirrt ein: „Dann beginnt das gesamte Verfahren wieder von vorne?“  

Thym bestätigt: „Da muss Deutschland ihn anhören, dann muss man einen Bescheid erlassen, dann kann die Person vor Gericht ziehen und nachdem ein Gericht grünes Licht gegeben hat-„. Lanz unterbricht: „Obwohl er schon mal abgelehnt worden ist?“

„Das ist Stand der europäischen Rechtsprechung und ich verstehe, dass die Politiker das frustriert, aber das ist nun mal das, was schwarz auf weiß in dieser Dublin-Verordnung drinsteht“, ergänzt Thym.

Die Sabotage der Rückführungen in EU-Länder:

Zum Zeitpunkt als der Solingen-Mörder al Hasan kein Asyl bekam, war er

„einer von 10 340 in Deutschland lebenden Syrer, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, also abgeschoben werden müssen…“

Doch bereits damals standen seien Chancen gut:

„Die genauen Zahlen der Bundesregierung: 2023 wurden von den 10 340 lediglich 829 ausreisepflichtige Syrer abgeschoben. Insgesamt waren Ende 2023 in Deutschland 242 642 Personen ausreisepflichtig. Die meisten von ihnen aus dem Irak (24 566), Afghanistan (14 339), der Türkei (13 523) und Russland (12 776)… Viele von ihnen blieben noch jahrelang in Deutschland. Stand 2023 waren insgesamt 82 937 dieser Personen, die laut Rechtslage nicht in Deutschland sein dürften, mehr als sechs Jahre in der Bundesrepublik. 44 178 solcher Personen waren Ende 2023 bereits vier bis sechs Jahre lang im Land, weitere 40 810 zwischen zwei und vier Jahre.“ 

Doch auf der anderen Seite reagiert der „Rechtssaat“ nicht einmal, wenn eine Verbindung mit anderen EU-Staaten besteht, wenn es sich bei den Messer-„Künstlern“ um Ausländer handelt:

Fazit:

Nur zehn bis 15 Prozent der Überstellungen nach den Dublin-Regeln hätten Erfolg. Mit Blick auf die gescheiterte Abschiebung des mutmaßlichen Täters von Solingen sagte Paul: „Der Fall vor dem Freitagabend ist sicherlich einer gewesen, wie es ihn zu Hunderten in diesem Land gibt.“

Sogar diejenigen, die dieses Chaos in den Rechtsvorschriften abgerichtet haben erkennen nun:

„Dieses System ist so komplex und im Kern dysfunktional“

Oder mit anderen Worten:

„Das Verfahren ist so nicht mehr handlungsfähig.“

Und obwohl diese Erkenntnis längst da ist, will die grüne Außenministerin das System noch weiter überlasten. Gegenüber dem Jahr 2014 lebt inzwischen die 16-fache Anzahl an Syrern in Deutschland – die Zahl entspricht rund fünf Prozent der syrischen Gesamtbevölkerung. Auch die Zahl der Afghanen hat sich von 2014 bis 2013 auf 419.410 Personen versechsfacht. Auch hier lebt ein enormer Anteil vom Bürgergeld. Dennoch setzt die Ampel-Regierung die unkontrollierte Massenmigration ungerührt fort;

Außenministerin Baerbock will 10.000 weitere Afghanen nach Deutschland einfliegen lassen.

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Eine vor Wahlen inszenierte Abschiebe-Show nach Afghanistan

Es war der CSU-Minister Seehofer, der die Abschiebungen im August 2021 aussetzte:

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat entschieden, Rückführungen nach Afghanistan zunächst auszusetzen.

Bereits am 5. August war ein geplanter Abschiebeflug nach Afghanistan mit 6 inhaftierten Männern auf Entscheidung des Bundesinnenministeriums kurzfristig abgesagt worden. Hintergrund waren mehrere Detonationen in der afghanischen Hauptstadt Kabul, die keine verlässliche Prognose der Sicherheitslage bei Ankunft des Fluges zuließen.

Mit anderen Worten: weil es auf einigen Quadratmetern Afghanistan „pif, paf, puf“ gemacht hat könne man sie in die anderen 652.860 Quadratkilometern nicht abschieben, wo es nicht „pif, paf, puf“ gemacht hat. Eine – aus unserer Sicht – groteske Argumentation. Die Beendigung von Abschiebungen nach Afghanistan durch die CSU war eine willkommene Vorlage für die nachfolgende rotgrüne Regierung. Seehofers Nachfolgerin Faeser hat dieses Unterlassen seiter natürlich nicht rückgängig gemacht.

