BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
13. November 2019 (126. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
TOP 1 Fragestunde; Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Wirtschaftsministerium unter Peter Altmeier
Im Anschluss an die Regierungsbefragung fand am Mittwoch, 13. November 2019, die eineinhalbstündige Fragestunde statt. Vertreter der Bundesregierung beantworteten vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/14930), die getrennt nach Ressorts aufgerufen wurden.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der Leipziger AfD-Abgeordnete Lars Herrmann fragte das Innenministerium, was die Bundesregierung tun will, um bei dem Ende 2020 geplanten EU-China-Gipfel in Leipzig die Sicherheit der Bürger sowie deren Hab und Gut zu gewährleisten, damit sich die Gewaltszenarien wie bei dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg nicht wiederholen.
Befragung der Bundesregierung
Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit in einer Phase des „unterbrochenen konjunkturellen Aufschwungs, nicht jedoch in einer Rezession“. Diese Einschätzung hat der Minister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. November 2019, geäußert.
Minister lobt Entscheidung von Tesla
In seinem einleitenden Statement betonte Altmaier, die Konjunktur sei „gespalten“: Während Handwerk und Baugewerbe weiterhin ein Wachstum verzeichneten, seien andere Bereiche stärker durch „globale Entwicklungen“ tangiert, so etwa die Folgen des Brexits und der Handelskonflikte zwischen den USA und China sowie zwischen den USA und Europa. Dennoch gebe es inzwischen zumindest einen „Silberstreif“ der Hoffnung, dass sich diese Konflikte nicht weiter verschärften, so der Wirtschaftsminister.
Die deutsche Regierung trage außerdem mit Entlastungen für Unternehmen wie etwa einer geplanten Unternehmenssteuerreform und Forschungsförderungen dazu bei, den Standort Deutschland zu stärken. In dieser Hinsicht sei die aktuelle Entscheidung des Elektroautobauers Tesla, in Berlin und Brandenburg ein Werk zu bauen, eine „Anerkennung für den Automobilstandort Deutschland“. Zudem biete dies die Chance, bei „alternativen Antrieben führend zu werden.“ „Das ist ein riesiger Schritt vorwärts“, lobte Altmaier. In ihren anschließenden Fragen griffen die Abgeordneten insbesondere Themen wie die im Kohleausstiegsgesetz geplante Abstandsregelung für Windräder oder die Umsetzung der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie auf.
AfD: Umsetzung widerspricht deutschen Interessen
So kritisierte etwa Steffen Kotré (AfD), dass die geplante Umsetzung der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie gegen die Gasleitung Nord Stream 2 und die deutsche Gasversorgung gerichtet sei. Die EU wolle diese Gasleitung den US-amerikanischen Interessen entsprechend verhindern, dabei sei diese ein „rein bilaterales Wirtschaftsprojekt zwischen Deutschland und Russland“, welches gar nicht unter EU-Recht falle. Diese Meinung habe auch die Kanzlerin zunächst vertreten. „Warum ist die Bundesregierung dann umgefallen?“, fragte Kotré.
Altmaier wies diesen Vorwurf zurück. Die Bundesregierung setze einen im EU-Ministerrat getroffenen „Kompromiss“ um. Dieser sehe eine „Regulierung“ vor, führe aber nicht dazu, dass ein „großes Pipelineprojekt“ nicht realisiert werden könne. Mit dem vorliegenden Entwurf werde Deutschland sowohl seinen „europäischen Verpflichtungen und seinen nationalen Interessen gerecht“.
ZP1 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
Der Bundestag hat am Mitttwoch, 13. November 2019, in namentlicher Abstimmung den Regierungsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“ (19/13960, 19/14385, 19/14495 Nr. 5) unverändert auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/14745) angenommen. 358 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 211 lehnen ihn ab, es gab 61 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür gestimmt, AfD, FDP und Die Linke dagegen. Bündnis 90/(Die Grünen enthielten sich.
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ZP2 Energiewirtschaaftsgesetz (Nordstream 2)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. November 2019, den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 692 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (19/13443, 19/14285, 19/14495 Nr. 2) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/14878) angenommen.
