Sitzungswoche
14. April 2021 (220. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung (Bundesbildungsministerium)
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 14. April 2021, eine positive Bilanz der Bildungs- und Forschungspolitik der Bundesregierung gezogen. Bildung und Forschung genössen „höchste Priorität“. Noch nie sei so viel investiert worden wie in der laufenden Legislaturperiode, betonte die Ministerin.
Die Opposition verwies stattdessen auf die zunehmend schwierige soziale und wirtschaftliche Situation der Studierenden in der Corona-Pandemie. Diese seien oftmals von Einsamkeit und Geldsorgen geplagt. Es fehle neben Öffnungsperspektiven für die Hochschulen an wirksamer finanzieller Unterstützung für den akademischen Nachwuchs: Die BAföG-Quote liege auf einem Tiefstand, Anträge auf staatliche Überbrückungshilfen würden zudem oft abgewiesen, so die Kritik von Abgeordneten.
20,8 Milliarden Euro für Bildung und Forschung
Ministerin Anja Karliczek wies solche Vorwürfe zurück. In ihrem Statement zu Beginn der einstündigen Befragung im Plenum unterstrich sie stattdessen Fortschritte im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik: „Mit inzwischen 20,8 Milliarden Euro fördern wir Maßnahmen und Programme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Innovationslandes Deutschland.“
Und das mit Erfolg, so Karliczek und nannte als Beispiel die Förderung der Entwicklung des Corona-Impfstoffs von Biontech. Weitere Förderschwerpunkte der Regierung lägen im Bereich des grünen Wasserstoffs, der Künstlichen Intelligenz und der Quanten-Kommunikationstechnologien.
Ministerin für neue Formen der Bund-Länder-Zusammenarbeit
Zudem habe die Bundesregierung „die Attraktivität von Ausbildung und Studium“ gestärkt, eine Reform des BAföGs auf den Weg gebracht und die „Wissenschaftspakete“ verstetigt: „Bund und Länder investieren in den nächsten zehn Jahren 160 Milliarden Euro. So viel Sicherheit für Hochschulen und außeruniversitären Forschung hat es noch nie gegeben“, hob Karliczek hervor.
Die Digitalisierung der Schulen fördere die Bundesregierung außerdem mit dem Digitalpakt, der zuletzt in der Pandemie noch einmal um 6,5 Milliarden aufgestockt worden sei. Dass sich hier nun „spürbar“ etwas tue, gehe vor allem auf die Unterstützung aus ihrem Haus zurück, so die Ministerin. „Bei den Schulen unterstützen wir die Länder bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen.“ Um aber künftige Herausforderungen gerade in der digitalen Bildung meistern zu können, brauche es neue Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern – auf „klar erweiterter Rechtsgrundlage“, forderte die CDU-Politikerin.
AfD: Dramatische Lage an Schulen und Hochschulen
Der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming hielt der Ministerin vor, ihr Bericht klinge wie aus einer „anderen, besseren Zeit“. Die Lage an den Schulen und Hochschulen sei nach einem Jahr Corona und diversen Lockdowns „dramatisch“. Frömming wollte daher wissen, was die Bundesregierung bis zu den Sommerferien plane, um Schüler und Studenten zu unterstützen.
Die Ministerin erklärte, im Vordergrund aller Bemühungen stehe die Schaffung eines „sicheren Arbeitsumfeld“ durch verstärktes Testen sowie vorrangiges Impfen der Lehr- und Erziehungskräfte. Bund und Länder arbeiteten zudem an einem Nachhilfeprogramm, um Schülern zu helfen, ihre pandemiebedingten Lernrückstände aufzuholen, erklärte Karliczek. Dieses solle nach den Sommerferien zu Einsatz kommen.
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TOP 2 Fragestunde
m Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. April 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/28337), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
Linke mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 73 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 25 die meisten gestellt, dicht gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen. Abgeordnete der AfD-Fraktion stellten 13 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion zwölf Fragen.
An das Bundesministerium für Gesundheit richteten sich 19 Fragen, an das Auswärtige Amt zwölf Fragen. Acht Antworten wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erwartet, je sieben Antworten vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium der Verteidigung beantwortete sechs Fragen beantworten, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales je vier Fragen. Schließlich gingen je zwei Fragen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der thüringische AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen fragte das Wirtschaftsministerium, wie viele Verfahren wegen der (mutmaßlichen) Leistungserschleichung zur Erlangung sogenannter „Corona-Hilfen“ gegenwärtig im Gange oder abgeschlossen sind.
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AfD-Antrag TOP 3: VN-Resolution 1325 Frauen, Frieden, Sicherheit
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 14. April 2021, mit Fragen zur Frauen-, Friedens- und Sicherheitspolitik befasst. Konkret stand der „Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“ (19/27460) auf der Tagesordnung. Nach halbstündiger Debatte überwies der Bundestag diesen Bericht zusammen mit dem „Dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024 (19/27461)“ und einem Antrag der AfD-Fraktion (19/28445) zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.
Umsetzungsbericht zum Aktionsplan 2017 bis 2020
Dem ersten Bericht (19/27460) zufolge war die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit im Zeitraum zwischen Januar 2017 und Dezember 2020 eine „Priorität der Bundesregierung“. Insgesamt seien 684 Aktivitäten umgesetzt worden, sowohl innen- wie außenpolitisch, in der Entwicklungs-, Friedens- und Sicherheitspolitik, in bilateralen, regionalen und multilateralen Kontexten.
Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht, diente mehr als ein Drittel der Aktivitäten dazu, die Teilhabe von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen von Krisenprävention, Friedensprozessen, Konfliktnachsorge und Wiederaufbau, in Friedensmissionen und an Entscheidungsprozessen in Fluchtkontexten sowie einer geschlechtergerechten Personalentwicklung innerhalb der Bundesregierung zu stärken. Schutzaspekte vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt seien in knapp einem Viertel der Aktivitäten als vorrangiges Thema bearbeitet worden und Prävention in rund einem Fünftel. Diese umfassten zum Beispiel Krisenprävention und Gewaltprävention gegen Frauen und Mädchen sowie den Abbau geschlechtsspezifischer Rollenstereotype. Rund ein Zehntel aller Aktivitäten habe sich auf die Verankerung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit als Querschnittmaßnahme in entwicklungs-, friedens-, sicherheitspolitischen und humanitären Maßnahmen bezogen sowie auf die Stärkung der Agenda.
Aktionsplan für den Zeitraum 2021 bis 2024
Ihr dritter Aktionsplan „zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024“ (19/27461) legt dar, wie die Bundesregierung weiter eine Geschlechterperspektive in ihre weltweite Arbeit für Frieden und Sicherheit integrieren will. Darin wird auch skizziert, wie die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in fragilen, Konflikt- und Postkonfliktstaaten geschützt und ihre Teilhabe an der Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung und beim Wiederaufbau gefördert werden soll.
