Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.
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22. April 2024 (165. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.
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TOP 1 Regierungsbefragung
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat vor allem an den Bundesrat appelliert, dass die Vorhaben der Bundesregierung zum Bürokratieabbau dort, wo Konsens herrscht, auch ermöglicht werden. In der Regierungsbefragung des Bundestages sagte Buschmann am Mittwoch, 24. April 2024, man wolle den Bürokratieabbau, doch immer wenn es konkret werde, „verheddern wir uns“.
Buschmann stellte im Übrigen fest, dass man es neben Rüstungsfragen auch mit Angriffen autoritärer Staaten zu tun habe. Spionagetätigkeiten seien ein Angriff auf die Demokratie. Deutschland sei eine effektive, wehrhafte Demokratie und wolle es bleiben.
Lauterbach: Große Herausforderungen
Neben dem Bundesjustizminister stellte sich auch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den Fragen der Abgeordneten. Das Gesundheitssystem stehe vor großen Herausforderungen, sagte er eingangs. Deutschland habe im europäischen Vergleich der Lebenserwartung nicht so gut abgeschnitten wie andere Staaten. Der Minister wies auf fehlende Ärzte und Pflegekräfte hin, es gebe zu viele Krankenhäuser und zu wenige Spezialisierungen. In der Pflege werde zu wenig ausgebildet und gewinne nicht genügend ausländische Pflegekräfte. Lauterbach nannte laufende Gesetzesvorhaben im Ministerium und kündigte an, dass es weiterhin Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen geben werde: „Wir werden viel bewegen müssen.“
Speicherung von IP-Adressen und „Quick Freeze“
Breiten Raum nahm das Thema Speicherung von IP-Adressen zur Erleichterung der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden ein. Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller wollte vom Bundesjustizminister wissen, warum dieser sich nicht an die Seite der Strafverfolger stelle, die für die Speicherung der IP-Adressen für einen gewissen Zeitraum einträten.
Buschmann sagte, die Debatte über Vorratsdatenspeicherung gebe es seit 20 Jahren, die Regelungen seien regelmäßig vor Gericht gescheitert. Er wolle Rechtssicherheit für Bürger und Strafverfolgungsbehörden. Als es noch eine umfassende Vorratsdatenspeicherung gegeben habe, seien die Ermittlungsergebnisse schlechter gewesen als heute. Die Regierung habe in ihrem Gesetzentwurf erhebliche Beschleunigungsmöglichkeiten für die Ermittler vorgesehen.
Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz griff das Thema auf und sprach den Minister auf dessen Quick-Freeze-Konzept an, bei dem die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen oder Telefonnummern bei den Providern einfrieren lassen können, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Buschmann sagte, der Gesetzentwurf befinde sich in der Ressortabstimmung, er werde ein rechtssicheres Gesetz auf den Weg bringen.
Dem Grünen-Abgeordneten Helge Limburg teilte Buschmann mit, die Vorratsdatenspeicherung könne wegen ihrer Rechtswidrigkeit nicht angewandt werden. Dagegen stelle „Quick Freeze“ zusätzliche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung. Er verstehe nicht, warum so dagegen gekämpft werde.
Martin Sichert (AfD) wollte vom Minister wissen, wann dieser eine Enquete-Kommission zur Problematik ärztlicher Behandlungsfehler einsetze. Buschmann verwies darauf, dass dies Sache des Parlaments wäre.
Notfallversorgung und Corona-Impfungen
Stephan Brandner (AfD) machte Lauterbach für Todesfälle aufgrund von Corona-Impfungen verantwortlich. Lauterbach sagte, es habe sich damals die Omikron-Variante des Virus durchgesetzt. Wenn es diese nicht gegeben hätte, wären noch viel mehr Menschen gestorben. Die Ständige Impfkommission und die Wissenschaft hätten die Impfung empfohlen, Hunderttausenden sei dadurch das Leben gerettet worden. (vom/24.04.2024)
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ZP 1 Sportpolitik der Bundesregierung
Ein gänzlich unterschiedlicher Blick von Opposition und Koalition auf die Sportpolitik der Bundesregierung offenbarte sich bei einer von der Unionsfraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Unzureichende Sportpolitik der Bundesregierung – Wege für einen Neustart suchen“ am Mittwoch, 24. April 2024.
Während Stephan Mayer (CDU/CSU) der für Sport zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Ahnungslosigkeit und Desinteresse für die Belange des Sports attestierte und Jörn König (AfD) Faeser als Totengräberin des deutschen Sports bezeichnete und ihren Rücktritt forderte, verteidigten Sabine Poschmann (SPD) und weitere Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktion die Innenministerin als Garantin für den dringend benötigten Systemwechsel im Sport.
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TOP 3 Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über einen interfraktionellen Antrag von 121 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (20/10515) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.
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TOP 4 Terrorabwehr in Deutschland
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland“ (20/11135) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.
Antrag der CDU/CSU
Die Bundesregierung wurde in dem Antrag unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr umsetzt. Die Daten sollten sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf sollte den Sicherheitsbehörden die rechtmäßige, rechtssichere und verhältnismäßige Nutzung von Gesichtserkennungssoftware mit dem Abgleich öffentlich zugänglicher Datenbanken ermöglichen.
Auf einen Gesetzentwurf, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erschwert, sollte nach dem Willen der Union hingegen verzichtet werden. Ermöglichen und sicherstellen will die Fraktion die Beschaffung und den Einsatz der vertraglich für alle Länder und den Bund abrufbaren „verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)“.
Weitere Gesetzentwürfe verlangte die Fraktion zur besseren Bekämpfung von Terrorismus, für Verbesserungen bei der Bundespolizei und um den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus und Extremismus zu verhindern. Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überwachungsgesamtrechnung sollte nach dem Willen der Unionsfraktion verzichtet werden. Stattdessen forderte sie eine Bedrohungsgesamtrechnung, um den „Fähigkeitenbedarf“ und gesetzliche Änderungen für die Nachrichtendienste des Bundes abzuleiten.
