16. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 16. Februar 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

16. Februar 2022 (16. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Wirtschaftsministerium

Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft angesichts der inflationären Preisentwicklung, die Zukunft der Corona-Steuerhilfen, die Einhaltung des Mindestlohns und die finanzpolitischen Vorhaben auf europäischer Ebene waren einige der Themen, mit denen sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch, 16. Februar 2022, konfrontiert sah.

Minister: Deutschland größtes Geberland der Ukraine

In seinem Eingangsstatement hob Lindner hervor, dass Deutschland gemeinsam mit den Partnerländern „mit eiserner Konsequenz“ auf die Verletzung politischer, rechtlicher und territorialer Grenzen durch Russland reagieren würde. Zugleich wies er darauf hin, dass Deutschland größtes Geberland der Ukraine sei.

Was die Preisentwicklung angeht, nannte der Finanzminister als Ziele die Rückkehr zur Schuldenbremse und die Reduzierung der Staatsschuldenquoten in Europa. Kurzfristig sei die Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) bereits zur Jahresmitte geplant: „Wir werden die Bürgerinnen und Bürger mit den steigenden Preisen nicht allein lassen.“

CDU/CSU-Fragen zu kalter Progression und Pendlerpauschale

Der CSU-Abgeordnete Florian Oßner, Obmann seiner Fraktion im Haushaltsausschuss, brachte die sogenannte kalte Progression ins Spiel, wonach Lohnzuwächse durch die mitwachsende Besteuerung wieder aufgebraucht werden. Lindner sagte, dieser Effekt werde idealerweise durch eine Veränderung des Steuertarifs bekämpft und kündigte dazu einen Vorschlag der Bundesregierung an.

Oßners Fraktionskollege Fritz Güntzler bezeichnete die „kalte Progression“ als „heimliche, nicht legitimierte Steuererhöhung“. Lindner verwies auf den „Progressionsbericht“, der im Herbst vorgelegt werde und auf dessen Grundlage für 2023 über das steuerfreie Existenzminimum, den Verlauf des Steuertarifs und den Regelsatz in der Grundsicherung entschieden werde.

Güntzler hakte nach und wollte von Lindner wissen, ob er für eine Erhöhung der Pendlerpauschale (steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten zum Arbeitsplatz) kämpfen werde. Der Minister sagte, er sei offen für eine Erhöhung der Pauschale und verwies auf eine Initiative Niedersachsens im Bundesrat. Ihm gehe es darum, ob die Länder die erwarteten Einnahmenausfälle von 1,7 bis 2,1 Milliarden Euro übernehmen würden.

AfD thematisiert Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sprach eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags an: „Das wäre für viele Betriebe eine wirkliche Entlastung.“

Lindner stimmte dem zu: „Der Solidaritätszuschlag ist entbehrlich, er sollte entfallen.“ Allerdings gebe es in der Ampelkoalition keine Mehrheit dafür. Er werde aber weiter für eine Mehrheit kämpfen, versicherte der Finanzminister.

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TOP 3 Fragestunde

Kein Video vorhanden. Drucksache 20/635

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TOP 3 Aktuellle Stunde: Anschlag von Hanau

Zwei Jahre nach dem Terroranschlag von Hanau vom 19. Februar 2020, bei dem der Täter zehn Menschen und anschließend sich selbst tötete, haben im Bundestag Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition am Mittwoch zu einer entschlossenen Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland aufgerufen. Dieser sei die „schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch, 16. Februar 2022, in einer von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Zwei Jahre nach den rechtsterroristischen Morden von Hanau – Den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass entschieden weiterführen“. Deshalb habe seine Bekämpfung „höchste Priorität“.

Ministerin kündigt Aktionsplan gegen Rechtsextremismus an

Faeser verwies darauf, dass das Bundeskabinett am Vormittag beschlossen habe, dass der 11.  März künftig als nationaler Gedenktag für Opfer terroristischer Gewalt begangen werde. Der Staat schulde den Familien der Opfer von Hanau eine transparente und lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses Anschlags.

Die Ressortchefin bekräftigte zugleich, bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen zu wollen. Man setzte alles daran, Radikalisierung zu stoppen und rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen, und werde den Extremisten ihre Einnahmequellen nehmen und „ konsequent die Waffen entziehen“.

