178. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 29. September 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten in der Haushaltswoche zum Etat 2019 bis 2023

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qcTaU4s47l4

Haushaltswoche

29. September 2020 (178. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1: Einbringung Haushaltsgesetz 2021, Antrag Art. 115 II GG

 

„In der Krise muss man zeigen, wer man ist. Und wir sind ein Land, das geeint ist und ein Land, das weiß, wo es hingeht.“ Mit diesen Worten wendete sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag, 29. September 2020, dem Jahrestag des Inkrafttretens des deutsch-deutschen Einigungsvertrages, an die Abgeordneten des Bundestages. In seiner gut 45-minütigen Einbringungsrede zu den viertägigen Beratungen über den Bundeshaushalt für 2021 (19/22600), kam Scholz mehrmals auf zwei Grundsätze zu sprechen, in deren Geiste sein Haushaltsentwurf in Zeiten von Corona und des Klimawandels zu verstehen sei: gesellschaftliche Solidarität und ökonomische Zukunftsfähigkeit.

Gemeinsam mit einem Antrag von CDU/CSU und SPD auf einen Beschluss des Bundestages zum Überschreiten der Kreditobergrenzen gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (19/22887) soll das Zahlenwerk im Anschluss an die Beratungen am Freitag, 2. Oktober, an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

5,8 Prozent Rückgang der Wirtschaftsleistung

Mit Blick auf die Corona-Krise sei ein „erheblicher Rückgang der Wirtschaftsleistung“ zu verkraften, sagte Scholz. Konkret rechnete er mit einem Rückgang von 5,8 Prozent. Und gerade deshalb sei es nun notwendig, haushaltspolitisch „mit ganzer Kraft zu reagieren“.

Rückblickend auf das Haushaltsjahr 2020, in dem einschließlich des Nachtragshaushalts insgesamt 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, verteidigte Scholz die beschlossenen Maßnahmen – von der Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 bis hin zu den Liquiditätsspritzen für Unternehmen, die in der Krise in Existenznöte gerieten. Diese Hilfen dürften nun nicht beendet werden, mahnte der Finanzminister: „Nicht handeln wäre viel teurer als handeln.“

„Öffentliche Investitionen nicht herunterfahren“

Die öffentlichen Investitionen, so versprach es der SPD-Politiker, würden trotz der „wirtschaftlichen Delle“ in den kommenden Jahren nicht heruntergefahren werden. Natürlich seien 96,2 Milliarden Euro Schulden im nächsten Jahr „sehr, sehr viel Geld“, aber sie seien notwendig, um Investitionsketten auszulösen und dergestalt wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, das wiederum den staatlichen Handlungsbedarf reduziere.

Dass diese Rechnung aufgehe, habe sich nicht zuletzt im Nachgang der Finanzkrise von 2009 gezeigt. Man habe sehen können, dass die Instrumente wirkten und man dürfe deshalb optimistisch sein, dass sich die Schuldenquote in den kommenden Jahren wieder absenken werde. Auf das Niveau der letzten Krise würde die Quote dieses Mal im Übrigen gar nicht erst ansteigen, sagte der Minister mit Verweis auf jüngste Berechnungen.

„Mehr Netto bei den meisten Menschen“

Ökonomisch optimistisch stimmten den Finanzminister auch die steuerpolitischen Beschlüsse der jüngeren Zeit. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Erhöhung von Steuerfreibeträgen und des Kindergeldes würden ab dem nächsten Jahr „zu mehr Netto bei den meisten Menschen“ führen, sagte er. Das helfe der Wirtschaft und sei zugleich Ausdruck einer solidarischen Haushaltspolitik.

Wichtig sei darüber hinaus – und auch das sei aus Solidaritätsgründen geboten –, die Gemeinden in Deutschland in der Krise nicht alleine zu lassen. Als Beispiele und finanzpolitische Maßnahmen für konkrete Hilfen nannte er beispielsweise den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle oder die Übernahme von Unterbringungskosten für Langzeitarbeitslose.

„Einstieg in die Wasserstoffindustrie nutzen“

Aber auch abgesehen von den Folgen der Corona-Pandemie gelte es große Aufgaben anzugehen. Als eine der wesentlichsten nannte Scholz den „menschengemachten Klimawandel“ und den Weg hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft. Hierzu, so der Minister, „müssen wir den industriellen Einstieg in die Wasserstoffindustrie nutzen“, denn dieser sei „der wichtigste Zukunftsbeitrag, den Deutschland gegenwärtig für das Klima leisten kann“. Hohe Investitionssummen seien daher für den Ausbau von Leitungsnetzen und Produktionsanlagen veranschlagt.

Im Osten und Westen der Bundesrepublik würde dies unweigerlich zu spürbaren Strukturumwälzungen führen, sagte Scholz mit Blick auf die zu erwartenden Folgen des beschlossenen Kohleausstiegs für die betroffenen Regionen. „Wir lassen aber niemanden alleine“, versprach er: „40 Milliarden Euro sehen wir vor, um den Strukturwandel zu begleiten“, so der Finanzminister gegen Ende seiner Einbringungsrede.

Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro vor. Das sind 18,7 Prozent beziehungsweise 95,1 Milliarden Euro weniger als der Ansatz im zweiten Nachtragshaushalt 2020. Ursprünglich hatte der im November 2019 beschlossene Haushalt 2020 Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vorgesehen. Um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme für 2020 soll rund 218 Milliarden Euro betragen.

In der Finanzplanung geht das Bundesfinanzministerium von einem deutlich geringeren Ausgabeniveau bis 2024 aus. 2022 sind demnach 387,0 Milliarden Euro, 2023 387,1 Milliarden Euro und 2024 393,3 Milliarden Euro avisiert. Die Nettokreditaufnahme soll in den kommenden Jahren ebenfalls sinken. Für das laufende Jahr 2020 ist eine Nettokreditaufnahme von 10,5 Milliarden Euro beschlossen, für 2023 soll sie 6,7 Milliarden Euro und für 2024 5,2 Milliarden Euro betragen. In der Vorlage des Bundesfinanzministeriums wird für den Finanzplanungszeitraum jeweils ein finanzpolitischer Handlungsbedarf ausgewiesen: 2022 in Höhe von 9,9 Milliarden Euro, 2023 16,4 Milliarden Euro und 2024 16,2 Milliarden Euro.