Definition von Verbindungsleitungen geändert
Mit dem Gesetz wird die Definition von Verbindungsleitungen im Gasbereich geändert. Ziel ist es, die Vorschriften des Erdgasbinnenmarktes auch auf die Leitungen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Staat auszuweiten. Zukünftig sollen die Vorgaben des Regulierungsrechts bis zur Land- oder Seegrenze eines Mitgliedstaates gelten. Für bereits bestehende Verbindungen in Nicht-EU-Staaten bestehe bis zum 24. Mai 2020 ein Verfahren zur Freistellung der Vorgaben. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft belaufe sich einmalig auf rund zehn Millionen Euro, der Verwaltung entstünden jährliche Zusatzkosten von rund einer Million Euro. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Vorgaben der Europäischen Union umsetzen.
Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf, wie aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (19/14285) hervorgeht. (pez/13.11.2019)
ZP 3 Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit“ (19/13449) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/14830).
Doppelversicherung soll vermieden werden
Das Vertragsgesetz ist laut Regierung Voraussetzung für eine Ratifizierung des Abkommens. Mit dem Abkommen soll unter anderem eine Doppelversicherung in der Renten- und Unfallversicherung von Arbeitnehmern, die in das jeweils andere Land entsandt worden sind, vermieden werden.
Renten- und Unfallversicherung sollen künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen. (che/hau/13.11.2019)
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14. November 2019 (127. Sitzung)
TOP 8 Solidaritätszuschlag
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, abschließend über eines der zentralen Vorhaben der Großen Koalition beraten: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die große Mehrzahl der Steuerzahler ab 2021. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ (19/14103) stimmten die Abgeordneten der Koalition in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Opposition. Anschließend wurde auf Verlangen der FDP namentlich über den Entwurf abgestimmt. Hierzu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/15152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/15155) vorgelegt.
Ebenfalls abschließend diskutierte das Parlament einen Gesetzentwurf der FDP für ein „Gesetz zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ (19/14286) sowie einen Antrag der AfD, mit dem sich diese für die „Abschaffung des Solidaritätszuschlaggesetzes“ einsetzt (19/4898). Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der FDP sowie zur Abstimmung über den AfD-Antrag hat der Finanzausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlungen (19/15152) vorgelegt. Auch über beide Oppositionsvorlagen wurde namentlich abgestimmt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung plant, den steuerlichen Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückzuführen. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die 1991 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit zunächst für ein Jahr und ab 1995 unbefristet eingeführt wurde. Seit 1998 wird er in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld erhoben.
Wie es zur Begründung heißt, stellt der erste Entlastungsschritt für niedrige und mittlere Einkommen eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, der Kaufkraft und der Binnenkonjunktur dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen hätten eine deutlich höhere Konsumquote als Spitzenverdienende, für die der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden soll.
Freigrenze soll stark angehoben werden
Die Bundesregierung führt dazu sozialstaatliche Erwägungen an, da höhere Einkommen einer stärkeren Besteuerung unterliegen sollen als niedrige Einkommen. Soziale Gesichtspunkte rechtfertigten es auch, einen Teil der Einkommensteuerpflichtigen nicht zu erfassen. Wegen der aktuell weiterhin bestehenden finanziellen Lasten des Bundes aus der Wiedervereinigung werde der Solidaritätszuschlag nur teilweise zurückgeführt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die sogenannte Freigrenze, bis zu der der Solidaritätszuschlag nicht erhoben wird, stark erhöht wird. Bei einkommensteuerpflichtigen Personen beträgt diese Freigrenze derzeit 972 Euro bei Einzel- und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze soll auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro erhöht werden. Dadurch sollen 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Zuschlags von der Zahlung befreit werden. Für höhere Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim Überschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab.
Antrag der AfD
Auch die AfD-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag „unverzüglich und uneingeschränkt“ abschaffen. In einem Antrag heißt es, diese seit über 25 Jahren andauernde Steuer-Sonderbelastungen müssten endlich beendet werden. Die AfD-Fraktion sieht unter anderem eine Ungleichbehandlung von gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften. Außerdem stellt sie fest, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe allein zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden dürfe, „weil sich die Ergänzungsabgabe im Vergleich zu den sonstigen Steuern, die in der Finanzverfassung aufgezählt sind, wie die seltene Ausnahme zur Regel verhält“. Zwar müsse eine Ergänzungsabgabe nicht von vornherein befristet erhoben werden. Dennoch verbiete der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte, immerwährende Erhebung dieser Steuer mit neuen Begründungen. Auch ein dauerhafter Finanzbedarf des Staates dürfe nicht zu einer dauerhaften Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe mit wechselnden und neuen Begründungen führen.
„Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des ,ungleichen Dauer-Solis‘ zu beenden“, erklären die Abgeordneten. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte würden durch das Solidaritätszuschlaggesetz diskriminiert, „und zwar durch die Privilegierung gewerblicher und ausländischer Einkünfte bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags“. Die dem Staat durch die Abschaffung fehlenden rund 18 Milliarden Euro können durch den Haushaltsüberschuss im Jahr 2017 von 38,4 Milliarden mehr als kompensiert werden, erwartet die AfD-Fraktion. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden seien im Haushaltsjahr 2017 gegenüber 2016 um insgesamt 4,1 Prozent auf 674,6 Milliarden Euro gestiegen. Auch für das Jahr 2018 seien ähnliche Haushaltsüberschüsse zu erwarten. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verabredung zwischen Union und SPD, dass nur die unteren 90 Prozent vom Solidaritätszuschlag verschont werden sollen, bezeichnet die AfD-Fraktion als verfassungsrechtlich problematisch. (pst/hle/sas/14.11.2019)
https://www.youtube.com/watch?v=6BCfuVqcGiM
TOP 9 Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
Der Bundestag berät am Donnerstag, 14. November 2019, abschließend über einen Antrag der FDP mit dem Titel „Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine moderne Unternehmensbesteuerung“ (19/7898). Für die Aussprache ist eine Stunde eingeplant; die FDP verlangt, dass im Anschluss daran namentlich abgestimmt wird. Der Finanzausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der er eine Ablehnung des Antrags empfiehlt (19/14304).
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TOP 10 Stärkung der Impfprävention (Masernschutz)
Der Bundestag stimmt für eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen. Demnach muss für Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege künftig ein Impfschutz nachgewiesen werden. Das Parlament hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Masernschutzgesetz (19/13452) angenommen. Für die Vorlage stimmten in namentlicher Abstimmung 459 Abgeordnete. Dagegen stimmten 89 Abgeordneten, 105 enthielten sich der Stimme. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15164) vorgelegt.
AfD ist gegen einen Impfzwang
Die AfD sieht in Impfungen durchaus ein probates Mittel gegen Krankheiten, hält jedoch einen Impfzwang weder für sinnvoll noch für angebracht. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, Deutschland sei gut aufgestellt, es gebe zumindest keinen Handlungsbedarf bei Kindern, die überwiegend ja geimpft seien. Handlungsbedarf gebe es eher unter Erwachsenen und Zuwanderern.
Staatlicher Druck sei auch deshalb unnötig, weil eine große Mehrheit der Bevölkerung die Schutzimpfungen positiv sehe. Die Folge eines Impfzwangs seien hingegen Unmut, Verdruss und Ablehnung. Freiwillige Impfungen seien sinnvoller. Zudem sollten Aufklärung und Beratung gestärkt und ein elektronisches Erinnerungssystem für anstehende Impfungen eingeführt werden.
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ZP 7 Aktuelle Stunde zum Arbeitsplatzabbau in der Automobilindustrie
Im Rahmen einer von der AfD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde hat der Bundestag am Donnerstag, 14. November 2019, über den „politisch verursachten Arbeitsplatzabbau in der Automobilindustrie“ debattiert. Dr. Rainer Kraft (AfD) führte eingangs Zahlen vor Augen, die die Marktlage in der Branche verdeutlichen sollten. Insgesamt würden drei Millionen Menschen von dem Industriezweig abhängen, rechnete er vor. Diesen Menschen habe die Bundesregierung den Kampf angesagt, dabei sei die Autoindustrie von elementarem Interesse für Deutschland. Kraft warf der Bundesregierung vor, mit planwirtschaftlichen Maßnahmen einen religiösen Feldzug gegen das Auto zu führen.
Ministerium: Zukunft gehört verschiedenen Technologien
Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) sagte, man nehme die Signale aus der Branche ernst und versuche, gemeinsam deren Zukunft zu gestalten. Er warnte davor, den Zweig schlechtzureden – noch immer wachse die Beschäftigtenzahl, der Industriestandort Deutschland sei stark. Auch Bareiß stellte die Menschen, also die Arbeitnehmer, in den Mittelpunkt. Sie gelte es ungeachtet einiger schwarzer Schafe in der Branche zu unterstützen.
Bareiß sagte, die Zukunft gehöre verschiedenen Technologien – Brennstoffzelle, Batterie und Wasserstoff, und weiterhin würden die besten Autos mit Verbrennungsmotor aus Deutschland kommen.
