Konsumenten an die Front: EU und Bundesregierung berufen die Verbraucher zu einen Wirtschaftskrieg gegen Russland ein

Quelle: Von Ralf Roletschek - Eigenes Werk, GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69756410

BRÜSSEL / MOSKAU / BERLIN – Die EU und die Bundesregierung haben Russland den Wirtschaftskrieg erklärt und die heimischen Konsumenten dadurch zu ihren „Streitkräften“ in diesem Wirtschaftskrieg gemacht. Durch wirtschaftlich völlig unsinnige Sanktionen gegen fossile Energieträger verknappt die Bundesregeirung Öl, GAs und Kohle und treibt dadurch deren Preis in die Höhe, was wiederum Putin zu höheren Einnahmen in dessen Staatshaushalt verhilft, wodurch er mehr Geld zum Führen seines Kriegs in der Ukraine zur Verfügung hat und die Bürger in Deutschland in die „erneuerbaren Energien“ gedrängt werden und so verarmen.

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Bei genauerem Betrachten sind Teile der Sanktionen gegen Russland offenkundig dazu aufgesetzt worden, die politisch gewollte Energie-Wende durchzusetzen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wird durch die Bundesregierung offenkundig dazu missbraucht, die Bürger des Landes schneller aus dem Verbrauch von Öl und Gas hinauszudrängen, als ursprünglich geplant. In diesem Sinn schwingt sich die rot-grün-gelbe Bundesregierung z.B. durch ihren freiwilligen Verzicht(!) auf Öl aus Russland als Kriegsgewinnler auf. Sie gebraucht/missbraucht den Krieg für ihre eigenen politischen Ziele!

Während in früheren Konflikten die Regierungen alles taten, die Bevölkerung mit Konsumgütern zu versorgen, um so im Inneren durch soziale Unruhen keine weitere Front zu eröffnen, ist es diesmal genau umgekehrt. Die Regierungen des Westens beschließen „Sanktionen“ gegen Russland, von denen sie wissen, daß sie die eigenen Bürger treffen. Sie schicken damit die Verbraucher an die imaginäre Front eines Wirtschaftskriegs mit Russland.

Statt auftragsgemäß die Interessen der Bevölkerung an sicheren Arbeitsplätzen und sozial ausgewogenen Löhnen und Preisen zu vertreten, entziehen die EU und die Bundesregierung der Bevölkerung unseres Landes deren Lebensgrundlagen: teure Energie vertreibt die Industriearbeitsplätze in Länder mit billiger Energie und zieht den Bürgern das Geld aus der Tasche. Hinzu kommt eine Inflation von 5,4% im Mittel der kommenden fünf Jahre, prognostiziert die Bundesbank. Diese Kombination an Faktoren läßt die Bprger im and schnell verarmen. Am 1.7.2022 titelte der Spiegel zutreffend:

So funktioniert der Wirtschaftskrieg gegen Putin

Hinzu kommt, daß sich der Staat hierbei noch selbst bereichert, denn die Mehrwertsteuer wird hierbei noch obendrauf gesetzt und zwar nicht nur auf den z.B. Rohölpreis, sondern auch noch auf die Energiesteuer, die der Staat auf den Rohölpreis erhebt. Beim Strom verhält es sich identisch. Es ist also der Wille des Staats, eine Steuer zu versteuern.  Wenn also z.B. das z.B. zu Diesel verarbeitete Rohöl 1€ kostet, schlägt der Staat 19ct an MwSt oben drauf. Wenn  das zu Diesel verarbeitete Rohöl jedoch 2€ kostet, schlägt der Staat 38ct an MwSt oben drauf.

Dieser „Steuerturbo“ wirkt auch, wenn z.B. der Rohölpreis durch Sanktionen künstlich in die Höhe getrieben wird.

Die Sanktionen, mit denen die EU und die Bundesregierung behaupten, den Aggressor Russland schwächen zu können, sind  derart absurd, daß sich die Frage aufdrängt: „was soll das eigentlich“? Die bei Steigerung des Ölpreises und Gaspreises durch den Staat den Bürgern abgenommenen zusätzlichen Steuern sind wohl eine Antwort auf diese Frage.