AfD: Es darf keinen Platz für Extremismus geben

Dr. Christian Wirth (AfD) sagte, es dürfe in Deutschland keinen Platz „für irgendwelchen Extremismus“ geben. „Das sollte eigentlich Konsens in diesem Hause sein“, fügte er hinzu. Zugleich sprach er mit Blick auf den Anschlag von Hanau von einer „schrecklichen Tat“ eines „offenkundig psychisch zutiefst gestörten Täters“, der neben rassistischem Gedankengut auch abstruse Verschwörungstheorien geäußert habe.

Nichts könne indes absurd genug sein, als dass die politische Konkurrenz diese Gedankenwelt nicht mit der AfD in Verbindung bringen wolle.

 

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17. Februar 2022 (17. Sitzung)

AfD Anträge: TOP6 16. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung

Über den 16. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung (19/32715) hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Februar 2022, beraten. Darüber hinaus debattierte der Bundestag erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungspolitik – Entwicklungszusammenarbeit im deutschen Interesse“ und „Digitalpolitisches Entwicklungsland Deutschland fördern statt Blockchain-Geschäftsmodelle in Afrika“ (20/706). Beide wurden im Anschluss an die gut einstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Ministerin Schulze kündigt „Genderaktionsplan“ an

In ihrer Rede skizzierte Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) die entwicklungspolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung und kündigte „mehr Tempo“ an, um die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk wolle die Bundesregierung auf eine feministische Entwicklungspolitik legen. „Wer eine menschliche Gesellschaft will, der muss die männliche überwinden“, betonte Schulze.

Ziel müsse die gleiche politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung, sein. Ihr Ministerium wolle dazu unter Beteiligung der Zivilgesellschaft einen umfassenden „Genderaktionsplan“ erarbeiten.

SPD: Grundlegender Wandel in der Entwicklungspolitik

Auch Rebecca Schamber (SPD) stellte einen „grundlegenden Wandel“ in der Entwicklungspolitik der Ampel-Koalition in Aussicht, „im Stil und in der Sache“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium würden künftig mit einer Stimme sprechen und den vernetzten Ansatz stärken.

Eine feministische Entwicklungspolitik „macht schlicht und ergreifend Sinn“, ergänzte Schamber mit Verweis auf Untersuchungen. Die Zahlen belegten eindeutig, dass die Chancen auf einen Friedensvertrag und einen Erhalt des Friedens steigen würden, wenn Frauen an den Friedensverhandlungen beteiligt seien.

Grüne: Feministische Perspektive ist „Herzensanliegen“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Agnieszka Brugger, globale Gerechtigkeit und die Ziele der Agenda 2030 seien nicht Aufgabe eines einzelnen Ressorts, sondern müssten Leitmotiv für die gesamte Bundesregierung werden.

Nötig sei mehr Einsatz für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit, die Stärkung der globalen Gesundheit und der globalen Impfgerechtigkeit. Eine feministische Perspektive in der Entwicklungszusammenarbeit sei außerdem „ein Herzensanliegen der Grünen“. Der Gedanke dahinter sei eine Politik, „von der am Ende alle profitieren“.

FDP: Entwicklungspolitik darf nicht abhängig machen

Nach Ansicht von Knut Gerschau (FDP) zeigt der 16. Entwicklungspolitische Bericht der Vorgänger-Regierung viele Erfolge, aber auch viele Schwachstellen auf. Künftige Schwerpunkte müssten aus Sicht der Liberalen eine bessere internationale Zusammenarbeit und Koordination, der globale Kampf gegen den Klimawandel, die Rechte von Mädchen und Frauen sowie eine stärkere Beteiligung der Privatwirtschaft sein.

Klar sei aber auch: „Entwicklungspolitik darf nicht auf Dauer abhängig machen.“ Ziel müsse es sein, dass die Partnerländer ihre Zukunft immer eigenverantwortlicher und selbstbewusster in die Hand nehmen.

