Wohl noch um die 4000 Minderjährige In Ceuta

Ceuta –

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Nach der jüngsten Migrationskrise Ende Juli, bei der schätzungsweise 80.000 Menschen die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta passierten, befinden sich dort weiterhin tausende Jugendliche und Kinder ohne elterliche Begleitung.
Während die marokkoweit und regional vernetzten Medien die komplexe Dynamik vor Ort beleuchten, zeichnet die Perspektive marokkanischer Diplomaten und Analysten ein klares Bild der Verantwortung und der strukturellen Blockaden auf der Seite Spaniens und der EU.
In offiziellen Stellungnahmen weisen marokkanische Regierungs- und Diplomatenkreise Anschuldigungen einer mangelnden Zusammenarbeit vehement als „haltlos“ zurück.
    • Königliche Weisung: Das Königreich handelt nach den direkten Vorgaben des Palastes. Demnach besteht das klare Ziel, unbegleitete marokkanische Minderjährige zu identifizieren und in ihre Heimat zurückzuführen.
    • Die Justiz-Blockade: Marokkanische Diplomaten betonen, dass Rabat bereit zur Rücknahme ist. Die Verzögerungen liegen laut Berichten des Nachrichtensenders Medi1TV jedoch an den „administrativen und rechtlichen Hindernissen“ auf europäischer und spanischer Seite.
    • Einzelfallprüfung: Das spanische Recht verlangt langwierige bürokratische Verfahren. Dazu gehören die genaue Ermittlung des familiären Umfelds und die Garantie einer sicheren Unterkunft im Heimatland, was Rückführungen in der Praxis seit Jahren erschwert.

Der veränderte Charakter der Migration
Unabhängige marokkanische Medien wie das Investigativmagazin Le Desk analysieren zudem das soziokulturelle Profil der Jugendlichen und brechen mit gängigen europäischen Klischees:
    • Anstieg weiblicher Minderjähriger: Erstmals verzeichnen die Behörden in Ceuta eine historisch hohe Zahl junger Mädchen und Teenager, die den Grenzübertritt wagen.
    • Keine klassische Armutsmigration: Viele der geflüchteten Jugendlichen sind gut ausgebildet, nutzen moderne Technologie und kennen ihre Rechte genau. Sie passen nicht in das europäische Stereotyp des „mittellosen Migranten in Lumpen“.
    • Wunsch nach Zukunft: Unabhängig von ihrem ökonomischen Hintergrund im Marokko treibt sie die Hoffnung auf soziale Mobilität und neue Lebensentwürfe nach Europa.

Während Marokko auf den Abbau bürokratischer Hürden drängt, verschärft sich die humanitäre Krise in den überfüllten Aufnahmezentren von Ceuta täglich. Spanien plant zwar offiziell, rund „500 besonders schutzbedürftige Jugendliche“ auf das Festland umzuverteilen, mein damit jedoch ausschließlich erwachsene Frauen uns Mädchen.
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Unbegleitete Minderjährige in Ceuta: von geschätzten 7000 auf 4000

Marokkanische Behörden haben auch die Minderjährigen nicht am Grenzübertritt gehindert:

Der Großteil der Migranten sind minderjährige Männer.

Marokkanische Beamte haben die Grenze als geöffnet bezeichnet und den Marokkanern den Weg  nach Ceuta gewiesen:

„die Grenze ist offen, geht nach Ceuta“

wurde ihnen gesagt.

Wie viele davon sind minderjährig?

