ALTÖTTING – Die AfD hält den Altparteien in ihrer Rede zum Kreishaushalt das Verschweigen unangenehmer Tatsachen vor und setzt sich für die Generierung von mehr selbst generierten Zuflüssen ein, z.B. durch die Erzeugung und den Verkauf von elektrischem Strom. In Betracht käme für die AfD hierzu z.B. eine Beteiligung des Landkreises an den in Tschechien geplanten Kernkraftwerken und/oder der Bau eines Wasserkraftwerks in der Salzach.
.
.
Die AfD fordert in ihrer Haushaltsrede im Landkreis Altötting, daß der Landkreis seine Haushaltsproblematik mittelfristig auch dadurch löst, daß er mehr eigene Einnahmen generiert. Dies könnte z.B. durch eine Beteiligung an in Tschechien zum Bau geplanten Kernkraftwerken geschehen, denn unser Nachbarstaat hat betreffend Kernkraft viel geplant:
Alternativ oder ergänzend kämme auch der Ausbau der Wasserkraft in der Salzach in Betracht.
Darüber hinaus garnierte die AfD ihre Reden wieder einmal mit Tatsachen, die die Altparteienvertreter lieber vergessen würden oder lieber unerwähnt lassen würden, wie z.B. daß die AfD bereits im September 2022 beantragt hatte, daß der Landkreis Geld dadurch verdient, daß er Strom erzeugt und/oder daß er Wärme erzeugt:
- 2022_09_12_Antrag_Kreistag_Nutzung_der_Wasserkraft_der_Salzach
- 2022_09_12_Antrag_Kreistag_Nutzung_Herstellung_von_Bio_Wasseratoff
Der Wortlaut der am 8.4.2023 gestellten Anträge wird nachgereicht.
Haushaltsrede von Thomas Schwembauer
Der am 8.4. gehaltene Vortrag war inhaltsidentisch zu diesem Manuskript, kann jedoch im Wortlaut davon abweichen:
Werte Kollegen,
da unser Referent mitsamt seiner Rede noch im Flugzeug aus China sitzt geben wir dessen Rede zu Protokoll und werden sie per Pressemitteilung verteilen.
Von mir daher an dieser Stelle ersatzweise nur einige ergänzenden Anmerkungen/Ergänzungen: Die Kollegen bejammern nun die schlechte Haushaltslage. Wer sich erinnern möchte, der weiß, dass die AfD genau diesen Zustand in den letzten Haushaltsverhandlungen befürchtet hat und deswegen gegen die letzten Haushalte gestimmt hatte!
Ihr eigentliches Haushaltsproblem lautet nämlich: In guten Zeiten wurde nicht für die schlechten Zeiten vorgesorgt!
Das rächt sich nun bitter. Ein Kollege hat es ja vorhin treffend ausgedrückt
„Haushalt zu machen hat Spaß gemacht“.
Damit hat er in einem Satz alles gesagt. Mit anderen Worten:
„…in früheren Zeiten wurden Partys gefeiert und davon haben wir nun den Kater.“
Aber das ist noch nicht einmal das größte Problem vor dem wir stehen. Das viel größere Problem ist der politisch gewollte Strukturwandel. Sie, von den Parteien die hier schon länger sitzen, nenn es
„Transformation“.
Wir nennen es
„ÖkoSozialistische Weltrevolution“.
Für die Kollegen, die sich ein zweites Mal noch erinnern wollen: ich sagte bereits vor einigen Jahren hier im Kreistag: die Verliererlandkreise der „Transformation“, also der ÖkoSozialistischen Weltrevolution zeichnen sich dadurch aus, daß sie aktuell von
- Chemie,
- Automobil,
- Landwirtschaft
als Lebensgrundlage leben. Der Landkreis Altötting lebt bekanntermaßen von
- Chemie und
- Landwirtschaft.
Aber dieser „Strukturwandel“ ist zu einem viel zu großen Teil hausgemacht. Betrachten wir nur als Beispiel das Thema PFOA:
Was sie, Herr Landrat hier nicht erwähnen ist nämlich, dass es Ihre CSU, genauer gesagt die Union mitsamt der SPD war, die über das Umweltbundesamt PFOA auf die Reach-Liste der EU hat setzen lassen.
Es waren also die Union und die SPD, die in unserem Landkreis nun 600 Arbeitsplätze geschreddert haben.