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Konsumenten an die Front

Quelle: https://www.onvista.de/rohstoffe/Oelpreis-Brent-5389904

Selbst ökonomisch Ungebildete wissen aus ihrer Alltagserfahrung: Eine Verknappung führt zu Preissteigerungen und ein Überangebot führt zu Preissenkungen.

Zuletzt wurde dies bei Energie 2020 erfahrbar, als der Ölpreis während des Lockdown auf knapp über 15$ fiel. Länder, die vom Ölexport leben, bekamen tatsächlich Schwierigkeiten mit ihren Staatshaushalten, darunter auch Russland.

Im diametralen Gegensatz zu dieser Schulbuchweisheit und diese Erfahrungen behaupten die Führer der Staaten des Westens nun, man müssen Putin mit einer Verknappung von Energieträgern, statt mit einer Verbilligung von Energieträgern finanziell in die Knie zwingen.

Ein evident absurder Ansatz, der niemals zum behaupteten Ziel führen kann, den Staatshaushalt Russlands zu destabilisieren! Erwartungsgemäß verteuerten sich die Energieträger mit deren Verknappung. Darunter z.B. auch Erdöl.

Bereits wenige Wochen, nachdem dieses Experiment von der EU und dem grünen Wirtschaftsminister gestartet wurde, ist aus den Einnahmen des Staatshaushalts Russlands erkennbar, daß es nicht  funktioniert.

Es ist erwartungsgemäß nicht auch für die EU und für den grünen Wirtschaftsminister nicht möglich, das ökonomische Grundprinzip außer Kraft zusetzen, daß knappe Güter teuer sind und immer Abnehmer finden werden.

Indien, China und die Türkei haben dankend zugegriffen: Während Putin mit seinen Gas- und Ölverkäufen so viel Geld verdient wie selten zuvor, werden der deutschen Industrie die Rohstoffe entzogen, die sei zum Produzieren benötigt und den deutschen Konsumenten wird an der Tankstelle das Geld aus der Tasche gezogen, wie nie zuvor.

Hinzu kommt, daß große Teile der Bevölkerung im kommenden Winter frieren sollen, um so, nach dem Wunsch der rot-grünen Regierung, angeblich Putin zu bestrafen.

Welche wirklichen Ziele verfolgen die EU und rot-grün mit der Energieverknappung?

Das nicht funktionierende Konzept, den Staatshaushalt Russlands durch eine Verknappung von dessen Energieexporten in den Westen zu destabilisieren verdeckt lediglich das eigentliche Ziel der EU und der Bundesregierung: Es ist politisch gewollt, die Bürger aus dem Verbrauch fossiler Energie hinauszudrängen. Den Webseiten der Bundesregierung ist hierzu seit 2019 entnehmbar:

Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.

Die EU und die Bundesregierung missbrauchen den Überfall Russlands offenkundig dazu, die von ihr politisch gewollte „Mobilitätswende“ voranzutreiben.

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Umverteilung der Industriearbeitsplätze zu Lasten Deutschlands

Dazu gehört offenbar auch eine Neuverteilung der Industriearbeitsplätze:

In diesem Zusammenhang kann auch eine Initiative aus dem EU-Parlament gelesen werden. Dort haben die Antragsteller in einem anderen Antrag mit der Überschrift „Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus“ das Ziel versteckt, auf Nordstream I und Nordstream II komplett zu verzichten. Was das für die Arbeitsplätze z.B. in den Chemie-Werken bedeutet, kann sich jeder selbst vorstellen:

Das europäische Parlament fordert … 25. dass gegen Einfuhren von Öl, Kohle und Kernbrennstoff aus Russland mit sofortiger Wirkung und gegen Einfuhren von Gas aus Russland unverzüglich ein vollständiges Embargo verhängt wird, dass die Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 vollständig aufgegeben werden und dass ein Plan vorgelegt wird, mit dem die Energieversorgungssicherheit der EU auch kurzfristig weiterhin gewahrt wird; fordert die EU auf, Drittländern, die ein Embargo gegen russische Energieeinfuhren verhängen wollen, im Rahmen multilateraler Foren Unterstützung zu gewähren;