Seither schwankt deren Zahl erheblich. Niemand weiß, wie viele Minderjährige seither nach Marokko zurückgekehrt sind und niemand weiß, wie viele sich noch illegal in Ceuta aufhalten. Das einzige was man weiß sind die geschätzten Zahlen:

Die Regierung in Madrid verbreitet Falschinformationen über die Zahlen der Grenzbrecher

Am Montag, den 3. August

„schätzen Polizeiquellen, dass sich noch immer 5.000 bis 7.000 Migranten ohne gültige Papiere in Ceuta aufhalten“

Am Tag darauf versuchte die Zentralregierung die Zahl der Verbliebenen in Ceuta kleinzureden, was auf erhebliche Proteste der Bewohner stieß:

(vgl. https://theobjective.com/espana/2026-08-03/espana-meses-devolucion-inmigrantes-gobierno/)

Am 4. August sprachen Behördenvertreter aus Ceuta von noch verbliebenen 2.500 Migranten, während einer Erhebung durch den Präsidenten der Nachbarschaftsvereinigung von Sidi Embarek, Abdellah [ […] ], nach Gesprächen mit verschiedenen Nachbarschaftspräsidenten und ständiger Beobachtung von

noch etwa 15.000 bis 20.000 Einwanderern in Ceuta“ sprach. „Ahmed [ […] ], Präsident der Nachbarschaftsvereinigung Príncipe Alfonso, äußerte eine ähnliche Ansicht und erklärte, dass es allein in diesem Viertel noch zwischen 5.000 und 6.000 Erwachsene sowie rund 1.000 Minderjährige gebe.“ Man erkenne das daran, dass die Geschäfte permanent leegekauft seien, weil die Migranten aus den Bergen kommen, einkaufen und dann wieder in die Berge gehen, um sich zu verstecken (vgl. auch https://www.youtube.com/watch?v=6GlCEmBeX_M&t=31s).

Am 8. August erhöhte die Regierung die Anzahl auf 80.000 Grenzbrecher:

„Der Minister für Territorialpolitik und demokratische Erinnerung, Ángel Víctor Torres, hat die Zahl der Einwanderer, die am 30. und 31. Juli aus Marokko nach Ceuta gekommen sind, auf rund 80.000 erhöht und eine Aufstockung der Ressourcen für die Betreuung der bisher registrierten rund 1.400 Minderjährigen angekündigt, wobei die Familienzusammenführung Priorität hat… Der Minister für Territorialpolitik und demokratische Erinnerung, Ángel Víctor Torres, hat die Zahl der Einwanderer, die am 30. und 31. Juli aus Marokko nach Ceuta gekommen sind, auf rund 80.000 erhöht und eine Aufstockung der Ressourcen für die Betreuung der bisher registrierten rund 1.400 Minderjährigen angekündigt, wobei die Familienzusammenführung Priorität hat.“

In der Stadt eingesetzte

„Beamte warnen jedoch, dass sich Tausende weitere in den umliegenden Hügeln verstecken und hoffen, den Sicherheitskräften zu entkommen und das spanische Festland zu erreichen.“

Wie viele Minderjährige gibt es noch in Ceuta?

Die Zahlen der Minderjährigen steigen seit Anfang Juli kontinuierlich:

„Am 1. Juli befanden sich in Ceuta lediglich 180 Minderjährige in den Einrichtungen.“

Diese Zahl erhöhte sich bereits vor dem großen Durchbruch auf 750 Minderjährige:

„In einer Pressemitteilung hieß es, dass „die in den letzten Wochen verzeichnete Entwicklung das Ausmaß dieser Situation verdeutlicht“, und es wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt am 15. Juli 213 Minderjährige betreute, eine Zahl, die am 28. Juli auf 718 anstieg […] In diesem Zusammenhang hat die Stadt hervorgehoben, dass „von der Gesamtzahl der unterstützten Personen etwa 750 bereits vor den kritischen Tagen 30 und 31. Juli nach Ceuta eingereist waren“

Am Samstag, den 25. Juli meldeten die Lokalmedien bereits unhaltbare Zustände an der Grenze und fordern das Eingreifen übergeordneter Stellen:

„Es versuchen mehr Menschen schwimmend die Überfahrt, als abgefangen werden können. Minderjährige, Erwachsene und Frauen strömen gleichermaßen in die Stadt, wie auch heute geschehen. Die Situation wird als ein regelrechtes Sieb beschrieben. Werden nicht umgehend und mit der gebotenen Dringlichkeit Entscheidungen auf höchster Ebene getroffen, könnten die Folgen für die Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Ordnung und die Sicherstellung der Ressourcenverfügbarkeit verheerend sein. Dies ist nicht nur ein Problem für die spanische Regierung, sondern für ganz Europa. Die Seeroute hat sich zu einer unkontrollierten, offenen Autobahn entwickelt“

Bis zum 3. August haben sich 862 unbegleitete Minderjährige registrieren lassen Anfang August verdoppelte sie sich dann. Dann begannen die Behörden eine Registrierungs-Initiative: Die Minderjährigen standen dann nach Geschlecht getrennt in langen Schlangen an, um sich registrieren zu lassen.

