68. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 22. November 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten in der Haushaltswoche zum Ergänzungsetat

Haushaltswoche

22. November 2022 (68. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1: Einbringung Haushaltsgesetz 2023

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Dienstag, 22. November 2022, beschlossen, die Tagesordnung der aktuellen Haushaltswoche um die Beratungen dreier Gesetzentwürfe zu erweitern. Entsprechende Aufsetzungswünsche hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht.

Es handelt sich dabei um die abschließenden Beratungen einer Initiative zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (20/4328) und der Lkw-Maut (20/3171) sowie die erste Beratung eines Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zu einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler (20/4536). Die Debatten zu den beiden Energiegesetzen wurden mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD ergänzt. Beim Entwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz sprachen sich Linke, Union und AfD gegen die Aufsetzung aus. Die Initiativen sollen am Donnerstag, 24. November 2022, jeweils rund eine halbe Stunde lang beraten werden.

Keine Mehrheit fand hingegen die Forderung der AfD-Fraktion, wonach es zum Etat des Bundestages (Einzelplan 02) eine Debatte geben sollte. Einen entsprechenden Antrag wies das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück. Im Anschluss beschloss der Bundestag die Tagesordnung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen.

SPD wirft AfD „durchschaubares Spiel“ vor

Für die SPD-Fraktion warb Katja Mast dafür, den Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes auf die Tagesordnung der aktuellen Haushaltswoche zu setzen. Es sei „zwingend notwendig“, dass die Initiative in dieser Woche beschlossen werde, um noch am Freitag vom Bundesrat beraten werden zu können. Anderenfalls werde im nächsten Jahr weniger Maut eingenommen und folglich könne weniger Geld in die Infrastruktur investiert werden, so Mast.

Heftige Kritik übte Mast an der Forderung der AfD-Fraktion, den Haushalt des Bundestages mit einer Debatte zu verabschieden. Die AfD wolle „gut begründete und sachlich gebotene Ausgaben“ skandalisieren, „um ein parteipolitisches Süppchen zu kochen“. Sie warf der AfD-Fraktion ein „durchschaubares Spiel“ vor; die SPD werde den Antrag deshalb ablehnen.

AfD wirft Regierung „Inkompetenz“ vor

Den Bundeshaushalt aufzustellen sei „das Königsrecht des Parlamentes“, sagte Dr. Bernd Baumann (AfD). Es gehe darum, zu bestimmen, wofür der Staat das Geld seiner Bürger ausgebe. Die Haushaltswoche konzentriere sich ausschließlich auf die Themen des Haushalts, das sei Konsens im Parlament. Der Bundesregierung warf Baumann „Inkompetenz“ vor. Sie sei mit ihrer Arbeit nicht fertig geworden und missachte mit ihren Aufsetzungswünschen nun die Haushaltswoche.

Die Forderung seiner Fraktion, den Einzeletat des Bundestages zu debattieren, begründete Baumann damit, der Etat enthalte „Millionenausgaben, die gegen die parteipolitische Neutralität unserer Staatsorgane verstoßen“. Als Beispiel nannte er die Finanzierung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das Studien über die AfD veröffentliche, so Baumann.

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Top 1 Epl 1-3: Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates

Zu Beginn der viertägigen Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) und zum Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/310120/310220/4001 Nr. 1.1) hat der Bundestag am Dienstag, 22. November 2022, in zweiter Beratung ohne Aussprache den Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, den Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages und den Einzelplan 03 des Bundesrates in der Ausschussfassung (20/350220/352620/3527) gebilligt. Beim Etat des Deutschen Bundestages enthielt sich die AfD-Fraktion, die anderen beiden Einzelpläne wurden einstimmig angenommen.

Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 44,98 Millionen Euro vorgesehen (2022: 44,89 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,14 Milliarden Euro (2022: 1,11 Milliarden Euro) und beim Bundesrat von 39,68 Millionen Euro (2022: 35,29 Millionen Euro). Die Einnahmen belaufen sich beim Bundespräsidialamt auf 103.000 Euro (2022: 193.000 Euro), beim Bundestag auf 1,92 Millionen Euro (2022: 1,82 Millionen Euro) und beim Bundesrat auf 51.000 Euro (2022: 21.000 Euro).

Zum Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages hatte die AfD einen Änderungsantrag eingebracht (20/4537), der vom übrigen Haus jedoch abgelehnt wurde. Darin forderte die Fraktion, „die Ausgaben für parlamentarische Gremien und Bürgerräte“ von rund 4,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Zur Begründung hieß es: „Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind die demokratisch gewählten Vertreter des deutschen Volkes. Diese Vertretung bedarf keiner Ergänzung durch Bürgerräte.“

Personalausgaben größter Posten

Von den knapp 45 Millionen Euro im Etat des Bundespräsidialamtes entfallen 25,21 Millionen Euro auf Personalausgaben (2022: 25,18 Millionen Euro). Die Personalausgaben des Deutschen Bundestages summieren sich auf 746,5 Millionen Euro (2022: 740,64 Millionen Euro). Für die Wehrbeauftragte stehen 4,71 Millionen Euro (2022: 4,51 Millionen Euro) zur Verfügung, für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 3,42 Millionen Euro (2022: 3,26 Millionen Euro) und für die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag 1,19 Millionen Euro (2022: 1,09 Millionen Euro).

Der Bundesrat kann 4,4 Millionen Euro beziehungsweise 12,4 Prozent mehr als in diesem Jahr ausgeben. Der Zuwachs entfällt zum Großteil mit drei Millionen Euro auf Investitionen (Soll 2023: vier Millionen Euro) für Baumaßnahmen. Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 20,7 Millionen Euro. In der Finanzplanung der Bundesregierung sind in dem Einzelplan für 2024 Ausgaben in Höhe von 41,5 Millionen Euro, 2025 in Höhe von 41 Millionen Euro und 2026 in Höhe von 43,6 Millionen Euro ausgewiesen. (irs/vom/22.11.2022)

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Top 1 Epl 6-20: Finanzen, Bundesrechnungshof

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, in zweiter Beratung über den Etat 2023 des Bundesministeriums der Finanzen in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (Einzelplan 08, 20/350820/3526) sowie den gegenüber dem Regierungsentwurf im Wesentlichen unveränderten Etat des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20, 20/3526) abgestimmt. Der Etat des Finanzministeriums passierte das Haus mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Der Etat des Rechnungshofes wurde einstimmig angenommen.

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzminister Lindner kann in dem Geschäftsbereich seines Ministeriums im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 9,67 Milliarden Euro rechnen. Der Etatansatz liegt damit 160,9 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung für den Einzelplan 08 im Regierungsentwurf (20/3100). Das Soll 2022 liegt bei 8,83 Milliarden Euro. Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen fallen mit 3,91 Milliarden Euro um 1,68 Milliarden höher aus als im Regierungsentwurf. Einnahmenseitig wird wie im Regierungsentwurf mit 521,2 Millionen Euro gerechnet (Soll 2022: 622,5 Millionen Euro).

Einen Großteil der gestiegenen Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf wird mit Mehrbedarf für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II begründet, der 2023 im gesamten Geschäftsbereich mit rund 88 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Auch Teile der neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich darauf. Die geplante Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank führt ebenfalls zu Kostensteigerung. Beim Bundeszentralamt für Steuern sind dafür 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 19,1 Millionen Euro veranschlagt worden. Beim Informationstechnikzentrum Bund liegen die Mehrausgaben dafür bei 9,5 Millionen Euro. Zudem ist im Geschäftsbereich der Zollverwaltung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für Mietzahlungen ausgebracht. Sie soll ab 2027 greifen und ist laut Bereinigungsvorlage als verbindliche Refinanzierungszusage der Baukosten für die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu errichtenden elf Einsatztrainingszentren erforderlich.

Mit 4,14 Milliarden Euro stellen die Personalausgaben den größten Ausgabeposten dar (Soll 2022: 4,04 Milliarden Euro). Die größten Programmausgaben fallen mit 1,49 Milliarden Euro für Wiedergutmachungen des Bundes an (Soll 2022: 1,4 Milliarden Euro).

Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof kann 2023  wie im Regierungsentwurf mit Ausgaben in Höhe von 186,96 Millionen Euro rechnen (2022: 172,91 Millionen Euro). Das sind 14 Millionen Euro beziehungsweise 8,1 Prozent mehr als in diesem Jahr. Allein 7,9 Millionen Euro trägt der Aufwuchs der Personalausgaben (Soll 2023: 137,7 Millionen Euro) bei, die auch den größten Ausgabeposten darstellen.

Die Einnahmen sollen allerdings von 2,22 Millionen Euro auf 360.000 Euro zurückgehen. Die einzige Änderung im parlamentarischen Verfahren bezieht sich auf eine geringfügige Anpassung im Personalhaushalt. (scr/22.11.2022)

AfD will Normenkontrollklage

Für die AfD-Fraktion warb Peter Boehringer für eine Unterstützung für einen Normenkontrollklage gegen das Haushaltsgesetz. Zur Begründung führte der Abgeordnete an, dass die Schuldenbremse durch Sondervermögen umgangen werde. Fast 150 Milliarden Euro Neuverschuldung würden so verschleiert. Der Finanzminister agiere faktisch im haushälterischen Notstand. Grund dafür sei die „dümmste Energiepolitik der Welt“, meinte Boehringer.

Kritik übte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion zudem an der geplanten Aktienrente sowie der Einführung des Bürgergelds.

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Top 1 Epl 25: Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verabschiedet. Für den Einzelplan 25 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/352620/3527) stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU (20/4538), in dem diese höhere Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen gefordert hatte, erhielt keine Mehrheit. Neben den Antragstellern stimmte ihm nur die Linksfraktion zu.

Der Etat sieht für 2023 nun Ausgaben in Höhe von 7,33 Milliarden Euro vor. Er liegt damit um 2,32 Milliarden Euro über dem Ansatz im Regierungsentwurf (5,01 Milliarden Euro) und um 2,37 Milliarden Euro über dem Soll für 2022 (4,96 Milliarden Euro). Hauptgrund für diese Änderung ist die zwischenzeitlich vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023. Die Ausgaben sind daher mit 2,9 Milliarden Euro um 2,21 Milliarden Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 895 Millionen Euro).

