Sitzungswoche
21. April 2021 (223. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Bevölkerungsschutzgesetz
Begleitet von Demonstrationen in Berlin und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich.
Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU und SPD ihrem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt, während AfD, FDP und Linksfraktion ihn ablehnten. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/28692) und einen Bericht (19/28732) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/28733) vorgelegt.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (19/28444) werden dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen. Danach werden private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Außerdem gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen. Der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich eine Beschränkung ab 21 Uhr vorgesehen, der Bundestag verschob den Beginn auf 22 Uhr. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums bleiben allerdings gestattet, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Der Bundestag beschloss eine weitere Ausnahme für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
Darüber hinaus wird der Umgang mit Personen geregelt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021.
Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften
Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind dagegen weiterhin möglich. Schließen sollen auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch das Bereitstellen von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken kann untersagt werden. Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Regelungen für den Schulbetrieb
Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Schulbetrieb. So müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
So viel Homeoffice wie möglich
Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist. Gründe, dass es nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Arbeitgeber müssen gegenüber der zuständigen Behörde darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist, wenn die Behörde dies verlangt.
Auch wird klargestellt, dass Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, der Wahrnehmung politischer Mandate, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder behördlicher Termine nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte zählen. Zudem werden bei Trauerfeiern statt 15 nun 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.
CDU/CSU: Kompromisse sind ein Zeichen von Stärke
In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD um Zustimmung zu der Novelle. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen notwendig. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus bereits gefordert hat. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen.“
Deswegen müsse nun gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei in den Beratungen noch geändert worden, „um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind“. Die erzielten Kompromisse seien auch kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Das Gesetz respektiere zudem den Föderalismus, denn der Bund steige erst bei Inzidenzen ab 100 mit bundeseinheitlichen Regelungen ein, vorher seien die Länder zuständig. Brinkhaus betonte mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen des Bundes: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt.“
AfD: Ein Angriff auf Freiheitsrechte
Die AfD-Fraktion hingegen wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitsrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Wenn zudem Gegenargumente als politische Profilierung abgetan würden, sei jede sachliche Auseinandersetzung zu Ende. „Sie stecken in ihren Schützengräben fest und werfen der Opposition Destruktion vor.“ Tatsächlich habe die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung versagt. Statt ausreichend Impfstoff zu beschaffen, würden Freiheitsrechte eingeschränkt.
Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer jederzeit manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. Gauland mutmaßte, dass die Einschränkungen auch als Experiment gedacht seien für ein mögliches künftiges Vorgehen, etwa in der Klimapolitik. „Im Grunde lassen sich für jeden Bereich der Politik Inzidenzen festlegen.“ Mit Blick auf die Demonstranten sagte er: „Die da draußen protestieren, sind nicht alle Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen.“ Grundrechte seien auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. „Das Gesetz ist ein Tabubruch, auch wenn Sie versucht haben, die Giftzähne ein wenig abzuschleifen.“
FDP: Inzidenz als alleiniger Maßstab völlig ungeeignet
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt seien. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte zwar die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz ebenso wie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen, denn: „Eine parlamentarische Beteiligung ist immer auch eine Qualitätskontrolle.“ Der Gesetzentwurf beinhalte jedoch erhebliche handwerkliche Mängel. So seien Ausgangssperren keine geeigneten Maßnahmen. Es gebe keine Evidenz, dass Ausgangssperren die Verbreitung des Virus verhindern könnten. Ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff sei nicht gerechtfertigt.
„Wir benötigen wissenschaftliche Erkenntnisse und keine Behauptungen“, sagte die FDP-Politikerin und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Sie kritisierte überdies die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei völlig ungeeignet, das Infektionsgeschehen abzumildern. Besser geeignet wäre eine gewichtete Inzidenz. Sie mahnte zudem: „Die Notbremse darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Modellprojekte wie in Tübingen abgebrochen werden.“
Linke: Regierung taumelt von einem Murks zum nächsten
Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft bei den Auflagen zu sehr verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali kritisierte: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks zum nächsten.“ Die großen Probleme würden nicht gelöst. Zugleich werde versucht, Grundrechtseinschränkungen im Vorbeigehen zu beschließen. Ausgangssperren seien ein Eingriff in die Grundrechte, derweil steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. „Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht.“
Auch die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei verständlich, wenn Eltern angesichts der Vorgaben nur mit dem Kopf schüttelten. Die Linken-Politikerin forderte außerdem, soziale Härten in der Pandemie besser zu berücksichtigen. So sei letztlich das Risiko für Menschen mit niedrigem Einkommen höher. Unbürokratische Hilfen seien auch für kleine Unternehmen wichtig, ebenso ein Gesundheitswesen, bei dem nicht der Profit im Vordergrund stehe.
Grüne: Das Fahren auf Sicht ist verantwortungslos
Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. „Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher.“ Sie kritisierte, die Bundesregierung habe zu spät und zu zögerlich gehandelt. Es sei gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung wahrnehme. Das Fahren auf Sicht sei verantwortungslos, es lasse viele Menschen an der Handlungsfähigkeit des Staates zweifeln.
Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, insgesamt reiche das aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent. Die unterschiedlichen, maßgeblichen Inzidenzen seien weder verständlich noch wissenschaftlich hergeleitet. Die Auflagen seien auch nicht verhältnismäßig.
Spahn: Impfkampagne hat sich stark beschleunigt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angesichts der Lage angemessen, verhältnismäßig und geeignet. „Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Der Kampf gegen das Virus präge den Alltag und verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten nun tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in den Krankenhäusern sei wieder dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden.
Laut Spahn werden derzeit viele Ausbrüche bei jungen Leuten registriert. Die Notbremse ziele unter anderem auf den betrieblicher Alltag, Schulen und Kitas. Der Minister verwies auf die Erfolge beim Impfen und Testen. So gebe es inzwischen mehr als 15.000 Teststellen im Land, die Impfkampagne habe sich stark beschleunigt. Impfen und testen allein reiche aber nicht, um die dritte Welle zu brechen. „Wir können das Virus nicht wegtesten.“ Daher sei das bewährte Mittel, Kontakte zu reduzieren.
Scholz: Wir brauchen jetzt Klarheit und Konsequenz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte die Bevölkerung darauf ein, dass der Kampf gegen die Pandemie noch länger dauern könnte, mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es sei daher richtig, „mit enormen fiskalischen Mitteln“ Leben zu retten. Scholz betonte: „Was wir jetzt brauchen ist Klarheit und Konsequenz.“ Er zeigte sich überzeugt, dass mit den allgemein gültigen Regeln die Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen werde, auch wenn die Lage für viele Menschen schwierig sei.
Scholz mahnte, die enorme Kraftanstrengung der Pfleger und Ärzte in der Pandemie im Blick zu behalten. „Sie können fast nicht mehr, sie schuften jeden Tag.“ Zugleich müsse auch die Hoffnung in den Blick genommen werden, fügte der SPD-Politiker hinzu und nannte die neuen Testmöglichkeiten und die Fortschritte beim Impfen. Scholz versprach: „Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden.“
Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/28752, 19/28753, 19/28755, 19/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag (19/28756) stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 460 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 117 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich.
Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/28754, 19/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/28758, 19/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.
In dritter Lesung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab. Beim FDP-Entschließungsantrag enthielt sich die Linksfraktion, die FDP stimmte zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
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TOP 2 Befragung der Bundesregierung (Bundesbildungsministerium)
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden „Earth Day“ hat der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller (CSU), in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 21. April 2021, auf die verheerenden sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie hingewiesen.
Minister: Pandemie hat weltweit Hunger und Armut verstärkt
Die Krise habe Hunger und Armut insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern massiv verschärft. Zugleich setzten sich Erderwärmung und Weltbevölkerungswachstum fort: „2050 werden wir etwa zehn Milliarden Menschen auf der Erde sein.“ Das erfordere eine Steigerung der Nahrungsmittelproduktion im 50 Prozent und eine Steigerung der Energieproduktion um 70 Prozent, so Müller.
Solchen globalen Herausforderungen müsse sich die Staatengemeinschaft endlich stellen, mahnte er: „Wir haben das nötige Wissen und die nötigen Technologien dazu, was fehlt, ist weltweit der politische Wille, sie entschlossen anzugehen.“ Nur zehn Länder hätten etwa ihre sich im Rahmen der Pariser Klimakonferenz 2015 selbstgesteckten Klimaziele bis heute erreicht.
„Etat für Entwicklungszusammenarbeit verdoppelt“
Deutschland stelle sich den drängenden Fragen und gebe mit seiner Entwicklungszusammenarbeit auf Basis des Entwicklungshilfe-Konzepts „BMZ 2030“ Antworten und Lösungen, betonte der Minister und verwies unter anderem auf den Marschallplan mit Afrika und das Lieferkettengesetz, über das der Bundestag am 22. April abstimme. Deutschland erfülle 2019 und 2020 als eines der wenigen Länder die sogenannte ODA-Quote, investiere danach 0,7 Prozent seines Bruttonationaleinkommens in die Entwicklungszusammenarbeit.
Der Haushalt des Entwicklungsministeriums habe sich in den letzten acht Jahren verdoppelt, um globale Herausforderungen angehen zu können. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erkenne das an und habe jüngst das Engagement Deutschlands gerade für den „Krisenbogen“ um Syrien gewürdigt, unterstrich der CSU-Politiker, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellte.