Bis zum 6. August verzeichnet Ceuta

„1.017 aufgenommene ausländische Minderjährige inmitten extremen Migrationsdrucks

Am 7. August

„ist die Zahl auf fast 1400 gestiegen. Diese erschreckende Zahl unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Massenverlegungen auf das spanische Festland zu organisieren und die Aufnahme- und Betreuungskapazitäten weiter auszubauen […] Viele stammen aus südlichen Gebieten und besitzen keine Papiere, was die Identifizierung erheblich erschwert“

Drei Wochen nach dem Ansturm haben sich offiziell 2.168 Minderjährige registrieren lassen. Die Behörden in Ceuta gehen jedoch noch von bis zu 4000 Minderjährigen aus, die sich noch in Ceuta aufhalten:

„Laut Berichten über Siedlungen und Häuser , in denen möglicherweise noch Minderjährige und Kinder auf der Straße leben , geht die Stadt davon aus, dass sie letztendlich auf eine große Population von 4.000 Kindern treffen wird.  Sie bereiten sich auf dieses Szenario vor. Quellen, die von dieser Zeitung befragt wurden, gehen lieber davon aus, dass dies das Szenario sein wird, dem sie sich letztendlich stellen müssen, als sich auf günstigere Prognosen zu verlassen, denen sie nicht vertrauen… Allein diese prognostizierte Anzahl von Kindern stellt einen monatlichen Aufwand von 11 Millionen Euro dar . Diese Summe umfasst nicht nur die Betreuung der Kinder , sondern auch Zahlungen für Miete , Bauarbeiten, Umbauten, Möbel usw. Die Ausgaben laufen bereits, obwohl die von der Regierung angekündigte Zuweisung von 25 Millionen Euro noch nicht eingegangen ist“

manche der Abweichungen der offiziell genannten Zahlen erklären die Behörden wie folgt:

Das Innenministerium hat bisher 2.500 Kinder identifiziert . Warum ist diese Zahl höher als die von den lokalen Behörden gezählten 1.400? Weil viele der von der Nationalpolizei identifizierten Kinder noch nicht unter die Obhut der Jugendämter gestellt wurden und die notwendigen Formalitäten noch nicht abgeschlossen sind.

Deren Registrierung wird aktuell prioritär behandelt:

Derzeit ist die Polizei mit der Identifizierung der Minderjährigen beschäftigt , eine Aufgabe von solchem ​​Ausmaß, dass sie zum Zusammenbruch des nationalen Polizeihauptquartiers selbst geführt hat.

Eine Woche nach dem Ansturm, am 7. August

„kümmern sich die Beamten lediglich um die Frauen und Dutzende Minderjährige, die in den Einrichtungen eintreffen, um gemäß dem Einwanderungsgesetz identifiziert und für Aufnahmeleistungen berechtigt zu werden. Anschließend sind die Beamten auch für deren Weiterleitung und Verlegung zuständig […] Die Bearbeitung von Asylanträgen, das Ziel der meisten Ausländer, hat laut Quellen von THE OBJECTIVE auf der Polizeiwache noch nicht einmal begonnen […] „Die Polizei ist völlig überlastet. Wir kommen nicht mehr hinterher; wir brauchen dringend Hilfe“, teilten Quellen der Einheit, die zur Betreuung unbegleiteter Minderjähriger eingerichtet wurde, dieser Zeitung mit“

Das spanische Innenministerium entsandte jedoch

„lediglich ein sechsköpfiges Team des Generalkommissariats für Immigration und Grenzen, um bei der Registrierung und Dokumentation zu helfen. Bislang haben die Beamten lediglich mit der Sichtung der Daten einiger Migranten begonnen, die vor dem temporären Abschiebezentrum (CETI) in Ceuta lagern“