Länder sollen künftig über Verwendung der Fördergelder berichten

Der soziale Wohnungsbau ist mit 1,28 Milliarden Euro der zweitgrößte Ausgabeposten im Bauetat 2023. In diesem Jahr waren es 750 Millionen Euro. Laut einem weiteren, in der Bereinigungssitzung einvernehmlich gefassten Maßgabebeschluss werden die Länder künftig verpflichtet, der Bundesregierung jährlich Informationen über die Verwendung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbaus vorzulegen.

Das Baukindergeld rangiert mit 841,04 Millionen Euro (2022: 994,58 Millionen Euro) nur noch auf Rang drei im Bauetat. Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht er 1,51 Milliarden Euro vor (2022: 1,53 Milliarden Euro). Dazu zählen 228,36 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2022: 252,5 Millionen Euro).

Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,06 Milliarden Euro (2022: 1,13 Milliarden Euro), von denen wie in diesem Jahr 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen. Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 68,94 Millionen Euro eingestellt (2022: 137,47 Millionen Euro). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung soll mit 136,75 Millionen Euro bedacht werden (2022: 116,75 Millionen Euro).

Die neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen mit 3,38 Milliarden Euro rund 379 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (3,01 Milliarden Euro). Auf der Einnahmenseite sind für 2023 245,37 Millionen Euro veranschlagt, das sind 14.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf (245,35 Millionen Euro) und 20,36 Millionen Euro weniger als 2022 (265,73 Millionen Euro).  (joh/vom, 22.11.2022)

Geywitz kündigt Gesetz zur Wohngemeinnützigkeit an

Der Bauetat setze „beherzt an drei der drängendsten Fragen an: bezahlbarer Wohnraum für möglichst viele, ein innovatives und klimafreundliches Bauwesen und lebenswerte Städte und Gemeinden“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). So würden mit dem erhöhten und erweiterten Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 jene Menschen unterstützt, die am dringendsten darauf angewiesen seien. In Arbeit seien außerdem ein neues Förderprogramm, das mit einem Volumen von einer Milliarde Euro Familien mit kleinem Einkommen bei der Schaffung von Wohneigentum zugutekommen soll, sowie ein Gesetz für eine neue Wohngemeinnützigkeit. Auch bei der Anpassung der urbanen Räume an den Klimawandel lasse die Bundesregierung die Kommunen nicht alleine.

Der Wohnungsneubau habe bereits in 2021, also vor dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise, einen Rückgang verzeichnet, stellte Geywitz klar. Dass Deutschland es weder in guten noch in schlechten Zeiten schaffe, die nötigen Wohnungen zu bauen, spreche für ein „Produktivitätsproblem“, das nur mit einer Transformation der Bauwirtschaft gelöst werden könne.

SPD: Bundesländer sollen Kommunen beim Wohngeld unterstützen

Bernhard Daldrup (SPD) hob unter anderem die Verdreifachung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau hervor. Mit 75 Millionen Euro würde zudem der altersgerechte Umbau von Wohnraum gefördert, 1,5 Millionen Euro seien zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in den Bauetat übertragen worden. Das Wohngeld werde sich ab Januar durchschnittlich verdoppeln und an dreimal so viele Haushalte ausgezahlt. „Die Regierung reagiert mit finanziellen Hilfen in ungekanntem Ausmaß auf die Krisen unserer Zeit“, urteilte Daldrup. An die Bundesländer appellierte er, die Kommunen so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bei der Umsetzung des neuen Wohngeldes wahrnehmen können.

Markus Uhl (CDU/CSU) hatte die Wohngeldreform der Bundesregierung, „deren politische Ziele wir teilen“, zuvor scharf kritisiert. Diese sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Die Wohngeldstellen hätten kein Personal, um die zu erwartende Antragsflut bewältigen zu können. Viele Haushalte würden daher lange auf das Geld warten müssen. Auch Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) warf der Bundesregierung vor, keine Rücksicht auf die Bedenken der Länder bei der Umsetzung genommen zu haben.

Grüne: Wohnraum langfristig bezahlbar machen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, die Reform des Wohngeldes sei zwar „verwaltungstechnisch eine Herausforderung“. Die Koalition habe jedoch Instrumente geschaffen, um die Auszahlung zu vereinfachen, etwa durch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate. „Soll die Konsequenz sein, dass man gar nichts macht?“, fragte Kurth in Richtung der Union.

Er lobte darüber hinaus den in der Bereinigungssitzung verabschiedeten Maßgabebeschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Förderprogramm für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ auf den Weg zu bringen. Besser als mit Hilfe des Wohngeldes Mietzahlungen zu subventionieren, sei es, im Bestand zu wirtschaften, „um langfristig qualitativ hochwertigen Wohnraum bezahlbar zu halten“, befand Kurth.

Union: Substanzielle Probleme beim Wohnungsbau

Der Unionsabgeordnete Uhl nahm die Bundesregierung auch beim Thema sozialer Wohnungsbau in die Mangel. Mit 1,27 Milliarden Euro stelle sie „viel Geld ins Schaufenster“, doch von ihrem ambitionierten Ziel, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen und davon 100.000 Sozialwohnungen zu bauen, sei sie weiter entfernt als je zuvor.

„Es ist keine Frage der Mittel, die substanziellen Probleme müssen gelöst werden“, betonte Uhl. Er sprach sich für einfachere Bauverfahren, eine Harmonisierung der Bauvorschriften und bessere Rahmenbedingungen für Investoren aus.

FDP: Privates Wohneigentum fördern

Für die FDP betonte Torsten Herbst, der Etat des Bauministeriums weise mit 71 Milliarden Euro den höchsten Investitionsanteil aller Ministerien auf.

Ziel sei es, privates Wohneigentum zu ermöglichen, das Bauen bezahlbarer und schneller zu machen – etwa durch mehr Innovationen wie serielles Bauen und neue Bau- und Dämmstoffe und die Lebensqualität auch in ländlichen Regionen zu erhalten, um nicht noch mehr Druck auf die Metropolen zu erzeugen. Auf dem Land herrsche anders als in den Städten häufig Wohnungsleerstand, so Herbst.

AfD: Kritik an Kanzleramts-Erweiterung

Marcus Bühl (AfD) kritisierte, Bauen und Wohnen seien wegen der Politik der aktuellen und vorherigen Bundesregierung so teuer wie nie. Maßgebliche Preistreiber seien die Inflation und horrende Energiekosten.

Doch während dieses Jahr weniger als 300.000 neue Wohnungen gebaut worden seien, habe die Koalition die Weichen für den Bau einer neuen, 250 Quadratmeter großen Dienstwohnung für den Bundeskanzler sowie einen Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts mit veranschlagten Baukosten von 770 Millionen Euro gelegt. „Das ist nicht zu verstehen in diesen schwierigen Zeiten.“

Linke: Neubau von sechs Millionen bezahlbaren Wohnungen

Caren Lay (Die Linke) forderte die Schaffung von sechs Millionen Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Das es bisher nur eine Million seien, sei ein „historischer Tiefstand und nicht zu akzeptieren“. Sie sprach sich außerdem für ein Ende der 15-jährigen Bindungsfrist für Sozialwohnungen, eine Rekommunalisierung bereits privatisierter Wohnungen sowie für eine schnelle Einführung der Wohngemeinnützigkeit aus.

Hierfür sollte die Bundesregierung 18 Milliarden Euro im Jahr investieren. Fünf Milliarden Euro sollte die Bundesregierung bereitstellen, um die besonders energieintensiven Nachkriegsbauten zu sanieren und Klimaschutz ohne Mieterhöhungen zu ermöglichen.

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Top 1 EPL 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, dem Finanzplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das kommende Jahr zugestimmt. Für den Entwurf des Einzelplans 17 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) in der Ausschussfassung (20/351620/3526) votierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Entwurf.

Trotz einer Erhöhung gegenüber den ursprünglichen Planungen kritisierten die Oppositionsfraktionen eine falsche Prioritätensetzung: Die AfD-Fraktion kritisierte vor allem die Demokratieförderprogramme, die Unionsfraktion den Umgang mit den Sprach-Kitas und Die Linke vermisste Engagement beim Kampf gegen Kinderarmut. Für die Bundesregierung dagegen ist klar: Der Haushalt setzt ein deutliches Zeichen gegen gesellschaftliche Spaltung.

Etat des Familienministeriums

Der Einzelplan 17, der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/351620/3526) Ausgaben von 13,57 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 11,45 Milliarden Euro eingeplant (2022: 10,76 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 8,28 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2022: 7,73 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,2 Milliarden Euro (2022: 1,7 Milliarden Euro), davon 1,87 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2022: 1,37 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro auf das Kindergeld (2022: 195 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,19 Milliarden Euro eingeplant nach 1,02 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Aufgestockt werden sollen allerdings die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 183,5 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 239,13 Millionen Euro (2022: 296,01 Millionen Euro).

502,37 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2022: 578,95 Millionen Euro). Den Regierungsansatz von 511,84 Millionen Euro kürzte der Haushaltsausschuss entsprechend. Davon entfallen 346,27 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2022: 356,1 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2022). Die sonstigen Bewilligungen von 76,03 Millionen Euro im Regierungsentwurf (2022: 48,26 Millionen Euro) reduzierte der Haushaltsausschuss um 4,35 Millionen Euro auf 71,68 Millionen Euro. Unter anderem wurden die Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch von 37 auf 32 Millionen Euro gekürzt.

Antdiskriminierungsstelle und Sprach-Kitas

Der Antdiskriminierungsstelle des Bundes stehen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, im Regierungsentwurf waren es noch 5,65 Millionen Euro. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kann mit 12,22 Millionen Euro (2022: 11,44 Millionen Euro rechnen), nachdem der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz um fünf Millionen Euro aufgestockt hatte.

Eine wesentliche inhaltliche Änderung im Einzelplan betrifft das Sprach-Kitas-Bundesprogramm. Für eine befristete Fortführung des Programms bis zum 30. Juni 2023 sind 138 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel sind gesperrt, für die Aufhebung der Sperre muss das Ministerium eine Gegenfinanzierung sicherstellen, die sich nicht auf die Nettokreditaufnahme auswirkt. Mit der Fortschreibung des Zuschusses soll den Ländern erleichtert werden, die Sprach-Kitas bis zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes zu übernehmen.