„Missverhältnis von Kontrolle und Auftragsbearbeitung auflösen“
Darüber hinaus müsse aus Sicht der Union das „Missverhältnis von Kontrolle und tatsächlicher Auftragsbearbeitung bei den Nachrichtendiensten des Bundes“ aufgelöst und der Fachkräftebedarf vor allem bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität gedeckt werden. Die Fraktion schlug dazu in ihrem Antrag Verbesserungen bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen vor. Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten von Bund und Ländern und der Informationsaustausch sollte in gemeinsamen Zentren ermöglicht werden, etwa indem die Befugnisse zur Übermittlung von Daten und Informationen an Sicherheitsbehörden erweitert werden.
Die Union setzte sich auch für vergleichbare Regeln für den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein, die mittels „Computer Network Exploitation“ gewonnen werden. Die Eingriffsschwellen für Befugnisse der Nachrichtendienste zur Aufklärung und Verhinderung von Terrorismus müssten gesenkt werden, so die Antragsteller. Vorgeschlagen wurde unter anderem der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Schließlich müsse die Regierung dafür sorgen, dass in Deutschland eigene Software
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ZP 2 Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (20/11137) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss.
Antrag der AfD
Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten.
Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden.
„Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten“
Ein weiteres Augenmerk richtet die Fraktion auf die Rollen, die der Deutsche Ethikrat, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Bundesverfassungsgericht und das Robert-Koch-Institut (RKI) spielten. Die fachlichen öffentlichen Äußerungen des RKI dienten der Politik bei Verschärfungen des IfSG als Legitimationsgrundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten.
Die Hochstufung der Risikoeinschätzung sei das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen gewesen. Daraus folge, dass eine Aufarbeitung der Rollen der relevanten Akteure notwendig sei.
„Fehler und unzureichende Erkenntnisse“
Allein die Veröffentlichung der RKI-Protokolle macht aus Sicht der Fraktion deutlich, dass bestimmte Maßnahmen oder Verordnungen aufgrund von Fehlern oder unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen wurden. Die Institutionen hätten sich der „polit-medialen Dynamik des unmittelbaren Geschehens“ entziehen und eine „übergeordnete Perspektive“ einnehmen müssen, heißt es in dem Antrag.
Die Kommission soll nach dem Willen der Antragsteller Antworten suchen, wie man Lockdowns künftig verhindern und auch in einer Pandemie „das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben weitestgehend aufrechterhalten kann“. Die Kommission solle Antworten auf eine Vielzahl an rechtlichen, medizinischen, technischen, politischen und sozialen Fragen im Kontext von Pandemien erarbeiten.
Die Kommission, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Sachverständigen, solle sich unverzüglich konstituieren und vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Ihr Bericht solle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (vom/24.04.2024)
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TOP 5 Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 (20/10945) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den als Unterrichtung vorliegenden Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Bericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung erinnert daran, dass 1999 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna eine Erklärung für einen gemeinsamen Rahmen einer europäischen Hochschulbildung abgegeben hatten und damit die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR) schufen, dem inzwischen 49 Staaten angehören. Kernziele der Erklärung sind unter anderem die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen.
Deutschland arbeitet daran, die Ziele zur Schaffung des EHR zu erreichen. Sichtbar geworden sei dies bei der Einführung der gestuften Struktur der Studiengänge, eines Kreditpunktesystems und der Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Qualitätssicherung.
Weiterentwicklung durch neue Herausforderungen
Während die genannten grundlegenden Strukturreformen in Deutschland umgesetzt und somit alle systemischen Vereinbarungen und Anforderungen im Bologna-Prozess erfüllt seien, stellten neue Ziele sowie nationale und internationale Ereignisse Deutschland und die weiteren teilnehmenden Staaten und ihre Hochschulsysteme vor neue Herausforderungen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung nötig machten, heißt es in dem Bericht.
Anhand der Darstellung der Kooperation in Krisenzeiten werde dies verdeutlicht, vor allem im Hinblick auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Darüber hinaus betone der Bericht die Notwendigkeit, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu stärken, heißt es weiter. (vom/24.04.2024).
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ZP 2 Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (20/11137) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss.
Antrag der AfD
Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten.
Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden.
„Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten“
Ein weiteres Augenmerk richtet die Fraktion auf die Rollen, die der Deutsche Ethikrat, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Bundesverfassungsgericht und das Robert-Koch-Institut (RKI) spielten. Die fachlichen öffentlichen Äußerungen des RKI dienten der Politik bei Verschärfungen des IfSG als Legitimationsgrundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten.
Die Hochstufung der Risikoeinschätzung sei das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen gewesen. Daraus folge, dass eine Aufarbeitung der Rollen der relevanten Akteure notwendig sei.
„Fehler und unzureichende Erkenntnisse“
Allein die Veröffentlichung der RKI-Protokolle macht aus Sicht der Fraktion deutlich, dass bestimmte Maßnahmen oder Verordnungen aufgrund von Fehlern oder unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen wurden. Die Institutionen hätten sich der „polit-medialen Dynamik des unmittelbaren Geschehens“ entziehen und eine „übergeordnete Perspektive“ einnehmen müssen, heißt es in dem Antrag.
Die Kommission soll nach dem Willen der Antragsteller Antworten suchen, wie man Lockdowns künftig verhindern und auch in einer Pandemie „das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben weitestgehend aufrechterhalten kann“. Die Kommission solle Antworten auf eine Vielzahl an rechtlichen, medizinischen, technischen, politischen und sozialen Fragen im Kontext von Pandemien erarbeiten.
Die Kommission, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Sachverständigen, solle sich unverzüglich konstituieren und vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Ihr Bericht solle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (vom/24.04.2024)
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25. April 2024 (166. Sitzung)
TOP 6 20 Jahre EU-Osterweiterung
Die EU-Osterweiterung vor 20 Jahren gilt als eine der wichtigsten geopolitischen Entscheidungen der Europäischen Union (EU), das machten zahlreiche Redner in der Vereinbarten Debatte zum Jahrestag deutlich. Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern – ehemalige Sowjetrepubliken und Warschauer-Pakt-Staaten – der EU bei.