AfD fragt nach Ergebnis externer Qualitätskontrollen der GIZ
Markus Frohnmaier (AfD) warf dem Minister vor, immer wieder Transparenz und gute Regierungsführung zu betonen, aber mit den Ergebnissen einer externen Qualitätskontrolle der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hinter dem Berg zu halten. „Stellen Sie dem ganzen Parlament die Ergebnisse zur Verfügung“, forderte der Abgeordnete. Es gebe Anlass zur Sorge, dass die Durchführungsorganisation nicht genügend wirtschaftlich arbeite.
Den Vorwurf wollte der Minister nicht gelten lassen: Dem Haushaltsausschuss des Bundestages seien die Ergebnisse bereits zugeleitet worden. Diese seien „sehr positiv“. Auch der Bundesrechnungshof habe in der Vergangenheit ihre gute Arbeit bestätigt.
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TOP 3 Fragestunde
Die Fragestunde am Mittwoch, 21. April 2021, dauerte ausnahmsweise nur eine halbe Stunde. Vertreter der Bundesregierung beantworteten mündlich Fragen (19/28551), die von Abgeordneten vorab schriftlich gestellt worden waren. Die Fragen wurden getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen.
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 85 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 31 die meisten gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke folgten mit 25 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 19 Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen.
Die meisten Fragen, nämlich 23, richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit, an das zwölf Fragen gingen. Jeweils sieben Fragen beantworteten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Jeweils sechsmal waren das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Je fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Vier Fragen beantwortete das Bundesministerium der Verteidigung, zwei Fragen das Bundesministerium der Finanzen und eine Frage das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise wollte der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann vom Gesundheitsministerium erfahren, wie viele Menschen jedes Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland an sogenannten Krankenhauskeimen, also an Mikroorganismen, die eine nosokomiale Entzündung hervorrufen, sterben und/oder erkranken.
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TOP 4 Suizidhilfe
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 21. April 2021, im Rahmen einer Vereinbarten Debatte mit dem Thema Suizidhilfe befasst. Wie bei Vereinbaren Debatten üblich, gab es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erklärte zu Beginn, das Thema Suizidhilfe solle im Rahmen einer Orientierungsdebatte erörtert werden. Im Februar 2020 habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben und ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben erkannt.
Heute solle offen, auch über Fraktionsgrenzen hinweg, über mögliche Neuregelungen diskutiert werden, sagte Pau. Um vielen Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, sich an der Debatte zu beteiligen, hätten sich die Fraktionen verständigt, dass insgesamt 38 Abgeordnete aus allen Fraktionen für jeweils drei Minuten das Wort erhalten.
Heveling: Alternativen zum Sterbewunsch anbieten
Erster Redner in der Debatte war Ansgar Heveling (CDU/CSU). Das Grundgesetz garantiere jedem Einzelnen einen immensen Freiheitsraum und verleihe dem Einzelnen vielfache Rechte, diese Freiheit auch durchzusetzen, sagte Heveling. Daher respektiere diese Verfassungs- und Rechtsordnung sogar die Entscheidung des Einzelnen, über das eigene Leben zu verfügen und dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, auch mit fremder Hilfe.
Aber das Grundgesetz sei auch eine Werteordnung. So durchziehe die Bejahung des Lebens von Artikel 1 ausgehend die gesamte Verfassung. Er halte es daher für richtig, die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu belassen, so wie der Bundestag es schon im Jahr 2015 beschlossen hatte. Das Bundesverfassungsgericht lasse diesen Weg auch nach seiner Entscheidung von Februar 2020 ausdrücklich offen. Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, nur dort eine Rechtfertigung zuzulassen, wo die tatsächliche Autonomie des Einzelnen auch wirklich zuverlässig festgestellt werden kann. Auch müsse der Gesetzgeber seinem Schutzauftrag nachkommen und Beratung auch zu Alternativen zum Sterbewunsch anbieten.
Von Storch: Assistierter Suizid begründet Kultur des Todes
Beatrix von Storch (AfD) sagte, bei der Suizidhilfe gehe es im Gegensatz zur Sterbehilfe um alle Suizidwilligen. Die unwiderruflich Sterbenskranken bräuchten Hilfe beim Sterben. Die moderne Palliativmedizin biete diese Hilfe. Die Menschen in akuten Lebenskrisen dagegen bräuchten Hilfe zum Leben. Hier könne professionelle Hilfe und Beratung Leben retten. Sich das Leben zu nehmen sei kein Ausdruck autonomer Selbstbestimmung, sondern meistens ein Akt der vollständigen Verzweiflung.
Suizidwillige bräuchten daher keine staatlichen Angebote zum Sterben, sondern Menschen, die ihnen helfen. Mit der Förderung der Suizidbeihilfe werde die Büchse der Pandora geöffnet. Suizidforscher und Palliativmediziner warnten eindrücklich davor, den assistierten Suizid zu ermöglichen. Der assistierte Suizid begründe eine Kultur des Todes. Diese widerspreche nicht nur universellen ethischen Grundsätzen, sondern auch den Werten der christlich-abendländischen Kultur.
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TOP 5 Grunderwerbssteuer
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. April 2021, Maßnahmen gegen sogenannte Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, beschlossen. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528). Zum Gesetzentwurf lag auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vor (19/13546).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzes sei die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf (19/13437). Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen – wie sogenannte Share Deals – die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. „Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.“
Um künftig „missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ einzudämmen, wurde die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abgesenkt. Zudem wurden ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Ferner werden die Vorbehaltensfrist in Paragraf 6 des Grunderwerbsteuergesetzes auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Der Bundestag fügte darüber hinaus eine Börsenklausel und eine Anwendungsregelung zum Paragrafen 1 Absatz 2b des Grunderwerbsteuergesetzes ein. Die bereits im Jahressteuergesetz 2020 umgesetzten Änderungen zur Fests3tzung des Verspätungszuschlags wurden gestrichen.
Anträge der Opposition abgelehnt
Abgelehnt wurden vier Anträge der Opposition: den AfD-Antrag „Änderung des Steuerrechts – Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich“ (19/13532) lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Beim FDP-Antrag „Gestaltungsmissbrauch durch Share Deals verhindern“ (19/15053) enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Antrag der Linken, die „Share Deals – Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen“ wollte (19/10067), enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern votierten dagegen. Zu diesen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/28528).
Direkt abgestimmt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Keine Spekulation mit Land und Immobilien – Steuerschlupfloch Share Deals schließen“ (19/16501). FDP und Linksfraktion enthielten sich, während die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern dagegen stimmten.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/13532) die Regierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Entlastung von Familien einheitlich auf bundesweit maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Den Länderfinanzausgleich wollte die Fraktion dahingehend reformieren, dass Fehlanreize zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Ferner wollte die AfD auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfällt, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem „echten“ Immobilienunternehmen erworben wird.
Echte Immobilienunternehmen in diesem Sinne seien Unternehmen, bei denen der Verkehrswert des Immobilienvermögens 80 Prozent oder mehr des für den Anteilserwerb vereinbarten Kaufpreises ausmacht. Der Kaufpreis sei dabei um den Kassenbestand zu vermindern, soweit dieser durch Gesellschafterdarlehen und/oder Darlehen verbundener Unternehmen abgedeckt ist. Die Höhe der zu zahlenden Steuer sollte sich nach dem gegebenenfalls anteiligen Wert des so erworbenen Immobilienvermögens richten.
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ZP1 Bundesweiter Mietendeckel
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. April 2021, eine halbe Stunde lang über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sofort bundesweiten Mietendeckel einführen“ beraten. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Die Oppositionsfraktionen votierten für die Federführung beim Bauausschuss, konnten sich damit aber nicht gegen die Koalitionsmehrheit durchsetzen.
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TOP 8 Bundeswehreinsatz Atalanta
Einsatz der Deutschen Marine
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TOP 43 Konflikt in der Westsahara
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. April 2021, Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/die Grünen und Die Linke zum Westsahara-Konflikt abgelehnt. So forderten die Grünen, eine „Eskalation in der Westsahara zu vermeiden und eine UN-Vermittlung möglich zu machen“ (19/25797). Die FDP stimmte mit den Grünen für den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/27976). A
Auch den zweiten, älteren Antrag der Grünen mit der Forderung, das Völkerrecht in der Westsahara durchzusetzen, lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/16952) mit dem gleichen Abstimmungsverhalten ab. Auf eine Durchsetzung des Völkerrechts in der Westsahara drang auch die Linksfraktion (19/25784). Die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/27978).
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TOP 9 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI
Die Bundeswehr wird sich weiterhin an der EU-geführten Operation Irini im Mittelmeer beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. April 2021, in namentlicher Abstimmung einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/27661) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/28515) angenommen. 419 Abgeordnete stimmten für die Mandatsverlängerung, 142 lehnten sie ab, 48 Abgeordnete enthielten sich. Ziel der Mission ist es, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen zu überwachen und durchzusetzen.
22. April 2021 (224. Sitzung)
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TOP 10 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat den Weg für die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus freigemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG, 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9). Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf, der in Teilen zuvor noch vom Wirtschaftsausschuss geändert wurde (19/28865). Der Debatte lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/28866).
Keine Mehrheit fanden hingegen zahlreiche Anträge, die die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hatten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.
Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, sieht das Gesetz zudem vor, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
„Anspruch auf einen Internetzugang“
Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.
Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.
Änderungen des Wirtschaftsausschusses
Die Änderungen des Wirtschaftsausschusses an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab – unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur.
Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
Abgelehnte Anträge der Opposition
Im Anschluss an die Debatte votierte das Parlament mehrheitlich gegen insgesamt sieben Anträge aus den Reihen der Opposition. So scheiterte etwa die FDP mit ihrem Antrag zum Gigabit-Ausbau (19/26117) an der Mehrheit aller anderen Fraktionen. Auch drei Anträge der Grünen zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz fanden keine Mehrheit. Während ein erster Antrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur (19/26531) bei Enthaltung der Linken und Zustimmung durch die AfD auf Ablehnung aller anderen Fraktionen stieß, scheiterte ein zweiter Antrag zum Verbraucherschutz (19/26532) trotz Zustimmung durch Die Linke am Votum der übrigen Stimmen. Ein dritter Antrag der Grünen zur IT-Sicherheit (19/26533) stieß mit denselben Mehrheitsverhältnissen auf Ablehnung. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/28865).
Die Abgeordneten folgten auch einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/28867) zu einem Antrag der Linken für ein „Recht auf schnelles Internet“ (19/27192). Bei Stimmenthaltung durch die Grünen-Fraktion scheiterte die Vorlage letztlich am Votum von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP. Beschlussempfehlungen des Innen- (19/27325) und des Verkehrsausschusses (19/28428) lagen zudem zu zwei weiteren FDP-Anträgen zum Recht auf Verschlüsselung (19/5764) und für einen „Schnellstart ins Gigabitzeitalter“ (19/26188) vor. Während sich die AfD bei beiden Abstimmungen enthielt, stieß der erste Antrag ansonsten noch bei Linken und Grünen auf Zustimmung. Der zweite Antrag fand in keiner weiteren Fraktion einen Fürsprecher.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD angekündigten Antrags, in dem die Fraktion fordert, das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zurückzuziehen und eine „geeignete gesetzliche Grundlagen für eine moderne, wirtschaftliche und sichere Telekommunikation in Deutschland“ zu schaffen.
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TOP 11 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für die Pläne der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben. Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107). Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (19/28870).
Der Debatte lagen auch die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zugrunde (19/27481, 19/28005 Nr. 5). Der Haushaltsausschuss legte zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28871) vor.
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Antrag AfD TOP 12 Digitaler Impfpass
Digitale Anwendungen wie ein Impfnachweis oder der europaweit geplante digitale Impfpass können nach Ansicht von Gesundheitspolitikern entscheidend dazu beitragen, in der Corona-Krise wieder Normalität in den Alltag zu bringen. In einer Aussprache über Anträge der Fraktionen von FDP und AfD machten Redner am Donnerstag, 22. April 2021, im Bundestag aber auch deutlich, dass Diskriminierungen und Nachteile für Menschen ohne Impfung verhindert werden müssten.
Antrag der FDP überwiesen
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/28768), die Freiheitsrechte für Geimpfte schnell wiederherzustellen. Sobald ausreichend belegt sei, dass die zugelassenen Impfstoffe das Ansteckungsrisiko in einem Maß reduzierten, dass von Geimpften keine epidemiologische Gefahr mehr ausgehe, ließen sich Beschränkungen nicht länger rechtfertigen.
Die Abgeordneten fordern, die Entwicklung der deutschen Version des Digitalen Grünen Zertifikats zu beschleunigen, sodass ein solcher digitaler Impfpass spätestens zum dritten Quartal 2021eingeführt werden könne. Die gegenseitige Anerkennung der Impfnachweise sollte nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf Ebene der Vereinten Nationen sichergestellt werden.
Ferner sollten vollständig geimpfte Personen sowie solche, die infolge einer früheren Corona-Infektion kein Übertragungsrisiko mehr darstellen, von den Freiheitsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgenommen werden. Schnell sollten auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Genesene und negativ Getestete nicht von den Erleichterungen ausgeschlossen werden. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die FDP hatte sich die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
AfD-Antrag abgelehnt
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/27197) die Bundesregierung dazu auf, die Einführung eines digitalen Corona-Impfpasses zu stoppen. Künftig dürfe nicht der Impfstatus über die Reisefreiheit der Bundesbürger entscheiden. Wie bisher sollte der Internationale Impfausweis für eine gegebenenfalls erforderliche Prüfung für den Grenzübertritt ausreichen, um Geschäfts- und Urlaubsreisen zu ermöglichen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist es Aufgabe der Bundesregierung, hierbei Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.
FDP: Wir sind seit Jahren unterdigitalisiert
Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin warf der Bundesregierung vor, schon seit Jahren bei der Digitalisierung zu langsam zu sein. Wirksame Maßnahmen kämen immer zu spät, das sei ein „Muster an Schlafmützigkeit“. Auch Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) beklagte: „Im Gesundheitswesen sind wir seit Jahren unterdigitalisiert.“
Es gehe dabei nicht nur um die Infrastruktur im Gesundheitswesen, sondern auch um konkrete Prozesse. Zu den Zielen der Digitalisierung gehörten mehr Zeit für Patienten und mehr Sicherheit. Der digitale Impfpass sei essenziell, analoge Lösungen seien nicht mehr zeitgemäß. Wichtig sei aber eine international einheitliche Lösung.
AfD: Corona-Impfpass nicht zum Maß aller Dinge machen
Skeptisch äußerte sich Dr. Michael Espendiller (AfD), der mehr Schutz für Menschen einforderte, die, aus welche Gründen auch immer, nicht geimpft seien. Er betonte: „Niemand sollte direkt oder indirekt zur Impfung gegen das Coronavirus gezwungen werden.“ Und fügte hinzu: „Niemand sollte dazu gezwungen werden, für die Ausübung seiner Grundrechte einen Corona-Impfpass vorzeigen zu müssen.“
Die allgemeine Handlungsfreiheit sei ein Grundrecht, der digitale Corona-Impfpass dürfe nicht zum Maß aller Dinge gemacht werden. Es sei völlig legitim, Impftermine auch abzulehnen. Er forderte, die mögliche Diskriminierung nicht geimpfter Menschen mit einem Gesetz zu unterbinden.
Linke: Niemanden zum digitalen Impfnachweis zwingen
Auch Anke Domscheit-Berg (Die Linke) betonte, wichtig seien Wahlfreiheit und ein Diskriminierungsverbot. „Niemand darf zum digitalen Impfnachweis gezwungen werden.“ Es müssten Alternativen angeboten werden, etwa der gelbe Papierausweis.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass Ausnahmen von Einschränkungen auch auf andere Weise dokumentiert werden könnten, beispielsweise mit negativen Tests, weil sonst ein indirektes Reiseverbot für Eltern mit Kindern drohe, da es noch keine Impfungen für Kinder mit zugelassenen Impfstoffen gebe. Nötig sei außerdem eine Anpassung an die epidemiologische Lage, sagte die Linken-Abgeordnete mit Blick auf die Corona-Mutanten.
Grüne wollen Solidarität von Geimpften mit nicht Geimpften
Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an die aktuell kritische Infektionslage und mahnte ein behutsames Vorgehen an. Es sei derzeit vordringlich, zu niedrigeren Inzidenzen zu kommen. Dabei gehe es auch um die Solidarität von Geimpften mit nicht Geimpften. Mit digitalen Werkzeugen allein und ohne Zusammenhalt sei die Pandemie nicht zu bekämpfen.
Die epidemiologische Sachlage sei zudem nicht ganz einfach, sagte die Grünen-Politikerin und verwies auf unklare Immunitätsfragen. Nur wenn es in dieser Frage eine abschließende Sicherheit gebe, machten Impfnachweise auch Sinn. Dazu müssten die wissenschaftlichen Grundlagen immer wieder hinterfragt werden.
CDU/CSU: Planungen für digitalen Impfpass laufen bereits
Tino Sorge (CDU/CSU) zeigte Verständnis für die Hoffnung der Menschen, möglichst bald zu den alten Freiheitsrechten und einem normalen Leben zu kommen. Grundrechte seien auch Freiheitsrechte. Die Digitalisierung könne dazu beitragen.
Er wies Vorhaltungen der FDP zurück, wonach Deutschland digital zu langsam sei und auch auf europäischer Ebene hinterherhinke. Die Planungen für den digitalen Impfpass liefen bereits auf Hochtouren. Das Ziel sei klar: Das Leben möglichst schnell zu normalisieren und den Grundrechten wieder zur Geltung zu verhelfen.
SPD: Impfzertifikat auf EU-Ebene vereinbart
Sabine Dittmar (SPD) erinnerte an den gerade erst gefassten Beschluss des Bundestages, die Bundesregierung dazu zu ermächtigen, mit einer Rechtsverordnung Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für Immunisierte oder negativ Getestete vorzusehen. Sie gehe davon aus, dass die Verordnung schnell vorgelegt werde. In der jetzigen Lage sei es entscheidend, mit der Impfkampagne zügig voranzukommen.
Die Impfquoten entwickelten sich auch erfreulich. „Das gibt uns doch Hoffnung und eine Perspektive für den Sommer.“ Ab 2022 könnten Impfungen als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) digital dokumentiert werden. Auf EU-Ebene sei ein Impfzertifikat vereinbart worden, das Projekt laufe bereits. (pk/22.04.2021)
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TOP 13 Lieferkettengesetz
Die Bundesregierung will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung ihren zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.
Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren
Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.
Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben. (sas/22.04.2021)
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TOP 14 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der Bundestag hat die Pläne der Bundesregierung gebilligt, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe im Alltag sowie im Arbeitsleben zu erleichtern. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD und bei Enthaltung von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Parlamentarier am Donnerstag, 22. April 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz (19/27400) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/28834) mehrheitlich an.
Der Debatte lagen außerdem die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/28395, 19/28605 Nr. 1.13) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28874) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) bündelt eine Reihe von Neuregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn Hunde sonst verboten sind. Geplant ist auch, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Weitere Regelungen betreffen den Bereich von Ausbildung und Arbeit: So soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.
Entschließung angenommen
Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag bei Enthaltung der AfD und gegen die Stimmen der drei übrigen Oppositionsfraktionen eine Entschließung angenommen, wonach die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass die Rehabilitationsträger die Jobcenter stärker in die Teilhabeplanung einbinden. Bei Bedarf sollen sie dafür das Instrument der Teilhabeplankonferenz zur Bedarfsfeststellung nutzen können.
Die Bundesregierung soll zudem dafür Sorge tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit
„rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen“ zum 1. Januar 2022 Informations- und Schulungsangebote zur Teilhabeplanung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen aktualisiert, entwickelt und anbietet, heißt es weiter. Dabei sei auf die Informationsangebote der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zurückzugreifen. Auch die Schulung von Führungskräften gelte es, mitzubedenken. Außerdem solle eine Gleichstellung von Assistenzhunden als Hilfsmittel nach dem Vorbild der Blindenführhunde im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung als Option geprüft werden, heißt es in der Entschließung.
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TOP 15 Klima- und Entwicklungspolitik
In einer über einstündigen Grundsatzdebatte sind im Bundestag konträre Auffassungen über die deutsche Klimapolitik aufeinandergeprallt. Gegenstand der Debatte am Donnerstag, 22. April 2021, waren 17 Anträge verschiedener Fraktionen zu unterschiedlichsten Aspekten der Klimapolitik, wobei die Palette von Verkehrsfragen über die ökologische Bauwende bis zu internationalen Klimapartnerschaften reichte. Die Debatte musste für rund 45 Minuten wegen Problemen mit der Raumtechnik des Plenarsaals unterbrochen werden.
AfD: Sozialistische Verarmungspolitik
Karsten Hilse (AfD) lobte hingegen den „Mut“ des früheren US-Präsidenten Donald Trump, gegen den „Wahnsinn“ der Klimaschutzpolitik vorzugehen und aus dem Pariser Klimaschutzabkommen auszusteigen.
Hilse zog eine Parallele zwischen dem am Vortag vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz, das demokratische Rechte außer Kraft setze, und dem Klimaschutzgesetz. Deutschland betreibe „eine sozialistische Verarmungspolitik“, und den „Oligarchen des Weltwirtschaftsforums“ gehe es nicht um die Umwelt, sondern um ihre Gewinne.
Koalitionsantrag angenommen
Der Bundestag nahm den Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Das Potenzial des regenerativen Baustoffs Holz in der Entwicklungszusammenarbeit für die Herausforderungen des Klimawandels nutzen“ (19/28791) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stimmen der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen an. Mit der Annahme des Antrags will der Bundestag das Potenzial des Baustoffs Holz in der Entwicklungszusammenarbeit für die „Herausforderungen des Klimawandels“ nutzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) und andere Forschungseinrichtungen zu beauftragen, „noch stärker als bisher“ an Umwandlungsprodukten von nachwachsenden Rohstoffen und Weiterverarbeitungstechnologien für derartige Rohstoffe zu arbeiten„.
Außerdem soll auch die forst- und holzwissenschaftliche Forschung und Lehre ausgebaut werden. Ziel soll dabei der internationale Austausch und die Stärkung des Know-how-Transfers sein. Bei den von Deutschland geförderten Bauprojekten in Partnerländern gelte es außerdem, stets zu prüfen, “ob vor Ort erhältliche Baumaterialien wie Lehm, nachwachsende Rohstoffe, Naturstein oder Recycling-Baustoffe sinnvoll einsetzbar sind„, heißt es weiter. Zu prüfen sei auch, wie Ansätze für nachhaltige Holzproduktion mit längeren Umtriebszeiten “zur Erzielung wertvollen langlebigen Nutzholzes finanziell abgesichert werden können„.
Neue Anträge der Opposition
Erstmals auf der Tagesordnung stand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel “US-Präsident Joe Bidens Klimagipfel als Chance ergreifen – Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik„ (19/28785). Dieser Antrag soll federführend im Umweltausschuss weiterberaten werden.
Ebenfalls erstmals beraten wurden zwei weitere Anträge der Grünen für Klimagerechtigkeit im globalen Süden (19/28474) sowie für Klimaschutz als Pfeiler der Kulturpolitik (19/27877). Während der erste der beiden Anträge in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurde, wird der zweite unter der Federführung des Ausschusses für Kultur und Medien weiterberaten.
Ein Antrag der FDP, der eine “transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem„ (19/28686) fordert, wird federführend im Umweltausschuss weiterberaten. Einen Antrag der Linken mit dem Titel “Kein weiter so mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030„ (19/28778) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss.
Vier Anträge der Grünen abgelehnt
Der Bundestag lehnte vier Anträge der Grünen ab: Im ersten (19/23055) forderte die Fraktion den Ausbau erneuerbarer Gase (19/23055). Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/24502). In ihrem zweiten abgelehnten Antrag drangen dringen die Grünen auf eine europäische Absage an die Nutzung der Atomkraft (19/27193). Die Linke unterstützte den Antrag der Grünen, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/28833).
In ihrem dritten abgelehnten Antrag verlangten die Grünen ein Aktionsprogramm Faire Wärme für einen Umbau der Wärmeversorgung (19/26182). Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wie es der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfohlen hatte (19/27070). Schließlich verlangten die Grünen in ihrem vierten abgelehnten Antrag ein Konjunkturpaket für Kommunen und Bundesgelder für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (19/20799). Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten auf Empfehlung des Bauausschusses (19/28647) dagegen.
Anträge für eine “Bauwende„ abgelehnt
Der Bundestag lehnte darüber hinaus drei Anträge für eine “Bauwende„ und energetische Modernisierungen ab: Die FDP wollte Technologieoffenheit sicherstellen (19/26279). Die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Die Grünen drangen auf eine ressourcenschonende Bau- und Immobilienwirtschaft (19/23152). Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis scheiterten die Grünen mit ihrer Forderung nach sozial und gerecht ausgewogenen energetischen Modernisierungen (19/26183). Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses vor (19/28829).
Auf Empfehlung des Umweltausschusses (19/23887) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion für “kostengünstige Energie als Grundpfeiler für fortwährendes Wachstum„ (19/22449) ab.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/22449) für eine Abkehr von der aktuellen Klimapolitik aus. Die Fraktion forderte unter anderem, “alle diesbezüglichen Ausgaben und Förderungen zu streichen und stattdessen verstärkt den Fokus auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu legen sowie falsifizierbare, ergebnisoffene Forschung auf diesem Gebiet zu unterstützen„.
Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte nach Willen der Abgeordneten abgeschafft werden. Der “Ausbau der umweltfreundlichen und effizienten Kerntechnik, insbesondere Reaktoren der Generation IV und der Kernfusion„ sollte hingegen gefördert werden.
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TOP 45 Beratungen ohne Aussprache
Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. April 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Bundestag: Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und mit den Stimmen aller anderen Fraktionen nahm der Bundestag die Beschlussempfehlung des Ältestenrates des Bundestages (19/28745) zum Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022 an.
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ZP 4 Klima- und Entwicklungspolitik
Der Bundestag hat angesichts der russischen Truppenbewegungen und der wachsenden Gefahr einer Eskalation in der Ostukraine an die Führung in Moskau appelliert, sich von der ukrainischen Grenze zurückzuziehen und einen Beitrag zum Abbau der aktuellen Spannungen zu leisten. In einer auf Verlangen von CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde warf unter anderem der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), Russland ein „zunehmend aggressives Verhalten“ und Völkerrechtsbruch vor. Es gefährde Frieden, Stabilität und Souveränität „nicht nur der Ukraine, sondern der gesamten Region“.
Regierung: Schlüssel für Deeskalation liegt in Moskau
Roth betonte, anders als von der Führung in Moskau behauptet gebe es keine militärischen Aktionen der Ukraine an ihrer Ostgrenze. Der Schlüssel für eine Deeskalation liege in Moskau.
Der SPD-Politiker versicherte, die Bundesregierung werde keine Möglichkeit für eine diplomatische Lösung ungenutzt lassen, weitere Sanktionen gegen Russland könnten aus ihrer Sicht jedoch aktuell keinen Beitrag leisten. Roth forderte überdies die „unverzügliche Freilassung“ des Kremlkritikers Alexej Nawalny.
AfD: Moskaus Truppenverstärkung ein „Schritt zur Deeskalation“
Dr. Anton Friesen (AfD) warf der Ukraine sowie den USA und Großbritannien ebenfalls „Provokationen in Richtung Moskau“ vor. Auch blocke die Ukraine bei der Umsetzung der Minsker Friedensvereinbarung. Dass Moskau seine Truppen an der ukrainischen Grenze verstärke, sei daher „keine Kriegsankündigung, sondern ein Schritt zur Deeskalation“, befand er.
Er sieht den Ball bei der Kiewer Führung. Deutschland müsse sich für eine neue Vermittlerrolle zwischen Moskau und Washington stark machen.
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TOP 16 Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (19/28790) debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll eine vom Bund finanzierte „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“ einschließlich eines für die Öffentlichkeit zugänglichen Helmut-Kohl-Zentrums in Berlin geschaffen werden. Aufgabe der Stiftung soll es sein, das Andenken an den Kanzler der Einheit und „großen Europäer Helmut Kohl“ zu wahren. (sas/22.04.2021)
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TOP 17 Bewahrung der kulturellen Identität Deutschlands
Der Bundestag berät am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals zwei Anträge, die die AfD zur Bewahrung der kulturellen Identität Deutschlands vorlegt. Die Fraktion fordert zum einen „einen kulturellen Nationalen Aktionsplan“ (19/28794), zum anderen die Gründung einer „Deutschen Akademie für Sprache und Kultur“ (19/28764). Beide Anträge sollen im Anschluss an die halbstündige Aussprache im Plenum in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden.
Erster Antrag der AfD
Der von der AfD geforderte „Nationale Aktionsplan Kulturelle Identität“ (19/28794) soll eine Reihe von Handlungsfeldern umfassen. So soll die Bundesregierung etwa eine „Deutsche Akademie für Sprache und Kultur“ errichten, die unter anderem die Pflege der deutschen Sprache zum Ziel hat.
Dabei gelte es darauf zu achten, dass diese nicht zum „Spielfeld ideologisch motivierter Überformungen“ werde, heißt es in dem Antrag. Forderungen stellt die Fraktion aber auch für die Bereiche der Memorialkultur, der Baudenkmäler oder Museumsartefakte.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (19/28764) fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Deutschen Akademie für Sprache und Kultur zu schaffen, die sich der Pflege der deutschen Sprache und damit im Zusammenhang stehenden Bildungsfragen widmet. Die Akademie sei als Plattform zu konzipieren, die die Arbeit bereits bestehender Institutionen bündelt und damit sichtbarer und hörbarer machen soll.
Im Weiteren soll die Akademie einen Kreis von Experten für kultur- und sprachspezifische Fragen aufbauen und die Vernetzung einschlägiger Wissenschaftszweige, aber auch der vielen einschlägigen Stiftungen und Vereine, wie etwa der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung oder der Deutschen Schillergesellschaft zum Schwerpunkt ihrer Arbeit machen. (ste/sas/21.04.2021)
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TOP 18 Änderung des Abgeordnetengesetzes1
Die Große Koalition sowie die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Transparenzregeln für Abgeordnete strenger fassen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung über einen von allen vier Fraktionen gemeinsam eingebrachten Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/28784) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.
Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen
So sollen künftig für Abgeordnete des Deutschen Bundestags schärfere Transparenzregeln gelten. Auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sollen dann öffentlich gemacht werden müssen. Laut einem vorab veröffentlichten Eckpunktepapier ist geplant, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen bereits dann anzeigepflichtig sind, wenn sie im Monat 1.000 Euro übersteigen oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr die Summe von 3000 Euro.
Bisher mussten Unternehmensbeteiligungen unter 25 Prozent Anteil nicht angegeben werden. In Zukunft soll die Veröffentlichungsgrenze bei solchen Beteiligungen bei fünf Prozent Anteil am Unternehmen liegen, unabhängig davon, ob es sich um Kapital- oder Personengesellschaften handelt. (sas/22.04.2021
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TOP 19 Fondsstandortgesetz
Die Bundestag will den Fondsstandort Deutschland stärken. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, 19/27631) nahm er am Donnerstag, 22. April 2021, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28868) an. Für das Regelwerk stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28869) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs (19/27631) wird das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen werden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen mit dem Gesetz attraktiver werden. Dafür wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr angehoben. Für Arbeitnehmer von Start-ups wurde in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.
Im Zuge der Gesetzesberatungen änderte der Bundestag unter anderem das Bewertungsgesetz, um die erste Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten auf den 1. Januar 2022 leichter umsetzen zu können.
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TOP 20 Tarifbindung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über zwei Anträge, die die Fraktion Die Linke zur Stärkung der Tarifbindung eingebracht hat, und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten. Der erste Antrag der Linken trägt den Titel „Tarifbindung stärken – Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern“ (19/28772). Der zweite steht unter der Überschrift „Tarifbindung schützen – Tarifflucht erschweren“ (19/28775). Beide Anträge wurden zusammen mit dem Grünen-Antrag „Tarifvertragssystem fördern – Tarifbindung stärken“ (19/27444) im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Tarifverträge bescheren Weihnachtsgeld“ (19/15776) wurde hingegen abschließend beraten und abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/25410) zugrunde.
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TOP 21 Bundespersonalvertretungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ (19/26820) beschlossen. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, dagegen die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Dazu lag auch eine Gegenäußerung der Bundesregierung (19/26917) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/28839) zugrunde.
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Antrag AfD: TOP 22 Aserbaidschan, Türkei, Armenien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag beraten, in dem sie fordert, „Aggressionen und Kaviar-Diplomatie“ in die Schranken zu weisen„ und die Entwicklungszusammenarbeit mit Aserbaidschan und der Türkei zu beenden (19/28796). Der Antrag wurde im Anschluss in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Beraten wurde auch die Antwort (19/11959) der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD (19/8355). Die AfD hatte nach der Umsetzung der Bundestagsresolution zum Völkermord in Armenien gefragt. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über einen Antrag der Linken (19/27835), das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP zu verurteilen.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die AfD von der Bundesregierung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Aserbaidschan und der Türkei zu beenden. Die von Armeniern bevölkerte Region Bergkarabach sei nach Syrien, Libyen und Griechenland ein weiteres Gebiet, in dem “die nationalislamistische türkische Regierung„ versuche, ihr “Großmachtstreben auszuleben„, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.
Zudem solle die Bundesregierung auch auf die Beendigung der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen den multilateralen und internationalen Organisationen, insbesondere der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken, sowohl mit der Republik Aserbaidschan als auch mit der Türkei hinzuwirken, so die AfD.
Antwort auf Große AfD-Anfrage
Nach der “Umsetzung der Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern„ erkundigte sich die AfD-Fraktion in einer Großen Anfrage (19/8355). Die Abgeordneten werfen darin der Bundesregierung das Ausbleiben einer “unmissverständlichen Bezeichnung der Verbrechen des Osmanischen Reiches als Genozid„ vor. So seien Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der damalige Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) der Abstimmung zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8613) ferngeblieben, in dem die Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im Mittelpunkt gestellt wurde.
Im Rahmen der Kulturerhaltprogramme des Ministeriums für Kultur und Tourismus und durch weitere staatliche Einrichtungen wie etwa Universitäten fördere die Türkei den Erhalt armenischer Kulturgüter, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/11959) auf die Große Anfrage: “So wurde die Renovierung des Akdamar-Kirchenkomplexes in Van (von 2005 bis 2012) mit insgesamt rund 2,1 Millionen Euro aus dem Budget des Kulturministeriums gefördert.„ Im März 2019 habe die türkische Regierung die Finanzierung der Restaurierung der armenisch-apostolischen St. Giragos-Kathedrale in Diyarbakir angekündigt.
Abgesetzter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke verurteilt in ihrem abgesetzten Antrag (19/27835) das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP. “Das von der türkischen Generalstaatsanwaltschaft am 17. März 2021 beim Verfassungsgericht beantragte Verbot der zweitgrößten Oppositionspartei in dem Nato-Mitgliedsland unter Verweis auf absurde und konstruierte Terrorvorwürfe ist ein Anschlag auf alle Demokratinnen und Demokraten„, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung sei aufgefordert, ein Verbot der Partei “ohne Wenn und Aber als Putschversuch zurückzuweisen„.
Sie dürfe sich nicht die “haltlosen Unterstellungen und Verdächtigungen des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan zu eigen machen„ und solle stattdessen eine Freilassung aller politischen Gefangenen in der Türkei einfordern. Außerdem solle die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, dass der Türkei vor dem Hintergrund zunehmender Verfolgung der Opposition und Zivilgesellschaft keine “positive Agenda„ angeboten und Vorzugsbehandlungen in Form der Zollunion zurückgenommen werden. (ahe/sas/22.04.2021)
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TOP 23 Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, einer Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich (19/27671) zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/28828) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um eine effektivere Vegetationskontrolle an Bahnstrecken zu ermöglichen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (19/27671) vorgelegt. Die Neuregelung sieht eine Verpflichtung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor, vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, „soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“.
Laut Gesetzentwurf weisen etwa 21.700 km Bahntrasse im Abstand von bis zu 50 Metern von den Gleisen ein- oder beidseitig Baumbestand auf. Etwa 16.536 km davon befänden sich auf Drittgrundstücken an Eisenbahnanlagen „und damit außerhalb des direkten Zugriffs der Eisenbahninfrastrukturunternehmen“. Um diesen eine effektive Kontrolle dieser Baumbestände auf konkrete Gefahren für den Bahnbetrieb und damit die Erfüllung der auferlegten Pflichten zu ermöglichen, soll ihnen ein Betretensrecht eingeräumt und damit ein Zugriff auf die Drittgrundstücke verschafft werden. (hau/sas/22.04.2021)
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TOP 24 Schutz der Bundestagswahl 2021
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion zum Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen (19/28743) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur weiteren federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
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ZP 6-8 Schutz der Bundestagswahl 2021
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (19/26840) zugestimmt. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/28840) zugrunde.
Ebenfalls abgestimmt und abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Ausbeutung von Saisonarbeitskräften“ (19/27961). Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Linksfraktion und Grünen zurückgewiesen. Ein von der FDP-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf „zur befristeten Wiedereinführung der 115-Tage-Regelung − Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ (19/27181) wurde ebenfalls abgelehnt. Dagegen haben CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Grüne gestimmt, dafür votierten die Liberalen und die AfD enthielt sich der Stimme. Der Abstimmung zum Antrag der Liberalen liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28040) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In erster Linie soll das Seefischereigesetz (SeeFischG) aktualisiert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/26840) vor, der die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung überträgt und die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eine Rechtsverordnung regelt. Damit im Rahmen der zu erlassenden Rechtsverordnung personenbezogene Daten verarbeitet werden können, bedürfe es zudem einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Seefischereigesetz. Weiterhin werden die Regelungen an die Vorgaben der DSGVO angepasst.
Ferner ist eine Änderung erforderlich, um der europarechtlichen Verpflichtung zur zeitnahen und effektiven Durchsetzung des dynamischen europäischen Fischereirechts nachzukommen. Die bereits geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände einschließlich der derzeit bestehenden Blankettnorm würden für eine effektive Durchsetzung des europäischen Fischereirechts nicht ausreichen.
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TOP 25 Änderung des Seelotsgesetzes
Die Bundesregierung passt die Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung an. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, zu diesem Zweck den eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528) angenommen. Für die Annahme in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/28841) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28842) vorgelegt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die vorgesehene Modifizierung der Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung sei nötig, da sich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der deutschen Seeschifffahrt zunehmend ein struktureller Bewerbermangel für den Beruf des Seelotsen zu verzeichnen lasse, heißt es in dem Entwurf (19/27528).
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TOP 26 Reform des Wahlrechts und der Parlamentsarbeit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, der Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit (19/28787) zugestimmt. Für die Einsetzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Gesetzentwurf der Grünen (19/28792) mit dem Titel „Änderung des Bundeswahlgesetzes – Chancengleichheit kleiner Parteien in der Coronavirus-Pandemie“ wurde anschließend in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen wollen eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit auf den Weg bringen. Wie sie in ihrem Antrag (19/28787) schreiben, sei dem Deutschen Bundestag mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftige und Empfehlungen erarbeite.
Dem Antrag zufolge soll die Kommission aus neun Mitglieder des Bundestages bestehen – die Fraktionen der CDU/CSU benennen drei Mitglieder, die SPD zwei und die übrigen Fraktionen je ein Mitglied – sowie neun Sachverständigen, die im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden. Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen.
Aufnehmen solle die Kommission ihre Arbeit spätestens sechs Wochen nach dem Beschluss über ihre Einsetzung, schreiben die Antragsteller. Dem Bundestag solle sie bis zum 30. September 2021 einen Zwischenbericht vorlegen sowie bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht.
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TOP 27 Klimastabiler Wald
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, den Weg für ein Modell zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes bereitet. Ein dazu vorgelegter Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Ein vitaler, klimastabiler Wald nutzt uns allen – Ökosystemleistungen ausreichend honorieren“ (19/28789) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Hingegen abgelehnt wurden drei Anträge der AfD und ein Antrag der FDP. Die AfD fordert „neue forstliche Versuchsflächen und Saatgutplantagen“ anzulegen (19/22533), in die „Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut“ (19/26231) zu fördern und die emografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen zu kompensieren„ (19/26224). Alle drei Vorlagen wurden jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Grüne gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Allen drei Entscheidungen lagen drei Beschlussempfehlungen des Landwirtschaftsausschusses (19/23264, 19/26687, 19/26814) zugrunde. Der Antrag der Liberalen mit dem Titel “Waldbonus schaffen – CO2 reduzieren„ (19/16484) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Grüne gegen das Votum der AfD und FDP zurückgewiesen. Der Entscheidung lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/17301) zugrunde.
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Antrag AfD TOP 28 Anti-Steuervermeidung, Körperschaftsteuerrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag 22. April 2021, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) beraten. Ebenfalls haben sich die Abgeordneten mit einem Gesetzentwurf der Regierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) befasst. Beide Vorlagen wurden anschließend in den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ebenfalls an den Ausschuss überwiesen wurden zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Gestärkt aus der Krise hervorgehen – Gewerbesteuer reformieren“ (19/28770) und „Thesaurierungsbegünstigung modernisieren“ (19/28766).
Entwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf (19/28652) soll die EU-Richtlinie (EU) 2016 / 1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ umgesetzt werden. Diese enthalte ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen „gängige Formen von aggressiver Steuerplanung“ angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung zur Erklärung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf.
So sollen Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt werden sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und zeitgemäß ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß auszugestalten (Paragraf 90 der Abgabenordnung, Paragraf 1 des Außensteuergesetzes) sowie eine klare Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (Paragraf 89a der Abgabenordnung) zu schaffen, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.
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TOP 29 Strafrecht – Feindeslisten
Die Bundesregierung will den Schutz gegen sogenannte Feindeslisten verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28678) zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten) beraten. Die Vorlage wurde anschließend gemeinsam mit einem weiteren Gesetzentwurf der FDP in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Liberalen fordern eine Überführung des Paragrafen 42 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in das Strafgesetzbuch (StGB) – „zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten“ (19/28777).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zur Erklärung schreibt die Bundesregierung, das Veröffentlichen von Namen und Adressdaten, verbunden mit ausdrücklichen oder unterschwelligen Drohungen, verängstige Menschen und beeinträchtigt das friedliche Zusammenleben.
Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, das Verbreiten sogenannter Feindeslisten unter Strafe zu stellen und dazu das Strafgesetzbuch zu ergänzen. Danach soll es in bestimmten Fällen strafbar sein, personenbezogene Daten zu verbreiten: Voraussetzung solle künftig sein, „dass die Verbreitung in ihrer Art und Weise dazu geeignet ist, den Betroffenen oder ihm nahestehende Personen in die Gefahr zu bringen, Opfer einer Straftat zu werden“, heißt es dazu. Zu den möglichen Straftaten sollen Delikte zählen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr geahndet würden, sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert richten.
„Drohungen und Einschüchterung entgegenwirken“
Bei den sogenannten Feindeslisten würden personenbezogene Daten in einem Zusammenhang veröffentlicht, der als bedrohlich empfunden wird, schreibt die Bundesregierung. Das könne zum Beispiel eine extremistisch ausgerichtete Internetseite sein. „Bürgerinnen und Bürger werden hierdurch in Angst versetzt und ziehen sich möglicherweise aus ihrem politischen oder gesellschaftlichen Engagement zurück“, heißt es weiter. Dieser Form der Einschüchterung wolle die Bundesregierung entgegenwirken.
Die bereits bestehenden Strafnormen erfassten das Phänomen der Feindeslisten nur teilweise, sodass eine Ergänzung des Strafgesetzbuches notwendig ist. „Denn auch das Verbreiten personenbezogener Daten kann den öffentlichen Frieden stören, wenn es dazu geeignet ist, bei anderen die Bereitschaft zu wecken, Straftaten gegen die benannten Personen zu begehen.“
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TOP 30 Strafrecht – Cyberstalking
Die Bundesregierung will den Schutz vor digitalem Stalking verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/28679) beraten. Vorgesehen ist eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches sei es, mehr Stalking-Fälle vor Gericht zu bringen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen, erklärt die Bundesregierung.
Zwar werde das unbefugte Nachstellen einer Person bereits jetzt mit Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe geahndet. Der geplante Gesetzentwurf sehe Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor, um die Anwendung der Vorschrift in der Praxis zu erleichtern und die Strafbarkeitsschwelle zu senken. So soll im Gesetz etwa der Begriff „beharrlich“ durch „wiederholt“ ersetzt werden. Für besonders schwere Fälle soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.
Cyberstalking soll erfasst werden
Erfasst werden sollen künftig auch die zunehmenden Fälle von Cyberstalking. Dabei werden die Opfer etwa durch so genannte Stalking-Apps ausgespäht. Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse könnten so unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und deren Sozialleben ausspähen, schreibt die Bundesregierung. Im Ergebnis würden die Betroffenen eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Opfer diffamiert. (sas/22.04.2021)
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TOP 31 Staatsangehörigkeitsgeetz
Die Bundesregierung will für die Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen dazu eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/28674) beraten. Im Anschluss der Debatte wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem geplanten Gesetz soll laut Bundesregierung ein neuer gesetzlicher Rahmen für die staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre Nachkommen geschaffen werden.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet gesetzliche Ansprüche auf Einbürgerung für Personen, die aufgrund von NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder gar nicht erst erhalten haben, und die nicht bereits einen Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz besitzen. Der Einbürgerungsanspruch soll auch für alle Abkömmlinge der Betroffenen bestehen. (sas/22.04.2021)
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TOP 32 Staatsangehörigkeitsgeetz
Die Bundesregierung will zur Bekämpfung des Dopings im Sport eine Kronzeugenregelung einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (19/28676) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss in den federführenden Sportausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bei Ermittlungen in Doping-Fällen seien die Ermittlungsbehörden in besonderer Weise auf Informationen von Sportlern und ihrem Umfeld angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Meist handele es sich um geschlossene Strukturen, in denen nur schwer ohne Insiderinformationen ermittelt werden könne. Ziel der geplanten Kronzeugenregelung sei es deshalb, „einen sichtbaren Anreiz“ für Täter zu schaffen, Informationen über dopende Leistungssportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Dazu ist geplant, in Anlehnung an Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes, eine zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe einzuführen, heißt es zum Entwurf.
Mit dem Anti-Doping-Gesetz wurde im Dezember 2015 erstmals eine Strafbarkeit für Leistungssportler geschaffen, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln ist ebenso wie die Abgabe an Jugendliche ein Verbrechen, das mit Freiheitstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. (sas/22.04.2021)
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22. April 2021 (225. Sitzung)
TOP 33 Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021, 19/27800, 19/28139) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen. Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (19/28750) und ein Bericht (19/28751) des Haushaltsausschusses vor.
In namentlicher Abstimmung befürwortete der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/28464), um den benötigten Beschluss wegen Überschreitens der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen herbeizuführen, so wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. 371 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 78 lehnten ihn ab, 184 Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich war eine Mehrheit von 355 Stimmen, die damit erreicht wurde. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/28740).
Gesamtausgaben erhöhen sich auf 547,7 Milliarden Euro
Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor (19/27800). Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.
Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.
Entschließungsanträge abgelehnt
Entschließungsanträge der FDP (19/28876) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/28877) zum Nachtragshaushaltsgesetz fanden keine Mehrheit. Die FDP hielt eine weitere Erhöhung der Globalen Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Covid-19-Bewältigung und der Corona-Unternehmenshilfen für überflüssig. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Entschließungsantrag.
Die Grünen wollten in allen Hilfsprogrammen einen echten Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige berücksichtigen und bei den Überbrückungshilfen die Personalkostenquote erhöhen. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller votierten dagegen.
Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen
Mit ihrem in namentlicher Abstimmung angenommenen Antrag (19/28464) hatten CDU/CSU und SPD einen Tilgungsplan gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes für die „aufgrund der Ausnahmeregelung aufgenommenen Kredite“ vorgelegt. Diese Kredite sollen im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren zurückgeführt werden, heißt es darin.
Die Rückführung erfolge dabei „in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat“. Die vorgelegte Tilgungsverpflichtung tritt zu der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung hinzu (19/20128, 19/20716).
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TOP 34 Bericht zur Reigionsfreiheit
Der Bundestag hat am Freitag 23. April 2021, eine halbe Stunde lang über den zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im Zeitraum 2018 bis 2019 (19/23820) debattiert. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28843) vorgelegt.
Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit
Die Bundesregierung erkennt in ihrem Bericht einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Besonders betroffen von der Verletzung der Religionsfreiheit seien Christen als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen, heißt es in dem Bericht.
Drei aktuelle Herausforderungen identifiziert sie für die Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze, die digitale Kommunikation sowie den Bereich staatlicher Bildungsangebote. „Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze erweisen sich unter dem Vorwand des Schutzes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oft als Einfallstor für die Einschränkung von Menschenrechten, unter anderem der Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst“, so die Bundesregierung. Die Anzahl einzelner nationaler Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetzgebungen steige weltweit an. Auch die digitale Kommunikation und der Einfluss von Online-Hassrede stelle eine wachsende Herausforderung dar. Ein Manko erkennt der Bericht zudem im Bereich staatlicher Bildungsangebote: „In internationalen Bildungsagenden wurden bisher Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit kaum berücksichtigt“, so die Bundesregierung.
Entschließung verabschiedet
Auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Bericht, die mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linken und Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen wurde. Darin wird hat die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, auf multilateraler Ebene den Einsatz für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch durch die Verstetigung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortzusetzen. In der EU soll sich die Regierung dafür einsetzen, das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU zeitnah neu zu besetzen, zu verstetigen und mit angemessenen Mitteln auszustatten.
Darüber hinaus soll sich die Regierung für die Umsetzung und Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einsetzen und die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften weiter verstärken. Im Rahmen der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen soll der Einbezug des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit deutlich gestärkt werden. Um diese Ziele im Hinblick auf ihre soziale, ökologische, politische und kulturelle Dimension zu stärken, müssten die Potenziale von Religionsgemeinschaften noch stärker einbezogen werden, heißt es in der Entschließung. (sas/vom/23.04.2021)
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TOP 35 Familienpolitik
Mit Familiensplitting bei der Einkommensteuer und einem zinsfreien Kinderkredit will die AfD-Fraktion Familien mit Kindern fördern. Ihre beiden Anträge (19/28763, 19/28795) führten am Freitag, 23. April 2021, zu einer sehr grundsätzlichen Debatte über die Familienpolitik und ihre Ziele.
Familiensplitting und Kinderkredit
Das Familiensplitting weitet das bestehende Ehegattensplitting, bei dem das Familieneinkommen gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt und dann versteuert wird, auf alle Familienmitglieder aus. Eine fünfköpfige Familie würde dann so versteuert, als würde jedes Familienmitglied ein Fünftel des Familieneinkommens verdienen, und käme in einen deutlich niedrigeren Steuersatz.
Den Kinderkredit in Höhe von 10.000 Euro will die AfD-Fraktion Schwangeren gewähren, um einmalige Kosten durch das Wachstum der Familie besser bewältigen zu können. Es soll zinsfrei und innerhalb von fünf Jahren abzuzahlen sein. Beide Anträge wurden schließlich zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, die eine Überweisung in den Familienausschuss beantragt hatte.
AfD bekennt sich zur „traditionellen Familie“
Martin Reichardt (AfD) nannte seine Partei „die einzige, die zur traditionellen Familie aus Vater, Mutter und Kindern steht“. Das sei „zutiefst modern und ein Bekenntnis zur Zukunft Deutschlands“. Familien „erziehen mit den Kindern die Zukunft Deutschlands“, sagte Reichardt, zahlten aber „überproportional Steuern und Abgaben“.
Deutschland leiste sich seit über einem halben Jahrhunderte eine der weltweit niedrigsten Geburtenraten, aber „anstatt eine aktivierende Familienpolitik zu betreiben, setzt die Regierung auf Masseneinwanderung“. In den letzten sechs Jahren seien zwei Millionen Menschen über das Asylsystem eingewandert, und die Regierung habe dafür viel Geld ausgegeben, „das für unsere Familien fehlt“.
„Wir brauchen starke Mittelschicht-Familien“
Deshalb fordere seine Fraktion ein Familiensplitting, bei dem eine durchschnittliche Familie mit drei Kindern keine Steuern mehr zahlt, folgerte Reichardt. Denn „wir brauchen auch starke Mittelschicht-Familien, die sich wieder trauen, Ja zu Kindern zu sagen“. Familien finanzierten heute „einen großen Teil der an sie hinterher als Almosen zurückgegebenen Leistungen der Regierung durch ihr Steueraufkommen selbst“, kritisierte er.
Reichardt verwies darauf, dass der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen 1988 ein Familiensplitting und Familiengründungsdarlehen gefordert habe. Keine dieser Forderungen sei in den letzten dreißig Jahren umgesetzt worden.
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TOP 36 Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Der Bundestag hat sich am Freitag, 23. April 2021, in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ (19/28648) auseinandergesetzt. Zudem lag dem Plenum das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Orte deutscher Demokratiegeschichte als Unterrichtung vor (19/28535). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll eine „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ errichtet werden. Deren Aufgabe soll es dem Entwurf zufolge sein „der Erinnerung an die wechselvolle Geschichte der Demokratie in Deutschland Sichtbarkeit zu verleihen, Verständnis für Ursachen und Wirkungen zu wecken, das Wertefundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anschaulich und breitenwirksam zu vermitteln und den Wert eines demokratisch verfassten Gemeinwesens noch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern“.
Durch dieses Errichtungsgesetz soll eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main geschaffen werden, die dem Anliegen einer verstärkten Befassung mit den Themen Demokratie und insbesondere ihrer Geschichte in Deutschland die notwendige Aufmerksamkeit ebenso wie Breitenwirkung verschafft. Dadurch soll der demokratische Zusammenhalt gestärkt werden. Die Errichtung einer solchen Stiftung gewährleiste eine inhaltliche Autonomie, die für eine überparteilich arbeitende Stiftung notwendig sei. Damit würden selbstständige und unabhängige Entscheidungsstrukturen geschaffen, heißt es in dem Entwurf.
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Antrag AfD TOP 37 Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Die Bundesregierung will die Informationssicherheit weiter verbessern. Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (19/26106, 19/26921, 19/27035 Nr. 1.7) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/28844) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Oppositionsfraktionen gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28845) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit ein Schlüsselthema für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sei, die gerade mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche auf funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen seien. Cyber-Angriffe stellten daher ein großes Gefahrenpotenzial dar. Das BSI beobachte einen stetigen Anstieg von Schadprogrammen; jährlich kämen mehr als 100 Millionen neue Varianten hinzu.
Insgesamt sei „Cyber-Sicherheit nicht statisch“ und ein aktuelles Schutzniveau „daher kein Garant für eine erfolgreiche Abwehr der Angriffe von morgen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Daher bedürfe es einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung der Schutzmechanismen und der Abwehrstrategien.
Mindeststandards festgelegt
Zu den mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen zählt den Angaben zufolge eine Verbesserung des Schutzes der IT der Bundesverwaltung unter anderem durch weitere Prüf- und Kontrollbefugnisse des BSI und Festlegung von Mindeststandards durch das Bundesamt. Auch wurden Befugnisse zur Detektion von Schadprogrammen zum Schutz der Regierungsnetze geschaffen. Zulässig ist zudem die Abfrage von Bestandsdaten bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten, um Betroffene über Sicherheitslücken und Angriffe zu informieren.
Ebenso soll das BSI die Befugnis erhalten, Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen zu detektieren sowie Systeme und Verfahren zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffsmethoden einzusetzen.
Bundesamt kann Anordnungen zur Gefahrenabwehr treffen
Ferner wird mit dem Gesetz eine Anordnungsbefugnis des BSI gegenüber Telekommunikations- und Telemedienanbietern zur Abwehr spezifischer Gefahren für die Informationssicherheit geschaffen. Die Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen und weiterer Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse werden ausgeweitet.
Weitere Änderungen betreffen die Schaffung von Eingriffsbefugnissen für den Einsatz und Betrieb von kritischen Komponenten sowie die Etablierung von Verbraucherschutz im Bereich der Informationssicherheit als zusätzliche Aufgabe des BSI. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen, das die IT-Sicherheit der Produkte sichtbar macht, und das Bußgeldregime überarbeitet.
Änderungen am Regierungsentwurf
Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Innenausschusses einige Änderungen am Regierungsentwurf. Danach werden etwa die „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse durch wesentliche Zulieferer der nach ihrer inländischen Wertschöpfung größten Unternehmen in Deutschland ergänzt“.
Ferner werden unter anderem bei den Regelungen zur Befugnis des Bundesinnenministeriums, den Einsatz einer kritischen Komponente im Einzelfall zu untersagen, als Eingriffsvoraussetzung „voraussichtliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ genannt.
Entschließungsanträge abgelehnt
Zur Abstimmung hatten die AfD (19/28872) und die FDP (19/28873) Entschließungsanträge eingebracht, die keine Mehrheit fanden. Die AfD forderte unter anderem, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer starken Verbraucherschutzbehörde auszubauen. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Die FDP wollte das BSI aus der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums herauslösen und einem zu gründenden Digitalministerium zu unterstellen. Die FDP wurde von der Linken unterstützt, die Grünen enthielten sich. Die Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und AfD stimmte gegen den Entschließungsantrag.
Oppositionsanträge abgelehnt
Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion und zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Anträge trugen die Titel „Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 nach Gesetzeslage umsetzen und Ergebnisse im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 berücksichtigen“ (19/26225) und in „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber herstellen“ (19/26226). Beide wurden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Die Grünen drangen in ihrem ersten Antrag darauf, die IT-Sicherheit zu stärken (19/1328), und forderten in ihrem zweiten Antrag „Maßnahmen zur Gewährlistung der Integrität digitaler Infrastrukturen, Geräte und Komponenten“ (19/16049). Dem ersten Antrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, während sich die FDP enthielt. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab. Beim zweiten Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen dagegen, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Zu den beiden AfD-Anträgen und zum ersten Antrag der Grünen hatte der Innenausschuss ebenso eine Beschlussempfehlung (19/28844) vorgelegt wie zum zweiten Antrag der Grünen (19/25181).
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll teden Entwurf des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ nach dem Willen der AfD-Fraktion erst in das parlamentarische Verfahren einbringen, nachdem gemäß Artikel 10 des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 unter Einbezug „eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wurde“, dieses derzeit gültige „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ evaluiert worden ist.
Auch sollte die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluierung in das Gesetzesvorhaben einfließen lassen, forderte die Fraktion in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26225).
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion im Rahmen des geplanten „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ eine endgültige Entscheidung treffen, „ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern“ am Ausbau kritischer 5G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen. Zudem forderte die Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26226) die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber dahingehend herzustellen, dass für die Folgen eines möglichen Ausschlusses von Herstellern kritischer Komponenten eine hinreichende Absicherheit für die Mobilfunkbetreiber in Form von entsprechenden Kompensationsregelungen im Gesetz mit aufgenommen wird“.
In der Begründung führte die Fraktion aus, dass der Bundestag seit fast zwei Jahren über die Frage der Zulassung von Netzwerkausrüstern beim Ausbau des 5G-Netzes diskutiere, „deren Vertrauenswürdigkeit zumindest fragwürdig ist“. Insbesondere Hersteller aus undemokratischen Ländern seien dabei in den Blickpunkt geraten. Die Volksrepublik China besitze mit ihren Herstellern Huawei und ZTE zwei Hersteller, deren Technik weltweit Verwendung finde. Als problematisch werde die Nähe dieser Unternehmen zum chinesischen Militär sowie der kommunistischen Partei angesehen.
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TOP 38 Arbeitsmarkt Ost
Der Bundestag hat sich am Freitag, 23. April 2021, auf Antrag der Fraktion Die Linke mit der besonderen arbeitsmarktpolitischen Situation in den östlichen Bundesländern befasst. Zugrunde lag der Debatte ein Antrag der Linksfraktion (19/28771), der im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde.
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TOP 39 Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien
Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Debatte einen Antrag von CDU/CSU und SPD für eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Brexit-Verhandlungen (19/28793) angenommen. Die AfD und Die Linke stimmten dagegen, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Dieses Recht zur Stellungnahme des Bundestages in EU-Angelegenheiten ist in Artikel 23 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes verankert. Gibt der Bundestag eine Stellungnahme ab, muss die Bundesregierung diese ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrunde legen.
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TOP 40 Zukunft der deutschen Exportwirtschaft
Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Zurück zu alter Stärke – Zukunft der deutschen Exportwirtschaft sichern“ (19/28767) erörtert. Der Antrags wurde im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag der FDP
In ihrem Antrag fordern die Liberalen von der Bundesregierung eine Reihe von handelspolitischen Maßnahmen. So solle etwa die Exportförderung neu aufgestellt werden, etwa durch eine größere Zugänglichkeit der staatlichen Exportkreditgarantien Hermes für den Mittelstand.
Auch gelte es, den Freihandel zu stärken und die Handelspolitik stärker in der Exekutive zu verankern. Auch sollten Unternehmen von Bürokratie befreit und die Möglichkeiten für Investitionen aus dem Ausland nicht weiter beschränkt werden, heißt es. (ste/sas/23.04.2021)
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TOP 41 Bundeswehreinsatz EUTM Mali
Die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) soll weitergeführt werden. Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, erstmals über einen Antrag (19/28804) beraten, den die Bundesregierung zur Verlängerung des noch bis zum 31. Mai 2021 geltenden Mandats vorgelegt hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Ausbildungsmission EUTM Mali
Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Parallel haben die G5-Staaten der Sahel-Zone Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad im Jahr 2017 beschlossen, eine gemeinsame Einsatzgruppe aufzustellen, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Seit 2019 findet die Beratung der G5-Sahel-Einsatzgruppe nicht nur in deren Hauptquartier in Mali, sondern auch in den Sektor-Hauptquartieren in Niger, Tschad und Mauretanien statt. Am 29. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag einer weiteren Verlängerung des Mandats längstens bis zum 31. Mai 2021 zugestimmt. Das Mandat wurde zugleich dahingehend ausgeweitet, dass erstmals die Ausbildungsmission Gazelle im Niger in das Mandat integriert und das EUTM-Mandatsgebiet auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahelstaaten ausgeweitet worden ist. Die Mandatsobergrenze, die lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, wurde von 350 auf nun 450 Soldatinnen und Soldaten erhöht. (sas/23.04.2021)
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TOP 42 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA)
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) beteiligen. Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, erstmalig über einen entsprechenden Antrag (19/28803) beraten, den die Bundesregierung zur Verlängerung des noch bis zum 31. Mai 2021 geltenden Mandats vorgelegt hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Stabilisierungsmission Minusma
Zu den Kernaufgaben von Minusma gehört die Unterstützung der Vereinbarungen zur Waffenruhe, der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien und der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Ferner sollen die Sicherheit, Stabilisierung und der Schutz der Bevölkerung gefördert werden. Die Mission zielt außerdem darauf, die staatliche Autorität im ganzen Land wiederherzustellen, den malischen Sicherheitssektor wiederaufzubauen und den Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu unterstützen.
Anfang 2016 wurde das Mandat vor allem im Fähigkeitsbereich der Aufklärung erweitert, um die vor Ort eingesetzten niederländischen Kräfte zu entlasten, 2017 kam übergangsweise bis Sommer 2018 die Entsendung von Transporthubschraubern NH 90 und Kampfhubschraubern Tiger hinzu. Mit Beschluss vom 29. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung des Mandats zunächst längstens bis zum 31. Mai 2021 zugestimmt. Das Mandat umfasst insgesamt eine Obergrenze von maximal 1.100 einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten. (sas/23.04.2021)
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TOP 43 Soloselbstständige in der Kultur und Medienbranche
Der Bundestag hat sich am Freitag, 23. April 2021, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen – Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ (19/27881) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.