Änderungsantrag der Union

Die Unionsfraktion hatte zu dem Entwurf des Einzelplans 17 einen Änderungsantrag (20/4539) vorgelegt, in dem sie forderte, die Titel für Maßnahmen der Umsetzung der Qualifizierungsoffensive um 188 Millionen Euro auf rund 219 Millionen Euro und Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen um 20 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro zu erhöhen. Der Entwurf wurde gegen die Stimmen von CDU/CSU, Die Linke und AfD zurückgewiesen. (che/vom/22.11.2022)

Ministerin Paus betont konkrete Hilfen für Familien

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, die Regierung stelle sich der Wirklichkeit, wie sie ist und habe jene im Blick, die es in diesen Krisenzeiten vor allem brauchen.

Durch die Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträgen, aber auch mit dem Bürgergeld werde Familien jetzt konkret geholfen, perspektivisch müsse die Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass Kinderarmut verhindert werde, sagte Paus.

Union kritisiert Ungleichbehandlung

Silvia Breher (CDU/CSU) kritisierte, dass die Kindergelderhöhung nur für das erste und zweite Kind kommen soll, diese Ungleichbehandlung von Kindern würde die Union nie mittragen. Zusätzliche fünf Millionen Euro für das Programm „Frühe Hilfen“ klängen zwar nach viel, seien aber in Wirklichkeit nur ein Ausgleich für steigende Kosten und reichten bei weitem nicht, sagte sie.

Zwar rühme sich das Ministerium nun für die Übergangszeit für die Sprach-Kitas bis Sommer 2023, dies sei aber gar nicht nötig gewesen, wäre der Prozess besser mit den Ländern abgestimmt worden.

Grüne wollen Kinderarmut bekämpfen

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Kampf gegen Kinderarmut müsse absolute Priorität haben, deshalb seien die Erhöhungen bei den familienpolitischen Leistungen nur folgerichtig.

Ein großes Problem, das sich durch Corona noch verschärft habe, sei die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Die Bundesregierung habe deshalb die Mittel für entsprechende Förderprogramme nochmal deutlich angehoben, um Beratungsangebote auszubauen, erläuterte er.

AfD: Regierung verteilt Gelder für „unnötige Projekte“

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) kritisierte die Bundesregierung dafür, am Beginn einer wirtschaftlichen Rezession Geld für aus ihrer Sicht unnötige Projekte auszugeben. Dafür sei der Einzelplan 17 das beste Beispiel, denn er sei geprägt von grüner Ideologie und Lobbypolitik, so die Abgeordnete.

Insbesondere störten sie die Ansätze für die Demokratieförderprojekte und die Antidiskriminierungsbeauftragte. Während die Regierung die Bevölkerung zum Sparen auffordere, „werden hier dreist Gelder an Lobbygruppen“ verteilt, sagte sie.

SPD: Transferleistungen und Schutz von Kindern

Elisabeth Kaiser (SPD) betonte, die Regierung lasse die Menschen mit ihren Sorgen nicht allein. Neben der Erhöhung von Transferleistungen sei ein weiterer Schwerpunkt, mehr für den Schutz von Kindern zu tun. Deshalb seien bei den „Frühen Hilfen“ und bei der Beauftragten für Fragen des Kindesmissbrauchs die Mittel erhöht worden.

Die jüngste Jugendstudie zeige, wie wichtig es sei, in die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu investieren. Kaiser lobte in diesem Zusammenhang die Unterstützung für Mental-Health-Coaches an Schulen und die Aufstockung der Mittel für die Jugendmigrationsdienste.

Linke: Kindergelderhöhung ist kein Grund zum Feiern

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) sagte, die Kindergelderhöhung sei kein Grund zum Feiern. 43 Prozent der Alleinerziehenden gelten als einkommensarm, das dürfe nicht länger hingenommen werden und dagegen tue die Bundesregierung nach wie vor zu wenig, kritisierte sie.

Dabei sei die Bundesregierung durchaus gut über die Ursachen von Kinderarmut informiert. Alles, was Kinder bräuchten, würde von dieser Regierung ausgebremst.

FDP: Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung

Claudia Raffelhüschen (FDP) sagte, die Erhöhung des Etats sei zwar eine gute Nachricht. Die schlechte sei aber, dass immer mehr Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen seien.

Sie zeigte sich erfreut darüber, dass die Mittel für die „Frühen Hilfen“ und die psychische Betreuung von Geflüchteten erhöht wurden und kritisierte die Länder für deren Haltung zu dem Bundesprogramm Sprach-Kitas. „Die Forderungen der Länder werden immer dreister und der Ton immer hysterischer“, kritisierte sie. Am Nutzen der Sprach-Kitas zweifle niemand, jedoch sei es nun einmal nicht Bundesaufgabe, diese dauerhaft zu finanzieren.

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Top 1 EPL 12: Digitales und Verkehr

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Dienstag, 22. November 2022, in zweiter Lesung dem Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zugestimmt. Für den Entwurf des Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) in einer vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/351220/3526) haben die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke haben den Etatentwurf abgelehnt. Der Einzelplan 12 sieht im kommenden Jahr Ausgaben von 35,58 Milliarden Euro gegenüber 36,11 Milliarden im Jahr 2022 vor. Als Einnahmen sind 8,65 Milliarden Euro veranschlagt im Vergleich zu 7,98 Milliarden Euro 2022. Davon sollen 8,02 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2022: 7,36 Milliarden Euro).

Minister: Kein Förderstopp beim Breitbandausbau

Eine gute Infrastruktur sei „lebens- und manchmal überlebenswichtig“, betonte Bundesminister Dr. Volker Wissing (FDP)  in der Debatte. Der Haushalt bilde eine „gute Basis“, um diese zu erhalten, sie zu digitalisieren und zu modernisieren, sagte er. Klimaneutrale Mobilität werde attraktiv gemacht, der Rad- und Fußverkehr seien zentrale Elemente. Zudem mache die Regierung mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ Druck und Tempo beim Thema Elektromobilität. Mit Blick auf die Schiene nannte Wissing die Einführung des geplanten Deutschlandtickets, das 49 Euro kosten soll, als positives Beispiel für die weitere Förderung des ÖPNV.

Die Bundesregierung sorge zudem dafür, dass die Straßen und Brücken „endlich wieder in einen guten Zustand“ kommen, kündigte Wissing an. Mit Blick auf den Bereich Digitalpolitik freue er sich über die zusätzliche eine Milliarde Euro im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Kapitel 6097, Einzelplan 60, 20/3100, Beschlussempfehlung: 20/3525, Seite 10) für den Gigabit-Ausbau, sagte Wissing. Er betonte, dass es keinen Förderstopp beim Breitbandausbau gegeben habe. Unterstützung bekam er von Frank Schäffler (FDP). Der Etat verfüge über ein hohes Investitionsvolumen: „62 Prozent des Etats sind Investitionen“, sagte Schäffler. Allein im Bereich der Verkehrsinvestitionslinie seien es acht Milliarden Euro mehr als noch vor zehn Jahren.

AfD kritisiert Investitionen auf dem Papier

Kritik am Einzelplan kam von AfD-Haushaltspolitiker Marcus Bühl, der darauf hinwies, dass in diesem Jahr 7,2 Milliarden Euro Ausgabereste im BMDV-Etat erwartet würden. Auch beim Haushalt 2023 gebe es „Investitionen auf dem Papier“, die nicht realisiert würden. Tausende marode Brücken müssten jedoch dringend saniert und ersetzt werden. Dies müsse „absolute Priorität haben.“

Er monierte weiter, dass die Mitteleinsätze für Bundesstraßen und Autobahnen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gekürzt wurden. Dies sei „nicht nachvollziehbar und falsch.“ Für Bürger im ländlichen Raum und das Transportgewerbe seien die hohen Spritpreise „ein Albtraum“. Bühl forderte, die Steuern auf Kraftstoffe zu senken.

CDU/CSU: Es wird an der Digitalisierung gespart

Florian Oßner (CDU/CSU) kritisierte den Haushalt als einen der „vertanenen Chancen und falschen Prioritäten“ und sprach von einer „Schuldenorgie.“ Es könne nicht sein, dass an der Digitalisierung gespart würde, sagte er und nannte „den Stopp des Breitband-Förderprogramms Ende Oktober“ als Beispiel. Dies sei von vielen Bürgermeister und betroffenen Bürgern als Vertrauensbruch wahrgenommen worden.

Städte würden hierbei zudem gegen ländliche Räume ausgespielt, wodurch das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse auf dem Spiel stehe. „Nehmen Sie den Fuß von der Fortschrittsbremse“, sagte Oßner mit Blick auf das aus Sicht der Union im Haushalt fehlende Digitalbudget. Weitere Verzögerungen könne sich Deutschland bei Digitalisierung und schnellem Internet nicht leisten.

Linke moniert ein Scheitern der Verkehrswende

Der Verkehrshaushalt sei das „in Zahlen gegossene Scheitern der Verkehrswende“, befand Bernd Riexinger (Die Linke). Er sei „mutlos, kraftlos und überwiegend ziellos“, einen wirklichen Fortschritt suche man vergebens, sagte Riexinger mit Blick auf Deutschlands Rückschritte beim Klimaschutz. Der Anstieg der Emissionen im Verkehrssektor sei „weder klimagerecht noch soziale“, sagte er. Die Erhöhungen im Bereich der Schiene reichten nicht aus, um den Investitionsstau zu beheben.

Ebenso sei das geplante 49-Euro-Ticket ein richtiger Schritt, „aber nur ein halbherziger“ mit Blick darauf, möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Wissing müsse zudem dafür sorgen, dass es das Ticket nicht nur in digitaler Form und im Abo gebe, damit nicht Millionen Menschen ausgeschlossen würden, betonte Riexinger.

SPD für Ausbau der Elektromobilität

Lob für den Etat kam von SPD-Haushaltspolitiker Metin Hakverdi: Die Ampel-Koalition habe trotz Krisenmodus Handlungsfähigkeit bewiesen. Er betonte, die CO2-Emissionen müssen gesenkt werden, da sonst ein noch mächtigerer Klimawandel drohe. Wenn Deutschland die Klimaziele erreichen wolle, müssen in die Infrastruktur investiert werden.

Es gelte, die Elektromobilität weiter auszubauen und eine eng verzahnte Lade-Infrastruktur zu etablieren, damit das Ziel von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 erreicht werden könne. Die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro für die Stärkung der Schiene seien ein weiterer Beitrag dazu. Ziel sei es, die Kapazitäten auf den bestehenden Trassen zu erhöhen und den Bahnverkehr zuverlässiger zu machen.