Noch einmal auf den Punkt gebracht, nur diesmal am Beispiel Krankenhaus: in der Gemeindeordnung steht in Artikel 57 klipp und klar zu lesen:
Krankenhäuser zu unterhalten ist also grundsätzlich erst einmal eine Aufgabe der Gemeinden. Tatsache ist jedoch das der Bund und das Land die Verteilung der Mittel so gestalten, dass die Kommunen diese Aufgaben überhaupt nicht mehr wahrnehmen können. Diesen Trick, die Kommunen finanziell kurz zu halten, wenden Bund und Land bei vielen Aufgaben an, die eigentlich in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen gehören.
Es sind also der Bund und das Land und damit Ihre CSU-Kollegen, die über die Verteilung der Mittel die Kommunen ganz gezielt und absichtlich in diese Situation bringen, in der sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können!
In diesem Punkt würde ich mir von Ihnen, Herr Landrat Schneider, mehr Schneid gegenüber Ihren Vorgesetzten in Bund und Land wünschen.
Wir sehen daher nur eine einzige Lösung um aus dieser Haushaltssituation herauszukommen und die lautet: der Landkreis muss seine Einnahmen erhöhen!
Wenn der Landkreis die notwendigen Mittel nicht vom Staat bekommt, dann muss er sich diese Mittel mit eigenen Initiativen eben selbst beschaffen. Wir haben daher bereits mehrfach vorgeschlagen und auch Anträge gestellt, dass dies im Bereich der Stromerzeugung geschehen könnte. Das Beispiel des Wasserkraftwerks bei Stammham zeigt, wie lukrativ das sein kann.
Wir haben daher heute einen Antrag eingebracht und zur Abstimmung gestellt, in dem wir den Landrat auffordern wollen mit Hilfe von
- Beteiligungen an zu bauenden Kernkraftwerken in Tschechien,
- Wasserkraft,
- Biowasserstoff
einmal eigene Einnahmen zu erzeugen, um so den Kreishaushalt zu entlasten. Aber wie wir aus den Schäuble-Memoiren entnehmen können, besteht da wenig Hoffnung, wenn es darum geht wenn die CSU bayerische Interessen im Bund vertritt:
Wir lernen daraus, daß die Landes-Chefs der CSU sich, wenn sie in Berlin sind, vor dem Kanzleramt um die Wette in den Staub werfen, statt dort die Interessen der eigenen Bevölkerung nachhaltig zu vertreten!
Ich bedanke mich!
.
Haushaltsrede Kreistag 2024 der AfD
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verschuldung des Landkreises beträgt zu Beginn des laufenden Haushaltsjahres 38.8 Mio. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt somit deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Zum 31.12.2026 könnte die Verschuldung des Landkreises auf voraussichtlich 120 Millionen Euro ansteigen.
Es muss vorrangiges Ziel des Landkreises sein, die geplanten Investitionen so weit wie möglich ohne Kreditermächtigungen zu realisieren und die hohe Verschuldung zügig und konsequent abzubauen. Wir halten es daher für dringend geboten,
- die Einnahmemöglichkeiten des Landkreises vollumfänglich zu nutzen,
- höchste Anforderungen an die Ausgabedisziplin zu stellen,
- alle Maßnahmen des Landkreises eng unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu begleiten und
- Mehreinnahmen für die Reduzierung des Schuldenstandes einzusetzen.
- Wir sehen die geplante Verschuldung des Landkreises Altötting mit großer Sorge. Der daraus resultierende Schuldendienst wird die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises in den kommenden Jahren erheblich beeinträchtigen.
Bevor Sie sich, wehrte Kolleginnen und Kollegen, aufmachen mich jetzt dafür zu kritisieren, muss ich ihnen leider mitteilen, dass diese Sätze alle aus einer Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 16.5.2023 stammen.
Und kommt noch viel auf uns zu.
- Klinikdefizit
- Umbau der Maria-Ward-Realschule,
- neue FOS/BOS,
- Berufsschule,
- Herzog-Ludwig Realschule,
- Kreisverkehr Marktl (900 000€; verzichten),
- deutlich höhere Energiepreise,
- Inflation und steigende Personalkosten (8% im Jahr 2023)
- Digitalisierung der Behörden und Schulen,
- Auswirkungen des neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz)
- Höhere Ausgaben für den Schuldendienst durch die explodierende Verschuldung,
Als wir vor zwei Jahren die Finanzlage und die Finanzplanung beklagten und von einem prekären Haushalt sprachen, wurden wir angegangen.
„Wer so rede, lese den Haushalt nicht richtig und benötige Nachhilfe“
warf man uns vor. Dieselbe Person, Namen kann ich gerne nennen, appellierte allen Ernstes:
„Bauen, bauen, bauen und investieren – so schnell es geht.“
Ein Jahr später dann seine Kehrtwende mit dem Beklagen der Verschuldung und der Ablehnung der Finanzplanung weil er
„keine solide Haushaltswirtschaft“
erkannte. Ja, so kanns gehen!