Antrag von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen erinnern in ihrem Antrag (19/22887) daran, dass der Bundestag mit Beschluss vom 2. Juli 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt hatte, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese außergewöhnliche Notsituation, die weiter fortbestehe, habe die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Konjunktur- und Krisenbewältigung schlügen sich auch im Bundeshaushalt 2021 in erheblichem Umfang nieder. Aufgrund des Ausmaßes der andauernden Krise und der zu ihrer Bewältigung erforderlichen Maßnahmen bestehe daher weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes, der besagt: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.“

Der Haushaltsentwurf 2021 sieht zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vor, die die Regelgrenze nach Art. 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes um 86,182 Milliarden Euro überschreitet, heißt es in dem Antrag. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Überschreitung der Kreditobergrenze lägen vor. Der Bundestag wird aufgefordert, folgenden Tilgungsplan zu beschließen: Die im Bundeshaushalt 2021 aufgenommenen Kredite werden im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren zurückgeführt, und zwar jeweils um ein Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die zulässige Verschuldung überstiegen hat. Diese Tilgungsverpflichtung solle die am 2. Juli 2020 vom Bundestag beschlossene Tilgungsverpflichtung ergänzen.

Weitere Beratungen im Haushaltsausschuss

Das Haushaltsgesetz 2021 mit seinen Anlagen, den Einzelplänen, wird nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen, der sich in den folgenden Wochen detailliert den Etatansätzen auseinandersetzen wird. Letzte Änderungen sollen in der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26. November beschlossen werden.

Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes findet dann vom 8. bis 11. Dezember statt. In namentlicher Abstimmung wird der Bundestag den Haushalt 2021 am Freitag, 11. Dezember, beschließen. (ste/hau/scr/vom/29.09.2020)

 

 

Top 1 EPL 8: Finanzdebatte

Die Haushaltsexpertinnen und -experten der Fraktionen haben sich am Dienstag, 29. September 2020,  im Rahmen der Allgemeinen Finanzdebatte einen offenen Schlagabtausch über den Haushaltsentwurf 2021, die Finanzplanung des Bundes sowie grundlegende haushaltspolitische Weichenstellungen geliefert.

AfD: Sofort aus Corona-Lockdown-Maßnahmen aussteigen

Für die AfD-Fraktion warf Peter Boehringer der Bundesregierung und Koalition vor, einen verfassungsrechtlich problematischen Haushalt vorgelegt zu haben. Boehringer stellte infrage, dass die Corona-Pandemie eine gesundheitliche Notlage sei, die die geplante Neuverschuldung rechtfertige. „Wir haben es nicht mit Ebola oder der Pest zu tun“, sagte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses mit Verweis auf aus seiner Sicht geringe Zahlen an Schwerkranken und Todesopfern.

Die „staatliche Überreaktion“ und „hysterisches Regierungshandeln“ hätten die Wirtschaftskrise herbeigeführt, diese Notsituation sei daher auch nicht der Kontrolle des Staates entzogen, meinte Boehringer. Er forderte den „sofortigen Ausstieg aus den Corona-Lockdown-Maßnahmen“. Der AfD-Abgeordnete kündigte für seine Fraktion zudem an, im Oktober einen Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2020 einzubringen.

Steuereinnahmen: 291,97 Milliarden Euro eingeplant

Grundlage der Aussprache waren der Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen), der Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof), der Einzelplan 32 (Bundesschuld) und der Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Haushaltsentwurfs des Bundes für 2021 (19/22600).

Im Einzelplan 08 sind Ausgaben in Höhe von 8,37 Milliarden Euro (2020: 7,92 Milliarden Euro) vorgesehen. Knapp die Hälfte davon sind Personalausgaben (3,73 Milliarden Euro). Der Einzelplan 32 sieht die Summe von 96,2 Milliarden Euro als Nettokreditaufnahme vor. Für 2020 ist als Ergebnis der Nachtragshaushalte eine Kreditaufnahme in Höhe von 217, 77 Milliarden Euro geplant.

Im Einzelplan 60 finden sich die geplanten Steuereinnahmen, die laut der Vorlage im kommenden Jahr bei 291,97 Milliarden Euro (2020: 328,99 Milliarden Euro) liegen. (hau/29.09.2020)

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Top1 Einzelplan 12: Verkehr und digitale Infrastruktur

Der Bundestag hat über den im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstmals am Dienstag, 29. September 2020, debattiert. Der Einzelplan 12 wird nach den bis Freitag, 2. Oktober, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll den Planungen zufolge 34,08 Milliarden Euro (2020: 36,78 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mehr als die Hälfte des Geldes (21,25 Milliarden Euro) ist für Investitionen eingeplant. Auf der anderen Seite stehen 7,48 Milliarden Euro an geplanten Einnahmen durch die Lkw-Maut (2020: 7,97 Milliarden Euro).

Minister: Größter Investitionshaushalt des Bundes

Zuversicht und Mut seien die Kernbegriffe des vorgelegten Haushalts, sagte der Minister zu Beginn der Debatte. Zuversicht und Mut würden benötigt, „damit es wieder aufwärts geht in Deutschland, damit die Wirtschaft wieder wächst, damit Arbeitsplätze gesichert und der Klimawandel gebremst werden kann“.

Der Verkehrshaushalt sei der größte Investitionshaushalt des Bundes, sagte Scheuer. Dass dennoch einige Projekte nicht vorankämen, liege nicht am fehlenden Geld, sondern an zu langen Planungs- und Bewilligungszeiträumen. Daher seien bereits in dieser Legislaturperiode drei Planungsbeschleunigungsgesetze verabschiedet worden – ein viertes sei in der Beratung. Scheuer verwies auch darauf, dass in den kommenden Jahren mehr Geld in die Schiene als in die Straße investiert werde.

AfD: Straße ist wichtigster Verkehrsträger

Dr. Dirk Spaniel (AfD) sagte, eine Verkehrsinfrastruktur müsse „strikt nach Bedarf und nicht nach Ideologie“ geplant werden. Da die Straße auch zukünftig mit Abstand der wichtigste Verkehrsträger bleiben werde, müsse sich das auch im Budget für den Erhalt und den Ausbau widerspiegeln.

