56. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 28. September 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

28. September 2022 (56. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Die Bundesfamilienministerin 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 28. September 2022, eine weitere Erhöhung und Verbreiterung des Wohngeldanspruchs verkündet. Das Bundeskabinett habe gerade beschlossen, dass zwei Millionen Haushalte bezugsberechtigt sein werden und auch der Heizkostenzuschuss deutlich erhöht werden solle.

„Explosion der Energie- und Lebensmittelkosten“

Die „Explosion der Energie- und Lebensmittelkosten“ machte Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) zum Thema. Die „Mini-Erhöhungen“ der Ministerin würden durch diese Kosten um ein Mehrfaches aufgebraucht.
Paus erwiderte, die Entwicklung bei den Energiepreisen werde durch zusätzliche Entwicklungen abgedeckt. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass Familien mit weniger Geld gut über den Winter kommen. Anfang 2023 sollen Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung vorliegen, zum vierten Quartal 2023 dann ein Gesetzentwurf, sodass sie ab 2025 ausgezahlt werden könnte.

Expertenkommission zum Paragrafen 218

Paus fügte hinzu, in der Frage des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches werde eine Expertenkommission eingesetzt. Aus Sicht der Ministerin sollte der Abtreibungsparagraf aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen werden. Die Kommission werde sich auch mit Leihmutterschaft und Eizellenspende befassen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erteilte in diesem Zusammenhang der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch für den Zwischenruf „Kindermörder“ einen Ordnungsruf.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. September 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/3620) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

17 der insgesamt 42 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit sieben Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.

Die meisten Fragen, nämlich neun, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, fünf an das Bundeskanzleramt und vier an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Gesundheit und das Auswärtige Amt beantworten. Antworten zu je zwei Fragen wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, vom Bundesministerium der Verteidigung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium der Justiz erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der brandenburgische AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter fragte das Ministerium für Arbeit und Soziales, wie viele Schutzsuchende aus der Ukraine mit und ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder sonstige Leistungen nach dem Asylgesetz beziehen, sich aktuell in Eingliederungsmaßnahmen befinden und wie viele davon Fortbildungen in deutscher Sprache besuchen.

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.09.2022)

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ZP 11 Aktuelle Stunde konzertierte Aktion Energiesicherheit

Auf Verlangen der Fraktion der AfD hat der Bundestag am Mittwoch, 28. September 2022, in einer Aktuellen Stunde über die deutsche Energieversorgung im kommenden Winter gesprochen. Die Debatte wurde während der Fragestunde von dem Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gefordert. Wörtlich lautet seine Frage an die Bundesregierung: „Wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz die Möglichkeit, dass es in Deutschland im kommenden Winter zu einem ‚Blackout‘ kommen könnte, und welche konkreten Auswirkungen könnte ein ‚Blackout‘ auf das Leben der Bürger hierzulande haben?“ Die Frage ist der Drucksache 20/3620 zu entnehmen.

Die AfD-Fraktion hatte die Herbeirufung des zuständigen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) gefordert, dies wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

AfD: Sabotage richtet sich gegen Deutschland

Tino Chrupalla (AfD) sagte, dass man über die Hintergründe der vermeintlichen Sabotage der Gaspipelines Nordstream 1 und 2 „aktuell wenig bis nichts“ wisse. Es stehe aber fest, „es richtet sich gegen Deutschland und unsere Wirtschaft und zeigt, wie verwundbar wir sind“.

Er stellte infrage, dass es bereits ausgemacht sei, dass die Sabotage von russischer Seite ausgegangen sei: „In Anbetracht der aktuellen Lage werde ich mich nicht festlegen, einen Schuldigen hier heute zu benennen, wie es bereits Spitzenpolitiker anderer Fraktionen gemacht haben.“ Für sie stehe fest, dass Russland seine eigenen Leitungen sabotiert habe. Chrupalla sagte, dass viele Szenarien denkbar, aber nur einige wahrscheinlich seien.

SPD kritisiert AfD-Forderung nach Aktueller Stunde

Timon Gremmels (SPD) kritisierte, dass wegen der Forderung der AfD-Fraktion nach der Aktuellen Stunde die Aussprache zu den Protesten im Iran verschoben wurde. Der Anlass der Debatte sei völlig irrelevant, denn man brauche Nordstream 1 und 2 nicht, weil man rechtzeitig Vorsorge getroffen habe. „Wir haben die leeren Gasspeicher gefüllt, wir haben LNG-Terminals aus dem Boden gestampft“, so Gremmels.