Vor Wahlen erkennt die Union einen „Notstand“

Wenige Tage vor den Wahlen in Ostdeutschland erkennt der Unions-Chef, dessen Partei maßgeblich daran mitgewirkt hat, daß das bisher beschriebene Abschiebe-Verhinderungs-System in Gesetzestexte gegossen wurde, Probleme bereitet und er will einen „Notstand“ ausrufen:

Vor Wahlen erkennt die Ampel die Möglichkeit von Abschiebungen

Lange hieß es aus der Bundesregierung, dass Abschiebungen nach Afghanistan nicht möglich seien. Kaum stehen Wahlen an, wird dann auf einmal Unmögliches möglich! Pünktlich und wenige Tage vor den Wahlen in einigen Ostdeutschen Bundesländern hat die Bundesregierung dann doch eine Abschiebe-Show terminiert und 28 Kriminelle in einen Flieger der Quatar Airways gesetzt und straft sich selber Lügen, denn das, was angeblich jahrelang unmöglich war, geht ja doch, so wie es die AfD immer gesagt und gefordert hat:

Seit Monaten soll mit Katar verhandelt worden sein. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) machte heute im Innenausschuss des Bundestags deutlich: „Niemand hat mit den Taliban verhandelt.“ Es sei auch kein Geld an das Taliban-Regime geflossen.

Merkwürdigerweise gibt Bayern als eines von wenigen Ländern keine Namen der Abgeschobenen an:

Aus Bayern wurden drei Straftäter im Alter von 27, 29 und 30 Jahren abgeschoben. Zwei davon waren wegen Sexualstraftaten, der Dritte wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. In Bayern gibt es Hermann zufolge mindestens noch 174 afghanische und 203 syrische Straftäter, die „rasch außer Landes gebracht werden“ müssten.

Ob noch weitere Personen aus Bayern eingeplant waren ist unbekannt. Unbekannt sind auch die Namen der Kriminellen aus Bayern:
Würde man wirklich etwas ändern wollen, dann müßte man die deutsche Grenzen besser zu schützen. Davon steht ebenfalls aber nichts im vorgelegten Ampel-Plan. Offen ist auch, was mit diesen Straftätern nach ihrer Ankunft in Afghanistan geschieht? Müssen sie dort ihre Reststrafen dort absitzen oder kommen sie auf freien Fuß? Diese Frage wird in den Berichten über die Abschiebung schlichtweg ausgeblendet, obwohl sie von fundamentaler Bedeutung für das Rechtsempfinden der Opfer ist. Außerdem gilt: Wenn die abgeschobenen Straftäter in Afghanistan auf freien Fuß gesetzt werden, würde das bedeuten, dass Kriminelle im „Rechtsstaat“ Deutschland für ihre Taten nur kurzfristig zur Verantwortung gezogen werden, bevor sie in einem Land, das nicht für seine rechtsstaatlichen Standards bekannt ist, möglicherweise straffrei weiterleben können. Dies wäre ein Schlag in die Magengrube der Angehörigen der Opfer und sendet das ein fatales Signal an potenzielle Nachahmer.

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Deutsche Gerichte ermöglichen den Mördern und Vergewaltigern ein Leben in Saus und Braus.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 21. April 2022 (BVerwG 1 C 10.21) geurteilt, dass Abgeschobene in der Lage sein müssen, ihre „elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“. Eine „Verelendung innerhalb eines absehbaren Zeitraums“ müsse ausgeschlossen werden… Die Höhe von 1000 Euro entspricht auch dem Betrag, den andere (abgelehnte) Asylbewerber bei ihrer freiwilligen Rückreise in ihr Herkunftsland erhalten (das sogenannte REAG/GARP 2.0-Programm).

Aha, um also die „elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“ bedeutet in diesem Fall ganz konkret Folgendes:

Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Afghanistan 28 Euro pro Kopf. In Deutschland sind es 4.159 Euro. Die Preise des täglichen Bedarfs liegen im Vergleich zu Deutschland jedoch auch rund 75,8 Prozent niedriger.

