Das Netzwerk der Wirtemobber der SPD in München

Symbolbild Mobbingopfer Quelle Wikipedia zalouk webdesign [CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)]

MÜNCHEN – In München werden regelmäßig Gastwirte gemobbt, die es wagen Andersdenkenden etwas zu Essen oder zu Trinken zu verkaufen. Dem Verfassungsschutz sind derartige Vorgehensweisen durchaus bekannt und dieser erkennt zutreffend, daß es sich hierbei um eine „Strategie der Einschüchterung“ handelt:

Zur Strategie von Linksextremisten gegen Veranstaltungen der AfD gehört es auch, gegen Gaststätten und Hotels, die der AfD Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Straftaten zu verüben:

Diesen Strafhandlungen gehen in der Regel eine Identifikation, Stigmatisierung der Opfer und eine Aufhetzungen gegen diese Opfer durch Radikale voraus. Das ist jedenfalls das Argumentationsmuster, welches alle Altparteien genutzt haben, um die AfD mit dem Mord  an den Regierungspräsidenten Kassels, Lübke in Verbindung zu bringen. Diesem Argumentationsmuster der Altparteien folgend  habe die AfD mit ihrer Kritik an grenzenloser Migration den Rahmen geschaffen, daß ein Irrer einen migrationsfreundlichen Politiker der CDU ermordet.

Wenn man dieses Argumentationsmuster schon bemüht, dann ist es für die zur Neutralität verpflichtetenen Regierung geboten, dieses Argumentationsmuster nicht nur nach „rechts“ zu nutzen, sondern auch  nach „links“.

Diesem Argumentationsmuster der Altparteien folgend haben dann SPD und Grüne mit ihrer Kritik an Wirten, die Andersdenkenden etwas zu Essen und zu Trinken verkaufen, den Rahmen geschaffen, daß ein „Aktivist“ dann verfassungsschutzrelevante Straftaten am Eigentum des Wirts begeht.

Trotz der Neutralitätspflicht staatlicher Organe ist nicht erkennbar, daß die Behörden etwas gegen derartige Einschüchterungen unternehmen würden. Da fragt man sich schon aus welchem Grund in dieser Frage praktisch keine Ermittlungserfolge vorweisbar sind.

Inzwischen konnten zwei dieser Wirtemobber identifiziert werden. Als erstes konnte Rechtsanwalt Ernst Dill (SPD) identifiziert werden, der den ausländischen Wirt des Casa Mia Giovanni Costa in Sendling zur Aufgabe seines Gasthauses und letztendlich auch aus dem Land gemobbt hatte. Erst kürzlich hat sich außerdem Herr Markus Guinand (SPD) selbst identifiziert, als er mit Hilfe des Wappens der Stadt München einen italienischen Wirt am Pflanzeltplatz in Perlach bedrängt hat, Andersdenkende nicht zu bewirten.

Was die beiden Herrn Dill und Guinand gemeinsam haben ist, daß sie

  1. beide Mitglieder der SPD sind
  2. beide für die SPD im Bezirksausschuß ihres Stadtteils sitzen
  3. beide innerhalb des Bezirksausschusses ihres Stadtteils sich freiwillig als so genannte „Beauftragte gegen Rechtsextremismus“ zur Verfügung stellen

Was diese beiden Herrn außerdem noch gemeinsam haben ist, daß sie als Mobber von Gastwirten identifiziert wurden.

Fast identisch gestaltet sich ein Fall, im Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses 17, als Vertreter der AfD bei einem  Kroaten etwas zu Essen kaufen wollte:

„Erst im Februar hat das Lokal am Hohenschwangauplatz als kroatisches Restaurant neu eröffnet. Und seit der AfD-Kreisverband München-Süd seinen Stammtisch in Sendling verloren hat, öffnet das Lokal am Montag, seinem Ruhetag, eigens für die AfD-Mitglieder. Und nicht nur für sie: Klaus D., Beauftragter gegen Rechtsextremismus in Giesing, hat bei den Treffen auch Leute aus dem „extrem rechten Spektrum“ beobachtet, wie er der Hallo-Redaktion sagte.““

Hierbei handelte es sich in allen Fällen um ausländische Gastwirte, die die Gesetze un Deutschland befolgen deren einziges Vergehen es war, Personen etwas zu Essen und zu Trinken zu verkaufen, die eine anderen politische Auffassung vertraten, als Herr Dill (SPD) oder Herr Guinand (SPD).