ZP8 Prozesskostenhilfe und Jugendstrafverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (19/13829) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/15151) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für eine konsequente Umsetzung der PKH-Richtlinie – Recht auf Verteidigung ab der ersten Stunde vorbehaltlos gewährleisten“ (19/14036), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/15151) vorlag. FDP und Linksfraktion stimmten für den Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD nahm der Bundestag zudem den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (19/13837) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/15162) an. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen den Gesetzentwurf.
TOP 13 Einsetzung Untersuchungssausschuß
Die AfD- Fraktion hat einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (19/15068) eingebracht, der am Donnerstag, 14. November 2019, erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Gegenstand des Untersuchungsausschusses sollen externe Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sein.
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Blick
Der Untersuchungsausschuss soll den Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher Organisationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) von Beginn der 18. Wahlperiode (2013) bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter organisatorischen, personellen, rechtlichen, haushälterischen und geheimschutzrelevanten Gesichtspunkten untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des BMU überprüfen.
Dabei will die Fraktion vor allem geklärt wissen, welche Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen galten und ob es beim Umgang mit und insbesondere bei der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Rechtsverstößen gekommen ist. Falls ja, interessieren die Fraktion die Ursachen und die dafür Verantwortlichen. Auch nach dem Schaden für die Bundesrepublik durch eventuelle Rechtsverstöße solle der Untersuchungsausschuss fragen.
Die Abgeordneten wollen darüber hinaus wissen, ob Verträge über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgrund eventueller persönlicher Beziehungen der Beamten des BMU und der Vertragspartner geschlossen wurden und ob ein gemäß den Statuten des Bundesrechnungshofes angemessenes und zeitgemäßes Compliance Management System bestand, das Compliance sicherstellt und eine Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung (Compliance-Kultur) fördert. Auch nach Verstößen gegen ein solches Compliance Management System solle das elfköpfige Gremium forschen. (vom/14.11.2019)
Erreicht würden damit auch solche Unternehmen, die für eine Projektförderung nicht in Frage kommen würden. (hle/hau/07.11.2019).
ZP 10 Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ab (19/9739, 19/10507) in der vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (19/15153) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Opposition lehnte ihn ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die EU-Richtlinie 2017 / 828 vom 17. Mai 2017 soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie sieht unter anderem eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären vor.
Für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater werden im Aktiengesetz Transparenzpflichten verankert.
Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung
Zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung sieht die Richtlinie ein Votum der Hauptversammlung über das als Rahmenregelung für die zukünftige Vergütung angelegte Vergütungssystem sowie einen Vergütungsbericht vor, mit dem vergangene Zahlungen offenzulegen sind. Diese Vorgaben werden mit dem Gesetz unter Ausnutzung der gewährten Wahlmöglichkeiten in das deutsche, dualistische System umgesetzt.
Vor allem ist vorgesehen, dass das nunmehr turnusgemäß verpflichtende Votum der Hauptversammlung über das Vergütungssystem des Vorstands inhaltlich lediglich beratenden Charakter hat, sodass die Kompetenz zur Festsetzung und Entwicklung eines entsprechenden Systems weiterhin eindeutig beim Aufsichtsrat verbleibt.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte eine Stellungnahme (19/10507) zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, zu der auch die Gegenäußerung der Bundesregierung vorlag. Zu den Vorschlägen des Bundesrates heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass es erforderlich ist, einen festen Schwellenwert für die Erfassung von Aktionärsdaten einzuführen.
Dem Vorschlag, die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf börsennotierte Gesellschaften noch klarer herauszustellen, stimme sie zu. Eine ebenfalls angeregte vereinfachte und rechtssichere Kostenregelung sei nach Prüfung nicht erforderlich.
TOP 23 Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Aufbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (19/13828) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (19/15167) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Opposition lehnte ihn ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine sachgerechte und dauerhafte Regelung für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen erreichen. Die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro wird dauerhaft in der Zivilprozessordnung festgeschrieben, um die Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten. Die gesetzliche Regelung, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro erfordert, sei seit 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019. Das Fehlen einer verlässlichen Regelung sei auf Dauer unbefriedigend, schreibt die Regierung.
Darüber hinaus machten der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern. Gleichzeitig soll durch eine Änderung zivilprozessualer Vorschriften eine effiziente Verfahrensführung ohne Einbußen des Rechtsschutzes gefördert werden. So soll unter anderem die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen ausgebaut und die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen gerichtlichen Vergleichs vereinfacht werden.
