BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
28. Oktober 2020 (185. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Wirtschaftsministerium
Die Diskussion um eine Verschärfung der Corona-Regeln und einen möglichen weiteren Lockdown hat angesichts eines neuen Höchststands von Neuinfektionen auch die Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, bestimmt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der den Abgeordneten Rede und Antwort stand, betonte während der einstündigen Befragung, den Ernst der Lage: Die Zahl von Neuinfektionen steige exponentiell, auch die Zahl der Todesfälle und schweren Krankheitsverläufe nehme zu. Aus diesem Grund berate die Bundesregierung zur Stunde mit den Ministerpräsidenten über strengere Corona-Regeln in ganz Deutschland, um das Virus einzudämmen. „Selbstverständlich hat dies auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes“, unterstrich Altmaier.
Minister: „Kontrollverlust“ vermeiden
Nach dem „ersten Schock“ der Corona-Pandemie und einem Wirtschaftseinbruch im Frühjahr sei es zwar gelungen, einen Aufschwung früher einzuleiten als viele es geglaubt hätten, betonte der Minister. So habe insbesondere das dritte Quartal „Anlass zur Hoffnung gegeben“, dass der Einbruch im Gesamtjahr weniger stark sein würde als befürchtet. Das spiegele auch die Herbstprognose der Bundesregierung wieder, die am 29. Oktober vorgestellt werde, so der Minister. Doch die erneute, „enorme Zunahme“ der Infektionen und die daraus resultierenden Maßnahmen hätten jetzt auch Einfluss auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Altmaier betonte, er sei aber überzeugt, dass dieser Einfluss „umso beherrschbarer sei, je besser und effektiver“ man auf die aktuelle Situation reagiere. „Ein Kontrollverlust wird die wirtschaftliche Entwicklung beschädigen“, mahnte der Minister. Er sprach sich zudem dafür aus, zusätzlich zu den schon gewährten Hilfsprogrammen für die Wirtschaft Unternehmen in besonders betroffen Branchen, die von einer Verschärfung der Corona-Regelungen erneut getroffen würden, zu unterstützen.
AfD fragt nach Lockdown-Plänen der Bundesregierung
Hansjörg Müller (AfD) wollte vor dem Hintergrund der „selbstmörderischen Schließungen“ während des ersten Lockdowns wissen, welche „Schlussfolgerungen“ die Bundesregierung nun für die Art eines zweiten möglichen Shutdowns gezogen habe. „Wo sind die roten Linien, die das Wirtschaftsministerium gegenüber wahllosen und weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen verteidigen wird, um die Wirtschaft von erneuten unsinnigen Schäden zu schützen?“, fragte der Abgeordnete.
Altmaier machte in seiner Antwort klar, er wolle und dürfe den Beschlüssen von Bundesregierung und Ministerpräsidenten nicht vorgreifen. Zugleich zeigte er sich überzeugt, dass es im stationären Einzelhandel möglich sei, mit „anspruchsvollen“ Hygienekonzepten und Abstands- und Zugangsregelungen den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Auch das Funktionieren des Binnenmarktes und das Offenhalten von Schulen und Kitas hätten für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert, so Altmaier.
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TOP 2 Fragestunde
Auf die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. Oktober 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/23604), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden.
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ZP 1 Aktuelle Stunde – Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Einen hitzigen Schlagabtausch hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt. Der nach zweitägigen Verhandlungen unter der Federführung der deutschen Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft zustande gebrachte Kompromiss zwischen den 27 Mitgliedstaaten beim EU-Agrarrat in Luxemburg zum GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2020 wurde am Mittwoch, 28. Oktober 2020, von der Opposition scharf kritisiert. Aber auch der Koalitionspartner SPD zeigte sich nicht sehr zufrieden.
In dem Reformvorhaben hatten die Mitgliedstaaten am 20. Oktober die sogenannte „Allgemeine Ausrichtung“ beschlossen. Damit soll ein Systemwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit, Fairness und Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb der EU eingeleitet werden. Dabei stehen die Direktzahlungen und deren Bindung an Umweltleistungen im Mittelpunkt. So soll in der neuen Förderperiode der GAP keine Leistungen mehr ohne Gegenleistung erbracht werden. Jeder Euro aus der Förderung werde an Auflagen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gebunden. Allein der Besitz von Fläche berechtige nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Zudem sollen mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden, indem sogenannte Öko-Regelungen umgesetzt werden müssen.
AfD: Ernährungssicherheit steht an erster Stelle
Gegen die Antragsteller der Aktuellen Stunde wandte sich auch Andreas Bleck (AfD), der kritisierte, dass die Grünen einen Kreuzzug gegen die konventionelle Landwirtschaft führten, indem den Betrieben alles abverlangt und nichts zugestanden werde. Aber auch die Bundesregierung zeichne sich dadurch aus, durch Auflagen und Bürokratie in der Regel ebenfalls zulasten der Bauern zu entscheiden. Zuletzt hätten die Beschlüsse zur Düngeverordnung den landwirtschaftlichen Unternehmen weiter zugesetzt und großen Schaden verursacht.
Die Ziele zum Schutz des Klimaschutzes gingen auf Kosten der Landwirtschaft in Deutschland, monierte der Abgeordnete. Dabei stelle sich für die Zukunft die Frage, wie dann auf weniger landwirtschaftlicher Fläche mehr Lebensmittel für eine wachsende Weltbevölkerung produziert werden soll. Deshalb solle nicht der Klimaschutz, sondern die Ernährungssicherheit an erster Stelle der Politik stehen.
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TOP 3 Kriegsverbrechen u. Menschenrechtsverletzungen
CDU/CSU und SPD haben einen Antrag mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben“ (19/23702) vorgelegt, den der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erstmals erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen hat.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Demnach soll sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene und bilateral weiterhin dafür einsetzen, dass sich weitere Staaten dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anschließen, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland, China und Indien. Darüber hinaus soll sich die Regierung in der laufenden Reformdiskussion zur Arbeitsweise des Gerichtshofs weiterhin engagieren und insbesondere für eine Reform des Prozessrechts am IStGH mit dem Ziel einsetzen, die Verfahren zu vereinfachen und beschleunigen.
Außerdem soll geprüft werden, ob für die Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland ein zentral zuständiges Oberlandesgericht sinnvoll wäre. (hau/28.10.2020)
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TOP 4 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Über die Familienpolitik hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, debattiert. Den Abgeordneten lag dazu ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (19/22496) vor. Des Weiteren berieten die Parlamentarier einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten“ (19/21589) und einen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mit „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ überschrieben ist (19/22501). Ein ursprünglich von der AfD angekündigter Gesetzentwurf zur Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Gesetzentwurf der Linksfraktion und der Antrag der Grünen wurden zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen, obwohl die Antragsteller jeweils den Familienausschuss bevorzugt hätten. In der Abstimmung konnten sie sich aber nicht gegen die Mehrheit durchsetzen. Die Federführung beim AfD-Antrag übernimmt der Familienausschuss.
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TOP 5 Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
Die Bundesregierung will die Wehrdisziplinarordnung ändern. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ (19/22862) hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in erster Lesung erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.
Die geplante Änderung des Soldatengesetzes eröffnet laut Bundesregierung die Möglichkeit, auf besonders schwere Dienstvergehen auch dann schnell zu reagieren, wenn sie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit begangen werden, die bereits länger als vier Jahre dienen. Zukünftig könne auch bei bereits länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als Reaktion auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen das Dienstverhältnis schnell und zeitnah beendet werden, sofern es sich um besonders schwere Fälle handelt und das Dienstverhältnis noch nicht länger als acht Jahre besteht, heißt es in dem Entwurf.
