Wirkt das von der SPD vorangetriebene Gesetz zur „Bon-Pflicht für Bäcker“ als Konjunkturprogramm für SPD-Firma Locafox GmbH?

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BERLIN – Durch die permanenten Stimmenverluste bei Wahlen gehen der SPD auch staatliche Gelder verloren, wie z.B. Wahlkampfkostenerstattungen. Da ist es dann von einem gewissen Vorteil, wenn die SPD ein „Milliardenvermögen“ besitzt, aber dennoch hierauf keine Steuern bezahlen muß! Da könnte es dann auch von Vorteil sein, wenn Firmen, an welchen die SPD beteiligt ist, durch Gesetze, die die SPD mitbeschließt unbelastet bleiben und ggf. sogar noch eine Sonderkonjunktur erfahren und durch eine derartige Sonderkonjunktur mehr Gewinn erwirtschaften könnten.

Klar ist, daß die SPD, mit jeder verlorenen Wahl auch Geld verliert. Nach mehreren Jahren mit verlorenen Wahlen türmt sich für die SPD daher ein finanzielles Problem auf:

„Sie ist zum finanziellen Sanierungsfall geworden, nachdem eine Wahl nach der anderen für die Sozialdemokratie verloren gegangen ist. Dietmar Nietan, 54 Jahre alt und seit vier Jahren Schatzmeister der Partei, gilt als umsichtiger Finanzplaner. Aber seine Botschaft in diesen Tagen klingt wenig erbaulich: „Wir erleben eine finanzielle angespannte Situation der Partei“, sagt er der Süddeutschen Zeitung. „Wir können nicht weitermachen nach dem Motto: Business as usual.““

Wohin dies auch führen könnte, zeigen beispielhaft sozialdemokratische Parteien in den Nachbarländern.

Damit nähern sich die Sozialdemokraten offenbar nicht nur in puncto Stimmen- und Bedeutungsverlust, sondern auch bei der Kassenlage den Sozialisten in Frankreich an. Die Parti socialiste musste aus Geldnot heraus ihr Parteigebäude in Paris verkaufen. Es war ein Symbol für den Niedergang der Sozialdemokratie in Frankreich.

Derzeit dürften die von der SPD weglaufenden Wähler der SPD zunächst einmal vor allem ein Liquiditätsproblem verschafft haben, denn die SPD besitzt, was kaum jemand weiß, ein gigantisches Vermögen.

Offiziell kann sich die SPD jedoch erfolgreich armrechnen. Tatsächlich ist die SPD jedoch eine der reichsten politischen Parteien der Welt. Ihr innerhalb von 150 Jahren angesammeltes Vermögen an Immobilien- und Beteiligungen sprengt die Vorstellungskraft vieler ihrer Wähler, denn bereits 1998 galt:

Sie verschweigt in ihrem Rechenschaftsbericht 1998 ein Vermögen, das sie selbst auf etwa eine Milliarde Mark schätzt.

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2018: Marktwert des SPD -Vermögens wohl über eine Milliarde, Bilanzwert des SPD -Vermögens 217 Millionen Euro, Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit: 0 Euro!

Von wegen „Partei der kleinen  Leute“: Tatsächlich beherrscht die SPD offenbar Beteiligungen, die einen realen Wert von über einer  Milliarde Euro aufweisen:

Tatsächlich weist die Bilanz der SPD 2018 jedoch ein Reinvermögen von „nur“ 217 Millionen Euro aus. Außerdem gibt die SPD auch noch ihre Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten mit 0 Euro an und das, obwohl die SPD an einer sehr großen Anzahl von Unternehmen finanziell beteiligt ist, oder diese sogar zu 100 % in ihrem Eigentum hat. Eine Analyse der Bilanz der SPD von 2018 findet man z.B. hier.

Mit anderen Worten: Die SPD sitzt auf einem  Vermögensberg und rechnet sich klein, mit der Wirkung hierauf keine Steuern zu zahlen. Zugleich prangert sie genau diese Methode bei internationalen Konzernen an.

Doch wie funktioniert dies? Ein beispielhafter Blick in das den Rechenschaftsbericht 1984 liefert Erklärungen

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Der Maßstab des Grundgesetzes zur Parteienfinanzierung

Artikel 21 des Grundgesetzes verlangt von den Parteien:

„Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Was die Väter des Grundgesetzes hiermit wollen ist klar: Die Väter des Grundgesetzes verlangen gläserne Parteien, denn das Volk und der Wähler soll sehen können, wer finanziell hinter den Parteien steht und über diese Finanzierung eigene Interessen in die Parteien hineinträgt.