Offenbar hat die Regierung Spaniens kein großes Interesse an einer schnellen Bearbeitung dieser Verfahren. Ein Grund könnte im Artikel  2 des Eückführungsabkommens zwischen Marokko und Spanien liegen. dort wurde nämlich eine 10-Tagesfrist vereinbart:

Die Rückübernahme erfolgt, wenn auf irgendeine Weise nachgewiesen wird, dass die Ausländer, deren Rückübernahme beantragt wird, tatsächlich aus dem Hoheitsgebiet des ersuchten Staates stammen.
Der Antrag auf Rückübernahme ist innerhalb von zehn Tagen nach der illegalen Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates zu stellen . Er muss alle verfügbaren Daten zur Identität, den gegebenenfalls vorhandenen persönlichen Dokumenten des Ausländers und den Umständen seiner illegalen Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates sowie alle weiteren verfügbaren Informationen enthalten.
Wird die Rückübernahme gewährt, wird dies durch die Ausstellung einer Bescheinigung oder eines anderen Dokuments durch die Grenzbehörden des ersuchten Staates dokumentiert, aus dem die Identität und gegebenenfalls die Dokumente des betreffenden Ausländers hervorgehen.

Wie gliedern sich diese Minderjährigen auf?

Quellen vor Ort haben drei Gruppen  unter den Minderjährigen identifiziert: solche,

  1. die aus Waisenhäusern sind und soclhe die 
  2. von ihren Eltern geschickt wurde und solche
  3. von denen die Eltern nicht wissen, dass sie gegangen sind. 

Die Minderjährigen selbst können aktuell nur warten:

Die Minderjährigen verbleiben in Ceuta und warten auf eine Lösung, entweder durch Familienzusammenführung oder durch ihre Verlegung in andere autonome Gemeinschaften, da die Kapazitäten der autonomen Stadt erschöpft sind.

Bereits kurz nach der Einreisewelle wurde deutlich, dass sich auch unter den Minderjährigen eine viel zu große Anzahl an Kriminellen befindet:

Eine Woche nach dem Massenansturm wurde auch die erste Vergewaltigung einer Minderjährigen öffentlich:

„Die Nationalpolizei untersucht einen Bericht über eine Vergewaltigung einer Minderjährigen, die während der Masseneinreise von Einwanderern am 30. und 31. Juli in Ceuta ankam“

Am 10. August wurde ein

„marokkanischer Minderjähriger wurde wegen versuchten Messerangriffs auf einen Sicherheitsbeamten in einem Krankenhaus festgenommen.“

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Rechtsgrundlagen in Spanien zum Umgang mit  Minderjährigen aus Marokko

Grundsätzlich gilt die EU-Rückführungsrichtlinie. Bei der EU-Rückführungsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum regelt. In ihrem Artikel 10 wird  der  Umgang mit Minderjährigen geregelt.

Soll ein unbegleiteter Minderjähriger in sein Heimatland zurückkehren, ist diesem zur Wahrung des Kindeswohls Gelegenheit zu geben, sich durch geeignete Stellen unterstützen zu lassen (Art. 10 Abs. 1). Vor einer Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen müssen sich die Behörden vergewissern, dass der Minderjährige einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben werden kann (Art. 10 Abs. 2). Im Wortlaut ist der Richtlinie dazu zu entnehmen:

Artikel 10 Rückkehr und Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger

Damit steht fest: auch unbegleiteten Minderjährige dürfen abgeschoben werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen wird Haft nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer eingesetzt (Art.17 Abs.1). Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet (Art.17 Abs.2). In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten (Art.17 Abs.3). Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind (Art.17 Abs.4). Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen (Art.17 Abs.5).