Truppendienstgerichte sollen entlastet werden
Durch die beabsichtigten Änderungen der Wehrdisziplinarordnung wird die Möglichkeit geschaffen, bereits auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene und somit ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren auf Dienstvergehen zu reagieren.
Auch solle die Anwendbarkeit verfahrensbeschleunigender gerichtlicher Entscheidungen ausgeweitet werden, „sodass die Truppendienstgerichte insgesamt entlastet werden und gerichtliche Disziplinarverfahren im Ergebnis schneller bearbeitet werden können“, schreibt die Bundesregierung. (hau/28.10.2020)
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TOP 6 Feministische Außenpolitik
Die Forderung nach einer „feministischen Außenpolitik“ hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erörtert. Den Abgeordneten lag dazu Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Feministische Außenpolitik konsequent umsetzen – Gewalt und Diskriminierung überwinden, Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte weltweit verwirklichen“ (19/7920) vor, der auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/8640) gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der FDP und der Linken abgelehnt wurde. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Grünen auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Auf Gewalt in internationalen Konflikten verzichten – UN-Resolution 1325 ,Frauen, Frieden und Sicherheit‘ umfassend verankern“ (19/23515). Zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurden ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Für eine friedliche feministische Außenpolitik“ (19/17548) sowie ein Antrag der AfD, der fordert, die deutsche Außenpolitik „unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit“ (19/23710) zu betreiben.
Überwiesener Antrag der AfD
Auf Grundlage des AfD-Antrag (19/23710) soll die Bundesregierung keine feministische Außenpolitik im Sinne eines Werteimperialismus betreiben. Stattdessen soll eine an der Vernunft ausgerichtete realistische Außenpolitik eingeleitet und das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent geachtet werden.
Außerdem müsse anerkannt werden, dass die Umsetzung der Resolution 1325 und damit die globale Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ gescheitert sei, da sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden sei. (ahe/hau/28.10.2020)
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TOP 7 Beschäftigungssicherung infolge von COVID-19
Die Bundesregierung plant Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021. Ihr Gesetzenzwurf „zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie“ (Beschäftigungssicherungsgesetz, 19/23480) wurde am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erstmals debattiert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen“ (19/23169) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Einen Antrag der AfD-Fraktion zur Finanzierung des Kurzarbeitergeldes durch Kürzung des deutschen Anteils am EU-Haushalt (19/23724) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Die AfD hatte die Federführung beim Arbeits- und Sozialausschuss beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit den Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 soll für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 gebaut und ihnen Planungssicherheit gegeben werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen die Sonderregelungen wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sollen durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
Verlängerung bis Ende 2021 geplant
Konkret sieht der Entwurf vor, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert werden, „als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt“.
Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, „dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss“, heißt es in dem Entwurf.
Antrag der AfD
Der AfD-Vorlage zufolge soll zur Finanzierung der Kurzarbeit in Deutschland der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Gesamthaushalt der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 sowie die entsprechenden Änderungen im mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027 auf das ursprüngliche Niveau von vor 2021 zurückgesetzt oder alternativ gegenüber der Europäischen Union eine Erhöhung des Rabatts in mindestens derselben Höhe ausgehandelt werden.
Eine Steigerung des Anteils Deutschlands am EU-Haushalt sei in dieser Situation unverantwortlich. Obwohl die gesteigerten EU-Mittel der Krisenbewältigung dienen sollen, bleibt Deutschland im Gegenzug der größte Nettozahler und finanziere beziehungsweise hafte für den Löwenanteil dieser Hilfen. (che/hau/28.10.2020)
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29. Oktober 2020 (183. Sitzung)
ZP 3 Regierungserklärung – Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Das Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung wird von Teilen der Opposition heftig attackiert und als völlig untauglich gewertet. Insbesondere Redner von AfD und FDP erklärten am Donnerstag, 29. Oktober 2020, nach einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) im Bundestag, die immer neuen Einschränkungen der Grundrechte seien inakzeptabel und führten letztlich nicht zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie.
Oppositionspolitiker forderten zudem eine stärkere Rolle der Parlamente in der Krise. Die Kanzlerin machte deutlich, dass die jüngst beschlossenen Maßnahmen unerlässlich seien, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Unterstützung bekam sie dabei auch von der Länderseite.
Merkel: Wir befinden uns in einer dramatischen Lage
In der von lauten Zwischenrufen begleiteten Regierungserklärung machte Merkel den Ernst der Lage deutlich. In den vergangenen Wochen seien die Infektionszahlen exponentiell gestiegen und hätten die Gesundheitsämter an ihre Belastungsgrenze gebracht. 75 Prozent der Infektionen könnten nicht mehr zugeordnet werden. In den Krankenhäusern habe sich die Zahl der Intensivpatienten verdoppelt. Merkel betonte: „Wir befinden uns in einer dramatischen Lage, sie betrifft uns alle.“
Daher hätten sich Bund und Länder auf weitreichende Kontaktbeschränkungen sowie Einschränkungen in der Kultur, Unterhaltungsbranche und Gastronomie verständigt. Der Bund werde den betroffenen Einrichtungen finanziell helfen, über diese schwierige Zeit hinwegzukommen, versprach die Kanzlerin und fügte hinzu, sie könne die Frustration und Verzweiflung der Betroffenen verstehen, aber die besten Hygienekonzepte könnten angesichts der stark steigenden Infektionszahlen ihre Wirkung nicht entfalten. Schulen und Kitas sowie der Handel sollen hingegen offen bleiben. Merkel hob mehrfach hervor: „Die Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“
Kanzlerin appelliert an Ausdauer der Bürger
Merkel sagte, es gebe kein milderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um das Infektionsgeschehen auf ein beherrschbares Niveau zu bringen. Sie erinnerte daran, dass nicht nur Risikogruppen in Gefahr seien, sondern das Coronavirus auch bei Gesunden zu schweren Krankheitsverläufen führen könne. Andere Konzepte überzeugten sie daher nicht.
Die Kanzlerin appellierte an die Bürger, mit Ausdauer und gegenseitiger Rücksichtnahme die Krise zu überstehen. Sie sprach von einer medizinisch, ökonomisch, sozial, politisch und psychologisch harten Bewährungsprobe, die nur mit Zusammenhalt und Transparenz zu bewältigen sei. Merkel räumte ein, dass die Einschränkungen für die Bürger eine enorme Belastung bedeuteten. Der Rückhalt in der Bevölkerung sei bisher außergewöhnlich gewesen, dafür bedanke sie sich.
„Mit vereinten Kräften“
Merkel betonte außerdem, es sei unverzichtbar, in dieser Situation alle Maßnahmen, die erheblich in die Freiheitsrechte eingriffen, öffentlich zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen.
Die kritische Debatte stärke die Demokratie, nur so entstehe Akzeptanz. Desinformation, Verschwörung und Hass beschädigten die Debatte. Freiheit bedeute gerade jetzt aber auch Verantwortung gegenüber den Mitmenschen. Merkel zeigte sich zuversichtlich, dass die Pandemie mit vereinten Kräften zu bewältigen sei, wenn auch der Winter vermutlich schwer werde.