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Schwache Wirtschaft => schwache Währung

Quelle: www.Onvista.de

Hinzu kommt eine Art „Italienisierung der Wirtschaftspolitik über eine Schwachwährung“. Viele können sich noch daran erinnern, daß Italien z.B. wegen seiner starken Gewerkschaften vor der Einführung des Euro weitgehend unfähig war, Reformen umzusetzen. In Frankreich verhielt es sich ähnlich. Folglich ließ man es einfach zu, die Währung abzuwerten und schon waren Produkte aus Italien im Ausland billiger zu haben und damit konkurrenzfähig. Inzwischen erkennt sogar die Bild-Zeitung:

In Relation zu vielen anderen Währungen ist der Niedergang des Euro langsam, stetig, scheinbar unaufhaltsam. Vor zehn Jahren gab es für einen Euro noch 1,40 US-Dollar.

Anfang 2022 waren es 1,14 Dollar. Heute sind es läppische 1,02 Dollar, und das Eins-zu-eins ist in Sicht. Ein Schweizer Franken ist neuerdings sogar wertvoller als ein Euro – historisches Peinlich! Vor 30 Jahren gab es rechnerisch noch zwei Franken je Euro. Heißt: Für Banken und Anleger sind Dollar und Franken zurzeit ein „sicherer Hafen“. Der Euro ist es nicht.

Ein Vergleich mit der nicht an den Euro geketteten, und mit einer eigenen Zentralbank ausgestatteten Schweiz belegt den Wohlstandsverlust, den die Bürger in Deutschland durchleben mussten. 1998 erhielten sie noch 1,70 Franken für einen Euro und heute ist es nur noch etwa ein Franken pro Euro.

Vergleichbar die Entwicklung des US-Dollar im Vergleich zum Euro. 1998 erhielt man noch 1.20 US-Dollar für einen Euro und nun ist es nur noch ein US-Dollar. Hierbei ist zu bedenken, daß die Rohstoffe in der Regel in US-Dollar abgerechnet werden müssen. Je schwächer also der Euro gegenüber dem US-Dollar, desto mehr Euro müssen die Deutschen für Rohstoffe, wie z.B. Erdöl oder Erdgas ausgeben.

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Der Wirtschaftskrieg gegen Putin

Die Kriegsziele / Kriegserklärung der USA:

Die USA tragen freiwillig die Hauptlast der Lieferungen von Kriegsgerät in die Ukraine. Betrachtet man sich die Äußerungen des US-Präsidenten und seines Verteidigungsministers, so wird klar, daß der US-Präsident und sein Verteidigungsminister die Kriegsziele der USA eindeutig formuliert haben: Die Schwächung Russlands!

Bereits am Tag nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch Putins in die Ukraine formulierte der US-Präsident die Kriegsziel der USA wie folgt:

Heute autorisiere ich zusätzliche, schwerwiegende Sanktionen und neue Beschränkungen für Exporte nach Russland.

Das wird hohe Kosten für die russische Wirtschaft verursachen, sowohl unmittelbar als auch langfristig.

Wir haben diese Sanktionen absichtlich so gestaltet, dass die langfristigen Auswirkungen für Russland maximal und die Auswirkungen für die Vereinigten Staaten und unsere Bündnispartner minimal sind.

Am Tag nach dem Einmarsch zitterte der Westen auch noch vor einem Stopp russischer Energielieferungen:

In den von uns beschlossenen Sanktionen haben wir explizit die Möglichkeit einer Fortsetzung von Zahlungen für Energielieferungen vorgesehen.

Wir beobachten sehr aufmerksam, ob es zu Unterbrechungen der Energieversorgung kommt. Wir haben uns mit den wichtigsten Erdöl produzierenden und verbrauchenden Ländern über unser gemeinsames Interesse abgestimmt, die globale Energieversorgung sicherzustellen.