AfD kritisiert „Bevormundung“ Afrikas

Dietmar Friedhoff (AfD) forderte die Bundesregierung auf, aufzuhören „mit eurozentristischem, klimafeministischen, queer-gegenderten, linksgrünen Kulturimperialismus“. Afrika sei nach 60 Jahren Entwicklungspolitik „kein bisschen weiter“ und fragiler denn je, die Bevölkerungsexplosion entziehe „jedem gedachten Erfolg wieder den Boden“.

Statt Bevormundung benötige der Kontinent Unterstützung bei der Gestaltung eines geschlossenen Binnenmarktes, dem Aufbau von Wertschöpfungsketten im Bereich der Rohstoffveredelung und der Umsetzung der Agenda 2063 der Afrikanischen Union.

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AfD Anträge: TOP 7 Haltung des Westens gegenüber Russland

Die Haltung des Westens gegenüber Russland war am Donnerstag, 17. Februar 2022, Thema im Bundestag. Einen erstmals im Plenum erörterten Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Russlands Politik mit der Geschlossenheit des Westens entgegentreten“ lehnten alle übrigen Fraktionen ab (20/692). Zwei weitere Oppositionsvorlagen der AfD und der Linksfraktion überwies das Plenum zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss (20/70320/677).

SPD: Es braucht Geduld für Diplomatie

Dr. Ralf Stegner (SPD) wies Vorwürfe der Union zurück, die Bundesregierung fahre in der Russlandpolitik einen „Schlingerkurs“. Russland müsste bei einer militärischen Eskalation einen hohen Preis zahlen, aber bevor es überhaupt dazu komme, brauche es Geduld für die Diplomatie – und die finde nicht in Interviews, sondern hinter verschlossener Tür statt. „Wer die nächsten fünf Züge ankündigt, verliert am Ende die Partie“.

Stegner wandte sich nicht gegen eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine, plädierte in diesem Punkt aber für Pragmatismus. Diese Entscheidung stehe auf absehbare Zeit nicht auf der Tagesordnung.

Grüne: Krise ist Ergebnis russischer Aggression

Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass diese Krise nicht von der Ukraine oder der Nato ausgelöst wurde, sondern das Ergebnis russischer Aggression sei. Es gehe der russischen Führung darum, unter Androhung militärischer Gewalt geopolitische Einflusssphären über die Köpfe der Osteuropäer hinweg zu schaffen.

Die Bundesregierung habe in aller Klarheit deutlich gemacht, dass auf eine weitere russische militärische Eskalation sehr harte Sanktionen folgen würden: „Der Kreml müsste eine solche Attacke bitter bereuen.“

AfD gegen Nato-Mitgliedschaft der Ukraine

Dr. Alexander Gauland (AfD) sprach sich gegen eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine aus. Einem Land mag die freie Wahl eines Bündnisses völkerrechtlich zustehen, aber es gehe auch darum, einen „Platz in der Staatenordnung mit Klugheit“ zu behaupten. „Eine gesicherte Existenz zwischen den Fronten ist heilsamer als ein unendlicher Konflikt.“

Es müsse darum gehen, eine Lösung zu finden, die für Russland annehmbar, für die Ukraine akzeptabel sei. Dies könnte ein neutraler Status sein, sagte Gauland und verwies auf das Beispiel Finnlands und Österreichs.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag für eine offene Debatte über die Neutralität oder Allianzfreiheit der Ukraine ein. Sie fordert die Regierung unter anderem dazu auf, sich in Gesprächen auf allen Ebenen und Gesprächsformaten für eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine einzusetzen und sich für die Wiederaufnahme der deutsch-russischen Regierungskonsultationen, die von 1998 bis 2012 stattgefunden haben, einzusetzen.

Außerdem soll in bilateralen Gesprächen mit der Russischen Föderation und der Ukraine für einen beiderseitigen Rückzug der Streitkräfte und des schweren militärischen Geräts von der gemeinsamen Grenze geworben werden.

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TOP 8 Internationalen Frauentag 

Im Kampf für gleiche Rechte bleibe noch viel zu tun – zu dieser Bilanz kamen Rednerinnen fast aller Fraktionen im Bundestag, der sich am Donnerstag, 17. Februar 2022, in einer Debatte zum Internationalen Frauentag schon gut drei Wochen vor dem eigentlichen Termin am 8. März mit der Lage von Frauen in Deutschland befasste. Ob gleiche Bezahlung oder paritätische Besetzung von Führungspositionen – in Sachen Gleichstellung komme Deutschland nur langsam voran, monierten viele Rednerinnen. Zudem brächte Corona alte Rollenbilder zurück, wie eine Abgeordnete mit Verweis auf eine aktuelle Studie bemerkte. Danach reduziere jede fünfte Frau wegen der Pandemie ihre Arbeitszeit, während die meisten Männer weiterarbeiteten.