CDU/CSU: Der Parlamentarismus funktioniert
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) sicherte der Bundesregierung bestmögliche Unterstützung im Kampf gegen die Seuche zu. Die Bürger kämpften in beeindruckender Weise gegen die Pandemie, das mache ihn stolz. Die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse nannte Brinkhaus ehrlich, klar und furchtlos. Damit werde den Menschen viel zugemutet, aber niemand habe sich die Pandemie ausgesucht. Es gehe jetzt darum, die Gesundheit, die Wirtschaft und die Bildung zu erhalten.
Der CDU-Politiker wies Kritik an der vermeintlich unzureichenden Einbindung der Parlamente in die Krisenbewältigung zurück. Mit etlichen Parlamentsdebatten sei der Rahmen gesetzt worden für das, was die Regierung machen dürfe, in einigen Fällen würden Vorlagen der Regierung auch korrigiert. Das deutsche Recht basiere auf Gewaltenteilung und Föderalismus. Gleichwohl würden die Entscheidungen immer wieder geprüft, abgewogen und hinterfragt. Brinkhaus betonte: „Der Parlamentarismus funktioniert.“ Das Parlament habe jederzeit die Möglichkeit, Gesetze zu ändern und Verordnungsermächtigungen zu befristen.
SPD für Berichtspflicht des Gesundheitsministers
Die SPD kündigte bereits konkrete Initiativen an, um die Rolle des Parlaments in der Krise zu stärken. SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich sagte, es gebe in seiner Partei schon Überlegungen für „rechtliche Leitplanken“ hinsichtlich der Exekutive und nannte konkret die Präzisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Zusätzlich seien Zustimmungsvorbehalte für das Parlament nötig, regelmäßige Berichtspflichten des Bundesgesundheitsministers und eine Begründungs- und Befristungspflicht für Rechtsverordnungen. „Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen“, sagte Mützenich und fügte hinzu: „Selbst in unsicheren Zeiten ist der Reflex zum Durchregieren keine Alternative zum mühsamen Konsensprozess.“
AfD spricht von „Kriegspropaganda“
Von der Opposition kam teils verhaltene, teils harsche Kritik an der Krisenbewältigung. Dr. Alexander Gauland (AfD) forderte eine Abkehr von der bisherigen Strategie und eine stärkere Nutzenabwägung. So gebe es viele Verkehrstote, aber niemand käme auf die Idee, deswegen den Verkehr abzuschaffen. „Wir müssen abwägen, auch um den Preis, dass Menschen sterben.“ Die Infektionen seien nicht mehr kontrollierbar, aber das Virus fordere vergleichsweise wenige Tote. Es komme darauf an, Risikogruppen zu definieren und besonders zu schützen, etwa mit gesonderten Einkaufszeiten für chronisch Kranke und Ältere.
In Anspielung auf die stets aktuell veröffentlichten Infektionszahlen sagte Gauland, Angst sei ein schlechter Ratgeber. Er sprach von „Kriegspropaganda“, regiert werde Deutschland „von einer Art Kriegskabinett“. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten beschlössen am Parlament vorbei die größten Freiheitsbeschränkungen in der Geschichte des Landes. Solche Entscheidungen dürfe aber nur der Bundestag treffen. Die Einschränkungen im Kulturbetrieb nannte Gauland maßlos und unangemessen. Er warnte, einen zweiten kompletten Lockdown würde die Wirtschaft nicht verkraften. Der klassische deutsche Mittelstand werde gerade ruiniert.
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ZP 4 Infektionsschutzmaßnahmen – Parlamentsbeteiligung
Neue Gesetze, weitere Einschränkungen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sind es, die über die Maßnahmen zu Pandemiebekämpfung entscheiden, ohne das Parlament. Dagegen wächst der Widerstand. Die FDP verlangt nun in einem Antrag (19/23689), das Infektionsschutzschutzgesetz zu novellieren, um das das Parlament stärker einzubinden. Eine Forderung, die in der Debatte über die Vorlage am Donnerstag, 29. Oktober 2020, auf breite Unterstützung stieß.
AfD: Neue Corona-Maßnahmen sind willkürlich
Die Kritik der FDP sei berechtigt, komme aber „ganz schon spät“, monierte hingegen Beatrix von Storch (AfD): Ihre Fraktion habe wiederholt seit März mit Anträgen gefordert, die Feststellung der epidemischen Lage zu befristen und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen – unter Beteiligung des Parlaments. Das habe die FDP abgelehnt, stichelte Storch. Die Lage sei seither gleich: Merkel regiere Deutschland mit einem „Notstandsregiment“ zusammen mit den Ministerpräsidenten.
Abgeordnete würden vor „vollende Tatsachen gestellt“. Über den Lockdown erfahre man aus den Nachrichten. „Das ist nicht die Missachtung des Parlaments, sondern die Verachtung des Parlaments.“ Die Maßnahmen selbst geißelte Storch als wissenschaftlich nicht fundiert, „willkürlich“ und damit „unrecht“.
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TOP 11 Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag
Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 steigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, dem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz (19/21988, 19/22815, 19/23054 Nr.10) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/23795) zugestimmt. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für das Gesetz, FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Erhöht werden auch die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Dazu wurde das Gesetz „zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (19/21985, 19/22816, 19/23054 Nr. 11) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/23793) einstimmig angenommen. Zu beiden Gesetzentwürfen lag jeweils ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/23796, 19/23797) vor.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung“ (19/18947), zu dem ebenfalls eine Empfehlung des Finanzausschusses vorlag (19/23793). FDP und Grüne stimmten für den Antrag, CDU/CSU und SPD dagegen, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Einen weiteren FDP-Antrag mit dem Titel „Handeln statt Reden – Kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlasten“ (19/23693) überwies der Bundestag nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.
Zweites Familienentlastungsgesetz
Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz (19/21988) steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.
Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht, sodass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.
Grundfreibetrag erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro sollte nach dem Regierungsentwurf auf 9.696 Euro angehoben werden. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts hob der Bundestag den Betrag für 2021 um 48 Euro auf 9.744 Euro an. 2022 steigt der Grundfreibetrag wie geplant weiter auf 9.984 Euro.
Änderungen gibt es bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese Rechtsverschiebung beträgt im kommenden Jahr 1,52 Prozent, damit inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren individuellen Besteuerung führen. Sie sollte im Jahr 2022 1,52 Prozent betragen. Aufgrund der Daten des neuen vierten Steuerprogressionsberichts der Bundesregierung wurde die Rechtsverschiebung im Jahr 2022 auf 1,17 Prozent reduziert.
AfD fordert steuerliches Familiensplitting
Die Maßnahmen trage die AfD mit, erklärte Franziska Gminder (AfD-Fraktion). Sie wies allerdings darauf hin, dass die Behindertenpauschbeträge 45 Jahre lang nicht erhöht worden seien im Gegensatz zu den Diäten der Bundestagsabgeordneten, die seit 1975 von rund 2.000 Euro auf 10.000 Euro gestiegen seien, was eine Verfünffachung bedeute.
Dagegen sei die Verdoppelung der Behindertenpauschbeträge noch als bescheiden zu bezeichnen. In der Familienpolitik forderte sie eine steuerliches Familiensplitting und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kinderbedarfsartikel. Auch ein Alleinverdiener sollte eine Mehrkinderfamilie mit seinem Einkommen versorgen können, forderte Gminder.
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TOP 9 Digitales Wettbewerbsrecht
Die Bundesregierung will die Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (19/23492) novellieren. Ihren Entwurf für ein „GWB-Digitalisierungsgesetz“ (GWB steht für Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in erster Lesung beraten und im Anschluss an die halbstündige Debatte an den federführenden Ausschuss für Energie und Wirtschaft überwiesen.