Wir arbeiten aktiv mit Ländern auf der ganzen Welt zusammen, um eine flächendeckende Freigabe der strategischen Erdölreserven der wichtigsten energieverbrauchenden Länder zu prüfen. Und die Vereinigten Staaten werden je nach Situation zusätzliche Erdölreserven freigeben.

Zwei Monate später wurden diese Kriegsziele wie folgt konkretisiert:

Und der US-Verteidigungsminister sekundiert bei seinem Besuch in Polen:

 „Wir wollen, dass Russland so weit geschwächt wird, dass es zu etwas wie dem Einmarsch in die Ukraine nicht mehr in der Lage ist.“

Zu diesem Zweck liefern die USA der Ukraine Material und Unterstützung und auch die EU hat sich dem angeschlossen!

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Die EU kappt in ihren Sanktionspaketen die Wirtschaftsbeziehungen

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/leyen-gas-gefluechtete-krieg-russland-ukraine-100.html

Etwa zwei Wochen nach Biden plappert die EU-Kommissionspräsidenin dessen Worte nach

Wir haben die Sanktionspakete so geschnitten, dass wir maximale Wirkung in Russland erreichen, ohne uns zu sehr zu schaden.

Die Tatsachen sehen jedoch nach dem genauen Gegenteil aus: Dieser Krieg hat jedoch auch eine Wirtschafts-Front. Bereits seit 2014 verhängt die EU „Restriktive Maßnahmen“, also Sanktionen gegen Russland. Nach dem Einmarsch Putins  wurden diese um sechs weitere Sanktionspakete ergänzt und von der EU als „sektorale restriktive Maßnahmen“ bezeichnet.

Mit Hilfe von politisch diktierten „Sanktionen“ werden letztendlich die Unternehmen und damit auch die Verbraucher an die (Wirtschafts-)Front geschickt; meist ohne, daß ihnen dies bewußt ist.

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Chronologie der Sanktionen der EU:

Der folgende Überblick an Sanktionen stammt von einer Webseite der EU, bzw. von der Bundesregierung

Am 6. März 2014 verurteilten die Staats- und Regierungschefs der EU scharf die unprovozierte Verletzung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland und forderten die Russische Föderation auf, ihre Streitkräfte unverzüglich in die Gebiete ihrer ständigen Stationierung abzuziehen. Sie erklärten, dass weitere Schritte Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine zu zusätzlichen und weitreichenden Folgen für die Beziehungen in einem breiten Spektrum von Wirtschaftsbereichen führen würden.

Am 22. Juli forderte der Rat der EU Russland auf, seinen Einfluss auf die illegal bewaffneten Gruppen aktiv geltend zu machen, um uneingeschränkten, sofortigen und sicheren Zugang zum Ort des Abschusses von Flug MH17 der Malaysian Airlines in Donezk zu erlangen, in voller Zusammenarbeit mit Russland die Arbeit zur Bergung von Überresten und Besitztümern und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der unabhängigen Untersuchung, einschließlich des ungehinderten Zugangs zum Gelände, solange dies für die Untersuchung und mögliche Folgeuntersuchungen erforderlich ist. Der Rat der EU forderte Russland außerdem nachdrücklich auf, den zunehmenden Strom von Waffen, Ausrüstung und Militanten über die Grenze zu stoppen, um schnelle und greifbare Ergebnisse bei der Deeskalation zu erzielen. Der Rat der EU forderte Russland außerdem auf, seine zusätzlichen Truppen aus dem Grenzgebiet abzuziehen. Angesichts des Ernstes der Lage ergriff der Rat der EU am 31. Juli 2014 restriktive Maßnahmen als Reaktion auf das Vorgehen Russlands, das die Lage in der Ukraine destabilisierte.