Das Parteiengesetz offenbart bei der Konkretisierung dieses Verfassungsgebot jedoch erhebliche Lücken. Dieses Parteiengesetz hat die SPD als politische Partei bis heute mitgestaltet, wobei davon ausgegangen werden kann, daß sie das Parteiengesetz kaum zu ihrem eigenen Nachteil beeinflußt haben dürfte.

Ob die Wähler bei der SPD heute noch erkennen können, welche SPD-eigenen Firmen ihre Firmeninteressen in die SPD als politische Partei hineintragen dürfte mehr als fraglich sein!

Ulrich Karpen von der Universität Hamburg stellt sogar die Frage, ob ein so großes Vermögen überhaupt „noch mit den Grundprinzipien der Parteienfinanzierung vereinbar ist“.

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Trick 1: Bezugsgröße des „Verkehrswerts“ ändern

Wie es der SPD gelingt, sich ganz lagal arm zu rechnen, verdeutlicht ein Blick in einen Rechenschaftsbericht aus dem Zeitraum, als die SPD noch dem Transparenzgebot Folge leitete und ihr gesamtes Vermögen auswies.

„Früher fühlte sich die SPD dem Transparenzgebot verpflichtet. Im Rechenschaftsbericht 1984 wurden die Firmenbeteiligungen „grundsätzlich mit ihren Verkehrswerten angesetzt, wie es dem Gesetzeszweck über die Offenlegung entspricht“. Auch in ihrem letzten Bericht gibt die SPD den aktuellen Verkehrswert an – aber nur beim Grundvermögen: 174 Millionen Mark, mehr als alle anderen Parteien zusammen… „Offensichtlich hat sich die Rechtsauffassung der SPD parallel zum Anstieg des Parteivermögens grundlegend geändert“, vermutet der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Hauser.“

Hieraus ist schließbar: Die SPD hat früher offenbar den Verkehrswert einer jeder ihrer Firmenbeteiligungen noch in der Bilanz angesetzt und ist dann dazu übergegangen, den Verkehrswert einer jeder ihrer Firmenbeteiligungen durch den Verkehrswert des Grundvermögens zu ersetzen.

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Trick 2: Den Wert der Beteiligungen ausblenden

Darüber hinaus läßt die SPD die Beteiligungen, die sie hat ebenfalls in der Bilanz „verschwinden“.  Der Trick lautet offenbar: die DDVG angeben, aber all die Anteile, die die DDVG hält, nicht angeben.

Ihre Firmenanteile verbirgt sie aber weiter hinter dem DDVG-Stammkapital.

Etwas genauer formuliert:

Der Trick, den die SPD hierfür nutzt ist Folgender: Die SPD argumentiert sinngemäß „Nur Gesellschaften müssten den Wert ihrer Beteiligungen angeben, „politische Parteien“ seien jedoch keine „Gesellschaften“ und deswegen gelte diese Ausweisungspflicht für sie als politische Partei nicht“:

In dieser KG Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH & Co. hat die SPD ihr Medienimperium mit einem Kapital von 115,2 Millionen Mark zusammengefasst… Real – also bei einem Verkauf – wäre es heute eine Milliarde Mark wert.

Offiziell behauptet die Partei jedoch, das gesamte Finanzvermögen ihres Bundesvorstands einschließlich der DDVG betrage nur 57,9 Millionen Mark. Die Beteiligungen der Parteifirma DDVG sucht man im Rechenschaftsbericht vergeblich. Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier argumentiert, die SPD sei „als Partei keine Gesellschaft im Sinne des Handels- und Gesellschaftsrechts“ und brauche deshalb nur das Stammkapital der DDVG anzugeben, aber nicht das ihrer Beteiligungen.

Mit anderen Worten: Die DDVG hat ein Stammkapital und wertvolle Beteiligungen und weil die SPD eine „politische Partei“ und keine „Gesellschaft im Sinne des Handelsrechts“ sei, könne man – im Gegensatz zu Gesellschaften des Handelsrechts – Schnippschnapp einfach den Wert aller Beteiligungen der DDVG wegschnippeln.

Und wer macht derartige Gesetze, von denen politische Parteien dann profitieren? Na, politische Parteien natürlich! Die politischen Parteien können sich daher offenbar auch die Steuergsetzgebung für sich selbst schreiben.

