226. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 5. Mai 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=so2vhri5uvg&feature=emb_title

Sitzungswoche

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung (Kanzleramt)

Ob die Arbeit des Digitalrats, die Entwicklung des IT-Dienstleisters „DigitalService4Germany“ oder die Ergebnisse des Hackathons #WirVsVirus – Kanzleramtsminister Prof. Dr. Helge Braun (CDU) hat während der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 5. Mai 2021, eine positive Bilanz der von ihm federführend betreuten Digitalpolitik der Bundesregierung gezogen.

In der einstündigen Befragung im Plenum dominierte dennoch erneut das Thema Corona: Neben der Frage von Lockerungen für Geimpfte, interessierte die Abgeordneten insbesondere die Zulassung von Impfungen auch für Schwangere sowie die Vorbereitungen im Kampf gegen Virusmutationen.

Braun: Mit Hackathon „Weltrekord“ aufgestellt

In seinem Eingangsstatement betonte der Kanzleramtschef, die in der laufenden Legislaturperiode geschaffenen Strukturen zur Koordinierung der Digitalpolitik hätten sich bewährt: Der Digitalrat, „unkonventionell“ besetzt mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft, habe die Bundesregierung nicht nur beraten, sondern auch bei der Umsetzung von Projekten konkret unterstützt. Mit „DigitalService4Germany“ verfüge die Bundesregierung zudem über einen Dienstleister, um IT-Projekte der einzelnen Ministerien umzusetzen.

Davon werde mehr und mehr Gebrauch gemacht, die Ergebnisse seien positiv – so wie auch die des von der Bundesregierung unterstützten Hackathons #WirVsVirus: Über 120 Projekte zur Bewältigung der Corona-Pandemie seien dabei entstanden, 30.000 Menschen hätten sich beteiligt, berichtete der Kanzleramtsminister. Das sei ein „Weltrekord“.

Fortschritte bei digitalen Vorhaben

Auch beim Ausbau des Mobilfunknetzes, der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der IT-Konsolidierung des Bundes gebe es Fortschritte: Letzteres sei zwar ein „riesengroßes, äußerst komplexes Projekt“, aber auch hier komme er zu einer positiven Bilanz, so Braun.

Vieles der Arbeit in den letzten Monaten und Jahren sei „in digitalem Sinn Tiefbau und Vorbereitung“ gewesen. Die Zukunft werde zeigen, dass Deutschland bei Themen wie der „digitalen Identität“ vorangekommen sei, zeigte sich der Kanzleramtschef zuversichtlich.

AfD rügt Corona-Politik der Regierung

Beatrix von Storch (AfD) hielt Braun hingegen vor, mit den Corona-Ausnahmen für Geimpfte die Republik „zweizuteilen“. Die eine Gruppe von Menschen hätten mehr Rechte, die andere weniger. Die Abgeordnete wollte zudem wissen, wie die Bundesregierung Grundrechtseingriffe wie Ausgangsbeschränkungen rechtfertige und wissenschaftlich belege.

Hier verwies Braun auf das Robert-Koch-Institut (RKI) als „das Fachinstitut“ in der Pandemie. Die Beschränkungen im Rahmen der „Notbremse“ seien „verhältnismäßig“ und auf Basis der Empfehlungen des RKI getroffen worden. Die aktuell sinkenden Infektionszahlen belegten zudem, dass die Notbremse wirke.

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TOP 2 Fragestunde

In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 5. Mai 2021, haben Vertreter der Bundesregierung mündliche Fragen beantwortet, die von Abgeordneten vorab schriftlich gestellt worden waren (19/29165). Die Fragen wurden getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 84 Fragen stammten 31 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 23 Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Die Linke, 16 Fragen Abgeordnete der FDP-Fraktion und zwölf Fragen Abgeordnete der AfD-Fraktion. Der SPD-Abgeordnete Mathias Stein steuerte zwei Fragen bei.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 26, richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gefolgt vom Auswärtigen Amt, das elf Fragen beantworten sollte, und dem Bundesministerium für Gesundheit, das zu zehn Fragen gefordert war.