Änderungsanträge der AfD und der FDP abgelehnt
Keine Mehrheit fand in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/15170). Die Fraktion wollte, dass die im Berufungsverfahren unterlegene Partei in Fällen mit besonders hohem Beschwerdewert stets Revision einlegen kann, ohne dass diese von der Zulassung abhängig ist. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Änderungsantrag.
Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/15171). Darin wurde im Zuge einer mündlichen Verhandlung stets die Möglichkeit zur mündlichen Kommunikation mit dem Berufungsgericht eingefordert. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Änderungsantrag der FDP ab, die FDP, die Linksfraktion und die Grünen stimmten ihm zu.
TOP 16 Rüstungsexporte
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 14. November 2019, mit acht Oppositionsanträgen zur Rüstungsexportpolitik. Erstmals berieten die Abgeordneten über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Lücken bei der Rüstungskontrolle schließen – Kontrollpflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion erweitern, Rüstungskontrolle auch bei kritischen Unternehmenserwerben und -beteiligungen im Ausland einführen“ (19/14917), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Die Antragsteller wollten die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss, konnten sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.
TOP 19 EU-Geldwäscherichtlinie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, denBundesregierung „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ (19/13827) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/15163, 19/15196) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die AfD votierte dagegen, die FDP, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Änderungsrichtlinie ändert laut Bundesregierung die EU-Richtlinie 2015 / 849 vom 20. Mai 2015, die verhindern soll, dass das Finanzsystem für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt wird. Sie adressiere gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der sogenannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten, schreibt die Regierung. Die Vorgaben für die nationale Gesetzgebung zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung seien damit erweitert worden.
Die neuen Regelungen erweitern unter anderem den geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreis, insbesondere im Bereich virtueller Währungen, vereinheitlichen die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern, konkretisieren den Kreis „politisch exponierter Personen“ durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen beziehungsweise Ämtern und den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister. Vernetzt werden soll auch die europäischen Transparenzregister.
Mit dem Gesetz wird die EU-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dabei werden das bestehende Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert. Im Immobilienbereich erweitert das Gesetz zudem Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, vor allem durch die Einbeziehung öffentlicher Versteigerungen und durch Änderungen bei der Verdachtsmeldepflicht.
Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt
In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (19/15180). Die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich. Der Änderungsantrag sah eine Reihe von Detailänderungen vor, unter anderem zu den Pflichten von Grundstückseigentümern, zur Festsetzung von Zwangsgeldern und zu sogenannten Eskalierungsstufen.
Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/15186), dem nur noch Die Linke zustimmte, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Die Grünen forderten einen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Geldwäsche im Immobiliensektor, der Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen sollte.
TOP 18 Gesundheits- Tier und Pflanzenschutz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, drei Anträge der AfD-Fraktion zu Pflanzenschutzmitteln und zum Tierschutz abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 545 Abgeordnete gegen und 80 Abgeordneten für den Antrag, mit dem sich die Fraktion dafür einsetzte, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel wirksam zu reduzieren (19/7429). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (19/8462).
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein zweiter Antrag der AfD mit dem Titel „Förderung einer gesundheitsbewussten Ernährung – Bessere Kennzeichnungspflichten, hochwertigeres Schulessen, keine EU-Ausschreibungspflicht“ (19/7033), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vorlag (19/13639 Buchstabe a).
Schließlich lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 546 Nein-Stimmen bei 79 Ja-Stimmen einen dritten Antrag der AfD (19/5532) ab, in dem sich die Fraktion für ein Verbot von Tierexporten aussprach. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (19/9107).
Erster Antrag der AfD
Den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel wirksam reduzieren wollte die AfD mit ihrem ersten Antrag (19/7429). Sie wollte die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, die Fördermittel für die bestehende Innovationsforschung zu integriertem Pflanzenschutz, Resistenzforschung und Resistenzzüchtung sowie für die unabhängige Beratung der Landwirte zu erhöhen.
Bis Ende 2019 sollte die Regierung ein Konzept für ein monetäres Anreizsystem für diejenigen Landwirte erarbeiten, die den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel reduzieren.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion setzte sich im zweiten Antrag (19/7033) für die „Förderung einer gesundheitsbewussten Ernährung“ ein. Die AfD wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, mithilfe eines nationalen Konzepts den Marktakteuren eine freiwillige Lebensmittelkennzeichnung zu ermöglichen, die allgemeinverständlich ist. Ziel müsse es sein, dass die Verbraucher Produkte schnell auf ihre gesundheitsbezogenen Eigenschaften hin einordnen können.