Im Mai 2019 hatte die Junge Alternative der AfD dann in eine Gaststätte, die sich in städtischem Eigentum befindet, zu einer Veranstaltung mit Björn Höcke eingeladen gehabt. In diesem Fall traten dann die übergeordneten Verantwortlichen der Wirtemobber auf den Plan. Der Versuch der Stadt München, der Jungen Alternative Bayern eine Veranstaltung in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage zu verbieten, ging jedoch nach hinten los. Das Verwaltungsgericht erklärte dies als rechtswidrig, was einen gehörigen Rückschlag für die in manchen Bereichen antidemokratisch agierende Truppe um den SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter bedeutet. Im folgenden Video ist das versammelte Schweigen der städtischen Hauptprotagonisten dokumentiert. Stadtschulrätin und SPD-Parteigenossin Beatrix Zurek, die wohl im Auftrag der Roten und Dunkelroten im Münchner Rathaus dieses Hausverbot abschickte, brachte auf journalistische Nachfrage ebenso wenig heraus wie Reiters rechte Hand Miriam Heigl, die die „Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit“ leitet, sowie als Dritte im Bunde Micky Wenngatz (SPD), Vorsitzende von „München ist bunt e.V.“. Praktisch, dass ihr bunter Verein im gleichen Haus residiert wie die Münchner SPD-Zentrale am Oberanger. Frau Micky Wengatz (SPD) ist nicht nur die Chefin von „München ist Bunt“, sondern auch „Beauftragte der Stadt München gegen Rechtsextremismus im Bezirksausschuß 19“ der Stadt München (s.u.).

Diese Truppe ist nicht nur link und links, sondern hat auch eine deutliche Drift zum Linksextremismus. Miriam Heigl veröffentlichte noch 2005 in der Publikation „Probleme des Klassenkampfes (Prokla) den Aufsatz „Auf dem Weg zur finalen Krise des Kapitalismus“.

 

Der Umstand, daß diese beiden enttarnten Münchener Wirtemobber derart viele Gemeinsamkeiten haben, schreit förmlich danach, sich dieses Netzwerk der „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“, in welchem diese beiden Herrn eingebettet sind, einmal genauer anzusehen.

 

Mitglieder des Netzwerks „Beauftragte gegen Rechtsextremismus“

Insgesamt hat die  Stadt München in vier (Berg am Laim, Laim, Maxvorstadt, Obergiesing-Fasanengarten) der 25 Bezirke der Stadt keine eigenen Freiwilligen für die Aufgabe eines „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“ gefunden. In neun der 25 Bezirke haben sich mehr als nur ein Freiwilliger für diese Position gefunden und in dreizehn der Bezirke lediglich ein Freiwilliger. Von diesen  insgesamt 35 Personen sind 19 männlich und 16 weiblich und verteilen sich wie folgt auf die Parteien:

  • SPD: 16 Personen (8m; 8w)
  • Grüne: 10 Personen (3m; 7w)
  • CSU: 4 Personen
  • FW: 1 Person
  • FDP: 2 Personen
  • mut: 1 Person
  • ÖDP: 1 Person

Diese Analyse bestätigt, daß es sich bei den „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“ in erster Linie um ein Hobby der SPD und Grünen handelt.  Die Mitglieder im Netzwerk der Beauftragten gegen Rechtsextremismus verteilen sich in der Stadt München Stand Ende 2019 im einzelnen wie folgt:

 

