Prof. Dr. Rupert Scholz: Die Massenmigration war von Anbeginn an rechtswidrig und sie ist noch heute rechtswidrig

MÜNCHEN – In einem Interview legt der ehemalige Minister und Juraprofessor dar, wie die von den Altparteien seit Jahren praktizierte Massenmigration täglich gegen das Grundgesetz verstößt und nur deswegen nicht  beendet werden kann, weil es kein Instrument gibt, die Bundeskanzlerin deswegen zu verklagen.

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Die inzwischen seit zehn Jahren von den Altparteien zugelassene und geförderte Massenimmigration war von Anfang an ein schwerer permanenter Verstoß gegen das Grundgesetz. Das legt Prof. Dr. Rupert Scholz, renommierter Verfassungsrechtler, als Mitherausgeber des maßgeblichen Grundgesetz-Kommentars Maunz/Dürig klar dar. Scholz ist einer der profundesten Kenner des Grundgesetzes und des europäischen Asylrechts und weiß als ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Verteidigungsminister auch, was hinter den Kulissen stattfindet.

In keinem einzigen Beitrag der „Qualitätspresse“ wird erwähnt, dass die seit zehn Jahren in großem Ausmaß stattfindende Masseneinwanderung von überwiegend jungen Männern, vor allem aus dem Nahen Osten und Afrika, jeden Tag und ohne Unterbrechung gegen das Grundgesetz verstößt. Stattdessen phantasieren Politiker wie Claudia Roth über die Inhalte des Grundgesetzes und blamieren sich:

Das Internet-Magazin „ANSAGE!“ veröffentlichte am 17. November 2025 ein Interview mit Prof. Scholz, in dem er zu dem Thema der Massenmigration Stellung nahm, die im Begriffe ist, Deutschland total zu verändern.

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Das Interview

Scholz sagte gleich zu Beginn:

„Das Grundgesetz schreibt … ganz eindeutig in Artikel 16a vor: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat nicht das Recht auf Asyl in Deutschland. Es wird leider zu oft und zu vielfältig nicht eingehalten. Aber das Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig.“

Aber es werde nicht gehandelt. Es bestehe ein massives Vollzugsdefizit in diesem Bereich. Es könnte fast jeder, der hierher kommt und Asyl begehrt, zurückgeschickt werden. Denn wenn man einmal die Landkarte anschaue: Deutschland sei nur von sicheren Drittstaaten umgeben. Dort gebe es keinen Staat, in dem einem Flüchtling Folter oder politische Verfolgung drohe.

Das ist nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Recht. Wenn wir das Abkommen von Dublin nehmen: Dieses sagt das Gleiche wie Artikel 16a – niemand hat ein Anrecht auf Asyl, der aus einem anderen sicheren Land oder Drittstaat einreist. Die Rechtslage ist da ganz, ganz klar. Ich beziehe mich nur auf geltendes Recht.

Auf die Frage, wie es aber dann möglich sei, dass das geltende Recht nicht eingehalten werde, ob das Grundgesetz überhaupt noch eine Rolle spiele, antwortete er,

das frage er sich auch. Das sei das große Problem der deutschen Migrationspolitik: Man beklage, dass zu viele Flüchtlinge kommen, dass man zu viele oder zu wenige „Flüchtlinge“ abschiebe – aber das Entscheidende sei, dass die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet sei abzuschieben, ja dass sie die Leute gar nicht erst aufnehmen dürfte.

Und ergänzt

„… aber das Entscheidende ist: Wir sind gesetzlich verpflichtet abzuschieben! Dass wir die Leute gar nicht erst aufnehmen dürften, wird leider missachtet.“

Der Grund ist ein Regelungsdefizit:

„Wer sollte die Bundesregierung verklagen? Das ist schwierig. Das kann nur jemand, der selbst betroffen ist, der ein subjektives Recht hat, wie wir Juristen sagen. In diesem Fall gibt es da niemanden. Wir könnten folgendes tun: Wir könnten die Einhaltung des Dublin-Abkommens von den anderen EU-Staaten verlangen und – als Bundesrepublik Deutschland – beim Europäischen Gerichtshof darauf klagen. Aber das geschieht nicht.

Das entscheidende Jahr, in dem die Missachtung des Grundgesetzes begonnen habe, sei 2015 gewesen.

Merkels damalige Entscheidung, die Grenzen aufzumachen und alle Menschen beliebig reinzulassen, war ein eklatanter Rechtsbruch – und der ist bis heute nicht geheilt worden.“

Und da sie als Bundeskanzlerin gehandelt habe, gebe es eben niemanden, der sie verklagen könnte.
Das Einzige, was man hätte tun können, wäre, sie abzuwählen. Dies sei damals auch durch ein Misstrauensvotum möglich gewesen. Dies haben die Altparteien aber nicht eingeleitet, und es hätte dafür auch keine Mehrheiten gegeben. Aus diesem Grunde sei das ganze Dilemma erst entstanden.

Merkel habe als ihr Motiv von “Humanität” gesprochen.

„Humanität ist immer gut und wichtig. Aber die Flüchtlinge, mit denen es begann, saßen in Budapest, also in Ungarn. Ungarn ist bekanntlich ein Land der EU. Das heißt: Die Menschen hätten dort bleiben müssen und ihre Asylverfahren durchführen müssen, und als sie zu uns kamen, hätten sie nach geltendem Recht nach Ungarn zurückgeschickt werden müssen. Das hat Angela Merkel nicht getan. Sie ist sogar noch weiter gegangen und hat die deutschen Grenzen geöffnet – bekanntlich mit dem unsinnigen Satz: ´Dreitausend Meter Grenze kann man nicht schützen, kann man nicht abdichten.` Deshalb konnten die Leute damals ungehindert zu uns hereinströmen. Das war die Situation von 2015, unter der wir bis heute leiden.“

Dieses Handeln sei natürlich gegenüber den Deutschen keine Humanität gewesen. Auf die Bemerkung der Interviewerin: Aber es müsse doch einen politischen Grund gegeben haben! Sie habe einmal mit Willy Wimmer gesprochen, der gesagt habe:

“Flüchtlingsströme werden gemacht“,

sagte Prof. Scholz:

„Natürlich werden sie gemacht! Man sieht doch, wie es organisiert wird – über den Balkan, von Schleppern und ähnlichem.“

Das habe Merkel natürlich auch gewusst. Aber warum sie trotzdem so gehandelt habe, auf diese Frage habe er keine Antwort. Da werde man von ihr auch keine Antwort bekommen.

Auf die Frage, was aus seiner Sicht notwendig wäre, um Asylverfahren rechtssicherer zu gestalten, antwortete Prof. Scholz:

Dazu wäre gar nichts anderes notwendig, als endlich das Grundgesetz – und Dublin – einzuhalten! Nichts anderes muss geschehen.“

Die Bundesregierung müsse entsprechend handeln, und alle Minister müssten verpflichtet werden, ihren grundgesetzlichen und gesetzlichen Pflichten gerecht zu werden. Aber das geschehe eben nicht.
Selbst wenn die CDU es wirklich wolle – es wäre mit der SPD auch nicht machbar. Es laufe deshalb darauf hinaus, dass die Bevölkerung immer mehr Flüchtlinge versorgen müsse, und das koste Geld, viel Geld. Das Problem werde immer größer – aber es werde nach wie vor nicht dagegen gehandelt.

Die Position der AfD hierzu erklärt Tobias Peterka (AfD; MdB):