Darüber hinaus sollte in Ganztagsschulen und Kindertagesstätten eine hochwertige Essensversorgung für Kinder und Jugendliche sichergestellt werden, die regionale und saisonale Lebensmittel berücksichtigt und intensiv mit der Ernährungsbildung verknüpft ist. Auf europäischer Ebene sollte sich die Regierung zudem dafür einsetzen, dass die EU-weite Ausschreibungspflicht für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen abgeschafft wird.
Dritter Antrag der AfD
In ihrem dritten Antrag (19/5532) forderte die AfD ein Verbot von Tierexporten aus Deutschland in das Nicht-EU-Ausland, sofern nicht lückenlos und glaubhaft durch den Exporteur nachgewiesen wird, dass auf dem gesamten Transport den Tieren keine unnötigen Leiden zugefügt werden.
Die Fraktion verlangte unter anderem, nach Maßgabe der EU-Tiertransportverordnung 1 / 2005 sicherzustellen, dass deutschlandweit ausreichende Versorgungsstellen geschaffen werden, um die Ruhezeiten, Tierversorgung und Fahrzeugreinigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik sowohl bei Inlands- als auch bei Import- und Transittiertransporten zu gewährleisten. Nach Möglichkeit sollten dabei auch bestehende landwirtschaftliche Betriebe hinzugezogen werden. (eis/sas/14.11.2019)
TOP 12 Internet Governence
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit Titel „One World. One Net. One Vision – Internet Governance Forum für ein offenes und freies globales Netz“ (19/15059) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für ihren Antrag, die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Einen weiteren Antrag FDP-Fraktion mit dem Titel „Internet Governance langfristig denken – Internationale Zusammenarbeit stärken“ (19/15054) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die FDP hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gesehen, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.
TOP 20 Bundeswahlgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, drei Vorlagen für eine Wahlrechtsreform beraten. Einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen überwies er im Anschluss zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/15074) zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.
Keine Mehrheit fand ein AfD-Antrag mit dem Titel „Wahlrechtsreform jetzt – Bundestag auf eine definitive Mandatszahl verkleinern“ (19/14066), zu dem der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (19/15133) vorgelegt hatte. Alle übrigen Fraktionen sprachen sich gegen diesen Antrag aus.
Gesetzentwurf der AfD
Ziel des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion (19/15074) ist es, dem Bundestag die erforderliche Zeit einzuräumen, um die Wahlrechtsreform noch vor der nächsten Wahlperiode des Bundestages umzusetzen. Die gewaltige Übergröße des Bundestags beeinträchtige seine Funktionen und bewirke unnötige Zusatzkosten von vielen Millionen Euro, schreiben die Abgeordneten. Die Regelung sei notwendig, um das Vertrauen der Bürger in die Demokratie zu stärken.
Die AfD schlägt vor, den Paragrafen 21 Absatz 3 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes zu ändern. Die Vorschrift besagt, dass die Wahlen der Parteibewerber frühestens 32 Monate, die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, wobei dies nicht für das vorzeitige Ende der Wahlperiode gilt. Die AfD will, dass die Wahlen der Parteibewerber frühestens 35 Monate, die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden können.
TOP 17 Ausbeuterische Kinderarbeit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Kinder weltweit schützen – Ausbeuterische Kinderarbeit verhindern“ (19/15062) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für ihren Antrag, AfD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Die Grünen hatten für eine Überweisung des Antrags in die Ausschüsse plädiert, konnten sich aber in der Abstimmung nicht gegen die Koalitionsmehrheit durchsetzen.
TOP 22 Gewalt an Frauen und Mädchen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, erstmalig über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gewalt an Frauen und Mädchen systematisch bekämpfen – Grundlagen zur erfolgreichen Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen“ (19/14380) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
TOP 14 ESA-Ministerratskonferenz 2019
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „ESA-Ministerratskonferenz 2019 – Satellitengestützte Erdbeobachtung intensivieren, Europas Rolle im All stärken, nationales Raumfahrtprogramm aufwerten“ (19/15060) angenommen. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für den Antrag, die FDP votierte dagegen, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Horizonte erweitern – Tempo für die Raumfahrt“ (19/15056) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
TOP 15 Nachhaltige Mobilitätsforschung
„Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft: innovativ, technologieoffen, ressortübergreifend“ lautet ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/15061), den der Bundestag am Donnerstag, 14. November 2019, erstmalig debattiert hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
TOP 24 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre UN-Menschenrechtskonvention – Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken“ beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
TOP 24 Bundesprogramm Jugend erinnert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Jugend erinnert – Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft stärken“ (19/8942) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag, die AfD votierte dagegen, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zugrunde (19/14501).
