Nach der jüngsten Migrationskrise Ende Juli, bei der schätzungsweise 80.000 Menschen die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta passierten, befinden sich dort weiterhin tausende Jugendliche und Kinder ohne elterliche Begleitung.
Während die marokkoweit und regional vernetzten Medien die komplexe Dynamik vor Ort beleuchten, zeichnet die Perspektive marokkanischer Diplomaten und Analysten ein klares Bild der Verantwortung und der strukturellen Blockaden auf der Seite Spaniens und der EU.
In offiziellen Stellungnahmen weisen marokkanische Regierungs- und Diplomatenkreise Anschuldigungen einer mangelnden Zusammenarbeit vehement als „haltlos“ zurück.
Königliche Weisung: Das Königreich handelt nach den direkten Vorgaben des Palastes. Demnach besteht das klare Ziel, unbegleitete marokkanische Minderjährige zu identifizieren und in ihre Heimat zurückzuführen.
Die Justiz-Blockade: Marokkanische Diplomaten betonen, dass Rabat bereit zur Rücknahme ist. Die Verzögerungen liegen laut Berichten des Nachrichtensenders Medi1TV jedoch an den „administrativen und rechtlichen Hindernissen“ auf europäischer und spanischer Seite.
Einzelfallprüfung: Das spanische Recht verlangt langwierige bürokratische Verfahren. Dazu gehören die genaue Ermittlung des familiären Umfelds und die Garantie einer sicheren Unterkunft im Heimatland, was Rückführungen in der Praxis seit Jahren erschwert.
Der veränderte Charakter der Migration
Unabhängige marokkanische Medien wie das Investigativmagazin Le Desk analysieren zudem das soziokulturelle Profil der Jugendlichen und brechen mit gängigen europäischen Klischees:
Anstieg weiblicher Minderjähriger: Erstmals verzeichnen die Behörden in Ceuta eine historisch hohe Zahl junger Mädchen und Teenager, die den Grenzübertritt wagen.
Keine klassische Armutsmigration: Viele der geflüchteten Jugendlichen sind gut ausgebildet, nutzen moderne Technologie und kennen ihre Rechte genau. Sie passen nicht in das europäische Stereotyp des „mittellosen Migranten in Lumpen“.
Wunsch nach Zukunft: Unabhängig von ihrem ökonomischen Hintergrund im Marokko treibt sie die Hoffnung auf soziale Mobilität und neue Lebensentwürfe nach Europa.
Während Marokko auf den Abbau bürokratischer Hürden drängt, verschärft sich die humanitäre Krise in den überfüllten Aufnahmezentren von Ceuta täglich. Spanien plant zwar offiziell, rund „500 besonders schutzbedürftige Jugendliche“ auf das Festland umzuverteilen, mein damit jedoch ausschließlich erwachsene Frauen uns Mädchen.
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Unbegleitete Minderjährige in Ceuta: von geschätzten 7000 auf 4000
Marokkanische Behörden haben auch die Minderjährigen nicht am Grenzübertritt gehindert:
Seither schwankt deren Zahl erheblich. Niemand weiß, wie viele Minderjährige seither nach Marokko zurückgekehrt sind und niemand weiß, wie viele sich noch illegal in Ceuta aufhalten. Das einzige was man weiß sind die geschätzten Zahlen:
Die Regierung in Madrid verbreitet Falschinformationen über die Zahlen der Grenzbrecher
Am 4. August sprachen Behördenvertreter aus Ceuta von noch verbliebenen 2.500 Migranten, während einer Erhebung durch den Präsidenten der Nachbarschaftsvereinigung von Sidi Embarek, Abdellah [ […] ], nach Gesprächen mit verschiedenen Nachbarschaftspräsidenten und ständiger Beobachtung von
Drei Wochen nach dem Ansturm haben sich offiziell 2.168 Minderjährige registrieren lassen. Die Behörden in Ceuta gehen jedoch noch von bis zu 4000 Minderjährigen aus, die sich noch in Ceuta aufhalten:
Offenbar hat die Regierung Spaniens kein großes Interesse an einer schnellen Bearbeitung dieser Verfahren. Ein Grund könnte im Artikel 2 des Eückführungsabkommens zwischen Marokko und Spanien liegen. dort wurde nämlich eine 10-Tagesfrist vereinbart:
Rechtsgrundlagen in Spanien zum Umgang mit Minderjährigen aus Marokko
Grundsätzlich gilt die EU-Rückführungsrichtlinie. Bei der EU-Rückführungsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum regelt. In ihrem Artikel 10 wird der Umgang mit Minderjährigen geregelt.
Soll ein unbegleiteter Minderjähriger in sein Heimatland zurückkehren, ist diesem zur Wahrung des Kindeswohls Gelegenheit zu geben, sich durch geeignete Stellen unterstützen zu lassen (Art. 10 Abs. 1). Vor einer Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen müssen sich die Behörden vergewissern, dass der Minderjährige einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben werden kann (Art. 10 Abs. 2). Im Wortlaut ist der Richtlinie dazu zu entnehmen:
Damit steht fest: auch unbegleiteten Minderjährige dürfen abgeschoben werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen wird Haft nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer eingesetzt (Art.17 Abs.1). Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet (Art.17 Abs.2). In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten (Art.17 Abs.3). Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind (Art.17 Abs.4). Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen (Art.17 Abs.5).
Das „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“
So hat die spanische Exekutive im Eilverfahren mit dem „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“ einen Erlass verabschiedet, der das Gesetz zur Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger änderte:
Auf der anderen Seite ist Marokko nach einigen Tagen dann doch eingefallen, alle seine Kinder zurückzufordern. Am Freitag, den 7. August sagte Marokko zu die Minderjährigen zurückzunehmen:
Am Montag, den 10. August bestätigte Marokkos Justizminister Abdellatif Ouahbi gegenüber der Presse, beschränkt sich hierbei aber offenbar nur auf die Kinder mit marokkanischer Staatsbürgerschaft:
Noch während des Ansturms auf die EU-Außengrenze kündigte der spanische Ministerpräsident am 31. Juli an, alle durchgebrochenen Minderjährigen aufs Festland transferieren zu wollen, weil für diese andere Regeln gelten würden:
Eine Woche nach dem Massensturm zwingt die spanische Staatsanwaltschaft die Kommunen Spaniens zur Aufnahme dieser Minderjährigen, was insbesondere als Fingerzeig in Richtung der von Gemeinden gilt, die nicht von Vertretern der Regierungs-Parteien verwaltet werden:
Die regionalen Behörden in Ceuta fordern jedoch – unterstützt durch jüngste Signale aus der Europäischen Kommission – eine vollständige Rückführung aller marokkanischen Staatsbürger im Rahmen bestehender Abkommens.
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