In einer Beratung am Donnerstag, 25. April 2024, würdigte der Bundestag die bislang größte EU-Erweiterung und betonte die Notwendigkeit weiterer Aufnahmen, vor allem um den Einfluss von Ländern wie Russland, China, der Türkei und arabischen Staaten in Ost- und Südosteuropa einzudämmen. Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen), Staatsministerin im Auswärtigen Amt, warnte davor, sich auf Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen und warb für die Aufnahme neuer Mitglieder bei gleichzeitigen Reformen der EU.
AfD nennt EU „leckgeschlagenes Schiff“
Die Vertreter der AfD-Fraktion und der Gruppen Die Linke und BSW kritisierten jede weitere EU-Erweiterung. Dr. Rainer Rothfuß (AfD) bezeichnete die EU als „leckgeschlagenes Schiff“.
Auf der Erweiterungsliste stünden ausschließlich Staaten, die Hilfe bräuchten. Die Ukraine, als ein vom Krieg zerstörtes Land, überfordere „die schwächelnde EU“. Der Umgang mit Ländern wie Serbien sei nicht akzeptabel, dabei spiele das Land aktuell eine wichtige Rolle als „Brücke zwischen Ost und West“.
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TOp 7 Sanktionen gegen das iranische Regime, Ein Jahr Iran-Revolution
Die Unionsfraktion setzt sich für eine härtere Gangart gegenüber dem Regime im Iran ein, ist aber am Donnerstag, 25. April 2024, im Bundestag mit zwei Vorlagen zur Iranpolitik gescheitert. Ihre Anträge (20/5214, 20/8407), die unter anderem auf ein umfassenderes EU-Sanktionspaket und die Listung der iranischen Revolutionsgarden zielten, fanden bei den übrigen Fraktionen keine Mehrheit. Zur Abstimmung lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses vor (20/5898, 20/10112).
Erster Antrag der CDU/CSU
In ihrem ersten Antrag (20/5214) forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ein umfassendes Sanktionspaket gegen den Iran zu entwerfen und im Rahmen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. „Es muss Ziel europäischer Politik sein, dem iranischen Regime die Unterdrückung des eigenen Volkes so weit wie möglich zu erschweren“, so die Abgeordneten. Davon sei die EU in der Sanktionspolitik noch weit entfernt. „Statt öffentlicher Empörung auf Twitter muss die Bundesregierung endlich eine entschlossene Vorreiterrolle innerhalb der EU einnehmen.“
Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Mitglieder der Revolutionsgarden und weiterer Sicherheitsdienste des Regimes sollten mit Einreisesperren und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt werden. Bei Personensanktionen gegen den Iran seien ähnliche Dimensionen zu erreichen wie sie Kanada und die USA mit ihren Sanktionen bereits auf den Weg gebracht hätten.
Die EU-Sanktionen sollten nach Ansicht der Antragsteller auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt seien. Die Sanktionen sollten sich zudem auch auf „iranische Proxy-Organisationen in der Region, namentlich Hisbollah, Palästinensischer Islamischer Jihad, al-Baqir-Brigade, Fatemiyoun-Brigade, Kata’ib Hezbollah und die Houthis“ erstrecken, um Ausweichmöglichkeiten für den Sanktionsdruck auf den Iran zu schließen.
Weitere Forderungen zielten unter anderem auf Handelssanktionen, auf die Erschwerung der Finanzierung der Revolutionsgarden und einen restriktiveren Umgang mit Technologietransfers sowie auf die Schließung des „,Islamischen Zentrums Hamburg‘ als Drehscheibe der Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland“.
Zweiter Antrag der CDU/CSU
In ihrem zweiten Antrag (20/8407) forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber dem Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, so die Abgeordneten. „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen.“
Auch in diesem Antrag wurde die Regierung aufgefordert, sich in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem sollte die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Irans noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. (vom/ahe/25.04.2024)
AfD kritisiert „Schaufensterforderungen“
Beatrix von Storch (AfD) warf der Union „Schaufensterforderungen“ vor. Sie habe 15 Jahre lang nichts gegen die Hisbollah unternommen und sich erst 2020 zur Forderung eines „Betätigungsverbots“ der Organisation in Deutschland aufraffen können. Union und Koalition wollten nach eigenem Bekunden die iranische Revolutionsbewegung intensiv unterstützen, während es ihnen nicht mal gelinge, iranische Oppositionselle in Deutschland vor den Einschüchterungen des iranischen Geheimdienstes zu schützen.
All das offenbare ein Grundproblem: „Sie fordern die Weltenrettung, die Demokratisierung“ in Weltgegenden, in denen Deutschland „nicht den leisesten Einfluss“ habe. „Sie spielen die große Weltpolitik.“
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TOP 8 Nationaler Veteranentag
Der Bundestag hat beschlossen, den 15. Juni zum jährlichen nationalen Veteranentag zu erklären, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung von Veteranen und deren Familien verbessern“ (20/11138) nahm das Parlament am Donnerstag, 25. April 2024, mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der Gruppe Die Linke an. In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung des Verteidigungsausschusses, der Wehrbeauftragten sowie Veteranen-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ein „zeitgemäßes“ Konzept für einen jährlich zu begehenden Veteranentag zu erarbeiten und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begrüßte die Forderung nach einem Veteranentag und den Antrag ausdrücklich. Dieser spiegele „die Wünsche aus der Veteranen-Community“, die in vielen anderen Ländern längst realisiert seien. Der Antrag stehe für „Fürsorge, Wertschätzung und Respekt“ für die Soldaten der Bundeswehr.
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ZP 3 Bewertung der Euro-Währungsunion
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Euro-Währungsunion kritisch bewerten – Integrationsverantwortung wahrnehmen“ (20/11140) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss.
In dem Antrag geht es vor allem um die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesbank. Unter anderem fordert die Fraktion die Bundesregierung darin auf, zu prüfen, ob die Käufe von Wertpapieren durch die Notenbanken „gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen“.