15. November 2019 (128. Sitzung)
TOP 25 Klimaschutz
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil des Klimapakets ist zum einen der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/14337), der als wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls vorliegt (19/14948, 19/15079). Die Vorlage der Koalitonsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Regierungsvorlage wurde für erledigt erklärt.
Mit dem Gesetz werden im Kern die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15128) und einen Bericht (19/15230) vorgelegt.
AfD: Blinder Aktionismus
Marc Bernhard (AfD) kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung als „blinden Aktionismus“ und „nationalen Alleingang“. Die Bundesregierung habe keine Ahnung, wie sich das Paket in der Realität auswirke und wie viel CO2 eingespart werden könne.
Das Paket sei „völlig überstürzt, handwerklich schlecht und nach Auffassung von Experten auch verfassungswidrig“, sagte Bernhard. Autofahren werde etwa zu einem „Privileg der Reichen“. Er kritisierte, dass durch die „Klimahysterie die deutsche Automobilindustrie den Löffel abgibt“ und Arbeitsplätze vernichtet würden.
Abgesetzter Antrag der AfD
Die AfD fordert in dem nicht abgestimmten Antrag, alle „Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften in der Klima- und Energiepolitik zu beenden“ sowie ebenfalls alle nationalen und internationalen Verpflichtungen und sämtliche Zahlungen mit Bezug zum Klimaschutz vertragskonform zu beenden.
Auch solle die Bundesregierung das in Vorbereitung befindliche Klimaschutzgesetz stoppen und das Klimakabinett auflösen, heißt es im Antrag. Die „Deindustrialisierung“ Deutschlands müsse beendet und das die „Wirtschaft und Verbraucher schwer schädigenden Erneuerbare-Energien-Gesetz“ abgeschafft werden.
TOP 26 Kriegerische Eskalation im Nahen Osten
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, erstmalig über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Kriegerische Eskalationen im Nahen Osten vermeiden – Über eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Vorderen Orient Stabilität schaffen“ (19/15064) beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zusammen mit drei weiteren Syrien-Anträgen der AfD mit den Titeln „Für eine neue Syrienpolitik – Frieden sichern, Wiederaufbau fördern“ (19/15066), „Sanktionen gegen Arabische Republik Syrien aufheben – Wiederaufbau ermöglichen“ (19/15065) und „Diplomatische Beziehungen zur Arabischen Republik normalisieren – Nachhaltigen Befriedungsprozess initialisieren“ (19/15067) zur Weiterberatung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
AfD: Außenpolitik an den Realitäten orientieren
Nach Ansicht von Frank Pasemann (AfD) steht die fortwährende Ächtung des syrischen Regimes unter Führung des „rechtmäßigen Staatspräsidenten Assad“ einem Versöhnungs- und Wiederaufbauprozess entgegen. Die deutsche Außenpolitik sollte sich an den politischen Realitäten orientieren und die diplomatischen Beziehungen zur syrischen Republik wieder intensivieren. Er verwies darauf, dass sich zurzeit 767.000 syrische Staatsbürger in Deutschland aufhalten würden, „die meisten davon in unseren Sozialsystemen“. Eine neue Syrienpolitik, die es ihnen ermögliche, in ihre Heimat zurückzukehren, sei daher auch „im Interesse Deutschlands“.
Paulus‘ Fraktionskollege Armin Paulus Hampel schlug außerdem eine Friedens- und Stabilitätskonferenz nach Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1973 in Helsinki vor.
TOP 27 Modernisierung des Strafverfahrens
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, für eine Modernisierung des Strafverfahrens gestimmt. Ein dazu vorgelegter Entwurf der Koalitionsfraktionen (19/14747) wurde in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/15161) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (19/14972, 19/15082) wurde einstimmig für erledigt erklärt.
Abgelehnt wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion gegen das Votum der übrigen Fraktionen ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Nutzung audiovisueller Aufzeichnungen in Strafprozessen (19/11090).