Ministerin: Für Gleichstellung auch in der EU kämpfen

„Warum sind wir nach mehr als 100 Jahren Internationalem Frauentag immer noch nicht gleichberechtigt und gleichgestellt?“, fragte so auch Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen), die die Debatte zum Frauentag im Plenum eröffnete. In diesem Tempo könne es nicht weitergehen. Spiegel kündigte an, den Kampf für Frauenrechte und insbesondere gegen Armut von Frauen im Alter aufnehmen zu wollen: Das Entgelttransparenzgesetz werde überarbeitet, partnerschaftliche Gleichberechtigung gefördert, so die Ministerin.

Unbezahlte Care-Arbeit im Haushalt müsse „auf mehrere Schultern“ aufgeteilt werden. Das werde die Bundesregierung fördern und sich auch auf europäischer Ebene für Gleichstellung verstärkt einsetzen: „Wir beenden die Blockade bei der Führungspositionen-Richtlinie und werden die Lohntransparenzrichtlinie aktiv unterstützen.“

CDU/CSU: Corona ist eine Krise der Frauen

In vielem stimme sie mit der Ministerin zwar überein, erklärte daraufhin Mareike Lotte Wulf (CDU/CSU). Doch Spiegels Ausführungen enthielten leider „viele Appelle“ und nur wenig „Konkretes“, so ihre Kritik. Konkret müsse die Lage der Frauen aber betrachtet werden – denn die sei aktuell alles andere als gut: „Corona ist eine Krise der Frauen“, so Wulfs Fazit. Ob im Gesundheitssektor, in Kitas und Grundschulen: Oft in „Mangelberufen“ beschäftigt, schulterten Frauen die Hauptlast der Pandemie.

Da Frauen auch eher im Dienstleistungssektor arbeiteten, seien sie zudem verstärkt von Arbeitslosigkeit bedroht. Eine Erhöhung des Mindestlohns, die die Ampel-Koalitionäre planten, sei daher in ihrer Wirkung für Frauen „relativ zu sehen“. Frauen profitierten am meisten von einer guten Konjunktur und besser bezahlten Jobs.

SPD: Mit höherem Mindestlohn gegen Altersarmut bei Frauen

Dies wollte Ariane Fäscher (SPD) so nicht stehen lassen. Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober werde die Koalition „endlich einen entscheidenden Schritt“ weiterkommen, um das Missverhältnis anzugleichen und Frauen vor Altersarmut besser zu schützen.

Es gehe nicht an, dass Frauen im Schnitt fast 20 Prozent weniger Lohn für ihre Arbeit erhielten. „Wir wollen die Hälfte des Geldes und die Hälfte der Macht“, forderte die Sozialdemokratin und monierte, dass in deutschen Vorständen noch immer mehr Männer als Frauen säßen.

Die Linke: Lohnunterschiede endlich beheben

Dieser Kritik schloss sich auch Heidi Reichinnek (Die Linke) an. Ungeduldig erinnert die junge Abgeordnete daran, dass auch im Bundestag noch immer erst knapp 35 Prozent der Abgeordneten weiblich seien. Existierende Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern dürften zudem nicht mit dem Verweis auf die Berufswahl von Frauen entschuldigt und hingenommen werden: „Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass sogenannte Frauenberufe eben schlechter bezahlt werden und direkt in die Altersarmut führen,“ monierte die Abgeordnete.

Doch mache auch der Koalitionsvertrag der Ampel hier kaum Hoffnung. Strukturelle Ungleichheit zwischen Männern und Frauen werde seit langem beklagt, aber geändert habe sich trotzdem nur wenig.