Andere Kreisräte sehen die hohe Kreditaufnahme ebenfalls nicht als Problem an, weil diese, ich zitiere,
„solide über Jahrzehnte finanziert sei.“
Wie ich eben vorgelesen habe, sieht die Regierung von Oberbayern das aber ganz anders. Nämlich so wie wir!
Mittlerweile erkennen auch andere Kreisräte das die Situation, ich zitiere erneut, „dramatisch“ ist – alles nachzulesen in den Protokollen.
- Bei den Kliniken muss der Staat mehr tun. Und auch die Klinik selbst.
- Herr Scheider und Mühldorfs Landrat Heimerl schrieben ja auch schon einen Brandbrief an Karl Lauterbach. Gut so!
- Und Bayerns Gesundheitsminister gibt eine „Krankenhausmilliarde“. Ein erster Schritt.
Schon bei der Haushaltsrede des Jahres 2022 forderten wir, nicht unbedingt notwendige Dinge zu verschieben, wie z.B. die neue Stelle im ÖPNV oder die Stelle des Klimaschutzmanagers. Bereits im Jahr 2020 stellten wir Antrag, freiwerdende Stellen ein Jahr lang nicht neu zu besetzen. Wir mahnten damals schon, weit vor allen anderen, dass eine seriöse Haushaltspolitik schnellst möglichst alle Ausgaben, die unnötig sind oder keine Investitionen sind, auf den Prüfstand stellen muss.
Kollege Mittermeier brachte auch schon mal einen Stellenabbau ins Gespräch. Von all diesen Vorschlägen wollte niemand etwas wissen.
Inzwischen ist man aber auch zu der Kenntnis gekommen, bei den Stellenbesetzungen, Zitat, „richtig knausern“ zu müssen! Auch den Stellenplan nicht ganz zu besetzen wird inzwischen vorgeschlagen. Da schau her!
Man sollte auch der weiteren Zuweisung von Flüchtlingen widersprechen. Denn neben den sehr hohen Personalkosten wird der Haushalt auch durch teilweise Übernahme der Unterkunftskosten belastet. Wir reden von Millionen €.
Statt endlich mal ein Zeichen zu setzen und Druck von unten aufzubauen wie es andere Kommunen durchaus machen- die Asyldurchführungsverordnung lässt das zu- will man nun sogar weitere Stellen besetzen. Da ist dann von „richtig knausern“ bei den Stellenbesetzungen plötzlich nicht mehr die Rede. Auch nicht davon, den Stellenplan nicht ganz zu besetzen.
Der Campus Burghausen ist eine Aufgabe des Freistaats und nicht des Landkreises der dennoch Millionen als freiwillige Leistung dafür zur Verfügung stellt. Was wir nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern eigentlich bleiben lassen sollten.
Der Sparwille ist inzwischen deutlich zu erkennen. Er kommt aber leider viel zu spät.
Die Regierung von Oberbayern hat uns auferlegt, zügig und konsequent zu handeln. Dazu muss man auch offensichtliche Tabuthemen angehen, die man derzeit ausspart. Der vorliegende Haushalt bildet das aber leider nicht ab.
.
Antrag 1
der AfD im Kreistag zu Altötting:
Mobilität im ländlichen Raum sichern,
Zwangs-Stillegungen von KFZ durch neue EU-Verordnung stoppen!
Der Kreistag möge beschließen: der Kreistag erlegt dem Landrat auf,
- auf den bayerischen Landkreistag hinzuwirken, dass der von der EU am 13.7.2023 veröffentlichte Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere der in Artikel 26 vorgesehene Verschrottungszwang, vom Landkreistag noch im Jahr 2024 abgelehnt wird;
- bei der bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass der von der EU am 13.7.2023 veröffentlichte Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere der in Artikel 26 vorgesehene Verschrottungszwang, von der Staatsregierung noch im Jahr 2024 abgelehnt wird;
- bei der bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese im Bundesrat (Drucksache 493/23) den von der EU am 13.7.2023 veröffentlichten Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere den in Artikel 26 vorgesehenen Verschrottungszwang, noch im Jahr 2024 ablehnt;
- auf den bayerischen Landkreistag hinzuwirken, dass der von der EU am 13.7.2023 veröffentlichte Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere die in Erwägungsgrund 68 vorgesehene Übertragung der Definition der Kriterien für eine Verschrottung auf die EU vom Landkreistag noch im Jahr 2024 abgelehnt wird;
- bei der bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass der von der EU am 13.7.2023 veröffentlichte Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere die in Erwägungsgrund 68 vorgesehene Übertragung der Definition der Kriterien für eine Verschrottung auf die EU von der Staatsregierung noch im Jahr 2024 abgelehnt wird;
- bei der bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese im Bundesrat (Drucksache 493/23) den von der EU am 13.7.2023 veröffentlichten Entwurf einer „Altauto-Verordnung“, insbesondere die in Erwägungsgrund 68 vorgesehene Übertragung der Definition der Kriterien für eine Verschrottung auf die EU, noch im Jahr 2024 abgelehnt wird;
- die in 1 bis 6 definierten Argumente auch dem Bund gegenüber zur Geltung zu bringen.
