BERLIN – Die ersten Tagesordnungspunkte der Sitzungswochen im Bundestag sind in aller Regel Fragen der Fraktionen an einen der Minister gewidmet. Auf der 120. Sitzung traf dieses Los nun den Bundesinnenminister Seehofer (CSU).
Die AfD-Fraktion wußte diese Möglichkeit zu nutzen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer gibt hierbei das Versagen des Dublin-Abkommens zu, verweigert aber weiterhin die deutsche Grenze zu schützen und die Migration zu stoppen!
Min. 0: Gottfried Curio hält fest, daß die Migranten aus ganz Afrika nach Lybien fahren, um sich dort von NGOs abholen zu lassen und mit Seehofers Aufnahemquote mit 25-Prozentiger Wahrscheinlichkeit nach Deutschland fahren zulassen und diese dadurch institutionell legitimieren. Seehofer verweigert hierauf die Antwort mit den Worten
„Wir sollten solche Diskussionen nicht führen.„
und
„Zwei Drittel kommen aus Afghanistan, Irak,Iran, Syrien„
Min. 6: Carsten Hilse fragt nach: An welche unsichere Grenzstaaten denn Deutschland grenzen würde, daß Flüchtlinge nach Art. 16aGG zum Stellen von Asyl anspruchsberechtigt wären. Antwort des Innenministers: „Das Dublin-System funktioniert nicht… Die Regel die Migranten zurückzuschicken funktionieren nicht“
Min. 7:30 Martin Hess fragt nach: Wenn mehr „Flüchtinge“ kommen, wird der Innenminister dann die Grenzen schützen? Der Innenminister antwortet: „Erste Priorität besteht in der Unterstützung der betroffenen Länder, wie Türkei, Bosnien etc… Wir können hier ein Problem bekommen.“
Hierzu läßt sich also festhalten, daß der Innenminister es beim „nicht funktionierenden“ Dublin-System als offenbar Naturgegeben einfach so akzeptiert, daß es „nicht funktioniert“.
In Folge braucht sich also ein EU Staat bloß seiner Verpflichtungen zu verweigern, oder „Überforderung“ kommunizieren und schon ist er aus seiner Verantwortung draußen und die Regeln in der EU werden geändert.
Ganz nach der Überlebensstrategie fauler Firmenmitarbeiter „ich brauche mich bloß a bisserl deppert anstellen und schon habe ich meine Ruhe vor dem Chef„. In Folge müssen naturgemäß dann die Leistungsbereiten die Mehrarbeiten übernehmen, um Anliegendes zeit- und qualitätsgerecht abzuarbeiten.
Wenn dieses Prinzip in der EU offenbar zum Erfolg führt, daß sich einfach jemand nicht oder zu wenig um seine Angelegenheiten kümmert, stellt sich natürlich die Frage: Warum nimmt dann Deutschland nicht das selbe Recht in Anspruch? Wieso sagen Bundesregierung, Bundesland, oder ein Kommune dann nicht einfach „wir sind überfordert“ und warten ab, bis sich dann Andere darum kümmern, oder die Regeln geändert werden?