Zur Debatte lag darüber hinaus ein Antrag der Fraktion Die Linke zum Wettbewerbsrecht 4.0 vor, der das digitale Monopoly beenden soll (19/23698 neu). Gegenstand der Aussprache waren auch zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der FDP. Die Anträge der Grünen lauten „Internetgiganten zähmen – Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen“ (19/23701) und „Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärken“ (19/23705). Der FDP-Antrag trägt den Titel „Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten“ (19/23688). Alle Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Regierungsentwurfs (19/23492) ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich sollen mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten werden. Laut Bundesregierung kann es künftig Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln.
Die Reform soll zudem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig sind, soll das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen, teilt die Regierung mit. Zugleich sollen die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vor. Zudem sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen erhalten – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.
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TOP 12 Cannabiskonsum
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz (19/819) abgelehnt. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23606). Die Linke unterstützte den Gesetzentwurf der Grünen, die FDP enthielt sich. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD, der fordert, Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen (19/8278). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/10370 Buchstabe b) vor.
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung – Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum“ (19/832). Empfohlen hatte dies ebenfalls der Gesundheitsausschuss (19/13098). Nur die Grünen unterstützten den Antrag der Linken. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurden schließlich auch zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Cannabis-Modellprojekte ermöglichen“ (19/23691) und „Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen“ (19/23690). Dem ersten Antrag stimmten neben der FDP auch die Linksfraktion und die Grünen zu, den zweiten unterstützten die Grünen bei Enthaltung der Linken.
Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern“ (19/17612) wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für den Rechtsausschuss plädiert, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.
AfD weist auf Gesundheitsgefahr von Cannabis hin
„Eine humane Gesellschaft benötigt keine Drogen“, befand Detlev Spangenberg (AfD). Er wies auf die Gesundheitsgefahr von Cannabis hin. Bei jungen Erwachsenen mit dauerhaftem Cannabiskonsum finde sich ein Rückgang der allgemeinen Intelligenz sowie der Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung. Während der Entwicklung des jugendlichen Gehirns, die häufig mit dem 20. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sei, seien die Auswirkungen des Cannabiskonsums besonders tiefgreifend.
Eine Altersgrenze von 18 Jahren sei also nicht ausreichend, um Folgeschäden zu verhindern, sagte Spangenberg. Statt über die Legalisierung nachzudenken, müsse es ernsthafte Überlegungen dazu geben, wie konsequent und hart gegen illegale Einfuhr und Handel vorzugehen sei. Dafür brauche es bundesweit einheitliche Regeln, forderte der AfD-Abgeordnete.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht. In ihrem Antrag (19/8278) heißt es, aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.
Es sollte sichergestellt werden, dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen wird, so die AfD.
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ZP 18 Tarifrunde im öffentlichen Dienst
Die Kämpfe zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Provinz Bergkarabach gehen trotz einer von den USA ausgehandelten Waffenruhe weiter. Zuletzt verlor Armenien die strategisch wichtige Stadt Kubadli an der Grenze zum Iran. Seit Wiederaufflammen des Jahrzehnte alten Konflikts im Südkaukasus gab es mehrere Hundert Tote. Eine Situation, die auch den Fraktionen Sorgen macht. In einer Aktuellen Stunde debattierten sie am Donnerstag, 29. Oktober 2020, über eine Friedenslösung und eine Stärkung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.
Minister fordert sofortigen humanitären Waffenstillstand
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) kündigte an, dass die Bundesregierung zwei Millionen Euro Soforthilfe bereitstellen wolle, um die akute Not in der Provinz zu lindern. „Wir sind bereit, mehr zu tun, falls es erforderlich ist“, betonte er.
An Armenien und Aserbaidschan appellierte er, einen sofortigen humanitären Waffenstillstand zu schließen und die Kämpfe ohne Vorbedingungen zu stoppen. Eine bessere Verhandlungsposition lasse sich nicht auf dem Schlachtfeld erreichen.
AfD: Staatengemeinschaft war untätig
Armin-Paulus Hampel (AfD) warf der internationalen Staatengemeinschaft jahrzehntelange Untätigkeit vor. Deutschland selbst könne sich nun zwar als Mittler andienen, habe jedoch nicht die nötigen Werkzeuge und Instrumente, um Forderungen durchzusetzen.
„Wen wollen Sie anrufen? Sie haben nicht mehr die Freunde, die Sie brauchen“, sagte er unter Bezug auf die Politik der Bundesregierung gegenüber den USA, Russland und der Türkei.
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TOP 16 Gesundheitsversorgung, Pflegeverbesserung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, 19/23483) erörtert und nach halbstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.
Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollen Anträge der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlagen der AfD wollen die „elektronische Dokumentationspflicht nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme aussetzen“ (19/23715) sowie „Testzentren und Kostenübernahme des Bundes bei Corona-Testungen von Reiserückkehrern“ (19/23712). Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen“ (19/23699). Die beiden Anträge Grünen sind mit „Für einen Kulturwandel in der Geburtshilfe – Frauen und Kinder in den Mittelpunkt“ (19/19165) und „Gesundheitsregionen – Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“ (19/21881) überschrieben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehr Personal in der Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen in der Geburtshilfe sind laut Bundesregierung die Ziele des Gesetzentwurfs (19/23483). In der vollstationären Altenpflege sollen den Angaben zufolge 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, weil die Stellen vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen.
Um nach der von der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung mit. Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.
Anträge AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/23715) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die elektronische Dokumentationspflicht nach der G-BA-Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) ausgesetzt wird, bis die technischen Voraussetzungen dafür sicher gegeben sind.
Im zweiten AfD-Antrag (19/23712) verlangt die Fraktion unter anderem, die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend anzupassen, dass der Bund die Kosten der Corona-Testungen von Reiserückkehrern im vollen Umfang trägt und sie nicht aus den Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bestritten werden. Zudem sollten Testungen auf Corona auch zukünftig ausschließlich in den dafür vorgesehenen Testzentren stattfinden.
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TOP 15 75 Jahre Vereinte Nationen
Das 75. Gründungsjubiläum der Vereinten Nationen hat den Bundestag am Donnerstag, 29. Oktober 2020, beschäftigt. Konkret befassten sich die Abgeordneten während der halbstündigen Debatte mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zum 75. Gründungsjubiläum der Vereinten Nationen – Bilanz ziehen, Erfolge anerkennen und Reformen vorantreiben“ (19/23716) sowie mit einen von der Linksfraktion vorgelegten Antrag (19/23697) für eine Verstärkung von „Abrüstung, Friedensdiplomatie und Armutsbekämpfung“. Beide Anträge sollen nun im federführenden Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Einen Antrag der FDP mit dem Titel „Vereinte Nationen stärken und Multilateralismus voranbringen“ (19/23692) überwies der Bundestag an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung auf (19/23716), eine grundlegende Reform der Vereinten Nationen zu initiieren und im Zuge dessen ihre Bemühungen hinsichtlich eines ständigen Sitzes Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Absprache mit Indien, Japan und Brasilien zu intensivieren. Auch solle sich die Regierung für die Streichung der Feindstaatenklausel aus der Charta der Vereinten Nationen einsetzen.
Darüber hinaus will die Fraktion sämtliche Zahlungen an das seit 1949 existierende Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) aussetzen, solange nicht grundlegende Reformen vorgenommen wurden. Anstoßen solle die Regierung zudem eine Reform des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, um den dortigen Einfluss autokratischer Staaten mit mangelhafter Menschenrechtslage zu verringern.
