US-Gericht zwingt US-Behörde dazu bis Mitte 2025 alle mRNA-Zulassungsunterlagen zu veröffentlichen

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DALLAS – Der von Donald Trump für Nord-Texas ernannte Bundesrichter Mark T. Pittman zwingt mit Urteil vom 9. Mai 2023 die US-Behörden dazu, bis 31.6.2025 knappe 5 Millionen Seiten an Zulassungsunterlagen für deren mRNA-Wirkstoffe zu veröffentlichen. 

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Das Spiel der Impf-Fanatiker ist aus. Die US-Behörden wurden am 9. Mai 2023 gerichtlich verpflichtet weitere knappe 5 Millionen Seiten der Unterlagen zu veröffentlichen, die die Pharma-Giganten Pfizer und Moderna eingereicht haben, um ihre mRNA-Wirkstoffe verkaufen zu dürfen, von denen sie behaupten, daß diese „sicher und wirksam“ gegen das Covid-Virus seien:

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„Demokratie stirbt hinter verschlossenen Türen“

Wie die ICAN-Website erinnert, erwirkten die Anwälte unter der Leitung von Aaron Siri im Januar 2022 einen Gerichtsbeschluss, der die FDA verpflichtete, alle Daten zum Anti-COVID-19-Impfstoff von Pfizer Personen ab 16 Jahren in einer Menge von 55.000 Seiten pro Monat zur Verfügung zu stellen, trotz der von der FDA geforderten 75 Jahre.

Anwälte des Informed Consent Action Network (ICAN) haben nun nach einer weiteren Klage gegen die FDA einen weiteren großen Sieg in Sachen Transparenz errungen:

Im Verfahren

Detroit Free Press gegen Ashcroft, 303 F.3d 681 (6. Cir. 2022).

hat der für Nord-Texas zuständige Bundesrichter Mark T. Pittman die US-Behörde FDA mit dem Hinwies im ersten Satz

„Demokratie stirbt hinter verschlossenen Türen“

angewiesen, alle Dokumente freizugeben, auf die sie sich bei der Zulassung

  • des Pfizer-Anti-COVID-Impfstoffs  für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren und
  • für den Moderna-Anti-COVID-Impfstoff

stützte.

Die Einleitung seiner Entscheidung schmückte er darüber hinaus mit dem Zitat

„Demokratie stirbt hinter verschlossenen Türen“

und etikettierte den Verschleppungsversuch der Behörde gleich als undemokratisch.

Die US-Behörde sabotierte mit Hilfe einer Schnecken-Veröffentlichung

Vor dem Hintergrund, daß in den USA ein „freedom of information act“ in Kraft ist, der des praktisch unmöglich macht, diese Unterlagen der Öffentlichkeit zu verheimlichen. Doch nicht nur das, der Richter rieb der US-Behörde FDA darüber hinaus auch noch deren eigene Vorschriften unter die Nase:

Auch die eigenen Vorschriften der FDA erkennen diese Dringlichkeit an: „Nachdem eine Lizenz erteilt wurde, stehen die folgenden Daten und Informationen in der Datei zu biologischen Produkten sofort zur Offenlegung zur Verfügung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen:

(1) Alle Daten und Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit. . . .“ 21 C.F.R. § 601.51(e).

In Folge wußte die FDA also, daß es ihr unmöglich sein wird, diese Unterlagen zurückzuhalten.

Vor diesem Hintergrund versuchte die US-Gesundheitsbehörde diese Vorgabe offenbar mit Hilfe einer Schnecken-Veröffentlichung zu umgehen und sich dafür 23 1/2 Jahre Zeit zu lassen; vielleicht sogar mit dem Ziel die wichtigsten Unterlagen erst am letzten Tag herauszugeben.

Nach dem ersten Erfolg verklagten ICAN-Anwälte also erneut, ebenfalls im Namen von PHMPT und Geschädigten.

Sie erläuterten dem Gericht die Bedeutung einer rechtzeitigen Veröffentlichung. Wieder einmal behauptete die FDA, dass es „unverhältnismäßig“ sei, die 4,8 Millionen Seiten offenzulegen und meinten, daß es besser sei 1.000 bis 16.000 Seiten pro Monat zu veröffentlichen, was eine Gesamtdauer von mindestens 23,5 Jahren bedeuten würde!