Grüne betonen Bedeutung der Bahn und der Schiene

Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) betonte die strategische Bedeutung der Bahn und der Schiene, dies zeige sich aktuell im Krieg in der Ukraine. Das Parlament und der Haushaltsausschuss hätten angesichts der vielen Kürzungen im Bereich der Schiene sowie ungelöster Probleme etwa bei den Sanierungsprojekten im Bereich Wasserstraßen gezeigt, warum „das Königsrecht ins Parlament gehört“, sagte Piechotta. Diese Probleme seien im parlamentarischen Verfahren gelöst worden.

Die Hälfte der 1,5 Milliarden Euro extra fließe in kapazitätserweiternde Maßnahmen im Bereich der Schiene. Sie betonte, dass die beiden Verkehrsträger, Schiene und Wasserstraßen, gestärkt würden, „die klimaneutraler schon heute unterwegs sein können“ als die Straße. Die Verkehrswende könne jedoch nur dann funktionieren, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben machten, sagte sie.

Ausgabenanstieg bei Bundesfernstraßen

Auf die Bundesfernstraßen entfallen Ausgaben von 12,7 Milliarden Euro (2022: 12,51 Milliarden Euro), davon 1,19 Milliarden Euro auf Ausgaben im Zusammenhang mit der Lkw-Maut (2022: 1,03 Milliarden Euro).

Für die Bundesschienenwege sind 8,96 Milliarden Euro vorgesehen (2022: 9,59 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von zwei Milliarden Euro (2022: 1,9 Milliarden Euro) und der Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes mit 4,67 Milliarden Euro (2022: 5,29 Milliarden Euro). Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll wie in diesem Jahr wieder mit 1,13 Milliarden Euro aufgestockt werden. Deutliche Kürzungen sind hingegen bei der Förderung des Schienenverkehrs geplant: der Etatansatz sinkt von 1,09 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 494,78 Millionen Euro.

Eine Milliarde für den Verkehr in den Gemeinden

Eine Milliarde Euro soll wie in diesem Jahr bereitgestellt werden, um die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern. Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,35 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,7 Milliarden Euro 2022.

Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sind 1,2 Milliarden Euro vorgesehen, nahezu eine Verdreifachung gegenüber den Ausgaben 2022 (456,16 Millionen Euro). Aufgestockt werden soll bei den Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, und zwar von 438,42 Millionen Euro auf 626,24 Millionen Euro.

Änderungsantrag der Union

Die Abgeordneten haben zudem einen Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/4540) zu dem Entwurf des Einzelplans 12 abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD bei Zustimmung durch die Union und Die Linke.

In der Vorlage hatten CDU/CSU gefordert, die Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene um 150 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro zu erhöhen. Damit werde den deutlich gestiegenen Baupreisen Rechnung getragen, heißt es zur Begründung. (lbr/vom/22.11.2022)

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Top 1 EPL 16: Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, nach zweiter Beratung dem Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zugestimmt. Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke wurde der Einzelplan 16 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/351520/3526) vom Plenum angenommen. Darin vorgesehen sind erhöhte Ausgaben von 2,45 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,17 Milliarden Euro in diesem Jahr. Vor allem die Investitionen sollen von 1,18 Milliarden Euro auf 1,41 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) plant mit Einnahmen von 894,18 Millionen Euro gegenüber 822,45 Millionen Euro 2022.

Trotz der Erhöhung kritisierte die Opposition die Budgetplanung massiv und warf der Bundesregierung eine falsche Prioritätensetzung vor: Statt Antreiber und Vorreiter zu sein, bremse sie etwa den technologiegetriebenen Klimaschutz aus, monierte die Union. Die AfD hielt der Regierung vor, mit dem Ausbau der Windkraft Arten- und Naturschutz zu gefährden. Die Linke kritisierte, für den Verbraucherschutz werde zu wenig Geld zur Verfügung gestellt. Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen lobten hingegen den Etat.

Regierung fördert Anpassung an den Klimawandel

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), der anstelle der erkrankten Ministerin Steffi Lemke im Plenum sprach, hob neben den im parlamentarischen Verfahren noch aufgestockten Geldern für Schuldnerberatungsstellen insbesondere die zusätzlichen Mittel für den nationalen Meeresschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel hervor: Um Klimafolgen wie Waldbränden, Dürren und Hochwasserkatastrophen „abzufedern“, stelle die Ampel mit dem Haushalt insgesamt 60 Millionen Euro bereit.

Auch Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, mit den gestiegenen Ausgaben etwa für den Meeresschutz, die Klimaanpassung sowie zum Beispiel einem Förderschwerpunkt im Bundesnaturschutzfonds zur Renaturierung der Oder nach dem Fischsterben reagiere die Koalition auf aktuelle Herausforderungen. Der Etat sei damit auf der „Höhe der Zeit“.

Umwelt- und Naturschutz

Für den Umweltschutz sollen 345,77 Millionen Euro ausgegeben werden können (2022: 329,75 Millionen Euro). Dabei hat der Haushaltsausschuss den Ansatz für nationalen Meeresschutz von 22 auf 30 Millionen Euro angehoben. Die Mittel sind für das Sofortprogramm zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee vorgesehen. Die Aufstockung wird gegenfinanziert mit deutlichen Kürzungen in den Titeln „Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz“ (von 4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro) und „Förderung nachhaltiger Infrastrukturen in Rechenzentren“ (von 5,8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro) .

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 153,58 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 127,07 Millionen Euro in diesem Jahr. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 135,94 Millionen Euro vorgesehen (2022: 137,66 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,78 Millionen Euro (2022: 40,9 Millionen Euro).

Nukleare Sicherheit und nachgeordnete Behörden

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sind 1,16 Milliarden Euro (2022: 991,44 Millionen Euro) eingeplant. Davon entfallen 729,45 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2022: 633,51 Millionen Euro) und 430,58 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2022: 353,83 Millionen Euro).

Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 176,81 Millionen Euro erhalten (2022: 165,1 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 58,24 Millionen Euro (2022: 46,97 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 67,47 Millionen Euro (2022: 54,41 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 76,14 Millionen Euro (2022: 71,62 Millionen Euro).

Änderungsantrag der Union

Ein von der Unionsfraktion zum Einzelplan 16 vorgelegter Änderungsantrag (20/4541) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und Die Linke abgelehnt. In der Vorlage hatte die Union unter anderem gefordert, einen neuen Titel, Nationaler Bodenschutz, mit einem erstmaligen Baransatz von 18 Millionen Euro zu veranschlagen.

Dies sei parallel zum nationalen Meeresschutz eine notwendige Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Bergung und Räumung von Munitionsaltlasten an Land, heißt es zur Begründung. (sas/vom/22.11.2022)

Union: Geringe Investitionen in Zukunftstechnologien

Das sah Uwe Feiler (CDU/CSU) anders. Er warf der Bundesregierung „fatale Fehler“ gerade in der Energiepolitik vor. Dass der Umwelt-Etat wenigstens „ein kleiner Lichtblick“ sei, verdanke man auch der Union: Den „wenig ambitionierten“ Regierungsentwurf hätten die Koalitionsfraktionen glücklicherweise im Haushaltsausschuss verbessert und dabei viele Unions-Forderungen übernommen, so Feiler auch mit Blick auf die Erhöhung der Gelder für den nationalen Meeresschutz. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten stünden nun im kommenden Jahr 30 Millionen Euro sowie in den nächsten vier Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereit. Die Regierung habe zunächst nur 22 Millionen Euro eingeplant.

Steffen Bilger (CDU/CSU) hielt der Ampel zudem vor, beim Klimaschutz eher mit Verboten zu operieren, als Innovationen zu fördern. Statt Antreiber und Vorreiter zu sein, bremse sie so etwa den technologiegetriebenen Klimaschutz ebenso aus wie synthetische, klimaneutrale Kraftstoffe. Auch der Verbraucherschutz komme zu kurz, er habe im Bundesumweltministerium eine „schlechte neue Heimat gefunden“, sagte Bilger.

Linke: Wenig Geld für Verbraucherschutz

Diese Ansicht teilte die Linksfraktion: Deren Co-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali lobte zwar den Mittelaufwuchs im Umwelt-Etat, zeigte sich aber empört über die Höhe der Gelder für den Verbraucherschutz. Diese seien immer noch viel zu gering, „das geht so nicht“.

Schuldnerberatungsstellen wie auch die Verbraucherzentralen brauchten mehr Geld, für Personal und bessere Ausstattung, gerade in der Krise. Immer mehr Menschen drohe die Überschuldung aufgrund massiv gestiegener Lebenshaltungskosten, mahnte die Linkspolitikerin.

AfD sieht Artenschutz durch Windkraftausbau in Gefahr

Andreas Bleck (AfD) warf der Regierung vor, Umwelt- und Artenschutz dem Klimaschutz unterzuordnen. Mit dem Ausbau der Windkraft habe sie sich eindeutig zulasten des Artenschutzes positioniert, Meere und Wälder würden zu jetzt zunehmend zu „Industriegebieten“.

Schon jetzt fielen „Hunderttausende Vögel und Fledermäuse“ Windkraftanlagen zum Opfer, meinte der AfD-Abgeordnete. Das könnten auch gestiegene Mittel für den Artenschutz im Etat nicht kompensieren.

SPD lobt zusätzliche Gelder für Munitionsbergung

Michael Thews (SPD) wertete die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für den nationalen Meeresschutz als Erfolg: Mit den rund 100 Millionen Euro könne nun die geplante schwimmende Plattform zur Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee gebaut werden, so Thews. Eine ökonomisch-ökologische Win-Win-Situation: Nicht nur werde endlich die Gefahr, die von den konventionellen und chemischen Kampfstoffen ausgehe, gebannt – bei der Entwicklung der dafür nötigen Technik werde Deutschland Vorreiter und könne diese exportieren.

Ähnlich äußerte sich auch Frank Schäffler (FDP): Die Koalition gehe damit ein wichtiges, drängendes Thema an, denn die giftige Munition sei nicht nur eine „ökologische Katastrophe, sondern auch eine ökonomische Herausforderung“, so der Abgeordnete angesichts der Probleme, die die Munitionsaltlasten für Schifffahrt und Windkraftausbau bedeuteten. Mit Blick auf die langfristige Finanzierung der Munitionsbergung plädierte Schäffler jedoch dafür, die Länder zu beteiligen. Eine Absage erteilte er dementsprechend auch der Union, die mit einem Änderungsantrag die Beteiligung des Bundes an der Munitionsbeseitigung an Land gefordert hatte, für die die Länder zuständig sind.