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TOP 17 Bundeswehreinsatz im Irak
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, für die Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) (19/22207) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 430 Abgeordnete für die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/23212), dagegen haben 209 gestimmt und sechs Parlamentarier haben sich enthalten. Der Entscheidung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor, wonach der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar ist“ (19/23213).
Jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der FDP (19/23723) und der AfD (19/23722) ab. Die FDP wollte, dass ein klares politisches Zeichen der Bündnistreue und der Verlässlichkeit gegenüber den internationalen und regionalen Partnern der Koalition gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und beim „Capacity Building“ gesendet wird. Die AfD lehnte die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Irak und in Syrien in der vorliegenden Fassung ab.
Antrag der Bundesregierung
Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen sollen laut Antrag der Regierung künftig sowohl im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition als auch im Rahmen des Nato-Engagements im Irak erbracht werden.
„Im Zuge der Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements von Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition kommt der Nato-Mission beim Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte und insbesondere bei der Beratung irakischer Sicherheitsinstitutionen eine zunehmend größere Rolle zu, auch auf Wunsch der irakischen Regierung“, schreibt die Bundesregierung. „Anders als Operation Inherent Resolve ist die Nato-Mission im Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein.“
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Antrag AfD TOP 19 Arzneimittelbersorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ (19/21732) angenommen. Für die Vorlage in der Ausschussfassung votierten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Hingegen abgelehnt wurden fünf Oppositionsanträge. Dazu zählen die Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichern und ausbauen, Wettbewerb stärken – Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten, Zustellung durch Boten zukünftig nicht nur im Einzelfall erlauben“ (19/8277) und „Apotheken – Botendienste sichern und ausbauen“ (19/22194). Beide Anträge konnten sich nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für eine „patientennahe und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung durch Apotheken“ einsetzt (19/9699), wurde von CDU/CSU, SPD, Linke, FDP, AfD gegen das Votum der Grünen abgelehnt. Der Antrag der Fraktion Die Linke „Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten – Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten“ (19/9462) wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne gegen die Stimmen von AfD und Die Linke abgelehnt. Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten – Produktion in Europa stärken“ (19/18931) fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion gegen die Stimmen der FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen keine Mehrheit. Zu den Anträgen hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/23775 neu) abgegeben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll in Zukunft für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke um die Ecke.
Durch eine zusätzliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker außerdem zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten. Beispiele sind die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten.
Botendienst und Grippeimpfungen
Außerdem sollen Apotheken nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft mehr Kompetenzen bekommen: Mit einer weiteren Verordnung ist geplant, den Botendienst der Präsenzapotheke zu stärken. Der Botendienst soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.
Darüber hinaus können Apotheken in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult. Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das soll Versicherte und Arztpraxen entlasten.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe 2016 entschieden, dass Versandapotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien, wenn sie nach Deutschland liefern. Sie könnten ihren Kunden deshalb Boni bieten, heißt es in einem Antrag (19/8277) der Fraktion.
In der Folge sinke die Apothekenzahl in Deutschland ständig, während die großen Versender im EU-Ausland expandierten. Die Abgeordneten verlangen nun neben dem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch, dass die Zustellung durch Boten künftig nicht nur im Einzelfall erlaubt wird.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will die Botendienste der öffentlichen Apotheken sichern und ausbauen. Die Botendienste böten den Kranken einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel, heißt es in ihrem Antrag (19/22194).
Die Abgeordneten verlangen konkret, den Botendienst von Apotheken dauerhaft zu sichern und dazu ein Pauschalhonorar in Höhe von fünf Euro pro Anlieferung zu gewähren.
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Antrag AfD Lehrkräftemangel
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zur Schulpolitik abgelehnt. Darunter sind zwei Anträge der AfD mit den Titeln „Qualitätspakt Schule – Humane und humanistische Bildung durch Schüler-Lehrer-Kontakt gewährleisten“ (19/20568) und „Corona digital bekämpfen – Deutsches Bildungs- und Forschungssystem digital fit machen für Lernen-zu-Hause sowie Fernlehre und -forschung“ (19/20683), die mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurden.
Ein Antrag der Linksfraktion, der den „Lehrkräftemangel beheben“ will (19/19483), wurde bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Lehren aus der Corona-Krise – Impulse für die Schule der Zukunft“ (19/20554) wurde bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Abgelehnt wurden auch zwei Anträge der Grünen bei Enthaltung der FDP und Zustimmung durch Die Linke gegen die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD. Der erste wollte eine Bundeszentrale für digitale und Medienbildung auf den Weg bringen (19/18729). Der zweite hatte ein „Update für die Schulen“ (19/20385) gefordert. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung (19/23792) vorgelegt.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/20568) einen Qualitätspakt Schule. Dabei solle die humane und humanistische Bildung durch Schüler-Lehrer Kontakt gewährleistet werden. Die Abgeordneten fordern die Aufstockung des Lehrpersonals an Schulen, um die Klassenteiler für die jeweiligen Schulen beziehungsweise Schularten zu verringern sowie im Falle einer Krise eine Reserve an Lehrkräften zur Verfügung zu haben.
Außerdem soll laut Antrag die digitale Infrastruktur und technischen Ausstattung von Schulen verbessert werden. Ob von den zur Verfügung gestellten Mitteln ein Teil zur Unterstützung bedürftiger Schüler verwendet wird, beispielsweise in Form eines Zuschusses zum Kauf eines Endgeräts oder zur Anschaffung eines Leihgerätepools, soll von den Schulen selbst entschieden werden.
Zweiter Antrag der AfD
Das deutsches Bildungs- und Forschungssystem soll digital fit gemacht werden. Insbesondere soll das für das Lernen zu Hause sowie für die Fernlehre und -Forschung gelten. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/20683). Die Fraktion tritt dafür ein, dass die Bundesländer zeitnah ihre Maßnahmen der Lehrerqualifizierung gerade während des digitalen Lernens zu Hause verstärken. Dazu sollen unterstützende pädagogische Konzepte erarbeitet werden.
Zudem soll der Betrieb und die Wartung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an die gestiegenen Anforderungen durch das Lernen zu Hause anpasst werden. Ferner soll die Bundesförderung der Anschaffung digitaler kommunaler Bildungsinfrastruktur an allen rund 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland im Rahmen des DigitalPakt Schule beschleunigt ausgezahlt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=WCULhSra0b8
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TOP 18 Gesetz Digitale Rentenübersicht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ (Gesetz Digitale Rentenübersicht, 19/23550) wurde am Donnerstag, 29. Oktober 2020, erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Laut Bundesregierung stehen drei Ziele im Zentrum des Entwurfes: die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie die Transparenz in der Rehabilitation. Mit der Digitalen Rentenübersicht werde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, heißt es. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ geschaffen werden.
Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Entwurf eine Erleichterung des Zugangs zu Gremien und Wahlen vor. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig sein und die Frist für die Listenzusammenlegungen zeitlich begrenzt werden.
Mehr Transparenz bei der Rehabilitation
Um mehr Transparenz bei der Rehabilitation zu erreichen, soll die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt werden, teilt die Bundesregierung mit.
Durch die Neuregelung sollen die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt, und so eine (EU-) rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert werden. (hau/29.10.2020)
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Antrag AfD TOP 20 Antrag Normenkontrolle gegen Nachtragshaushalt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, einen Antrag der AfD-Fraktion, mittels einer „abstrakten Normenkontrolle“ beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, „dass das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) verfassungswidrig ist“ (19/22926), abgelehnt. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Abstimmung lage eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/23798) zugrunde.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion hält den Anfang Juli 2020 beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/20000, 19/20601) für verfassungswidrig. Aus Sicht der Abgeordneten verstößt der Nachtragshaushalt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, das Jährlichkeitsprinzip sowie die Haushaltsprinzipien von Fälligkeit und Haushaltswahrheit. Zudem verfüge der Bund mit der früheren Asylrücklage „über eine Kreditermächtigung, mit der er in der Lage wäre, auf akute Notsituationen zu reagieren“.