AfD kritisiert „Phantomdebatte“ über gendergerechte Sprache

Mariana Harder-Kühnel (AfD) warf den Rednerinnen der anderen Fraktionen vor, „Phantomdebatten“ zu führen. Diskussionen um gendergerechte Sprache oder „die leidige Frauenquote“ verstellten den Blick auf die „wirklichen Probleme von Frauen“ in Deutschland. Diese könnten nämlich nicht mehr „angstfrei ohne männliche Begleitung auf die Straße“ gehen.

Auch den Opfern häuslicher Gewalt, den Opfern von Ehrenmorden und Zwangsverheiratungen helfe die Bundesregierung nicht, behauptete die AfD-Abgeordnete. Im Gegenteil: „Durch Ihr politisch korrektes, kultursensibles Schweigen machen Sie sich mitschuldig daran, dass bereits erkämpfte Frauenrechte verloren gehen.“

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Antrag AfD: TOP 10 Kalte Progression 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Kalte Progression durch Inflation stoppen – Automatischen Enteignungsschutz einführen“ (20/698) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Der Einkommensteuertarif soll jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Dies soll erstmals mit Wirkung ab 1. Januar 2022 erfolgen, heißt es dem Antrag. Außerdem wird verlangt, die geänderte Tarifformel jeweils im vierten Quartal des dem Veranlagungszeitraum vorausgehenden Kalenderjahres zu beschließen.

In der Begründung erläutert die AfD-Fraktion, dass die Einführung eines sogenannten „Tarifs auf Rädern“ unbedingt notwendig sei, da nur eine Indexierung eine regelmäßige steuerliche Antwort auf die steigende Inflation geben könne. Die im Zweiten Familienentlastungsgesetz vorgenommene Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2021 um 1,5 Prozent und für 2022 um weitere 1,5 Prozent beruhe auf inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen. Das Statistische Bundesamt weise für das Jahr 2021 eine Inflation in Höhe von 3,1 Prozent aus. Würde die Bundesregierung den Anstieg der Inflation durch ein neues Steuergesetz ausgleichen, bedeutete dies eine Entlastung der Steuerzahler um 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022, schreibt die Fraktion unter Berufung auf eine Studie. (hle/17.02.2022)

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TOP 11 Europäisches Wirtschaftsplangesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022“ (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022, 20/336) angenommen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die
Linke bei Stimmenthaltung der AfD verabschiedet. Im Rahmen der Abstimmung über das Sondervermögen wurden zudem zwei Verweisungsfehler in Paragraf 110d der Strafprozessordnung (StPO) korrigiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/736) zugrunde. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der sich ebenfalls der Änderung der Strafprozessordnung (20/204) gewidmet hat, wurde auf Basis einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/732) einstimmig für erledigt erklärt.

ERP-Sondervermögen geht auf Marshallplan zurück

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro bereitgestellt werden. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in der Vorlage.

Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

Korrektur in der Strafprozessordnung

Mit der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes werden zwei Verweisungsfehler in Paragraf 110d der Strafprozessordnung (StPO) korrigiert. Die Änderung ist Teil eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rahmen der Beschlussfassung im Rechtsausschuss zum Entwurf der Bundesregierung für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz (20/336).

Der Paragraf 110d StPO regelt den Richtervorbehalt für bestimmte Maßnahmen (sogenannte Keuschheitsproben) im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mit Bezug auf die Paragrafen 176e („Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern“) und 184b („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“) des Strafgesetzbuchs (StGB). In Satz 1 der aktuell geltenden Fassung der Norm fehlt laut Begründung ein Verweis auf Absatz 3 des Paragrafen 176e StGB. Zudem wird auf Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 StGB statt auf Paragraf 184b Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 StGB verwiesen.

Die Verweisungsfehler waren laut Begründung in Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ enthalten.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Auch die Unionsfraktion schlägt die Korrektur von redaktionellen Fehlern in Paragraf 110d der Strafprozessordnung vor. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/204) vorgelegt. Laut Begründung müsse den Fehlern bisher „im Wege der Auslegung“ begegnet werden. „Dies führt zu Rechtsunsicherheiten, die im wichtigen Bereich des Kinderschutzes und der Ermittlungsarbeit nicht akzeptabel sind“, schreibt die Fraktion.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28678) hatte der Bundestag in geänderter Fassung (19/30943) am 24. Juni 2021 zugestimmt. (scr/emu/eis/16.02.2021)

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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TOP 12 Europäische Asyl- und Migrationspolitik

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 17. Februar 2022, über die europäische Asyl- und Migrationspolitik beraten. Ein zur Abstimmung vorgelegter Antrag der AfD mit dem Titel „Vertrauen schaffen, Sicherheit garantieren, Unabhängigkeit bewahren – Für einen Interessensausgleich in Europa“ (20/33) mit der Forderung, die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten „zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ zu unterstützen, wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/733).