FDP: Gelder aus Klimafonds bieten „größte Möglichkeiten“

Judith Skudelny (FDP) unterstrich schließlich die Bedeutung der vier Milliarden Euro, die für das Umwelt-Ressort bis 2026 im Klimafonds eingeplant sind. Diese böten der Bunderegierung die „größten Möglichkeiten“, um Klima- und Umweltschutz zu stärken.

„Wir werden natürlichen Klimaschutz, Hochwasser-Resilienz und Artenschutz unter einen Hut bringen“,  kündigte die Abgeordnete an. Erste Schritte seien mit der Moorschutzstrategie bereits getan, jetzt gehe es darum, die Kommunen zu stärken, im März folge ein umfassendes Maßnahmenpaket.

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23. November 2022 (69. Sitzung)

Top 1 EPL 4: Bundeskanzler, Bundeskanzleramt

In der traditionellen Generalaussprache in der Haushaltswoche hat das Parlament am Mittwoch, 23. November 2022, dem Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes in zweiter Beratung zugestimmt. Zuvor hagelte es aus den Reihen der Oppositionsfraktionen massive Kritik am Handeln der Regierungsparteien.

Über den Einzelplan 04 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/3102, 20/4001. Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/350420/3526) entschieden die Abgeordneten schließlich namentlich: Mit Ja stimmten 387 Parlamentarier, mit Nein 299. Es gab eine Enthaltung. Angenommen bei Enthaltung der Linksfraktion wurde zudem der Einzelplan 22 des Unabhängigen Kontrollrats (20/352620/3527). Der Etat des Kanzleramtes sieht 2023 Ausgaben von 3,9 Milliarden Euro vor gegenüber 3,86 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Einnahmen sollen 166,5 Millionen Euro betragen (2022: 103,5 Millionen Euro). Der Abstimmung über den Entwurf der Einzelpläne 04 und 22 war eine etwa vierstündige Debatte vorausgegangen, bei der neben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) alle Fraktionsvorsitzenden das Wort ergriffen.

Union: Handwerklich miserables Regierungshandeln

Friedrich Merz (CDU/CSU) kritisierte Bundeskanzler Scholz dafür, dass dieser sein Versprechen, „mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes“ in die Verteidigung zu investieren, noch nicht umgesetzt habe. „Entgegen ihrer Zusage steigt der Verteidigungshaushalt nicht um zwei Prozent, er sinkt sogar“, sagte Merz. „Das ist ein Wortbruch.“ Von „Täuschung“ sprach der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion beim Thema Stresstest. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) habe Bevölkerung und Parlament getäuscht. Die Ergebnisse der beiden Stresstests hätten im Wirtschaftsministerium bereits festgestanden, „bevor Ihnen die Experten das genaue Gegenteil aufgeschrieben haben“, so Merz.

Er bescheinigte der Regierung ein „handwerklich miserables Regierungshandeln“. Auch wenn sie in der Krise seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine alles richtig gemacht hätte, räumte Merz ein, würde die Lage kritisch sein. „Es gibt für eine solche Situation keine Blaupause.“ Doch Scholz habe das Zeitfenster, das sich mit seiner „wirklich bemerkenswerten Regierungserklärung“ im Frühjahr geöffnet habe, nicht genutzt, um das Land auf einen neuen Kurs zu bringen. „Vor neun Monaten hatten sie die historische Chance, unser Land zum Besseren zu verändern.“ Doch die habe Scholz verstreichen lassen, so Merz, und er werde sie „nach menschlichem Ermessen“ nicht noch einmal bekommen.

Scholz verteidigt Kurs der Regierung

Olaf Scholz (SPD) verglich die Rede von Merz mit dem Roman „Alice im Wunderland“: „Was in Wahrheit groß ist, reden Sie klein, was zunächst logisch klingt, ist in Wahrheit blanker Unsinn“, sagte der Bundeskanzler bei der Generaldebatte. Die Bundesregierung sei eine, die „nicht nur redet, sondern handelt“, das sehe man unter anderem daran, wie die Abhängigkeit von Öl und Gas beendet worden sei. „Diese Bundesregierung hat die bedeutendste Reform des Energiesektors auf den Wege gebracht“, so Scholz.

Beim Verteidigungsetat reagierte er auf den Vorwurf, das Geld aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr nicht schnell genug auszugeben, damit, dass man einen „geordneten Fahrtwechsel“ ermöglichen wolle:  „Wir wollen einen langfristigen Plan, keine hektische PR-Aktion“, sagte Scholz in Richtung der Unionsfraktion. Trotz Ukraine-Krieg, Pandemie, Energiekrise, gestörter Lieferketten und weltweiter Inflation handele die Regierung: Fast 100 Gesetze habe man bereits auf den Weg gebracht. Dazu gehörten einige der größten Entlastungspakete für Bürgerinnen und Bürger „in der Geschichte unseres Landes“, so Scholz. Weil man eine Regierung der Tat sei, die angetreten sei, um das Land voranzubringen.

So sei er auch froh, dass man beim Bürgergeld zu einer guten Lösung gekommen sei. „Die Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger lautet: Unser Staat sorgt dafür, dass Arbeit sich lohnt und das man aus eigener Kraft aus der Krise kommt“, sagte der Bundeskanzler.

AfD: Ihre Politik zerstört Deutschland

Dr. Alice Weidel (AfD) bilanzierte die Arbeit der Bundesregierung mit den Worten: „Noch zwei Wochen, dann ist die schlechteste Regierung ein Jahr im Amt.“ Zwölf Monate Ampel, das seien zwölf Monate Zerstörung der Wirtschaft, so die Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion. Mit Blick auf den Haushalt und den Einzelplan des Bundeskanzleramts monierte sie, dass der „gigantische“ Ausbau des Kanzleramtes fast 800 Millionen Euro kosten soll: „Dekadenter geht es kaum.“

Doch das „größte und teuerste Lügengebäude“ der Regierung sei die Energiewende, sagte Weidel. Entgegen aller Gesetze aus Natur und Physik aus Kernkraft, Kohle und Erdgas auszusteigen und stattdessen auf die „Fake-Power“ der Erneuerbaren Energien zu setzen, verschlimmere das Stromproblem. „Ihre Politik zerstört Deutschland“, so Weidel. In Bezug auf die Energiesparkampagnen der Regierung sprach sie von „dümmlicher Besserwisserei“, die die Menschen „verhöhne“ und nannte die Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums eine „Impflüge“. Die öffentlich-rechtlichen Medien, deren „Zwangsfinanzierung“ eingestellt werden müsse, bezeichnete sie als „Hofschranzen“ der Regierung; das „hirnrissige Gegendere“ in den Medien sei  „bekloppt“.

Grüne: Beim Klimaschutz entschlossen vorangehen

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) befand mit Blick auf die Ergebnisse der 27. Weltklimakonferenz: „Weil in Ägypten so wenig passiert ist, ist es umso besser, dass wir eine Regierung haben, die gerade hier zu Hause entschlossen vorangeht in Sachen Klimaschutz.“ Man sei mit Blick auf den Klimaschutz weiter gekommen, als es viele für möglich gehalten hätten. „In diesem Jahr haben wir es geschafft, den Kohleausstieg um acht Jahre vorzuziehen. Doch reicht das alles?“, fragte die Co-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. „Natürlich nicht“, antwortete sie sich selbst. Man werde sich noch deutlich mehr anstrengen müssen.

In Richtung der Unionsfraktion sagte sie: „Sie hätten aus Deutschland lieber ein Industriemuseum gemacht, als in die Zukunft zu gehen.“ Und während die Welt auf Ägypten geschaut habe, sei von Friedrich Merz zum Thema nichts zu hören gewesen. Der habe lieber seinen Vize Jens Spahn zu Wort kommen lassen, der sich nicht zu schade gewesen sei, von einer „Klimadiktatur“ zu sprechen. „So eine Zuspitzung hat man bislang in der Diskussion nur von der AfD gehört. Ich hoffe sehr, dass die Union diesen Weg nicht weitergeht“, so Dröge.

Linke: Ampel tut zu wenig und zu spät

Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) zitierte den Deutschlandtrend, nach dem drei Viertel der Menschen in Deutschland mit der Arbeit der Bundesregierung unzufrieden seien. Nach einem Jahr sei keine Spur mehr von im Koalitionsvertrag angekündigten Fortschritt. „Nur Ihre Selbstzufriedenheit kann die Unzufriedenheit der Menschen noch toppen“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke. Die Regierung handele zu langsam: „Ihre Politik hat mehr Verspätung als die Deutsche Bahn.“

Die Ampel sei darüber hinaus nicht nur eine „Zu-spät-Koalition“, sondern auch eine „Zu-wenig-Koalition“, so Bartsch und bezog sich dabei auf die Entlastungspakete in der Energiekrise. Was beschlossen worden sei, sei kein Deckel, sondern allenfalls ein „Deckelchen“: „Wir haben weiterhin die höchsten Preise in der EU“. Er forderte von der Regierung „besser zu werden“ und fragte, warum Bürgergeld und Wohngeld nicht schon im Sommer angegangen worden seien, sondern stattdessen im November „um fünf vor zwölf“. Mit der Einhaltung der Schuldenbremse habe man einen gigantischen Schattenhaushalt geschaffen. Von den Entlastungspakten sei zudem viel zu wenig bei den Leuten angekommen, die es am nötigsten haben.

FDP: Fehler der Vorgängerregierung korrigieren

Christian Dürr (FDP) kam zu dem Schluss, dass sich die Regierung der Krise „entschlossen“ entgegenstelle. „Insbesondere bei der Energiepolitik haben wir neue Entscheidungen getroffen“. Außerdem werde das Versprechen des Koalitionsvertrages eingelöst, indem man „endlich“ zur Schuldenbremse zurückkehre.