Haushalts- und verfassungsrechtlich wäre es geboten, diese Rücklage aufzulösen, „bevor neue Kreditermächtigungen bewilligt werden“, kritisiert die Fraktion. Weiterhin stünden die mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Maßnahmen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Notlage. „Dies allerdings wäre Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes“, meint die Fraktion. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene abstrakte Normenkontrolle kann von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages beantragt werden. (scr/hau/28.10.2020)
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Antrag TOP 24 Versicherungssteuerrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, das Versicherungsteuerrecht novelliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/21089) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/23757) angenommen.
Normen des Versicherungsteuergesetzes präzisiert
Mit dem Entwurf wird vor allem auf verschiedene Urteile von Gerichten reagiert, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem wurde die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt.
Darüber hinaus wurde eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung festgelegt. Einzelne Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz wurden zudem wieder in die Versi
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Antrag TOP 31 Arbeitsrecht – Mobiles Arbeiten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, erstmals über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsrecht updaten – Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten“ (19/23678) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Unbürokratische Regelungen für mobiles Arbeiten
Die FDP diagnostiziert einen rasanten Wandel der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Die moderne Arbeitswelt sei digitaler und vernetzter als je zuvor, schreiben die Abgeordneten. Das habe sich nicht zuletzt in der Pandemie noch einmal gezeigt, in der viele ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion deshalb, die Regelungen für mobiles Arbeiten „rechtssicher, unbürokratisch und flexibel“ auszugestalten.
Dazu gehöre auch eine Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig ist. „Bei mobiler Arbeit kann der Arbeitgeber notwendigerweise nicht für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein“, schreiben die Liberalen. Darüber hinaus fordert die FDP Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und am Arbeitszeitgesetz. (hau/ste/29.10.2020)
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TOP 22 Entfristung Terrorismusbekämpfungsgesetz
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Oktober 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Entfristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ (19/23706) beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte zusammen mit dem Evaluationsbericht der Bundesregierung nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (19/23350) an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Die Koalitionsfraktionen sehen die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus, die eine Verstetigung der Befugnisse erfordern, um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten.
Bisher im Bundesverfassungsschutzgesetz und in weiteren Gesetzen befristete Regelungen sollen dauerhaft festgeschrieben werden. Die bisher befristeten Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetze sollen entfristet werden. Dabei handele es sich insbesondere um Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge. Der praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden.
Evaluationsbericht der Bundesregierung
Im Evaluationsbericht (19/23350) sieht die Bundesregierung die Bestandsdatenabfrage als wichtige Maßnahme an, um etwa Facebook-Konten, auf denen IS-Flaggen zu sehen waren, zu überprüfen. Der Anstieg der Bestandsdatenabfragen lasse „keinen Schluss auf eine gleichsam flächenmäßige, den Rahmen der Angemessenheit verlassende Nutzung zu, da sich insoweit das Nutzungsverhalten der Betroffenen und die allgemeine Sicherheitslage entscheidend verändert, aber auch die Abläufe des Anordnungsverfahrens im Bundesamt für Verfassungsschutz sich eingespielt haben“, heißt es in der Vorlage weiter.
Die „besonderen Auskunftsverlangen“ seien nach Einschätzung der Nachrichtendienste „ein wichtiges und wertvolles Instrument für die nachrichtendienstliche Arbeit“. Anhaltspunkte, die die Geeignetheit oder Erforderlichkeit der Maßnahmen infrage stellen, ergeben sich laut Regierung aus der empirischen Erhebung nicht. Auch wenn die Zahl der Bestandsdatenabfragen bei Telediensteanbietern erheblich gestiegen sei, bewege sich „die Zahl mit etwa 20 Anordnungen pro Monat deutlich unterhalb eines flächendeckenden Niveaus“. (hau/sto/30.10.2020)
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9. Oktober 2020 (184. Sitzung)
TOP 26 Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Härtere Strafen für Täter und eine wirksamere Prävention sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707) vor, den der Bundestag am Freitag, 20. Oktober 2020, in erster Lesung zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/23676) beriet. In dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sind vor dem Hintergrund der durch das Internet begünstigten Zunahme solcher Delikte unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse sowie eine verbesserte Qualifikation von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vorgesehen.
Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ solle das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Im Anschluss an die anderthalbstündige Debatte wurden der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Antrag der Grünen in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Ministerin: Strafrecht allein reicht nicht
Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eingangs der Debatte betonte, gibt es kaum widerlichere und erschütterndere Verbrechen als sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Sie träfen ins Mark und forderten dazu auf, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu handeln. Sie sei daher froh, einen Gesetzentwurf vorstellen zu können, der genau diesen Ansatz verfolge.
In einem Dreiklang sollten die Strafen erhöht werden, sollten Ermittlerinnen und Ermittler jede Möglichkeit bekommen, um solche schrecklichen Straftaten verhindern zu können, und sollte die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Opfer besser zu schützen. Es reiche nicht, allein mit dem Strafrecht zu reagieren.
AfD fordert öffentliches Register von Sex-Tätern
Die Opposition unterstützte den Gesetzentwurf, forderte aber gleichzeitig weitergehende Maßnahmen. Tobias Peterka (AfD) warf der Koalition vor, mit dem Gesetz viel zu lange gewartet zu haben und dabei in hektischen Aktionismus verfallen zu sein. Der Entwurf konzentriere sich auf die richtige Hochstufung der Tatbestände.
Es erschließe sich jedoch nicht, sagte der Abgeordnete mit Verweis auf psychische Schäden, warum sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt milder bestraft werden soll und warum es nur ein Jahr Mindeststrafe für Tauschbörsenbetreiber geben soll. Peterka forderte unter anderem die Untersagung von Kettenbewährungen und ein öffentlich einsehbares Register von Sex-Tätern.
(Wird ergänzt, sobald vorhanden)
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ZP 11 Untersuchungsausschuß Infektionsschutz
Der Bundestag hat es am Freitag, 30. Oktober 2020, abgelehnt, zur Corona-Pandemie einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/22832) lehnte er in namentlicher Abstimmung mit 519 gegen 75 Stimmen ab. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/23471). Die AfD hatte argumentiert, die Bundesregierung habe durch den im März 2020 angeordneten Lockdown massiv in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft eingegriffen. Infolgedessen bestehe ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts.
In namentlicher Abstimmung ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion „auf Abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 Infektionsschutzgesetz“ (19/23529). 552 Abgeordnete lehnten den Antrag ab, 74 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. In der Vorlage zweifelt die Fraktion die Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz an.
Enquete-Kommission statt Untersuchungsausschuss?
Schnieder räumte gleichwohl ein, es gebe „Fragen, die wir beantworten müssen“, etwa: „Waren wir richtig vorbereitet?“ Dies müsse aber geschehen, wenn die Pandemie überwunden sei, und das richtige Gremium dafür sei nicht ein Untersuchungsausschuss, sondern eine Enquete-Kommission. Noch konkreter sprach sich Katrin Helling-Plahr (FDP) dafür aus, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine solche Enquete-Kommission einzusetzen.
Zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion wiesen mehrere Redner verschiedener Fraktionen darauf hin, dass ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages genüge, um einen Normenkontrollantrag zu stellen. Einen Mehrheitsbeschluss dazu herbeiführen zu wollen, sei widersinnig. „Ein Parlament, das sein eigenes Gesetz für verfassungswidrig hält, müsste dieses Gesetz ändern“, sagte Sonja Amalie Steffen (SPD).
AfD: Merkel und Helfershelfer einsperren
Für die antragstellende Fraktion warf Thomas Seitz (AfD) der Bundesregierung vor, sie habe anfangs Corona ignoriert und Schutzmittel ins Ausland geliefert. Die AfD habe man im Bundestag „ausgelacht für ihre Forderung nach Einreisebeschränkung“. Mitte März habe die Bundesregierung dann „eine panische 180-Grad-Wende“ gemacht. „Statt Untätigkeit gab es nun hektischen und panischen Aktionismus“, kritisierte Seitz. Die Regierung habe den Ausnahmezustand über das Land verhängt und große Teile der Wirtschaft und Gesellschaft abgeschaltet. Es seien Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt und die „Maske als Symbol des Gehorsams vor der Regierung“ verordnet worden.
Deutlich schärfer noch warf Stephan Brandner (AfD) den „Altparteien“ vor, „Freiheit, Grundrechte, Demokratie hemmungslos und schamlos mit Füßen“ zu treten. Nur ein Recht bleibe bestehen, nämlich das auf unbegrenzte Zuwanderung. „Hoffen wir“, sagte er auf Bundeskanzlerin Merkel bezogen, „dass diese millionenfache Verfassungsbrecherin samt ihrer Helfershelfer, einige sitzen ja hier vor mir und neben mir, ihre letzten Tage im Amt und, wenn es nach mir geht, auch ihre letzten Tage in Freiheit verbringt. So wie Merkel uns einsperrt, muss auch sie eingesperrt werden.“ Bundestagsvizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich forderte Brandner daraufhin auf, sich zu mäßigen.
Abgelehnter Untersuchungsausschuss-Antrag
Der Untersuchungsausschuss sollte nach dem Willen der AfD klären, ob der Lockdown „notwendig, verhältnismäßig und rechtmäßig“ war und sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Corona-Pandemie verschaffen.
Insbesondere sollte der Untersuchungsausschuss klären, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch ein Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Zu diesem Gesamtbild gehören aus Sicht der Abgeordneten auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollten Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, so die Forderung.
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wäre die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder des Bundestages erforderlich gewesen.
Abgelehnter zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion zweifelte in ihrem abgelehnten zweiten Antrag (19/23529) die Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Grundgesetz an und warb dafür, dass sich Bundestagsabgeordnete in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die Vorschriften des Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 1 bis 8 des IfSG mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig seien. Darin sind die Ermächtigungen für das Bundesministerium für Gesundheit geregelt, im Rahmen einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder tätig zu werden. Die AfD argumentierte, dass die Regelung dem Gesundheitsministerium weitreichende Befugnisse zum Erlass von Anordnungen und Rechtsverordnungen einräumt, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren seien.
Die Antragsteller hatten erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht diese Vorschriften für verfassungswidrig und nichtig erklären würde. Um den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen zu können, hätten sich ihm 178 Bundestagsabgeordnete anschließen müssen, schrieb die AfD. (pst/vom/pk/hau/mwo/ste/30.10.2020)
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TOP 28 Deutsch-Polinische Gedenkstätte
Mit der deutsch-polnischen Geschichte hat sich der Bundestag am Freitag, 30. Oktober 2020, auseinandergesetzt. Er nahm einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/die Grünen mit dem Titel „Mit einem Ort des Erinnerns und der Begegnung dem Charakter der deutsch-polnischen Geschichte gerecht werden und zur Vertiefung der besonderen bilateralen Beziehungen beitragen“ (19/23708) an. Die Antragsteller und die Linksfraktion stimmten für die Initiative, die AfD enthielt sich.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ein binationales deutsch-polnisches Museum – Gedenken, Aufklärung und Verantwortung“ (19/23646) wurde nur noch von den Grünen unterstützt. Bei Enthaltung der AfD stimmten CDU/CSU, SPD und FDP dagegen.
Angenommener Antrag der vier Fraktionen
Mit der Annahme des Antrags der vier Fraktionen (19/23708) wurde die Bundesregierung aufgefordert, an prominenter Stelle in Berlin einen Ort zu schaffen, der im Kontext des besonderen deutsch-polnischen Verhältnisses den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet und ein Ort der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte ist. Er soll Deutsche und Polen zusammenbringen und damit zur Vertiefung der Beziehungen, zu Verständigung und Freundschaft sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen.
Dazu soll ein Konzept in Zusammenarbeit mit polnischen und deutschen Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, darunter dem Deutschen Polen-Institut, erarbeitet werden. An dem zu schaffenden Ort wollen die Fraktionen Raum für zivilgesellschaftliche Aktivitäten wie Jugendarbeit, politische Bildung und Begegnung einplanen. Der Erinnerungsort soll außerhalb der Gedenkstättenkonzeption des Bundes verwirklicht werden.
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TOP 29 Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Bundestagsabgeordnete sollten aus Sicht der Fraktion Die Linke von der kommenden Wahlperiode an in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Einen entsprechenden Antrag der Abgeordneten (19/17255) hat der Bundestag am Freitag, 30. Oktober 2020, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Abgelehnt wurde hingegen mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Bundesministergesetzes (19/17512), der die Ruhegehaltsregelungen für Mitglieder der Bundesregierung in den Blick nimmt. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/23794).
AfD: Linke will gesamtes Rentensystem umbauen
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) sagte, die Einbeziehung der Abgeordneten in das Rentensystem wäre ein Zeichen der Solidarität. „Aber warum haben Sie es nicht bei dieser Forderung belassen?“
Sie unterstellte der Linken, dass es dieser nicht nur um die Abgeordneten, sondern um einen Umbau des gesamten Rentensystems gehe, der außerdem nicht verfassungskonforme Forderungen wie eine Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze enthalte.)
(Wird nachgeliefert, sobald vorhanden)
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TOP 30 Erneuerbare Energiengesetz
Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 19/23482). Ihren Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag, 30. Oktober 2020, erstmals erörtert und im Anschluss zusammen mit dem Regierungsentwurf „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19/23491) und dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG (19/23714) zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität
In dem novellierten Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG 2021) soll das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies solle sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen.
Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann.
Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So sollen Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen können. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen ist die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt geplant.
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden, heißt es in dem zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Das Änderungsgesetz sieht vor, 35 neue Netzausbauvorhaben aufzunehmen und acht bisherige Netzausbauvorhaben zu ändern. Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben soll entsprechend Paragraf 12e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden. Zudem sollen die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert werden, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gemäß Paragraf 2 Absatz 1 anzuwenden sind.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen abschaffen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Zudem sollten für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigte finanzielle Mittel durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden, schreiben die Abgeordneten.
Dieser Fonds sei von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu zu gründen und finanziell auszustatten. (hau/30.10.2020)
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ZP 13 Steuerliche Entlastung für Unternehmen
Die FDP will „Unternehmen in der Corona-Krise steuerlich entlasten“ und eine „Insolvenzwelle verhindern“ (19/23696). Der Bundestag hat am Freitag, 30. Oktober 2020, einen entsprechenden Antrag der Fraktion erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
„Verlustverrechnung ausweiten“
Darin fordert die FDP die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur deutlichen Ausweitung der Verlustverrechnung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Sinne einer negativen Gewinnsteuer vorzulegen. Dabei solle der Verlustrücktrag auf die drei unmittelbar vorangegangene Veranlagungszeiträume statt bisher einen erweitert werden.