„Genau diese vernunftgesteuerte Priorisierung können wir in dem Entwurf nicht erkennen“, sagte der AfD-Abgeordnete. Entgegen aller Beteuerungen würden die Mittel für den Straßenausbau um 25 Prozent gekürzt.

Straßen und Schienen

Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen summieren sich auf 12,12 Milliarden Euro (2020: 11,46 Milliarden Euro), von denen 10,93 Milliarden Euro für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) vorgesehen sind (2020: 10,24 Milliarden Euro). Für die Bundesschienenwege sollen 8,74 Milliarden Euro ausgegeben werden können (2020: 12,88 Milliarden Euro).

Statt sechs Milliarden Euro wie 2020 geplant, sollen 2021 noch 1,12 Milliarden Euro für die Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Verfügung stehen. 1,56 Milliarden Euro sind als Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2020: 1,5 Milliarden Euro) und 4,64 Milliarden Euro als Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2020: 4,64 Milliarden Euro).

Bundeswasserstraßen und Digitalisierung

1, 4 Milliarden Euro sieht der Etatentwurf für die Bundeswasserstraßen vor (2020: 1,14 Milliarden Euro), darunter 699,34 Millionen Euro für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen (2020: 459,52 Millionen Euro).

Für den Bereich Digitale Infrastruktur enthält der Etatentwurf Ausgaben in Höhe von 1,19 Milliarden Millionen Euro (2020: 1,18 Milliarden Euro). (hau/29.09.2020)

.https://www.youtube.com/watch?v=FSEYyMkbyL8

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Top 1 Einzelplan 16: Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Der Bundestag hat am Dienstag, 10. September 2019, über den Regierungsentwurf des Haushalts 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (19/11800) beraten. Der Etat des Einzelplans 09 sieht Ausgaben in Höhe von 9,14 Milliarden Euro vor (2019: 8,19 Milliarden Euro).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann im Jahr 2020 mit Ausgaben in Höhe von 2,62 Milliarden Euro (2019: 2,28 Milliarden Euro) planen. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800, Einzelplan 16) hervor, über den der Bundestag am Dienstag, 10. September 2019, in erster Lesung beraten hat. Damit wächst der Haushalt von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) um rund 338 Millionen Euro, das sind 14,7 Prozent. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Ministerin: Klimaschädliches Verhalten verteuern

Die Oppositionspolitiker bemängelten die Schwerpunktsetzung im Haushalt und kritisierten, dass über einen unvollständigen Haushalt beraten werde. Umweltministerin Svenja Schulze betonte in ihrer Rede, dass mit Stürmen, Starkregen und Waldbränden die Vorboten der Klimakrise in Deutschland angekommen seien. „Der Klimawandel ist die Sorge Nummer eins für viele Menschen und politisiert ganze Generationen“, sagte Schulze. Die derzeitige Situation und Weichenstellung dürfe nicht so bleiben.

„Klimaschutz ist eine Chance für eine bessere, lebenswertere Zukunft mit leiseren, sauberen Autos, mit Windrädern, Solarzellen und gesunder Luft zum Atmen“, sagte Schulze. Das sei die Gestaltungsaufgabe für die Bundesregierung und diese werde mit der Einrichtung des Klimakabinetts am 20. September auch eingelöst. Klimafreundliches Verhalten, auch mit dem Blick auf die Klimaneutralität bis 2050, müsse daher einfacher und billiger sein und klimaschädliches Verhalten teurer und weniger attraktiv, forderte Schulze.

„Klimaziele nicht ein weiteres Mal reißen“

Sie stehe für ein faires und glaubwürdiges Paket, das künftigen Generationen gerecht werde. „Die Klimaziele ein weiteres Mal zu reißen, können wir uns nicht leisten“, sagte Schulze. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass der internationale Klimaschutz einen Aufwuchs im Haushalt erfahren habe. Der Kampf gegen die Erderhitzung müsse auch deshalb in einem Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden. Dies soll über einen jährlichen Kontrollmechanismus verfügen, der prüft, ob genug passiere.

„Es geht nicht um mehr Macht für das Umweltministerium, sondern um mehr Verbindlichkeit für diese und alle nächsten Regierungen“, betonte Schulze in ihrer Rede. Mit Blick auf den CO2-Preis setze sie sich dafür ein, dass einkommensschwache Haushalte entlastet würden und die Sektoren, die Sorgen machten, klare Ziele bekämen…

648 Millionen Euro für den Klimaschutz

Die Mittel für den Umweltschutz sollen laut Vorlage auf 184,91 Millionen Euro erhöht werden (2019: 154,01 Millionen Euro). Für den Titel „Forschungen, Untersuchungen und Ähnliches“ sind 67,28 Millionen Euro eingeplant (2019: 60,27 Millionen Euro). Die geplanten Gesamtausgaben für den Klimaschutz summieren sich auf 648,38 Millionen Euro (2019: 540,63 Millionen Euro). Mit 466,83 Millionen Euro stellt die Internationale Klimaschutzinitiative dabei den Hauptschwerpunkt im Bereich Klimaschutz dar (2019: 456,83 Millionen Euro). Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative werden Projekte mit 55,69 Millionen Euro gefördert.

Für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle stehen Ausgaben in Höhe von 1,13 Milliarden Euro (2019: 983,8 Millionen Euro) Einnahmen in Höhe von 880,86 Millionen Euro (2019: 777,88 Millionen Euro) gegenüber.

110 Millionen Euro für biologische Vielfalt

Im Bereich Naturschutz ist das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ ein finanziell bedeutender Bereich: 110,31 Millionen Euro (2019: 95,7 Millionen Euro) entfallen darauf. Untersuchungen zu Fragen des Strahlenschutzes und der Reaktorsicherheit sowie der nuklearen Ver- und Entsorgung werden mit 71,48 Millionen Euro (2019: 46,32 Millionen Euro) im Haushalt beziffert.