Diese Regierung müsse die falschen Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen worden, korrigieren: „Der Grund, warum wir im kommenden das zehnfache an Zinsen zahlen müssen, sind Ihre Corona-Schulden“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Liberalen in Richtung der Unionsfraktion. Die Schuldenbremse werde eingehalten, es werde Geld in Investitionen fließen und gleichzeitig sorge man für milliardenschwere Entlastungen, die die kalte Progression vollständig ausglichen. „Diese Koalition setzt ein Zeichen für Leistung und Aufstieg“, so Dürr. Er freue sich deshalb über den Kompromiss beim Bürgergeld: „Wäre es nach der Union gegangen, hätten wir lediglich Hartz-IV  mit höheren Regelsätzen bekommen.“

SPD will „ein modernes Deutschland“ schaffen

Dr. Rolf Mützenich (SPD) sah im Umgang mit der Krise auch die Chance, die Demokratie zu stärken. Bei all den Krisen ergebe sich auch die Möglichkeit, ein modernes Deutschland zu schaffen. Es habe sich deshalb gelohnt, „diesen Haushalt nochmal zu verbessern“. Dieser schaffe nun die Voraussetzung für den Umbau der Wirtschaft mit gut bezahlten Arbeitsplätzen. „Wir wollen den industriellen Kern in Deutschland erhalten“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. Voraussetzung dafür sei eine Grundsicherung an Energie, die Standortsicherung und die Beschäftigungssicherung. Dafür habe die Bundesregierung ihre Unterstützung gegeben, in dem sie gute Arbeit mit guten Löhnen fördere. „Die Menschen dürfen nicht von Almosen abhängen, sie brauchen soziale Rechte“, so Mützenich.

All das sie auch ein „Basisschutz“ für die Demokratie: Die liberalen Demokratien der Welt seien auf dem niedrigsten Stand angekommen, ohne Hoffnung für die Zukunft könne man die Demokratie nicht verteidigen, sagte der Sozialdemokrat.

Knapp zwei Milliarden Euro für Kultur und Medien

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), soll im nächsten Jahr gut zwei Milliarden Euro ausgeben können (2022: 2,08 Milliarden Euro). Davon sind 819,29 Millionen Euro (2022: 837,52 Millionen Euro) für die Kulturförderung im Inland vorgesehen. Für den Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) sind 413,93 Millionen Euro (2022: 409,6 Millionen Euro) eingeplant, von denen 386,5 Millionen Euro (2022: 380,5 Millionen Euro) als Zuschuss an die Deutsche Welle gehen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz darf mit 321,83 Millionen Euro (2022: 309,72 Millionen Euro) rechnen. Für allgemeine kulturelle Angelegenheiten sind 212,87 Millionen Euro reserviert (2022: 290,06 Millionen Euro), für die Pflege des Geschichtsbewusstseins 108,26 Millionen Euro (2022: 107,05 Millionen Euro). Für die Deutsche Nationalbibliothek stehen 58,45 Millionen Euro (2022: 59,8 Millionen Euro) zur Verfügung, für die Förderung kultureller Maßnahmen nach dem Bundesvertriebenengesetz und für das kulturelle Eigenleben fremder Volksgruppen 19,21 Millionen Euro (2022: 19,75 Millionen Euro). Deutsche Künstler sollen mit 4,39 Millionen Euro (2022: 4,38 Millionen Euro) gefördert werden.

Integrationsbeauftragte und Ostbeauftragter

Der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD), stehen laut Entwurf 41,5 Millionen Euro zur Verfügung (2022: 43,48 Millionen Euro).

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider (SPD), soll 15,4 Millionen Euro erhalten, etwa doppelt so viel wie in diesem Jahr (7,65 Millionen Euro). Der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst beläuft sich dem Regierungsentwurf zufolge auf 1,03 Milliarden Euro (wie 2022).

Unabhängiger Kontrollrat

Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), der die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, soll 16,39 Millionen Euro (2022: 12,38 Millionen Euro) erhalten. Investive Ausgaben in Höhe von 4,6 Millionen Euro stellen laut Entwurf den größten Ausgabeposten dar. Im Personalhaushalt sind keine Veränderungen vorgesehen.

In der Finanzplanung der Bundesregierung sind die Ausgaben von 2024 bis 2026 jeweils mit 15 Millionen Euro angegeben. Einnahmen sind nicht eingeplant.

Änderungsanträge der AfD

Die AfD hatte zu dem Entwurf des Einzelplans 04 drei Änderungsanträge (20/454220/454320/4544) eingebracht, die das Parlament gegen die Stimmen der Antragsteller zurückwies.

Darin forderte die AfD-Fraktion, der Haushaltstitel „Zuschuss an die Rundfunkanstalt ‚Deutsche Welle‘“ solle um 86,5 Millionen Euro und der Haushaltstitel „Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation“, im Besonderen der Unterpunkt „1.1. Kulturstiftung des Bundes“, um 12 Millionen Euro gekürzt sowie im Titel „Baumaßnahme Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland“ zur Planung und Errichtung des Bauwerks 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. (emu/irs/vom/23.11.2022)

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TOP 1 EPL 5 Auswärtiges Amt

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke hat der Bundestag am Mittwoch, 23. November 2022, den Etat des Auswärtigen Amtes in zweiter Beratung gebilligt. Der Einzelplan 05 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/350520/3526) Ausgaben von 7,48 Milliarden Euro vor, was gegenüber 2022 (7,11 Milliarden Euro) einen leichten Zuwachs bedeutet. Bundesministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 162,52 Millionen Euro kalkulieren (2022: 147,79 Millionen Euro).

Weniger Geld für die Friedenssicherung

Für die Sicherung von Frieden und Stabilität soll die Ministerin 3,51 Milliarden Euro ausgeben können. In diesem Jahr standen dafür 4,07 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 914,2 Millionen Euro auf Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich (2022: 969,67 Millionen Euro). Den Ansatz für die humanitäre Hilfe im Ausland hob der Haushaltsausschuss um 708 Millionen Euro an. Er erhöhte auch die Zuwendung an das Berliner Zentrum für internationale Friedenseinsätze von 32,6 auf 34,7 Millionen Euro.

Für ein Digitalisierungsprojekt des Deutsch-Französischen Instituts sind nun 170.000 Euro veranschlagt. 100.000 Euro sollen der Stiftung Genshagen für ihre europapolitische Arbeit im Weimarer Dreieck zugutekommen. Gegenfinanziert werden sollen beide Erhöhungen durch Kürzungen in einem Titel für Bauprojekte. Von den elf Millionen Euro, die im Einzelplan für die Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung veranschlagt sind, sollen 724.000 Euro für das Projekt „Hakara – Transgenerationalem Trauma begegnen“ verwendet werden. Das Projekt fördere gemeinschaftliche psychosoziale Hilfsangebote für Nachkommen von Überlebenden der Shoah in Israel, heißt es.

Für die bilaterale Zusammenarbeit und die Pflege der Auslandsbeziehungen sieht der Etat 147,62 Millionen Euro vor (2022: 164,96 Millionen Euro). 972,6 Millionen Euro sollen für die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland bereitgestellt werden (2022: 1,03 Milliarden Euro).

Stipendien und internationale Organisationen

Im Etat umgesetzt wird unter anderem ein Beschluss des Haushaltsausschusses vom 28. September 2022 zur Ausfinanzierung von Stipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung an ukrainische, russische und belarussische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dafür werden 2023 zusätzliche 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Gleiches gilt für gleichgerichtete Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), die bis einschließlich 2024 ausfinanziert werden. Im entsprechenden Titel werden acht Millionen Euro zusätzlich für 2023 und acht Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2024 veranschlagt. Erhöht werden zudem diverse Zahlungen an internationale Organisationen, unter anderem aufgrund von Wechselkursänderungen sowie neuer politischer Vorgaben.

Änderungsantrag der AfD abgelehnt

Zum Entwurf des Einzelplans 05 hatte die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht (20/4545), der von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Darin forderte sie, den Ansatz für den Titel „Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen Stiftungen“ zu streichen. Im Sinne der „allgemein fiskalpolitischen Lage ist das Engagement der politischen Stiftungen im Ausland zu beenden“, hieß es zur Begründung. Damit erfolge eine Anpassung nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung, so die Antragsteller.

Ministerin: Rückzug aus Mali bis Mai 2024

Außenministerin Baerbock ging unter anderem auf die gestern bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für einen Rückzug aus Mali ein: Zwar werde sich die Bundeswehr bis Mai 2024 aus dem UN-Einsatz Minusma in Mali „strukturiert zurückziehen“. Friedensmissionen der Vereinten Nationen blieben jedoch weiterhin „zentraler Bestandteil unserer Außen- und Sicherheitspolitik“.

Baerbock hob zudem hervor, dass Deutschland das Engagement in der instabilen Sahel-Region gemeinsam mit den Partnern ausbauen wolle, etwa in Malis demokratisch regiertem Nachbarland Niger. (ahe/irs/vom/23.11.2022)

Union: Rot-grün-gelben Wünsch-Dir-was

Carsten Körber (CDU/CSU) sprach in der Beratung mit Blick auf den Gesamthaushalt von einem „Rot-grün-gelben Wünsch-Dir-was“. Er betonte allerdings, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf insbesondere für das Auswärtige Amt unzureichend gewesen sei.

Es sei vollkommen klar gewesen, dass etwa Kürzungen des Finanzministers bei der humanitären Hilfe nicht unwidersprochen bleiben würden. Körber kritisierte das als „unredliches und unseriöses Spiel“ der Ampel: „Solches Gebaren lässt uns im Ausland schlecht aussehen.“

Grüne loben „Kulturmilliarde“

Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) hob unter anderem die sogenannte Kulturmilliarde, also die Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, hervor: Mit diesen Mitteln würden Studierende aus der Ukraine ebenso unterstützt wie Verfolgte aus Russland und russische Exilstrukturen in Russlands Nachbarländern sowie auch Journalistinnen und Journalisten im Iran, die über die Proteste der Bevölkerung gegen das Mullah-Regime berichteten. „Die Kulturmilliarde rettet Leben und sie verteidigt unsere Demokratie.“

AfD bemängelt „Nachlässigkeit bei der Mittelvergabe“

Dr. Michael Espendiller (AfD) bemängelte eine aus seiner Sicht grundsätzliche Nachlässigkeit im Auswärtigen Amt bei der Kontrolle über die Mittelvergabe: „Was passiert eigentlich mit dem Geld, wo fließt es hin, und macht es, was es soll?“ Wenn bei einem Haushaltstitel die Begriffe Klima oder Nachhaltigkeit auftauchten, flögen „die Milliarden nur so aus dem Fenster“.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) selbst sage, ihr Ressort prüfe nicht jeden einzelnen Bon und jede Rechnung. „Da liegt der Hase im Pfeffer“, sagte Espendiller. Es sei mitnichten so, dass man das nicht könne: „Sie wollen es einfach nicht.“

SPD: Baustein für Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte

Wiebke Papenbrock (SPD) nannte die Milliarde für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik „eine gute Nachricht“ und stellte eine Verbindung zum Fachkräftemangel in Deutschland her: Institutionen wie das Goethe Institut, die Deutschen Auslandsschulen, der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie Stipendien für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seien ein wichtiger Baustein für die Zuwanderung qualifizierte Fachkräfte.