Ein zu dem Tagesordnungspunkt erstmals vorgelegter Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Europäische Asyl- und Migrationspolitik voranbringen – aber nicht einseitig zulasten Deutschlands erkaufen“ (20/684) und ein ebenfalls erstmals vorgelegter Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Menschen- und Flüchtlingsrechte in der Europäischen Union an der polnisch-belarussischen Grenze verteidigen“ (20/681) wurden im Anschluss der Debatte an den Ausschuss für Inneres und Heimat zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten „zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ zu unterstützen. In dem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass eine „zu illegaler Armutsmigration einladende Politik“ der Bundesregierung die Partner in Europa vor erhebliche Probleme stelle und dass der wünschenswerte Zustand offener Grenzen zu Deutschlands Nachbarländern voraussetze, dass die Außengrenzen der Europäischen Union wirksam geschützt werden.

Die Bundesregierung solle zu einer Politik zurückkehren, „die von illegaler Migration abhält statt zu ihr zu ermutigen“. Gefordert wird zudem, betroffene Staaten an der Grenze der EU beim Bau, Ausbau und Unterhalt von Grenzzäunen zu unterstützen.

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TOP 14 Bundeswehr­einsatz im Südsudan

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag (20/631) vorgelegt, der im Anschluss an die halbstündige Debatte an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde.

Einsatz von 50 Bundeswehrangehörigen

Das aktuelle Mandat für die Bundeswehrbeteiligung an der Friedensmission im Südsudan endet am 31. März 2022. Es sieht vor, bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Sie sollen „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ wahrnehmen. Auch sollen sie Hilfe leisten bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen anderer Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Bereitgestellt wird derzeit neben entsprechenden Experten auch Einzelpersonal zur Verwendung in den Stäben und Hauptquartieren der Friedensmission. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht, militärische Gewalt anzuwenden.

Die deutsche Beteiligung an UNMISS wird Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung begründet und sei insbesondere Teil der Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung, die den Zielsetzungen der Afrikapolitischen Leitlinien von 2019 und den 2017 in Kraft getretenen Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ entspreche. Lösungswege für eine der größten humanitären Krisen weltweit zu suchen sowie an der Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung der Region mitzuwirken, sei im deutschen Interesse. Deutschland wolle zur Stärkung des Multilateralismus beitragen, mit einem integrierten und umfassenden Ansatz und in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Südsudans und der Region beitragen, denn dieser Staat bleibe auf intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. (ahe/hau/17.02.2022)

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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TOP 15 Bundeswehr­einsatz im Mittelmeer beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, über die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Sicherheitsoperation „Sea Guardian im Mittelmeer beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag vorgelegt, der nach gut 30-minütiger Debatte in den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde (20/630).

Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel

Die Operation „Sea Guardian“ war von den Nato-Mitgliedstaaten im Juli 2016 beschlossen worden, um den Seeraum im Mittelmeer zu überwachen, Lagebilder auszutauschen und den Terrorismus sowie den Waffenschmuggel zu bekämpfen. Sie löste die vorherige Operation „Active Endeavour“ ab.

Aus Sicht der Bundesregierung stärkt der Einsatz die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Zu den Aufträgen der Bundeswehr gehören unter anderem das Erstellen und Bereitstellen eines Lagebildes sowie die Aufklärung und der Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, vor allem durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten. Das Mandat soll bis zum 31. März 2023 fortgelten. Die Obergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten soll von 650 auf 550 abgesenkt werden. (ahe/hau/irs/17.02.2022)

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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Antrag AfD: TOP 16 Einrichtungsbezogene Impfpflicht 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“ (20/699) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Debatte wurde der Antrag an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der AfD

Demnach soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelungen des Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Wirkung ab dem 15. März 2022 aufzuheben. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sehe in Paragraf 20 a vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens tätige Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation besitzen und nachweisen müssen. Ab dem 16. März 2022 neu eingestellte Beschäftigte sollen dann ohne den entsprechenden Nachweis gar nicht mehrt tätig werden dürfen.

