3. Bundestagssitzung am 18. November 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=sPDqRoB0yvc

Sitzungswoche

18. November 2021 (3. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1  Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (20/15) beschlossen. Demnach soll unter anderem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen. In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für die Vorlage, 254 stimmten dagegen, 36 enthielten sich der Stimme.

Zuvor war der geänderte Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der drei Fraktionen gegen das Votum der CDU/CSU und der AfD bei Enthaltung der Linken angenommen worden. Zu dem Entwurf hatte der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung (20/78 Buchstabe a) und einen Bericht (20/89) vorgelegt, in denen Änderungen und Ergänzungen dokumentiert wurden. Initiativen von Unions- und Linksfraktion fanden keine Mehrheit.

Angenommener Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht, heißt es im Gesetzentwurf.

Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und andere infektionsgefährdete Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar ist, rechtssicher geschützt werden können. Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die Vorkehrungen könnten je nach regionaler Lage differenziert angewendet werden.

Mögliche Schutzvorkehrungen bis 19. März 2022

In Paragraf 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Erweitertes Kinderkrankengeld auch im Jahr 2022

Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner wurden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Verlängert wurde zudem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz werden für drei Monate beibehalten.

Pflege-Sonderregelungen verlängert

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) gelten auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus. Die Sonderregelungen in der Pflege wurden bis Ende März 2022 verlängert.

Schließlich wird die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen unter Strafe gestellt. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich erfasst.

Beschlossene Änderungen am Gesetzentwurf

Zum gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte der am 11. November vom Bundestag eingesetzte Hauptausschuss am 15. November Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung gehört. Nach Kritik aus der Politik und von Experten hatte er am 16. November den Katalog der Schutzvorkehrungen noch ergänzt und deutlich ausgeweitet. Dazu hatten SPD, Grüne und FDP 16 Änderungsanträge vorgelegt.

Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen bleibt aber ausgeschlossen.

3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

Die drei Fraktionen hatten sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verständigt. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.

Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Beibehaltung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme. Schließlich werden das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe gestellt. Auch unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen und Bescheinigungen werden bestraft.

CDU/CSU: Sie haben keinen Plan für diese Pandemie

In der Schlussdebatte hielt die Union den künftigen Koalitionären vor, in einer dramatischen Notlage auf ein bewährtes Instrument der Krisenbewältigung zu verzichten. Stephan Stracke (CDU/CSU) kritisierte: „Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht.“ Die vierte Corona-Welle habe das Land mit voller Wucht erfasst. Die Krankenhäuser stießen an ihre Grenzen, Intensivbetten seien belegt, Patienten müssten verlegt werden, planbare Operationen würden verschoben. Ärzte und Pfleger seien an ihrer Belastungsgrenze.

Mit dem neuen Gesetz würden die Handlungsmöglichkeiten der Länder reduziert, rügte Stracke. Das könne nicht gutgehen. Notwendig sei jetzt eine enge Abstimmung von Bund und Ländern, das habe die SPD jedoch lange verhindert. Stracke rügte: „Sie haben keinen Plan für diese Pandemie.“ Die Feststellung der epidemischen Notlage gebe einen passgenauen Rahmen für die Länder. Dieses bewährtes Rechtsinstrument werde nun ohne Not nicht verlängert Das sei ein falsches Signal und auch inhaltlich falsch. „Sie haben sich komplett verrannt.“

Minister weist Kritik an seinem Krisenmanagement zurück

Auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) meldete sich in der Debatte zu Wort und wies Kritik an seinem Krisenmanagement zurück. Spahn räumte ein, die Lage sei ernst. Die jetzige Dynamik im Infektionsgeschehen hätten Wenige vorhergesagt.

Er selbst habe verschiedene Vorschläge gemacht, wie die Rechtslage in der Zukunft ausgestaltet werden könne. Wenn die künftige Koalition nun einen eigenen Weg gehe, müsse sie dafür auch die Verantwortung übernehmen. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Manuela Rottmann bot der Union an, in der Krise im Gespräch zu bleiben.