Bei den nachgeordneten Behörden entfallen auf das Umweltbundesamt Ausgaben von 144,82 Millionen Euro (2019: 138,6 Millionen Euro), auf das Bundesamt für Naturschutz 43,11 Millionen Euro (2019: 39,58 Millionen Euro), auf das Bundesamt für Strahlenschutz 63,81 Millionen Euro (2019: 67,43 Millionen Euro) sowie auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 41,63 Millionen Euro (2019: 34,65 Millionen Euro). (lbr/10.09.2019)

AfD: CO2 ist kein Gift

Der AfD-Umweltpolitiker Martin Hohmann kritisierte, dass sich die Union umweltpolitisch den Grünen unterwerfe. Deutschland habe „als hochindustrialisiertes Land keinen sicheren Plan für eine verlässliche Energieversorgung“, sagte Hohmann weiter.

Die AfD sehe für einen „sparsamen, verantwortlichen und überlegten Umgang mit den Rohstoffen des Landes“, sagte Hohmann. Er betonte, dass CO2 kein Gift sei, denn es gebe keine fundierten wissenschaftlichen Beweise dafür, dass der leichte Anstieg verantwortlich sei für die Erderwärmung der vergangenen Jahrhunderte.

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Top 1 Einzelplan 10: Ernährung und Landwirtschaft

Den größten Haushalt in der Geschichte des Agrarministeriums hat Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, am Dienstag, 10. September 2019, im Bundestag bei den Beratungen des Etats für ihr Ministerium im kommenden Jahr präsentiert. Der Gesamtetat (Einzelplan 10, 19/11800) konnte gegenüber dem vergangenen Jahr noch einmal um 194 Millionen Euro gesteigert werden. Insgesamt 6,518 Milliarden Euro kann die Ministerin im Jahr 2020 ausgeben, gegenüber 6,32 Milliarden Euro in diesem Haushaltsjahr.

„Das ist ein großer Erfolg, denn die Steuereinnahmen steigen nicht so wie erwartet“, sagte die Ministerin, die davor warnte, Landwirte pauschal als Klimasünder, Umweltvergifter und Tierquäler zu stigmatisieren. Dann dürfe sich niemand darüber wundern, dass niemand mehr Landwirt werden wolle. Die Ministerin kritisierte, dass aus den urbanen Zentren heraus gerne sonntags Forderungen an Landwirte gestellt würden, nach denen aber am Montag nicht mehr gehandelt werden würde. Solle die Landwirtschaft sich ändern, müssten die dafür notwendigen Hilfen bereitgestellt werden. Mit den Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik signalisiere der Bund, dass er an der Seite der Bäuerinnen und Bauern steht.

Alterssicherung der Landwirte und GAK

2,42 Milliarden Euro aus dem Etat sollen den Planungen zufolge als Zuschüsse der Alterssicherung von Landwirten dienen. Weitere 1,46 Milliarden Euro sind Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte. Insgesamt sind 4,11 Milliarden Euro unter dem Stichwort „landwirtschaftliche Sozialpolitik“ vorgesehen. 965 Millionen Euro Fördermittel will der Bund für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausgeben. Rund 25 Millionen Euro sollen davon für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels sowie 100 Millionen Euro für einen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind 200 Millionen Euro für die Förderung der ländlichen Entwicklung vorgesehen. Zusammen mit den zur Kofinanzierung vorgesehenen Mitteln der Bundesländer könne im Rahmen der GAK von einem Fördervolumen von rund 1,6 Milliarden Euro ausgegangen werden.

Im Bereich der Nachhaltigkeit, Innovation und Forschung will das Ministerium insgesamt rund 470 Millionen Euro ausgeben. 74 Millionen fließen davon in das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“. Das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) ist mit 29 Millionen Euro unterfüttert. 73 Millionen werden für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) veranschlagt. Für die Bekanntmachung des Tierwohllabels sind 20 Millionen Euro vorgesehen. Das Label soll zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung beitragen.

AfD: Ministerin ist umtriebig, aber nicht effektiv

Als „hochmotiviert“ und „umtriebig“ schätzte die AfD die Arbeit der Ministerin ein. Aber Aktivität ersetze nicht die Effektivität, meinte Wilhelm von Gottberg (AfD). Der Abgeordnete kritisierte, dass zum Beispiel bei dem Thema Wolf sich zu wenig um die Folgen für die Landbevölkerung gekümmert werde. Auch die Verschärfung der Düngeverordnung dürfe nicht weiter akzeptiert werden.

Das Tierwohllabel reihe sich in eine Vielzahl von Label ein, ohne nennenswerte Fortschritte zu erzielen. Seit zwei Jahren werde dafür Geld ausgegeben, aber nun würden Teile der Koalition die Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens fordern, obwohl dies freiwillig sein sollte.

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30. September 2020 (179. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 Einzelplan 4: Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt

Den Höhepunkt der Haushaltswoche bildet traditionell die Generalaussprache zur Regierungspolitik mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), die am Mittwoch, 30. September 2020, stattfindet und für die vier Stunden angesetzt sind. Bei der sogenannten Elefantenrunde werden auch die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen das Wort ergreifen.

Beraten wird dabei auch der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat von Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt (Einzelplan 04), der Ausgaben in Höhe von 3,38 Milliarden Euro (2020: 4,39 Milliarden Euro) vorsieht. Der Einzelplan 04 soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. (hau/29.09.2020)

 

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Top1 Einzelplan 5: Auswärtiges Amt

Der Bundestag berät am Mittwoch, 30. September 2020, den im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat des Auswärtigen Amtes. Der Einzelplan 05, der Ausgaben in Höhe von 6,04 Milliarden Euro (2020: 6,62 Milliarden Euro) vorsieht, soll nach den bis Freitag, 2. Oktober, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Die Leistungen an die Vereinten Nationen summieren sich dem Entwurf zufolge auf 657,77 Millionen Euro (2020: 808,78 Millionen Euro). Für humanitäre Hilfe und Krisenprävention sind im Etat von Außenminister Heiko Maas (SPD) 2,38 Milliarden Euro (2020: 2,52 Milliarden Euro) eingeplant. (hau/29.09.2020)

 

 