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Das Ergebnis: Gewinne der Unternehmen im (Teil-)Eigentum der SPD braucht die SPD nicht zu versteuern

So sehr publikumswirksam die neue SPD-Führung  derzeit gegen die „schwarze 0“ des (SPD-)Finanzministers schießt, so sehr hält die selbe SPD in der Bilanz der eigenen Partei an der „schwarzen 0“ fest:

„Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit / aus Unternehmenstätigkeit hat die SPD keine. Der Rechenschaftsbericht weist eine schwarze 0 aus. Dass die SPD keine Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit nachweisen muss, ist einem buchhalterischen Trick geschuldet, denn die SPD selbst ist nicht unternehmerisch tätig. Die ddvg AG ist unternehmerisch tätig. Die ddvg AG gehört zu 100% der SPD, wird dieser aber steuertechnisch nicht zugerechnet. So einfach ist das. Die ddvg AG, die der SPD zu 100% gehört, ist Herrscher über ein unglaubliches Netzwerk der Unternehmensbeteiligung, die der SPD zuzurechnen sind. Wir haben die entsprechenden Tabelle aus dem Rechenschaftsbericht der SPD entnommen und publizieren sie an dieser Stelle. Demnach ist die SPD Eigentümer einer Vielzahl von u.a. Zeitungen, Radiosendern und anderen Medien.“ 

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Die SPD  stimmt im Bundestag für ein Konjunkturprogramm für eine Branche, von der eine Firma, an der die SPD mittelbar beteiligt ist, ganz besonders profitiert

Doch damit, daß die SPD sich mit Hilfe der Definition,  daß „politische Parteien“ keine „Gesellschaften“ sind, und daß die SPD sich auf diesem Weg mindestens durch Unterlassen einer Änderung dieser Definition selbst weitgehend von der Steuerpflicht befreit, ist es wohl noch immer nicht genug.

Eine aktuelle Gesetzesänderung mit Wirkung zum 1.1.2020 könnte die Wirkung haben, daß ein Unternehmen im SPD-Portfolio durch diese Gesetzesänderung eine Sonderkonjunktur erfährt. Zum 1.1.2020 müssen nämlich alle betroffenen Kassensysteme so umgerüstet werden, daß sie diese neuen Anforderungen erfüllen.

Hierauf spezialisierte Firmen freuen sich jedenfalls über diese Sonderkonjunktur, die ihre Umsätze nach oben treibt:

Zufälligerweise hat die SPD in ihrem Beteiligungsportfolio eine Firma, die derartige Leistungen anbietet:

Mittendrin: das Start-up Locafox, ein Hersteller von Kassensoftware, an dem die SPD-Beteiligungsgesellschaft ddvg über ihre Tochter „2 Welten Investment“ maßgeblich beteiligt ist. 

Das bedeutet nichts Anderes, als daß die SPD an einer Firma beteiligt ist, die die Software anbietet, mit deren Hilfe die neuen Anforderungen, die das SPD-geführte Finanzministerium aufstellt, erfüllt werden können:

Wie soll dies anders verstanden werden können, als daß die SPD eine Gesetzesänderung vorantreibt, die ein Konjunkturprogramm für  eine Firma sein dürfte, an der die SPD über die DDVG beteiligt ist?

In ihrer Verteidigungsstrategie versucht die SPD von der Locafox dadurch abzulenken, daß die SPD anführt kein Papier für Bons zu verkaufen, ganz so als ob die Bons sich selbst beschreiben würden und nicht ein z.B. Software-Updaten der Kassensysteme die Bons beschreiben würde.

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13.12.2019: Ein Gesetzentwurf will die Bonpflicht ab 1.1.2020 z.B. für Bäcker noch abwenden

Zahlreiche Parteien im Bundestag, darunter auch die AfD wollten für kleine Gewerbetreibende eine Ausnahme erwirken. Die SPD war so ziemlich die einzige Partei, die in der zugehörigen Debatte gegen diese Ausnahmen argumentierte. Es war dann auch die AfD, die im Bundestag die Beteiligung der SPD an der Locafox GmbH offengelegt hatte. So ist den Seiten des Bundestags für die Debatte vom 13.12.2019 zu entnehmen:

Die im nächsten Jahr anstehende Belegausgabepflicht für Bäckereien, Fleischereien sowie im Obst- und Gemüsehandel soll nach dem Willen der Unionsfraktion noch verhindert werden. Dies machten Redner der Unionsfraktion am Freitag, 13. Dezember 2019, in der ersten Beratung eines Entwurfs der FDP-Fraktion für ein Gesetz „zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker“ (19/15768) deutlich. Die SPD-Fraktion verteidigte dagegen die Regelung und verwies auf hohe Steuerausfälle durch Betrügereien von Betrieben. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.

Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020

Darüber hinaus sei mit dem Gesetz eine Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020 eingeführt worden. Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen könnten die Finanzbehörden aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Beleg ausgeben zu müssen. Das Gesetz sehe damit in Fällen greifbarer Unzumutbarkeit selbst einen „Pflichtendispens“ vor. Im Anwendungserlass zum Paragrafen 146a der Abgabenordnung erkläre die Finanzverwaltung zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Belegausgabepflicht:

„Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht.“

Die mit der Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellten für sich allein keine sachliche Härte im Sinne der Abgabenordnung dar. Die Befreiung von der Belegausgabepflicht setze voraus, dass durch die Unterdrückung der Belegausgabe die Funktion der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht eingeschränkt wird.

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AfD legt die 100%-Beteiligung der SPD mit der Locafox GmbH offen

Stefan Keuter (AfD) verwies auf Berechnungen des Einzelhandels, wonach eine Aneinanderreihung der Belege eine Länge von zwei Millionen Kilometern pro Jahr ergäbe. Damit könne man die Bons fünfzigmal um die Erde legen. Man rede vom Verzicht auf Plastikstrohhalme, und hier würden riesige Papier- und Müllberge produziert.

Es handle sich außerdem um eine „weitere Kontrolle des mündigen Bürgers“. Keuter sprach einen seiner Ansicht nach „drohenden Interessenkonflikt“ an, da die SPD offenbar eine größere Beteiligung an einem Unternehmen halte, das solche Kassenzertifizierungen durchführe.

 

 

Die AfD ergänzt in einer Pressemitteilung:

Während Deutschland vom Konjunktureinbruch und dem damit verbundenen Stellenabbau betroffen ist, stärkt die SPD per Gesetz eigene Firmen und sichert so deren Arbeitsplätze. Nicht anders kann die Schlussfolgerung zu der von der SPD durch den Bundestag gepeitschten ‚Bon-Pflicht‘ für Einzelhändler ab Januar 2020 sein.

Denn dieses Bon-Ausdrucken-Gesetz kommt – zufällig? – dem Berliner Unternehmen Locafox GmbH zugute, das zu 30 Prozent der DDVG (Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft) gehört, an der wiederum die SPD als alleinige Inhaberin zu 100 Prozent beteiligt ist.

Uwe Witt, Arbeits- und Sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht in der ‚Bon-Pflicht‘ die Selbstbedienungsmentalität der SPD als Teilhaber an Druckhäusern bestätigt:

„Dass die SPD gegen die Mehrheitsopposition und gegen große Teile ihres Koalitionspartners ein Gesetz erzwingt, dass einer ihrer eigenen Firmen wirtschaftliche Vorteile bringt, ist nicht hinzunehmen. Selbst Wirtschaftsminister Altmaier versucht im Nachgang dieses Gesetz zu stoppen. Der Chef-Demagoge der SPD, Johannes Kahrs („Die AfD gehört verboten“), der im Übrigen auch der SPD-Chef-Haushälter ist, stellt sich vehement gegen Altmaier und beweist wieder einmal, welche kriminelle Energie seinem Handeln vorausgeht.

Eine Partei, die bei den nächsten Bundestagswahlen mindesten die Hälfte ihre Mandate verlieren wird, klammert sich an jeden Strohhalm, um die Parteifinanzierung zu retten. Denn über das Parteiengesetz (§18 PartG), das maßgeblich an der ‚Verwurzelung einer Partei in der Gesellschaft‘, sprich Wahlergebnisse, ausgerichtet ist, wird die Genossenkasse bald sehr klamm aussehen. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erweist sich somit als ein politischer Skandal erster Güte und zeigt auf, dass sich die SPD aus lauter Verzweiflung vor dem sicheren Untergang noch einmal die Taschen vollmachen will.“

Die Locafox GmbH stellt Kassensysteme und Bondrucker her und wirbt auf ihrer Homepage mit einem Zertifikat, das Einzelhändlern suggeriert, sich hier gut für das kommende Geschäftsjahr ausstatten zu können: „KassenSichV- und GoBD-konform 2020“. Die DDVG (Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft), das größte deutsche Presse- und Medienunternehmen ist eine 100%ige SPD-Tochtergesellschaft, die Anteile an verschieden deutschen Verlagen, Medienunternehmen und auch an Unternehmen der Tourismusbranche, des Handels, der Druckindustrie sowie in diesem Fall auch an Firmen der IT-Branche bzw. Digital Business hält.

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SPD verteidigt die Bon-Pflicht, verschweigt aber die Beteiligung der SPD an der Locafox GmbH

So ist den Seiten des Bundestags für die Debatte vom 13.12.2019 außerdem zu entnehmen, daß die Rednerin der SPD ausführt, daß die im „Deutschen Fachverband für Kassen- und Systemtechnik“ zusammengeschlossenen Firmen sich nicht in der Lage sehen, Systeme anzubieten, die manipulationssicher sind (vgl. Min. 20.30).