SPD will die politische Verantwortung übernehmen

Redner von Grünen, SPD und FDP verteidigten den nachgebesserten Gesetzentwurf sowie den geplanten Verzicht auf die Feststellung der epidemischen Notlage. Sabine Dittmar (SPD) sagte, die Reform schaffe einen neuen gesetzlichen Ordnungsrahmen zur Bewältigung der Pandemie. Sie betonte: „Wir reagieren mit den notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage.“ Die alte Regelung sei mit Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder flächendeckenden Ladenschließungen „verfassungsrechtlich und epidemiologisch fragwürdig“ gewesen. Dittmar kündigte an: „Wir übernehmen jetzt die politische Verantwortung.“

Mit dem neuen Gesetz bleibe das hohe Schutzniveau nicht nur erhalten, sondern es werde erhöht. Die Länder erhielten mehr Möglichkeiten des effizienten Handelns als bei der noch gültigen Rechtslage. So könnten die Länder auch Veranstaltungen absagen oder einzelne Einrichtungen schließen. Zudem werde Rechtssicherheit geschaffen. Zugleich würden jene Menschen geschützt, die am verletzlichsten seien. Dittmar sagte voraus: „Vor uns stehen anstrengende Monate.“

Grüne fordern „Schutzwall im öffentlichen Leben“

Auch Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf den Ernst der Lage hin und auf die Notwendigkeit, jetzt entschlossen zu reagieren. Die jüngste Entwicklung im Gesundheitssystem mache ihr große Sorgen. „Wir befinden uns in einer Notsituation.“ Sie warf der alten Regierung vor, sich auf die absehbar schwierige Herbst- und Winterzeit nicht ausreichend vorbereitet zu haben. Sie betonte: „Heute erwarten die Menschen, dass wir uns zusammenreißen und handeln.“

Nötig seien rechtssichere Maßnahmen. Das neue Gesetz biete deutlich mehr Möglichkeiten als bisher. Die Grünen-Politikerin mahnte: „Wir brauchen einen Schutzwall im öffentlichen Leben.“ Daher gebe es künftig die Pflicht, die Lage von Kindern zu berücksichtigen. Schulen und Kitas müssten so lange wie möglich offen bleiben.

FDP: Corona ist nicht vorbei

Dr. Marco Buschmann (FDP) wandte sich gegen den möglichen Eindruck, dass mit dem Verzicht auf die Feststellung der epidemischen Notlage die Botschaft verbunden sein könnte, die Corona-Pandemie sei vorbei: „Corona ist nicht vorbei.“ Die Lage sei ernst, insbesondere dort, wo die Impfquote niedrig ausfalle. Das sei derzeit gerade in Bayern und Sachsen der Fall. Buschmann forderte alle Bürger auf, sich impfen zu lassen oder sich auch für eine Auffrischungsimpfung zu entscheiden.

Eine nationale Impfoffensive sei der Weg aus der Pandemie. Der FDP-Politiker wies den Vorwurf zurück, das neue Gesetz lasse die Länder wehrlos zurück. Das sei falsch. Tatsächlich würden  robuste Maßnahmen ermöglicht und auf rechtssichere Beine gestellt. Das sei ein Fortschritt in der Pandemie-Bekämpfung. So werde der Instrumentenkasten erweitert und nicht reduziert. Buschmann mahnte, es dürfe jetzt nicht um politische Konstellationen gehen, um Union oder Ampel: „Es geht darum, unser Land zu schützen.“

AfD kritisiert Druck auf Ungeimpfte

Tino Chrupalla (AfD) erneuerte die Kritik seiner Fraktion, wonach der Druck auf die noch nicht geimpften Menschen immer weiter verschärft werde. Die Bürger hätten aber ein Recht darauf, eigenverantwortlich zu handeln und könnten nicht als Impfverweigerer abgestempelt werden.

Er mahnte: „Hören Sie auf, einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen.“ Den künftigen Koalitionären warf Chrupalla vor, die bisherige Politik der Panik und Verbote fortführen zu wollen. Die Ungeimpften würden für alles verantwortlich gemacht, dabei liege die Impfquote nun bei fast 70 Prozent, ohne dass sich die Lage entspanne. Die Hoffnung in die Impfstoffe sei offensichtlich zu  groß gewesen. Die Impfdurchbrüche zeigten, dass die Impfstoffe doch nicht so zuverlässig wirken.

Linke für stringente Corona-Politik

Nach Ansicht von Dr. Dietmar Bartsch (Linke) ist die Corona-Politik unberechenbar und nicht verlässlich genug. Offenbar ändere das Virus seine Gefährlichkeit, je nachdem, wer gerade regiere, sagte er in Anspielung auf die veränderten Einschätzungen zur epidemischen Notlage.