Top1 Einzelplan 14: Verteidigung

Mehr Geld als im Vorjahr soll Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) 2021 zur Verfügung stehen. 46,81 Milliarden Euro (2020: 45,65 Milliarden Euro) an Ausgaben sind in dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat des Einzelplans 14 enthalten, der am Mittwoch, 30. September 2020, im Bundestag beraten wird. Die Vorlage soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Mehr als 19 Milliarden Euro für Personalausgaben

Auf Personalausgaben entfallen im Etatentwurf 19,44 Milliarden Euro (2020: 19,25 Milliarden Euro), auf militärische Beschaffungen 7,72 Milliarden Euro (2020: 17,41 Milliarden Euro). 350 Millionen Euro sind für die Beschaffung des Großraumtransportflugzeugs A 400 M vorgesehen (2020: 400 Millionen Euro), 442 Millionen Euro für die Beschaffung des Schützenpanzers Puma (2020: 580 Millionen Euro), 998,23 Millionen Euro für die Beschaffung des Waffensystems Eurofighter (2020: 350 Millionen Euro) und 379 Millionen Euro für die Beschaffung des Mehrzweckkampfschiffs 180 (2020: 396,43 Millionen Euro).

Für die Materialerhaltung in der Bundeswehr sieht der Etatentwurf 4,1 Milliarden Euro vor (2020: 4,12 Milliarden Euro), davon allein 2,45 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät (2020: 2,33 Milliarden Euro).

Internationale Verpflichtungen: 1,76 Milliarden Euro

Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten soll Ministerin Kramp-Karrenbauer 5,88 Milliarden Euro ausgeben können (2020: 5,41 Milliarden Euro), darunter 2,64 Milliarden Euro für Mieter und Pachten (2020: 2,62 Milliarden Euro) und 1,41 Milliarden Euro für Baumaßnahmen (2020: 1,18 Milliarden Euro).

Die internationalen Verpflichtungen der Bundeswehr, unter anderem für die Nato und für Auslandseinsätze, schlagen mit 1,76 Milliarden Euro zu Buche (2020: 1,84 Milliarden Euro). (hau/24.09.2020)

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Top1 Einzelplan 23: Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Abgeordneten des Bundestages beraten über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 30), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthalten ist, am Mittwoch, 30. September 2020, 90 Minuten lang. Bundesminister Dr. Gerd Müller (CSU) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 12,44 Milliarden Euro (2020: 12,43 Milliarden Euro) ausgeben dürfen.

Mit geplanten Investitionen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro (2020: 8,17 Milliarden Euro) ist der Einzelplan 30 der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Die Vorlage soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Beiträge an die UN und internationale NGOs

Gesamtausgaben in Höhe von 2,57 Milliarden Euro (2020: 2,93 Milliarden Euro) sieht der Etat von Minister Müller im Kapitel: „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ vor. Für „entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sind 716,2 Millionen Euro eingeplant (2020: 714,43 Millionen Euro).

Als Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sieht der Entwurf 594,45 Millionen Euro vor (2020: 645,87 Millionen Euro). (hau/24.09.2020)

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1. Oktober 2020 (180. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 Einzelplan 6: Inneres, Bau und Heimat

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kann im Jahr 2021 mit Ausgaben in Höhe von 18,3 Milliarden Euro (2020: 15,67 Milliarden Euro) planen. Das geht aus dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Einzelplan 06 hervor, über den der Bundestag am Donnerstag, 1. Oktober 2020, in 90-minütiger Debatte berät. Der Einzelplan 06 soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Migration und Integration

Für Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene sieht die Regierung Ausgaben von 952,71 Millionen Euro vor (2020: 990,22 Millionen Euro). Davon sind 880,75 Millionen Euro (2020: 918,64 Millionen Euro) für den Bereich Integration und Migration vorgesehen, unter anderem allein 692,6 Millionen Euro für Integrationskurse (2020: 698,6 Millionen Euro).

39,45 Millionen Euro (2020: 52,06 Millionen Euro) stehen als Zuschüsse für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise zur Verfügung.

Netzpolitik und moderne Verwaltung

Für Informationstechnik (IT), Netzpolitik, Digitalfunk und die Modernisierung der Verwaltung sind 2,46 Milliarden Euro eingestellt (2020: 1,04 Milliarden Euro). Davon entfallen auf den Digitalfunk 379,83 Millionen Euro (2020: 384, 5 Millionen Euro), auf die Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes 146,08 Millionen Euro (2020: 87,48 Millionen Euro), auf IT und Netzpolitik 151,1 Millionen Euro (2020: 25,13 Millionen Euro) und auf die Titelgruppe „Moderne Verwaltung“ 1,51 Milliarden Euro (2020: 427,64 Millionen Euro).

Für den Sport sieht der Etatentwurf Ausgaben von 288,62 Millionen Euro (2020: 479,24 Millionen Euro) vor. Als Zuschuss für Maßnahmen zur Dopingbekämpfung sind 8,92 Millionen Euro eingeplant (2020: 6,68 Millionen Euro)

Wohnungswesen und Stadtentwicklung

Der Bereich „Wohnungswesen und Stadtentwicklung“ umfasst Ausgaben von 3,97 Milliarden Euro (2020: 3,36 Milliarden Euro), von denen 3,01 Milliarden (2020: 2,53 Milliarden Euro) investiert werden sollen. Die Ausgaben für Wohngeld belaufen sich dabei auf 735 Millionen Euro (2020: 600 Millionen Euro). Für das Baukindergeld sind 896,05 Millionen Euro vorgesehen (2020: 861,35 Millionen Euro). Die Mittel für Investitionen in den Sozialer Wohnungsbau sollen den Angaben zufolge auf 400 Millionen Euro (2020: 150 Millionen Euro) erhöht werden.

Für die Städtebauförderung plant die Regierung 1,15 Milliarden Euro ein (2020: 1,01 Milliarden Euro) und für die nationale Stadtentwicklungspolitik 38,5 Millionen Euro (2020: 21,6 Millionen Euro). (hau/24.09.2020)

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Top1 Einzelplan 7: Justiz und Verbraucherschutz

Der Bundestag debattiert über den im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erstmals am Donnerstag, 1. Oktober 2020, 90 Minuten lang. Der Einzelplan 07, der Ausgaben in Höhe von 952,17 Millionen Euro (2020: 919,73 Millionen Euro) und gleichzeitig Verwaltungseinnahmen in Höhe von 624,49 Millionen Euro (2020: 614,49 Millionen Euro) vorsieht, soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Personalausgaben sind Schwerpunkt

Den Schwerpunkt der Ausgaben des von Christine Lambrecht (SPD) geleiteten Justizministeriums stellen Personalausgaben dar. 593,24 Millionen Euro sind dafür eingeplant (2020: 579,3 Millionen Euro).