Linke: Aufrüstung ist Kennzeichen der Außenpolitik

Sevim Dagdelen (Die Linke) kritisierte, dass nicht mehr die Diplomatie das Kennzeichen deutscher Außenpolitik sei, „sondern das größte Aufrüstungsprogramm nach dem Zweiten Weltkrieg und der stetige Ruf nach immer mehr und immer schwereren Waffen“ für die Ukraine. Der Außenministerin warf sie vor, statt „endlich zu arbeiten“ und diplomatisch die Initiative zu ergreifen, in ihrer Rhetorik offenbar noch die Falken im Weißen Haus übertreffen zu wollen.

FDP lobt „vernünftigen Etat

Otto Fricke (FDP) betonte, dass es nicht Aufgabe des Haushaltsausschusses sei, Ministerinnen und Minister glücklich zu machen, sondern ihnen einen vernünftigen Etat zur Verfügung zu stellen, mit dem sie arbeiten können: „Und genau das hat die Ampel getan.“

Unter anderem hob er Mittelsteigerungen beim Deutschen Akademischen Austauschdienst hervor: Es gehe hier um die Frage, wie man dabei helfen könne, „dass akademische Ausbildung stattfindet“ und man diejenigen fördere, „die mit Verstand und mit Fähigkeiten immer mehr einen Schritt ihrer Länder in Richtung Demokratie hinbekommen“.

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TOP 1 EPL 6 Verteidigung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. November 2022, den Etat des Bundesministeriums der Verteidigung in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AFD und Linke stimmten den Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1), der in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/352620/3527) Ausgaben von 50,12 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro 2022 umfasst.

Zwar fällt der Verteidigungsetat damit gegenüber dem laufenden Jahr etwas geringer aus. Allerdings sollen weitere 8,5 Milliarden Euro, davon rund 8,2 Milliarden Euro für Beschaffung, aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ verausgabt werden. Das Sondervermögen mit einer Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro ist nicht Bestandteil des Einzelplans des Verteidigungsministeriums. Die Gesamtausgaben für Verteidigung liegen damit aber bei 58,6 Milliarden Euro.

CDU/CSU: Von der „Zeitenwende“ bleibt nichts übrig

Die Unionsfraktion nahm die leicht sinkenden Ausgaben im regulären Verteidigungsetat zum Anlass, um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) Wortbruch vorzuwerfen. Von der angekündigten „Zeitenwende“, die zu einem Ansteigen der Verteidigungsausgaben auf das Nato-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes führen sollte, sei nichts übrig geblieben, befand Ingo Gädechens (CDU/CSU).

Der vorgelegte Haushalt sei ein „Desaster“ und von den Haushaltspolitikern der Ampelkoalition noch verschlimmert worden. Trotz steigender Betriebskosten sei die Bundeswehr der einzige Bereich im Bundeshaushalt, der Kürzungen hinzunehmen habe. Er erwarte von einer Verteidigungsministerin, dass sie um ihren Etat kämpfe in den Haushaltsverhandlungen, doch dies habe Lambrecht nicht getan. Sie sei nicht zur „Mutter der Kompanie“ geworden, sondern zu „bösen Schwiegermutter“, sagte Gädechens.

SPD: Ausgaben auf einem historischen Höchststand

Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück. Im Verteidigungsbereich seien „mutige Entscheidungen“ getroffen worden, sagte Andreas Schwarz (SPD). Dazu gehöre die Beschaffung des amerikanischen Kampfflugzeuges F-35 und neuer schwerer Tarnsporthubschrauber.

Von einem Sinken des Verteidigungsausgaben könne überhaupt keine Rede seien, schließlich würden der Bundeswehr im kommenden Jahr 8,5 Milliarden zusätzlich aus dem Sondervermögen zufließen. Mit 58,6 Milliarden Euro seien die Ausgaben auf einem historischen Höchststand in der Geschichte der Bundesrepublik, führte Schwarz aus.

FDP: Endlich langjährige Rüstungsprojekte realisieren

Karsten Klein (FDP) wies darauf hin, dass die Koalition in der gesamten Legislaturperiode rund 300 Milliarden Euro für die Bundeswehr zur Verfügung stelle.

Durch das Sondervermögen werde das Zwei-Prozent-Ziel im mehrjährigen Mittel erreicht und es könnten endlich langjährige Rüstungsprojekte realisiert werden.

Grüne fordern Waffenlieferungen an die Ukraine

Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) nutzt die Debatte, um weitere Waffenlieferungen an die Ukraine zu fordern. Dies müsse auch die Lieferung von Munition aus Bundeswehrbeständen umfassen.

Deshalb sei es richtig gewesen, dass der Haushaltsauschuss die veranschlagten Mittel von einer Milliarde Euro noch einmal um weitere 125 Millionen Euro erhöht habe.

AfD vermisst Gegenfinanzierung des Sondervermögens

Dr. Michael Espendiller (AfD) begrüßte einerseits den Anstieg bei den Verteidigungsausgaben. Durch die Mittel aus dem Sondervermögen würde sich Deutschland dem Zwei-Prozent-Ziel der Nato zumindest annähern. Allerdings kritisierte er die fehlende Gegenfinanzierung des Sondervermögens. Diese könnte durch Einsparungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder bei der Entwicklungszusammenarbeit, erreicht werden.

Kritisch bewertete er allerdings, dass die Bundeswehr nun verstärkt marktverfügbare Rüstungsprodukte erhalten soll. Es gehe nicht an, dass die Truppe Systeme „vom Grabbeltisch“ erhalte.

Linke kritisierte Rekordhoch bei Verteidigungsausgaben

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) hingegen kritisierte das Rekordhoch bei den Verteidigungsausgaben als „Wahnsinn“. Obwohl der Wehretat in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht worden sei, habe sich am schlechten Zustand der Bundeswehr offenbar nichts geändert. Von den Erhöhungen profitiere in erster Linie die Rüstungsindustrie.

Beim Regierungswechsel habe der Aktienkurs des Rüstungskonzerns Rheinmetall bei 83 Euro gelegen, nach der Ankündigung des Sondervermögens sei der Kurs auf über 227 Euro angestiegen, führte Lötzsch aus. Es gehe nicht um Landesverteidigung, sondern um die „Profite von Waffenschmieden“. Eine deutliche Absage erteilte die Linkenpolitikerin auch dem anvisierten Zwei-Prozent-Ziel. Dies würde bedeuten, dass die Verteidigungsausgaben auf rund 80 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.

20 Milliarden Euro für das Personal

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) rechnet mit Einnahmen von 31 Millionen Euro (2022: 710,8 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich auf 50,1 Milliarden Euro.

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und Ähnliches belaufen sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 18,67 Milliarden Euro (2022: 20,42 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 20,63 Milliarden Euro (2022: 19,88 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,61 Milliarden Euro (2022: 8,39 Milliarden Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse auf 2,35 Milliarden Euro (2022: 2,1 Milliarden Euro) und die Investitionen auf 433,68 Millionen Euro (2022: 357,77 Millionen Euro).

Acht Milliarden Euro für militärische Beschaffungen

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit acht Milliarden Euro zu Buche (2022: 9,81 Milliarden Euro). Für das Waffensystem Eurofighter sind 1,32 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,23 Milliarden Euro), für 1,13 Milliarden Euro soll Munition beschafft werden (2022: 763 Millionen Euro).

Für Schiffe uns sonstiges Marinegerät sind 653,58 Millionen Euro eingeplant (2022: 571,31 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 684,53 Millionen Euro (2022: 500 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 600,09 Millionen Euro (2022: 792,92 Millionen Euro). Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,88 Milliarden Euro vor (2022: 4,62 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2022: 2,69 Milliarden Euro).

Sechs Milliarden Euro für Unterkünfte

Für die Unterbringen der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 6,26 Milliarden Euro eingeplant (2022: 5,99 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2022: 2,73 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,84 Milliarden Euro zu Buche (2022: 2,65 Milliarden Euro). Aus der Nato-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtungen belaufen sich auf 1,29 Milliarden Euro (2022: 1,44 Milliarden Euro).

Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 16,73 Milliarden Euro (2021: 15,94 Milliarden Euro). (aw/vom/23.11.2022)

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TOP 1 EPL 23  wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. November 2022, in zweiter Beratung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition dem Etat des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zugestimmt. Der Einzelplan 23 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/352120/352620/352720/3528) Ausgaben von 12,16 Milliarden Euro, das sind 190 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (12,35 Milliarden Euro).

Davon entfallen 7,57 Milliarden Euro auf Investitionen (2022: 7,82 Milliarden Euro), 4,44 Milliarden Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2022: 4,38 Milliarden Euro), 121,28 Millionen Euro auf Personalausgaben (2022: 113,25 Millionen Euro) und 75,54 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2022: 73,28 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich im Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) auf 10,93 Milliarden Euro, die Einnahmen 2023 werden auf 749,11 Millionen Euro (2022: 747,83 Millionen Euro) beziffert.

Ministerin: Ein Etat der klaren Prioritäten

Die Ministerin erklärte in der Debatte, mit dem Haushalt setze die Bundesregierung „klare Prioritäten“. Die Mittel würden gezielt eingesetzt, um die Krisenfolgen abzumildern. Das Etatvolumen bezeichnete sie als „gute Basis für 2023“, denn es brauche eine „stabile Entwicklungspolitik“. Die Botschaft in Krisenzeiten sei, dass Deutschland ein verlässlicher Partner für die Länder des globalen Südens sei. Verlässlichkeit schaffe Vertrauen als Grundvoraussetzung für eine wirksame, solide Entwicklungszusammenarbeit, die „unzählige Menschen weltweit“ stärke, damit sie besser durch die Krisen kommen.