Zudem sollten die auf Höchstbetragsgrenzen von 30 Millionen Euro (statt fünf Millionen Euro) bei Einzelveranlagung und von 60 Millionen Euro (statt zehn Millionen Euro) bei Zusammenveranlagung erweitert werden.
„Teils dramatische Umsatzeinbrüche“
Laut FDP stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie die staatlich gewährten Liquiditätshilfen künftig zurückzahlen können. Denn die teils dramatischen Umsatzeinbrüche könnten vielfach nicht wieder eingeholt werden. Daher müsse alles getan werden, um eine Welle von Insolvenzen im Kern gesunder Unternehmen zu verhindern. Nur starke Unternehmen sicherten auf Dauer Wohlstand und Arbeitsplätze.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei nun teilweise Ende September 2020 ausgelaufen, teilweise laufe sie Ende 2020 aus. Wirtschaftliche Probleme ließen sich nicht dadurch lösen, dass man sie dauerhaft verschleiere und verschleppe, so die Fraktion. Umso dringender werde jetzt eine echte steuerliche Entlastung von den coronabedingten Unternehmensverlusten gebraucht, um Überschuldungssituationen zu verhindern. (vom/ste/30.10.2020)
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TOP 32 Veranstaltungswirtschaft in der Corona-Krise
Der Bundestag hat am Freitag, 30. Oktober 2020, den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“ (19/23709) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Stasi-Akten wandern ins Bundesarchiv
Laut Gesetzentwurf sollen die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen und beim Deutschen Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet werden. Im Gegenzug soll das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) aufgelöst werden.
Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbereich des Bundesarchivs gesichert und ausgewertet werden. Zudem soll durch eine entsprechende Änderung des Bundesarchivgesetzes sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der spezialgesetzlichen Regelungen im Stasi-Unterlagengesetz weiterhin unverändert gewährleistet ist.
Parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag
Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen.
Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbände und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen, auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und weitere Berichte und Stellungsnahmen vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden. (aw/30.10.2020)
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Antrag AfD TOP 31 Finnaziele Lasten der Migratoinspolitik
Der Bundestag hat sich am Freitag, 9. Oktober 2020, mit der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) befasst, die sich nach den „fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ erkundigte. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD (19/16488) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die finanziellen Lasten der Migrationspolitik „umfassend“ offenzulegen (19/16488). 494 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 73 dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/23183) zugrunde.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der AfD die „finanziellen Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen“. Ihrem Antrag (19/16488) zufolge sollte die Regierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies sollte neben den Aufwendungen, die beim Bund „im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik“ einschließlich der „Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen“ anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen „für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen“.
In diesem Bericht sollten die Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden, unter anderem nach Leistungen für die Erstellung beziehungsweise das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII „insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums“ sowie beispielsweise nach Leistungen für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, für Dolmetscher und Sprachkurse, für weitere Integrationsmaßnahmen oder für Rückführungen.
Zudem sollte die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem das Parlament jährlich „über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis“ informieren und die Abgeordneten in dem Bericht „regelmäßig detailliert über die aktuelle Höhe der ,Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen‘ (sogenannte Flüchtlingsrücklage)“ in Kenntnis setzen.
Regierungsantwort auf die Große Anfrage
Die Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer ist laut Bundesregierung seit Ende 2014 von mehr als 8,15 Millionen um knapp 2,91 Millionen auf gut 11,06 Millionen Mitte 2019 angestiegen. Davon waren am 30. Juni vergangenen Jahres fast 4,84 Millionen EU-Bürger und gut 6,22 Millionen Drittstaatsangehörige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) hervorgeht. Die fünf Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach Mitte 2019 auf die Türkei mit gut 1,47 Millionen Menschen, Polen mit gut 860.000, Syrien mit knapp 770.000, Rumänien mit knapp 730.000 und Italien mit knapp 650.000.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum von Januar 2014 bis zum ersten Halbjahr 2019 insgesamt etwa 1,77 Millionen Menschen nach Deutschland eingereist sind, die in der Folge einen Asylantrag gestellt haben. Von diesen waren laut Vorlage ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2019 noch etwa 1,4 Millionen in der Bundesrepublik.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge von Januar 2014 bis Juni 2019 laut AZR Asylverfahren rechts- oder bestandskräftig bei gut 1,48 Millionen Menschen abgeschlossen, von denen sich fast 1,15 Millionen Mitte vergangenen Jahres in der Bundesrepublik aufhielten, darunter fast 900.000 mit einer Aufenthaltserlaubnis und knapp 110.000 mit einer Duldung. Die Zahl der sich „nicht in Deutschland aufhältigen Personen mit einem im Zeitraum 2014 bis Juni 2019 abgeschlossenen Asylverfahren“ beläuft sich laut Bundesregierung auf rund 330.000. (sto/sas/09.10.2020)
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ZP 21 Einführunsggesetz zur Abgabenordnung
Im letzten Tagesordnungspunkt der Sitzungswoche am Freitag, 30. Oktober 2020, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Lehren aus den Attentaten wie jüngst in Frankreich – Islamismus und Parallelgesellschaften zurückdrängen“ diskutiert.
AfD: Anschläge durch Abschiebungen verhindern
Zuletzt Paris, Dresden, Nizza: Die Zulassung illegaler Migration töte. Diese Auffassung hat Dr. Gottfried Curio (AfD) im Bundestag vertreten. Er sprach in einer von seiner Fraktion verlangten Aktuellen Stunde.
Islamisten und Gefährder gehörten ausgewiesen, sagte er. Weitere Anschläge müssten durch Abschiebungen verhindert werden. Deutschland sei längst auf dem Weg in französische Verhältnisse.
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ZP 13 Aktuelle Stunde zur Absage der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin
Ob die Folgen der Corona-Pandemie, die Beziehungen zu Großbritannien nach dem Brexit oder der Klimaschutz: Die Herausforderungen, die die EU zu meistern hat, sind groß. Ebenso groß sind aber auch Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Über die Frage, wie die Halbzeitbilanz nach drei Monaten deutschen Rats-Vorsitzes ausfällt, gingen die Meinungen im Bundestag auseinander. Die Bilanz sei enttäuschend, befand so etwa die FDP, die in der von ihr beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 9. Oktober 2020, zudem kritisierte, dass die Bundeskanzlerin ihre Regierungserklärung zwischen zwei Europäischen Räten abgesagt hatte.
AfD: EU fehlt die Existenzberechtigung
Harsche Kritik an der EU übte wiederum die AfD: Eigentlich müsse sich die Aktuelle Stunde damit befassen, was sich „hinter EU-Machenschaften“ verberge, die sich als „ewige Erfolgsmeldungen tarnen“, so Harald Weyel (AfD). „Immer gibt es vor EU-Gipfeln einen Berg unlösbarer Probleme, die sich nach zähen, harten Verhandlungen glücklicherweise in einem Kompromiss auflösen, bei dem es nur Gewinner gibt.“
Aber in Wirklichkeit ändere sich nie etwas: „Deutschland zahlt, lässt sich die Agenda von Frankreich diktieren und lässt die Tage der EU-Ratspräsidentschaft ungenutzt verstreichen“, monierte der Abgeordnete. Die EU habe sich spätestens seit der „Corona-Hysterie“ ihrer letzten Existenzberechtigung beraubt.