Geschlechtergerechtigkeit in Krisenregionen zu fördern, sei neben vielen anderen auch eine Frage der Effektivität und Nachhaltigkeit von Friedens- und Sicherheitsprozessen, heißt es in dem Bericht. Da in Staaten mit mehr Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern seltener Gewalt ausbreche, seien auch inklusivere Friedensprozesse „erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger“. Ein weiteres Schlaglicht wirft der als Unterrichtung vorliegende Aktionsplan auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Corona-Pandemie. Viele Fortschritte im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit stünden nun wieder auf dem Spiel, schließlich seien Frauen besonders betroffen von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Krise, heißt es.
Antrag der AfD
„Keine Beteiligung an gesellschaftlichen Transformationsprozessen durch die Förderung kulturimperialistischer Maßnahmen im Ausland – Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit 2021 bis 2024 ablehnen“ lautet der Titel eines Antrags von der AfD-Fraktion (19/28445). Der Aktionsplan der Bundesregierung gefährde die Souveränität von Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, so die Kritik der Antragsteller. Er sei ein „supranationales Instrument interventionistischer Politik“, das in bestimmten Staaten eigenständige Kulturen und gewachsene Strukturen des gesellschaftlichen Zusammenlebens dauerhaft von außen verändern solle.
Die AfD fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent zu achten und eine ideologisierte gesellschaftliche Außenpolitik zu beenden“. Außerdem solle sie anerkennen, dass die Umsetzung der Resolution und damit die globale Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ gescheitert sei, heißt es in dem Antrag. Schließlich sei sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden. Darüber hinaus fordert die AfD, den Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung für den Zeitraum 2017 bis 2020 abzulehnen. (irs/ste/vom/14.04.2021)
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AfD-Antrag TOP 4: Energieversorgung in Deutschland
Der Bundestag hat einer Forderung der AfD-Fraktion, die Forschung zu Kernreaktoren der vierten Generation voranzutreiben, um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, eine Absage erteilt. Dem entsprechenden Antrag der Fraktion (19/26898) stimmten nach halbstündiger Aussprache am Mittwoch, 14. April 2021, in namentlicher Abstimmung 81 Abgeordnete zu. 548 lehnten den Antrag ab, zwei Abgeordnete enthielten sich. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/27331).
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung unter anderem auf, dem „Generation IV International Forum (GIF)“ beizutreten und den Bau eines Demonstrationsreaktors mit einer Flüssigbrennstoff-Technologie (Flüssigsalzreaktor, MSR) voranzutreiben, um so die Möglichkeit zu schaffen, den Einsatz von Thorium unter realen Bedingungen im Dauerbetrieb zu testen. Außerdem soll ein entsprechendes Forschungsprogramm zu Thorium-Flüssigbrennstoffreaktoren eingerichtet werden.
Um eine unabhängige, zuverlässige und sichere Energieversorgung Deutschlands langfristig zu gewährleisten, seien weitere Bemühungen im Bereich der Forschung zu Kernreaktoren der vierten Generation beziehungsweise zu technisch verwandten Designs und deren Einsatz als kommerzielle Möglichkeit zur Energiegewinnung zwingend erforderlich, schreibt die AfD-Fraktion. Deutschland dürfe als Hochindustrieland den Anschluss an Länder wie die USA oder China, „die längst auf diese neue Technik setzen“, nicht verlieren, wird gefordert. (rol/hau/12.04.2021)
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TOP 5: Stärkung des Anlegerschutzes
Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (19/28166) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung federführend an den Finanzausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 (Maßnahmenpaket) umsetzen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll laut Bundesregierung ein Umfeld geschaffen werden, „in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden“.
Dazu werde zum einen, wo erforderlich und sinnvoll, die Transparenz erhöht. Zum anderen sollen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen. „Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risikotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt“, heißt es in dem Entwurf. (hau/14.04.2021)
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TOP 6: Forschung Anti-Corona-Medikation
Über die Medizinforschung hat der Bundestag am Mittwoch, 14. April 2021, debattiert. Dazu hatte die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Klinische Forschung von Anticorona-Medikation mit Lichtgeschwindigkeit vorantreiben“ eingebracht (19/28434), der nach halbstündiger Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Den ebenfalls beratenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Starke Forschung für gute Gesundheit – In der Pandemie und darüber hinaus“ (19/27552) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
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TOP 7: Transparenzregister
In erster Lesung hat der Bundestag am Mittwoch, 14. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019 / 1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten“ (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, 19/28164) debattiert. Der Entwurf wird nun im federführenden Finanzausschuss weiterberaten.
Transparenzregister soll auf Vollregister umgestellt werden
Das Gesetz stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Damit soll dem Register künftig – anders als in der bisherigen Auffangregisterlösung, die für den Großteil der deutschen Gesellschaften auf anderer Register weiterverweist – der wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar entnommen werden können.
Die Bundesregierung will damit nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister schaffen, sondern vor allem auch die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich steigern. Aus ihrer Sicht stellt das einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. (hau/14.04.2021)
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15. April 2021 (221. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 10 Nachtragshaushalt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, den Entwurf der Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) erstmals eine Stunde lang beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag von CDU/CSU und SPD (19/28464) an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Der Koalitionsantrag zielt darauf ab, den benötigen Beschluss wegen Überschreitung der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen zu erwirken, wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. Zum Gesetzentwurf liegt auch eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28139) vor, in der keine Einwendungen gegen den Nachtragshaushalt vorgebracht werden.
Minister: Unternehmen und Arbeitsplätze unterstützen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir Unternehmen und Arbeitsplätze bis zum Ende der Krise mit Wirtschaftshilfen unterstützen können.“ Darum gehe es in dem Nachtragshaushalt.
Deutschland werde nach der Krise besser dastehen als die anderen G7-Staaten. „Wir können all das, was jetzt notwendig ist, auch stemmen.“
AfD: Ökonomisch unverantwortlich
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer kritisierte den Nachtragshaushalt als „ökonomisch unverantwortlich“.
Er führte die Kreditfinanzierungsquote des Haushalts von 44 Prozent an und sagte: „Alle etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung werden erneut gesprengt.“ Boehringer prophezeite: „Ab Herbst droht die neue Finanzlücke.“
Gesamtausgaben erhöhen sich auf 547,7 Milliarden Euro
Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor. Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.
Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen, wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Mit ihrem Antrag (19/28464) legen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Tilgungsplan gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes für die „aufgrund der Ausnahmeregelung aufgenommenen Kredite“ vor. Diese Kredite sollen im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden sechzehn Haushaltsjahren zurückgeführt werden, heißt es darin.