Begründung
Der
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451
vom 13.7.2023 kann man in Artikel 26 entnehmen:
Artikel 26
Pflichten des FahrzeugeignersDer Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss
a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;
b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.
Damit definiert die EU:
- mit Hilfe eines Kriterienkatalogs, wann das Lebensende des Fahrzeugs erreicht ist und nicht mehr der Eigentümer selbst;
- den „Willen“ des Eigentümers des Fahrzeugs und ersetzt die Willensbildung des Eigentümers durch eine staatliche Willensbildung;
- dass „Eigentum“ kein universelles Herrschaftsrecht mehr ist, die ein Eigentümer über „seine Sachen“ hat, was letztendlich ein „Eigentum“ in eine zeitlich begrenzte Überlassung gegen Entgelt, also in eine Art „Miete“ umdefiniert.
Wann der Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug zum Schrotthändler geben muss, wird in Teil I der Anlagen festgelegt. Wenn einer der dort definierten Punkte erfüllt ist, verfällt das Eigentum. Dabei kann es sich um alles Mögliche handeln (vgl. Anlage I Teil A), vom: das Auto
- „wurde in Stücke zerlegt oder zerlegt“, bis hin zu
- „seine Bremsen und Lenkungskomponenten sind zu stark abgenutzt“ oder
- „seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.“
In Anlage I Teil B sind fakultative Kriterien genannt, die der Nationalstaat auch noch berücksichtigen kann, wie z.B.
- „die erforderliche nationale Verkehrssicherheitsprüfung nach mehr als zwei Jahren ab dem Datum nicht bestanden“ (dieses Kriterium steht im Teil B des Verordnungsvorschlags, ist also fakultativ).
Doch dieser Kriterienkatalog ist nicht in Stein gemeißelt. Die EU will, dass die Nationalstaaten ihr die Definition dieses Kriterienkatalogs, wann ein Auto zu verschrotten ist, übertragen, mit dem Ziel, daß die EU diese Kriterien dann selbst festlegen kann: In dem Verordnungsentwurf findet man nämlich in dem Erwägungsgrund (68) auch die Passage:
Die EU schafft das Eigentum (am Auto) faktisch ab
Mit anderen Worten: Die EU will das Recht bekommen zu definieren, wann der Eigentümer sein Eigentum am KFZ verliert, wann in Deutschland der TÜV seine Plakette vergeben darf. Am Ende dieses „Lebenszyklus“, der durch die EU definiert wurde, steht dann die in Artikel 26 definierte Verschrottungspflicht.
Dem Autoeigentümer wird damit das Recht genommen, sich selbst einen Willen zu bilden, was er mit seinem Eigentum machen möchte. An die Stelle der Willensbildung durch den Bürger wird ein staatlicher Wille gesetzt.
Hinzu kommt, daß durch diese staatliche Willensbildung unter dem Begriff der „Recycling-Wirtschaft“ im Kern nichts Anderes zu verstehen ist, als eine Enteignung!
Wenn der Staat das Lebensende eines Gegenstands definiert und zugleich vorschreibt, daß der Gegenstand am Lebensende des Gegenstands zu vernichten ist (um dessen Rohstoffe wiederzuverwerten), dann wird hierdurch das Eigentumsrecht auf ein reines Nutzungsrecht reduziert. Wo heute „Recycling“ draufsteht, wäre dann zukünftig „Enteignung“ drinnen. Eine derartig erzwungene Zwangs-Verschrottung würde die selbstbestimmte Mobilität im ländlichen Raum mittel- und langfristig unmöglich machen.
Für die AfD im Kreistag zu Altötting
T. Schwembauer
(Kreisrat)
.
Antrag 2
der AfD im Kreistag zu Altötting:
Sabotage der Industrie des Landkreises beenden, mehr eigenen Strom im Landkreis produzieren!