Die Anwälte von ICAN haben hiergegen Berufung eingelegt und die FDA aufgefordert, alle Dokumente vor Mitte 2025 offenzulegen.

Verzögerungstaktik der US-Behörde gerichtlich beendet

Doch dieser Verzögerungstaktik schob der Bundesrichter mit seinem Urteil am 9. Mai einen Riegel vor.

In einem weiteren großen Sieg für Transparenz forderte der Bundesrichter die FDA nun auf, alle angeforderten Dokumente bis Juni 2025 offenzulegen – mit anderen Worten, in nur zwei Jahren!

Das bedeutet eine Veröffentlichungsrate von durchschnittlich etwa 180.000 Seiten pro Monat!

Dem Beschluss ist dazu zu entnehmen:

Um dies zu verhindern, hat der Kongress den Freedom of Information Act („FOIA“) erlassen.

Es ermöglicht der Öffentlichkeit auf Anfrage Zugang zu den Aufzeichnungen der Behörden.

Wenn eine Behörde einen Antrag jedoch zu Unrecht ablehnt, können Gerichte die Behörde anweisen, die angeforderten Unterlagen herauszugeben.

In diesem Fall reichten die Kläger einen FOIA-Antrag für die Dokumente ein, auf die sich die Food and Drug Administration („FDA“) bei der Lizenzierung von zwei COVID-19-Impfstoffen stützte: (1) Pfizers Impfstoff für 12- bis 15-Jährige und (2) Modernas Impfstoff für Erwachsene Impfung.

Da die FDA den Antrag der Kläger zu Unrecht abgelehnt hat, ordnet das Gericht der FDA an, bis zum 31. Juni 2025 alle Dokumente im Zusammenhang mit den beiden Impfstoffen vorzulegen.

Die Geschädigte Maddie de Garay

Als Begründung führten die Kläger das Schicksal von Maddie de Garay an, einer jungen Frau, die in Pfizers klinischer Studie für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren schwerst geschädigt wurde.

Der Hauptanwalt von ICAN, Aaron Siri, vertritt die Familie de Garay, deren 12-jährige Tochter in der klinischen Studie für den Covid-19-Impfstoff von Pfizer schwer verletzt wurde nun gerichtlich.  Eine der Informationen, die hierdurch ans Tageslicht kamen, war, daß die US-Behörde FDA die Daten zu dieser Verletzung auf die Seite geräumt hatte!

Der Anwalt hat die Geschichte von de Garay, die Reaktion der FDA und die Zulassung des NIH, sowie weitere Informationen hier öffentlich gemacht.

Ihr Fall zeige, welche Wirkungen die von Moderna und Pfizer hergestellten mRNA-Stoffe hatten.

Das betrifft in diesem Fall den Pfizer-Anti-Covid-Impfstoff für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren und der Moderna-Impfstoff.

Erstens hat PHMPT gezeigt – und die Beklagten bestreiten nicht –, dass es „einzig und allein zu dem Zweck existiert, die Daten und Informationen in den biologischen Produktdateien für jeden der COVID-19-Impfstoffe an die Öffentlichkeit zu verbreiten“. ECF Nr. 1 mit 21.

Festhaltenswert ist hierbei auch, daß der Richter in seinem Urteil die Argumentation der Impf-Fanatiker umdrehte und argumentierte:

Zweitens haben die Kläger gezeigt, dass die Öffentlichkeit dringend über die Gesundheit und Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe informiert werden muss, basierend auf dem massiven Impfruck, den anhaltenden Bemühungen zur Ausrottung von COVID-19 und den anhaltenden staatlichen und privaten Bemühungen zur Durchsetzung dieser Impfstoffe. 3

Aus diesen zwei Gründen ist die von der US-Behörde praktizierte Verschleppungstaktik unrechtmäßig, weswegen eine von den Anwälten gegen diese Verschleppung eingereichte Beschwerde begründet ist:

Da die Kläger einen zwingenden Bedarf dargelegt hatten, lehnte die FDA ihren Antrag auf beschleunigte Bearbeitung zu Unrecht ab.

Mit anderen Worten: Das Spiel ist aus für die Impffanatiker, die Wahrheit kommt in den kommenden 2 Jahren ans Tageslicht!