Antrag der AfD
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung prüfen, ob die Anleihekaufprogramme des Eurosystems sowie das Maßnahmenpaket TPI (Transmission Protection Instrument) gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen. Die Regierung solle gegebenenfalls tätig werden, um gegebenenfalls Kompetenzüberschreitungen durch Organe und Einrichtungen der Europäischen Union entgegenzutreten.
Die mit den Anleihekaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) verbundenen Risiken für den Bundeshaushalt sollten aus Sicht der Fraktion mit Szenarioanalysen bewertet werden. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes müssten dabei beachtet und diesem alle prüfungsrelevanten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Schließlich solle die Regierung den Bundestag bis Ende September 2024 unterrichten, wann und wie sie ihre Integrationsverantwortung wahrgenommen hat.
Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die gegenwärtigen Anleihekaufprogramme des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in ihrer Gesamtschau gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstießen. (bal/vom/25.04.2024)
AfD: EU muss auf Rohkost umgestellt werden
„Statt den Kampf gegen die Schuldengrenze zu kontrollieren, muss die EU auf Rohkost umgestellt werden“, forderte der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Die EZB habe für mehr als vier Billionen Euro Staatsanleihen gekauft, kritisierte er. Die Motivation dafür sei, dass „das Schuldenmachen funktioniert“.
Glaser weiter: „Dies alles schadet Europa.“ In einer späteren Kurzintervention kritisierte Glaser dann noch, dass es „nie ein Defizitverfahren“ in der EU gegeben habe, obwohl die Maastricht-Kriterien für Schulden und Defizite vielfach von den Mitgliedsländern nicht eingehalten worden seien. „Wo ist der Rechtsstaat, wo ist die Vernunft?“, fragte Glaser.
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ANTRAG AfD ZP 6 Bewertung der Euro-Währungsunion
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Euro-Währungsunion kritisch bewerten – Integrationsverantwortung wahrnehmen“ (20/11140) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss.
In dem Antrag geht es vor allem um die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesbank. Unter anderem fordert die Fraktion die Bundesregierung darin auf, zu prüfen, ob die Käufe von Wertpapieren durch die Notenbanken „gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen“.
AfD: EU muss auf Rohkost umgestellt werden
„Statt den Kampf gegen die Schuldengrenze zu kontrollieren, muss die EU auf Rohkost umgestellt werden“, forderte der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Die EZB habe für mehr als vier Billionen Euro Staatsanleihen gekauft, kritisierte er. Die Motivation dafür sei, dass „das Schuldenmachen funktioniert“.
Glaser weiter: „Dies alles schadet Europa.“ In einer späteren Kurzintervention kritisierte Glaser dann noch, dass es „nie ein Defizitverfahren“ in der EU gegeben habe, obwohl die Maastricht-Kriterien für Schulden und Defizite vielfach von den Mitgliedsländern nicht eingehalten worden seien. „Wo ist der Rechtsstaat, wo ist die Vernunft?“, fragte Glaser.
SPD: EU ist das größte Friedens- und Wohlstandsprojekt
Für die SPD-Fraktion stellte Nezahat Baradari fest: „Jede Woche aufs Neue behelligt uns die AfD mit Anträgen, die einzig das Ziel haben, unsere demokratischen Institutionen in Deutschland und Europa verächtlich zu machen.“ Die Europäische Union, die die AfD im Bundestag „Woche um Woche verächtlich“ mache, sei das größte Friedens- und Wohlstandsprojekt.
Wie mehrere Redner nach ihr, warf auch Baradari der AfD vor, nicht die Interessen Deutschlands zu vertreten, sondern im Dienst ausländischer Diktaturen zu stehen. „Sie sind es, die Deutschland an die höchstbietende Diktatur verhökern wollen“, schimpfte Baradari.
Union: AfD will europäische Souveränität torpedieren
Yannick Bury bezeichnete die Europäische Währungsunion aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion als „Erfolgsmodell“. Sie sei ein Beispiel dafür ist, dass es gelungen sei, einen eigenen, global wirksamen Währungsraum zu etablieren. „Die AfD versucht ein Beispiel für europäische Souveränität zu torpedieren. Kein Wunder, dass es die Partei ist, die unter russischem oder chinesischem Einfluss steht.“
Die politische Verantwortung bestehe darin, die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen. Dem komme die AfD-Fraktion aber nicht nach. Bury verwies auf den EU-Unterausschuss des Haushaltsausschusses, der jeden Freitagmorgen um 8 Uhr tage. „Die Uhrzeit ist vielleicht auch der Grund, dass AfD-Vertreter in der Regel nicht teilnehmen“, sagte Bury.
Grüne: Euro ist eine große Erfolgsgeschichte
Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) leitete ihre Rede ebenfalls mit der Berichterstattung in den Medien über mögliche finanzielle Verstrickungen von AfD-Spitzenpolitikern ein. „Die AfD-Vertreter im EU-Parlament lassen sich vielleicht gern in Renminbi oder Rubel bezahlen. Wir haben in Europa aber den Euro, und das ist gut so“, sagte Kopf.
Der Euro insgesamt sei eine große Erfolgsgeschichte. Die EZB habe die Inflation seit Beginn des Gemeinschaftsgeldes im Durchschnitt unter zwei Prozent gehalten. Auch die juristischen Zweifel der AfD-Fraktion über einige Facetten der EZB- und EU-Politik ließ Kopf nicht gelten. Sie sprach von einer „europäischen Rechtsgemeinschaft“ und verwies auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie das Bundesverfassungsgericht. So sei höchstrichterlich geklärt, dass Deutschland am EU-Aufbaufonds Next Generation EU teilnehmen dürfe.
FDP: AfD ist nur destruktiv
Dr. Thorsten Lieb (FDP) warf der AfD-Fraktion vor, in dem Antrag nicht deutlich zu sagen, was sie eigentlich wolle: „Was sie in Wahrheit wollen, ist ein Austritt aus der EU und eine Abschaffung des Euros“, stellte er fest. Dabei mache das Grundgesetz deutlich: „Es will eine Europäische Union, es gilt der Grundsatz der Europafreundlichkeit.“ Die AfD sei dabei „nur destruktiv“, liefere keine konstruktiven Beiträge, wie die EU verbessert werden könne. In ihrem Antrag stelle sie sogar die Unabhängigkeit von Gerichten infrage.
Lieb bestand darauf, dass die Bundesregierung eine Transferunion verhindere, also eine Union mit permanenten Zahlungen von wirtschaftlich stärkeren an schwächere Staaten. Er verwies auf ein Schreiben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der bei der Debatte im Bundestag anwesend war. In dem Brief werde gefordert, die Bankenunion zu vollenden, die Kapitalmarktunion zu stärken, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu betreiben und für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sorgen. „Das ist das Gegenteil von Transferunion“, sagte Lieb.
Linke: Antrag widerspricht Parteiprogramm
Dr. Gesine Lötsch (Die Linke) stellte fest, dass der AfD-Antrag „im krassen Widerspruch zum Europaprogramm dieser Partei“ stehe. Im Wahlprogramm werde die Abschaffung des Euro und die Wiedereinführung der D-Mark gefordert. „Sie wollen auch das EU-Parlament abschaffen und die Europäische Union“, warf Lötsch der AfD vor. „Das wäre politischer Selbstmord.“
Als Ostdeutsche habe sie zwei Währungsunionen mitgemacht, auf die erste sei ein Zusammenbruch der Wirtschaft in ihrer Heimat erfolgt. Lötsch weiter: „Aber die AfD-Funktionäre können das nicht wissen, da sie in der Mehrheit aus dem Westen kommen. Die Ostdeutschen sollten daran denken und sich nicht Sand in die Augen streuen lassen.“
Antrag der AfD
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung prüfen, ob die Anleihekaufprogramme des Eurosystems sowie das Maßnahmenpaket TPI (Transmission Protection Instrument) gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen. Die Regierung solle gegebenenfalls tätig werden, um gegebenenfalls Kompetenzüberschreitungen durch Organe und Einrichtungen der Europäischen Union entgegenzutreten.
Die mit den Anleihekaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) verbundenen Risiken für den Bundeshaushalt sollten aus Sicht der Fraktion mit Szenarioanalysen bewertet werden. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes müssten dabei beachtet und diesem alle prüfungsrelevanten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Schließlich solle die Regierung den Bundestag bis Ende September 2024 unterrichten, wann und wie sie ihre Integrationsverantwortung wahrgenommen hat.
Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die gegenwärtigen Anleihekaufprogramme des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in ihrer Gesamtschau gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstießen. (bal/vom/25.04.2024)
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TOP 6 Bedrohung unserer Demokratie – Russland, China und die Rolle der AfD
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. April 2024, mit den Verbindungen der AfD nach Russland und China befasst. Die Abgeordneten debattierten im Rahmen einer von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgesetzten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Bedrohung unserer Demokratie – Russland, China und die Rolle der AfD“.
Vorgänge um den AfD-Europaabgeordneten Krah
Anlass der Debatte war die Verhaftung eines Mitarbeiters des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah Anfang dieser Woche. Der Generalbundesanwalt wirft den inzwischen in Untersuchungshaft sitzenden Mann vor, für China im Europäischen Parlament spioniert zu haben. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche hatte der Bundestag die Beziehungen der AfD zu Russland ebenfalls in einer Aktuellen Stunde in den Blick genommen.
Hintergrund war seinerzeit die Enttarnung einer russischen Einflussoperation rund um das Nachrichtenportal „Voice of Europe“ durch den tschechischen Geheimdienst. Dabei sollen laut Medienberichten auch Gelder an Abgeordnete geflossen sein, unter anderem an den AfD-Bundestagsabgeordneten und Europawahlkandidaten Petr Bystron. Bystron bestreitet die Vorwürfe.
AfD: Regierung will Opposition beschädigen
Für die AfD-Fraktion griff Stefan Keuter wiederum die Regierung an. Sie versuche „mit Geheimdienstunterstützung und willfährigen Medien“ die Opposition zu beschädigen. Keuter warf die Frage auf, warum die Verhaftung von Krahs Mitarbeiter in Wahlkampfzeiten falle, wenn der Verfassungsschutz ihn doch schon länger im Blick gehabt habe.
Im Zusammenhang mit Bystron sprach der Abgeordnete von „dubiosen Vorwürfen“. Er erwarte die Vorlage „gerichtsfester Beweise“, bis dahin gelte die Unschuldsvermutung.
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TOP 13 Jahresbericht der Wehrbeauftragten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals den Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Dr. Eva Högl (20/10500) beraten. Högl stellte ihren Bericht eingangs vor. Im Anschluss an die folgende Aussprache wurde der Wehrbericht zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.
„Truppe altert und schrumpft“
Wie aus dem Bericht hervorgeht, lass auch im zweiten Jahr der Zeitenwende bei der Bundeswehr substanzielle Verbesserungen bei Personal, Material und Infrastruktur auf sich warten. „Die Truppe altert und schrumpft immer weiter“, schreibt Högl. Etliche Verbände hätten große Personalvakanzen. Es mangele an Material „vom Großgerät bis hin zu Ersatzteilen“. Durch die Abgaben an die Ukraine sei der Mangel noch größer geworden. Die Infrastruktur sei vielerorts desaströs.
Hervorzuheben sei aber auch, so die Wehrbeauftragte, dass in vielen Bereichen wichtige Weichen gestellt und Vorhaben auf den Weg gebracht worden seien, „selbst wenn es noch Zeit brauchen wird, bis die Truppe die Ergebnisse hiervon spürt“. Was indes schon spürbar sei, seien die Verbesserungen bei der persönlichen Ausrüstung. „Ich höre bei meinen Truppenbesuchen nun nicht mehr, dass Helme und Schutzwesten fehlen, sondern Spinde“, schreibt Högl. Die neue persönliche Ausrüstung sei so umfassend, dass Lagermöglichkeiten nicht reichten.