Der Kreistag möge beschließen: der Kreistag erlegt dem Landrat auf:
1. zusätzliche Kraftwerke zur Erzeugung von elektrischer Energie im Landkreis Altötting anzusiedeln;
2. daß diese Kraftwerke vorzugsweise grundlastfähig ausgestaltet sind und nur in begründeten Ausnahmefällen diese Eigenschaft nicht aufweisen;
3. daß diese Kraftwerke vorzugsweise schwarzstartfähig ausgestaltet sind;
4. dem Kreistag kurzfristig Bericht über den aktuellen Planungsstand zur Errichtung von Kraftwerken, insbesondere Backup-Kraftwerken im Landkreis zu erstatten,
umfassend:
a. den vorgesehenen Betriebsstoff, Erdgas / LPG etc.;
b. die Sicherheit der Zufuhr des Betriebsstoffes (z.B. aufgrund der Transportkapazitäten bestehender Gasleitungen);
c. die Notwendigkeit eines Zubaus / Ausbaus der Stromnetze, um dieses Kraftwerk anzuschließen;
5. dem Kreistag kurzfristig Bericht darüber zu erstatten ob es rechtliche Hürden gibt, die einem Engagement des Landkreises und/oder seiner Kommunen an Kernkraftwerken im benachbarten EU-Ausland, z.B. Tschechien entgegenstehen;
6. dem Kreistag kurzfristig Bericht darüber zu erstatten, wie ein Betrieb von Kraftwerken durch LPG die Umweltbilanz des Landkreises beeinflusst?
Begründung
Die Bundesregierung und die Union betreiben unter Verweis auf das Klima-Narrativ eine Politik des systematischen Abscheidens der Bürger von deren Lebensgrundlagen. Dazu gehört auch das Abschneiden des Zugriffs der Bürger auf Energie.
In einem ersten Schritt reduziert die Bundesregierung den Zugriff der Bürger auf Energieträger mit Hilfe einer politisch gesetzten „Dekarbonisierung“, wodurch die Bürger von kohlenstoffhaltigen Energieträgern abgeschnitten werden. Hinzu kommt, daß – aus ideologischen Gründen – die verbleibenden kohlenstofffreien Energieträger auch noch um die Kernkraft reduziert werden.
Der dann noch verbleibende Energieträger Strom wird durch diese Vorgaben – politisch gewollt – zu einem knappen und damit teuren Gut, wodurch die Bundesregierung auch Standortpolitik betreibt. Es ist offenkundig politisch gewollt, dass Teile der deutschen
Volkswirtschaft in das Ausland abwandern, z.B. um die Wirtschaft in anderen EU-Staaten zu stärken.
Der „green deal“ der EU als Umsetzung einer degrowth-Politik Es war die Union, die auf EU-Ebene ein Programm zur Deindustrialisierung eingeleitet hat. Ursula vonder Leyen gab 2023 in einer Rede vor dem Club of Rome zu, die vom Club of Rome vorgelegte Forderung nach einem Ende des Wirtschaftswachstums mit Hilfe ihres „green Deal“ umzusetzen:
Das durch vonder Leyen zitierte Werk „Die Grenzen des Wachstums“ lieferte 1973 den Startschuss der so genannten „degrowth“-Bewegung, die am 2.9.2014 ihre Ziele auf der „degrwoth-Konferenz“ in Leipzig wie folgt formuliert:
Als Unterstützer dieser Idee traten 2014 in Erscheinung:
Die Umsetzung der degrowth-Ideologie / Deindustrialisierung mit Hilfe der Altparteien
Diese degrowth-Politik / Deindustrialisierungspolitik der EU-Kommission wird in Deutschland von allen Altparteien, nicht etwa dadurch umgesetzt, daß sie diese im Parlament besprechen und darüber demokratisch abstimmen lassen, sondern dadurch, daß die
Altparteien Energie als Träger von wirtschaftlichem Wachstum durch politisch gewollte Setzungen faktisch zur Mangelware machen. Unter Verweis auf das Klima-Narrativ schalten die Umsetzer der „degrowth“-Ideologie seither Kraftwerke zur Produktion elektrischer
Energie ab, bevor neue Kraftwerke gebaut wurden.
Vertreter dieser „degrowth“-Ideologie finden sich in allen Parteien:
Es war Wirtschaftsminister Altmeier (CDU), der am 11.9.2020 Deutschland diesen EU-degrowthVorgaben unterwarf:
Auf dem Blog des SPD-Politikers, ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers von Baden-Württemberg, Walter Spöri, fordert ein anderer SPDPolitiker:
„Lasst Daimler sterben!“ Lasst Daimler sterben! – Gastbeitrag von Christoph Mause (SPD)
Auch die in Bayern tonangebende CSU hat sich darin gefallen, einen Markus Söder an die Parteispitze und Landspitze gelangen zu lassen, der – zur Förderung seiner eigenen Karriere – zusätzlich noch den Slogan
„CSU zur Speerspitze des Atomausstiegs“
(vgl. Anlage 1) obendrauf setzte.