Die Rückführung erfolge dabei „in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat“. Die vorgelegte Tilgungsverpflichtung soll der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung hinzutreten. (hau/ste/15.04.2021)
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Antrag AfD TOP 11 Alternative Maßnahmen zur Lockdown-Politik
Auf die Ablehnung aller anderen Fraktionen traf ein Antrag der AfD-Fraktion für „alternative Maßnahmen zur Lockdown-Politik der Bundesregierung“ (19/28447). Die Vorlage wurde am Donnerstag, 15. April 2021, im Plenum des Bundestages debattiert und anschließend in den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen warfen der AfD vor, in dem Antrag falsche Behauptungen aufzustellen und selbst nicht konstruktiv zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beizutragen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag zu einem Beschluss auf, eine von der Bundesregierung und dem Robert-Koch-Institut (RKI) unabhängige Expertenkommission einzurichten, die ihn bei der Wahrnehmung seiner legislativen Tätigkeit unterstützt, staatliche Handlungsmöglichkeiten als Alternativen zum Lockdown zu entwickeln. Der Kommission sollen Personen aus der Praxis, Infektionsmediziner, Krankenhaushygieniker, Gesundheitsamtsexperten sowie Experten aus der Wirtschaft angehören.
Auch solle der Bundestag seine legislativen Pflichten, staatliche Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung der exekutiv angeordneten Lockdown-Maßnahmen aufgrund des Covid-19-Virus zu benennen, „endlich“ wahrnehmen.(pk/hau/15.04.2021)
AfD: Bundesregierung fällt außer Lockdown nichts ein
Zuvor hatte Thomas Seitz (AfD) den Antrag mit dem vollen Titel „Alternative Maßnahmen zur Lockdown-Politik der Bundesregierung durch den Bundestag aufstellen – Pflicht des Deutschen Bundestages als Legislative, staatliche Handlungsmöglichkeiten zu benennen“ begründet und erklärt, der Bundesregierung falle außer dem Lockdown nichts ein. Zudem umgebe sie sich nur mit Beratern, denen auch nichts anderes einfalle.
Der Bundestag als Gesetzgeber könne aber nicht dauerhaft entmachtet werden. Die Diskussion müsse im Parlament stattfinden und nicht hinter verschlossenen Türen. Seitz warf der Bundesregierung vor, mit dem Endlos-Lockdown „ihr Versagen“ verschleiern zu wollen, und sprach in diesem Zusammenhang von einem Impf-Desaster. Er forderte die Bundesregierung auf, von den Bürgern zu lernen, denn diese könnten sich „weitaus besser selbst aus der Krise helfen“.
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TOP 12 Bahnpolitik: Jahr der Schiene
Die Bahnpolitik stand am Donnerstag, 15. April 2021, im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte. Angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Die Schiene europaweit stärken – Das Jahr der Schiene erfolgreich nutzen“ (19/28465). Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.
Angenommener Antrag der Koalition
Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/28465) spricht sich der Bundestag dafür aus, die Schiene europaweit zu stärken. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, für den europäischen Schienenverkehr als nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrsträger zu werben sowie die Übereinkommen mit den europäischen Nachbarländern zum Ausbau der grenzüberschreitenden Verbindung ohne Verzögerung umzusetzen.
Zur Begründung heißt es: Nur mit einer Stärkung der Schiene in Europa lasse sich das Ziel der Europäischen Union, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreichen. Den Antragstellern zufolge erzeugt der Verkehrssektor derzeit etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland und in Europa. Um die Emissionen des europäischen Verkehrs nachhaltig zu senken, komme es deshalb entscheidend darauf an, die Rolle des Schienenverkehrs in Europa zu stärken.
Anträge der Oppositionsfraktionen
Drei FDP-Anträge zur Aufarbeitung der Rheintal-Streckensperrung 2017 von Rastatt (19/1839), zur Entlastung des Mittelrheintals (19/7984) und zur Verbesserung der Qualität des Schienennetzes (19/11110) wurden abgelehnt. Ersterer mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition. Bei den letzten beiden Anträgen enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Verkehrsausschusses (19/3800, 19/9000, 19/15522 Buchstabe b) zugrunde.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Investitionsoffensive in den öffentlichen Nahverkehr – Für eine echte Verkehrswende“ (19/22490). Für den Antrag stimmten Grüne und Linke, alle anderen Fraktionen waren dagegen. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/24596).
Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland bei schwierigen Wetterverhältnissen“ (19/28460) eingebracht, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Die deutsche Bahnpolitik in eine europäische Verkehrswende einbetten“ (19/28441) und die FDP den Antrag „Für ein modernes und wettbewerbliches Bahnsystem in Europa“ (19/28435). Alle drei Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
Zur weiteren Beratung überwiesen wurde ein Antrag der AfD (19/28460), in dem sich die Fraktion unter anderem dafür ausspricht, dass die verkehrssichere Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur auch bei schwierigen Witterungsbedingungen für möglichst alle Verkehre oberste Priorität habe. Darauf solle der Bund als hundertprozentiger Eigentümer des Unternehmens Deutsche Bahn AG hinwirken, so die Antragsteller.
Die FDP verlangt in ihrem Antrag mit dem Titel „Für ein modernes und wettbewerbliches Bahnsystem in Europa“ (19/28435) mehr Tempo beim Ausbau der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur. Unter anderem fordert sie, weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg zu bringen sowie die von deutscher Seite zugesagten Schienenanbindungen an das internationale Netz fertigzustellen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/28441) den Aufbau eines „multimodalen Verkehrssystems“, anstatt einer Fokussierung auf Pkw-Verkehr und Straßenbau. Außerdem gelte es, so die Antragsteller, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen und die Investitionen in den Aus- und Neubau sowie die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur „massiv“ zu erhöhen. (hau/irs/15.04.2021)
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TOP 13 Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat den Bundestag am Donnerstag, 15. April 2021, beschäftigt. In erster Lesung befassten sich die Abgeordneten mit dem dazu von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/28138). Im Anschluss an die 30-minütige Beratung wurde die Vorlage gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der FDP zum Thema (19/28440) an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
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TOP 14 Gesetzlicher Mindestlohn
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, über den Mindestlohn debattiert und einen dazu von der Fraktion Die Linke eingebrachten Antrag beraten. Die Vorlage mit dem Titel „Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen“ (19/27319) wurde im Anschluss an die einstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Über einen weiteren Antrag der Linksfraktion, mit dem sie den „gesetzlichen Mindestlohn in einmaligem Schritt auf zwölf Euro erhöhen“ wollte (19/20030), stimmten die Abgeordneten ab. Er fand – ebenso wie ein Antrag der Grünen zur Erhöhung des Mindestlohns (19/22554) – keine Mehrheit. Während CDU/CSU, SPD, FDP und AfD beide Vorlagen geschlossen ablehnten, enthielten sich Linke und Grüne bei der Abstimmung über die Initiative der jeweils anderen Fraktion. Die Abgeordneten folgten damit den Beschlussempfehlungen, die der Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/22296, 19/28481) dazu abgegeben hatte.
AfD: Forderungen erhöhen Kosten dramatisch
Uwe Witt (AfD) betonte, seine Fraktion lehne die „unausgereiften“ Anträge komplett ab. Denn diese Forderungen sorgten nicht nur für einen massiven Stellenabbau, sondern auch für unbezahlbare Dienstleistungen.
Gerade für kleine mittelständische Unternehmen würden sich die Kosten dramatisch erhöhen, während gleichzeitig bei den Beschäftigten nur eine minimale Erhöhung im Portemonnaie lande. Das Hauptproblem in Deutschland seien dagegen die höchste Abgabenlast der Welt und viel zu hohe Steuern, sagte Witt.
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TOP 16 Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Der Bundestag hat der Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zugestimmt. CDU/CSU und SPD konnten ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/27839) am Donnerstag, 15. April 2021, bei Enthaltung von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD durchsetzen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/28521) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28522) vorgelegt.
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TOP 17 Munitionsaltlasten in den Weltmeeren
FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Munitionsaltlasten in den Meeren bergen und umweltverträglich vernichten“ (19/26339) vorgelegt, der am Donnerstag, 15. April 2021, erstmals im Bundestag erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde.
Die Fraktionen fordern darin die Bundesregierung auf, eine Strategie für die vollständige Bergung und umweltverträgliche Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee zu entwickeln. Die Strategie solle gemeinsam mit den betroffenen Landesregierungen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und den Vertretern von Umweltverbänden erarbeitet werden.
1,6 Millionen Tonnen Altmunition in Nord- und Ostsee
Nach Angaben der Antragsteller liegen auf dem Meeresboden der deutschen Nord- und Ostsee schätzungsweise etwa 1,6 Millionen Tonnen an Munitionsaltlasten aus den beiden Weltkriegen. Dieses Problem sei jahrzehntelang kaum beachtet worden, kritisieren FDP und Grüne. Jetzt bestehe immenser Handlungsdruck, da sich der Zustand der im Meer versenkten Munition durch Korrosion und den Einfluss der Gezeiten dramatisch verschlechtere.
Im Einzelnen fordern sie unter anderem, eine gemeinsam getragene Institution zu schaffen, die die Räumung der Altlasten koordiniert. Außerdem solle die Bundesregierung die Entwicklung moderner und umweltverträglicher Räumtechnologien vorantreiben und noch im Jahr 2021 ein entsprechendes Pilotprojekt in der Ostsee in die Wege leiten. (chb/hau/15.04.2021)
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TOP 18 Medizinprodukterecht, Corona Tetsstrategie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze“ (19/26942) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/28517) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, die AfD, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.
Abgelehnt wurden hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Anpassungen der Coronavirus-Teststrategie für das Jahr 2021“ (19/26189) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kapazitäten für Schnelltests massiv ausbauen, Selbstanwendung erlauben und Public-Health-Screenings ermöglichen“ (19/25705). Den Antrag der FDP unterstützen auch die Grünen, während Union und SPD ihn ablehnten und die AfD und die Linksfraktion sich enthielten. Den Antrag der Grünen lehnten CDU/CSU, SPD und AfD ab, während die FDP und die Linksfraktion sich enthielten. Auch dazu gab es Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses (19/28517).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch das Gesetz (19/26942) werden Änderungen im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und weiteren Gesetzen vorgenommen, die aufgrund der coronabedingten Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung 2017 / 745 über Medizinprodukte notwendig seien, so die Regierung. Ziele der Reform seien ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Die EU-Verordnung 2017/745 zu Medizinprodukten soll im Mai 2021 in Kraft treten, die EU-Verordnung 2017 / 746 zu In-vitro-Diagnostika im Mai 2022.
Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen unter anderem Übergangsvorschriften, Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers an den Sponsor einer klinischen Prüfung, Verfahrungsregelungen für die Risikobewertung von Medizinprodukten, die Eigentum des Patienten sind, und eine Regelung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde für über das Internet angebotene Produkte.
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TOP 19 Wertpapierrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, nach 30-minütiger Debatte zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Wertpapierhandel in den jeweils vom Finanzausschuss geänderten Fassungen gebilligt.
Für den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen“ (CBD-Umsetzungsgesetz, 19/26927) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke und die AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Der Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten“ (19/26929) stieß bei Stimmenthaltung der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke ansonsten nur bei den Grünen auf Zustimmung. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zugrunde (19/28483, 19/28480).
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die EU-Richtlinie 2019 / 2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (sogenannte Covered-Bonds-Richtlinie) durch Änderungen des Pfandbriefgesetzes zu vollziehen (19/26927). Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung „Pfandbrief“ bezog, wird ausgeweite, um die neuen Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“ zu schützen.
Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierten Voraussetzungen erfüllen.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der zweite Gesetzentwurf dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019 / 2034 (19/26929). Danach wird die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst. Vor allem für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, wird laut Regierung eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen.
Dieses spezifische Aufsichtssystem sei nötig, um eine risikoadäquate Aufsicht herbeizuführen, schreibt die Regierung. Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen. (ab/hau/15.04.2021)
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TOP 20 Gewalt gegen Frauen
Anträge von Linken und Grünen zur Kriminalität gegen Frauen haben am Donnerstag, 15. April 2021, im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Hasskriminalität und andere Formen von Gewalt gegen Frauen endlich erfassen und wirksam bekämpfen“ (19/24382) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Den zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Für aussagekräftige Dunkelfeld-Opferbefragungen“ (19/5894) lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, während sich die Linksfraktion enthielt. Zu beiden Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (19/27471, 19/27888) vor.
Den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Frauenrechte im digitalen Raum schützen und geschlechterspezifische digitale Straftaten stärker bekämpfen“ (19/27185) lehnten CDU/CSU, SPD und AfD ab, während die Antragsteller und die Linke dafür stimmten und die Grünen sich enthielten. Der Antrag der Linken mit dem Titel „Digitale Gewalt gegen Frauen“ (19/25351) unterstützten auch die Grünen, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten und die FDP sich enthielt. Zu beiden Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses vor (19/28518).
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TOP 21 Elektronikgerätegesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/28508) zugrunde.
Abgelehnt wurden hingegen zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag mit dem Titel „Elektroschrott – Wertstoffkreisläufe schließen“ (19/16412) fand bei Enthaltung der Linksfraktion keine Zustimmung bei den übrigen Fraktionen und der Antrag mit Titel „Elektroschrott reduzieren – Recht auf Reparatur“ (19/16419) wurde bei Zustimmung der Linksfraktion ebenfalls von den übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (19/24622, 19/28519) zugrunde. Darüber hinaus hat die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Elektro- und Elektronikgeräte effizienter nutzen – Langlebigkeit, Reparatur, Sammlung und Recycling verbessern“ (19/28429) vorgelegt, der direkt abgestimmt und mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt wurde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die Sammelquote von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen, soll das 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden. Die Sammelquote von 43,1 Prozent (2018) liege weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf, der vorsieht, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten.
Außerdem soll es Herstellern aus Ländern außerhalb der EU erschwert werden, als Trittbrettfahrer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen. Weitere Maßnahmen dienen der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012 / 19.
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Antrag AfD TOP 22 Sportstätten, Brteitensport
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, einen einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Dritter Goldener Plan Sport – 10 mal eine Milliarde für Sportstätten in Deutschland“ (19/20035) zum Zustand der Sportstätten in Deutschland abgelehnt. Die Vorlage wurde von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses (19/28498) zugrunde.
Abgelehnt haben die Abgeordneten auch einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Erhalt der Breitensportlandschaft in Pandemiezeiten“ (19/25245) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP und Grüne bei Stimmenthaltung der Linksfraktion. Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Transparenzportal für die Spitzensportförderung des Bundes einrichten“ (19/26528) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, Linksfraktion und Grüne. Den Entscheidungen lagen Beschlussempfehlungen des Sportausschusses (19/28497, 19/28499) zugrunde.
Erstmals beraten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion „über die Gewährleistung des Vereinssports für Kinder und Jugendliche sowie über die Ermöglichung von Senioren-Gruppengymnastik während Corona“ (19/28446), der zur weiteren Beratung an den Sportausschuss überwiesen wurde.
Antrag der AfD
Die AfD plädiert in ihrem Antrag (19/28446) dafür, in die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine ausdrücklich formulierte und konkret bezeichnete Sonder- oder Ausnahmeregelung für den Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie für Senioren-Gruppengymnastik in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel aufzunehmen. Zusammen mit den zuständigen Ländern und Kommunen sollten ausreichende öffentliche Räumlichkeiten wie Sporthallen, Stadthallen, Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftseinrichtungen bereitgestellt oder private Räume angemietet werden, um flächendeckende Möglichkeiten für Senioren-Gruppengymnastik in geschlossenen Räumen zu schaffen.
Den „Vier-Stufen-Plan“ der Deutschen Sportjugend (DSJ) im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), um Jugendvereinssport zu ermöglichen, wollen die Abgeordneten auf seine Umsetzbarkeit prüfen und darauf basierend ein nachhaltiges Corona-Konzept zur bundesweiten Wiederaufnahme von Trainingseinheiten im Rahmen des Vereinssports für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Hallen und unter freiem Himmel erarbeiten. Auch das „Nationale Hygiene-Rahmenkonzept“ des DOSB solle auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden. (hau/15.04.2021)
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TOP 23 Änderung Bundesfernstraßengesetz
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“ (19/27660) am Donnerstag, 15. April 2021, beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/28511) und der ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28512) des Haushaltsausschusses zugrunde.
Ziel der Novellierung ist es, durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz zu beschleunigen. Zu diesem Zweck enthält der Gesetzentwurf laut Bundesregierung weitere Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen.
„Investitionsbedingungen für Radwegeausbau verbessern“
Bei Investitionen beziehungsweise Ersatzinvestitionen in Bahnübergänge und andere Kreuzungsbauwerke im Zuge öffentlicher Straßen und Eisenbahnstrecken werden mögliche Synergien für die Verbesserung der Mobilität auf beiden sich kreuzenden Verkehrswegen gegenwärtig nicht vollständig ausgeschöpft, „da die gesetzliche Finanzierungsverantwortung insbesondere für kommunale Baulastträger zu wenig Anreize dafür schafft, gemeinsame Maßnahmen zu planen“, heißt es in der Begründung.
Durch die geplante Änderung sollen kommunale Haushalte entlastet und damit die Investitionsbedingungen vor allem für den Ausbau kommunaler Radwege verbessert werden. „Eine attraktive Infrastruktur für den Radverkehr kann dessen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen steigern und einen Beitrag zur Einhaltung der Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes leisten“, schreibt die Regierung. (hau/15.04.2021)
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TOP 24 Friedensmediation – deutsche Außenpolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Friedensmediation als festen Bestandteil deutscher Außenpolitik verankern und deutlich ausbauen“ (19/26238) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
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TOP 25 Internationalen Arbeitsorganisation Rechte indigener Völker
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (19/26834) ratifiziert. Der Entwurf wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/27894) zugrunde. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechte indigener Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren – Koalitionsvertrag umsetzen“ (19/14107). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grüne bei Stimmenthaltung der FDP. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (19/27024) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des ILO-Übereinkommens ist es laut Bundesregierung (19/26834), die auf Assimilierung abzielende Ausrichtung der früheren internationalen Normen, insbesondere das ILO-Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen von 1957, abzulösen und die Bestrebungen dieser Völker anzuerkennen, Kontrolle über ihre Einrichtungen, ihre Lebensweise und ihre wirtschaftliche Entwicklung auszuüben sowie ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln. Das Übereinkommen ist am 5. September 1991 in Kraft getreten.
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der ILO geschaffen werden.
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TOP 26 Übereinkommen zu Sportveranstaltungen
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (19/27413) am Donnerstag, 15. April 2021, zugestimmt. Für die Vorlage votierten CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Bundesrat hatte dazu eine Stellungnahme (19/28127) abgegeben und keine Einwände gegen den Gesetzentwurf bekundet. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (19/28507).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung zum deutschen Beitritt zu der Europaratskonvention vor. Wie die Bundesregierung ausführt, löst diese Konvention das alte Europäische Übereinkommen von 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und vor allem bei Fußballspielen ab.
Die Bundesrepublik sei Mitgliedstaat der alten Konvention gewesen und wolle dem neuen Übereinkommen beitreten, „da es den aktuellen Entwicklungen im Bereich Sportgroßveranstaltungen Rechnung trägt und eine sehr gute Basis für die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist“.
Sichere, angenehme und einladende Sportveranstaltungen
Wesentlicher Bestandteil der neuen Konvention ist den Angaben zufolge die nationale und internationale Zusammenarbeit und Vernetzung aller Beteiligter. Darüber hinaus würden Dienstleistung und Service bei Sportgroßveranstaltungen betont.
Mit dem Übereinkommen werde ein „ganzheitlicher Ansatz für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen verfolgt, um diese für alle Bürger sicher, angenehm und einladend zu gestalten“. (sto/hau/15.04.2021)
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TOP 37 Bundesnaturschutzgestez
Mit dem Insektensterben hat sich ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (19/28182) befasst, der am Donnerstag, 15. April 2021, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten wurde. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In dem Gesetzentwurf heißt es, Insekten seien ein „integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle“. Allerdings sei sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch ihre Artenvielfalt in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.
Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz, das das Bundeskabinett 2019 verabschiedet habe, habe es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, das Insektensterben zu bekämpfen. Mit dem vorgelegten Entwurf seien „große wirtschaftliche Nutzen des zu schützenden Naturkapitals“ verbunden. In einer Studie werde für Deutschland die Bestäubungsleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der Ernte auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt, so die Bundesregierung. (irs/15.04.2021)
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TOP 37 Ausländerzentralregistergesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR)“ (19/28170) eingebracht, der am Donnerstag, 15. April 2021, erstmals beraten wurde. Der Entwurf wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Ausländerzentralregister soll zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden, teilt die Regierung mit. AZR-relevante Daten sollen künftig nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Um das AZR als zentrales Ausländerdateisystem nutzen zu können, soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden, unter anderem für Dokumente, die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden, wie Ausweis- und Identifikationsdokumente.
Bei ausländischen Ausweisdokumenten soll die Möglichkeit bestehen, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaubt es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten, heißt es. (hau/15.04.2021)
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TOP 26 Sicherheitsüberprüfungsgesetz von Soldaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ (19/28126) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Laut Bundesregierung soll in das Soldatengesetz eine Regelung eingefügt werden, um eine intensivere Sicherheitsüberprüfung für Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr vornehmen zu können. Außerdem ist geplant, in das Reservistengesetz eine Rechtsgrundlage einzufügen, um für Reservistinnen und Reservisten, die zu einer Dienstleistung bestimmt sind oder dazu herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu können. Die Regelung soll nur auf jene Reservistinnen und Reservisten angewendet werden, bei denen ein nicht nur geringfügiger Reservistendienst nach dem Soldatengesetz in Betracht kommt.
Die zuständigen Stellen sollen veranlassen können, dass Personen aus Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen abgelöst werden, falls Erkenntnisse vorliegen, die einer solchen Verwendung entgegenstehen – beispielsweise extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit. Mögliche Erkenntnisse sollen früher gewonnen werden, heißt es.
Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden können, bevor ein Schaden für die Bundesrepublik oder die Bevölkerung eintritt. Durch eine Überprüfung bereits vor Zugang zu einer dieser besonderen Ausbildungen, könne von vornherein verhindert werden, dass eine abstrakte Gefahr entsteht, indem die Ausbildung von Personen mit gewaltgeneigtem, extremistischen oder terroristischem Potenzial vorbeugend unterbunden wird. (hau/15.04.2021)
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16. April 2021 (222. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
ZP 6 Bevölkerungsschutzgesetz
Die von der Bundesregierung geplante einheitliche Notbremse im Kampf gegen die rapide steigenden Corona-Infektionszahlen ist bei der Opposition teils auf heftige Gegenwehr gestoßen. Redner von FDP, der Linken und der AfD warfen der Regierung am Freitag, 16. April 2021, in einer von Zwischenrufen und harten Vorwürfen geprägten Debatte vor, den Bürgern unzumutbare und nicht zu rechtfertigende Auflagen zumuten zu wollen. Auch die Grünen kritisierten, die Vorlage sei in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Union und SPD verteidigten ihren Gesetzentwurf im Grundsatz, zeigten sich aber offen für Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) soll am 21. April vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat beschlossen werden.
Bundesweite Notbremse
Zur Eindämmung des Coronavirus soll künftig bundesweit eine automatische Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten. Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen sowie Auflagen für Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Vorgesehen ist unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz außerdem dazu ermächtigt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Beraten wurde im Zuge der Debatte zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Er wurde ebenso wie der Koalitionsentwurf im Anschluss an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Die von der Bundesregierung geplante einheitliche Notbremse im Kampf gegen die rapide steigenden Corona-Infektionszahlen ist bei der Opposition teils auf heftige Gegenwehr gestoßen. Redner von FDP, der Linken und der AfD warfen der Regierung am Freitag, 16. April 2021, in einer von Zwischenrufen und harten Vorwürfen geprägten Debatte vor, den Bürgern unzumutbare und nicht zu rechtfertigende Auflagen zumuten zu wollen. Auch die Grünen kritisierten, die Vorlage sei in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Union und SPD verteidigten ihren Gesetzentwurf im Grundsatz, zeigten sich aber offen für Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) soll am 21. April vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat beschlossen werden.
Bundesweite Notbremse
Zur Eindämmung des Coronavirus soll künftig bundesweit eine automatische Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten. Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen sowie Auflagen für Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Vorgesehen ist unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz außerdem dazu ermächtigt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Beraten wurde im Zuge der Debatte zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Er wurde ebenso wie der Koalitionsentwurf im Anschluss an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Kanzlerin: Das Virus versteht keine Halbherzigkeit
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) machte in ihrer Rede den Ernst der Lage deutlich. „Es führt kein Weg daran vorbei, wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen.“ Dazu müssten die Kräfte von Bund und Ländern besser gebündelt werden. Die bundesweite Notbremse sei überfällig, denn die Lage sei sehr ernst. „Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff.“ Das zeigten unter anderem die belegten Intensivbetten. Merkel betonte: „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen“ und fügte hinzu: „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sei die mit den Ländern bereits vereinbarte Notbremse künftig nicht mehr Auslegungssache, sondern greife automatisch. Die Kanzlerin räumte ein, dass damit harte Einschränkungen verbunden seien und nannte die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Einwände dagegen nehme sie ernst, es gehe aber darum, Kontakte und Mobilität zu reduzieren, darunter „abendliche Besuchsbewegungen“. Dies sei zwar kein Allheilmittel, könne aber zusammen mit anderen Auflagen eine Wirkung entfalten. Sie halte die Auflagen für geeignet, verhältnismäßig und erforderlich, um die Infektionswelle zu brechen. Merkel betonte, die Pandemie habe gezeigt, dass das Virus keine Halbherzigkeiten verzeihe. „Es verzeiht auch kein Zögern, das Virus versteht nur die Sprache der Entschlossenheit.“ Das helfe am Ende allen. Die Notbremse sei das geeignete Instrument, um die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
AfD: Alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens
Die AfD-Fraktion hielt der Bundesregierung schwere Fehler und Machtmissbrauch zulasten der Bürger und der Wirtschaft vor. Mit Blick auf den Gesetzentwurf sagte Fraktionschefin Dr. Alice Weidel, noch nie habe es eine Bundesregierung gewagt, „in so wenigen Sätzen so viele Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, auf Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien unterzubringen“. Die vorgeschlagene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens“ und offenbare ein tiefes Misstrauen gegenüber Bürgern und demokratischen Institutionen. Weidel rügte: „Sie misstrauen den Bürgern, deswegen wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren.“
Die Bundesregierung lege zudem die Axt an die föderalen Wurzeln der Republik, entmachte Ministerpräsidenten, Landräte und Bürgermeister, indem eine „Ermächtigung“ in das Gesetz geschrieben werde, Rechtsverordnungen zu erlassen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen nannte die AfD-Politikerin „unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, zudem nutzlos und kontraproduktiv. Die festgelegten Inzidenzzahlen seien willkürlich. Und wenn jemand Widerspruch anmelde, werde das als Verschwörungstheorie abgetan. Weidel forderte ein differenziertes Vorgehen und den gezielten Schutz von Risikogruppen, statt die Grundrechte für alle einzuschränken und das ganze Land „an die Wand zu fahren“.
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TOP 30 Generationengerechte Corona-Krisenpolitik
Die Situation der Jugend in der Corona-Krise stand am Freitag, 16. April 2021, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach einstündiger Debatte lehnten die Abgeordneten eine Reihe von Anträgen aus der Opposition zum Thema ab. So stimmten etwa bei Enthaltung der Grünen alle anderen Fraktionen gegen einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gemeinnützige Jugend- und Bildungsstätten und Übernachtungsstätten retten“ (19/20545). Gleiches galt für einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Jugend in der Krise – Perspektiven für junge Menschen in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ (19/27825). In diesem Fall enthielt sich Die Linke. Zu den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (19/28523).
Weitere abgelehnte Anträge der Opposition
Ein weiterer Antrag der Grünen „Wege aus der Bildungskrise – Zukunftsperspektiven für unsere Kinder sichern“ (19/27826) traf bei Enthaltung von Linken und FDP bei der Koalition und der AfD auf Gegenwind. Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Chancen-Aufholprogramm – Lernrückstände erheben, Corona-Nachteile für Kinder und Jugendliche verhindern“ (19/27808) fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Linken, trotz Zustimmung durch die Grünen, ebenfalls keine Mehrheit. Zu diesen beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vor (19/28524).
Abgelehnt mit allen Stimmen des Hauses wurden auch zwei weitere Anträge der Linken mit den Titeln „Angebote für Kinder und Jugendliche in und nach der Corona-Krise stärken“ (19/20029) und „Lehren aus der Corona-Krise ziehen – Kitas besser ausstatten, Bundeskitaqualitätsgesetz einführen“ (19/20025). Bei der Abstimmung über den zweiten Antrag enthielten sich die Liberalen. Zu beiden Anträgen hatte der Familienausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/28472, 19/28471).
Die FDP-Fraktion hatte zudem einen neuen Antrag mit dem Titel „Jugend im Lockdown – Zeit für eine generationengerechte Krisenpolitik“ eingebracht (19/28436), der nun federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss weiterberaten wird.
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TOP 29 KI-Strategie der Bundesregierung
Die Forschungspolitik stand im Mittelpunkt einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Freitag, 16. April 2021. Beraten wurden das Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024 „Mikroelektronik – Vertrauenswürdig und nachhaltig – Für Deutschland und Europa“, das als Unterrichtung (19/24557) vorliegt, sowie die „Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung – Fortschreibung 2020“ (19/25095). Beide Vorlagen wurden an den Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen.
Anträge zum Thema kamen außerdem von der AfD und der FDP. Auch sie wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Bei dem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Technologische Mündigkeit gewährleisten – Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen verbessern“ (19/28430) soll ebenfalls der Bildungs- und Forschungsausschuss federführend sein. Im Falle des ersten AfD-Antrags mit dem Titel „Keine gesetzliche Regulierung des Einsatzes von KI-Lösungen in der Personalrekrutierung“ (19/28459) übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung. Der zweite AfD-Antrag „Ausarbeitung und Umsetzung einer Smart-Cities-Strategie“ (19/28449) wurde federführend in den Bauausschuss überwiesen.
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Mit ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2021 bis 2024 strebt die Bundesregierung eine Vertiefung von Kooperationen auf verschiedensten Ebenen an. Auch zwischen den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen Zusammenschlüsse gefördert werden.
Die Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD) der größte standortübergreifenden Forschung-und-Entwicklung-Zusammenschluss für Mikroelektronik in Europa, bündele unterschiedliches Forschungs-Know-how zur Mikroelektronik und schaffe eine zentrale Schnittstelle, die der Industrie, insbesondere dem Mittelstand, den Zugang zu Spitzentechnologie erleichtere. Das vorliegende Programm sei daher im Einklang mit dem europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe konzipiert, das ebenfalls auf Souveränität in digitalen Technologien ausgerichtet sei.
KI-Strategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrem Bericht 2020 zur Strategie Künstliche Intelligenz ihr Ziel, KI-Ökosysteme in Deutschland und Europa weiter auf- und ausbauen zu wollen, um die Anwendung von KI (Künstliche Intelligenz) in der Breite zu stärken und die Sichtbarkeit herausragender Initiativen und Strukturen zu fördern. Im Bericht heißt es dazu: Die „verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen“ solle zu einem integralen Bestandteil und damit Markenzeichen einer ‚AI Made in Europe‘ gemacht werden (AI steht für Artificial Intelligence). Zudem stünden vor allem die Themen Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie internationale und europäische Vernetzung im Zentrum neuer Initiativen.
Um dies zu erreichen, sollen unter anderem mehr KI-Kräfte in Deutschland ausgebildet, angeworben und gehalten werden. Leistungsstarke Forschungsstrukturen sollen etabliert und zivilgesellschaftliche Vernetzung und die Nutzung von gemeinwohlorientierter KI unterstützt werden.
Anträge der AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/28459), „von einer gesetzlichen Regulierung des Einsatzes von KI-Lösungen bei der Personalrekrutierung abzusehen“. Bestehende Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sorgten für ausreichend faire Bedingungen bei der Arbeitssuche, schreibt die Fraktion mit Blick auf ein mögliches Diskriminierungspotenzial KI-gestützter Personalrekrutierungsinstrumente.
In ihrem zweiten Antrag (19/28449) diagnostiziert die Fraktion eine Heterogenität der bundesweiten Situation im Smart-Cities-Kontext. Unter diesem sind etwa eine datenbasierte Verkehrssteuerung oder ein KI-gesteuertes Abfallmanagement zu verstehen. Auch der Ausbau der digitalen Verwaltung und Ähnliches sind Bestandteil von Smart-City-Projekten. In diesem Zusammenhang fordert die AfD von der Bundesregierung unter anderem, „eine Strategie zu Smart Cities für Deutschland vorzulegen“, die „integraler wie übergreifender Teil der vorzulegenden Digital-Strategie“ sein soll. Dabei müsse auch eine „klare Definition des Begriffes“ ausgearbeitet werden. Einer eindimensionalen Technikeuphorie dürfe nicht gefolgt werden, warnt die Fraktion. (rol/che/hau/ste/16.04.2021)
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TOP 31 Mietspiegelreformgestez
Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt, der am Freitag, 16. April 2021, auf der Tagesordnung stand. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit insbesondere auch qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.
Mit dem Gesetz sollen die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche beschränkt werden. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden will die Regierung eine Auskunftspflicht einführen. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, soll der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden. (mwo/hau/16.04.2021)
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TOP 33 Gesetzliche Rentenversicheurng
Der Bundestag hat am Freitag, 16. April 2021, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gesetzliche Rentenversicherung stärken, verlässliche Altersversicherung für alle sicherstellen“ (19/27213) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die einstündige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in dem Antrag (19/27213), die gesetzliche Rente zu stärken und eine verlässliche Altersversorgung für alle sicherzustellen. „Als Einkommensversicherung muss sie gewährleisten, dass diejenigen, die über lange Jahre eingezahlt und dabei ein durchschnittliches Einkommen erzielt haben, eine Rente erhalten, die das während des Erwerbslebens erreichte Einkommen möglichst weitgehend sichert. Oberste Priorität ist deshalb, das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren, damit die gesetzliche Rentenversicherung den größtmöglichen Anteil zur Sicherung des Lebensstandards beiträgt, und Altersarmut zu verhindern“, schreiben die Grünen.
Sie fordern deshalb unter anderem, eine Bürgerversicherung einzuführen, die alle Bürgerinnen und Bürger mit einbezieht. In einem ersten Schritt seien nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitslosengeld-II-Beziehende aufzunehmen, heißt es. Bei den nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen seien dabei bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen zu berücksichtigen und flexible Beitragszahlungen sowie Karenzzeiten zu ermöglichen.
Eine nachhaltige Finanzierung soll über einen „Maßnahmenmix“ gesichert werden, indem unter anderem die Frauenerwerbsbeteiligung ausgeweitet wird, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Situation prekär Beschäftigter verbessert wird. Mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag sollen diese Maßnahmen flankiert werden. Ferner soll eine arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage eingeführt und die Grundrente schrittweise zu einer Garantierente weiterentwickelt werden.
AfD wirft Grünen „Kahlschlag“ des Rentensystems vor
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf den Grünen vor, an dem „Kahlschlag“ des Rentensystems maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Es seien die Grünen gewesen, denen der Einstieg in die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge 2001 gar nicht schnell genug gehen konnte.
Der nun vorliegende Antrag sei ein „bunter Strauß schön klingender Ideen“. Nicht alle seien schlecht, zum Beispiel die Idee für eine Bürgerversicherung. „Eine Garantierente lehnen wir jedoch ab, denn damit würden die Fehler der Grundrente noch verschärft“, sagte sie.
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TOP 32 Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ (19/28172) hat sich der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, erstmals befasst. Nach halbstündiger Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf sieht eine Systemumstellung vor. Pauschalreisende sollen künftig über einen Reisesicherungsfonds vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert werden. Der Fonds soll in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet werden und sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanzieren. Der Reisesicherungsfonds soll der alleinige Insolvenzabsicherer werden. Nur Kleinstunternehmen sollen sich laut Bundesregierung weiter über eine Versicherung oder eine Bank absichern dürfen.
Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Jahr soll künftig entfallen. Stattdessen soll die Einstandspflicht des Insolvenzabsicherers an den Maximalverlust anknüpfen, der im Insolvenzfall zu erwarten ist. Nach dem Entwurf entspricht der erwartbare Maximalverlust 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Reiseveranstalters. (hau/16.04.2021)
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Antrag AfD TOP 35 Bewältigung der Corona-Krise
AfD-Anträge zu Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, eine halbe Stunde lang beraten. Der Antrag mit dem Titel „Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen“ (19/27849) wurde auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28502) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Darüber hinaus hatte die AfD zwei weitere Anträge eingebracht. Der Antrag mit dem Titel „Coronakrise bewältigen – Den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld aussetzen“ (19/28450) wurde im Anschluss an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Im Falle des Antrags mit dem Titel „Corona-Krise bewältigen – Immunsystem und Gesundheit stärken, Fitnessstudios mit Hygiene während Corona öffnen“ (19/28448) liegt die Federführung beim Sportausschuss. Ein ursprünglich dritter angekündigter Antrag mit dem Titel „Corona-Krise bewältigen – Rettungsschirm für Reisebüros“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem abgelehnten Antrag (19/27849) hatte die AfD-Fraktion eine erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen gefordert. Zur Erläuterung schrieben die Abgeordneten: Stundungen dürften aktuell grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet werde.
„Zudem soll die Stundung nur gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Dies führt aktuell zum unerfreulichen Ergebnis, dass Unternehmer in finanzieller Schieflage auf das Wohlwollen ihrer jeweiligen Sozialversicherung angewiesen sind, ob eine Stundung bewilligt wird oder nicht.“
Die Fraktion forderte deshalb Änderungen und Ergänzungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch, um erleichterte Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu ermöglichen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern im Bedarfsfall aus dem Bundeshaushalt zinsfreie Darlehen oder Kredite an die Sozialversicherungen vergeben werden können, um deren finanzielle Überlastung zu vermeiden und insbesondere auch um zukünftige Beitragserhöhungen zu verhindern.
Neue Anträge der AfD
In ihrem überwiesenen Antrag „Corona-Krise bewältigen – Den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld aussetzen“ (19/28450) fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen ist. Zudem verlangt die Fraktion, den Katalog des Paragrafen 32b des Einkommensteuergesetzes dahingehend zu prüfen, ob und inwieweit weitere Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit den Folgen der einschränkenden Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehen, in den Jahren 2020 und 2021 von der Besteuerung ausgenommen werden können.
In einem weiteren überwiesenen Antrag (19/28448) spricht sich die Fraktion dafür aus, Fitnessstudios unter Einhaltung von Hygiene-Regelungen während der Corona-Pandemie zu öffnen. Diese leisteten einen gesundheitsrelevanten Beitrag für die Gesellschaft, heißt es zur Begründung. Unter anderem fordert die AfD von der Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der in Paragraf 28a Sonder- beziehungsweise Ausnahmeregelungen für die Öffnung von Fitnessstudios vorsieht. Darüber hinaus sollen Fitnesseinrichtungen als präventive Gesundheitseinrichtungen behandelt werden. (che/hau/irs/16.04.2021)
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TOP 36 Bewältigung der Corona-Krise
Die Bundesregierung plant die Einführung eines neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen“ (19/28175) hat der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, in erster Lesung beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung dem federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch die Neuregelung sollen künftig auch kriminelle Handlungen auf eigens dafür geschaffenen Plattformen, wie etwa Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Falschgeld, gefälschten Ausweisen, gestohlenen Kreditkartendaten und Kinderpornografie, erfasst werden. Der Straftatbestand soll dabei ausschließlich Plattformen erfassen, die darauf ausgerichtet sind, bestimmte Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Diese Straftaten seien in einem Katalog abschließend aufgeführt.
Daneben wird laut Bundesregierung auch ein Straftatbestand für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen geschaffen. Für Fälle, in denen der Täter die Handelsplattform gewerbs- oder bandenmäßig betreibt, oder wenn der Täter weiß oder es ihm gerade darauf ankommt, dass sich der Zweck der Handelsplattform darauf bezieht, Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern, sieht die Regelung Qualifikationstatbestände vor.
Neben der Einführung der neuen Straftatbestände sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung der vorgenannten Straftaten geschaffen werden. Dazu sollen die Qualifikationstatbestände in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden, sodass alle an diese Kataloge anknüpfenden Ermittlungsmöglichkeiten grundsätzlich eröffnet werden. (hau/16.04.2021)
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TOP 36 DDR-Rentenüberleitung
Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – Ansprüche endlich anerkennen“ (19/28432) hat der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, nach halbstündihger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.