Für den Bundesgerichtshof sind 53,56 Millionen Euro vorgesehen (2020: 58,1 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 23,44 Millionen Euro (2020: 21,48 Euro Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 23,79 Millionen Euro (2020: 20,24 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,76 Millionen Euro (2020: 14,17 Millionen Euro).

38,27 Millionen Euro für Verbraucherpolitik

Im Bereich der Verbraucherpolitik sieht der Einzelplan 07 Ausgaben in Höhe von 40,92 Millionen Euro vor (2020: 40,78 Millionen Euro). Zuschüsse an Verbrauchervertretungen sind in Höhe von 23,37 Millionen Euro vorgesehen (2020: 23,98 Millionen Euro).

Der Zuschuss an die Stiftung Warentest wird mit 1,9 Millionen Euro angegeben (2020: 2,1 Millionen Euro). Für Verbraucherinformationen stehen 8,34 Millionen Euro zur Verfügung (2020: 7,65 Millionen Euro). (hau/24.09.2020)

Beitrag von Martin Hohmann wird nachgeliefert, sobald verfügbar)

 

Top 1 Einzelplan 9: Wirtschaft und Energie

Der Bundestag hat am Dienstag, 10. September 2019, über den Regierungsentwurf des Haushalts 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (19/11800) beraten. Der Etat des Einzelplans 09 sieht Ausgaben in Höhe von 9,14 Milliarden Euro vor (2019: 8,19 Milliarden Euro).

Minister: Zustand der deutschen Wirtschaft ist gut

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bewertete zunächst den Zustand der deutschen Wirtschaft als gut. Die derzeitige Flaute sei außenwirtschaftlich bedingt. Nun gehe es darum, der Wirtschaft Signale zu geben, die das Vertrauen stärken und Investitionskräfte freisetzen – damit aus der „Wachstumspause“ keine „Delle“ wird, wie der Minister sagte. Seinen Worten nach ist die in diesem Zuge angekündigte Mittelstandsstrategie bisher gut aufgenommen worden. Er hob besonders die angedachte Forschungsförderung für den Mittelstand hervor und mahnte generelle Klarheit über die Zukunft des Solidaritätszuschlags an. Auch müsse der Einstieg gefunden werden in eine umfassende Körperschafts- und Unternehmenssteuerreform.

Entscheidend sei, dass es attraktiv bleibt, in den Standort Deutschland zu investieren. Bezüglich des Strukturwandels in den Braunkohleregionen brachte Altmaier eine Art Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen ins Spiel, über die nun diskutiert werden solle. Die Beschlüsse im Rahmen des Klimakabinetts stünden noch aus, deswegen könnten diese Aspekte nicht im Haushalt berücksichtigt werden.

Schwerpunkte in Peter Altmaiers Etat

Schwerpunkt im Etat von Bundeswirtschaftsminister  Altmaier ist der Bereich „Innovation, Technologie und Neue Mobilität“, für den Ausgaben in Höhe von 3,36 Milliarden Euro (2019: 3,24 Milliarden Euro) eingeplant sind. Für die Titelgruppe „Neue Mobilität“ sind 146,68 Millionen Euro angesetzt (2019: 127,88 Millionen). 475,77 Millionen Euro an Ausgaben sieht der Etat für die digitale Agenda vor (2019: 432,95 Millionen Euro). Ein weiterer großer Posten ist der Bereich Luft- und Raumfahrt, für den 1,87 Milliarden Euro eingestellt sind (2019: 1,83 Milliarden Euro). Für die Unterstützung des Mittelstandes plant die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 951,3 Millionen Euro – knapp zehn Millionen weniger als noch 2019 (2019: 961,26 Millionen Euro).

598 Millionen Euro – und damit nur unwesentlich weniger als im Vorjahr (2019: 600 Millionen Euro) – sind davon für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorgesehen. Für den Bereich „Energie und Nachhaltigkeit“ will das Ministerium 3,08 Milliarden Euro vor (2019: 2,36 Milliarden Euro) bereitstellen. Den größten Anteil hier machen die Ausgaben für die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen aufgrund des Kapazitätsabbaus mit 1,93 Milliarden Euro aus (2019: 939.500 Euro). Die energetische Gebäudesanierung schlägt mit 153,82 Millionen Euro zu Buche (2019: 285,75 Millionen Euro). (pez/10.09.2019)

AfD: Regierung gefährdet Versorgungssicherheit

Die Opposition kritisierte den Haushaltsentwurf als mutlos. Volker Münz (AfD) sieht Deutschland grundsätzlich am Beginn einer Wirtschaftskrise, die von der Bundesregierung selbst erzeugt worden sei. Er erneuerte den Vorwurf seiner Fraktion, die Bundesregierung gefährde mit ihren Schwerpunktsetzungen im Bereich Energie die Versorgungssicherheit im Land.

Sein Vorschlag zielte in Richtung von Entlastungen für Bürger und Unternehmen statt Verboten oder neuer Belastungen wie etwa einer Kohlendioxidsteuer. Sein Fraktionskollege Steffen Kotré plädierte ergänzend für mehr Engagement in der Forschungsförderung von Kernspaltung und Kernfusion.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses monierte zudem, dass der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft werden soll, obwohl dessen verfassungsrechtliche Grundlage wegfalle. Damit riskiere die Bundesregierung „ein Milliardendesaster für die Steuerzahler“. Wie auch die übrigen Redner der Opposition kritisierte Boehringer, dass die Quote der Ausgaben für Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben tatsächlich sinke.

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Top1 Einzelplan 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Knapp zwölf Milliarden Euro soll Franziska Giffey (SPD) im kommenden Jahr ausgeben können: So groß war der Etat des Familienministeriums noch nie. In den Beratungen zum Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2020 (19/11800) am Donnerstagnachmittag, 12. September 2019, betonte Giffey deshalb, die Koalition tue viel für die Familien im Land. Von der Opposition kam dagegen Kritik: In der Familienpolitik gebe es mehr Schein als Sein.