Mit den 1000Eur erhalten diese Mörder und Vergewaltiger also einen Betrag, der in Afghanistan 35 Monate einem Durchschnittseinkommen, wie bei uns 4159€ entspricht. Auf Deutschland rückübertragen entspräche das einem Betrag von 4159€ Mal 35 Monate = 148.535 Eur. Mit anderen Worten: der deutsche Steuerzahler ermöglicht den Mördern und Vergewaltigern in Afghanistan ein Leben in Saus und Braus!

Und Syrien?

Syriens Monatliches Einkommen belief sich im 2020 auf 81 US Dollar. Dies stellt einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Zahlen von 143 US Dollar für 2019 dar. Syriens Monatliches Einkommen werden jährlich aktualisiert, mit einem Durchschnitt von 198 US Dollar von 1993 bis 2020, mit 28 Beobachtungen. 

Mit den 1000Eur erhalten diese Mörder und Vergewaltiger also einen Betrag, der in Syrien ca. 12 Monate einem Durchschnittseinkommen, wie bei uns 4159€ entspricht. Auf Deutschland rückübertragen entspräche das einem Betrag von 4159€ Mal 12 Monate = 50.700 Eur. Mit anderen Worten: der deutsche Steuerzahler ermöglicht den Mördern und Vergewaltigern in Syrien ebenfalls ein Leben in Saus und Braus!

Und wer ist in diesem Fall dafür verantwortlich?

Ob und in welcher Höhe solche Leistungen ausgezahlt würden, liege im Ermessen der Bundesländer, so der Ministeriumssprecher. Die Länder sind für Abschiebungen zuständig.

Und was wird der Bevölkerung in Deutschland dazu erzählt?

Die Auszahlungen an Afghanen könnten Abschiebungen auch juristisch erleichtern. So beklagten etwa afghanische Staatsbürger vor deutschen Gerichten, dass ihnen im Fall einer Rückkehr in ihre Heimat extreme Armut drohe. Eine finanzielle Unterstützung würde es ihnen möglich machen, in der ersten Zeit für Nahrung, Wohnraum etc. aufzukommen.

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Eine Wiedereinreise jederzeit möglich:

Und selbst wenn der abgeschobene Mörder und Vergewaltiger dann außer Landes ist, kann er über die unbewachten Grenzen praktisch jederzeit wieder einreisen:

Und selbst wenn Abschiebungen zunächst gelingen, kommt es vielfach zu sogenannten Wiedereinreisen. So kamen von Januar bis November 2023 insgesamt 4122 zuvor erfolgreich abgeschobene Ausländer wieder nach Deutschland zurück – 2106 von Ihnen sogar trotz Wiedereinreisesperre.

Und wenn der Abgeschobene in Deutschland eine Frau geschwängert hat, kommt er ganz legal wieder zurück:

Doch Rechtsanwalt Christoph Käss, der mit dem Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis kooperiert, will seinen Mandanten wieder nach Deutschland holen. Weil der verurteilte Vergewaltiger angeblich Vater wird. Käss sagte der „Augsburger Allgemeinen“ über die Freundin des Afghanen: „In zwei Monaten bekommt sie ein Kind, das Kind wird deutsch. In Kenntnis dessen haben sie ihn abgeschoben.““

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Das eigentliche Ziel: den Bürgern Massenüberwachung schmackhaft zu machen?

Obwohl der Solingen-Mörder ein völlig unbeschriebenes Blatt war und bisher nicht aufgefallen ist, will der ehemalige BND-Chef die Massenüberwachung der Gesamtbevölkerung vorantreiben:

„Deutschland muss endlich die Überwachung der Messenger-Dienste wie Signal oder Telegram erlauben, die FDP muss den Widerstand gegen die richterlich kontrollierte Vorratsdatenspeicherung aufgeben. Der gesamte Daten-Verkehr aus und in Staaten, in denen die islamistische Terrormiliz ISIS tätig ist, muss flächendeckend überwacht werden. Das betrifft besonders Afghanistan, Pakistan, Syrien und Irak. Wer nicht hinhört und nicht hinschaut, kann auch nicht rechtzeitig reagieren.“

Diese Massen-Überwachung soll nicht nur die Messenger-Dienste betreffen, sondern auch die Videoüberwachung:

Video-Überwachung: „Zentrale Orte und jede größere Veranstaltung müssen zwingend Video-überwacht werden.“

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Die Berichte