In Richtung der AfD-Fraktion sagte er, er wundere sich, warum die Abgeordneten ihre Fragen zum Thema nicht bereits in den zuständigen Ausschüssen gestellt hätten. „Ihnen geht es nur darum, hier jetzt eine Show abzuziehen.“

Union: Blackout-Risiko droht nach wie vor

Andreas Jung (CDU/CSU) verwies auf die Stresstests, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte. Denen zufolge, so Jung, drohe in diesem Winter „nach wie vor das Risiko von Blackouts und eines Energienotstandes“.

Die Bundesregierung solle auf die Einschätzungen ihrer Experten hören und die notwendigen Entscheidungen treffen. „Man muss es besser machen, als Sie es bisher tun“, so Jung. Er forderte zudem die Aufhebung der Gasumlage; die Bundesregierung müsse in diesem Punkt Klarheit für die Menschen schaffen.

Grüne: AfD ist Sprachrohr der russischen Regierung

Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD-Fraktion vor, als Sprachrohr der russischen Regierung zu agieren: „Sie sind derjenige, der Wladimir Putin hier im Bundestag vertritt“, sagte er an Chrupalla gewandt.

Die gefüllten Gasspeicher seien ein Erfolg der Bundesregierung, man diskutiere über Energiepreisbremse und Gaspreisdeckel und bringe Unternehmenshilfen auf den Weg. „Wir können sagen, dass wir alles getan haben“, so der Grüne.

Linke: Regierung hat nicht früh genug gehandelt

Ralph Lenkert (Die Linke) war der Meinung, dass die Bundesregierung nicht früh genug gehandelt habe und die Menschen zu wenig in den Blick nehme. Es müssten ein Preisdeckel eingeführt und die Übergewinne der Konzerne „kassiert“ werden.

Seine Fraktion fordere zudem ein Wintergeld von 125 Euro monatlich für jeden Haushalt plus 50 Euro pro Person im Haushalt, „damit die Energie bezahlbar ist.“ Überdies müssten Strom- und Gassperren verboten werden.

FDP: Wir sorgen für Energiesouveränität

Michael Kruse (FDP) führte aus, wie viel der Bundesregierung beim Thema Energieversorgung schon gelungen sei. In dieser Woche komme bereits die dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes, das vorher jahrzehntelang nicht angefasst wurde.

„Wir sorgen für Energiesouveränität“, sagte Kruse und in Richtung der AfD-Fraktion: „Sie haben doch überhaupt kein Interesse daran, einen Blackout zu verhindern. Im Gegenteil, Sie sehnen ihn ja sogar herbei.“ (ste/emu/28.09.2022)

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TOP 3 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. September 2022, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (20/3438) beraten. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden – zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit der jetzt vorgesehenen Änderung sollen ab 2023 auch die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Gesetz aufgenommen werden.

Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffemissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Diese CO2-Bepreisung sei als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss, heißt es im Entwurf.

Höhere Kosten der Abfallverbrennung

Die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen wird laut Regierung die Kosten der Abfallverbrennung erhöhen. Mit einem steigenden CO2-Preisniveau für die preissetzenden Kraftwerke erhöhten sich im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren, heißt es weiter.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis dazu, das Schadstoffpotenzial in den gefährlichen Abfällen zu vernichten. Ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück, so der Bundesrat. (vom/mis/irs/28.09.2022)

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ZP 2 Entschließung zur Regierungserklärung vom Juni 2022

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, 28. September 2022, abschließend über die Aufforderung der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung beraten, einen „entschlossenen Beitrag“ zur Stärkung der ukrainischen Streitkräfte durch deutsche Waffenlieferungen zu leisten. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Union (20/2347) zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2022 in Brüssel, zum G7-Gipfel vom 26. bis 28. Juni 2022 in Elmau und zum Nato-Gipfeltreffen vom 28. bis 30. Juni 2022 in Madrid fand keine Mehrheit. Gegen den Entschließungsantrag votierten 476 Abgeordnete, 179 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Der Abstimmung im Plenum hatte eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/2712) zugrunde gelegen.

CDU/CSU kritisiert zögerliche Haltung der Regierung

In der Vorlage warf die Union der Bundesregierung vor, dem Auftrag des Deutschen Bundestages nicht nachzukommen. Alle von der Bundesregierung eingeleiteten und angekündigten Lieferungen schwerer Waffen wie die des Flugabwehrpanzers Gepard, der Panzerhaubitze 2000, des Mehrfachraketenwerfers Mars II und des Flugabwehrsystems Iris-T seien über das Ankündigungsstadium und vorbereitende Maßnahmen nicht hinausgekommen. Insbesondere durch die Ukraine seit Anfang März erbetene Waffensysteme wie Leopard-1-Kampfpanzer und Marder-Schützenpanzer aus Industriebeständen würden durch die Bundesregierung unverändert nicht geliefert.

Anstatt sich dem humanitären Gebot zu widmen, die Ukraine gegen den russischen Vernichtungskrieg vollumfänglich zu unterstützen, isoliere sich Deutschland mit seiner zögerlichen Haltung bezüglich der Lieferung schwerer Waffen zunehmend unter seinen Partnern in Nato und Europäischer Union. Die Bundesregierung riskiere dabei, den Ruf Deutschlands bei den östlichen Nachbarn und Freunden irreparabel zu beschädigen. Dieses Verhalten dürfe daher nicht länger fortgesetzt werden und müsse im Sinne des Bundestagsbeschlusses vom 28. April 2022 unverzüglich korrigiert werden. (eis/irs/28.09.2022)

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TOP 5 Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. September 2022, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe“ (20/3439) debattiert. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Bisherige Rechtslage

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind. Dabei handelt es sich um sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 des SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

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AfD ZP 3 Corona-Soforthilfe-Rückforderungen stoppen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 28. September 2022, mit den Corona-Hilfen befasst. Ein dazu von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Corona-Soforthilfe-Rückforderungen stoppen und auf Basis einheitlicher Kriterien Transparenz und Gerechtigkeit herstellen“ (20/3683) wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll demnach eine sofortige Verlängerung der Rückzahlungsfristen von Corona-Soforthilfen veranlassen, um Kleinunternehmen und Freiberuflern die durch die Rückzahlungsforderung in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, kurzfristig einen finanziellen Spielraum einzuräumen. Außerdem sollen bundesweit einheitliche Vorgaben für die Rückforderungen der Bundesmittel verbindlich festgelegt werden.

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass die Rückforderungen nicht immer gerechtfertigt seien. Die Gründe dafür seien unterschiedlich. Ein Teil der Antragsteller sei seit Einführung der Fördermittel des Bundes einer vollkommen unklaren und uneinheitlichen Förderpraxis ausgesetzt. Denn weder der Bund noch die Länder hätten einheitliche Regelungen für die vom Bund eingerichteten Fördermittel getroffen. Vorschriften, Richtlinien und Förderkriterien seien uneinheitlich und seien während der Antrags- und Genehmigungsverfahren von zuständigen Landesbehörden mehrfach geändert worden. Die Folge sei eine eklatante Ungleichbehandlung der Antragsteller zwischen den Bundesländern sowie innerhalb verschiedener Bundesländer zwischen den Antragstellern vor und nach Änderung der Vorschriften. Nach Angaben der Abgeordneten hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Fällen Klagen von Empfängern der Corona-Soforthilfen gegen die Rückzahlung stattgegeben. Das Gericht habe missverständliche, unklare und widersprüchliche Vorschriften und Kriterien beanstandet. (hle/eis/irs/28.09.2022)

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29. September 2022 (57. Sitzung)

TOP 7 Vereinbarten Debatte zur der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 

Die sechs Nachhaltigkeitsprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie waren zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 29. September 2022, Thema einer gut dreistündigen Vereinbarten Debatte im Bundestag. Die sechs Prinzipien lauten: Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden, globale Verantwortung wahrnehmen, natürliche Lebensgrundlagen erhalten, nachhaltiges Wirtschaften stärken, sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern und Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen.

Fortschrittlich, innovativ, offen und lebenswert

Seit 2002 gibt es in Deutschland eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wurde zum Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg vorgelegt. Ab 2004 wurde sie alle vier Jahre weiterentwickelt. Seit 2015 ist die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) Grundlage der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. 2017 beschloss die Regierung eine Neuauflage ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, die 2018 aktualisiert wurde. Mit der Weiterentwicklung der Strategie im vergangenen Jahr ist nach Regierungsangaben die Basis für die Stärkung der Nachhaltigkeitspolitik für die vom UN-Generalsekretär ausgerufene „Dekade des Handelns (2020-2030)“ gelegt worden.

Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist laut Regierung ein fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes Deutschland, das sich durch hohe Lebensqualität und wirksamen Umweltschutz auszeichnet. Es integriere, sei inklusiv und grenze nicht aus, schaffe Chancen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen und auf allen Ebenen und nehme seine internationale Verantwortung wahr.

Ministerin Schulze: Gemeinsam Lösungen schaffen

Solidarität sei der Schlüssel zur Umsetzung der Agenda 2030 sagte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze (SPD), zu Beginn der Debatte. „Es geht darum, ein besseres Leben für allen Menschen auf der Welt zu organisieren, ohne dass wir dabei unseren Planeten ruinieren“, betonte die Ministerin.

Nationale Gesetze allein reichten nicht aus, um die Menschen vor den Folgen des globalen Klimawandels zu schützen. Die Ernährungssicherheit, die Energieversorgung, die Arbeitsbedingungen und die Zukunft hingen davon ab, „dass wir gemeinsam als internationale Gemeinschaft Lösungen schaffen“. Nachhaltige Entwicklung in Deutschland sei also nur möglich, wenn man sich global dafür einsetze, sagte Schulze.

AfD: Regierung verletzt Nachhaltigkeitsstrategie

Aus Sicht von Dr. Rainer Kraft (AfD) verletzt die Bundesregierung mit ihrer Politik die sechs Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Wenn beispielsweise die Energiepolitik der Bundesregierung vorsehe, tausende Hektar Fläche zum Zwecke des Aufbaus von Windrädern in „industrielle Brachlandschaften“ zu verwandeln, sei damit keinerlei Regenerationsfähigkeit für die Umwelt mehr gegeben.

„Der totale und radikale Ausbau der fälschlicherweise als erneuerbar bezeichneten Energien widerspricht also dem Nachhaltigkeitsprinzip Nummer drei“, sagte Kraft.

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TOP 7 Schutz vor sexuellem Missbrauch, „IP-Adressen speichern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. In ihrem Antrag, der von den anderen Fraktionen scharf kritisiert wurde, bezieht sich die Unionsfraktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung und begrüßt, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle.

Das Gericht habe gesetzgeberischen Handlungsspielraum zur Speicherung von IP-Adressen festgestellt. Dieser müsse nun unverzüglich zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie umgesetzt werden, so die Unionsfraktion. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung trifft, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können und der eine sechsmonatige Speicherverpflichtung vorsieht. Der Schutz der Kinder habe überragende Bedeutung, wird in dem Antrag betont. Diesem Anspruch müsse der Staat auch im digitalen Zeitalter gerecht werden. Die bisherigen Vorschläge der Ampel im Koalitionsvertrag blieben jedoch dahinter zurück.

CDU/CSU hält anlasslose Speicherung für zulässig

Für die Unionsfraktion begründete Andrea Lindholz (CDU/CSU) den Antrag. Die Speicherung der IP-Adressen sei dringend notwendig. Sie sei meistens der einzige Ermittlungsansatz, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Der EuGH habe klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine befristete anlasslose Speicherung von IP-Adressen zulässig sei, und genau dies werde in dem Antrag gefordert. Sicherlich seien sich alle Fraktionen einig, dass es sich bei sexuellem Kindesmissbrauch um schwere Kriminalität handele, sagte Lindholz.

Der sogenannte Quick-Freeze-Vorschlag der FDP, der besage, dass man erst bei einem konkreten Verdacht eine IP-Speicherung zulassen soll, sei nur ein Placebo. Ermittlern zufolge würden mit diesem Vorgehen viele Ermittlungen ins Leere laufen. Daten, die bereits gelöscht worden seien, könnten nicht mehr eingefroren werden. Bundesinnenministerin Faeser habe inzwischen die Notwendigkeit der IP-Adressen-Speicherung erkannt. Umso beschämender sei es, dass sich die FDP und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) dagegen aussprächen. Am Ende müsse Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein Machtwort sprechen.

SPD: Es gibt keine einfache Lösung

Sonja Eichwede (SPD) warf der Unionsfaktion vor, komplexe Probleme immer wieder mit einfachen Lösungen beantworten zu wollen. Diese gebe es aber nicht. Gerade in einem Rechtsstaat bräuchten die Probleme differenzierte Antworten, denn sowohl die Grundrechte der Kinder und die der gesamten Bevölkerung müssten geschützt werden. Für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder würden technische Lösungen gebraucht, aber auch eine Stärkung der Prävention. Der wichtigste Punkt dabei sei die Rechtssicherheit und die Effektivität dieser Instrumente. Dies habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.

Die anlasslose Speicherung sei laut EuGH nicht rechtssicher, deshalb wolle die SPD sehr schnell eine anlassbezogene Speicherung schaffen, um die Aufklärung von schweren Straftaten zu gewährleisten. Gebraucht werde ein Ausgleich zwischen den betroffenen Freiheitsrechten und der Sicherheit sowie eine solide Verhältnismäßigkeitsprüfung und eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs, Daran arbeiteten sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Justizministerium. Die Bundesregierung arbeite bereits jetzt an einem Rezept für Quick-Freeze und werde schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen.

AfD: Union stellt Menschen vorsorglich unter Staatsaufsicht

Fabian Jacobi (AfD) warf CDU/CSU und SPD vor, bezogen auf das Internet Vorstellungen zu entwickeln, die in die Richtung gingen, alle Menschen vorsorglich unter Staatsaufsicht zu stellen. Speziell die CDU habe zu dem Vorhaben einer allgemeinen und anlasslosen Überwachung im Internet „ein fast schon fetischistisches Verhältnis entwickelt“.

Kaum habe das EuGH die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, komme der Antrag, die Lücken zu nutzen, die der EuGH nach Lesart der CDU dafür gelassen habe. Dass der EuGH der Meinung sei, eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sei unter bestimmten Bedingungen mit den Vorschriften der EU vereinbar, bedeute nicht, das man automatisch das Maximum ausreizen müsse. Eine freiheitliche Gesellschaft behandle ihre Bürger nicht vorsorglich wie Straftäter, sagte Jacobi.

Grüne warnen vor Scheindebatte

Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, alle Abgeordneten eine das Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt effektiv schützen zu wollen. Dann höre es aber auch schon auf. Sie warf der Unionsfraktion vor, der Zeit meilenweit hinterher zu hinken. Denn anstatt Ideen voranzubringen, wie gesamtgesellschaftlich Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können, verfolge die Union die längst überholte Vorratsdatenspeicherung, jetzt in Form der IP-Adressen, die mit geltendem Grundrecht unvereinbar sei.

Hier werde eine Scheindebatte auf dem Rücken der Betroffenen geführt und die in dieser Form niemandem helfe. Dagegen sei dass Quick-Freeze-Verfahren ein effektives Instrument der Strafverfolgung, für das sich auch der Deutsche Kinderschutzbund ausspreche.

Linke: Voraussetzungen nicht erfüllt

Anke Domscheit-Berg (Die Linke) warf der CDU vor, erneut nichts aus einem EuGH-Urteil gelernt zu haben. Es stimme, das der EuGH kleine Spielräume gelassen habe, aber die mit Überwachungsmaßnahmen verbundenen Voraussetzungen – „geeignet, angemessen und verhältnismäßig“ – würden mit dem Antrag nicht erfüllt. Es sei eine absolute  Zumutung, ein EuGH-Urteil so auszureizen, dass es eine Massenüberwachung ermöglicht.

Wenn es der CDU tatsächlich um den Schutz von Kindern vor Gewalt ginge, sagte Domscheit-Berg, dann hätte sie in 16 Jahren Regierungszeit mehr dafür tun können, um mit Prävention derartige Gewalttaten zu verhindern. Sie sie froh über die klare Absage an jede Form der Überwachung im Koalitionsvertrag der Ampel, und sie hoffe, diese bleibe auch dabei.

FDP kritisiert Länderminister

Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der EuGH habe einen Meilenstein für die Bürgerrechte markiert. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei mit europäischen Grundrechten unvereinbar. Das Urteil zeige, dass eine Massenüberwachung nicht zur europäischen  Werteordnung passt. Deswegen müsse die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus deutschen Gesetzen gestrichen werden. Die Haltung der Innen- und Justizminister auf deren Konferenz in München verstehe er nicht, sagte Kuhle. Seit 15 Jahren wisse man, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig sei. Die Aufklärungsquote sei relativ hoch.

Bundesjustizminister Buschmann habe ein Angebot gemacht, wie man die Aufklärungsquote noch steigen könne, und statt sich darauf einzulassen, habe man es abgelehnt. Wer sich einer Diskussion über den Quick-Freeze-Ansatz verweigere, sei in Wahrheit das Sicherheitsrisiko, das er anderen vorwirft, zu sein. Deswegen sollte man schnellstmöglich in einer Diskussion einsteigen, um diesen Ansatz auf den Weg zu bringen. Die Ampelkoalition werde einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit und Freiheit finden.

Antrag der Union

In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Vorratsdatenspeicherung fordert die Unionsfraktion eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. In ihrem Antrag verlangt sie von der Bundesregierung, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.

„IP-Adresse ist häufig die einzige Spur“

Zur Begründung führen die Unionsabgeordneten an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union. Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten.

Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (mwo/scr/irs/vom/29.09.2022)

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AfD TOP 15 Lehrermangel bekämpfen

Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einem Qualitätspakt Schule gescheitert. Der Bundestag lehnte am Donnerstag, 29. September 2022, einen Antrag (20/2599) mit allen übrigen Stimmen ab, mit dem die Fraktion darauf gedrängt hatte, den Lehrermangel in Deutschland durch mehr Kooperation mit den Bundesländern zu bekämpfen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hatte zu der Initiative eine Beschlussempfehlung (20/3652) vorgelegt.

AfD sieht Schulsystem „am Abgrund“

Angesichts von bis zu 40.000 offenen Stellen, die etwa der Deutsche Lehrerverband moniere, müssten Bund und Länder einen Qualitätspakt Schule schließen, so Nicole Höchst (AfD) in der Debatte. Es brauche Stipendien für Mangelfächer, Werbung für das Lehramtsstudium und eine Aufstockung der Studiengänge und Referendariatsplätze besonders in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern, zählte die Abgeordnete die Forderungen ihrer Fraktion auf.

Um den Lehrberuf wieder attraktiv zu machen, müssten Lehrkräfte auch von unterrichtsfremden Tätigkeiten wie etwa der „Radikalinklusion oder im Ganztag“ entlastet werden. Bund und Ländern warf die Abgeordnete vor, für den „dramatischen Lehrermangel“, der sich bereits seit Jahren abzeichne, verantwortlich zu sein. „Fehlgeleitete Reformen und Überbürokratisierung, Coronaschließungen und ideologische Projekte“ hätten das Schulsystem „an den Abgrund“ geführt, kritisierte Höchst.

CDU/CSU: Mehr Wertschätzung für Lehrkräfte

Auch Daniela Ludwig (CDU/CSU) bemängelte am Forderungskatalog der AfD „viel Kuddelmuddel“, räumte aber ein, dass es gut sei, dass der Bundestag so einen Anlass bekomme, sich mit dem bundesweit virulenten Lehrermangel zu beschäftigen. Eine Ursache dafür sah die CSU-Abgeordnete unter anderem in der „mangelnde Wertschätzung“ gegenüber dem Lehrerberuf.

Ein richtiger Schritt sei es da, dass Länder wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen künftig gleiches Gehalt für Lehrkräfte in Grundschulen, Sekundarbereich I und II zahlten. Lehrpersonal müsse aber auch von Zusatzaufgaben wie dem Führen von Klassenlisten oder der Wartung von Computern entlastet werden, mahnte Ludwig. Dazu brauche es zusätzliches Personal. Doch das angekündigte Startchancenprogramm der Ampel lasse weiterhin auf sich warten, so die Abgeordnete mit einem Seitenhieb auf die Bundesregierung.

Antrag der AfD-Fraktion

Mit einer Aufstockung der Lehramtsstudiengänge und mehr Lehrpersonal an Schulen wollte die AfD-Fraktion gegen den Lehrermangel vorgehen. Besonders in den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und im Sport fehlte es laut Antragstellern an Nachwuchs. Dies sollte durch einen „Qualitätspakt Schule“ geändert werden.

Die Fraktion forderte in ihrem Antrag unter anderem, dass Lehrer weniger Zeit mit unterrichtsfremden Tätigkeiten wie zum Beispiel in der Radikalinklusion oder im Ganztag verbringen sollten. Laut einem Gutachten der Verbandes Bildung und Erziehung, auf das sich die Fraktion berief, werde es in Deutschland bis 2030 81.000 unbesetzte Lehrstellen geben. (irs/vom/des/sas/29.09.2022)

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TOP 11 Wolfsbestandsmanagement

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (20/3690) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an den Umweltausschuss überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich Zur Begründung schreiben die Unions-Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten. Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne.

Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen. Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.

Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten – wie zum Beispiel Schwedens – einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe. (nki/vom/29.09.2022)

 

 

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