  • Ob die SPD sich den Geschäftsführer ihrer Locafox GmbH hat kommen lassen, um ihn zu fragen, ob auch die Locafox GmbH Software anbietet, die einen Master-Key-Zugang bereithält, mit deren Hilfe der Shop-Betreiber die Umsetze im Nachhinein selbst definieren kann, verrät die Rednerin der SPD leider nicht.
  • Ob die SPD sich den Geschäftsführer ihrer Locafox GmbH hat kommen lassen, um ihm die Vorgabe zu machen, daß die Locafox GmbH nur solche Software auf dem Markt anbieten darf, die manipulationssicher ist und z.B. KEINEN Master-Key-Zugang bereithält, mit deren Hilfe der Shop-Betreiber die Umsetze im Nachhinein selbst definieren kann, verrät die Rednerin der SPD leider auch nicht.

Was die Dame der SPD hingegen in ihrer Rede zum Ausdruck bringt ist, daß sie den Anbietern von Kassensystemen keine Vorhaben macht – und damit auch nicht der mit der SPD verbundenen Locafox GmbH  -, nur manipulationssischere Systeme in Deutschland anzubieten! Dies könnte man durchaus auch so lesen, daß die SPD durch Unterlassung einer klaren Vorgabe an Anbieter von Kassensystemen nur noch manipulationssichere Kassen anzubieten es gerade unterläßt Schlupflöcher für Steuersünder zu schließen.

Statt die Lasten also den Herstellern der Systeme aufzubürden, hält es die SPD hingegen für an gemessen, die Lasten für Steuerehrlichkeit Sorge zu tragen statt den Anbietern der Kassensystemen aufzuerlegen, den Shop-Betreibern und deren Kunden aufbürden. So ist den Seiten des Bundestags zu entnehmen:

Ingrid Arndt-Brauer (SPD) vereidigte (ab Min. 18:30) hingegen die Regelung und die Belegpflicht  ohne die Beteiligungen der SPD an der Firma offenzulegen, die diese  Kassensysteme herstellt. Schon 2014 habe der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) von einem Steuerausfall von zehn Milliarden Euro in diesem Bereich gesprochen. Nach zahlreichen Hinweisen auf Manipulationen an Kassensystemen sei klar geworden, dass wir es mit einem „großen Problem“ zu tun haben und man habe handeln müssen.

„Mit der Belegpflicht kann eine Kassennachschau relativ leicht durchgeführt werden“, so Arndt-Brauer. Damit werde jeder Vorgang dem Kunden mitgegeben. Ein Beleg könne zum Beispiel auch auf eine Brötchentüte aufgedruckt werden. „Das Gute-Kassen-Gesetz braucht keine FDP. Es ist schon gut genug“, so Arndt-Brauer.

Vor diesen Hintergründen, bekommt die seit 1.1.2020 eingeführte „Bon-Pflicht“ ein sehr unangenehmes „Gschmäckle“, wie man im Schwäbischen wohl sagen würde!

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Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag Franz Bergmüller: „Finanzämter nutzen die Ausnahmeregelungen nicht

„Das Gesetz beinhaltet eine Öffnungsklausel, durch die in Einzelfällen aus ‚Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität‘ eine Befreiung von der allgemeinen Bonpflicht genehmigt werden kann“, weiß Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion, „allerdings scheinen die Finanzämter derartige Anträge bisher abzulehnen.“

Vor kurzem stellte beispielsweise ein Rosenheimer Diskothekenbetreiber einen entsprechenden Ausnahmeantrag, jedoch ohne Erfolg. „Unter dem Deckmantel, Steuerbetrug verhindern zu wollen, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Belastungen und Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen auf ein unzumutbares Maß erhöht“, sagt Bergmüller, „jetzt wird medienwirksam zurückgerudert, allerdings ohne die Betroffenen auch tatsächlich zu entlasten.“ Auch die rheinland-pfälzische Bäckerinnung versucht derzeit ihr Glück und hat entsprechende Anträge auf Befreiung von der Bonpflicht pauschal für alle Mitglieder beim Landes-Finanzamt gestellt.

„Besonders akut wird das Problem dann nochmals im Sommer werden“, weiß der Abgeordnete, „bevor die Münchner Biergärten mit Selbstbedienungsbereich von Bons überflutet werden, müssen diese dringend von der Belegpflicht befreit werden. Dafür müssten die Finanzämter die Ausnahmeanträge jedoch erst einmal bewilligen. Das ist bisher scheinbar leider noch nicht der Fall.“