Ministerin: Familien profitieren direkt

Giffey sagte in ihrer Rede, neun Milliarden aus dem 11,8-Milliarden-Euro-Budget ihres Hauses gingen „direkt in die Portemonnaies der Familien“. Durch den Ausbau von Bildungs- und Teilhabeleistungen würden vor allem Eltern mit geringeren Einkommen unterstützt. Mit 5,5 Milliarden Euro sorge man für „mehr Qualität und weniger Gebühren“ in den Kitas. Ein weiteres wichtiges Projekt der Koalition sei es, einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule zu schaffen. Dafür stelle ihr Haus 500 Millionen Euro zur Verfügung, aus dem Bildungsministerium kämen weitere 500 Millionen.

277 Millionen Euro würden an die Freiwilligendienste gehen, sodass jeder, der einen solchen Dienst absolvieren will, auch einen Platz bekomme. Weil es wichtig sei, sich um den sozialen Frieden im Land zu kümmern, würden für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ mehr als 100 Millionen Euro auch im Jahr 2020 bereitgestellt. Es sei wichtige, Engagierte vor Ort zu stärken, deshalb sei auch die Einrichtung einer „Stiftung für Ehrenamt und Engagement“ wichtig.

Gut eine Milliarde Euro mehr

Ausgaben in Höhe von 11,8 Milliarden Euro (2019: 10,45 Milliarden Euro) sieht der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Der Einzelplan 17 soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Der überwiegende Teil der Ausgaben ist für familienpolitische Maßnahmen vorgesehen. Von den dafür zur Verfügung stehenden 9,54 Milliarden Euro (2019: 8,66 Milliarden Euro) betreffen 7,25 Milliarden Euro (2019: 6,86 Milliarden Euro) das Elterngeld. 795 Millionen Euro sind als Unterhaltsvorschusszahlungen eingeplant (2019: 718 Millionen Euro). Das Kindergeld schlägt der Vorlage zufolge mit 1,18 Milliarden Euro zu Buche (2019: 779 Millionen Euro).

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind 1,46 Milliarden Euro eingeplant (2019: 987,83 Millionen Euro). 300 Millionen Euro davon (2019: 300 Millionen Euro) sind für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ vorgesehen. Zudem soll ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet werden, wofür 500 Millionen Euro aus dem Familienetat bereitgestellt werden sollen.

Ausgaben für Freiwilligendienste

Mit 419,1 Millionen Euro (2019: 485,94 Millionen Euro) schlägt der Posten „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ zu Buche. Davon entfallen 293,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2019: 383,1 Millionen Euro). Dazu zählen die Ausgaben für Freiwilligendienste mit 110,68 Millionen Euro (2019: 120,68 Millionen Euro) und für den Bundesfreiwilligendienst mit 167,2 Millionen Euro (2019: 207,2 Millionen Euro).

Für das im kommenden Jahr startende „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“, sind 30 Millionen Euro im Haushaltsentwurf eingestellt. (suk/12.09.2019)

AfD: Familien anders fördern als bisher

Eine völlig falsche Ausrichtung der Familienpolitik attestiere der AfD-Abgeordnete Volker Münz der Großen Koalition. Die Aufwüchse bei Elterngeld und Kinderzuschlag seien zwar zu begrüßen, die Regierung werde aber ihrem eigenen Ziel nicht gerecht, Menschen die Entscheidung für Kinder und Familie zu erleichtern. Familien seien durch die Entwicklung der Stromkosten und steigende Mieten extrem belastet. Während es in den 1980er-Jahren möglich gewesen sei, als Handwerker und Alleinverdiender ein Haus zu finanzieren und eine Familie zu ernähren, seien Eltern heute gezwungen, beide zu arbeiten und ihre Kinder in frühe Betreuung zu geben.

Das Familienbild der Regierung widerspreche dem Grundgesetz– der Staat aber müsse Eltern in die Lage versetzen, die Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Seine Fraktion fordere daher, das Elterngeld bis ins dritte Lebensjahr auszuweiten.

 

 

 

Top1 Einzelplan 15: Gesundheit

Der Bundestag berät über den im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit am Donnerstag, 1. Oktober 2020, anderthalb Stunden lang. Der Einzelplan 15 sieht Ausgaben in Höhe von 24,29 Milliarden Euro vor. Das ist deutlich mehr als ursprünglich für 2020 geplant (15,35 Milliarden Euro), aber wiederum deutlich weniger als in den Nachtragshaushalten für 2020 vorgesehen (41,25 Milliarden Euro). Der Entwurf soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

14,5 Milliarden Euro für Gesundheitsfonds

Von den Gesamtausgaben des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verantworteten Einzelplans 15 entfallen 14,5 Milliarden Euro – wie in den Vorjahren auch – auf den Zuschuss an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Durch diesen Zuschuss sollen die Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen teilweise entlastet werden.

Zusätzlich sind „Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für Sars-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ in Höhe von fünf Milliarden Euro (2020: 3,5 Milliarden Euro) und „Zuweisungen an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, die es 2020 nicht gab, in Höhe von drei Milliarden Euro vorgesehen. Wegen der Befristung bis 30. September 2020 fallen in den Planungen für 2021 die Ausgleichszahlungen nach Paragraf 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Höhe von 11,5 Milliarden Euro weg.

Pflegevorsorge und Pflegekosten

Für die Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung sind 84,91 Millionen Euro eingeplant (2020: 1,88 Milliarden Euro Euro). Die im Nachtragshaushalt vorgesehenen „Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für Sars-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ in Höhe von 1,8 Milliarden Euro fallen der Vorlage zufolge wegen „voraussichtlich geringerer pandemiebedingter Einnahmen- und Ausgabenwirkungen in 2021“ weg.

