Ätsch verarscht: Olaf Scholz bricht sein Versprechen die Steuern auf Gaststättenbesuche nicht wieder von 7% auf 19% anzuheben

Quelle: Von Kobako - photo taken by Kobako, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1315226

BERLIN – Wortbruch vom Feisten. Kanzler Scholz bricht nach bereits 2 Jahren eiskalt ein Wahlversprechen!

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Im September 2021 verkündete der damalige Finanzminister und Vizekanzler Scholz, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gesenkt zu lassen. Er habe der Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022 zugestimmt

„in dem Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“. „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das noch mal verlängert, und ich will Ihnen gern versichern: Ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab«, sagte Scholz in der Sendung. »Also das ist jetzt etwas, was für die Gastronomie jetzt auch gelten soll.

Kaum war er Kanzler, legte er einen verfassunsgwidrigen Haushalt vor und erhöhte danach die Mehrwertsteuer in der Gastronomie, weil das Geld fehle:

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Steuerrecht in Deutschland

Ja, das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Die verschiedenen Steuerregeln und Steuersätze werden in einem eigenen Gesetzbuch festgehalten: dem Umsatzsteuer-Gesetz. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: Das ist

  • erstes der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und das ist
  • zweitens der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Mit welchem Mehrwertsteuersatz was  belegt wird, hängt grundsätzlich von der zentralen Frage ab: Handelt es sich um Produkte und Dienstleistungen der Grundversorgung? Wenn das so ist, dann gelten die 7 Prozent. In Anlage Zwei zu Paragraf zwölf findet sich dann eine Liste der 54 ermäßigt besteuerten Warengruppen. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums findet sich dazu eine vollständige Liste der „dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“. Darunter sind auch Brieftauben, künstliche Gelenke oder dekorative Bildwerke. Nicht enthalten sind beispielsweise Süßkartoffeln. Die werden wiederum mit 19 Prozent besteuert.

Eigentich ganz einfach, aber…

Eigentlich sind die Regeln grundsätzlich gar nicht so kompliziert:

Im Bereich der Lebensmittel findet das Anwendung auf den Verkauf von Grundnahrungsmitteln wie Obst, Gemüse, Backwaren, Fleisch, Fisch, Kaffee, Milch und Milchprodukte usw. Nun verkauft zwar die Gastronomie auch Grundnahrungsmittel aber der Gang ins Restaurant ist eben keine Grundversorgung! Deshalb gilt dort in der Regel der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Wer als bedient wird, der zahlt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wer hingegen einfach nur etwas abholt oder geliefert bekommt, zahlt die geringere Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Wirte, die bei ihren Preisen keine Unterschiede machen wollen, müssen also bedenken, dass sie für alle Speisen, die vor Ort verzehrt werden, höhere Steuern absetzen müssen.

Wo es dann kompliziert wird ist bei den Ausnahmen: Das fängt mit den Getränken an: Egal, ob sie „für hier oder zum Mitnehmen“ bestellt werden, immer sind 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Und wenn beispielsweise bei den gelieferten Lebensmitteln Luxuslebensmittel dabei sein sollten, die kein Grundbedarf sind, dann werden ebenfalls 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Bei Mischungen wird es dann besonders wild: Ein Haferl Kaffee wird mit 19 Prozent besteuert, weil Kaffee nicht als Grundnahrungsmittel gilt, sondern als Getränk. Sobald aber Milch enthalten ist, also der Gast beispielsweise einen Cappuccino bestellt, sind nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig – weil Milch zu den Grundnahrungsmitteln gehört und nicht zu den Getränken. Das gilt allerdings nur, wenn mindestens 75 Prozent Milchanteil in dem Latte Macchiato enthalten sind. Wenn aber ein Veganer Hafermilch in seinen Kaffee will, dann werden wieder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, weil Hafer-, Soja- oder Mandeldrinks zu den Getränken gehören.

Die AfD ist da klar und eindeutig: 7% Steuern in der Gastronomie reichen!

Der Verrat:

Interessant ist dann, wie die Regierungsvertreter ihr Versprechen dann gebrochen haben:

Steuererhöhungs-Lindner und seine FDP: „die Anderen sind Schuld“

„Wenn alle Parteien an einem Strang gezogen hätten, wäre eine weitere Verlängerung drin gewesen“, sagte Lindner der Bild am Sonntag. „SPD und Grüne hatten aber andere Prioritäten.“

„Es ist uns leider nicht gelungen, die Verlängerung zu einem gemeinsamen Koalitionsprojekt zu machen“, sagte der FDP-Abgeordnete Christoph Meyer. Die Liberalen hatten sich für eine Verlängerung eingesetzt, Grüne und SPD waren dagegen.

Laut Meyer wäre eine Einigung der Ampel-Parteien zwar möglich gewesen. Aber auch mit Einigung in der Koalition sei die Zustimmung der Länder und die Übernahme ihres Anteils an den Kosten von insgesamt 3,6 Milliarden Euro vollkommen offen gewesen. Außerdem habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung der Mittel aus dem Corona-Fond „die Haushaltsspielräume zusätzlich eingeschränkt“.