Bundeswehr an der Belastungsgrenze
Sorgen macht der Wehrbeauftragten die enorme Belastung der Truppe. Die Vielzahl und Vielfalt der Aufträge sowie ihre Gleichzeitigkeit brächten die Bundeswehr an die Belastungsgrenze. Nicht selten hätten ihr Soldatinnen und Soldaten von Überstunden im dreistelligen Bereich, mehrmonatigen Abwesenheiten von ihren Familien und fehlenden Phasen der Regeneration berichtet, schreibt Högl.
„Wenn es zu wenig Personal gibt, müssen immer dieselben ran“, heißt es im Bericht. Belastung und Effektivität des Personaleinsatzes stünden bei der Bundeswehr in keinem angemessenen Verhältnis. Im Berichtsjahr hätten 181.514 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr gedient. Das seien 1.537 weniger als im Vorjahr, womit sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fortsetze.
Die Bundeswehr sei in den vergangenen Jahren bemüht gewesen, die Nachwuchsgewinnung zu verbessern. Es seien zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um den Prozess der Rekrutierung zu optimieren und offensiver zu gestalten. „Leider ist der erhoffte Erfolg bisher nicht eingetreten“, konstatiert Högl. Ein Baustein wäre es aus ihrer Sicht, das Augenmerk noch intensiver auf die Gewinnung von Frauen zu legen, „da deren Potenzial in den Streitkräften noch lange nicht ausgeschöpft ist“.
Ernüchternde Bilanz des Mali-Einsatzes
Die Wehrbeauftragte geht in ihrem Bericht auch auf den im Berichtsjahr 2023 beendeten Auslandseinsatz in Mali ein. Dessen Bilanz falle ebenso ernüchternd aus, wie die des Afghanistan-Einsatzes, urteilt sie. „Der Abzug aus Mali steht sinnbildhaft auch für das Ende eines bedeutenden Kapitals der Bundeswehr“, schreibt Högl. Auslandseinsätze in einem solchen Umfang und Ausmaß würden mit der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung unwahrscheinlicher. Das Denken in Kontingenten und einer auf Monate, mitunter Jahre im Voraus optimierten Einsatzbereitschaft von Teileinheiten und Einzelpersonal werde der vollständigen Einsatzbereitschaft und Kaltstartfähigkeit von Großverbänden weichen.
Bei der militärischen Unterstützung der Ukraine leiste die Bundeswehr einen beachtlichen Beitrag, heißt es im Wehrbericht weiter. Betont wird darin, dass die Ukraine nicht allein für ihren Staat, ihre Freiheit und ihr Recht auf Selbstbestimmung kämpfe, sondern letztlich die europäische Freiheit verteidige. Der Ukraine bereitgestelltes Material müsse aber schnellstmöglich nachbeschafft werden, um die eigene Auftragserfüllung sicherzustellen, fordert Högl. (vom/hau/25.04.2024)
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TOP 15 Internationale Digitalpolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. April 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für eine ambitionierte und strategische internationale Digitalpolitik“ (20/10979) beraten. Im Anschluss an die wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge strategische Ziele formulieren, die Deutschland in der internationalen Digitalpolitik erreichen muss. Systemische Konkurrenzen im digitalpolitischen Bereich müssten benannt werden und die Rolle Deutschlands bei der Gestaltung der globalen digitalen Ordnung sollte ausformuliert werden, heißt es darin.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, Maßnahmenkataloge zu entwickeln und darzulegen, in welchem zeitlichen Rahmen welche Meilensteine erreicht werden sollen. Darüber hinaus müsse benannt werden, welches Ministerium jeweils federführend für die handlungsleitenden Grundsätze innerhalb der Strategie zuständig ist. Die Regierung soll nach dem Willen der Unionsfraktion ein Konzept erarbeiten, das die zwölf vorhandenen nationalen Strategien untereinander koordiniert. (vom/lbr/25.04.2024)
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TOP 16 Sanktionen gegen Russland
Die Unionsfraktion setzt sich für Sanktionen gegen Russland und Belarus in der Landwirtschaft ein. „Scharfe Sanktionen im Agrarbereich gegen Russland und Belarus sind mehr als notwendig, damit nicht weiter Milliarden von Euro in die Kriegskasse von Präsident Wladimir Putin gespült werden“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/11141), den der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals erörtert hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Union hatte sich die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.
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TOP 15 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, dem Antrag der Bundesregierung (20/10508) zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Mittelmeer-Operation Eunavfor Med Irini zugestimmt. Dafür stimmten in namentlicher Abstimmung 554 Abgeordnete, dagegen 100. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/11023) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (20/11024) vor.
Antrag der Bundesregierung
Der Antrag der Regierung zielte darauf ab, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission Eunavfor Med Irini im Mittelmeer um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Operation dient dazu, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen. Die Bundeswehr soll Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf 38,5 Millionen Euro.
Die Operation im Mittelmeer bleibe essenzieller Baustein des von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozesses mit dem Ziel einer langfristigen Stabilisierung Libyens, betont die Bundesregierung. Unverändert sei die Mission der einzige Akteur, der das Waffenembargo gegen Libyen gegenwärtig auf hoher See umsetze.
Verstöße gegen das Libyen-Waffenembargo
Trotz des internationalen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land. Ihr vollständiger Abzug sowie ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen, teilweise auch ihre Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen, stünden noch aus.
Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen.
Eunavfor med Irini steht für European Naval Force Mediterranean Irini (griechisch für Frieden). (vom/ahe/25.04.2024)
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ZP 7 Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuches (20/10376) angenommen. Dabei geht es um die Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD. Die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/11177) vorgelegt.
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TOP 14 Euro Gesetzlicher Mindestlohn
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Armut trotz Arbeit verhindern – Gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro erhöhen“ (20/10366) abgelehnt. Alle Fraktionen lehnten den Antrag ab, lediglich die Abgeordneten der Gruppe Die Linke stimmten mit der Gruppe BSW dafür. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (20/11094).