Das  „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“

So hat die spanische Exekutive im Eilverfahren mit dem „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“ einen Erlass verabschiedet, der das Gesetz zur Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger änderte:

„In den letzten acht Jahren hat sich die Zahl unbegleiteter minderjähriger Migranten in Spanien um 221,4 % erhöht. Dieser Anstieg hat die Aufnahmesysteme in Regionen wie den Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, wo sich aktuell die meisten Ankünfte konzentrieren, überlastet […] Das Dekret ändert das Organgesetz 4/2000 und führt ein neues Managementmodell für außergewöhnliche Migrationskrisen ein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Obligatorische Umverteilung von Minderjährigen, wenn eine autonome Gemeinschaft das Dreifache ihrer üblichen Aufnahmekapazität überschreitet […] “

Mit diesem Dekret erschwert die spanische Regierung das Abschieben Minderjähriger erheblich.

Das spanisch-marokkanische Rückführungsabkommen

Die Opposition hält dies hingegen für rechtswidrig und pocht auf die Anwendung eines Rückführungsabkommens aus 2007:

„Vox argumentiert, dass das 2007 in Rabat unterzeichnete und weiterhin gültige spanisch-marokkanische Abkommen die „unterstützte Rückkehr von Minderjährigen in ihre Familien oder in die Vormundschaftseinrichtungen ihres Herkunftslandes sowie deren soziale Wiedereingliederung“ vorschreibt. Daher, so die Partei, „verstößt die unbefristete Vormundschaft dieser Minderjährigen durch die spanischen Behörden und ihre Unterbringung in Heimen für Minderjährige gegen die Bestimmungen des Abkommens““ (auch https://theobjective.com/espana/politica/2026-08-07/gavira-acusa-gobierno-negarse-marruecos-menores-ceuta/).

Das Begehren Marokkos

Auf der anderen Seite ist Marokko nach einigen Tagen dann doch eingefallen, alle seine Kinder  zurückzufordern. Am Freitag, den 7. August sagte Marokko zu die Minderjährigen zurückzunehmen:

„Marokko hat sich gemäß den Anweisungen des Königshauses an die Ministerien für Inneres und Äußeres an der Identifizierung unbegleiteter Minderjähriger beteiligt, um diese in ihr Heimatland zurückzubringen.“ „Das Königreich Marokko ist bereit, sich mit seinen spanischen und europäischen Partnern bei der Rückführung unbegleiteter Minderjähriger abzustimmen“, fügte ein Vertreter hinzu“ […] Marokkos Position klingt auf dem Papier einfach, sieht in der Praxis aber ganz anders aus. Das Kernproblem ist, dass ausgerechnet das Land, das seine Kinder nun zurückhaben will, sie durch das Versagen bei der Kontrolle des Massenexodus am Donnerstag und Freitag einer Tragödie ausgesetzt hat.“

Am Montag, den 10. August bestätigte Marokkos Justizminister Abdellatif Ouahbi gegenüber der Presse, beschränkt sich hierbei aber offenbar nur auf die Kinder mit marokkanischer Staatsbürgerschaft:

„dass „Marokko sich verpflichtet hat, seine Kinder und Jugendlichen in Spanien zurückzuholen, einschließlich derjenigen, die kürzlich in Ceuta oder anderen Einrichtungen untergebracht wurden“, und betonte, dass es keinerlei Bereitschaft gebe, marokkanische Kinder und Jugendliche im Stich zu lassen“. „Wir sind weiterhin fest entschlossen, unsere Kinder und Jugendlichen in Spanien zurückzuholen“,

sagte Ouahbi gegenüber Hespress AR und betonte, dass Marokko nicht bereit sei, marokkanische Kinder und Jugendliche im Stich zu lassen.