BA 1 Altstadt-Lehel Beauftragter gegen Rechtsextremismus

BA 2 Ludwigvorstadt-Isarvorstadt Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 3 Maxvorstadt Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 4 Schwabing-West Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 5 Au-Haidhausen Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 6 Sendling Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 7 Sendling-Westpark Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 8 Schwanthaerhöhe Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 9 Neuhausen-Nymphenburg Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 10 Moosach Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 11 Milbertshofen-Am Hart Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 12 Schwabing-Freimann Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 13 Bogenhausen Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 14 Berg am Laim Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 15 Trudering-Riem Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 16 Ramersdorf-Perlach Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 17 Obergiesing-Fasanengarten Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 18 Untergiesing-Harlaching Beauftragter gegen Rechtsextremismus

BA 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 20 Hadern Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 21 Pasing-Obermenzing Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 23 Allach-Untermenzing Beauftragte gegen Rechtsextremismus

BA 24 Feldmoching-Hasenbergl Beauftragter gegen Rechtsextremismus

BA 25 Laim Beauftragte gegen Rechtsextremismus

 

Unterstützung der Stadt München für diese „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“

Die Stadt München siedelt diese „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“ unter der „Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit“ an, die wiederum direkt dem Oberbürgermeister Reiter (SPD) unterstellt ist. Diese „Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit“ wird  von Frau Dr. Miriam Heigl geführt. In offiziellen Darstellungen erfährt man hierüber nur Allgmeinplätze:

Seit 2013 haben alle 25 Münchner Bezirksausschüsse die Möglichkeit, einen oder mehrere Beauftragte gegen Rechtsextremismus zu benennen. Die Beauftragten stellen einen wichtigen Knotenpunkt auf der lokalen  Ebene dar. Sie diesen als Informationsdrehscheibe sowie als Anlaufstelle und sie koordinieren Aktivitäten vor Ort. Die Vernetzung dieser lokalen Akteure mit den restlichen Netzwerkstellen wird durch regelmäßige Treffen gewährleistet, zu denen die Fachstelle für Demokratie einlädt. Dort werden bestimmte Themen schwerpunktmäßig besprochen werden (best-practice-Beispiele aus dem Bundesgebiet, Interaktion mit der Polizei etc.). Darüber hinaus nehmen die BA-Beauftragten an Veranstaltungen zivilgesellschaftlicher Träger des Netzwerks (firm, Before etc.) teil und bilden sich so fort. Die Aktivitäten, Themen und Sichtweisen der lokalen Beauftragten sind auch für das restliche Netzwerk von erheblicher Bedeutung.
Um die Beauftragen besonders zu schützen, genießen sie städtischen Rechtsschutz für Maßnahmen, die in Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. bitte die jeweiligen Bezirksausschüsse konsultieren:

Der Kampf gegen den echten Rechtsextremismus ist eine Angelegenheit für die die Stadt München sogar eine eigene Vorschrift geschaffen hat.

Dieser Vorschrift ist aber zu entnehmen, daß der echte „Rechtsextremismus“ ganz gezielt mit „Rechtspopulismus“ gleichgesetzt wird. Praktisch bedeutet dies, daß die Stadt damit das ganze Budget, das ihr für den Kampf gegen „Rechtsextremismus“ zur Verfügung steht, auch für den Kampf gegen „Populismus“ einsetzen, also auch gegen die AfD als politische Partei.

es ist mehr als zweifelhaft, ob dies mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats überhaupt vereinbar ist, denn:

  • Während der Begriff „Rechtsextremismus“ eigentlich klar ist, ist der Begriff „Rechtspopulismus“ völlig unbestimmt und dürfte daher schon gegen den „Bestimmtheitsgrundsatz“ von Gesetzen verstoßen.
  • Wie dieses Betreiben von Parteipolitik durch die Stadt München mit der Neutralitätspflicht der Stadt in Einklang stehen soll, ist ebenfalls schwer nachvollziehbar.

 

Die Stadt München vergattert ihr „Netzwerk gegen „Rechtsextremisten“ auch auf den Kampf gegen konkurrierende Parteien

Doch nicht nur das, die Stadt München weitet per Satzung das Handlungsfeld „gegen „Rechtsextremismus“ auch gegen „Rechtspopulismus“ aus. Mit dieser Ausweitung setzt sie ihre Ressourcen praktisch gegen eine demokratische Partei ein, was ihrem Neutralitätsgebot widersprechen dürfte.