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TOP 18 Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen
Der Bundestag hatam Donnerstag, 25. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ (20/10382) abgelehnt. Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen, dafür die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/11117) vor. Die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen – Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern“ (20/4325) wurde hingegen von der Tagesordnung wieder abgesetzt.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (20/4325), die Antragsfristen für Hilfen zum Wiederaufbau im Ahrtal um zunächst ein Jahr zu verlängern. Die Frist bis Ende Juni 2023 sei problematisch. In vielen Fällen seien die Vorbereitungen für die Antragstellung noch nicht abgeschlossen.
Gründe seien nach Angaben von lokalen Politikern unter anderem der Fachkräftemangel im Baugewerbe und Lieferengpässe, aber auch baurechtliche und vergaberechtliche Hürden. Den Flutopfern müsse ermöglicht werden, ihre Heimat sowie ihre Existenzen wieder aufzubauen, so die AfD-Fraktion. (vom/25.04.2024)
TOP 17 EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz
Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607) angenommen. Dazu hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/11179) vorgelegt.
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ZP 9 Batterieforschung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Für eine starke Batterieforschung in Deutschland“ (20/11142) debattiert, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
TOP 20 Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die ,Vision Zero‚ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
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26. April 2024 (167. Sitzung)
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ZP10 Wirtshatspolitik der Bundesregierung
Die Unionsfraktion verlangt Unterstützung für die Wirtschaft vor allem durch Steuersenkungen. Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, heftig über ihre Steuerpläne gestritten, die von Koalitionsrednern als nicht gegenfinanziert kritisiert wurden. Die Koalition hingegen sieht eine Belebung der Wirtschaft, besonders in den Zweigen Industrie und Bau. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende“ (20/11144) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen und nicht direkt abgestimmt. Die Koalitionsmehrheit setzte dies gegen die Stimmen der Opposition durch, die die Federführung beim Finanzausschuss gesehen hätte.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, echte Entlastungen für Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, um den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Dazu gehöre, den Solidaritätszuschlag zumindest stufenweise zu streichen, die Steuern auf einbehaltene Gewinne auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent zu senken, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in gleichem Umfang wie das Bürgergeld anzuheben und Arbeitsanreize für Mehrarbeit zu setzen. Dafür sollten Steuervorteile für geleistete Überstunden eingeführt werden.
Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die sogenannte „kalte Progression“ im Einkommensteuertarif für die Jahre 2025 und 2026 auszugleichen. Die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter sollten gestärkt werden, bei verweigerter Arbeitsannahme im Bürgergeldbezug härtere Sanktionen eingeführt werden. Die Hinzuverdienstregeln im Bürgergeld will die Fraktion im Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld leistungsgerechter gestalten. Schließlich solle das nationale Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht ausgesetzt werden. (hle/eis/vom/26.04.2024)
AfD: Unionsantrag ein Taschenspielertrick
Enrico Komning (AfD) sagte, eigentlich sei der Unionsantrag gar nicht so schlecht, „weil die Hälfte von uns abgeschrieben ist“. Vorwürfe richtete er an die Union, die dafür verantwortlich sei, dass „Deutschland den Bach runtergeht“. Es gebe eine bürgerliche Mehrheit im Bundestag, aber die Union errichte lieber Brandmauern gegen die AfD.
Die AfD hingehen sei bereit, den Unionsantrag zu unterstützen, weil viele der Forderungen von der AfD stammten, wie zum Beispiel die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Reduzierung der Unternehmenssteuern und die Beseitigung der sogenannten kalten Progression im Einkommensteuertarif.
Der Antrag der Union sei keine Wirtschaftswende, sondern ein „Taschenspielertrick“, sagte Komning.
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ZP 12 Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) verabschiedet. Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird.
Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen.
Grüne: Nicht reden, machen
„Über Klimaschutz muss man nicht reden, man muss ihn machen“, stellte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs fest. Mit den in Rede stehenden Veränderungen werde das Klimaschutzgesetz (KSG) „ausschließlich verschärft“.
Als Grüne hätte sie sich mehr Eigenverantwortung der Sektoren gewünscht, aber wichtig sei doch, dass sie weiter Ziele erreichen müssen und aufs Ganze gesehen kein Gramm mehr CO2 emittiert werden dürfe als mit dem alten Gesetz.
CDU/CSU: Sie entreißen dem KSG das Herzstück
Andreas Jung (CDU/CSU) widersprach ihr energisch: „Sie entreißen dem KSG das Herzstück“, sagte Jung. „Sie nehmen dem Gesetz die Verbindlichkeit und machen es zu einem Papiertiger.“
Die Ampel verschaffe sich damit selbst einen Freibrief – denn danach müsse sie nichts mehr tun.
SPD: Erneuerbare sind Schlüssel für alles
Entscheidend seien nicht die Ziele, sondern die Maßnahmen zu ihrer Erreichung, sagte Dr. Matthias Miersch (SPD).
Was heißt das konkret, fragte der Sozialdemokrat und gab sich selbst die Antwort: Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien sei der Schlüssel, um in allen Sektoren die Emissionsminderungsziele zu erreichen.
FDP: Weg von der Planwirtschaft
Diese Bundesregierung bekenne sich nicht nur zu den Klimazielen, sagte Tobias Dürr (FDP), sondern die Ampel steige nach Jahren der Planwirtschaft um auf einen marktwirtschaftlichen, technologieoffenen Klimaschutz.
So habe diese Koalition zum Beispiel „das absurde Verbot von synthetischen Kraftstoffen“ rückgängig gemacht.
AfD: Unnötiges Gesetz
Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse erklärte, Voraussetzung für ein Gesetz sei, dass es nötig sei und dass es sein Ziel erreicht.
Beides sei beim Klimaschutzgesetz nicht der Fall.
Linke spricht von einer „Lex Wissing“
Janine Wissler von der Gruppe Die Linke sprach von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz“ und einer „Lex Wissing“.
Die Ampel höhle ein Gesetz aus, nur weil der Verkehrsminister nicht gewillt sei, Maßnahmen zu ergreifen, um in seinem Sektor Treibhausgase einzusparen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045, erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.
Änderungen im Ausschuss
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte dem Regierungsentwurf am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird.
Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt.
Darüber hinaus wird die Stellung des Expertenrates für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.