Neun Fragen sollte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantworten, acht Fragen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium der Verteidigung. Vier Fragen richteten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, drei Fragen an das Bundesministerium der Finanzen, zwei Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und eine Frage an das Bundeskanzleramt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der schleswig-holsteinische SPD-Abgeordnete Mathias Stein beim Verkehrsministerium, was es konkret unternimmt, um nach Schiffshavarien an den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals zügig und dauerhaft die Funktionsfähigkeit des Kanals zu erhalten.

Der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann wollte vom Bauministerium wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuvermietungsmieten in den 14  größten Städten Hessens seit 2008 bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 jeweils entwickelt haben.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 85 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 31 die meisten gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke folgten mit 25 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 19 Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen.

Die meisten Fragen, nämlich 23, richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit, an das zwölf Fragen gingen. Jeweils sieben Fragen beantworteten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Jeweils sechsmal waren das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Je fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Vier Fragen beantwortete das Bundesministerium der Verteidigung, zwei Fragen das Bundesministerium der Finanzen und eine Frage das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann vom Gesundheitsministerium erfahren, wie viele Menschen jedes Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland an sogenannten Krankenhauskeimen, also an Mikroorganismen, die eine nosokomiale Entzündung hervorrufen, sterben und/oder erkranken.

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ZP 1 Entlassungen beim Klinik-Konzern Sana

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 5. Mai 2021, in einer Aktuellen Stunde mit der angekündigten Entlassung von rund 1.000 Beschäftigten des Klinik-Konzerns Sana beschäftigt. Beantragt hatte die Debatte die Fraktion Die Linke. Hintergrund ist der jüngst bekannt gewordene Plan der Klinikleitung, bis Ende des Jahres zahlreiche Beschäftigte zu entlassen. Betroffen sind Mitarbeiter der Tochtergesellschaft DGS pro Services und dort vor allem die Bereiche Stationsassistenz, Hol- und Bringdienste sowie Pforten- und Sicherheitsdienste.

AfD: Bundesregierung agiert hysterisch

Martin Sichert (AfD) übte grundsätzliche Kritik am Corona-Management der Bundesregierung und deren aus seiner Sicht fatalen Auswirkungen auf Krankenhäuser und Kranke.

Durch die „hysterische“ Ausrichtung an einer Krankheit und die dadurch bedingte Freihaltung von Kapazitäten seien die Krankenhäuser doch erst in die schwierige Lage gekommen, sagte Sichert.

 

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Antrag AfD ZP 2 Linksextremistische Gewalt

Zwei Anträge der Fraktion der AfD zu linksextremistischer Gewalt standen am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die erste Vorlage mit dem Titel „Linksextremistische Brandanschläge und Gewaltexzesse am 1. Mai stoppen – Effektivität der Terrorbekämpfung optimieren“ (19/29293) wurde erstmals beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Über den zweiten Antrag (19/22189) beriet der Bundestag abschließend. Dabei folgten die Abgeordneten mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/24121) und lehnten die Initiative mit dem Titel „Bundeseinheitlicher Aktionsplan 2020 gegen linksextremistische Gewalt und Terror – Null Toleranz statt Deeskalation“ ab.

Neuer Antrag der AfD

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion fordern in ihrem neuen Antrag (19/29293) von der Bunderegierung unter anderem, sich mit hoher Priorität dafür einzusetzen, dass auf europäischer Gesetzgebungsebene unter Beachtung der Solidaritätsklausel im Falle eines Terroranschlags, gesetzgeberische Gestaltungsspielräume der einzelnen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Definition von Terrorismus unter Berücksichtigung der individuellen Bedrohungslage durch radikale Gruppierungen auf Ebene der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt werden können.