In den Pflegevorsorgekosten sind 58,8 Millionen Euro (2020: 56,6 Millionen Euro) für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge und 10,15 Millionen Euro (2020: 9,9 Millionen Euro) für die bessere Versorgung Pflegebedürftiger enthalten. (hau/24.09.2020)

 

Top1 Einzelplan 30: Bildung und Forschung

20,24 Milliarden Euro sollen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für 2021 zur Verfügung stehen (2020: 20,31 Milliarden Euro). Das geht aus dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 1. Oktober 2020, anderthalb Stunden lang berät. Der Einzelplan 30 soll nach den bis Freitag, 2. Oktober 2020, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Für die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und die Nachwuchsförderung sind 4,81 Milliarden Euro vorgesehen (2020: 5,37 Milliarden Euro). Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) machen dabei 2,14 Milliarden Euro aus (2020: 2,28 Milliarden Euro). Für „Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen“ sollen 17,37 Millionen Euro bereitstehen.

Sondervermögen Ganztagsschule

Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung will Ministerin Karliczek 635,1 Millionen Euro bereitstellen (2020: 435,91 Millionen Euro), für die Stärkung des Lernens im Lebenslauf 828,31 Millionen Euro (2020: 1,59 Milliarden Euro). Dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sollen 500 Millionen Euro – wie im Vorjahr – zur Verfügung stehen.
Mit 7,46 Milliarden Euro will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems stärken (2020: 7,04 Milliarden Euro). Davon entfallen 1,88 Milliarden Euro auf den Hochschulpakt (2020: 1,74 Milliarden Euro). 400 Millionen Euro (2020: 400 Millionen Euro) sind für die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten eingeplant und 106,54 Millionen Euro (2020: 107,52 Millionen Euro) für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. (hau/24.09.2020)

 

2. Oktober 2019 (113. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top 2 Vereinbarte Debatte 30 Jahre deutsche Einheit

Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit der Bundesrepublik bei. Deutschland war somit wieder vereint. Der Bundestag erinnert daran am Freitag, 2. Oktober 2020, im Rahmen der Vereinbarten Debatte „30 Jahre Deutsche Einheit“, für die zwei Stunden vorgesehen sind.

Einigungsvertrag als Grundlage der Wiedervereinigung

Basis der Wiedervereinigung war der am 31. August 1990 vom damaligen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten der DDR, Dr. Günther Krause, unterzeichnete Einigungsvertrag. Darin wurde unter anderem geregelt, dass die Wiedervereinigung auf der Basis des Artikels 23 des Grundgesetzes und nicht durch eine Verfassungsneuschöpfung erfolgen soll.

Nach dem damaligen Artikel 23 konnten „andere Teile Deutschlands“ dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. So beschloss die Volkskammer der DDR am 23. August 1990 den Beitritt zur Bundesrepublik. Am 20. September 1990 stimmten sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer für den Einigungsvertrag, der am 3. Oktober 1990 in Kraft trat. (hau/24.09.2020)

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Top1 Einzelplan 11: Arbeit und Soziales

Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden Euro sieht der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, den der Bundestag am Freitag, 1. Oktober 2020, 90 Minuten berät. Damit ist der Etat von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der mit weitem Abstand größte des Bundeshaushalts. Die vorgesehenen Ausgaben bewegen sich deutlich oberhalb der Soll-Planungen für 2020, die bei 150,22 Milliarden Euro lagen, aber unterhalb des Wertes von 170,68 Milliarden Euro, der sich aus den beiden Nachtragshaushalten für 2020 ergibt. Der Einzelplan 11 soll am Ende des Sitzungstages an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

23,4 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II

44,53 Milliarden Euro sieht der Entwurf für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose vor (2020: 48,95 Milliarden Euro). 23,4 Milliarden Euro davon entfallen auf das Arbeitslosengeld II (2020: 26,4 Milliarden Euro).

Der ursprüngliche Etatentwurf für 2020 sah 20,9 Milliarden Euro vor. Mit elf Milliarden Euro beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (2020: 12,4 Milliarden Euro) – hier waren ursprünglich sieben Milliarden Euro vorgesehen.

Rente ist größter Posten

Den größten Posten im Etat von Minister Heil stellen aber die Ausgaben für „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dar, die sich auf 114,58 Milliarden Euro summieren (2020: 109,9 Milliarden Euro).

106,14 Milliarden Euro davon sollen an die Rentenversicherung gehen (2020: 101,85 Milliarden Euro). (hau/24.09.2020)

 

 

 

Top1 Schlussrunde der ersten Lesung des Haushalts­gesetzes 2021

Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung bildet die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2021 (19/22600) am Freitag, 2. Oktober 2020. Nach 90-minütiger Aussprache wird der Gesetzentwurf zusammen mit dem Antrag von CDIU/CSU und SPD zum Überschreiten der grundgesetzlichen Kreditobergrenze (19/22887) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro vor. Das sind 18,7 Prozent beziehungsweise 95,1 Milliarden Euro weniger als der Ansatz im zweiten Nachtragshaushalt 2020. Ursprünglich hatte der im November 2019 beschlossene Haushalt 2020 Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vorgesehen. Um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme für das laufende Jahr 2020 soll rund 218 Milliarden Euro betragen.

In der Finanzplanung geht das Bundesfinanzministerium von einem deutlich geringeren Ausgabeniveau bis 2024 aus. 2022 sind demnach 387,0 Milliarden Euro, 2023 387,1 Milliarden Euro und 2024 393,3 Milliarden Euro avisiert. Die Nettokreditaufnahme soll in den kommenden Jahren ebenfalls sinken. Geplant ist für 2020 eine Nettokreditaufnahme von 10,5 Milliarden Euro, für 2023 von 6,7 Milliarden Euro und für 2024 von 5,2 Milliarden Euro.

Einzelpläne ohne Debatte in erster Lesung

Mit dem Haushaltsgesetz überwiesen werden ohne Debatte auch die Einzelpläne 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt), 02 (Deutscher Bundestag) und 03 (Bundesrat). Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 44,08 Millionen Euro vorgesehen (2020: 44,69 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,04 Milliarden Euro (2020: 1,03 Milliarden Euro) und beim Bundesrat von 41,29 Millionen Euro (2020: 49,45 Millionen Euro).

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) soll 2021 37,03 Millionen Euro ausgeben können (2020: 35,87 Millionen Euro), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 31,54 Millionen Euro (2020: 26,85 Millionen Euro). (scr/hau/vom/29.09.2020)