Deutschland treibe den globalen Schutzschirm für Klimarisiken voran, um „vulnerablen Ländern“ zu helfen, betonte die Ministerin. Für jedes Land werde ein umfassendes Absicherungspaket erstellt. Ihr Ziel sei es, so Schulze, dass drei Viertel der Vorhaben 2023 zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Nur mit Frauen könnten sich Gesellschaften nachhaltig entwickeln. Die Entwicklungspolitik muss aus Sicht der Ministerin im Haushalt abgesichert und stabil gemacht werden. Der Haushalt stelle sich globaler Verantwortung und setze ein Zeichen des Aufbruchs in Krisenzeiten.

Bilaterale Zusammenarbeit

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen 2023 5,68 Milliarden Euro zur Verfügung, in diesem Jahr sind es 5,36 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,34 Milliarden Euro (2022: 2,24 Milliarden Euro), von denen zwei Milliarden Euro auf Zuschüsse (2022: 1,97 Milliarden Euro) und 344 Millionen Euro auf Darlehen (2022: 263 Millionen Euro) entfallen.

Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst 1,8 Milliarden Euro nach 1,97 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz um 20 Millionen Euro. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur steigen von 878,98 Millionen Euro 2022 auf 1,24 Milliarden Euro.

Beiträge an internationale Organisationen

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit können 2,42 Milliarden Euro (2022: 2,96 Milliarden Euro) ausgegeben werden. Erhöht wurde der Ansatz für „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“, der nun mit 573,18 statt 506,7 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf zu Buche schlägt. In diesem Jahr waren dafür allerdings noch 1,01 Milliarden Euro angesetzt. Die Zuschüsse an das Welternährungsprogramm hob der Haushaltsausschuss von 28 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 78 Millionen Euro an.

15,5 Millionen Euro statt zehn Millionen Euro gehen an die Internationale Föderation für Familienplanung, 17 Millionen Euro statt neun Millionen Euro an die Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU sinkt von 566,19 Millionen Euro (2022) auf 432,18 Millionen Euro.

Mehr Geld für zivilgesellschaftliches Engagement

Aufgestockt werden die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,36 Milliarden Euro. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen sollen unverändert mit 340 Millionen Euro, entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen ebenso unverändert mit 301 Millionen Euro gefördert werden. Private deutsche Träger sollen hingegen für ihre Projekte 177,5 Millionen Euro statt nur 160 Millionen Euro wie in diesem Jahr erhalten.

Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 432 Millionen Euro bereitstehen (2022: 393 Millionen Euro). Fünf Millionen Euro gestrichen wurden bei der „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“, für die nun noch 189 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hilfe beim weltweiten Umweltschutz aufgestockt

Mehr Geld soll es hingegen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 835,31 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2022: 786,4 Millionen Euro). Die Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken steigen von 1,15 Milliarden Euro 2022 auf 1,32 Milliarden Euro. Davon gehen 913,03 Millionen Euro an die Weltbankgruppe (2022: 777,27 Millionen Euro). Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit summieren sich auf 53,25 Millionen Euro (2022: 53,07 Millionen Euro).

Die vier Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ sollen insgesamt rund 1,07 Milliarden Euro erhalten (2022: 1,27 Milliarden Euro). Auf die Anti-Hunger-Initiative, die nun den Titel „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ trägt, entfallen 519 Millionen Euro (2022: 615 Millionen Euro), auf die Fluchtursachen-Initiative 420 Millionen Euro (2022: 453 Millionen Euro), auf die Nordafrika-Nahost-Initiative 27 Millionen Euro (2022: 42 Millionen Euro) und auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiative 155 Millionen Euro wie in diesem Jahr.

Höherer Beitrag für Afrikanischen Entwicklungsfonds

Eine Stärkung gegenüber dem Regierungsentwurf erfährt der Beitrag Deutschlands zum Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF). In dem Titel sind nun Ausgaben von 282,26 Millionen Euro geplant, im Regierungsentwurf waren es 228,29 Millionen Euro (Soll 2022: 340,7 Millionen Euro). Neben Anpassungen aufgrund von Wechselkursänderungen sind zusätzliche 12,7 Millionen Euro für die 16. Auffüllung des AfDF eingeplant sowie 40 Millionen Euro für das „Climate Action Windows“.

„Hierdurch soll in den ärmsten Ländern Afrikas trotz aller wirtschaftlichen Herausforderungen ein Investitionsschub im Klimabereich ermöglicht werden“, heißt es zur Begründung. Um 57,5 Millionen Euro auf 654,1 Millionen Euro erhöht wurde zudem die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel. Davon sollen 53,7 Millionen Euro für den AfDF zur Verfügung stehen. (vom/23.11.2022)

SPD: 22 Millionen Euro zusätzlich für die Ukraine

Bettina Hagedorn (SPD) berichtete von einer Delegationsreise des Haushaltsausschusses in die Ukraine und nach Moldau. Ergebnis der Reise sei unter anderem gewesen, 22 Millionen Euro zusätzlich in den Etat aufzunehmen.

Claudia Raffelhüschen (FDP) und Carsten Körber (CDU/CSU) ergänzten, davon kämen zwölf Millionen Euro dem Aufbau einer Klinik mit Prothesenwerkstatt und zehn Millionen Euro der Anschaffung von 1.000 Diesel-Notstromaggregaten im westukrainischen Lemberg zugute.

FDP wirbt für mehr private Investments

Raffelhüschen betonte, dass im Haushalt eine Milliarde Euro für die globale Ernährungssicherheit eingesetzt würden, davon 495 Millionen Euro aus dem Etat des BMZ. Dieses „große Engagement“ solle man sich nicht kleinreden lassen. Unabdingbar bleibt aus ihrer Sicht aber auch, immer wieder zu fragen, wo „unsere Gelder landen“. Eine Datenbank solle Informationen über Aktivitäten des Bundes im Ausland bereitstellen, um das Engagement transparenter und besser zu machen. Ihr Fraktionskollege Knut Gerschau warb für mehr private Investments und sprach sich dafür aus, Unternehmensgründungen stärker zu unterstützen.

SPD: Langfristige Planungssicherheit erforderlich

Erleichtert darüber, dass es gelungen sei, die im Regierungsentwurf noch geplanten Etatkürzungen abzumildern, zeigten sich mehrere Abgeordnete, darunter Susanne Menge (SPD), die auf 50 Millionen Euro mehr für das Welternährungsprogramm, 663 Millionen Euro zusätzlich für Krisenbewältigung und Wiederaufbau und acht Millionen Euro mehr die Frauenorganisation „UN Women“ zur Stärkung des feministischen Ansatzes hinwies. Menge rief dazu auf, über eine wirkungsvolle Programmarbeit nachzudenken und hob vor allem, wie auch Thomas Rachel (CDU/CSU), auf die Bildungskrise ab. Die Ressource Bildung brauche weltweit Wachstum, sagte Menge.

Manuel Gava (SPD) begrüßte den Mittelaufwuchs bei der globalen Ernährungssicherung und räumte ein, man habe Kompromisse eingehen müssen, was auch gelungen sei. Langfristige finanzielle Planungssicherheit forderte seine Fraktionskollegin Sanae Abdi ein. Die unklare Finanzlage führe dazu, dass die Entwicklungspolitik oft in kurzfristigen Projekten handeln müsse.

Grüne: Entwicklungszusammenarbeit ist wirksam

Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, in der Finanzplanung der unionsgeführten Bundesregierung seien für 2023 nur neun Milliarden Euro für den BMZ-Etat vorgesehen gewesen: „Wir stellen zwölf Milliarden. Wir haben die Fehler der unionsgeführten Regierung korrigiert.“ Die Entwicklungszusammenarbeit sei unter dem Strich wirksam, die Unterstützung der Bevölkerung dafür hoch, sagte er mit Blick auf Aussagen der AfD-Fraktion.

Seine Fraktionskollegin Deborah Düring unterstrich die Notwendigkeit feministischer Ansätze und forderte einen signifikanten Anstieg des BMZ-Etats in den nächsten Jahren.

CDU/CSU: Kein Platz für Selbstzufriedenheit

Der CSU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Stefinger urteilte, der Regierungsentwurf sei schlecht gewesen, die aktuelle Fassung aber „gar nicht mal so übel“. Für die Zahlen im Finanzplan sei nicht der frühere Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller verantwortlich gewesen, sondern der Finanzminister Olaf Scholz, sagte er an den Abgeordneten Gesenhues gerichtet. Stefinger sprach sich für eine Kooperation mit der Wirtschaft aus, dazu habe er von der Ministerin nichts gehört. Unklar sei für ihn auch, wie der bei der Weltklimakonferenz in Ägypten vereinbarte Schutzschirm für Klimaschäden finanziert werde.

Hermann Gröhe (CDU/CSU) würdigte, dass die „peinlichen Kürzungen“ im Regierungsentwurf in den Haushaltsberatungen zurückgenommen worden seien. Für Selbstzufriedenheit sei aber kein Platz, betonte er. Die Koalition rief er auf, den Finanzplan mit rückläufigen Ansätzen in nachfolgenden Haushaltsjahren zu korrigieren, sonst seien die Versprechungen „ungedeckte Schecks“.

Linke: Krisenprofiteure zur Kasse bitten

Cornelia Möhring (Die Linke) sagte, Nothilfe allein reiche nicht, es müsse mehr für einen strukturellen Wandel zur Ernährungssouveränität getan werden. „Bitten Sie doch die Krisenprofiteure zur Kasse“, empfahl sie und kritisierte wie Stefinger den „unkonkreten Fonds“ zur Absicherung gegen Klimaschäden.

Die Klimamittel müssten aus ihrer Sicht zusätzlich zu den BMZ-Mitteln bereitgestellt werden. Bedauerlich sei, dass Ministerin Schulze „nicht mehr Kampfgeist für mehr Mittel gezeigt hat“.

AfD mahnt Beteiligung deutscher Unternehmen an

Markus Frohnmaier (AfD) kritisierte, dass die Entwicklungspolitik nicht an der Wirkung gemessen werde. Die Bürger hätten das Recht zu erfahren, wie die Regierung mit Steuergeld umgeht. „Sie verteilen Milliarden für Großprojekte durch die Welt“, sagte er und rief dazu auf, Lieferbedingungen zu formulieren, damit deutsche Unternehmen beteiligt werden können.

Sein Fraktionskollege Dr. Michael Espendiller nannte den Handlungsbedarf im BMZ „immens“. Fakt sei, dass Deutschland Geld in korrupte Länder überweise. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/4546), die 340 Millionen Euro für die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ aus dem Etat zu streichen, lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Antragsteller ab.