§ 23 a Beauftragte gegen Rechtsextremismus

(1) Der Bezirksausschuss kann einen oder mehrere Beauftragte gegen Rechtsextremismus benennen. Die bzw. der Beauftragte muss nicht dem Bezirksausschuss angehören. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GO. Wenn keine Beauftragte bzw. kein Beauftragter benannt ist, können auch Bezirksausschussvorsitzende Tätigkeiten nach Abs. 2 wahrnehmen. Dieses Recht kann im Einzelfall oder generell durch Beschluss des Bezirksausschusses eingeschränkt werden.

(2) Die Tätigkeit der Beauftragten gegen Rechtsextremismus soll die demokratischen Aktivitäten gegen Rechtsextremismus auch in den einzelnen Münchner Stadtteilen befördern. Welche der nachfolgend genannten Tätigkeiten die einzelnen Beauftragten gegen Rechtsextremismus übernehmen, ist zunächst Entscheidung des Bezirksausschusses vor Ort und innerhalb des durch den Bezirksausschuss festgelegten Rahmens der beauftragten Person selbst:

  1. a)Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil für die Themen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus.
  2. b)Regelmäßiger Besuch von Schulungen und Veranstaltungen, die von der Fachstelle gegen Rechtsextremismus empfohlen oder selbst abgehalten werden.
  3. c)Unterstützung der Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus im Stadtbezirk.
  4. d)Vernetzungsarbeit zwischen den Bezirksausschüssen bzw. mit der Verwaltung und Vereinen, Initiativen und Schulen vor Ort.
  5. e)Erhalt von Informationen der Stadtverwaltung und (zügige) Weitergabe von Informationen zu rechtsextremen und rechtspopulistischen Themen in mündlicher und schriftlicher Art an den Bezirksausschuss (insbesondere an die Bezirksausschussvorsitzende bzw. an den Bezirksausschussvorsitzenden) und an die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil.
  6. f)Organisation und Anmeldung von Veranstaltungen oder Infoständen im Stadtteil. Die bzw. der Beauftragte organisiert Veranstaltungen und Versammlungen eigenständig und ausschließlich als eigene Veranstaltungen des jeweiligen Bezirksausschusses.

Es steht den Bezirksausschüssen frei, jederzeit aus dem Satzungskatalog bestimmte Tätigkeiten per Beschluss herauszunehmen. Die Beauftragten gegen Rechtsextremismus sind verpflichtet, den Bezirksausschuss und insbesondere die bzw. den Bezirksausschussvorsitzenden mündlich bzw. schriftlich unverzüglich über die ergriffenen Tätigkeiten zu informieren. Sofern mehrere Beauftragte benannt sind, müssen sich diese zusätzlich gegenseitig unverzüglich informieren.

(3) Sind die Beauftragten gegen Rechtsextremismus nicht Mitglieder des Bezirksausschusses, werden sie zu den öffentlichen Sitzungen des Bezirksausschusses eingeladen und zu den nichtöffentlichen Sitzungen hinzugezogen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die die Tätigkeitsfelder der Beauftragten gegen Rechtsextremismus berühren könnten. Der Bezirksausschuss soll ihnen in diesen Fällen die Möglichkeit zum Vortrag geben. Soweit ihre Anträge nicht von der vorsitzenden Person oder anderen Mitgliedern des Bezirksausschusses übernommen werden, findet § 9 Abs. 6 entsprechend Anwendung.

(4) Den Beauftragten gegen Rechtsextremismus wird Rechtsschutz für Maßnahmen gewährt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Hiervon sind strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren umfasst. Art. 20 Abs. 4 Satz 3 GO gilt entsprechend. Dasselbe gilt, wenn Bezirksausschussvorsitzende Tätigkeiten gemäß § 23 a Abs. 1 Satz 4 wahrnehmen.

(5) Für die Entschädigung externer Beauftragter gegen Rechtsextremismus gilt § 18 entsprechend.