Entschließung angenommen
Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“.
Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO2-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich möglichen Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals.
Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung. (mis/vom/26.04.2024)
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TOP 24 Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, erstmals zwei Anträge mit den Titeln „Für eine kostengünstige, sichere und zukunftsfähige Energieversorgung – Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/11145) und „Beitritt zur europäischen Nuklearallianz“ (20/11146) beraten, die die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss wurde der erste Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen, der zweite Antrag an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Erster Antrag der AfD
Im ersten Antrag (20/11145) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, alle gesetzlichen Hürden, die einer Rückkehr Deutschlands zur Kernenergie entgegenstehen, zu beseitigen und die Laufzeitbeschränkungen und Strommengen-Einspeisebegrenzungen durch Änderung des Atomgesetzes aufzuheben, um so den Betrieb dieser Anlagen zu ermöglichen. Geändert werden solle das Atomgesetz auch, um die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Entsorgung nuklearer Rückstände unter Nutzung von Schnellspaltreaktoren zu ermöglichen.
Darüber hinaus solle sich die Regierung mit den Ländern verständigen, um die Wiederinbetriebnahme der Anlagen Isar 2, Emsland, Neckarwestheim II, Grohnde und Brokdorf technisch, organisatorisch und rechtlich zu ermöglichen. Zugleich solle der Rückbau der Anlagen Philippsburg 2 und Gundremmingen C gestoppt werden. Maßnahmen zur erneuten Inbetriebnahme der Anlagen sollten eruiert werden, so die Fraktion.
Die Betreiber der Anlagen sollten gegen die Zusage von garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre beauftragt werden, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder herzustellen. Die KfW-Bankengruppe sei anzuweisen, gegebenenfalls Bürgschaften für die notwendigen Finanzierungen zu geben.
Zweiter Antrag der AfD
Im zweiten AfD-Antrag (20/11146) verlangen die Abgeordneten, den Beitritt zur europäischen Nuklearallianz zu beantragen. Zur Begründung heißt es, 2020 bis 2022 sei es in Deutschland noch möglich gewesen, große Mengen an Elektrizität in die europäischen Nachbarländer zu exportieren. 2023 sei das nicht mehr der Fall gewesen. Seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke am 15. April 2023 importiere Deutschland Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland.
Parallel dazu sind die Erlöse des Stromexportes von noch plus 420 Millionen Euro im Januar 2023 auf minus 370 Millionen Euro im Juni 2023 zurückgegangen. Der Wandel von einer Stromexportnation zu einer Stromimportnation, verbunden mit dem dazugehörenden Kapitalabfluss aus Deutschland, ist aus Sicht der AfD-Fraktion eine Folge der Abschaltung der Kernkraftwerke. (vom/26.04.2024)
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TOP 24 Energieversorgung durch Kernenergie
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, erstmals zwei Anträge mit den Titeln „Für eine kostengünstige, sichere und zukunftsfähige Energieversorgung – Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/11145) und „Beitritt zur europäischen Nuklearallianz“ (20/11146) beraten, die die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss wurde der erste Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen, der zweite Antrag an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Erster Antrag der AfD
Im ersten Antrag (20/11145) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, alle gesetzlichen Hürden, die einer Rückkehr Deutschlands zur Kernenergie entgegenstehen, zu beseitigen und die Laufzeitbeschränkungen und Strommengen-Einspeisebegrenzungen durch Änderung des Atomgesetzes aufzuheben, um so den Betrieb dieser Anlagen zu ermöglichen. Geändert werden solle das Atomgesetz auch, um die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Entsorgung nuklearer Rückstände unter Nutzung von Schnellspaltreaktoren zu ermöglichen.
Darüber hinaus solle sich die Regierung mit den Ländern verständigen, um die Wiederinbetriebnahme der Anlagen Isar 2, Emsland, Neckarwestheim II, Grohnde und Brokdorf technisch, organisatorisch und rechtlich zu ermöglichen. Zugleich solle der Rückbau der Anlagen Philippsburg 2 und Gundremmingen C gestoppt werden. Maßnahmen zur erneuten Inbetriebnahme der Anlagen sollten eruiert werden, so die Fraktion.
Die Betreiber der Anlagen sollten gegen die Zusage von garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre beauftragt werden, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder herzustellen. Die KfW-Bankengruppe sei anzuweisen, gegebenenfalls Bürgschaften für die notwendigen Finanzierungen zu geben.
Zweiter Antrag der AfD
Im zweiten AfD-Antrag (20/11146) verlangen die Abgeordneten, den Beitritt zur europäischen Nuklearallianz zu beantragen. Zur Begründung heißt es, 2020 bis 2022 sei es in Deutschland noch möglich gewesen, große Mengen an Elektrizität in die europäischen Nachbarländer zu exportieren. 2023 sei das nicht mehr der Fall gewesen. Seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke am 15. April 2023 importiere Deutschland Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland.
Parallel dazu sind die Erlöse des Stromexportes von noch plus 420 Millionen Euro im Januar 2023 auf minus 370 Millionen Euro im Juni 2023 zurückgegangen. Der Wandel von einer Stromexportnation zu einer Stromimportnation, verbunden mit dem dazugehörenden Kapitalabfluss aus Deutschland, ist aus Sicht der AfD-Fraktion eine Folge der Abschaltung der Kernkraftwerke. (vom/26.04.2024)
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TOP 24 Freiwilligen-Teilzeitgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einstimmig das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz der Bundesregierung (20/9874) angenommen. Damit sollen die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitert werden. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (20/11069) vorgelegt.
Die AfD-Fraktion hatte zu dem Regierungsentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde. Auch ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11162) fand keine Mehrheit und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurückgewiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt.
Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (vom/che/13.04.2024)
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TOP 25 Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/8210) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion abgelehnt. Dazu hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/10666).
Antrag der Unionsfraktion
In ihrem Antrag wirbt die Unionsfraktion für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen. Beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen solle ein Anreiz geschaffen werden, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden.
Ebenso solle die Regierung darauf hinwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/26.04.2024)