Am 30. August 2014 verurteilte der Europäische Rat den zunehmenden Zustrom von Kämpfern und Waffen aus russischem Hoheitsgebiet in die Ostukraine und die Aggression russischer Streitkräfte auf ukrainischem Boden. Am 8. September 2014 ergriff der Rat der EU weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf das Vorgehen Russlands, das die Lage in der Ukraine destabilisiert. Am 4. Dezember 2014 hat der Rat der EU bestimmte Bestimmungen präzisiert. Am 19. März 2015 einigte sich der Europäische Rat darauf, dass die Dauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk gekoppelt werden sollte. Am 22. Juni 2015 verlängerte der Rat der EU die restriktiven Maßnahmen um weitere sechs Monate, um dem Rat eine Bewertung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu ermöglichen.

Am 21. Dezember 2015 stellte der Rat der EU fest, dass die Minsker Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt werden, und verlängerte die restriktiven Maßnahmen um weitere sechs Monate, damit der Rat die Umsetzung dieser Vereinbarungen weiter bewerten kann.

Im März 2016 einigte sich der EU-Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ auf fünf Leitprinzipien für die Beziehungen zwischen der EU und Russland:
• Umsetzung des Minsker Abkommens als zentrale Bedingung für jede wesentliche Änderung der Haltung der EU gegenüber Russland.
• Verstärkte Beziehungen zu den östlichen Partnern der EU und anderen Nachbarn, insbesondere in Zentralasien.
• Stärkung der Resilienz der EU (z. B. Energiesicherheit, hybride Bedrohungen oder strategische Kommunikation).
• Notwendigkeit einer selektiven Zusammenarbeit mit Russland in Fragen, die für die EU von Interesse sind.
• Notwendigkeit, zwischenmenschliche Kontakte zu knüpfen und die russische Zivilgesellschaft zu unterstützen.

Am 1. Juli und 19. Dezember 2016, am 28. Juni und 21. Dezember 2017, am 05. Juli und 21. Dezember 2018, am 27. Juni und 19. Dezember 2019, am 29. Juni und 17. Dezember 2020, am 12. Juli 2021 und am 13. Januar 2022 die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk bewertete, verlängerte der Rat der EU die restriktiven Maßnahmen um weitere sechs Monate, um dem Rat eine weitere Bewertung ihrer Umsetzung zu ermöglichen.

Am 22. Februar 2022 verurteilte die EU nachdrücklich den Beschluss des Präsidenten der Russischen Föderation vom 21. Februar 2022, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk in der Ukraine als unabhängige Einheiten anzuerkennen, und den darauf folgenden Beschluss, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden Bereiche. Die EU betrachtet dies als eine rechtswidrige Handlung, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt, und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Abkommen dar. Angesichts der Situation hat der Rat der EU am 23. Februar 2022 weitere sektorale restriktive Maßnahmen erlassen. Diese Maßnahmen führten ein Verbot ein, die Russische Föderation, ihre Regierung und ihre Zentralbank zu finanzieren.

Am 24. Februar 2022 kündigte der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine an, und die russischen Streitkräfte begannen einen Angriff auf die Ukraine. Die EU verurteilte nachdrücklich die nicht provozierte Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation und die Beteiligung von Belarus an dieser Aggression gegen die Ukraine. Angesichts des Ernstes der Lage erließ der Rat weitere restriktive Maßnahmen. Diese Maßnahmen verbieten den Export von

  • Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie von
  • Gütern, die zu Russlands Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeiten beitragen können;
  • öffentliche Finanzierung oder finanzielle Unterstützung für den Handel mit oder Investitionen in Russland verbieten; den Export von
  • Waren und Technologien zur Verwendung in der Ölraffination verbieten und eine
  • Reihe von Verboten im Luftverkehr auferlegen. Darüber hinaus verbieten die Maßnahmen eine
  • Reihe von finanziellen Interaktionen und Transaktionen mit Russland.

Am 28. Februar 2022 nahm der Rat weitere Maßnahmen an, um auf die nicht provozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu reagieren. Die Maßnahmen umfassen ein

  • Verbot aller Transaktionen mit der Zentralbank von Russland und ein
  • Verbot des Überflugs des EU-Luftraums und des Zugangs zu EU-Flughäfen durch russische Fluggesellschaften.