Er kritisierte, neuerdings würden Regelungen ganz im Sinne der FDP verfolgt. „Was haben Sie den Leuten in den Tee getan?“ Bartsch betonte, es würden Regelungen gebraucht, die Bürger hätten es nach fast zwei Jahren Pandemie aber satt, Sprüche zu hören, die sich als nicht haltbar erwiesen: „Das untergräbt die Akzeptanz.“ Der Linke-Politiker warnte: „Mit jeder Welle wird unser Gesundheitssystem schwächer.“ Pfleger seien schlecht bezahlt und verließen ihren Beruf, Krankenhäuser würden geschlossen. Deutschland brauche eine stringente Corona-Politik.

Initiativen von CDU/CSU und Linke abgelehnt

Zu dem Gesetzentwurf hatten Unions- und Linksfraktion Initiativen eingebracht, die vom Bundestag abgelehnt wurden. Ein CDU/CSU-Änderungsantrag sah vor (20/90), in Paragraf 77 IfSG einen neuen Absatz 4a einzufügen, der die im August 2021 festgestellte epidemische Lage oder einen vor deren Auslaufen gefassten neuen Beschluss des Bundestages über die Fortdauer der epidemischen Lage bis zum 28. Februar 2022 weiter fortschreibt, sofern der Bundestag diese nicht vorher aufhebt. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Unionsfraktion abgelehnt.

Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde zudem ein Entschließungsantrag der Linksfraktion, in dem diese ein stärkeres Bemühen forderte, „Gruppen mit unterdurchschnittlicher Impfquote zu erreichen“ (20/85). Neben „niedrigschwelligen“ und soziale Brennpunkte in den Blick nehmenden Angeboten in Impfzentren plädiert die Fraktion unter anderem auch für eine Impfprämie in Höhe von 100 Euro für alle, die bis zum 31. Dezember 2021 einen vollständigen Impfschutz vorweisen können.

Ein weiterer Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/84) wurde namentlich abgestimmt. 502 Abgeordnete votierten gegen den Antrag, 178 waren dafür, es gab eine Enthaltung. Darin hatte die Unionsfraktion für die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite plädiert. Die Voraussetzung dafür sei unter anderem deshalb gegeben, weil „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“.

Gesetzentwurf der CDU/CSU abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/27), in dem diese einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen gefordert hatte. Nach den bisher geltenden Straftatbeständen sei die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gegenüber anderen Urkundenfälschungen privilegiert, so die CDU/CSU. Urkundenfälschung könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Straftatbestände der Paragrafen 277 bis 279 im Strafgesetzbuch (StGB), die die Fälschung von Gesundheitszeugnissen beträfen, sähen hingegen als Strafrahmen nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem oder zwei Jahren vor.

Mit ihrem Gesetzentwurf forderte die Fraktion Änderungen der Paragrafen 277 bis 279 StGB. Unter anderem sollten sich die Tatbestände nicht mehr auf die Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften beschränken. Darüber hinaus sollte der Strafrahmen der Paragrafen 277 bis 279 angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Auch zu dieser Abstimmung hatte der Hauptausschusses eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/78 Buchstabe b). (pk/vom/ste/irs/18.11.2021)

 

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ZP 1  Infrastrukturausbau und Ganztagsbetreuung fpr Grundschulkinder

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (20/83) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion

Die Unionsfraktion verweist darauf, dass der Bundestag in der letzten Wahlperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht hat. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Wie die Fraktion schreibt, kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Es sei davon auszugehen, dass noch mehr als 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Der Bund unterstütze Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Dafür habe der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und stelle über dieses Sondervermögen Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Von den 3,5 Milliarden Euro habe der Bund den Ländern Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen.

„Frist um ein Jahr bis Ende 2022 verlängern“

Die Einzelheiten sind laut Gesetzentwurf in einer auf Artikel 104c des Grundgesetzes beruhenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geregelt („Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“). Die Frist zum Mittelabruf sei in dieser Vereinbarung auf den 31.Dezember 2021 festgelegt. Sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz sei die Fristenregelung für die Verausgabung der Mittel ebenfalls auf den 31. Dezember 2021 terminiert.

Vor allem die angespannte Marktlage im Bausektor einhergehend mit Lieferengpässen von Baumaterialien führt laut Unionsfraktion zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung und Beendigung von Bauprojekten. Vor diesem Hintergrund sei schon jetzt absehbar, dass in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können. Es bestehe nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die aufgrund der Auftragsvergabe entstehenden Kosten selbst tragen müssten und. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Daher sei es erforderlich, die sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel über den 31. Dezember 2021 hinaus um ein Jahr zu verlängern.(vom/18.11.2021)

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TOP 2  Infrastrukturausbau und Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach Paragraf 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (20/8) mit breiter Mehrheit zugestimmt. Nur die Fraktion Die Linke votierte gegen diese sogenannte Bundeszuschussverordnung 2022, zu der der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung (20/77) vorgelegt hatte.

Bundeszuschuss wird erneut aufgestockt

Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll der Bund im nächsten Jahr nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das der Bundestag im Juli 2021 beschlossen hatte, war der Zuschuss an die GKV für 2022 bereits um sieben Milliarden Euro erhöht worden.

Nach Auswertung der Prognose des sogenannten Schätzerkreises zu Einnahmen und Ausgaben der GKV ergebe sich vor allem aufgrund der Covid-19-Pandemie in Verbindung mit der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise ein veränderter Finanzbedarf für das Jahr 2022, heißt es in der Vorlage. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zu erwarten. Zudem würden auch die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft steigen.

„Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte stabil halten“

Das Bundesgesundheitsministerium sei befristet bis Ende 2021 dazu ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages einen ergänzenden Bundeszuschuss festzulegen, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein ergänzender Bundeszuschuss von insgesamt 14 Milliarden Euro nötig.

Durch die Stabilisierung des Zusatzbeitrages leiste der Bund für 2022 einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent und damit zur schnellen Erholung der Wirtschaft, heißt es in der Verordnung. (pk/18.11.2021)

 

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Antrag AfD TOP 3 Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet

Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

Die jetzt beschlossene Änderung bei der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte kann nach den Schätzungen der Bundesregierung zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr führen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren.

Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen

Diese Möglichkeit der Pauschalierung können alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Im Jahressteuergesetz 2020 ist geregelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss.

Die Vorsteuerbelastung ist laut Bundesregierung ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte zutreffend festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach EU-Recht nicht zulässig und würde zu Steuerausfällen führen. Wie aus dem Regierungsentwurf hervorgeht, wäre der derzeit geltende Durchschnittssatz von 10,7 Prozent ab 2022 zu hoch und würde gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen.

Sonderregelung für Pauschallandwirte

Der Bundesrechnungshof hatte 2019 in einem Bericht an das Bundesfinanzministerium geschrieben, die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruhe auf der Fiktion, dass gesamtwirtschaftlich betrachtet die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürften in ihrer Gesamtheit durch den Pauschalausgleich keine Erstattungen erhalten, die über ihre Vorsteuerbelastung hinausgehen. Der Pauschalausgleich dürfe die Vorsteuerbelastung nicht übersteigen. Ansonsten würde ein Mitgliedstaat seinen Pauschallandwirten unzulässige Beihilfen gewähren, die ein entsprechendes Verfahren der EU-Kommission auslösen könnten.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem die in einer EU-Richtlinie für bestimmte europäische Einrichtungen vorgesehene Entlastung von der Umsatzsteuer im Wege eines Vergütungsverfahren umgesetzt. Für bestimmte Einfuhren und Lieferungen als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wird eine Steuerbefreiung eingeführt.

Änderungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD-Fraktion trat in einem Änderungsantrag (20/91), der in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde, dafür ein, angesichts der vorgenannten Belastungen der Pauschallandwirte, deren steuerlicher Berater und deren Geschäftspartner die Absenkung des Durchschnittssatzes auf den 1. Juli 2022 zu verschieben.

Mit der Verschiebung bleibe dem Gesetzgeber die Möglichkeit, den Durchschnittssatz neu zu berechnen, argumentierte die Fraktion.

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TOP 5 Massenmigration über Polen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Massenmigration über Polen mit grenzpolizeilichen Maßnahmen rechtzeitig verhindern und nachhaltige Abwehrmaßnahmen sicherstellen“ (20/86) und „Die Weißrussland-Route wirkungsvoll schließen“ (20/87) beraten. Gegen die Stimmen der Antragsteller wurden die Vorlagen im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen und nicht, wie von der AfD-Fraktion gewünscht, direkt abgestimmt.

Erster Antrag der AfD

Die AfD verlangt in ihrem ersten Antrag (20/86), bis zur Entspannung der Lage an der deutsch-polnischen Grenze auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums tägliche Lageberichte zur Entwicklung der illegal Einreisenden von Polen nach Deutschland zu veröffentlichen, damit sich neben dem Deutschen Bundestag auch die deutsche Bevölkerung umfassender informieren könne.

Weitergehende Verhandlungen müssten mit der Regierung Polens aufgenommen werden, um bei Bedarf auch logistische Unterstützung zur Errichtung von sich bereits in Planung befindlichen oder zu der Verstärkung bereits existierender Grenzschutzanlagen an den gefährdeten Grenzabschnitten Polens zu Belarus anzubieten. Diese Unterstützungsleistungen müssten auch Litauen und Lettland angeboten werden. Zur Lagestabilisierung und Verhinderung weiterer illegaler Grenzübertritte nach Deutschland sollten temporäre Grenzkontrollen zur durchgehenden Sicherung der deutsch-polnischen Grenze eingeführt werden, so die AfD.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/87) fordert die Fraktion, alle Personen, die über Weißrussland illegal nach Deutschland eingereist sind, ausnahmslos aus Deutschland abzuschieben. Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen der Europäischen Union und Weißrussland direkt nach Weißrussland müsse ungeachtet der Aussetzung durch die weißrussische Regierung, die die Bundesrepublik nicht anerkennt, weiterhin angewendet werden.

Abgeschoben werden müssten innerhalb von zwei Tagen alle Menschen, die im Grenzgebiet aufgegriffen werden und ohne Rücknahmeantrag all jene, die über eine weißrussische Einreisedokumentation verfügen. Im Übrigen sei das Dublin-III-Verfahren in der EU uneingeschränkt anzuwenden. Der Bundestag solle bis spätestens 31. März 2022 eine finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten beschließen, die Grenzsicherungsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen durchführen und illegale Migranten aus Deutschland zurücknehmen. (vom/18.11.2021)

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TOP 6 Verhinderung der Kita-Schulschließungen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 18. November 2021, mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Kita- und Schulschließungen verhindern – Mehr Tempo bei Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche“ (20/81) befasst. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Antrag der Linken

Die Linke will, dass Schulen, Kitas und die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe offengehalten werden. Um dies zu gewährleisten, müssten sie pandemiegerecht ausgestattet werden. Lässt sich pandemiebedingt eine Einschränkung des Betriebes und damit eine Aussetzung der Präsenzpflicht in Schulen nicht vermeiden, so die Fraktion,  müssten die Angebote zumindest eingeschränkt geöffnet bleiben und für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erreichbar sein.

Darüber hinaus solle die Bundesregierung bundeseinheitlich geltende Zielvorgaben und Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen festlegen. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass für alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche verkehren, täglich kostenlose FFP2- und medizinische Masken, Antigen-Schnelltests und Desinfektionsmittel für Kindern und Jugendliche, das gesamte Personal sowie bei Bedarf Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung stehen. Zudem sollten mehr niedrigschwellige Impfangebote für Kinder und Jugendliche, die von der Ständigen Impfkommission eine Impfempfehlung erhalten haben, sowie ebensolche niedrigschwelligen Angebote zur Erstimpfung und Booster-Impfung für Personal in den verschiedenen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

„Corona-Elterngeld einführen“

Auch sollten Eltern bei Verdachtsfällen einer Covid-19-Erkrankung ihrer Kinder Sicherheit für ihre Familien mittels kostenloser PCR-Tests erhalten. Lange Wartezeiten müssten verhindert werden. Bereitgestellt werden müssten überdies neben der Schule zusätzliche Räumlichkeiten an Lernorten wie Bibliotheken, Museen, Theater. Zusätzliches pädagogisches sowie Betreuungspersonal  müsse ebenfalls zur Verfügung stehen, um Klassen- und Gruppenteilungen zu ermöglichen und auch Lehrkräften Aufenthalte und Arbeitsräume mit Abstand zu ermöglichen.

Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für die Dauer der pandemischen Lage bei der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ein Recht auf ein Corona-Elterngeld einzuführen. Dieses soll während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent gewährleisten. (vom/aw/18.11.2021)

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