Warnungen werden systematisch ignoriert: Der Rechnungshof hatte 2021 bereits einen Bericht zur Energiewende vorgelegt und gewarnt gehabt. Dem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs ist zu entnehmen (vgl. Anlage 2):
„seit 2021 hat sich die Lage verschärft wenn die Regierung nicht umsteuert droht die Energiewende zu scheitern“
(Anlage 2) Die Reaktion des Wirtschafts- und Energieministers:
„Habeck; ich nehme ihn zur Kenntnis“
Der jüngste Bericht des Bundesrechnungshofs bestätigt das Scheitern der Energiepolitik und macht das scheitern damit mit folgenden Worten amtlich (Rest vgl. Anlage):
Dieses Scheitern ist daran erkennbar dass der Wind- an Land-Ausbau ist weit hinter dem Plan herhinkt. Der Netzausbau hängt 6000Km / 7 Jahre hinterher und wird in 20 Jahren 450 Mrd. Eur kosten. Das zum Zu- Abschalten der „Erneuerbaren“ notwendige Netzmanagement wird weitere 7 Mrd. jährlich kosten. Behauptet wird: 2030 seien ausreichend Reservekapazitäten da. Das benötigt jedoch 20GW an Gaskraftwerken, die in 6 Jahren gebaut werden sollen. Ende des Monats März 2024 werden jedoch 8GW weitere Kapazitäten an Kohlekraftwerken ersatzlos vom Netz genommen. Kommenden Winter haben wir 19GW Importbedarf. Diese Kraftwerke können aber gar nicht gebaut werden, weil der rechtliche Rahmen dazu fehlt Gemäß „Kraftwerksstartegie“ sollen 23,8GW zugebaut werden, das wären ca. 40 Krafwterke, angekündigt sind nun lediglich 10GW (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=tIPcliAAmjI14h50ff)
Der Landkreis Altötting als „Verlierer-Landkreis“ der degrowth-Politik der Altparteien
Fehlende Kraftwerke und die damit verbundene Verknappung / Verteuerung von Energie treiben die energieintensive Chemieindustrie in die roten Zahlen. Martin Brüdermüller, Vorstandsvorsitzender des Chemieriesen BASF, sprach in diesen Tagen Klartext:
In Burghausen hat die energieintensive Sitronic die Aufgabe der Produktion kleiner Waver bekannt gegeben.
„Aktuell produziert die Siltronic Wafertypen mit einem Durchmesser von 300 mm, 200 mm und kleinere Wafer (Small Diameters, kurz: SD) mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm… während SD-Wafer sich dem Ende ihres Lebenszyklus nähern. … Circa 400 Mitarbeitende sind bei den kleinen Durchmessern beschäftigt, davon rund die Hälfte im Rahmen von befristeten und Zeitarbeitsverträgen. Ziel ist, die Stammbelegschaft sozialverträglich über Demographie und Altersteilzeit abzubauen und keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. “
Die – angeblich so wertvolle – Belegschaft wird also gleich mitentsorgt, der Standort also reduziert. Hinzu kommt, daß wegen Strommangels zwei Neuansiedelungen von Firmen im Landkreis nicht gelangen.
Mit mehr Kraftwerken mehr Strom produzieren
Um den mit dem Strommangel verbundenen Standortnachteil zu beheben, benötigt der Landkreis eigene Kraftwerke:
Da Fabriken nicht bei Wind und/oder Sonne permanent an- und abgeschaltet werden können, bevorzugt die AfD grundlastfähige Kraftwerke, wie z.B. Wasserkraft oder die bereits einmal beantragten Kraftwerke mit Betrieb durch Bio-Wasserstoff nach dem in Güssing (AT) erprobten Tetzlaff-Prinzip. Die Dringlichkeit liegt in aktuellen Planungen für neue Kraftwerke begründet.
Für die AfD im Kreistag zu Altötting
T. Schwembauer (Kreisrat)
Anlage 1
Die ZEIT (20.11.2011; https://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-05/seehofer-soederatomausstieg-csu)
Anlage 2:
Bericht Bundesrechnungshof (4.3.2024 https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewend e-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=5 inzwschen aus dem Netz genommen und durch ersetzt)
0.1 Ausgangslage
Die Energiewende zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Ihr Gelingen ist entscheidend für das Erreichen der Klimaschutzziele. Gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verfolgt die Bundesregierung die energiepolitischen Ziele der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.
Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung der Energiewende bereits mehrfach geprüft. Zuletzt empfahl er im Jahr 2021 in einem Bericht nach § 99 BHO, das Monitoring der Versorgungssicherheit zu verbessern und das Strompreissystem grundlegend zu reformieren. Andernfalls sah er das Risiko, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit verliert und die Akzeptanz für die Energiewende sinkt. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat Schwachpunkte und weitere Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Die Bundesregierung hat hierauf mit zahlreichen energiepolitischen Maßnahmen reagiert.
Mit dem sogenannten „Osterpaket“ hat sie im Jahr 2022 insbesondere – die Ausbauziele der erneuerbaren Energien auf 80 % des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2030 festgelegt. Dabei unterstellt sie – insbesondere aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme – einen um 33 % auf 750 Terawattstunden (TWh) gestiegenen Bruttostromverbrauch (im Jahr 2021: 565 TWh), – den Grundsatz verankert, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit hat der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Abwägung mit anderen Schutzgütern grundsätzlich Vorrang, bis „die Stromerzeugung im
Der Bundesrechnungshof hat diese Entwicklungen zum Anlass genommen, anhand ausgewählter Aspekte zu prüfen, ob die Bundesregierung die Energiewende entsprechend den energiepolitischen Zielen umsetzt. Er betrachtet die Sicherheit, die Bezahlbarkeit sowie die Umweltverträglichkeit der Stromversorgung. Der Bericht berücksichtigt die gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz (BMUV) (Tzn. 1 und 2).
0.2 Prüfungsergebnisse zur Versorgungssicherheit
Die Energiewende stellt eine Herausforderung sowohl für die Deckung des Strombedarfs als auch für die Versorgung über die Stromnetze dar.
Hinreichende Kapazitäten schaffen
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausgebaut werden. Eine sichere Versorgung mit Strom aus volatilen erneuerbaren Energien erfordert aber zusätzlich, dass parallel ein weitgehend redundantes System mit gesicherter, steuerbarer Leistung verfügbar ist. Andernfalls kann es bei geringem Angebot an erneuerbaren Energien zu Versorgungslücken kommen. Denn Photovoltaik und Windenergieanlagen können keine bzw. nur geringe gesicherte Leistung bereitstellen, da sie tages- und jahreszeitlichen sowie wetterabhängigen Schwankungen unterliegen. Stromspeicher können längere Schwankungen der Erzeugung und Last, z. B. bei einer Dunkelflaute, nicht ausgleichen. Angesichts des vollzogenen Ausstiegs aus der Kernenergie und des angestrebten vorgezogenen Kohleausstiegs erfordert die Versorgungssicherheit daher den Zubau neuer gesicherter, steuerbarer Leistung. Außerdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötig.
- ist absehbar, dass insbesondere Windenergie an Land nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang ausgebaut wird;
- kann das BMWK seinen Zeitplan zum Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten mit der Kraftwerksstrategie 2026 (KWS) voraussichtlich nicht einhalten. Die Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus ist noch offen. Damit ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen BackupKapazitäten rechtzeitig verfügbar sind;
- liegt der Netzausbau erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6 000 km.
Monitoring aussagekräftig gestalten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Versorgungssicherheit mit Strom in Abstimmung mit dem BMWK fortlaufend zu überwachen. Der jüngste Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit 2023 (VSM-Bericht 2023) betrachtet die Jahre 2025 bis 2031.
Der VSM-Bericht 2023 unterstellt für seine Bewertung der Versorgungssicherheit die Grundannahmen, dass insbesondere die gesetzlich festgelegten Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien sowie der Netzausbau sicher erreicht werden (100 %
Eintrittswahrscheinlichkeit). Auf dieser Grundlage kommt die BNetzA zu dem Ergebnis, dass die Stromnachfrage in Deutschland im Zeitraum 2025 bis 2031 jederzeit gedeckt werden könne.
Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Das Ergebnis ist ein unwahrscheinlicher „Best-Case“.
Vielmehr muss auch der Eintritt der Grundannahmen u. a. zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten in die Berechnungen einfließen. Weder der Ausbau der erneuerbaren Energien noch der
Stromnetze ist auf dem Zielerreichungspfad. Die BNetzA und das BMWK scheinen selbst Zweifel an der Aussagekraft des VSM-Berichts 2023 zu haben: So stellt die BNetzA fest, dass eigentlich mehrere Szenarien und Sensitivitäten berechnet werden
müssen, um das Niveau der Versorgungssicherheit umfassend zu bewerten. Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt.