Darüber hinaus führte der Rat am 1. März 2022 weitere Maßnahmen zum

  • Ausschluss wichtiger russischer Banken aus dem SWIFT-System, dem weltweit dominierenden Finanznachrichtensystem, sowie zur
  • Aussetzung der Übermittlung und Verbreitung bestimmter staatseigener Desinformationsstellen ein.

Am 9. März 2022 hat der Rat weitere Maßnahmen in Bezug auf die

  • Ausfuhr von maritimen Navigationsgütern und Funkkommunikationstechnologie nach Russland angenommen und am
  • Eine weitere Verschärfung der Maßnahmen erfolgte durch die Verordnung (EU) 2022/428 vom 15. März 2022, welche die Verordnung (EU) 833/2014 nochmals anpasste. Diese betreffen den
  • Energiebereich, Eisen- und Stahlerzeugnisse (neuer Anhang XVII),
  • Luxusgüter (neuer Anhang XVIII),
  • Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen (Neuer Anhang XIX) sowie
  • Beschränkungen i. Z. m. Ratingdiensten.

Erneut erweitert wurden die Restriktionen mit derVerordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022. Neu hinzugekommen sind u.a.

  • Einfuhrverbote für bestimmte Güter, u.a. Kohle und feste fossile Brennstoffe. Ebenfalls ergänzt wurden Ausfuhrverbote für diverse Güter insbesondere aus dem High-Tech Bereich und Flugturbinenkraftstoffe.
  • Ferner wird in Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen untersagt, in der Union Güter auf der Straße zu befördern, und Schiffen, die unter der Flagge Russlands registriert sind, wird der Zugang zu Häfen in der Union verboten.
  • Daneben wurden weitere kapitalmarktbezogene Beschränkungen eingeführt.

Mit der Verordnung (EU) 2022/879 vom 3. Juni 2022 wurde u. a. ein

  • Einfuhrverbot für Rohöl oder Erdölerzeugnisse (Ölembargo) beschlossen. Ferner wurde die
  • Güterliste des Anhang VII um Chemikalien erweitert, sowie
  • Verbote im Bereich von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen aufgenommen.

 

Der Westen macht durch Sanktionen auch Energie zum knappen und damit teuren Gut

Einer Webseite der EU kann man weitere Details zu den Sanktionen im Ölsektor entnehmen:

  • Im Jahr 2021 hat die EU Rohöl im Wert von 48 Mrd. EUR und raffinierte Erdölerzeugnisse im Wert von 23 Mrd. EUR aus Russland eingeführt. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags des Hohen Vertreters (der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) und der Kommission haben die Mitgliedstaaten heute beschlossen, ein Embargo gegen die Einfuhr dieser Erzeugnisse zu verhängen. Diese Sanktionen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind so konzipiert, dass die Nutzung russischen Öls in geordneter Weise auslaufen kann. Bei auf dem Seeweg eingeführtem Rohöl sind Kassageschäfte und die Erfüllung bereits bestehender Verträge noch während eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Sanktionen zulässig, bei Erdölerzeugnissen beträgt diese Frist acht Monate. Mitgliedstaaten, die in besonderem Maße von russischem Pipeline-Öl abhängen, können eine vorübergehende Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen und erhalten weiterhin Rohöl über Pipelines, bis der Rat etwas anderes beschließt. Mitgliedstaaten, für die diese Ausnahmeregelung gilt, dürfen dieses Rohöl und solche Erdölerzeugnisse jedoch nicht an andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterverkaufen.
  • Für Bulgarien wurde aufgrund seiner besonderen geografischen Lage eine spezifische, bis Ende 2024 befristete Ausnahmeregelung vereinbart, die es dem Land gestattet, weiterhin Rohöl und Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg einzuführen. Außerdem darf Kroatien bis Ende 2023 die Einfuhr von russischem Vakuumgasöl genehmigen, das für den Raffineriebetrieb benötigt wird.
  • Nach einer Übergangszeit von sechs Monaten wird es Wirtschaftsteilnehmern aus der EU untersagt sein, den Transport von Erdöl in Drittländer – insbesondere auf dem Seeweg – zu versichern und zu finanzieren.
  • Dadurch wird es für Russland besonders schwierig, weiterhin Rohöl und Erdölerzeugnisse in die übrige Welt zu exportieren, da die Wirtschaftsteilnehmer aus der EU wichtige Anbieter solcher Dienstleistungen sind.