Mit gleichem Abstimmungsergebnis wurde ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gestalten“ (19/14244) zurückgewiesen.
Bei Enthaltung der Liberalen und mit Zustimmung der Linken wurde darüber hinaus ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Darin war gefordert worden, Strafverfahren durch „digitale Dokumentation der Hauptverhandlung“ zu modernisieren (19/13515). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/15161) vor.
TOP 28 Arbeitslosenversicheurng
Der Bundestag hat sich am Freitag, 15. November 2019, erstmals mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Arbeitslosenversicherung stärken – Arbeitslosengeld verbessern“ (19/15046) und „Arbeitslosenversicherung stärken – Arbeitslosengeld Plus einführen“ (19/15047) befasst. Sie wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsleben würdigen – Arbeitslosengeld I gerecht gestalten“ (19/13520).
AfD vermisst Hinweis auf zu erwartende Kosten
Jörg Schneider (AfD) sagte an die Linksfraktion gewandt, es sei unseriös, bei einer solchen Forderung nicht auch einen Hinweis auf die zu erwartenden Kosten zu geben. Um die Vorschläge umzusetzen, müssten die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung deutlich erhöht werden. „Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer mehr bezahlen müssen“, sagte Schneider. Damit würden auch jene Geringverdiener belastet, die ohnehin nicht viel hätten.
Der AfD-Abgeordnete ging zugleich auf die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit ein, unter-25-jährige Hartz-IV-Empfänger von Sanktionen zu befreien. Sowohl diese Entscheidung als auch das Vorhaben der Linken würden aus seiner Sicht dazu beitragen, dass die Hürden gesenkt würden, um in dem Hilfesystem zu verbleiben. „Damit erhöhen sich aber auch zugleich die Hürden, um aus diesem System herauszukommen“, sagte Schneider.
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TOP 29 Bundesbeteiligung an den Integrationskosten
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ (19/14246, 19/15084) angenommen. Für die Vorlage in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/15132) zugrunde.
Abgelehnt wurde bei Zustimmung der Linken und der Grünen gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/15184). Darin wurde unter anderem eine grundlegeden Reform des Kurssystems für Integrationskurs- und Orientierungskursangebote gefordert, damit Kursqualität und -ergebnisse verbessert werden. Dies erfordere eine zielgruppengerechte Kursgestaltung für Akademikerinnen und Akademiker oder Frauen ohne Schulausbildung, kleinere Gruppen, eine unabhängige Evaluation und Neuausrichtung des Integrationskurssystems sowie einen Abbau von Bürokratie.
1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten
Die Bundesregierung stellt den Länder weitere 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten zur Verfügung. Denn die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen wird auch 2020 und 2021 fortgeführt, so der Gesetzesbeschluss.
TOP 30 Energiepolitik Wasserstoff
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Tempo in der Energiepolitik – Wasser zum neuen Öl machen“ (19/15049 beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pyrolyseförderung – Eine wirkliche Alternative zur Bekämpfung der Plastikflut in Entwicklungsländern“ (19/15075).
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/15075) auf, die Pyrolyseforschung sowohl national als auch international stärker zu fördern und voranzutreiben.
Innerhalb der laufenden Legislaturperiode solle mit wissenschaftlichen, privaten und entwicklungspolitischen Akteuren eine leicht transportierbare und leicht zu bedienende Plastikpyrolyseanlage zur Entsendung in Entwicklungsländer konzipiert und marktfähig gemacht werden, verlangt die Fraktion. (sas/vom/15.11.2019)
TOP 31 Aufarbeitung NS-Kunstraub
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, drei Anträge zum Umgang mit NS-Raubkunst abgestimmt. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „20 Jahre Washingtoner Prinzipien – Restitution von NS-Raubkunst fortsetzen und Beratende Kommission fortsetzen“ (19/13511) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.
TOP 32 Digitalisierung der Landwirtschaft
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Chancen der Digitalisierung nutzen – Offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtschaft 4.0“ (19/10147) angenommen. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für den Antrag, die übrigen Fraktionen enthielten sich. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/11242) zugrunde.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungskette nutzen“ (19/436). CDU/CSU und SPD, lehnten ihn ab, AfD und FDP stimmten für den Antrag, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/14494).
TOP 33 Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, die sich dafür stark macht, „das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem Transparenzgesetz“ weiterzuentwickeln (19/14596). Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
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