Außerdem soll auf Klarstellungen im Hinblick auf die Definition terroristischer Handlungen in EU-Gesetzgebungsakten hingewirkt werden. Zudem soll der Versuch hinsichtlich der Gründung und des Sich-Beteiligens an Vereinigungen zum Zweck der Androhung sowie der Versuch der Unterstützung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für Vereinigungen unter Strafe gestellt werden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD hält die linksextremistische Gewalt, insbesondere jene, die sich gegen Polizisten wende, für zu unbeleuchtet in der politischen Debatte. Das geht aus dem Antrag der Fraktion hervor (19/22189), der eine entsprechende Null-Toleranz-Politik des Staates gegenüber jener Gewaltanwendung forderte und den der Bundestag ablehnte. Die Ständige Konferenz der Innenminister, so hieß es, solle sich zu einer zeitnahen Sondersitzung zusammenfinden, um ein dauerhaftes, konsequentes und vor allem bundeseinheitliches Vorgehen gegen die gewaltbereite linksextremistische Szene zu koordinieren“.

Darüber hinaus wünschte sich die Fraktion dauerhaft verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunktorten, bessere Ausrüstung für Sicherheitsbeamte sowie eine bundesweite Werbekampagnen mit Bezuschussungen aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Warnung der Öffentlichkeit über die subtile Unterwanderung gesellschaftlicher Strömungen durch Linksextremisten und damit einhergehende Radikalisierungen, die in Gewalt enden“. (ste/05.05.2021)

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TOP 3 Steuerrecht

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Mai 2021, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (19/27632) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28925) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28963) vor. Keine Mehrheit fanden drei Änderungsanträge (19/2928919/2929019/29291) sowie ein Entschließungsantrag (19/29292) von Bündnis 90/Die Grünen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem jetzt beschlossenen Gesetz (19/27632) den Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern entschiedener bekämpfen. Die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds wurden neu gefasst.

Der gesamte Prozess – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde – soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, werden ausgeschlossen. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, werden reduziert. Zudem werden bestimmte Verfahren von den Ländern auf den Bund übertragen.

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf betreffen unter anderem die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis Ende März 2022, den Abzug von Unterhaltsleistungen und den Nachweis zum Grad der Behinderung, die unentgeltliche Depotübertragung, die Übertragbarkeit des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines volljährigen Kindes und den Geltungszeitraum der Freistellungsbescheinigung.

Änderungsanträge und Entschließungsantrag abgelehnt

Die Grünen wollten mit ihrem ersten Änderungsantrag (19/29289), dass Steuerpflichtige, um eine vollständige Anrechnung der Kapitalertragsteuer die zu den Kapitalerträgen berechtigenden Wertpapiere mindestens 90 statt wie bisher 45 Tage im wirtschaftlichen Eigentum halten müssen. Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Mit ihrem zweiten Änderungsantrag (19/29290) wollten die Grünen einen Paragrafen aufnehmen, der die Finanzierungsbeziehungen regelt. Mit ihrem dritten Änderungsantrag (19/29291) wollten sie unter anderem eine Mitteilungspflicht für bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen einführen. In beiden Fällen stimmten Grüne und Linke dafür, die übrigen Fraktionen dagegen.

Der Entschließungsantrag der Grünen (19/29292) zielte unter anderem darauf ab, durch ein neu einzuführendes elektronisches Meldeverfahren einen Abgleich aller Anträge auf Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer mit den korrespondierenden Zahlungen dieser Steuerbeträge an die Finanzbehörden sicherzustellen. Grüne und Linke stimmten dafür, die FDP enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Oppositionsvorlagen abgelehnt

Abgelehnt wurden darüber hinaus weitere Oppositionsvorlagen. Zum Antrag der FDP-Fraktion „Abgeltungsteuer bewahren – Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken“ (19/27820), dem Antrag der Fraktion Die Linke „Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern“ (19/16836) sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Cum/Ex-Steuerskandal unverzüglich beenden“ (19/5765) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28925).

Auch zu einem weiteren Antrag der FDP-Fraktion „Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken“ (19/27815) lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/28917).

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TOP 5 Handwerksordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Mai 2021, nach halbstündiger Debatte den Entwurf der Bundesregierung für ein fünftes Gesetz „zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ (19/2744019/2812819/28605 Nr. 1.7) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/29069) beschlossen. Die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen stimmten zu. Zwei Entschließungsanträge der AfD (19/2931619/29327) wurden jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung nach einer Nachbesserung für die „für Handwerker ungünstige Widerrufsregelung“ abgewiesen. Der Entscheidung lag eine eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/17086) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit der nun beschlossenen Novelle die Handwerksordnung an Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen (19/27440). Damit werde auch auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht reagiert, die in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden oder klargestellt werden – beispielsweise die aktuelle Bezeichnung von Gewerben, erklärt die Bundesregierung. Zugleich werden damit die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt gestärkt, heißt es weiter. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen unter dem Strich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.

Im Einzelnen werden in der Handwerksordnung Begriffe zum Buchführungsverfahren angepasst. Änderungen im Prüfungswesen für Gesellenprüfungen würden „durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung auch im Meisterprüfungsverfahrensrecht nachvollzogen“, heißt es weiter.

Entschließungsanträge der AfD abgelehnt

Die AfD forderte in ihrem ersten abgelehnten Entschließungsantrag (19/29316) die Bundesregierung auf, die im Gesetzentwurf geforderte Tariffähigkeit von Innungen in Bezug auf den Abschluss von Tarifverträgen zurückzunehmen und diese Frage weiterhin der Selbstorganisation des Handwerks zu überlassen.

In ihrem zweiten abgelehnten Entschließungsantrag (19/29317) verlangte die Fraktion, bei der Änderung der Handwerksordnung die handwerksrechtlichen Bestimmungen im „Übergangsgesetz aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom 25. März 1998 und im „Gesetz zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom 31. Mai 2020 unter Aufhebung dieser Übergangsgesetze in den vorliegenden Gesetzentwurf aufzunehmen.

Antrag der AfD abgelehnt

Mit ihrem ebenfalls abgelehnten Antrag (19/828) wollte die AfD die ihrer Meinung nach für Handwerker ungünstige Widerrufsregelung nachbessern. Erreicht werden sollte die Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs.

Das Gesetz aus dem Jahr 2013 beinhalte für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, bei denen Leistungserbringung und Auftragsanpassungen beim Kunden und außerhalb der Geschäftsräume stattfinden, unzweckdienliche Widerrufsregelungen, die zu einem unverhältnismäßigen Zuwachs an bürokratischen Anforderungen und einer negativen Beeinflussung der Rechtssicherheit von Unternehmern sowie Verbrauchern führten. Ein nennenswerter Vorteil für den Verbraucherschutz werde dabei nicht erreicht, so die Fraktion. (hau/pez/mwo/vom/05.05.2021)

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TOP 9 Betriebsrätemodernisierungsgesetz 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899) beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (19/27318) und ein Antrag der FDP-Fraktion zur Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Arbeit von Betriebsräten (19/28984).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen soll insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet werden, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf (19/28899).

Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll auch der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert werden. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden will die Bundesregierung die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung streichen.

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TOP 10 Infektionsschutzgesetz  

Mit breiter Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion (19/29309) auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes zurückgewiesen. Der Antrag bezog sich auf das am 21. April 2021 vom Bundestag verabschiedete vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/2844419/2869219/2873219/28733).

Das Stimmergebnis stand nach namentlichen Abstimmung bei 563 zu 84 – bei einer Enthaltung. Der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht hätte die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten benötigt, was in Summe 178 Stimmen entspricht.

Antrag auf abstrakte Normenkontrolle

Nach Ansicht der Antragsteller ist das Infektionsschutzgesetz in seiner gegenwärtigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar. So sei etwa die Festlegung auf einen bestimmten Schutzmaßnahmen-Automatismus bei Erreichen eines Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100, wie ihn neuerdings der Paragraf 28b regelt, unverhältnismäßig, hieß es in der Vorlage. Der Inzidenzwert leide darüber hinaus an einer „immanenten Schwäche der Aussagekraft“, schrieb die Fraktion.

Außerdem durchbreche die Bestimmung die Vollzugskompetenz der Länder, denen nun kein Auswahlermessen bei der Wahl geeigneter Maßnahmen mehr verbleibe. Auch verkürze sie ohne Not den Rechtsschutz, weil betroffenen Bürgern nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht offenstehe.

AfD: Das scharfe Schwert ist die Normenkontrollklage

Zu Beginn der Debatte warb Stephan Brandner (AfD) bei den anderen Fraktionen um Unterstützung im Kampf gegen das „offensichtlich verfassungswidrige  Infektionsschutzgesetz“. Er verwies darauf, dass neben der AfD auch die FDP und die Linksfraktion sowie Teile der Unionsfraktion gegen das Gesetz gestimmt hätten. Die FDP jedoch habe das „stumpfe Schwert“ der Verfassungsbeschwerde gewählt. Unter dem Vorsitz des ehemaligen stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Harbarth habe das Bundesverfassungsgericht aber alle Eilanträge abgelehnt.

„Das scharfe Schwert ist die Normenkontrollklage“, sagte Brandner. Dafür brauche es 25 Prozent der Abgeordneten, weshalb die AfD-Fraktion sowohl die FDP- als auch die Linksfraktion mit Bitte um Beteiligung angeschrieben habe. Aktuell sei noch keine Antwort eingegangen. Die AfD werde dennoch alles unternehmen, „um gegen diese offensichtlich verfassungswidrige Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzugehen“, kündigte Brandner an.

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6. Mai 2021 (227. Sitzung)

ZP6 Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung

 

ZP9 Aktuelle Stunde – Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Die vom Bundestag in der Corona-Krise beschlossenen Freiheiten für Geimpfte und Genesene werden fraktionsübergreifend begrüßt, von Teilen der Opposition aber als zu spät und nicht ausreichend gewertet. In einer von der FDP-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde zum Thema „Freiheiten für Geimpfte und Genesene umgehend wiederherstellen“ kritisierten am Donnerstag, 6. Mai 2021, im Bundestag insbesondere Redner von FDP, AfD und der Linken das Krisenmanagement der Bundesregierung und forderten, die Grundrechte der Bürger nicht länger einzuschränken. Vertreter der Regierungsfraktionen und der Grünen mahnten indes, die Infektionsgefahr nicht zu unterschätzen und die jetzt erreichten Erfolge nicht zu gefährden.

AfD: Ausgangssperren nicht nachvollziehbar

Detlev Spangenberg (AfD) zeichnete ein ganz anderes Bild der Lage und warf der Bundesregierung vor, in der Corona-Krise selbstherrlich vorzugehen. Die Grundrechte der Bürger seien aber nicht verhandelbar. Die Corona-Tests wiesen teils hohe Fehlerquoten auf, die Inzidenzwerte würden willkürlich festgelegt. Beim Impfen gebe es ein ständiges Hin und Her der Anwendungen, etwa den Impfstoff von AstraZeneca betreffend.

Spangenberg fügte hinzu, die Ausgangssperren seien nicht nachvollziehbar, auch nicht die Verbote für Gartenlokale. Was die neuen Freiheiten angehe, stelle sich außerdem die Frage, wie das überprüft werden solle, insbesondere im privaten Umfeld.

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7. Mai 2021 (228. Sitzung)

ZP 19 Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzrechts

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 7. Mai 2021, erstmals über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (19/24785) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einem Gesetzentwurf „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ (19/2478519/24900) will die Bundesregierung „insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus“ und -extremismus reagieren. „Diese gebieten, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen“ sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten sieht die Vorlage zudem für die Nachrichtendienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten“ vor. Laut Bundesinnenministerium ist die „Quellen-TKÜ“ insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt.

Quellen-TKÜ soll im Endgerät ansetzen

Die Quellen-TKÜ setzt danach im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, „dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“. Flankierend sollen den Angaben zufolge die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ durch die sogenannte G10-Kommission geschaffen werden.

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Danach soll zugleich der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung technisch unterstützt werden. Damit werde auch die übergreifende Analysefähigkeit bei Auswertung vorhandener Informationen unter Einbezug des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums verbessert. Schließlich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes angepasst werden, „um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern“. (sto/eis/07.05.2021)

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TOP 34 Schutz von Pressefreiheit und Medien

In Deutschland hat sich die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Journalisten deutlich erhöht. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zählte im Jahr 2020 mindestens 65 gewalttätige Übergriffe. Gegenüber dem Vorjahr seien dies fünfmal so viele Fälle, heißt es in ihrem aktuellen Bericht zur internationalen Situation der Pressfreiheit. Die Mehrheit der Angriffe habe sich auf oder am Rande von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen ereignet. Reporter ohne Grenzen stufte Deutschland deshalb in seiner „Rangliste der Pressfreiheit“ von Platz 11 auf Platz 13. Damit gilt die Situation der Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr länger als „gut“, sondern nur noch als „zufriedenstellend“.

Mit Ausnahme der AfD-Fraktionen verurteilten alle anderen Fraktionen am Freitag, 7. Mai 2021, im Rahmen einer Debatte zum Schutz von Pressefreiheit und Medien diese Übergriffe. Die freie und ungehinderte Berichterstattung durch die Medien sei ein elementares Wesensmerkmal einer Demokratie und des Rechtstaates, lautete das einhellige Urteil. Die Redner der AfD hingegen gingen mit keiner Silbe auf die Übergriffe ein, setzten sich ausschließlich mit einem von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag zur Gemeinnützigkeit von sogenanntem Non-Profit-Journalismus auseinander.

AfD: Es geht um Meinungshoheit und kulturelle Hegemonie

Auf massive Kritik stieß der Antrag der Grünen vor allem bei der AfD-Fraktion. Die Grünen würden vergessen, dass mit Journalismus eben auch Geld verdient werden müsse, führte deren Abgeordneter Martin E. Renner aus. Zudem existiere in Deutschland bereits in Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein staatlich beziehungsweise aus Gebühren finanzierter Non-Profit-Journalismus.

In Wahrheit gehe es den Grünen nur darum, ihnen politisch genehme Organisationen zu unterstützen, es gehe um Meinungshoheit und kulturelle Hegemonie von „Öko-Sozialisten“ und Kommunisten, sagte Renner.

Anträge der FDP und der Grünen abgelehnt

Abgelehnt wurden drei Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Journalisten schützen – Pressefreiheit gewährleisten“ (19/19129), „Privatrundfunk vor dem Corona-Kollaps bewahren“ (19/20196) und „Für einen freien und fairen Medienmarkt – Desinformation mit Qualität begegnen“ (19/23107), zu denen der Ausschuss für Kultur und Medien eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/27049). Dem ersten Antrag stimmten neben der FDP auch die Grünen zu, während sich die Linksfraktion enthielt und die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Beim zweiten und dritten Antrag enthielten sich Die Linke und die Grünen, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen, die Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anerkennen wollten (19/20790). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/29378). Die Linke unterstützte den Antrag der Grünen, die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP stimmten dagegen.

Einen neuen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen“ (19/27320) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss.

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Antrag AfD TOP 36 Schutz von Pressefreiheit und Medien

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Mai 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundgesetzänderung – Verfassungsrechtliche Grundlage für Einsätze der Bundeswehr außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung schaffen“ (19/29310) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD wollte die Federführung beim Verteidigungsausschuss, konnte sich damit aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.

Bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag zudem einen Entwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/22726) ab. Die Initiative zur Einführung eines Verfahrens zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundeswehr zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland scheiterte am Votum der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Grünen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/25356).

Antrag der AfD

Die AfD dringt auf eine „Klarstellung“, wann deutsche Soldaten zum Einsatz kommen sollen. Diese Klarstellung sowie „eine auf dem Willen der verfassungsändernden Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates beruhende eindeutige Festlegung“ sei überfällig, schreibt die Fraktion in ihrem überwiesenen Antrag (19/29310).

Die Bundesregierung solle deshalb einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die Auslandseinsätze der Bundeswehr gemäß der Vorgabe in Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes auf eine „klare und eindeutige“ rechtliche Grundlage stellt.

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Antrag AfD TOP 42 Bildungsföderalismus, Bildungsgerechtigkeit

Die Bildungspolitik stand am Freitag, 7. Mai 2021, im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte. Den Abgeordneten lag dazu ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bildungsföderalismus reformieren und Bildungsgerechtigkeit zukunftsfest gestalten“ (19/28903) vor. Des Weiteren hatte die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Aus der Corona-Krise lernen, kluge Bildungsreformen jetzt anpacken: Eine nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung schaffen“ eingebracht (19/29217).

Ebenfalls beraten wurden ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Jedes Kind ist exzellent – Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren“ (19/29280) und ein Antrag der AfD, der mit „Lernförderliche Bedingungen schaffen – Gelder für bundesweites Nachhilfeprogramm zielführend einsetzen“ (19/29298) überschrieben ist. Der Bundestag überwies alle Anträge zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag (19/29298), der Staat sei seinem Bildungsauftrag während der Pandemie „nur unzureichend nachgekommen“ und stehe deshalb in der Pflicht, „das Bildungsversprechen gegenüber der schulpflichtigen Generation auf geeignete Art und Weise nachträglich einzulösen“. Die bisher von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen seien aus Sicht der AfD-Fraktion „vollkommen unzureichend“.

Die Antragsteller fordern unter anderem, dass die Bundesregierung ihre in Aussicht gestellte Summe von einer Milliarden Euro für ein bundesweites Nachhilfeprogramm in Anlehnung an die Forderung des deutschen Lehrverbands auf einen Betrag von zwei Milliarden Euro erhöht. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme solle jedem Schüler ein verbindliches Angebot gemacht werden, „das Versäumte auf angemessene Weise“ nachholen zu können. Die geforderten Maßnahmen sollen laut AfD dazu beitragen, die entstandenen Lernrückstände auszugleichen sowie weitere Schulschließungen zu verhindern.

 

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Antrag AfD ZP 27 Schutz von Pressefreiheit und Medien

Der Bundestag hat zum Abschluss der Sitzungswoche am Freitag, 7. Mai 2021, in einer von der AfD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde über das Thema „Meinungsfreiheit schützen, Zensur verhindern – Debattenkultur bewahren“ diskutiert. Dabei griffen Sprecher aller anderen Fraktionen die AfD-Fraktion scharf an.

AfD kritisiert „Meinungstotalitarismus“

Für die  AfD-Fraktion erklärte Joana Cotar, die Meinungsfreiheit werde mit Füßen getreten. Einer Umfrage zufolge seien 78 Prozent der Befragten der Ansicht, man könne seine Meinung in Deutschland nicht frei äußern. Das hätten auch die Schauspieler erfahren, die sich an der Aktion #allesdichtmachen beteiligt hätten.

Kabarettisten könnten nicht auftreten, wenn es dem „linken Mob“ nicht gefalle, und die Mainstream-Medien stürzten sich „auf jeden, der es wagt, aus der Konformität auszuscheren“, sagte Cotar. Sie  sprach von „Meinungstotalitarismus“ und erklärte: „Ja, man darf alles sagen, aber eben nicht ungestraft.“ An den Bundestag appellierte sie, „wieder offene Debattenräume“ zu schaffen.