Empfehlungen: Die Bundesregierung muss
- den gesetzlich vorgesehenen Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen und künftig jederzeit hinreichend gesicherte, steuerbare Kraftwerksleistung gewährleisten. Der eine Schritt kann nicht ohne den anderen zum Erfolg führen;
- Rahmenbedingungen schaffen, damit die beteiligten Akteure planungssicher in die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Stromnetze investieren. Dies betrifft beispielsweise die KWS und den vorgesehenen Kapazitätsmechanismus;
- das Monitoring der Versorgungssicherheit in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen bringen. Dafür muss die BNetzA verschiedene Szenarien betrachten und dabei unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten für die Grundannahmen berücksichtigen. Dies umfasst auch ein „WorstCase“-Szenario (Tz. 3).
0.3 Prüfungsergebnisse zur Bezahlbarkeit
Ein weiterer Zweck des EnWG ist die bezahlbare Versorgung der Allgemeinheit mit Strom. Hohe Strompreise sind ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende.
Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage. Die Preise für Strom sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und zählen zu den höchsten in der Europäischen Union: Private Haushalte zahlten mit 41,25 Cent/Kilowattstunde (kWh) im ersten Halbjahr 2023 beispielsweise 42,7 % mehr als der EU-Durchschnitt, Gewerbe- und Industriekunden rund 5 % mehr. Zugleich sind weitere Kostensteigerungen des Energiesystems absehbar. So
– fallen bis zum Jahr 2045 massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. Euro für den Ausbau der Stromnetze an;
– wird das Netzengpassmanagement voraussichtlich 6,5 Mrd. Euro pro Jahr kosten.
Zugleich stützt das BMWK sein Argument, dass nur ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien eine kostengünstige Stromversorgung gewährleistet, insbesondere auf deren niedrige Stromgestehungskosten. Bereits im Jahr 2022 kritisierte der Bundesrechnungshof, dass das BMWK dabei erhebliche weitere Kosten für die Energiewende unberücksichtigt lässt. Dazu zählen beispielsweise die o. g. Netzausbaukosten.
Dadurch entsteht außerhalb der Fachöffentlichkeit ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation.
Angesichts der sehr hohen Preise hat die Bundesregierung die Kosten des Energiesystems wiederholt bezuschusst. So finanziert sie die EEG-Umlage seit Juli 2022 aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für das Jahr 2023 stellte sie zudem 12,8 Mrd. Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der Folgen der Energiekrise (WSF-Energiekrise) bereit, um die Netzentgelte auf dem Niveau des Jahres 2022 zu stabilisieren. Für das Jahr 2024 sah die Bundesregierung zunächst erneut einen Zuschuss vor (5,5 Mrd. Euro). Damit erkennt sie an, dass der Strompreis ohne zusätzliche Interventionen zu hoch wäre.
Die Bundesregierung hat es bis heute versäumt, zu bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Versorgung mit Elektrizität versteht.
- auch im Hinblick auf die Bezahlbarkeit gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Erzeugungsleistung zur Verfügung steht, um steigende Strompreise aufgrund von Angebotsknappheiten zu verhindern;
- die Kosten der Energiewende ausgewogen darstellen: Hierzu sollte sie die Systemkosten der Energiewende klar benennen;
- ein System entwickeln, um anhand von Indikatoren und Schwellenwerten die Bezahlbarkeit von Strom bewerten zu können;
- die von ihr geregelten Strompreisbestandteile konsequent auf ihre energiepolitischen Ziele ausrichten – auch um die angestrebte Elektrifizierung des Gebäudes – sowie des Verkehrssektors zu unterstützen.
- In der Folge sollten kleinteilige Regelungen und Fördermaßnahmen entfallen. Punktuelle staatliche Subventionierungen des Energiesystems nach Kassenlage untergraben die Transparenz und Steuerungswirkung der Preise. Stattdessen muss die
Bundesregierung auf Grundlage einer systematischen Betrachtung nachvollziehbar festlegen, in welcher Form die Kosten der Transformation zu tragen sind (Tz. 4).
0.4 Prüfungsergebnisse zur Umweltverträglichkeit
- messbare Ziele für die einzelnen Schutzgüter festlegen;
- das Monitoring so ausgestalten, dass sie nicht nur Veränderungen im Zeitverlauf, sondern auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erfassen und bewerten kann;
- bestehende Wissenslücken schließen und das Monitoring systematisch weiterentwickeln.
Dies darf nicht mit der Begründung unterbleiben, dies sei nicht politisch durchsetzbar – vielmehr muss ein wirksames Monitoring Grundlage politischer Entscheidungen
sein (Tz. 5).