 

Viele Ökonomen halten die Entscheidung dagegen für richtig. „Der Ampel gebührt Lob, dass sie jetzt endlich stärker priorisiert“, sagte Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die Argumente der Gastronomiebranche für eine Entfristung der Steuersubvention seien immer schwach und widersprüchlich gewesen. „Diese sehr teure Vergünstigung ist sozial problematisch, weil sie besonders den Wohlhabenden zugutekommt“, sagte Heinemann.

Auch die Vorsitzende des Sachverständigenrates, Monika Schnitzer, fände es falsch, „eine bestimmte Branche jetzt dauerhaft“ so stark zu unterstützen.

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Franz Bergmüller steht auf der Seite der Gastronomen

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Ab dem kommenden Jahr soll die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Eine Entscheidung der Ampelkoalition, die für den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) nicht tragbar ist. Der Vorsitzende Franz Bergmüller befürchtet weitreichende Folgen für tausende Gastronomiebetriebe bundesweit:

„Was die Verantwortlichen wohl noch immer nicht begriffen haben: Es geht nicht um eine Vergünstigung, sondern um eine Gleichstellung der Besteuerung“, so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller, „in vielen EU-Ländern ist die Besteuerung von Speisen in der Gastronomie mit dem vergünstigten Steuersatz schon lange die Regel. In Deutschland selbst profitieren schon seit Jahrzehnten die vielen Imbiss- und To-Go-Betriebe davon. Genau die Gastronomiebereiche, die – ganz nebenbei erwähnt – zudem wesentlich mehr Verpackungsmüll produzieren! Durch einen höheren Steuersatz für Speisen in Restaurants wird eine Dienstleistung durch den Staat bestraft. Die Folge ist dann, dass die Menschen eben nichtmehr in den Wirtshäusern zusammenkommen, sondern sich ihre Mahlzeiten lieber bequem an die Tür liefern lassen.“ Schon vor 20 Jahren wurde hinsichtlich dieser Ungerechtigkeit die Forderung nach Gleichbehandlung in der Gastronomie erhoben, allerdings ohne Erfolg. „Die Gastronomiebranche trägt dreimal so viele Arbeitsplätze wie die Automobilindustrie“, betont Bergmüller, „im Gegensatz zu Krisensituationen in der
Gastronomie wird der Geldbeutel jedoch sofort aufgemacht, wenn es für Automobilhersteller oder -zulieferer eng wird. Das ist für uns nicht tragbar!“

Die Entscheidung, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie wieder auf 19 Prozent anzuheben, zeigt aus Sicht des VEBWK eine mangelnde Unterstützung der Branche in einer Zeit, in der sie bereits mit steigenden Energiekosten, teureren Lebensmitteln und steigenden Löhnen und Gehältern zu kämpfen hat. „Scholz und Lindner haben Wortbruch begangen“, kritisiert der VEBWK-Vorsitzende, „vor der Landtagswahl hatten sogar die Grünen angekündigt, sie werden sich für die MWST-Reduzierung auf Speisen in der Gastronomie einsetzen. Alles leere Wahlversprechen. Der jetzt vom Bundesverfassungsgericht verworfene umfunktionierte Klimafond hat haushaltstechnisch mit der MWST-Reduzierung nichts zu tun. Schon im Sommer hätte die MWST-Reduzierung dauerhaft im Haushaltsentwurf verankert werden müssen. Dafür ist der FDP-Finanzminister Lindner hauptverantwortlich! Auch jetzt hat der Haushaltsausschuss an anderen Stellen entgegen dem Haushaltsentwurf Mehrausgaben beschlossen! Der Ampelkoalition ist das Gastgewerbe schlichtweg egal!“

Der Verein setzt sich trotz der jüngsten Ereignisse weiterhin mit aller Kraft für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie ein: „Es muss jetzt Schluss sein mit dem Kuschelkurs gegenüber klaren Gegnerndes Gastgewerbes! Bei der nächsten Regierungsbildung muss die Verstetigung der MWST-Reduzierung auf Speisen zur Koalitionsbedingung einer zu unterstützenden Partei für das Gastgewerbe gemacht werden! Unsere Gastronomie darf von der Politik nicht im Regen stehengelassen werden!

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Ende 2023 läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie aus. Diese Maßnahme ist jedoch nicht nur für die bayerischen Wirtshäuser, sondern für die gesamte Branche essentiell!

Die Gastronomiebranche ist in den vergangenen Jahren von einer Krise in die nächste gerutscht. Schon die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen während der Coronakrise haben die Existenz tausender Betriebe gefährdet. Jetzt bringen die Inflation und die stark gestiegenen Energiepreise viele Wirte zur Verzweiflung.

Die Einführung der reduzierten Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie war und ist eine wichtige Maßnahme, um der Gastronomiebranche aus der Krise zu helfen. Den Betrieben wird damit ermöglicht, ihren Gästen bezahlbare Preise zu bieten und ihren Angestellten faire Löhne zu bezahlen. Diese Förderung hat sich auch in anderen Ländern bewährt. In Europa ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz daher bereits weitgehend Standard.

Jetzt setzen sich die AfD, aber auch Vereine und Branchenvertreter bundesweit für eine Verlängerung, bzw. Entfristung der Maßnahme ein. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist kein „Geschenk“ an die Gastronomiebranche, sondern eine dringend notwendige Unterstützung für Betriebe und Gäste!

Petition zur Beibehaltung der 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie

Artikel: AfD kämpft für reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie