96. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 19. April 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

19. April 2023 (96. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung (Auswärtigres Amt)

China ist Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale, erklärte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 19. April 2023, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Der Aspekt „systemischer Rivale“ nehme „leider“ immer stärker zu: „Es war zum Teil mehr als schockierend.“

Die Ministerin, die gerade von einem Besuch Chinas, Südkoreas und des G7-Außenministertreffens in Japan zurückgekehrt war, fügte hinzu, dass man an China nicht vorbeikomme. China sei Deutschlands größter Handelspartner. Man wolle dort zusammenarbeiten, wo dies möglich sei, aber zugleich keine Fehler wiederholen. Daher komme es darauf an, sich nicht von China zu entkoppeln, aber „unsere Risiken zu minimieren“. Sie habe in China, Südkorea und Japan dafür geworben, für die „internationale Ordnung einzutreten“…

Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron behauptete, das Auswärtige Amt arbeite mit illegalen Mitteln, um in gefälschten Pässen zugunsten ausreisewilliger Afghanen Visa zu erteilen. „Wir beteiligen uns an nichts, was illegal wäre“, erwiderte die Ministerin und wies die Behauptungen Bystrons zurück. Das Aufnahmeprogramm sei gestoppt worden, nachdem man Hinweise auf Fälschungen erhalten habe. Es würden nun zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen gemacht.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 19April 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/6389), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 51 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit zehn Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit sieben Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 25 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung mit sechs Fragen und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat mit fünf Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Gesundheit beantworten. Zwei Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und eine Frage gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Was die Abgeordneten wissen wollen.

… Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterkafragte das Bundesgesundheitsministerium, ob Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Begrenzung von Zeitarbeit beziehungsweise Leiharbeit Maßnahmen im Bereich der Pflege plant. Wenn ja, wollte der Abgeordnete wissen, welche auf eine unmittelbare wirtschaftliche Besserstellung des eingesetzten Stammpersonals gerichtet sind.

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ZP1 Weiternutzung der Kernkraft

Am Mittwoch, den 19. April 2023 hat der Bundestag auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Weiternutzung der Kernkraft: Für eine zuverlässige und klimafreundliche Energieversorgung in Krisenzeiten“ debattiert.

Union will AKW-Weiterbetrieb bis mindestens Ende 2024

Zum Auftakt der Aussprache stellte Steffen Bilger (CDU/CSU) fest, bei dem Abschalten der letzten drei noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland am vergangenen Wochenende handle es sich um einen „Sieg der ideologischen Sturheit über die praktische Vernunft“. Das Land befinde sich mitten in einer Krisensituation, aber statt die klimaneutrale Kernenergie weiter zu nutzen, setze die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Kohle. Das sei „unverantwortlich“ und bedeute in Summe 30 Millionen Tonnen CO2 mehr.

Die Union fordere deswegen, die drei AKW umgehend wieder hochzufahren, um einen vorübergehenden Weiterbetrieb „bis mindestens Ende 2024“ zu ermöglichen. Zudem brauche es ein Rückbaumoratorium – die Ampel dürfe jetzt nichts tun, was unumkehrbar sei…

AfD empfiehlt einen Blick auf die Nachbarländer

Der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm erinnerte daran, dass es die Union war, die 2011 den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen habe. Er fügte hinzu, „wenn Sie Ihre Meinung geändert haben, soll uns das lieb sein“.

Die ganze Welt schüttele den Kopf über Deutschlands Verzicht auf saubere, sichere und preisgünstige Energie. Holm empfahl der Bundesregierung einen Blick auf die Nachbarländer – die bauten nämlich ihre Atomkraftwerkskapazitäten aus.

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TOP3 Bundeswehreinsatz im Niger

Die Bundeswehr soll sich an der neuen von der Europäischen Union geführten militärischen Partnerschaftsmission EUMPM in Niger beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (20/6201) vor, der am Mittwoch, 19. April 2023, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.

Antrag der Bundesregierung

Die Bundesregierung betont, dass es um einen Beitrag zur Verbesserung der operativen Fähigkeiten der Streitkräfte Nigers geht. „Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen durch EUMPM Niger ist ausdrücklich ausgeschlossen.“ Es sollen insgesamt bis zu 60 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten eingesetzt werden. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2024, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf 8,7 Millionen Euro. In den letzten Jahren habe sich die Sicherheitslage in der Sahelregion trotz erheblicher internationaler Unterstützung weiter verschlechtert, schreibt die Bundesregierung. Terroristische Gruppen hätten ihre Operationsräume auf weite Teile von Mali, Burkina Faso und teilweise auch Niger ausweiten können.

Das Ziel des Engagements im Sahel sei weiterhin, in enger Zusammenarbeit mit der EU, den Vereinten Nationen und internationalen Partnern Instabilität und Gewalt einzudämmen und einer weiteren Verschärfung der multiplen Krisen in der Region entgegenzuwirken. „Aufgrund der zentralen Lage im Sahel und der – wenn auch fragilen – im regionalen Vergleich jedoch relativen politischen Stabilität kommt Niger im Bereich der Sicherheitskooperation eine zunehmend wichtigere Rolle zu.“ EUMPM Niger werde zum Kapazitätsaufbau der nigrischen Streitkräfte gemäß Antrag der nigrischen Regierung beitragen, indem die Mission Unterstützung leiste bei der Einrichtung eines Zentrums zur Ausbildung der Techniker der Streitkräfte und der Schaffung eines neuen Führungsunterstützungsbataillons sowie durch Beratung und Fachausbildung für Spezialisten der nigrischen Streitkräfte durch mobile Teams. (ahe/19.04.2023)

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TOP 4 Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. April 2023, über das Problem der Verschwendung von Lebensmitteln debattiert. Zu der Aussprache hatten die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und Die Linke Anträge vorgelegt. Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung wirksam verringern – Lebensmittelspenden fördern“ (20/6407) wurde im Anschluss an die Debatte ebenso an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen werden, wie der Antrag der Linksfraktion „Lebensmittelverschwendung durch Wegwerfverbot noch verzehrfähiger Nahrungsmittel verringern“ (20/6413).

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aktuell würden in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Mülleimer landen. „Alle Beteiligten in der Lieferkette sind deshalb aufgefordert, ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu nutzen. Insbesondere eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie rechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden“, schreiben die Abgeordneten der Unionsfraktion in ihrem Antrag.

Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen zu vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch befreit werden. Außerdem soll geprüft werden, ob gemeinnützige Organisationen projektbezogen stärker finanziell unterstützt werden könnten, um sie beim Aufbau notwendiger Infrastruktur zur Annahme von Lebensmittelspenden zu unterstützen. Auf EU-Ebene solle darauf hingewirkt werden, dass eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung für Lebensmittel – unter Einbindung der betroffenen Akteure – erarbeitet werden könne, insbesondere im Hinblick auf trockene Lebensmittel wie beispielsweise Nudeln und Reis. Die EU solle darüber hinaus dafür sorgen, dass es eine einheitliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten gebe, und sich für eine Ausweitung des Messumfangs der Lebensmittelverschwendung einsetzen, um eine vollständige und vergleichbare Datenlage zu erhalten.

Antrag der Linken

Das Wegwerfen und Zerstören von Nahrungsmitteln soll nach Meinung der Fraktion Die Linke verboten werden. In ihrem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „Maßnahmen zum umgehenden Stopp von Lebensmittelverschwendung vorzulegen“. Demnach solle es Lebensmittelmärkten und Discountern ab einer Ladenfläche von 400 Quadratmetern sowie lebensmittelherstellenden und -verarbeitenden Unternehmen, Großmärkten, Großküchen, der Großgastronomie sowie großen landwirtschaftlichen Erzeugern ab 50 Beschäftigen und 10 Millionen Euro Jahresumsatz verboten werden, Lebensmittel zu vernichten. Anstatt in die Mülltonne zu wandern, sollten noch verzehrfähige Lebensmittelreste an soziale Einrichtungen abgegeben werden.

Die sozialen Einrichtungen sollten von der Produkthaftung befreit werden. Verstöße seien durch Bußgelder in Höhe von bis zu 0,1 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens zu ahnden; die Strafzahlungen sollten in einen Fonds fließen, der die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung unterstütze, zum Beispiel im Bereich Bildung. „Gut ausgestattete Kontrollbehörden sollen die Einhaltung des Gesetzes garantieren“, heißt es zudem in dem Antrag, der am Mittwochabend erstmals im Bundestag zur Debatte steht. (nki/hau/19.04.2023)

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TOP 5 Nationale Wasserstrategie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. April 2023, über die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung (20/6110) an die Ausschüsse. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz soll bei der weiteren Beratung die Federführung übernehmen.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung dringt angesichts des Klimawandels auf einen bewussteren Umgang mit der Ressource Wasser. In Deutschland sei man bislang daran gewöhnt, dass Wasser jederzeit in hoher Qualität und beliebiger Menge verfügbar sei, heißt es in der Vorlage. „Aber die Ressource Wasser ist auch bei uns zunehmenden Gefährdungen ausgesetzt“, schreibt die Bundesregierung.

Ursache dafür sei zum einen die „Klimakrise, die flächendeckend, allerdings regional unterschiedlich ausgeprägte Auswirkungen auf den Wasserhaushalt“ habe: Wasser werde knapper, das Risiko von Übernutzungen steige, heißt es in dem Papier. Als Gefährdung hinzu komme eine hohe Belastung der Gewässer mit Stickstoff, Phosphor und anderen Stoffen wie etwa Spurenstoffen sowie Einträgen von Mikroplastik. Diese machten es immer aufwändiger, Wasser für seine vielfältigen Nutzungen in der erforderlichen Qualität und Menge bereitzustellen.

Herausforderungen für die Wasserwirtschaft

Um die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft zu meistern, brauche es „erhebliche Investitionen zum Beispiel in die Anpassung der Wasserinfrastruktur“, so die Bundesregierung. Um eine Übernutzung der Wasserressourcen auch künftig zu vermeiden, bedürfe es einer „gesellschaftlichen Verständigung über Art und Umfang der zulässigen Nutzungen“. Ziel der Strategie sei es, die erforderlichen „gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln“.

Abgeleitet von einer Vision für die Zukunft formuliert die Nationale Wasserstrategie Handlungsbedarfe und Aktionen in zehn Themenfeldern, darunter etwa der Schutz und die Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts, klimaangepasste Flächennutzung in Stadt und Land, nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, die Begrenzung von Einträgen in Gewässer oder besserer Schutz von Meeresgebieten.

Zur Umsetzung beinhaltet die Strategie ein Aktionsprogramm mit fast 80 konkreten Vorschlägen für Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. Dazu gehört auch zum Beispiel der Bau von „Fernwasserleitungskorridoren“, um Wasser aus feuchten Regionen in trockene Gegenden zu bringen. Auch die Beschränkung von Mikroplastik in Waschmitteln und Kosmetik oder die Einführung von Schwellenwerten für Arzneimittel in der Grundwasserverordnung sind Teil des Maßnahmenkatalogs. (sas/hau/19.04.2023)

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Antrag AfD TOP6 Untersuchungsausschuss Corona

Der Bundestag hat die Forderung der AfD-Fraktion zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus, 20/3706) zurückgewiesen. Gegen den Antrag votierten am Mittwoch, 19. April 2023, in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, dafür waren 71 Parlamentarier. Der Abstimmung hatte eine Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugrunde gelegen (20/5445).

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderte in dem Antrag, einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzusetzen. Das 16-köpfige Gremium sollte „das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen“.

Im Einzelnen sollte sich der Ausschuss ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Dabei sollte er sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen“ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.

Empfehlungen für den Fall einer künftigen Pandemie

Vor allem wollte die AfD geklärt wissen, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch das Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollten Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, schreibt die Fraktion. Als Untersuchungszeitraum nannte sie die Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Unter anderem sollte der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben. Zu prüfen sei nach Ansicht der AfD, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.

Schließlich nahm die Fraktion gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick, deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, „die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen“. (vom/19.04.2023)

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20. April 2023 (97. Sitzung)

TOP 7 Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten

Ausrüstung, Personal, Geld – der Bundeswehr mangelt es an allem. So lautet das Diktum der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Eva Högl, in ihrem Jahresbericht 2022 (20/5700), über den der Bundestag am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals beraten hat. In den Mittelpunkt ihrer Rede zum Auftakt der Aussprache stellte Högl die Personalprobleme der Truppe. Im vergangen Jahr habe die Bundeswehr zwar rund zwölf Prozent mehr Soldaten rekrutieren können als 2021. Gleichzeitig sei allerdings die Zahl der Bewerber um elf Prozent gesunken. Und die Quote der Abbrecher in den ersten sechs Monaten ihres Dienstes sei mit 21 Prozent sehr hoch. Unter diesen Voraussetzungen sei das Erreichen der Zielmarke von rund 203.000 Soldaten bis zum Jahr 2031 ein Kraftakt„.

Högl: Ausrüstung und Munition schneller nachbeschaffen

Eindringlich mahnte Högl eine Sanierung der Infrastruktur der Bundeswehr an. Neben den militärischen Anlagen betreffe dies auch die Unterkünfte der Soldaten, Truppenküchen, sanitäre Einrichtungen, Betreuungseinrichtungen und die Digitalisierung von Kasernen. Es bestehe ein Investitionsvolumen von rund 50 Milliarden Euro. Im Augenblick würde dafür aber lediglich etwa eine Milliarde Euro dafür aufgebracht. Es würde ein halbes Jahrhundert dauern, um die Kasernen zu modernisieren. “Das ist zu lange„, sagte Högl.

Die Wehrbeauftragte erinnerte zudem an die Herausforderungen, die mit dem Ukraine-Krieg auf die Bundeswehr zugekommen seien. Die Truppe habe Waffen und Munition aus den eigenen Beständen an die Ukraine abgegeben, bilde ukrainische Soldaten aus und beteilige sich an der Stärkung der Nato-Ostflanke im Baltikum und in der Ostsee. Högl mahnte an, dass die an die Ukraine abgegebene Ausrüstung und Munition sehr viel schneller nachbeschafft wird. Im vergangenen Jahr sei aus dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro noch nichts bei der Truppe angekommen.

Verteidigungsminister will Reform der Strukturen vorantreiben

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kündigte in der Debatte an, die Reform der Strukturen in den Streitkräften voranzutreiben. “Wenn die Leute gut sind, aber die Ergebnisse sind es nicht, dann stimmen vielmehr die Strukturen und Abläufe nicht und müssen verändert werden.„ Er werde aber keine zusätzliche Bürokratie und Dienstposten schaffen. Er wolle die Zeitenwende “schneller und kraftvoller umsetzen und auch sichtbar in der Struktur„ des Ministeriums machen.

Pistorius sagte zudem zu, die Nachbeschaffung von Material und Munition zu beschleunigen. Die Unterstützung für die Ukraine werde aber so lange wie nötig fortgesetzt. Die Einsatzfähigkeit und die Kaltstartfähigkeit der Bundeswehr müsse deutlich erhöht werden. Dazu gehöre auch, die Zusage an die Nato, bis 2025 ein voll ausgestattete Division bereitzustellen, einzuhalten. Dies alles werde in Zukunft noch teurer werden. Er halte deshalb am Ziel, zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für Verteidigung auszugeben, fest.

AfD kritisiert falsche Personalwerbung

Hannes Gnauck (AfD) übte massive Kritik an der Abgabe von Waffen und Munition aus Beständen der Bundeswehr an die Ukraine. Dies würde der Bundeswehr mittelfristig mehr schaden als es der Ukraine nützen. Zudem warf er der Bundesregierung vor, sie betreibe eine falsche Personalwerbung. Bei der Nachwuchsgewinnung würde immer nur Karrieren als Mediziner oder Techniker in den Vordergrund gestellt.

Die Bundeswehr benötige aber vor allem Kämpfer. Die Streitkräfte müssten aber “auf dem Schlachtfeld bestehen und auch siegen können„. Die Ampelkoalition propagiere hingegen “eine politisch korrekte Armee mit Gendersternchen und nur ein bisschen Flecktarn„. Dies sei aber keine richtige Armee.

Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte

Das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr ist nach Einschätzung der Wehrbeauftragten Högl nicht ausreichend, um die volle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte herzustellen. Nach Einschätzung militärischer Experten sei dafür eine “Summe von insgesamt 300 Milliarden Euro„ notwendig, schreibt sie in ihrem Jahresbericht 2022. “Die Höhe des Verteidigungshaushaltes muss sich daher in den kommenden Jahren ausgehend von den im Berichtsjahr erreichten 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes stetig und in deutlichen Schritten hin zum Zwei-Prozent-Ziel der Nato bewegen„, heißt es in der Vorlage.

So seien zweistellige Milliardenbeträge erforderlich, um die Munitionsbestände aufzufüllen und Munitionslager zu bauen. Diese Summen seien im Sondervermögen nicht enthalten, sondern seien aus dem regulären Verteidigungshaushalt zu finanzieren. Zudem machten die Preisentwicklung auf dem Energie- und Rohstoffmarkt sowie die angesichts des Ukraine-Krieges gestiegene internationale Nachfrage nach militärischer Ausrüstung steigende Verteidigungsausgaben auch in Zukunft notwendig.

Verpflichtungen gegenüber der Nato erfüllen

Die Wehrbeauftragte mahnt in ihrem Bericht eindringlich an, Deutschland müsse angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seine Verpflichtungen gegenüber der Nato erfüllen. Seien für Auslandseinsätze wie in Afghanistan zwei Verbände in Bataillonsstärke bereitzuhalten und auszurüsten gewesen, habe Deutschland der Nato für eine glaubwürdige Abschreckung drei Divisionen mit acht Brigaden und insgesamt 50.000 Soldaten zugesagt. Diese Großverbände müssten mit dem entsprechenden Großgerät und der notwendigen Ausrüstung und Bekleidung der Soldaten ausgerüstet sein.

Högl fordert vor allem eine deutlich schnellere Beschaffung von militärischer Ausrüstung an. Zwar sei mit den Beschlüssen zur Beschaffung des Mehrzweckkampfflugzeuges F-35 als Nachfolger für den Tornado, eines neuen Schweren Transporthubschraubers, bewaffneter Drohnen, neuer Sturmgewehre oder neuer digitaler Funkgeräte der richtige Weg beschritten worden. Bei den Soldaten sei im Jahr 2022 aber “noch kein Cent aus dem Sondervermögen angekommen„. Das Beschaffungswesen sei “zu behäbig„.

Marktverfügbares Material statt “Goldrandlösungen„

Lobend erwähnt die Wehrbeauftragte die Entscheidung, verstärkt marktverfügbares Material statt “Goldrandlösungen„ zu beschaffen und die Anhebung der Direktvergaben von 1.000 auf 5.000 Euro. Die angestoßenen Reformen bei der Beschaffung müssten “mit Hochdruck„ beschleunigt werden. Gleiches gelte auch für die Sanierung von Infrastruktur und Kasernen, von denen zu viele “in einem erbärmlichen Zustand„ seien. “Wenn es bei dem augenblicklichen Tempo und den bestehenden Rahmenbedingungen bliebe, würde es etwa ein halbes Jahrhundert dauern, bis allein nur die jetzige Infrastruktur der Bundeswehr komplett saniert wäre„, schreibt Högl.

Um die anvisierte Sollstärke von 203.000 Soldaten bis 2031 zu erreichen, muss die Bundeswehr nach Einschätzung Högls ihre bisherigen Anstrengungen bei der Personalgewinnung “massiv verstärken„. So habe die Truppenstärke von 183.051 Soldaten und Soldatinnen Ende vergangenen Jahres sogar um 644 unter der des Jahres 2021 gelegen und das Bewerberaufkommen habe sich um rund elf Prozent verringert. Viele Verbände und Einheiten hätten auch im vergangenen Jahr unter einer hohen Zahl unbesetzter Dienstposten gelitten. Von den 117.987 militärischen Dienstposten oberhalb der Mannschaftslaufbahn seien zum 31. Dezember 2022 mit 18.692 Dienstposten 15,8 Prozent unbesetzt gewesen. (aw/20.04.2023)

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TOP 8 Untersuchungsausschuss Warburg-Bank

Die Dimensionen sind gewaltig: 280 Millionen Euro Kapitalertragsteuer sollen der Hamburger Warburg-Bank aufgrund von Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht erstattet worden sein; es steht der Verdacht politischer Einflussnahme im Raum. „Deswegen gibt es nur einen Weg, dieses Thema jetzt sorgfältig zu untersuchen, nämlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“, sagte Dr. Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, am Donnerstag, 20. April 2023, in einer Aussprache des Deutschen Bundestag über den Antrag der Union (20/6420), einen 2. Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Vorlage zufolge sollen dem Untersuchungsausschuss zwölf ordentliche Mitglieder angehören. Die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-Fraktion sollen jeweils drei Mitglieder stellen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeweils zwei Mitglieder. Jeweils ein Mitglied sollen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stellen. Der Antrag wurde vom Bundestag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

AfD nennt Unionsantrag „mehr als dünn“

Stephan Brandner (AfD) bezeichnete den Untersuchungsantrag der Union als „mehr als dünn“, befürwortete aber eine Untersuchung der Vorgänge um die Warburg-Bank. Scholz stehe für Ausweichen, Wegducken und für Gedächtnisverlust: „Wie kann eine solche Person Deutschland überhaupt regieren“, fragte Brandner.

Aufklärung sei notwendig, aber es gebe erheblich größere Probleme in Deutschland, wie unter anderem das Corona-Desaster, die Nordstream-Sprengung und die schrankenlose Einwanderung.

Untersuchungsauftrag

Der Ausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der Warburg-Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit dem 1. Januar 2011 aufklären. Untersucht werden soll unter anderem, welche Prüfungen und Entscheidungen es im Zusammenhang mit den zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank gab. Ermittelt werden soll, welche Stellen in Hamburg und im Bund die politische Verantwortung dafür tragen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf.

Daher soll der Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, welches die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte und was die Gründe dafür waren. Geklärt werden soll, ob Hamburg 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung veranlasst worden und aus welchem Anlass das Ministerium tätig geworden war. Geklärt werden soll auch, welche Kontakte es zwischen Vertretern der Warburg-Bank und dem damaligen Bürgermeister Scholz, dem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) sowie weiteren Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben hat. Kontakte des damaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und des früheren Innensenators Alfons Pawelczyk (SPD) im Zusammenhang mit dem Steuerfall Warburg sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll der Ausschuss der Frage nachgehen, ob es Spenden und Zuwendungen an die die Hamburger Regierung tragenden Parteien von der Warburg-Bank, von mit ihr verbundenen Unternehmen oder von Gesellschaftern der Bank gab.

Zur Rolle des heutigen Bundeskanzlers heißt es in dem Antrag, dass sich Scholz am 1. Juli 2020 in einer Aussage vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages konkret an ein Treffen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, am 10. November 2017 habe erinnern können. Das sei auch im Protokoll der Sitzung so festgehalten. Kurz nach dem 1. Juli 2020 seien zwei weitere Treffen von Scholz und Olearius bekannt geworden sowie ein von Scholz initiiertes Telefonat mit Olarius. In einer weiteren Befragungen am 9. September 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie am 30. April 2021 im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft habe Scholz dann jedoch erklärt, dass er sich nicht an die Treffen erinnere. Nach Ansicht der Unionsfraktion wirft dieser „rasante und umfassende Gedächtnisverlust des Bundeskanzlers“ die Frage auf, ob es um einen „tatsächlichen oder taktischen Erinnerungsverlust“ gehe und ob Scholz der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt habe. (hle/ste/20.04.2023)

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TOP 22 Digitalisierung Energiewende

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Die Systeme sollen helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD und Die Linke. In diesem Zuge wurde zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Linksfraktion angenommen.

Ein wortgleicher Entwurfe der Bundesregierung (20/6006) wurde in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung für erledigt erklärt. Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/6457) vor. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die die AfD-Fraktion (20/6458) und die Unionsfraktion (20/6459) zu dem Entwurf vorgelegt haben.

Grüne feiern „eine gute Nachricht“

„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“, sagte die Grünenabgeordnete Dr. Ingrid Nestle in ihrem Eingangsstatement. Viele Regierungen der Vergangenheit hätten das versucht, es sei ihnen aber nicht gelungen.

Deshalb sei es eine erfreuliche, eine gute Nachricht, dass nun der Weg frei sei, um den Rollout voranzubringen. Der sieht unter anderem vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen intelligenten Strommesser hat.

Union mit Kritik an einzelnen Regelungen

„Sie haben uns als konstruktive Opposition an Ihrer Seite“, sagte Maria-Lena Weiss und stellte die Zustimmung der Union zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Aussicht. Man teile die angestrebten Ziele, es brauche den Rollout jetzt, er sei zentral für das Gelingen der Energiewende.

Um aber diese Ziele zu erreichen, wäre mehr nötig gewesen, sagte Weiss. Was die Union vor allem kritisiere, sei die fehlende Wirtschaftlichkeit für die Messstellenbetreiber. Für die fehle es an Planungssicherheit, sie hätten kaum einen Anreiz, den Rollout voranzutreiben.

SPD erklärt die neuen Möglichkeiten

Robin Mesarosch (SPD) erklärte, „wir leben in einem Land, wo der Strom aus der Steckdose kommt“ – das werde auch so bleiben. Politik aber müsse vorausschauend sein. Und absehbarerweise werde sich zum Beispiel die Zahl  der Elektroautos in Deutschland vervielfachen. Wenn die alle gleichzeitig mit Strom betankt würden, bräuchte das Milliarden Kilowattstunden.

Ein intelligentes Stromnetz werde es möglich machen, das zu entzerren und die Batterien dann aufzuladen, wenn viel, also günstiger Strom im Netz sei.

AfD befürchtet „lückenlose Überwachung“

Marc Bernhard (AfD) sieht mit dem Einbau der intelligenten Messgeräte vor allem die Gefahr einer lückenlosen Überwachung verbunden. Die gesammelten Daten erlaubten tiefste Einblicke in das Privatleben eines jeden Bürgers, sagte Bernhard.

Er verwies zudem darauf, dass Erfahrungen in Großbritannien zeigten, dass die Kosten der Einrichtung des Systems die möglichen Einsparungen deutlich überträfen.

Linke hat Zweifel am erhofften Spar-Effekt

Eine Sorge, die Klaus Ernst (Die Linke) teilt. Die Ziele des Gesetzentwurfs – Effizienz, Kostensenkungen – seien richtig, der Entwurf „nett gemacht, toll“. Aber, sagte Ernst, im Konkreten sei doch fraglich, ob am Ende der Einzelne wirklich etwas spare, und ob die Deckelung der Kosten für Verbraucher auf 20 Euro wirklich langfristig garantiert sei.

Was den Datenschutz angehe, so frage er sich, wie verhindert werden solle, dass, vor allem in Verbindung mit anderen Daten, am Ende nicht doch der „gläserne Bürger“ stehe.

FDP sieht Ähnlichkeiten zum Smartphone

Konrad Stockmeier (FDP) äußerte die Vermutung, dass es mit den smarten Messgeräten sein werde, wie mit dem Smartphone: Als das erste Handy auf den Markt kam, habe sich niemand vorstellen können, was daraus wird und dass es binnen kürzester Zeit zum Leben eines jeden gehören würde.

Genau das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passieren, denn die Digitalisierung werde es mit sich bringen, dass Haushalte und Unternehmen als Prosumer (Produzenten und Konsumenten) proaktiv partizipieren und mitgestalten können.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt es, die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) gehe nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende notwendig sei. Gründe dafür seien unter anderem aufwendige Verwaltungsverfahren bei der Rollout-Freigabe. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Smart-Meter-Rollout und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beschleunigen, könne nur über eine Änderung der Rahmenbedingungen erreicht werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und entbürokratisiert sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Smart-Meter-Gateway bleibe als sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende erhalten, der Rechtsrahmen werde jedoch an die neuen Herausforderungen und die technische Weiterentwicklung angepasst. Der Rollout werde entschlackt, um ihn insgesamt noch stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.

So solle beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Änderungen und Entschließungen im Ausschuss

Ein im Ausschuss für Wirtschaft und Energie angenommener Änderungsantrag sah vor allem redaktionelle Anpassungen vor. Ein darüber hinaus verabschiedeter Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP sieht unter anderem eine für Smart-Meter-Gateways unbefristete Eichfrist vor.

Ein hingegen abgelehnter Entschließungsantrag von CDU/CSU forderte, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Smart-Meter-Rollout nicht durch mangelnde Wirtschaftlichkeit beim Messstellenbetreiber weiter verzögert werde. (mis/hau/20.04.2023)

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ZP10 Wirtschaftsstandort Deutschland – Bürokratieabbau

Der Bundestag hat sich am Freitag, 21. April 2023, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel  „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ (20/6408) befasst. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, „überflüssige und belastende Bürokratie rasch und spürbar abzubauen“. Die Abgeordneten wollen unter anderem, dass eine sogenannte Bürokratiebremse bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung eingeführt wird. Diese soll bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden muss.

Außerdem will die Unionsfraktion, dass im Bereich des Steuer- und Handelsrechts die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Einklang mit zeitnahen Betriebsprüfungen deutlich verkürzt werden. Im Arbeits- und Sozialrecht soll die Minijob-Grenze von 520 auf 600 Euro angehoben und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt werden. „Überflüssige“ Dokumentationspflichten bei Minijobbern sollen abgeschafft werden. Für die allgemeine Wirtschaftspolitik fordern die Parlamentarier unter anderem eine „Gründerschutzzone“, die junge Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach einer Gründung weitgehend von bürokratischen Vorschriften befreit. (emu/ste/21.04.2023)

Enrico Komning (AfD) zitierte Wirtschaftsexperten, die den Wirtschaftsstandort Deutschland im Hintertreffen sehen. Dieser sei „so unattraktiv wie nie“, sagte Komning. Deutschland sei Vize-Weltmeister bei Steuern und Abgaben, „nur Belgien ist noch gieriger.“ In einem Ranking zur digitalen Infrastruktur liege Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz 51, sogar noch hinter dem ein oder anderen Entwicklungsland. „

Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist ein Trümmerhaufen und Sie tragen dafür die Verantwortung“, sagte Komning in Richtung der Ampelfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion. Nun solle das ein Antrag zur Bürokratieentlastung richten: „Der enthält zwar viele gute Forderungen, aber die gehen einfach nicht weit genug“, so der AfD-Abgeordnete.

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TOP 8 Untersuchungsausschuss Warburg-Bank

Die Dimensionen sind gewaltig: 280 Millionen Euro Kapitalertragsteuer sollen der Hamburger Warburg-Bank aufgrund von Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht erstattet worden sein; es steht der Verdacht politischer Einflussnahme im Raum. „Deswegen gibt es nur einen Weg, dieses Thema jetzt sorgfältig zu untersuchen, nämlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“, sagte Dr. Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, am Donnerstag, 20. April 2023, in einer Aussprache des Deutschen Bundestag über den Antrag der Union (20/6420), einen 2. Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Vorlage zufolge sollen dem Untersuchungsausschuss zwölf ordentliche Mitglieder angehören. Die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-Fraktion sollen jeweils drei Mitglieder stellen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeweils zwei Mitglieder. Jeweils ein Mitglied sollen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stellen. Der Antrag wurde vom Bundestag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen…

AfD nennt Unionsantrag „mehr als dünn“

Stephan Brandner (AfD) bezeichnete den Untersuchungsantrag der Union als „mehr als dünn“, befürwortete aber eine Untersuchung der Vorgänge um die Warburg-Bank. Scholz stehe für Ausweichen, Wegducken und für Gedächtnisverlust: „Wie kann eine solche Person Deutschland überhaupt regieren“, fragte Brandner.

Aufklärung sei notwendig, aber es gebe erheblich größere Probleme in Deutschland, wie unter anderem das Corona-Desaster, die Nordstream-Sprengung und die schrankenlose Einwanderung.

Untersuchungsauftrag

Der Ausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der Warburg-Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit dem 1. Januar 2011 aufklären. Untersucht werden soll unter anderem, welche Prüfungen und Entscheidungen es im Zusammenhang mit den zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank gab. Ermittelt werden soll, welche Stellen in Hamburg und im Bund die politische Verantwortung dafür tragen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf.

Daher soll der Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, welches die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte und was die Gründe dafür waren. Geklärt werden soll, ob Hamburg 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung veranlasst worden und aus welchem Anlass das Ministerium tätig geworden war. Geklärt werden soll auch, welche Kontakte es zwischen Vertretern der Warburg-Bank und dem damaligen Bürgermeister Scholz, dem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) sowie weiteren Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben hat. Kontakte des damaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und des früheren Innensenators Alfons Pawelczyk (SPD) im Zusammenhang mit dem Steuerfall Warburg sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll der Ausschuss der Frage nachgehen, ob es Spenden und Zuwendungen an die die Hamburger Regierung tragenden Parteien von der Warburg-Bank, von mit ihr verbundenen Unternehmen oder von Gesellschaftern der Bank gab.

Zur Rolle des heutigen Bundeskanzlers heißt es in dem Antrag, dass sich Scholz am 1. Juli 2020 in einer Aussage vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages konkret an ein Treffen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, am 10. November 2017 habe erinnern können. Das sei auch im Protokoll der Sitzung so festgehalten. Kurz nach dem 1. Juli 2020 seien zwei weitere Treffen von Scholz und Olearius bekannt geworden sowie ein von Scholz initiiertes Telefonat mit Olarius. In einer weiteren Befragungen am 9. September 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie am 30. April 2021 im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft habe Scholz dann jedoch erklärt, dass er sich nicht an die Treffen erinnere. Nach Ansicht der Unionsfraktion wirft dieser „rasante und umfassende Gedächtnisverlust des Bundeskanzlers“ die Frage auf, ob es um einen „tatsächlichen oder taktischen Erinnerungsverlust“ gehe und ob Scholz der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt habe. (hle/ste/20.04.2023)

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ZP2 Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 20. April 2023, über die geplante Dekarbonisierung des Wärmebereichs beraten. Dazu hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden“ (20/6415) und einen Antrag mit dem Titel „Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen“ (20/6416) vorgelegt. Beide Vorlagen wurden anschließend an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

AfD spricht von „sozialer Katastrophe“

„Habecks Heizungshammer trifft über 60 Millionen Menschen, die heute noch mit Öl und Gas heizen“, sagte Marc Bernhard (AfD) zu Beginn der Debatte. Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen sei eine soziale Katastrophe. Dadurch würden die Mieten weiter explodieren. Zudem führe es zu einer faktischen Enteignung und zur Zerstörung der Altersversorgung von Millionen Menschen „die sich ihre eigenen vier Wände vom Mund abgespart haben“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Der Zwang zur Wärmepumpe stoße aber noch auf andere Probleme. „Wir haben nicht genügend Wärmepumpen, nicht genügend Handwerker und auch nicht genügend Strom, damit künftig zusätzlich mehr als 60 Millionen Menschen mit Strom heizen sollen“, befand Bernhard. Das gelte es recht vor dem Hintergrund, dass „gegen jede Vernunft“ die letzten Kernkraftwerke inzwischen abgeschaltet worden seien und bis 2030 auch noch alle Kohlekraftwerke abgeschaltet sein sollen.

SPD: Abhängigkeit von fossiler Energie beenden

Die AfD betreibe mit ihren Anträgen Hass und Hetze, befand Dr. Nina Scheer (SPD). Die Menschen dürften mit ihren jetzigen Heizungssystemen nicht allein gelassen werden, sagte sie und verwies auf die im letzten Winter nötig gewordenen Rettungsmaßnahmen, um Energie und Wärme bezahlbar zu halten. Diese 300 Milliarden Euro seien die Dimension, „die uns ereilt, wenn wir es nicht schaffen, schnellstmöglich unsere Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden“. Kein Staat der Welt könne auf Dauer mit Subventionen Energiepreisentwicklungen dieser Art abfangen.

Die weitere Verbrennung fossiler Energie sei aber auch klimapolitisch nicht vertretbar. „Deshalb müssen wir handeln“, sagte die SPD-Abgeordnete. Von einer Drangsalierung oder Enteignung könne keine Rede sein, betonte sie. „Es geht darum, den Menschen jetzt den Weg zum Umstieg auf erneuerbare Energie zu ermöglichen.“

Union: Tiefer Eingriff ins Eigentum

Anne König (CDU/CSU) warf der Ampel hingegen vor, eine Politik zu betreiben, „die den Menschen von oben herab sagt, wann sie was zu tun haben“. Eine solche Politik mache Angst und ermutige eben nicht zum Klimaschutz. „Ihr Zwangstausch wird der Mammutaufgabe Wärmewende nicht gerecht“, sagte König und nannte dies einen tiefen Eingriff ins Eigentum.

Schließlich sei es mit einem Austausch des Heizkessels nicht getan. Meist müssten im ganzen Haus die Heizkörper herausgerissen, die Böden für Fußbodenheizungen aufgestemmt, neue Fenster eingebaut sowie Wände und Dach neu gedämmt werden. „Damit kommen hohe und unkalkulierbare Anforderungen und Kosten auf Eigentümer, Mieter und Wohnungsbaugesellschaften zu“, sagte die Unionsabgeordnete. Niemand, so König weiter, glaube doch daran, dass dieser Regierung eine auskömmliche und verlässliche Förderung gelingt.

Grüne: Klimakatastrophe abmildern

„Wir stehen vor der historischen Verantwortung, die Klimakatastrophe abzumildern“, betonte Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen). „Wir machen das mit den Menschen und lassen dabei niemanden im Stich.“ Ganz zentral sei die Frage, „wie wir zukünftig heizen“. Weil nicht alle die gleiche Last tragen könnten, sei es richtig und wichtig über Ausnahmen und Entlastungen zu sprechen. Schließlich kämpften die Grünen für die soziale Gerechtigkeit. „Und die hört nicht beim Klimaschutz auf“, betonte Taher Saleh.

Klar sei, dass im Gebäudesektor etwas getan werden müsse. Auch im Jahr 2022 seien dort die Klimaschutzziele gerissen worden. „Wir wollen weg von der Abhängigkeit von schädlichen, fossilen Energien und hin zu Zukunftsenergien, die klimafreundlich ohne verstrahlten Müll und ohne Abhängigkeit von autoritären Regimen erzeugt werden können“, sagte der Grünenabgeordnete.

Linke mit eigenen Eckpunkten für die Wärmewende

Ralph Lenkert (Die Linke) verwies auf Rekordhitzesommer und Jahrhundertdürren. „Unsere Gesellschaft muss handeln, sonst werden unsere Sommer unerträglich“, sagte er. In dieser brisanten Lage erweise jedoch die Bundesregierung dem Klimaschutz einen Bärendienst. „Das Durchstechen halbgarer Ideen zu Öl- und Gasheizungen, die weder zeitlich umsetzbar noch sozial ausgewogen sind, ist verantwortungslos“, befand Lenkert.

Das gehe auch anders, so der Linken-Abgeordnete, der Eckpunkte seiner Fraktion für eine Wärmewende darstellte. So müsse beispielsweise geklärt sein, dass Warmmieten auch nach dem Heizungstausch gleichbleiben. Statt pauschaler Zuschüsse brauche es eine Förderung für Eigenheimbesitzer „nach Einkommen“. Neben einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung sprach sich Lenkert im Interesse möglichst hoher Fördermittel durch den Bund für die Abschaffung der Schuldenbremse und die Einführung einer Vermögensabgabe aus.

FDP: Nichts tun ist keine Option

„Nichts tun ist keine Option mehr“, sagte Daniel Föst (FDP). Es gebe den menschengemachten Klimawandel ebenso wie die Verpflichtung, bis 2045 zu Netto-Null-Emissionen zu kommen. „Wenn wir den Gebäudesektor nicht anfassen, werden wir die Pariser Klimaziele nie erreichen“, sagte Föst.

Der FDP-Abgeordnete räumte ein, dass der geleakte Gesetzentwurf für Verunsicherung geführt habe. Auch das, was dann durch das Wirtschafts- und das Bauministerium nachgelegt worden sei, „führt dazu, dass 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dies ablehnen“. In den neuen Bundesländern sei es sogar 95 Prozent. „Das kann keinen Volksvertreter kalt lassen“, sagte er. Es müsse daher zwingend nachgebessert werden. Die fundierten Eingaben der Verbände müssten stärker berücksichtigt werden, verlangte Föst. „Wenn die Gasnetzbetreiber sagen, wir können dekarbonisieren, dann haben wir die Pflicht, ihnen die Chance dazu auch zu geben.“

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will ein Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern und die Priorisierung der Wärmepumpen als Heizquelle beenden. In einem dazu vorgelegten Antrag (20/6415) wird die Bundesregierung aufgefordert, „keinerlei über Sicherheitsbedenken hinausgehende Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen“. Es gelte, die Vielfalt an Heizungstechnologien zu erhalten, „um einen funktionierenden Markt für Heizungssysteme zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige, marktgerechte Preise für Eigentümer schafft“. Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesregierung auf Wärmepumpen hat aus Sicht der AfD-Fraktion mehrere Nachteile. Beispielsweise stünden die nötigen Fachkräfte zum Umbau von Millionen Heizungen jährlich nicht zur Verfügung. Der Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima beklage zehntausende fehlende Monteure. „Diese wären auch nicht etwa aus dem Ausland verfügbar, wie es manche in der Regierung herbeisehnen“, schreiben die Abgeordneten.

Außerdem seien die notwendigen Wärmepumpen nicht rechtzeitig am Markt verfügbar. Die im „Fahrplan für 2023 zum Wärmepumpenhochlauf“ angestrebten 500.000 Wärmepumpen reichten schlichtweg nicht für den vorgesehenen Umbau. Schon gegenwärtig würden modernisierungswillige Wohnungsunternehmen über fehlende oder fehlerhafte Wärmepumpen klagen, heißt es in dem Antrag. Ein weiteres technisches Problem ist nach Einschätzung der AfD-Fraktion der mit der Anzahl der Wärmepumpen stetig wachsende Energiebedarf. „Die einseitige Fokussierung der Bundesregierung auf strombetriebene Wärmepumpen und E-Autos als Massenverbraucher auf der einen Seite und der volatilen Stromerzeugung durch Wind- und Solaranlangen auf der anderen Seite, stellen die Stromversorger vor große Herausforderungen“, schreiben die Abgeordneten. Es sei absehbar, dass die Stromnetze nicht dem stark wachsenden Strombedarf entsprechend schnell ausgebaut werden können.

Zweiter Antrag der AfD

Die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stößt bei der AfD-Fraktion auf Ablehnung. Die Bundesregierung plane, dass ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die Wärme aus „mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien“ bereitstellen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/6416). Ab 2045 solle dann ein komplettes Verbot von Öl- und Gasheizungen gelten.

Die AfD-Fraktion sieht in den Vorgaben einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger. Eigentum müsse aber vor Willkür in der Energiepolitik geschützt werden, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „gemäß Grundgesetz die Eigentumsrechte der Bürger zu achten und Eigentum als Grundlage bürgerlicher Freiheiten anzuerkennen beziehungsweise vor staatlicher Gängelung zu schützen“. Die Abgeordneten verlangen die Rückkehr zu einer „realistischen Energiepolitik“. Dabei müssten die Zielgrößen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit wieder ins Zentrum gerückt werden. (hau/20.04.2023)

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Antrag AfD ZP5 Aktuelle Stunde – Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens

Redner der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Kritik der AfD-Fraktion an der Verleihung des höchsten deutschen Ordens für persönliche Leistungen an die frühere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) durch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ebenso zurückgewiesen wie Vertreter der CDU/CSU-Fraktion. Dagegen bekräftigten Mitglieder der AfD am Donnerstag, 20. April 2023, in einer von ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Großkreuz des Verdienstordens nicht entwerten – Verleihung nur an herausragende Persönlichkeiten der deutschen Geschichte“ ihre Kritik an der langjährigen Regierungschefin.

AfD: Eine katastrophale Kanzlerschaft

Beatrix von Storch (AfD) hielt Merkel eine „katastrophale Kanzlerschaft“ mit „desaströsen“ Folgen vor und monierte, die ehemalige Bundeskanzlerin habe sich von ihrem früheren Außenminister auszeichnen lassen, den sie in das Amt des Bundespräsidenten befördert habe. Dabei sei Merkel inkompetent und machtbesessen gewesen.

Helge Lindh (SPD) attestierte dagegen der AfD, der „Inbegriff der Entwertung aller Werte“ zu sein, und beglückwünschte Merkel zu der Auszeichnung. So müsse man bei aller Kritik etwa würdigen, dass Merkel zu Kurskorrekturen fähig gewesen sei. Auch die CDU könne stolz auf ihre ehemalige Vorsitzende sein, die gezeigt habe, dass eine Politik ohne Polarisierung möglich sei.

„Die dritte Persönlichkeit aus den Reihen der Union“

Thorsten Frei (CDU/CSU) unterstrich, dass Merkel in ihrer Kanzlerschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen „herausragende Erfolge“ erzielt habe, die man nicht ernsthaft bestreiten könne.  Auch zeigte er sich stolz, dass Merkel zu Recht und als dritte Persönlichkeit aus den Reihen der Union nach ihren Amtsvorgängern Konrad Adenauer und Helmut Kohl mit dieser Auszeichnung geehrt worden sei.

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass auch Merkel Fehler gemacht habe und von seiner Partei kritisiert worden sei, doch geböten Respekt und Anstand, ihr zu dieser „schönen Auszeichnung“ zu gratulieren. Diese sei alleine schon durch Merkels Entscheidung im Jahr 2015 gerechtfertigt, nicht die Grenzen zu schließen.

„Dank statt Heiligsprechung“

Otto Fricke (FDP) bescheinigte der früheren Regierungschefin, für das Land und die Demokratie einen „enormen Einsatz“ über das übliche Maß hinaus geleistet zu haben. Es sei gut, wenn ihr das Staatsoberhaupt in Vertretung aller für diesen Einsatz seinen Dank ausdrücke. Dabei gehe es um einen Dank und nicht um eine Heiligsprechung.

Jan Korte (Die Linke) machte bei der AfD-Fraktion ein „pathologisches Verhältnis“ zu Merkel aus. Zugleich wandte er sich dagegen, dass sich „die politische Elite in diesem Land gegenseitig Orden umhängt“. Dies sei eine „Unkultur“, bemängelte Korte und betonte, solche Auszeichnungen hätten stattdessen vielmehr „andere vor Ort“ verdient. (sto/20.04.2023)

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ZP6 Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einführen“ (20/6409) befasst. Die Vorlage wurde nach einer Dreiviertelstunde zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Antrag der Union

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion auf die Bundesländer einwirken, der im Januar 2019 vom Bundestag beschlossenen Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsländer zuzustimmen.

Zugleich macht sich die Fraktion in ihrem Antrag für ein „geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten“ stark. Danach soll die Bundesregierung eine Vorprüfung vornehmen, inwieweit bestimmte Staaten auf Grundlage der aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen oder warum dies nicht wahrscheinlich ist. Die Vorprüfung soll dem Antrag zufolge Staaten umfassen, „deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren sowie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unter fünf Prozent liegt, die aber in der Vergangenheit nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren“.

Für Staaten, die im Zuge dieser Vorprüfung „eine positive Einschätzung zu einer möglichen Einstufung erhalten haben“, soll die Bundesregierung laut Vorlage anschließend eine vollständige Prüfung zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten veranlassen. Im Anschluss soll sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einstufung jener Staaten vorlegen, „bei denen die Prüfung ergeben hat, dass diese die Voraussetzungen zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erfüllen“, wie die Fraktion weiter schreibt. (sto/eis/20.04.2023)

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ZP7 Änderung des Energiesicherungsgesetzes 

Mit 381 Ja-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 20. April 2023, den Gesetzentwurf der Koalition „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (20/5993) gebilligt. in namentlicher Abstimmung votierten 272 Parlamentarier gegen das zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Gesetz (20/6455), Enthaltungen gab es keine. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6456) vorgelegt.

Novelle des Energiesicherungsgesetzes

Mit dem Gesetz soll der Bund für derzeitige und künftige Treuhand-Fälle mehr Handlungsspielraum bekommen. In dem Gesetz heißt es, die Bundesregierung bereite sich mit der Novelle auf alle denkbaren Notlagen vor und schaffe rechtliche Grundlagen, um die für die Sicherstellung der Energieversorgung erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können. Konkret geht es um die Schaffung eines neuen Paragrafen 17b EnSiG, der die Übertragung von Vermögensgegenständen von Unternehmen unter einer EnSiG-Treuhandverwaltung ermöglichen soll, wenn die Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dies erfordern.

Zur Erläuterung führt der Entwurf aus, dass aufgrund der besonderen Dynamik im Energiebereich und deren Folgen für die Versorgungssicherheit gegebenenfalls unternehmerische Entscheidungen von unter der Treuhandverwaltung nach Energiesicherungsgesetz (EnSiG-Treuhandverwaltung) stehenden Unternehmen erforderlich sein könnten, die zwar der Gewährleistung der Versorgungssicherheit dienen, jedoch aus rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von den Unternehmen nicht getroffen werden würden oder von den jeweiligen Anteilseignern nicht mitgetragen würden. Für diesen Fall sind dem Treuhänder nach derzeitiger Gesetzeslage die Hände gebunden, wenn es bei der unternehmerischen Entscheidung um die Übertragung von Vermögensgegenständen geht.

Nach der Rechtslage zuvor war eine Übertragung von Vermögensgegenständen von unter EnSiG-Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen nur zulässig, wenn dies zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich war. Die dem Gemeinwohl dienende Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bliebe hierbei jedoch unberücksichtigt. Flankierend soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen angepasst werden, um fusionskontrollfreie Übertragungen von Vermögensgegenständen zu ermöglichen. (mis/irs/20.04.2023)

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TOP 15 Öko-Landbaugesetz und Öko-Kennzeichengesetz

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes „zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes“ (ÖkoKennzG, 20/6313) stand am Donnerstag, 20. April 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf der Bundesregierung werden Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen. Bio-Kontrollstellen werden auch weiterhin Kontrollen in der AHV übernehmen können und Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen. Die Gesetzesänderungen seien nötig geworden, um die Regeln bei der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zu vereinheitlichen und breiter aufzustellen.

Vorgesehen ist unter anderem, die Regelung zur Übertragung von Kontrollaufgaben der Länder an private Kontrollstellen (Paragraf 3 Absatz 1 ÖLG) im Bereich EU-rechtlicher Kontrollen sinngemäß auf den nationalen AHV-Bereich zu übertragen. Außerdem sollen einige Detailregelungen des Öko-Landbaugesetzes zu den EU-rechtlichen Kontrollen für die Kontrollen nach nationaler Bio-AHVV anwendbar gemacht werden. Kantinen und anderen Unternehmen der AHV werde es durch das Gesetz leichter gemacht, an der Biozertifizierung teilzunehmen. Zudem solle ihnen ermöglicht werden, durch ein einfaches und transparentes Logo den Anteil von Bioprodukten sichtbarer zu machen. Zudem soll mit dem Öko-Landbaugesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Bußgeldtatbestände in der Bio-AHVV zu regeln. (hau/nki/20.04.2023)

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Antrag AfD TOP 10 Vetorecht des Bundestags bei Waffenexporten

Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete“ (20/6276) stand am Donnerstag, 20. April 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Antrag in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, ende mit der Genehmigung umfangreicher Waffenexporte an die Ukraine – und damit an eine Kriegspartei in einem Kriegsgebiet – die restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung. Damit seien große Risiken verbunden. „Nicht nur, weil dadurch der Krieg mit all seinen negativen Auswirkungen für die Zivilbevölkerung verlängert wird, sondern auch, weil Deutschland mit seinen zunehmenden Waffenlieferungen an die Ukraine zur Kriegspartei werden könnte.“

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der dem Deutschen Bundestag ein Vetorecht mit nachträglichem Abweichungsvorbehalt der Bundesregierung für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten einräumt“. Dieses Vetorecht solle beschränkt sein auf den Export von Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht und auch in solche Länder, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden. Außerdem soll das Einspruchsrecht des Parlaments für solche Länder gelten, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht. (hau/20.04.2023)

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Antrag AfD TOP 18 Strategische Bedeutung Lateinamerikas und der Karibik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die strategische Bedeutung Lateinamerikas und der Karibik als Partner für die Stärkung der regelbasierten Ordnung erkennen und Chinas Präsenz in Lateinamerika strategisch entgegenwirken“ (20/4336) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden.

Ebenfalls an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD, der die Wiederaufnahme der deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen fordert (20/6417).

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine ressortübergreifende Lateinamerika-und-Karibik-Strategie vorzulegen, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der EU und Lateinamerika in allen Bereichen bilateral, regional und multilateral zu intensivieren. „Nord-, Mittel und Südamerika müssen dabei gemeinsam gedacht und so die transatlantische Partnerschaft insgesamt gefestigt werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie dringen darauf, „sich in der Politik gegenüber Lateinamerika stärker mit den USA und Kanada abzustimmen“.

China baue seine Präsenz in Lateinamerika und der Karibik systematisch aus und positioniere sich strategisch und unter Einsatz erheblicher finanzieller, personeller und diplomatischer Mittel als neuer Partner der Region. „China profitiert insgesamt von der Vernachlässigung Lateinamerikas und der Karibik durch die US-Außenpolitik und durch Europa.“ Für Ende November habe die Regierung in Peking eine Lateinamerika-Strategie angekündigt.

„Engagement der deutschen Wirtschaft fördern“

Zu den Forderung der Unionsfraktion gehören unter anderem ein Ausbau der wissenschaftlich-technologisch Zusammenarbeit und die Schaffung beziehungsweise Vertiefung von Energie- und Rohstoffpartnerschaften, die Förderung des Engagements der deutschen Wirtschaft in Lateinamerika und der Karibik sowie das Eintreten für eine schnelle Ratifizierung des Assoziierungsabkommen der EU mit dem Mercosur-Raum.

Außerdem solle die Bundesregierung „die autokratischen und systematisch menschenrechtsverletzenden Verbündeten Chinas in Lateinamerika und der Karibik, zuvorderst Kuba, Nicaragua und Venezuela, außenpolitisch isolieren und dort gleichzeitig insbesondere den Politischen Stiftungen und kirchlichen Trägern verstärkten Einsatz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie finanzieren und ermöglichen“.

Antrag der AfD

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion werben in ihrem Antrag für „regelmäßige, ranghohe Treffen mit Ländern, die nicht zur EU gehören, jedoch eine Schlüsselrolle auf internationalem Parkett spielen und die für Deutschland ökonomisch und politisch wichtig sind“. Brasilien, das größte Land Südamerikas, sei Mitglied in der BRICS-Gruppe und habe somit direkten Einfluss auf Großmächte wie China und Russland, „was in der aktuellen angespannten weltpolitischen Lage besonders bedeutend ist“.

Aktuell sei China für Brasilien der wichtigste Handelspartner vor den USA und Argentinien. Deutschland belege Rang vier bei den Warenimporten. Hauptwarengruppen des brasilianischen Exports seien Erze, Mineralöle, Fleisch sowie Eisen/Stahl.

„Hohes Interesse an guten Beziehungen mit Brasilien“

„Aus diesen Fakten ergibt sich für Deutschland ein hohes Interesse an guten und intensiven Beziehungen mit Brasilien“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern die Bundesregierung auf, mit der brasilianischen Seite möglichst schnell Regierungskonsultationen zu vereinbaren und Brasiliens Präsident Lula da Silva mit einer hochrangigen Regierungsdelegation nach Berlin einzuladen „und diese Praxis durch jährliche Treffen zu verstetigen“.

Wie die Abgeordneten schreiben, habe es im August 2015 die ersten und bislang letzten Regierungskonsultationen in Brasilia zwischen der damaligen Präsidentin Rousseff und der damaligen Bundeskanzlerin Merkel gegeben. (vom/ahe/20.04.2023)

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TOP 14 Mobilfunkempfang im Zug

Die CDU/CSU-Fraktion will mit einem Antrag „Gigabit auf die Schiene bringen“ und „Maßnahmen für einen besseren Mobilfunkempfang im Zug“ (20/6410) einleiten. Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals über die Vorlage beraten im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Digitales zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Zeitplan für die Um- und Aufrüstung der Züge mit mobilfunkdurchlässigen Scheiben vorzulegen. Die Scheiben in den Zügen der Deutschen Bahn seien mit einer isolierenden Metallschicht versehen, die auch Mobilfunksignale dämpft. Vorangetrieben werden soll laut Antrag auch eine Ertüchtigung der Repeater für alle nach 2015 hinzugekommenen Frequenzen in den Zügen der Deutschen Bahn.

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass ein Gigabit-Netzwerk in allen Zügen angestrebt wird. Erforderlich sei eine Verbindung mit mindestens 1.000 Mbit/s in den Zügen, um „zuverlässig die heutigen Bandbreitenbedürfnisse abzubilden“, heißt es in dem Antrag. Auch soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um die Umrüstung auf störfeste GSM-R-Endgeräte in Eisenbahnfahrzeugen möglichst zum Fahrplanwechsel 2023/2024 abzuschließen. Zudem solle sie auf eine Beschleunigung der Verfahrensdauern bei der Europäischen Eisenbahnagentur hinwirken, heißt es in dem Antrag. (lbr/hau/20.04.2023)

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TOP 19 Bauliche Anpassung von Tierhaltungsanlagen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, einen von den Ampel-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (20/6422) beraten. Darüber hinaus stand erstmals auch ein AfD-Antrag mit dem Titel „Heimische Nutztierhaltung erhalten – Betriebe beim Stallumbau unterstützen“ (20/6418) auf der Tagesordnung. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde der Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur weiteren Beratung an den federführenden Bauausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD soll im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.

Gesetzentwurf der Ampel

In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf – also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine EU-weite, einheitliche Nutztierhaltung und drängt in einem Antrag (20/6418 ) darauf, ein „sofortiges Moratorium zu den Umsetzungsterminen der siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen“.

Hintergrund sei, dass die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung heimische Schweinehalter dazu zwinge, „entweder in Um- und/oder Neubaumaßnahmen zu investieren oder die Ferkelerzeugung spätestens 2026 aufzugeben“, heißt es in dem Papier. Trotz bestehender Investitionsförderung von derzeit 40 Prozent seien Umbauten „mit massiven Kosten für die Betriebe verbunden“. Zudem solle sich die Bundesregierung „für EU-weit einheitliche Nutztierhaltungsvorgaben einsetzen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden“. (nki/eis/20.04.2023)

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TOP 27 Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Mit der breiten Mehrheit fast aller Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 20. April 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (20/5652) gebilligt. Die AfD hatte sich ihrer Stimme enthalten. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/6441) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Übereinkommens ist es laut Bundesregierung, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher habe kein internationales Instrument existiert, das umfassend davor schützt. Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden.

Das Übereinkommen schütze Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt seien natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben, heißt es in der Vorlage. Verantwortlich für den Schutz seien neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Mit dem Gesetz sollen nun die Voraussetzungen für die Ratifizierung geschaffen werden. (che/hau/20.04.2023)

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21. April 2023 (98. Sitzung)

TOP 9 Corona-Bericht Gesundheit Kinder und Jugendliche

In einer emotionalen und teils heftig geführten Grundsatzdebatte haben Regierung und Opposition am Freitag, 21. April 2023, über das Krisenmanagement während der Corona-Pandemie und die Folgen für Kinder und Jugendliche beraten. Anlass war die Vorlage des Abschlussberichtes der Interministeriellen Arbeitsgruppe über die gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche (20/5650), der als Unterrichtung vorliegt. In der Debatte am Freitag warf insbesondere die AfD den verantwortlichen Politikern der anderen Parteien schweres Versagen auf Kosten der Gesellschaft vor.

Die Linke rügte ihrerseits die Sozialpolitik der Regierung als völlig unzureichend. Redner der Ampel-Koalition räumten Fehler ein, machten aber geltend, dass es in der Pandemie keine Handlungsvorlage gegeben habe und Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Im Wesentlichen einig waren sich Familien- und Gesundheitspolitiker darüber, dass für das Wohl von Kindern und Jugendlichen künftig mehr getan werden müsse, insbesondere für Kinder in benachteiligten Familien.

Paus: Folgen von Schließungen wirken nach

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, auch wenn die Corona-Pandemie jetzt nicht mehr jeden Tag in den Nachrichten vorkomme, wirkten die Folgen von Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen nach. Mehr als 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlten sich immer noch psychisch gestresst. Nach der Pandemie seien junge Leute zudem durch die Klimakrise und den Krieg Russlands gegen die Ukraine zusätzlich belastet. Am härtesten betroffen seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien, sagte Paus und fügte hinzu: „Es darf nicht vom sozialen Status abhängen, wie gut junge Menschen durch die Krise kommen.“

Es sei Aufgabe der Politik und Gesellschaft, die Nöte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und sie bei den Prioritäten stärker zu berücksichtigen. Junge Menschen hätten in der Coronakrise Solidarität mit den Alten gezeigt, nun gehe es darum, die Jungen stärker zu unterstützten. Die Ministerin nannte einige Beispiel für konkrete Hilfestellungen. So seien frühe Hilfen für Familien aufgestockt worden. Es würden vier Milliarden Euro in die Kitaqualität gesteckt. Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder werde ausgebaut. Ab Sommer gingen die sogenannten Mental-Health-Coaches an Schulen an den Start als Präventionsangebot für Kinder in psychischen Krisenlagen. Kinder und Jugendliche könnten sich künftig auch ohne Eltern beim Jugendamt beraten lassen. Der Bericht zeige, dass eine konstruktive Zusammenarbeit bei dem Thema möglich sei, sagte Paus und wertete das als wegweisend.

Lauterbach: Schulden den Kindern konkrete Verbesserungen

Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) zog ein selbstkritisches Fazit nach der Pandemie und warb dafür, Kinder und Jugendliche nun gezielt zu unterstützten. Er betonte: „Von allen, die Opfer erbracht haben in der Pandemie, haben die Kinder die meisten Opfer erbracht.“ Sie hätten unter den teils zu strengen Auflagen gelitten, räumte der Minister ein und fügte hinzu: „Die Schulschließungen hätte man nicht in dieser Länge nicht machen müssen.“ Lauterbach hob neben der Solidarität der Kinder auch die der Eltern als exemplarisch hervor: „Ich danke nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern, die uns geholfen haben, in einem solidarischen Akt diese Pandemie für das Land zu bewältigen.“

Viele Kinder litten freilich heute noch unter psychischen Störungen. Die Politik schulde den Kindern daher nicht nur eine ernsthafte Debatte, sondern auch konkrete Verbesserungen, die im Bereich der medizinischen Versorgung auch teils schon umgesetzt worden seien.  So seien die Kinderkliniken aus den Fallpauschalen genommen worden. Auch gebe es Neuregelungen, um Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln zu verhindern.

Kinderärzte könnten ohne Budgets arbeiten, um den Beruf wieder attraktiver zu machen. Außerdem solle die Versorgung mit Psychotherapeuten verbessert werden. „Es kann nicht sein, dass Kinder ein Jahr lang auf einen Therapieplatz warten.“ Lauterbach ging auch auf die Notwendigkeit der geplanten Kindergrundsicherung ein, die eine Frage der Gerechtigkeit sei. Er betonte: „Wir schulden den Kindern viel.“

CDU/CSU: Eine pauschale Verurteilung ist zu einfach

Selbstkritisch äußerte sich auch Mareike Lotte Wulf (CDU/CSU), ließ aber die teils heftig vorgebrachte Kritik am Krisenmanagement auch der vorherigen Großen Koalition nicht gelten. Alle verantwortlichen Politiker hätten die Pflicht, sich nicht aus der Verantwortung zu nehmen, sondern müssten ehrlich sein. Sie fügte hinzu: „Eine pauschale Verurteilung der damals getroffenen, höchst schwierigen Abwägung mit dem Wissen von heute wäre zu einfach.“ Sie forderte, sich den Folgen der Entscheidungen ehrlich zu stellen und entschlossen gegensteuern.

Bei Kindern und Jugendlichen seien die Folgen der Coronakrise spürbar, ihre allgemeine Gesundheit habe sich verschlechtert. Symptome von Depression hätten bei Jugendlichen stark zugenommen. Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen und Kinder mit Behinderungen seien besonders betroffen. Zugleich kritisierte Wulf die aus ihrer Sicht unzureichenden Mittel zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, die im Haushalt gekürzt würden. Dafür fehle ihr jedes Verständnis.

Linke: Der Krisenmodus ist ein Dauerzustand

Auch die Linke hob auf die Finanzierung ab und forderte mehr Geld zugunsten der Strukturen für Kinder und Jugendliche. Heidi Reichinnek (Die Linke) sagte, zu beobachten sei ein enormer Anstieg von Depressionen, Essstörungen und Mediensucht bei Kindern und Jugendlichen. Der Krisenmodus sei ein Dauerzustand. „Diese Pandemie traf auf ein kaputtgespartes System. Egal ob Kita, Schule oder Jugendhilfe, es brennt überall.“

Und wie immer treffe es besonders Kinder aus Familien mit wenig Geld. Sie warf der Regierung mangelnden Einsatz vor: „Die Probleme schreien zum Himmel, und Sie machen nichts, das akzeptieren wir nicht.“ Sie rügte: „Die Situation war schon vor Corona hochproblematisch, aber während der Pandemie sind wir in eine absolute Katastrophe geschlittert.“ Reichinnek warnte vor einem Spardiktat des Bundes und gekürzten Leistungen. Diese Regierung sei für Familien mit Kindern „ein Totalausfall“.

AfD kritisiert „totalitäre“ Corona-Maßnahmen

Die heftigste grundsätzliche Kritik am Krisenmanagement in der Corona-Pandemie kam erneut von der AfD-Fraktion, die der Bundesregierung vorhielt, der Bevölkerung mutwillig geschadet zu haben. Martin Reichardt (AfD) sagte, noch vor dem ersten Lockdown seien im März 2020 Schulen und Kitas geschlossen worden. Das sei „der Beginn der Regentschaft totalitärer Kinderfeindlichkeit“ gewesen. Er nannte den Titel des Expertenberichts verlogen: „Es war nicht Corona, sondern die totalitären Corona-Maßnahmen. Sie haben unsere Kinder schwer geschädigt.“

Studien hätten schon 2020 gezeigt, dass Kinder das Virus selten weitergeben. Eltern, Wissenschaftler und Kinderärzte hätten damals vor den psychischen Folgen von Schul- und Kitaschließungen gewarnt. Sie alle seien als Corona-Leugner diffamiert worden, viele hätten das mit ihrer wissenschaftlichen Reputation und ihrer gesellschaftlichen Ächtung bezahlt. Reichardt kritisierte: „Sie haben Kinder entmenschlicht, Sie haben das Leid der Kinder zum hinnehmbaren Kollateralschaden gemacht.“ Die AfD-Fraktion forderte Lauterbrach auf, sich persönlich zu entschuldigen und zurückzutreten.

FDP: Das Recht auf Bildung wurde vernachlässigt

Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist vor allem der Blick nach vorne entscheidend. Katja Adler (FDP) sagte, eine Aufarbeitung der Coronakrise sei dringend notwendig. Millionen von Kindern und Jugendlichen seien in der Pandemie aus den Augen verloren worden. Das Recht auf Bildung sei vernachlässigt worden. Die Pandemie habe psychische Belastungen gebracht, viele Kinder und Jugendliche hätten auch signifikant zugenommen, der Medienkonsum habe Rekordhöhen erreicht.

Sie betonte, Kindern und Jugendlichen müsse ein gutes, gesundes Aufwachsen ermöglicht werden mit dauerhaften, flächendeckenden Angeboten. Bei akuten psychischen Krisen müssten junge Leute frühzeitig unterstützt werden. Neben der Epidemiologie müsse künftig auch die Psychologie und die Sozialpolitik berücksichtigt werden. Corona müsse die letzte Pandemie mit unverhältnismäßigen und schädigenden Auflagen gewesen sein.

Grüne: Armut ist ein Gesundheitsrisiko

Auch der Grünen-Abgeordnete Johannnes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) räumte ein, dass die Pandemie unbestritten weitreichende Folgen für Kinder und Jugendliche gehabt habe. „Es war für alle Kinder eine verdammt harte Zeit.“ Bildlich gesprochen könne man sagen, „alle Kinder mussten durch einen verdammt schweren Sturm“.

Es hätten aber nicht alle Kinder im selben Boot gesessen, fügte er in Anspielung auf benachteiligte Kinder hinzu. „Armut ist ein Gesundheitsrisiko.“ Die psychosoziale Versorgung sei unzureichend. Daher seien nunmehr strukturelle Verbesserungen nötig.

SPD: Es gab keine Blaupause für diese Pandemie

Für die SPD-Fraktion warb Sönke Rix um Verständnis für die Fehler, die gemacht worden sind und argumentierte: „Es gab keine Blaupause für diese Pandemie.“ Das Ziel sei gewesen, Menschen zu schützen. Er bezweifle, dass die Fehler, die er bereue, hätten vermieden werden können.

Er gab außerdem zu Bedenken, dass auch Kinder in Schweden ohne Lockdown Zukunftsängste und psychische Erkrankungen gezeigt hätten. Er versicherte, die Politik werde aus den Fehlern lernen und insbesondere Kinder aus armen Haushalten in den Blick nehmen, denn: „Armut macht häufig krank.“ Umso wichtiger sei eine grundsätzliche Absicherung der Kinder, die Kindergrundsicherung.

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe

Kinder und Jugendliche sollten nach Ansicht von Gesundheitsexperten in ihrer Entwicklung nachhaltig gestärkt werden. Die Corona-Pandemie habe nicht nur die Lebenssituation, das Wohlergehen und das Wohlbefinden vieler Kinder und Jugendlicher beeinträchtigt, sie habe auch aufgezeigt, dass viele Kinder und Jugendliche schon vor der Pandemie bessere Unterstützungsangebote benötigt hätten, heißt es im Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe.

Die sozialen Systeme seien teilweise schon vor Ausbruch der Pandemie kaum in der Lage gewesen, auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zeitnah zu reagieren. Ein nachhaltiger Effekt der Pandemieerfahrungen wäre daher, sowohl neue als auch bestehende Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit einem kontinuierlichen Monitoring zu begleiten.

Die gesundheitliche Entwicklung der jungen Leute könnte so besser antizipiert und die junge Generation und deren Unterstützungssysteme krisenfester gemacht werden. Das Monitoring könnte dem Bericht zufolge durch ein Gremium aus Experten begleitet werden, das wissenschaftlich arbeitet und Empfehlungen abgibt. (pk/21.04.2023)

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Antrag AfD TOP 24 Smart Cites

Der Bundestag hat am Freitag, 21. April 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Digitalisierung jetzt nutzen – Smart Cities und Smarte.Land.Regionen voranbringen“ (20/6412) beraten. Die Vorlage wurde nach der Aussprache gemeinsam mit einer Forderung der AfD-Fraktion nach einem „nationalen Aktionsplan zur intelligenten Stadt“ (20/5618) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Förderung digitalisierter Städte und Regionen bürgerfreundlich ausgestalten und wirtschaftliche Potenziale heben“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Dialogplattform Smart Cities und Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“

Zur Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Digitalisierung auf kommunaler Ebene hat die Bundesregierung 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet. In der Dialogplattform diskutieren rund 70 nationale Expertinnen und Experten aus Städten, Kreisen und Gemeinden, der kommunalen Spitzenverbände, verschiedener Bundesressorts, der Städtebauministerien der Länder, von Wissenschaftsorganisationen, Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft. In der dritten Phase der nationalen Dialogplattform beschäftigen sich die Teilnehmenden mit dem Thema „Beschleunigter Wandel und Resilienz“.

Mit dem Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieben einzelne Landkreise bei der Erstellung einer Digitalstrategie sowie der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum. Die Lösungen werden auf einem digitalen Ökosystem, einer gemeinsamen Plattform, angeboten. Dafür stellt das Ministerium 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das Thema Smart Cities und Smart.Land.Regionen voranzubringen. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Entwicklung des Smart-City-Stufenplans und eines Smart-City-Kompetenzzentrums sowie der Weiterentwicklung der Modellprojekte Smart Cities und der Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen „Visionen und konkreten Gestaltungs- und Umsetzungswillen“ vermissen lasse. Notwendig sei daher eine „eine stringente Digitalisierungsstrategie mit klar definierten und messbaren Indikatoren, Zielen und Visionen“, um Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen.

Konkret wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die bisherigen Erfahrungen aus dem Modellprojekt Smart Cities zu evaluieren einen Smart-City-Stufenplan „umgehend“ vorzulegen und weitere Modellregionen zu definieren. Weitere Vorschläge beziehen sich beispielsweise auf die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, den Breitbandausbau sowie die Entwicklung intelligenter Technologien und Anwendungen etwa für den Energiebereich.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Einberufung eines „Smart-City“-Gipfels zusammen mit Bund und Ländern. Auf dem Treffen solle ein „Nationaler Aktionsplan“ erarbeitet werden. Damit solle Ländern und Kommunen mehr Mitsprache über „Ziele und Grenzen“ einer Smart City gegeben werden.

Nach Ansicht der AfD umschreibe der Begriff Smart City lediglich Ideen und Konzepte für urbane Räume, mit denen Städte durch Einsatz moderner Technologie effizienter und damit klimaschonender sowie lebenswerter werden sollen. Eine genaue Definition dessen stehe jedoch aus und müsse erarbeitet werden. (scr/nki/vom/20.04.2023)

 

TOP 22 Mobilitätsgeld statt Pendlerpauschale

Erstmals beraten hat der Bundestag am Freitag, 21. April 2023, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mobilitätsgeld statt Pendlerpauschale – Höhere Entlastung für kleine Einkommen“ (20/5875). Nach der Debatte wurde die Vorlage an den Finanzausschuss überwiesen.

Antrag der Fraktion Die Linke

Nach den Vorstellungen der Linksfraktion soll die bisherige Pendlerpauschale durch ein Mobilitätsgeld ersetzt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Mobilitätsgeldes vorzulegen, der die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie in ein einheitliches und einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld mit einem festen Betrag pro Entfernungskilometer in Höhe von 14 Cent überführt.

Das Mobilitätsgeld soll entweder direkt mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden oder bei nicht ausreichender Einkommensteuerschuld direkt ausgezahlt werden. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass die Pendlerpauschale Spitzenverdiener bevorzuge. Je höher das Einkommen sei, desto höher falle die Steuerersparnis aus. Die Pendlerpauschale beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent. (hle/hau/21.04.2023)

 

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