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Die Bundesregierung vrerknappt Öl-Importe aus Russland „freiwillig“

Deutschland wird über eine 5000 km lange Pipeline mit dem Namen „Druschba“ (was übersetzt „Freundschaft“ bedeutet) mit Öl aus Sibirien versorgt. Bezogen auf die Länge und Förderkapazität handelt es sich um eine der größten Pipelines der Welt ist. Die Rohölverarbeitungskapazität lag in Schwedt 2019 bei circa 11 % der gesamten Verarbeitungskapazität in Deutschland. Die dortige Produktion im Jahr 2020 betrug

  • 3,6 Mio. t Dieselkraftstoffe,
  • 3,1 Mio. t Ottokraftstoffe,
  • 1,7 Mio. t Heizöle,
  • 0,2 Mio. t Flugturbinenkraftstoff
  • 2,5 Mio. t weitere Produkte.

All das würde bei einem Ausfall Schwedts fehlen. Da es wegen der Blockade z.B. aus Ungarn nicht gelungen ist, ein EU-weites Öl-Embargo gegen Russland durchzusetzen und Deutschland also vertragsgemäß weiter mit Öl aus Russland beliefert wird, hat die rot-grün-gelbe Bundesregierung entscheiden:

Deutschland und Polen verzichten freiwillig

Da diese Pipeline ihr Öl in die „PCK-Raffinerie“ in Schwedt, südlich von Stettin liefert, hat dies zur Folge, daß der gesamte dortige Raum einen Engpass an Rohöl-Erzeugnissen zu befürchten hat. Die Rafinierie in Schwedt versorgt zu 95 Prozent die Räume Berlin und Brandenburg mit Kraftstoffen. Darunter also Diesel, Benzin, Flugbenzin, Heizöl etc.

Theoretisch könnten Leuna und Schwedt nach dem EU-Beschluss weiter über die „Druschba“ beliefert werden, da die Pipeline ja vom Embargo vorerst ausgenommen ist. Doch haben Deutschland und Polen beim EU-Gipfel eine sogenannte Protokollerklärung abgegeben: Sie bekräftigen schriftlich, den Kauf von russischem Öl bis Ende des Jahres zu stoppen. Praktisch gilt die „Pipeline-Ausnahme“ also nur für Ungarn, die Slowakei und Tschechien.

Ersatzweise könnte man Öl über eine polnische Pipeline von Danzig aus in die „Druschba“-Leitung nach Schwedt einspeisen. Dies hat Wirtschaftsminister Habeck mit der polnischen Regierung auf dem Papier ao ausgehandelt. Hierbei haben beide Seiten aber ignoriert, daß die Raffinerie in Schwedt inzwischen zu 90 Prozent dem russischen Konzern Rosneft gehört. Dieser hat natürlich kein Interesse aus z.B. arabischem Öl, das in Tankern in Danzig angelandet wird, und will vertragsgemäß weiterhin russisches Öl erhalten. So lange aber Rosneft in Schwedt im Geschäft ist, will wiederum Polen kein Öl aus Danzig.

Mit ihrem „freiwilligen“ Verzicht auf Öl aus Russland setzt die Bundesregierung auch die dortigen Arbeitsplätze aufs Spiel. Für die dortige Raffinerie arbeiten etwa 1200 Mitarbeiter. 22 Prozent davon sind Frauen. Außerdem sind auf dem Gelände der Raffinerie 80 weitere Unternehmen angesiedelt. dort arbeiuten nochmal 2000 Mitarbeiter. Viele davon arbeiten als Dienstleister für die Raffinerie. 

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Der Kanzler warnt vor (s)einer Krise

Tatsache ist, daß der Bundeskanzler allen Grund dazu hat, die Bürger auf eine von ihm politisch gewollte Krise einzuschwören: