201. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 16. Dezember 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Angela Merkel wird durch die AfD befragt Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=UIlJB8DZooU&feature=emb_title

Sitzungswoche

16. Dezember 2020 (201. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Bundeskanzleramt

Ob der Zustand der deutsch-russische Beziehungen, die Diskussion um ein Lieferkettengesetz oder die Ausgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen – das Spektrum der Themen war denkbar breit, zu denen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in ihrer dritten und letzten Regierungsbefragung in diesem Jahr im Bundestag Stellung nahm. Bevor sie den Abgeordneten im Plenum Rede und Antwort stand, hatte Merkel ihr Eingangsstatement genutzt, um über die Ergebnisse des Europäischen Rates am 10. und 11. Dezember 2020 zum Abschluss der deutschen EU-Ratspräsidentschaft berichtet.

„Steiniger Weg zur Einigung beim Europäischen Rat“

So sei es nach langen Verhandlungen gelungen, sich in Brüssel auf den Mehrjährigen Finanzrahmen bis 2027 und den geplanten Aufbaufonds zur Bekämpfung wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie geeinigt. Erstmals werde es mit dem Konditionalitätsmechanismus eine Verknüpfung von EU-Mitteln mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geben, so Merkel. Zudem hätten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein neues Klimaziel für die Europäische Union geeinigt. Um mindestens 55 Prozent wollen die Staaten ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 reduzieren, verglichen mit dem Wert von 1990, sagte Merkel. Bisher habe dieses Ziel bei minus 40 Prozent gelegen.

Der Weg hin zu dieser Einigung sei „steinig“ gewesen, aber die EU habe letztlich bewiesen, dass sie „handlungsfähig“ sei, so das Fazit der Kanzlerin. Weitere Themen des Treffens seien die Beziehungen zur Türkei, die Partnerschaft mit den USA sowie die andauernden Verhandlungen mit Großbritannien über ein Abkommen für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gewesen.

AfD fragt nach „Neustart der Beziehungen zu Russland“

Den Blick nach Osten lenkte hingegen Tino Chrupalla: Er wollte von der Kanzlerin wissen, wie die Strategie der Bundesregierung für einen „Neustart der Beziehungen“ mit Russland aussehe.

Merkel erwiderte, sie sehe nicht, dass es eines Neustarts bedürfe: „Wir haben da ein hohes Maß an Kontinuität.“ Dennoch könne man nicht darüber hinwegsehen, dass es „schwerwiegende Ereignisse“ in der Vergangenheit gegeben habe, sagte Merkel mit Blick auf den Anschlag auf den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny oder das Attentat im Kleinen Tiergarten in Berlin.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 16. Dezember 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/25158).

Von den insgesamt 82 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 35 gestellt. Es folgten Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 18 und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Zehn Fragen kamen von der AfD-Fraktion, zwei Fragen von der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis.

Die meisten Fragen, nämlich 25, richteten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zwölf Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, elf Fragen gingen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und zehn Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war mit fünf Fragen gefordert, die Bundesministerien für Verteidigung und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit jeweils vier Fragen. Je drei Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen sollten je zwei Fragen beantworten. Eine Frage ging an das Bundeskanzleramt.

 

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TOP 3 Aktuelle Stunde – Aktuelle Stunde zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19

„Impfen ist der Weg aus der Pandemie“: Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, im Bundestag unterstrichen. Deutschland sei dabei auf einem guten Weg, versicherte er. Sehr bewusst sei die Entscheidung getroffen worden, auf eine Impfstoff-Notzulassung zu verzichten. Eine ordentliche und gründliche Prüfung sei wichtig, um das notwendige Vertrauen der Bevölkerung zu erreichen.

In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlangten Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie verwies Spahn auf die gesetzliche Grundlage, die der Bundestag mit dem Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen habe. Die Ausgestaltung per Rechtsverordnungen durch ihn sei ein transparentes Verfahren, betonte er. Es gebe eine sehr große Mehrheit dafür, dass zuerst die alten Menschen geimpft werden sollten – und diejenigen, die sie pflegen.

Von der Zulassung des Biontech-Pfizer-Impfstoffs als „wunderbares Weihnachtsgeschenk“ sprach Karin Maag (CDU/CSU). Dass 4.000 Dosen noch im Dezember und dann zunächst elf bis 13 Millionen Dosen zur Verfügung stünden, reiche nicht für flächendeckendes Impfen, verteidigte sie die vorgesehener Priorisierung. Mittelfristig werde die Impfung der gesamten Bevölkerung angeboten, wobei sie unterstrich, dass es keine Impfpflicht geben werde. Sie verteidigte das Instrument der Rechtsverordnung statt eines Gesetzes. Nur so könne schnell etwa auch auf die Einführung weiterer Impfstoffe reagiert werden.

AfD: Nun geht  „das große Stechen“ los

Paul Viktor Podolay (AfD) befand, nun gehe „das große Stechen“ los. Die Impfbereitschaft der Bürger sinke und sei bei Ärzten und Pflegepersonal besonders gering ausgeprägt. Dies zeige, dass das Narrativ von der Sicherheit der Impfungen infrage stehe.

Er wollte wissen, was passiere, wenn die Impfbereitschaft niedrig bleibe: „Bleiben wir für immer im Lockdown?“ Er kritisierte, dass die Regierung bei ihrem Vorgehen alles auf Impfung setze. Dabei gebe es Möglichkeiten wie eine entsprechende Prophylaxe, die eine Impfung überflüssig machten.

 

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TOP 4 Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Im Januar soll es schon in Kraft treten, deshalb war die letzte Sitzungswoche des Bundstages vor Weihnachten auch die letzte Gelegenheit, das Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung (19/2197819/22772) auf den Weg zu bringen. In einer namentlichen Abstimmung votierten 473 Abgeordnete für das Gesetz in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/25141), 152 stimmten dagegen und fünf Abgeordnete enthielten sich. Einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf (19/25275) lehnte der Bundestag gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der AfD ab. Darin hatte die Fraktion gefordert, weiterhin Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) in der Fleischverarbeitungsindustrie zuzulassen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz, die seit Jahren skandalträchtigen Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen — durch den massenhaften Einsatz von schlechtbezahlten Werkvertragsbeschäftigten vor allem aus Osteuropa – zu beenden. Neben Verbesserungen der Kontrollen in den Betrieben und der Einführung einer Arbeitszeiterfassung geht es darin im Kern um das Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie, also bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung ab 1. Januar 2021. Ab 1. April kommenden Jahres soll dieses Verbot dann auch auf die Leiharbeit ausgeweitet werden.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen gab es noch Änderungen am Ursprungsentwurf: So wurde unter anderem eine tarifliche Öffnungsklausel für die Leiharbeit eingeführt. Für die Dauer von drei Jahren ist demnach unter bestimmten Bedingungen Leiharbeit möglich: Zum einen muss der Betrieb tarifgebunden sein, es muss für Leiharbeiter vom ersten Tag der gleiche Lohn wie für die Stammbelegschaft gelten, die maximale Verleihdauer darf vier Monate und der Anteil der Leiharbeitskräfte darf nicht mehr als acht Prozent vom Jahresvolumen der Beschäftigten betragen.
Zudem lag die Gegenäußerung der Bundesregierung (19/22772) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Darin lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bezüglich der Mitarbeiterzahl zu ändern.

AfD: Die Arbeitsplätze wandern nun ins Ausland

Uwe Witt (AfD) kritisierte: „Mit Verboten will die Bundesregierung die selbstgemachte Misere vom Tisch wischen.“ Aber Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit, das Verbot von unternehmerischen Verbünden, „all das wird das unternehmerische Aus für eine Reihe von mittelständischen Betrieben zur Folge haben“, warnte er.

Bei gewissen Produktionsabläufen gebe es nun einmal saisonale Schwankungen, wie in der Fleischindustrie während der Grillsaison. „Diese Schwankungen müssen durch den begrenzten Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit abgefedert werden“, sagte Witt. Die Produktion werde sich nun in größerem Umfang ins Ausland verlagern, prognostizierte er.

Antrag der AfD abgelehnt

Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/22923) ab, wonach der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden sollte. Für Leiharbeiter sollte das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten.

Außerdem forderte die Fraktion eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden hinsichtlich Arbeitsschutz und sonstigen Arbeitsbedingungen sowie mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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TOP 5 Wirtschaftshilfen und Kündigungsschutz

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag debattiert, den die Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen
an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln
“ vorgelegt hatte (19/25255). In verbundener Beratung stand außerdem ein FDP-Antrag auf der Tagesordnung, der unbürokratische Corona-Hilfen für Selbstständige fordert (19/25241). Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

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Antrag AfD TOP 6 Jahressteuergesetz 2020

Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, nach halbstündiger Aussprache über den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (19/2285019/2355119/23839 Nr. 7) ab. Es liegen hierzu vier Änderungsanträge der FDP (19/2527619/2527719/2527819/25279) sowie je ein Entschließungsantrag der FDP (19/25280), der Grünen (19/25281) und der AfD (19/25282) vor. Den Abstimmungen liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/25160) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/25161) zugrunde.

Fünf Euro pro Tag für Home-Office absetzbar

Wer im Home-Office arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung können Steuerpflichtige danach für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

„Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt“, heißt es im nun geänderten Einkommensteuergesetz. Gewährt wird die Pauschale nur für Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und wird in den Jahren 2020 und 2021 gewährt. Die Steuermindereinnahmen sollen bei 900 Millionen Euro liegen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Verlängert bis Ende 2021 wird mit dem Gesetz unter anderem die Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Bei der Besteuerung von Mieteinnahmen wird die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers.

Die von der Koalition eingefügten Änderungen im Regierungsentwurf betreffen eine ganze Reihe von Sachverhalten. So sollen Vereine und Ehrenamtliche gestärkt werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht. In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung aufgenommen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfristet

Der bereits im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende war bisher befristet. Die Befristung wird aufgehoben, sodass die Erhöhung auch ab dem Jahr 2022 fortgilt.

Weiterhin wird die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten von 44 auf 50 Euro erhöht. Die Erhöhung gilt ab 2022. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro beziffert. Für sogenannte Sachbezugskarten soll es eine Klarstellung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geben.

Pflegebonus länger steuerbegünstigt

Eine Ergänzung nahm der Bundestag bei der Steuerbefreiung für aufgrund der Corona-Krise an Arbeitnehmer gezahlte Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von 1.500 Euro vor. Die Steuerbefreiung war bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Damit wäre ein im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlter Pflegebonus nicht mehr steuerbegünstigt gewesen. Die Frist wird bis zum Juni 2021 verlängert. Damit haben Arbeitgeber mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung der Corona-Beihilfen.

In der Begründung wird klargestellt, dass die Fristverlängerung nicht dazu führt, dass eine Corona-Beihilfe im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei bezahlt werden kann. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wird gestreckt.

Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften

Änderungen gibt es auch bei der Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften. Die bisherige Verrechnungsbeschränkung in Höhe von 10.000 Euro wird auf 20.000 Euro angehoben. Damit können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, im laufenden Kalenderjahr bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus sogenannten Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden.

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist von zehn Jahren auf 15 Jahre verlängert. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Verfolgung der sogenannten Cum-Ex-Taten. Die geltende Verjährungsfrist von zehn Jahren könne nicht ausreichend sein, um steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte rechtzeitig aufzudecken und vollumfassend auszuermitteln, heißt es zur Begründung.

Abstimmung über Oppositionsvorlagen

Ebenfalls abschließend beraten werden ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Beseitigung von Steuernachteilen bei günstiger Vermietung (19/23677) sowie vier Anträge der Opposition: Darunter sind ein Antrag der AfD-Fraktion, der „Home-Office wieder absetzbar machen“ will (19/23725), zwei Anträge der FDP zur Verringerung des Bürokratieaufwands in der Unternehmerkette (19/24371) sowie zur Reform der Stromsteuer (19/21366) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ (19/15465).

Neu auf der Tagesordnung stehen zudem fünf weitere Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu gehören die AfD-Anträge „Die Chance nutzen – Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen im Einkommensteuergesetz einführen, um endlich die schleichende Steuererhöhung zu vermeiden“ (19/25304) und „Steuerverwaltung mit Distributed Ledger Technologien – Zukunftsfähig durch Innovation im öffentlichen Sektor“ (19/25305) sowie die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit aussetzen“ (19/25240), „Abgeltungsteuer erhalten“ (19/25247) und „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Erbschaftsteuer ergreifen – Scheitern von Unternehmensnachfolgen vermeiden“ (19/25244).

Der erste AfD-Antrag (19/25304) und der erstgenannte Antrag der FDP (19/25240) sollen zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Beim zweiten AfD-Antrag (19/25305) ist die Federführung zwischen dem Finanzausschuss und dem Ausschuss Digitale Agenda strittig. Die beiden letztgenannten Anträge der FDP (19/2524719/25244) werden direkt abgestimmt.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll eine angemessene Regelung finden, damit die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht wird. In Zukunft müsse außerdem jeder Arbeitnehmer, der mobiles Arbeiten oder Home-Office in Anspruch nehme, die entstandenen Aufwendungen geltend machen können, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/23725).

Wie die Abgeordneten schreiben, könnten durch die Einführung einer klaren gesetzlichen Regelung der Abzugsfähigkeit für das Arbeitszimmer die Gerichte entlastet werden. Gerade in der heutigen Zeit sei das Thema Home-Office wieder hoch aktuell. Unter Verweis auf Presseberichte schreibt die AfD-Fraktion, dass die Zahl der Arbeitnehmer im Home-Office in der Corona-Krise von zwölf auf 25 Prozent aller Beschäftigten gestiegen sei.

AfD-Anträge in erster Lesung

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten neuen Antrag (19/25304) eine Indexierung der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen im Einkommensteuergesetz, um so eine „schleichende Steuererhöhung“ (sogenannte kalte Progression) zu vermeiden. Den Paragrafen 32a des Einkommensteuergesetzes will die Fraktion ergänzen. Danach soll die Tarifformel jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums und erstmals ab 1. Januar  2022 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Ebenso sollte ein Automatismus eingeführt werden, der die Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz von der Höhe der Inflation abhängig macht, damit die Effekte „heimlicher Steuererhöhungen“ in Zukunft nicht mehr eintreten.

In ihrem zweiten Antrag (19/25305) verlangt die Fraktion, die „Blockchain“-Strategie der Bundesregierung in „Distributed-Ledger-Strategie“ umzubenennen und diese technologieoffen zu formulieren. Ebenso solle mit den Ländern ein Pilotprojekt gestartet werden, um eine lückenlose Dokumentation für die Steuererhebung, zum Beispiel bei der Umsatzsteuer, einzuführen. Ziel müsse es sein, die Distributed-Ledger-Technologie zu nutzen sowie Aufwand und Kosten zu verringern. Die Distributed-Ledger-Technologie ist laut AfD eine besondere Form der elektronischen Datenverarbeitung. Als „verteilte Datenbank“ erlaube sie Teilnehmern eine gemeinsame Schreib-, Lese- und Speicherberechtigung. Die AfD sieht Vorteile dieser Technologie gegenüber der Blockchain-Technologie im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. (hle/sas/hau/ste/pez/ste/vom/16.12.2020)

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TOP 12 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich diese für eine Neuregelung der Freizügigkeit in der EU einsetzt (19/24433). Der Antrag soll im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Ob dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Federführung übernehmen wird, ist noch strittig. Der erste von zwei Anträgen der AfD-Fraktion mit dem Titel „Souveränität bedeutet Freiheit – Für ein Europa nationaler arbeits- und sozialrechtlicher Rahmenbedingungen“ (19/25306) soll federführend an den Europaausschuss überwiesen werden. Beim zweiten Antrag (19/25307), der sich auf den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessen Mindestlöhne in der Europäischen Union“  (19/25307) bezieht, ist noch offen, ob er in die Ausschüsse überwiesen oder direkt abgestimmt wird.

Gegenstand der Aussprache im Plenum sind zudem zwei Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, über die auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Europaausschusses abgestimmt werden soll: Die Grünen-Vorlage trägt den Titel „Für ein Europa, das schützt – Soziale Absicherung europaweit garantieren“ (19/8287,19/24238). Die Initiative der Linksfraktion fordert „eine sozialverträgliche EU-Klimapolitik“ (19/2373419/25250).

Erster neuer Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem ersten neuen Antrag (19/25306), dass die EU-Kommission keine weiteren Richtlinien zur Harmonisierung der Sozialsysteme entwickelt, sondern einen Rahmen für die Dienstleistungsfreiheit und die Personenverkehrsfreiheit, der vorsieht, dass EU-Mitgliedstaaten auf dem Gesetz- oder Verordnungsweg Regeln erlassen können. Diese Regeln sollen die Zulässigkeit von Dienstleistungsangeboten durch EU-Anbieter auf dem Markt des Mitgliedstaats an die Einhaltung der Rechts-, Arbeitsschutz- und Lohnstandards, die im Mitgliedstaat gelten, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, koppeln. Außerdem sollen sie es erlauben, Dienstleistungen, die das Lohnniveau oder das soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Gefüge des Mitgliedstaats einschränken, zu verbieten.

Zugleich sollten Regeln, welche die Arbeitsaufnahme oder den längerfristigen Aufenthalt sowie den Zugriff auf das Sozialsystem von Staatsbürgern anderer EU-Länder, die nicht gleichzeitig Staatsbürger des EU-Lands sind, einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Die generelle Freiheit der Freizügigkeit solle dadurch gewahrt bleiben. Die AfD will die Mitgliedstaaten aber in die Lage versetzen, Armuts- und Sozialmigration, Migration in Billiglöhne, Menschenschmuggel und die dadurch erfolgende Destabilisierung des Lohn- oder Sozialsystems zu unterbinden.

Zweiter neuer Antrag der AfD

Die AfD macht in ihrem zweiten neuen Antrag (19/25307) zum EU-Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU (Ratsdokument 12477 / 20) geltend, dass der Richtlinienentwurf mit dem Subsidiaritätsprinzip nach dem Vertrag von Lissabon unvereinbar ist. Sie verlangt vom Bundestag einen Beschluss, dass damit die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt würden. Zur Begründung heißt es unter anderem, die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Bestimmungen führten zu einer mittelbaren Festlegung der Höhe des Arbeitsentgelts. Die EU würde damit ihre Regelungskompetenz überschreiten.

Die Fraktion stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst in der Lage seien, angemessene Mindestlöhne festzulegen. In Betracht kommen aus Sicht der AfD nicht nur eine Richtlinie, sondern auch eine Empfehlung des Rates und eine Kombination aus Richtlinie und Empfehlung. Die AfD würde der Empfehlung den Vorrang einräumen, heißt es in dem Antrag.

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TOP 18 Änderungend es Jugendschutzgestezes

Die Bundesregierung will den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz an die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anpassen. Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites  Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909). Für die Aussprache im Plenum steht eine halbe Stunde zur Verfügung. Anschließend soll der Entwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.

Verpflichtende Anbietervorsorge geplant

Konkret sieht der Gesetzentwurf nun unter anderem eine Verpflichtung von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdiensten vor, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“.

Anbieter sollen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“

Mehr Orientierung will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden.

Geplant ist auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter in den Blick zu nehmen. (sas/15.12.2020)

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17. Dezember 2020 (202. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 8 Erneuerbare-Energien Geetz

Mit 357 Ja- zu 260 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet (EEG, 19/2348219/2423419/24535 Nr. 10). Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zur dritten Lesung des Entwurfs lagen auch Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) vor, die beide jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden.

AfD: Stromkunden werden massiv belastet

Die Opposition kanzelte die Novelle aus unterschiedlicher Motivation ab. Steffen Kotré (AfD) hob massive Belastungen für Stromkunden hervor, die künftig noch steigen dürften. Der 320 Seiten dicke Änderungsantrag zum Ursprungsgesetz belege außerdem, dass das Gesetzgebungsverfahren von handwerklichen Fehlern durchzogen sei und auf Planwirtschaft hinauslaufe.

Daran schloss er ein Plädoyer an, zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückzukehren. Das EEG müsse abgeschafft werden.

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Antrag AfD TOP 22 Christenverfolgung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmals über drei Anträge beraten, die die AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Verfolgung von Christen eingebracht hat. So fordert sie in einem Antrag, einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland zu berufen (19/25311). In einem zweiten Antrag verlangt sie, die Christenverfolgung in Nigeria zu ächten und „Menschenrechte für alle Nigerianer“ (19/25310) zu stärken. In einem dritten Antrag dringt sie darauf, den Druck auf die Regierung in Islamabad zu erhöhen, um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen (19/25309). Alle Anträge wurden im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

Antrag zum Bundesbeauftragten

Die Bundesregierung soll demnach einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland berufen. Dieser soll– nach Vorbild des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus – von einem unabhängigen Kreis beraten werden, welcher im Benehmen mit dem Beauftragten von der Bundesregierung berufen werden soll. Jener Expertenkreis soll sich aus christlichen und nichtchristlichen Vertretern aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Bürgergesellschaft zusammensetzen.

Der Beauftragte sollen unter anderem als Ansprechpartner für Belange christlicher Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen in Deutschland dienen, auch international mit Blick auf die Europäische Union und die Vereinten Nationen. Außerdem soll dieser die ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland übernehmen sowie einen jährlichen Bericht erstellen.

Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan

Die AfD fordert in ihrem Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan (19/25309), dass die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt, dass in Pakistan weder der Schutz der eigenen Zivilbevölkerung noch der Schutz von Ausländern nach dem Völkergewohnheitsrecht (Fremdenrecht) gewährleistet sei. Daraus sollten alle nötigen Konsequenzen für das Handeln der Bundesregierung gezogen werden. In diplomatischen Gesprächen mit der pakistanischen Regierung müsse sie darauf hinwirken, dass die pakistanische Regierung allen Christen sowie allen anderen diskriminierten Minderheiten im Lande vollumfänglichen Schutz bei der Ausübung ihrer Religion garantiert. Dies sollte sowohl für Einheimische wie für im Land lebende Ausländer gelten.

Darüber hinaus müsse die pakistanische Regierung nachdrücklich aufgefordert werden, alle Gruppen und Einzelpersonen, die sich der Christenverfolgung schuldig machen, strafrechtlich zu verfolge.;

Antrag zur Christenverfolgung in Nigeria

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die menschenrechtswidrige Christenverfolgung in Nigeria als brennendes Problem konsequent benennen und ächten. Außerdem soll im Rahmen der Verhandlungen zur privilegierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik die Notwendigkeit, jedwede religiöse Gewalt im Lande zu bekämpfen, als klares und priorisiertes Ziel festgeschrieben werden.

Des Weiteren fordert die Fraktion im Rahmen dieser Verhandlungen das Phänomen der illegalen Migration aus Nigeria in die EU eindeutig zu thematisieren und verbindliche Zusicherung der nigerianischen Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung der – häufig religiös bedingten – Fluchtursachen einzufordern.

Dr. Anton Friesen wies für die AfD-Fraktion daraufhin, 260 Millionen Christen würden in 50 Staaten weltweit verfolgt. Aber nicht nur in Nigeria oder Pakistan seien sie Angriffen ausgesetzt, sondern auch in Deutschland mache sich „eine erschreckende Christenfeindlichkeit breit“, so der Abgeordnete. Zwischen 2010 und 2019 habe es 1.731 Angriffe oder Beschädigungen in Kirchen oder Friedhöfen gegeben. Es brauche daher einen Bundesbeauftragten gegen Christenfeindlichkeit, der die Lage beobachte und Gegenmaßnahme vorschlage, forderte Friesen.

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TOP 22 Menschenrechtspolitik

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, mit dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/25000) befasst. Mitberaten wurde ein Antrag der FDP, mit dem sich die Fraktion dafür einsetzt, „Menschenrechtsverteidiger in Deutschland zu schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung“ (19/25242) zu bewahren. Der Bericht wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Mit der FDP-Initiative wird sich der Innenausschuss federführend befassen.

AfD: Bericht schweigt zur Christenverfolgung

Jürgen Braun (AfD) ging die Bundesregierung scharf an: In ihrem Bericht zur Menschenrechtspolitik schweige sie zur Christenverfolgung und ignoriere den neuen „islamischen Antisemitismus“. Zudem lese er sich, als sei er von „Linksextremisten“ und „Klimahysterikern“ geschrieben worden, meinte der Abgeordnete.

Um Menschenrechte „gehe es schon gar nicht mehr“. Mit Millionen an Steuergeld unterstütze die Bundesregierung außerdem „nicht legitimierte“ zivilgesellschaftliche Gruppen wie NGOs (Nichtregierungsorganisationen) und Stiftungen, so Brauns Kritik. Das sei undemokratisch.

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TOP 9 Priorisirung bei Schutzimpfung

Die Opposition hält die gesetzliche Grundlage für das kommende Corona-Impfprogamm für unzureichend und fordert Nachbesserungen. In einer Aussprache über einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/25260) im Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020,  hoben Redner der Oppositionsfraktionen die Bedeutung der Impfungen und Impfprioritäten hervor und argumentierten, eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sei als Grundlage dafür nicht geeignet. Vielmehr müssten die nötigen Regelungen in ein eigenes Gesetz gefasst und vom Bundestag verabschiedet werden.

Sprecher der Koalitionsfraktionen wiesen die Vorhaltungen zurück und erklärten, die gesetzliche Grundlage sei durchaus gegeben, mit einer Verordnung könne zudem flexibel reagiert werden, falls sich die Bedingungen änderten.

AfD spricht von „Impfinszenierung“

Dr. Robby Schlund (AfD) sprach von einer „Impfinszenierung“. Hochrisikopatienten zuerst impfen zu wollen, bedeute auch, dass dort die größten Nebenwirkungen zu erwarten seien. Sinnvoller wäre es, zunächst etwa Polizisten und Rettungskräfte zu impfen. Auch sollten die Mitglieder der Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und sich impfen lassen, sagte Schlund und verwies auf die zunehmende Impfskepsis.

Die Menschen hätten das Vertrauen in die Regierung und ihre Hauruck-Maßnahmen verloren. Mit dem Lockdown werde der Mittelstand demontiert und ein Chaos angerichtet.

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TOP 13 Restschuldbefreiungsverfahren

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/2198119/2277319/23054 Nr. 3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/2525119/25322) bei Enthaltung der FDP, der Linken und der Grünen angenommen. In zweiter Lesung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/25377) ab, dem außer den Liberalen noch die Grünen zugestimmt hatten, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten. Die Linke enthielt sich. In dritter Lesung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/25378) abgelehnt, dem neben den Grünen auch die FDP und die Linksfraktion zugestimmt hatten..

Regierung: Schnellerer Weg aus den Schulden

Laut Bundesregierung ist die Neuregelung Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Mit der Gesetzesänderung werden zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt.

In erster Linie wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Dies gibt ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Neuregelung gilt ab 1. Oktober 2020

Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Befristung der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Verbraucherinnen und Verbraucher entfällt durch Beschluss im federführenden Rechtsausschuss. Eine Übergangsregelung wurde für Insolvenzverfahren beschlossen, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden. In diesen Fällen verkürzt sich laut Bundesregierung der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Daneben besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erreichen.

Insolvenzbedingte Verbote beruflicher Tätigkeiten treten künftig mit Ablauf der Entschuldungsfrist außer Kraft. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten muss jedoch erneut eine Genehmigung dafür eingeholt werden. Verlängert wurde hingegen die Sperrfrist für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren: Sie wird von zehn auf elf Jahre erhöht. Das zweite Verfahren unterliegt dann auch einer längeren Verfahrensdauer von fünf Jahren. Die Verkürzung des Verfahrens führt nicht dazu, dass Schuldner im Falle einer späteren Wiederverschuldung schneller zu einer zweiten Entschuldung kommen können, erklärt die Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) informierte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/22773). Der Bundesrat bat um Prüfung beziehungsweise Neufassung, Streichung oder Ersetzung einer Reihe von Regelungen.

Die Länderkammer hielt den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren für zu kurz und sprach sich für eine Verkürzung der Speicherfristen bei Auskunfteien aus. Dies lehnte die Bundesregierung ab. Zwei Vorschläge wollte sie prüfen, einem stimmte sie zu.

Oppositionsvorlagen abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Covid-19-Insolvenzschulden-Abmilderungsgesetz (19/18681). Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die übrigen Fraktionen dafür. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vor (19/2525119/25322).

Erstmals erörterte der Bundestag zwei Anträge der Fraktion Die Linke, mit denen diese sich dafür stark macht, einerseits die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung in ganz Deutschland (19/25256) und andererseits die Verbraucherrechte in der Corona-Krise (19/25257) zu stärken. Für beide Anträge stimmte nur die Linkfraktion, während die Grünen sich enthielten. Die übrigen Fraktionen lehnten die Anträge ab. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Für schnelle Rechtsklarheit in der Corona-Krise, gegen einseitige Lastenverteilungen im Gewerbemietrecht“ (19/25318). Nur die FDP stimmte dafür, die anderen Fraktionen votierten dagegen.

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TOP 24 Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Die Linke dringt auf mehr Schutz vor Existenznot in der Corona-Pandemie. Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig über einen Antrag (19/25068) beraten, mit dem sich die Fraktion für eine Verlängerung der Sonderregeln beim Arbeitslosengeld und des vereinfachten Zugang zur Grundsicherung ausspricht. Die Vorlage soll nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

Ein weiterer Antrag der Fraktion forderte ebenfalls, soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden (19/25252). Die Initiative wurde im Anschluss an die Debatte gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen mit den übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt.

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TOP 15 Sanierungs- und Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (19/2418119/2490319/25170 Nr. 1.7) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/2530319/25353) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen.

Abgelehnt wurden hingegen Anträge der FDP (19/20560), die sich damit für ein „modernes und effektives Restrukturierungsrecht“ einsetzte, und von Bündnis 90/Die Grünen, die ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen forderten (19/24379). Beim FDP-Antrag enthielten sich AfD, Linke und Grüne, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. Für den Antrag der Grünen stimmten auch die Grünen, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten und die Linksfraktion sich enthielt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Entwurf will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen wird als wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs bezeichnet.

Sonderregelungen in der Corona-Pandemie

Auch sollen die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Dazu wurden befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen.

Beschlossen wurden zudem Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt.

Bundesrat verlangte Nachbesserungen

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (19/24903) die vorgeschlagenen Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts begrüßt, in den weiteren Anmerkungen zu einzelnen Artikeln aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht und zahlreiche Prüfbitten geäußert.

So forderte der Bundesrat, angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Anpassung der Vergütung von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern zu verschieben. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte die Bundesregierung eine valide Kostenschätzung des Mehraufwandes der Länder vorlegen. Der Bundesrat bat die Bundesregierung unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen gläubigerfreundlicher ausgestaltet werden kann und die Belange der Wirtschaft stärker berücksichtigt werden können. Die Bundesregierung habe ihren Gesetzentwurf ganz überwiegend an den Interessen der in die Krise geratenen Schuldner ausgerichtet und die Interessen der Gläubiger, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, nicht angemessen berücksichtigt, schreibt der Bundesrat.

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TOP 11 Europäische Flüchtlingspolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, zwei Oppositionsanträge zur europäischen Flüchtlingspolitik nach halbstündiger Aussprache abgelehnt. Die Linke forderte in ihrem Antrag „Schutz- und Menschenrechte im europäischen Asylsystem in den Mittelpunkt“ zu stellen (19/22125). Die Linke stimmte für ihren Antrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen votierten dagegen. Bündnis 90/Die Grünen traten in ihrem Antrag „für einen solidarischen und menschenrechtsbasierten Neuanfang in der Europäischen Flüchtlingspolitik“ ein (19/18680). Grüne und Linke stimmten dafür, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/25179) zugrunde.

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ZP 11 Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, das Vermittlungsergebnis (19/25163) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz, 19/16718)“ angenommen. Für den Kompromiss stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt.

Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 2. Dezember 2020 angerufen (19/24905), nachdem der Bundesrat am 3. Juli 2020 seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits gebilligten Regierungsentwurf versagt hatte (19/20892). Der Entwurf war am 28. Mai 2020 auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/19596) in dritter Lesung mehrheitlich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages angenommen worden.

Ergebnis des Vermittlungsausschusses

Konkret plante die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Von dieser Pflicht befreit werden soll nun jedoch, wer als „annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Notwendig wurde diese Änderung aus Sicht der Länderkammer, weil eine verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare geführt hätte, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe.

Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Verschärfte Auflagen bei Auslandsadoptionen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. (ste/17.12.2020)

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ZP 12 Aktuelle Stunde Haribo

Zu Weihnachten werden auch die bunten Gummibärchen der Firma Haribo auf vielen süßen Tellern liegen. Vielen Menschen in Sachsen dürfte die Lust auf diese Süßigkeiten in diesem Jahr jedoch vergangen sein. Denn der Konzern verkündete im November, sein einziges Werk im Osten Deutschlands, am Standort Wilkau-Haßlau, zum Jahresende zu schließen. Mit 150 Beschäftigten ist Haribo bisher ein wichtiger Arbeitgeber in der Stadt, und so war die Aufregung entsprechend groß. Selbst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) appellierte an die Geschäftsführung des Unternehmens, diese Entscheidung zu überdenken. „Dass Haribo sein hoch profitables und einziges ostdeutsches Werk schließen will, ist ein Schock“, sagte Heil im November. Die Werkschließung war am Donnerstag, 17. Dezember 2020, auch als Thema im Bundestag angekommen. Auf Antrag der Linken beschäftigten sich die Abgeordneten in einer Aktuellen Stunde damit.

AfD: Haribo ist überall

Jürgen Pohl (AfD) sagte, was in Sachsen passiere, „ist Ausdruck der Krise der wirtschaftlichen Inkompetenz der Wirtschaftspolitik“ auf Bundes- und Landesebene. Es gebe immer noch keine vernünftige Standortpolitik für den Osten des Landes. „Haribo ist überall“, sagte der Thüringer mit Verweis auf den Abbau Hunderter Arbeitsplätze in seinem Bundesland in jüngster Zeit.

Er kritisierte aber nicht nur die „soziale Kälte“ der Bundesregierung, sondern auch ein Versagen der Gewerkschaften.

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ZP 12 Aktuelle Stunde HAribo

Zu Weihnachten werden auch