Die Qualitätspresse in Deutschland verschweigt dem Leser alldies und verbreitet z.B. folgende Plattitüden:

„Unbegleitete minderjährige Migranten unterliegen in den autonomen Gemeinschaften nach dem Ausländergesetz der Schulpflicht und erhalten eine reguläre Aufenthaltserlaubnis und ab dem 16. Lebensjahr automatisch auch eine vollwertige Arbeitserlaubnis. Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags endet zwar die staatliche Vormundschaft, doch die Jugendlichen behalten ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Erwachsene bei […] Eine Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen aus Ceuta auf andere europäische Länder ist rechtlich zulässig und organisatorisch machbar; sie scheitert in der Praxis jedoch am mangelnden politischen Willen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, diese Jugendlichen freiwillig aufzunehmen […] Reisen Jugendliche eigenmächtig weiter und werden in einem anderen EU-Land aufgegriffen, wären die dortigen Behörden aber im Sinne des Kindeswohls verpflichtet, die Minderjährigen in Schutz zu nehmen und ein Vormundschaftsverfahren einzuleiten.“

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Wie gehen die Offiziellen mit diesen Vorgaben um?

Noch während des Ansturms auf die EU-Außengrenze kündigte der spanische Ministerpräsident am 31. Juli an, alle durchgebrochenen Minderjährigen aufs Festland transferieren zu wollen, weil für diese andere Regeln gelten würden:

„Präsident Pedro Sánchez appellierte am Freitag an die „Solidarität“ der autonomen Gemeinschaften, die fast 7.000 Minderjährigen zu verteilen, die zu den mehr als 50.000 illegalen Einwanderern gehören, die am Donnerstag nach Ceuta gekommen waren“

Die zuständige Ministerin versuchte daher bereits früh einen Verlegung einzuleiten:

Einer Meldung vom 4. August ist bereits entnehmbar, dass eine solche Verlegung auf den Kontinent tatsächlich eingeleitet wird.

Die Ministerin für Kinder, Sira Rego, die sich bereits in Ceuta aufhält, teilte El País mit, dass sie eine Aufklärung dieser Bilder fordern werde und versicherte außerdem, dass die Verlegung auf die Halbinsel unmittelbar bevorstehe… Die Ministerin teilte El País mit , dass die Umsiedlungen in die autonomen Gemeinschaften innerhalb weniger Wochen erfolgen würden. Diejenigen, die in den letzten Tagen abgereist sind, stünden in keinem Zusammenhang mit diesem Anstieg der Fallzahlen. Es werde einige Zeit dauern, die Belastung der bereitgestellten Sonderressourcen zu verringern.

Eine Woche nach dem Massensturm zwingt die spanische Staatsanwaltschaft die Kommunen Spaniens zur Aufnahme dieser Minderjährigen, was insbesondere als Fingerzeig in Richtung der von Gemeinden gilt, die nicht von Vertretern der Regierungs-Parteien verwaltet werden:

„Die spanische Generalstaatsanwältin Teresa Peramato hat ein Dekret mit Richtlinien für Staatsanwälte erlassen, um den Schutz aller unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in außergewöhnlichen Migrationsnotfällen, die sich in Spanien aufhalten, zu gewährleisten, und warnt, dass sie handeln wird, wenn die Gemeinden sich weigern, Minderjährige aufzunehmen. Peramato führt insbesondere aus, dass, wenn die autonomen Gemeinschaften des Ziellandes die Aufnahme der Minderjährigen ablehnen oder „zögerlich zeigen, diese sofort wirksam zu übernehmen haben“, der Staatsanwalt des Herkunftsortes muss „den Staatsanwalt des Ziellandes unter Beifügung einer Kopie des Verlegungs- und Überstellungsbeschlusses sowie der Behauptungen über die Ablehnung oder Verzögerung seiner Umsetzung informieren“

Regionen, die von Vox oder  dem PP regiert werden lehnen nämlich eine Aufnahme dieser Minderjährigen kategorisch ab.

Zuletzt ruderte die zuständige Ministerin jedoch zurück und äußerte sich zunehmend doppeldeutig:

„Die Priorität liegt auf der Familienzusammenführung “, erklärte er, betonte aber gleichzeitig, dass spezialisierte Teams mit der Beurteilung jeder einzelnen Situation beauftragt würden, „unter Wahrung der rechtlichen Grundlagen und des Wohls des Kindes“

Die regionalen Behörden in Ceuta fordern jedoch – unterstützt durch jüngste Signale aus der Europäischen Kommission – eine vollständige Rückführung aller marokkanischen Staatsbürger im Rahmen bestehender Abkommens.

 

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