Wird ein entsprechender Nachweis dem Arbeitgeber oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde nicht vorgelegt, könne das zuständige Gesundheitsamt ein Betretungs- beziehungsweise Beschäftigungsverbot aussprechen. (eis/17.02.2022)

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TOP 17 Vorkaufsrecht in Mileuschutzgebieten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Mileuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz, 20/679) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss der halbstündigen Aussprache an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur federführenden Beratung überwiesen.

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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TOP 18 Genesenen-Status, Vorberietung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals mit zwei Anträgen der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln, Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern“ (20/690) sowie „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“ (20/687) befasst. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Erster Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es dem Antrag der Fraktion. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden. Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden.

Zweiter Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung in einem weiteren Antrag eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es. Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Mileuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz, 20/679) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss der halbstündigen Aussprache an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur federführenden Beratung überwiesen.

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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ZP 8 Aktuelle Stunde: Straßenblockaden und unangemeldete Demonstrationen

Aus Sicht der Unionsfraktion lässt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die benötigte Ausgewogenheit bei der Bewertung von politischem Extremismus vermissen. Während einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der CDU/CSU mit dem Titel „Rechtsstaatlichkeit wahren, Demokratie schützen – Haltung der Bundesregierung zu Straßenblockaden und unangemeldeten Demonstrationen sowie zur Publikation von Regierungsmitgliedern in Magazinen von linksextremistisch beeinflussten Organisationen“ am Donnerstag, 17. Februar 2022, kritisierte Alexander Throm (CDU/CSU) die Ministerin.

AfD: Die Bundesinnenministerin ist ein Sicherheitsrisiko

Faeser, als oberste Dienstherrin der Sicherheitsbehörden des Bundes, sei „für jeden offensichtlich eine Antifa-Freundin“, sagte Martin Hess (AfD). Das sei insbesondere für jene Beamten unerträglich, „die unseren Staat und unsere Gesellschaft auf der Straße verteidigen und genau dafür von jener Antifa mit Flaschen, Steinen und Brandsätzen angegriffen werden“.

Die Ministerin setze zudem völlig falsche Prioritäten in der Innenpolitik, da sie einem linksextrem beeinflussten Weltbild anhänge. „Die Bundesinnenministerin ist ein Sicherheitsrisiko für Deutschland“, befand Hess.

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18. Februar 2022 (18. Sitzung)

TOP 22 Heizkostenzuschussgesetz

Über steigende Energiepreise und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 18. Februar 2022, beraten. Dabei debattierte das Parlament erstmals über drei Oppositionsanträge. Eine Vorlage der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (20/725) wurde direkt mit der Mehrheit von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD gegen das Votum der Union zurückgewiesen. Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreissteigerung schützen“ (20/682) und ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kraftstoffpreise senken – Wirtschaft unterstützen – Wirtschaftskrise verhindern“ (20/707) wurden an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

AfD will „deutschen Steuerzahler retten – nicht das Klima“

Bernd Schattner aus der Fraktion der AfD warnte, das tägliche Leben werde für viele zunehmend unbezahlbar. Lebensmittel- und Wohnkosten, steigende Energiepreise, eine so hohe Inflation wie seit Jahren nicht – es sei höchste Zeit, die Bürger zu entlasten.

Die AfD wolle „den deutschen Steuerzahler retten – nicht das Klima“, sagte Schattner und nannte als Sofortmaßnahmen die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Otto-, Diesel- und Heizkraftstoffe auf sieben Prozent und die Abschaffung der CO2-Abgabe.

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TOP 22 Heizkostenzuschussgesetz

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes (20/689) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten unter anderem Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Die Vorlage wurde im Bundestag am Freitag, 18. Februar 2022 in erster Lesung beraten und nach der gut halbstündigen Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf – neben Empfängern von Wohngeld – nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein. Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen.

Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss „rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen“, profitieren. Dem Bund sollen durch den Zuschuss im Jahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 189 Millionen Euro entstehen. (scr/18.02.2022)